Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden - zu AN/1747/2018
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2147/2019 vom 21.06.2019
Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2147/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden - zu AN/1747/2018 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler fragt zur Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden: 1. Die Stadt Köln ist Eigentümerin vieler Objekte, die für eine Klimaverbesserung und Schad- stoffentlastung im Sinne des o. a. Programms genutzt beziehungsweise nachgerüstet werden könnten. Hat es bereits Überlegungen dieserhalb gegeben? 2. Werden bei Neubaumaßnahmen entsprechende Maßnahmen vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen sind im Stadtbezirk 6 möglich an bestehenden Objekten? 4. Welche Maßnahmen / Ideen wurden in der Vergangenheit mit dieser Zielrichtung in Angriff genommen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Bei allen Bauvorhaben (Neubauten, Generalsanierungen und der Instandsetzung einzelner Bauteile eines Gebäudes) wird geprüft, ob eine Dachbegrünung oder auch eine Fassadenbegrünung in Be- tracht kommt. Abhängig ist das unter anderem von Dachformen und Fassadenaufbauten: im Bestand müssen insbesondere die Statik, Denkmalschutzvorgaben und bestehende Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. Extensiv begrünte Dächer gelten grundsätzlich im Betrieb als pflegeleicht. Fassadenbegrünungen sind pflegeintensiv und bei mehrgeschossigen Gebäuden ist mit einem erhöhten Aufwand an Instandhaltungskosten zu rechnen. Es dürfen nur Pflanzen gewählt werden, die eine Fassade nicht beschädigen und gesundheitlich unbedenklich sind - hierzu werden Überlegungen angestellt. Zu 2.) Jeder Neubau wird wegen eines entsprechenden Ratsbeschlusses auf die Möglichkeit der Umsetzung geprüft. Allerdings eignet sich bei der Vielfältigkeit der Entwürfe (beispielsweise mit Glasfassaden oder individuell hergestellten Klinkern) nicht jeder für eine Begrünung. Zu 3.) Eine Überprüfung findet erst statt, sobald Sanierungsmaßnahmen anstehen. Zu 4.) Fassaden und Dächer werden aktuell beispielsweise im Rahmen des Projektes Bildungslandschaft Altstadt/Nord (BAN) begrünt: im Baufeld B1 (Wettbewerbsgebiet-Gereonsawall) ist eine Fassadenbegrünung mit wildem Wein erfolgt. Eine Dachbegrünung ist beim Abendgymnasium Gereonsmühlengasse geplant.
Beratungsverlauf
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27.06.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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