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2147/2019

Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden - zu AN/1747/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2375 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2147/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
 
Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden - zu AN/1747/2018 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler fragt zur Fassadenbegrünung an städtischen 
Gebäuden: 
 
1. Die Stadt Köln ist Eigentümerin vieler Objekte, die für eine Klimaverbesserung und Schad-
stoffentlastung im Sinne des o. a. Programms genutzt beziehungsweise nachgerüstet werden 
könnten. Hat es bereits Überlegungen dieserhalb gegeben? 
 
2. Werden bei Neubaumaßnahmen entsprechende Maßnahmen vorgesehen? 
 
3. Welche Maßnahmen sind im Stadtbezirk 6 möglich an bestehenden Objekten? 
 
4. Welche Maßnahmen / Ideen wurden in der Vergangenheit mit dieser Zielrichtung in Angriff 
genommen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Bei allen Bauvorhaben (Neubauten, Generalsanierungen und der Instandsetzung einzelner Bauteile 
eines Gebäudes) wird geprüft, ob eine Dachbegrünung oder auch eine Fassadenbegrünung in Be-
tracht kommt. Abhängig ist das unter anderem von Dachformen und Fassadenaufbauten: im Bestand 
müssen insbesondere die Statik, Denkmalschutzvorgaben und bestehende Photovoltaikanlagen  
berücksichtigt werden. Extensiv begrünte Dächer gelten grundsätzlich im Betrieb als pflegeleicht. 
Fassadenbegrünungen sind pflegeintensiv und bei mehrgeschossigen Gebäuden ist mit einem  
erhöhten Aufwand an Instandhaltungskosten zu rechnen. Es dürfen nur Pflanzen gewählt werden, die 
eine Fassade nicht beschädigen und gesundheitlich unbedenklich sind - hierzu werden Überlegungen 
angestellt. 
 
Zu 2.) 
Jeder Neubau wird wegen eines entsprechenden Ratsbeschlusses auf die Möglichkeit der  
Umsetzung geprüft. Allerdings eignet sich bei der Vielfältigkeit der Entwürfe (beispielsweise mit  
Glasfassaden oder individuell hergestellten Klinkern) nicht jeder für eine Begrünung. 
 
Zu 3.) 
Eine Überprüfung findet erst statt, sobald Sanierungsmaßnahmen anstehen. 
 
Zu 4.) 
Fassaden und Dächer werden aktuell beispielsweise im Rahmen des Projektes Bildungslandschaft 
Altstadt/Nord (BAN) begrünt: im Baufeld B1 (Wettbewerbsgebiet-Gereonsawall) ist eine  
Fassadenbegrünung mit wildem Wein erfolgt. Eine Dachbegrünung ist beim Abendgymnasium  
Gereonsmühlengasse geplant.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2147/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.06.2019
Erstellt
14.06.2019 10:55