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Abstandsregelung für Spielhallen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0541/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1298/2018 vom 24.04.2018

Stand: Am 26.04.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 1298/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 Abstandsregelung für Spielhallen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0541/2018) Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bat die Verwaltung mit Anfrage AN/0541/2018 folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist seitens der Stadtverwaltung bereits beschlossen worden, welche Spielhallen im Stadtbezirk schließen bzw. verlegt werden müssen? 2. Ab wann kann damit gerechnet werden, dass der Mindestabstand zu öffentlichen Schulen so- wie Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten wird? 3. Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen die Nutzung juristischer Schlupflöcher, die eine Schließung verhindern könnte? Antwort der Verwaltung zu 1. Nein, die sehr umfangreichen Prüfungen und komplexen Abwägungen der dort betroffenen Spielhal- len konnten noch nicht abschließend erfolgen. Antwort der Verwaltung zu 2. Der Mindestabstand zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gilt aus- schließlich für neue Spielhallen und wird daher bereits seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Dieser Abstand gilt aber nach den gesetzlichen Regelungen für alle Bestandsspielhal- len ausdrücklich nicht. Antwort der Verwaltung zu 3. Juristische Schlupflöcher sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Sollten sich zukünftig Problema- tiken ergeben, würde die Verwaltung dies zur Evaluierung des Gesetzes vortragen.

Beratungsverlauf

  1. 26.04.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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