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0271/2018

Abstufung einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße (Vorlage 2259/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2017

Mitteilung BV 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2018, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Anlage: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Hauptausschusses am 15.01.2018

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Mitteilung BV

2555 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
OB/2-2 
Vorlagen-Nummer 22.01.2018 
 0271/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
 
Abstufung einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße (Vorlage 2259/2017); Beschluss der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2017 
Hier: Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 
Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde durch die Entscheidung des Verkehrsausschusses 
am 05.12.2017, TOP 4.3 zum Thema Umklassifizierung der K 28 /  
K 30 in ihren Rechten verletzt und bittet daher den Hauptausschuss die Entscheidung des 
Verkehrsausschusses aufzuheben und die Bezirksvertretung Rodenkirchen als alleiniges Ent-
scheidungsgremium festzulegen.  
wurde die Angelegenheit mit Beschlussvorlage 0004/2018 dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser 
entscheidet gemäß § 37 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 44 Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln bei Streitigkeiten zwischen Bezirksvertretungen und Aus-
schüssen über Zuständigkeiten im Einzelfall.  
 
Der Vorlage war die Niederschrift der Sondersitzung der Bezirksvertretung am 14.12.2017 als Anlage 
beigefügt. Das Anliegen der Bezirksvertretung wurde als Beschlussalternative vorgelegt. Der Haupt-
ausschuss hat mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zugestimmt und festgestellt, dass der Verkehrs-
ausschuss das entscheidungsbefugte Gremium ist. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 
Sitzung des Hauptausschusses ist als Anlage beigefügt.  
 
Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung 
Unter Beschlusspunkt 2 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, den Abgrenzungskatalog 
zur Zuständigkeitsordnung zeitnah fertigzustellen. Darin sollen die Angelegenheiten bzw. Einrichtun-
gen mit wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung konkret benannt werden, damit die 
Entscheidungszuständigkeiten künftig klarer festgelegt sind.  
 
Der Entwurf des Abgrenzungskataloges wird derzeit – ausgehend von einem in der Kommission erör-
terten Entwurf – schrittweise anhand der Rückmeldungen aus den Bezirken vervollständigt. Er wird 
danach verwaltungsintern sowie in der Kommission zur Stärkung der Bezirke abgestimmt werden. 
Anschließend soll er über die Zuständigkeitsordnung im Internet zum Abruf bereitgestellt werden und 
dann insbesondere der Verwaltung als Vorgabe für die Gremienbeteiligung dienen. 
 
gez. Reker

Anlage: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Hauptausschusses am 15.01.2018

1449 Zeichen

Anlage 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Müller 
Telefon:  (0221) 27549  
Fax       :  (0221) 26570 
E-Mail:  petra-maria.mueller@stadt-koeln.de 
Datum: 18.01.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Hauptausschusses vom 15.01.2018 
öffentlich 
6.1 Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach §§ 44 der Ge-
schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen  
hier: Abstufung einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße (Vorlage 
2259/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
14.12.2017 
0004/2018 
 
Beschluss: 
1. Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Verkehrsausschuss das entschei-
dungsbefugte Gremium für die Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstra-
ße (hier der K 28 Sürther Straße und der K 30 Am Feldrain – Vorlage 
2259/2017) zu einer Gemeindestraße ist und die Rechte der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen durch den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 
05.12.2017 (TOP 4.3 zum Thema Umklassifizierung der K 28/ K 30) nicht ver-
letzt wurden. 
2. Zugleich fordert der Hauptausschuss die Verwaltung auf, den Abgrenzungska-
talog zur Zuständigkeitsordnung zeitnah fertigzustellen, damit die Entschei-
dungszuständigkeiten künftig klarer festgelegt sind. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen und Frau Oberbürgermeisterin Reker, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und 
der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0271/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2018
Erstellt
19.01.2018 13:01