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2157/2020

Rheinauenbeweidung Worringen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

11734 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2157/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Rheinauenbeweidung Worringen 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Köln-Chorweiler (Grüne Köln-Nord) hat 
in der Sitzung am 07.05.2020 folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:  
 
Die Rheinauen in Worringen sind vor einem Jahr mit dem neuen Beweidungskonzept ausgestattet 
worden, das im Pflegeplan beschlossen wurde. Viele Forderungen, die damals in den Beschluss für 
den Pflegeplan, durch die BV Chorweiler eingeflossen sind, wurden nicht oder nur teilweise umge-
setzt. 
Es sollte eine klare Wegführung und Beschilderung für die Bürger geschaffen werden. Hinweistafeln 
zum Erklären des Pflegekonzeptes sollten angebracht werden. Eine Hundefreilauffläche sollte aus-
gewiesen werden, die in der Nähe des Schutzgebietes liegen muss. Und vieles mehr.  
Nach einem Jahr sollte eine Überprüfung der bisherigen Umsetzung der Maßnahmen möglich sein. 
Sie ist sogar vorgeschrieben: 
„Für die Ausgleichsmaßnahme A 2 hat der Vorhabenträger innerhalb eines Jahres ab Bestandskraft 
des Beschlusses gegenüber der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 (HLB), den Nachweis der Funk-
tionalität des Beweidungskonzeptes unter Ausschluss der Schädigung der Grünlandbiotope zu er-
bringen. 
Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, behält sich die Planfeststellungsbehörde eine 
Entscheidung über alternative Ausgleichsmaßnahmen vor (§ 74 Abs. 3 VwVfG).“ 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? 
2. Welche Maßnahmen befinden sich noch in der Planung? 
a) wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 
3. Welche Maßnahmen des Beschlusses können nicht umsetzt werden? 
 
Wie und wann beurteilt die Planfeststellungsbehörde die Umsetzung und Erfolg der Maßnahmen? 
a)  ab wann gilt das Beweidungskonzept als erfolgreiche Lösung der gesetzten Ziele? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen 1-3. Die weiteren Fragen betreffen die Umsetzung des Be-
weidungskonzeptes, das im Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Leverkusener Autobahnbrücke 
festgesetzt wurde. Das Planfeststellungsverfahren liegt in der Zuständigkeit der Bezirksregierung, für 
die Umsetzung des Beweidungskonzeptes ist Straßen.NRW zuständig. Die Antwort von Stra-
ßen:NRW wurde eingeholt und ist beigefügt (Anlage 1). 
 
Der aktualisierte Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL, Überarbeitung) wurde in 2016 beschlossen. Er 
stellt ein langfristiges Konzept für die Entwicklung der beiden Naturschutzgebiete N1 (Rheinaue Lan-

2 
 
gel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) sowie für das Landschaftsschutzgebiet 
L4 (Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich) dar. Der PEPL ist eine naturschutzfachliche 
Ausarbeitung, die Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Gebietes vorschlägt. Wenn-
gleich eine baldmögliche Umsetzung solcher Maßnahmen wünschenswert ist, ist eine zeitliche Vor-
gabe damit nicht verbunden. Dies gilt auch für den Beschluss der BV 6 aus der Sitzung 29.10.2015 
bzw. dem auf dieser Basis getroffenen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 
28.04.2016, der keine zeitliche Vorgabe enthält. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte des Be-
schlusses der BV 6 vom 29.10.2015 mit dem aktuellen Sachstand aufgeführt.  
 
Sachstand (07/2020) zum geänderten Beschluss des AUG vom 28.04.2016 (auf Grundlage des 
Beschlusses der BV 6 vom 29.10.2015)  
 
Beschluss: 
Die Naturschutzgebiete Rheinaue von Worringen über Langel bis Merkenich stellen einen 
wichtigen Naturraum dar. Die Entwicklung von 1991 bis heute und darüber hinaus ist ein wich-
tiges Anliegen, auch der Bezirksvertretung Chorweiler, dennoch gibt es einige Punkte im Pfle-
ge- und Entwicklungsplan, die aus Sicht der Bezirksvertretung angepasst werden sollten. Der 
Naturraum wird durch Menschen genutzt und soll auch weiterhin durch Menschen genutzt 
werden können. 
 
Die Bezirksvertretung regt an, im Bereich Besucherlenkung / Erholungsbetrieb zu prüfen, an 
welchem Ort eine Besucherplattform errichtet werden kann, die mit Erklärungen ausgestattet 
ist, um den Interessierten Einblicke und Überblicke über das Naturschutzgebiet zu ermögli-
chen. Die Besucherplattform soll auch als Instrument des außer schulischen Lernens genutzt 
werden können, um Kinder und Jugendliche an das Thema Naturschutz heranzuführen. Die 
Besucherplattform soll damit eine Schnittstellenfunktion übernehmen. 
 
Sachstand/Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Errichtung einer Besucherplattform mit verschiedenen Funktionen wird grundsätzlich unterstützt, 
sofern eine geeignete Fläche zur Aufstellung gefunden und die Finanzierung sichergestellt werden 
kann. Bisher steht keine geeignete städtische Fläche zur Verfügung, eine Finanzierungsmöglichkeit 
ist nicht in Sicht. 
 
Der Beschluss kann derzeit nicht umgesetzt werden. 
 
 
Beschluss: 
Des Weiteren ist zu prüfen, wo ortsnah (Worringen, Langel, Merkenich) Hundefreilaufwiesen 
außerhalb von Naturschutzgebieten im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und eingerich-
tet werden können. Dabei sollte jeder Ort berücksichtigt werden. 
 
Sachstand/ Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat geprüft, ob auf der Landzunge am Rhein in Worringen (LSG) eine Hundefreilauf-
fläche ausgewiesen werden kann. Dies war nicht der Fall (Mitteilung an die BV 6 am 14.07.2017). 
Eine neuerliche Prüfung geeigneter Flächen in Worringen gemäß dem Beschluss der BV6 vom 
14.12.2017 wurde ebenfalls durchgeführt (Mitteilung an die BV 6 am 19.09.2019 und am 05.03.2020), 
ohne dass eine geeignete Fläche gefunden werden konnte. Die Grundstücke der im PEPL vorgese-
henen Fläche für eine Liege- und eine Hundewiese im Landschaftsschutzgebiet L4 befinden sich nur 
zum Teil in städtischem Eigentum, sie werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Die Pacht wurde mitt-
lerweile gekündigt, um wenigstens einen Teil der vorgesehenen Fläche als Hundewiese herstellen zu 
können. Nach der Freistellung wird die Teilfläche eingesät und soll dann je nach Entwicklungsstand 
der Grasnarbe baldmöglichst als Hundefreilauf zur Verfügung stehen. 
Die weiteren Teilflächen sollen durch Ankauf ergänzt werden. Hier ist das Ergebnis noch offen. In 
Merkenich ist bisher keine verfügbare Fläche für eine Hundewiese vorhanden. 
 
Die Umsetzung des Beschlusses ist nur teilweise möglich, die Umsetzung ist in Vorbereitung.

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Beschluss: 
Das Radfahren auf den Wegen im Naturschutzgebiet soll auch für E-Bikes weiterhin gestattet 
sein. 
 
Sachstand: 
Das Radfahren auf den Wegen im Naturschutzgebiet schließt E-Bikes nicht aus.  
 
Es ist kein weiteres Handeln erforderlich. 
 
 
Beschluss: 
Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung das Hochstellen von Schifffahrtszeichen im ge-
samten Naturschutzgebiet, damit ein Freischneiden nicht mehr nötig ist. Das Hochstellen der 
Schifffahrtszeichen wird bereits nördlich von Köln praktiziert. 
 
Sachstand/Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung (Untere Naturschutzbehörde) verhandelt dazu seit längerem mit dem zuständigen 
Wasser- und Schifffahrtsamt. Die Arbeiten zum Freischneiden der Sichtzeichen sollen auf den Zeit-
raum Anfang August bis Ende März verschoben werden, um Konflikte mit dem Artenschutz zu ver-
meiden. 
 
Der Beschluss ist im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt bearbeitet, die vollständige Umsetzung 
hängt vom Wasser- und Schifffahrtsamt ab. 
 
Beschluss: 
Die Wegeführung muss im gesamten Naturschutzgebiet erkenntlich sein und an den Zugän-
gen mit Informationstafeln erläutert werden. Die Informationen müssen in einfacher Sprache 
verfasst sein, zudem sollen sie mit Piktogrammen und QR-Code versehen werden. 
 
Sachstand/Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Wegeführung wurde in Zusammenhang mit der Umsetzung des Beweidungskonzeptes geändert. 
Nachdem nun die Wegeführung feststeht, ist die Kennzeichnung der Wege in Zusammenarbeit mit 
der UNB in Vorbereitung. Mit einer Fertigstellung ist 2021 zu rechnen. Die Erstellung aktueller Infor-
mationstafeln ist ebenfalls in Bearbeitung. Mit der Fertigstellung ist in 2021 zu rechnen. 
 
Der Beschluss ist in Umsetzung. 
 
Beschluss: 
Die Zugänge zum Rhein bzw. zum Landschaftsschutzgebiet in der Höhe von Worringen müs-
sen für die Bevölkerung erhalten bleiben. Es wäre wünschenswert hier die beiden Zuwege bis 
an den Rhein laufen zu lassen, damit hier auch die Möglichkeit erhalten bleibt den Fluss erle-
ben zu können. 
 
Sachstand/Stellungnahme der Verwaltung: 
Dem Wunsch der BV wurde entsprochen. Im Beweidungskonzept für das Worringer Rheinufer ist der 
Zugang zum Rheinufer berücksichtigt. Der Zugang Richtung Rheinufer im Landschaftsschutzgebiet 
westlich von N4 bleibt unverändert bestehen. 
 
Der Beschluss ist umgesetzt. 
 
Beschluss: 
Aus Sicht der Bezirksvertretung muss sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge das Land-
schaftsschutzgebiet im Norden von N4 erreichen können. Dabei muss auch gewährleistet sein, 
dass schwere Löschfahrzeuge bis dort gelangen können. Dies muss in der Wegeplanung be-
rücksichtigt werden. 
 
Sachstand/Stellungnahme der Verwaltung: 
Die zur Verfügung stehenden (Feld-) Wege werden von u. a. von landwirtschaftlichen Fahrzeugen wie

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Traktoren oder auch von Fahrzeugen der Rheinenergie etc. genutzt. Es wird davon ausgegangen, 
dass Rettungsfahrzeuge ebenfalls diese Wege nutzen können bzw. im Notfall über freie Flächen fah-
ren können. Von der Rheinseite her können Polizei- oder Feuerwehrboote eingesetzt werden. Ein 
spezieller Wege- oder Straßenausbau für diese Zwecke kann im PEPL nicht vorgesehen werden. 
 
Es ist kein weiteres Handeln erforderlich. 
 
Beschluss: 
Der Campingplatz geniest Bestandsschutz. Eine Erweiterung des Campingplatzes ist nicht 
zulässig. 
 
Sachstand 
Es ist kein weiteres Handeln erforderlich. 
 
Beschluss: 
Unter dem Punkt C 1.9 Ausschilderung, Informationskonzept sieht die Bezirksvertretung noch 
Erweiterungsbedarf. Es sollten Broschüren erstellt werden, die die gesamte Maßnahme den 
Bürgerinnen und Bürgern erläutern. Zusätzlich sollen in den angrenzenden Ortslagen Bürger-
informationsveranstaltungen durchgeführt werden, in denen die Maßnahmen von ihrer Entste-
hung über die Umsetzung bzw. Planung und Fortentwicklung erläutert werden. 
 
Sachstand/Stellungnahme der Verwaltung: 
Vorbehaltlich der Finanzierung wurde dem Vorschlag zum erweiterten Informationskonzept zuge-
stimmt. Bürgerveranstaltungen wurden in 2018 angeboten und durchgeführt. Infotafeln sind in Vorbe-
reitung (s.o.). 
 
Der Beschluss ist teilweise umgesetzt und befindet sich zur vollständigen Umsetzung in Planung. 
 
 
Seit Erarbeitung des PEPL wurden zahlreiche der darin beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Dazu 
gehören die Anlage oder Wiederaufnahme von Streuobstwiesen, die Anlage von Auwald, die Grün-
landextensivierung, der naturnahe Umbau von Wäldern, die Pflanzung von Kopfbäumen oder die Re-
aktivierung der Hochflutrinne mit den umgebenden naturnah gestalteten Strukturen. Die Umsetzung 
wird zumeist als Ausgleichsmaßnahmen oder über Fördermittel finanziert.  
 
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem PEPL ist nicht an zeitliche Vorgaben gebunden. Auch der 
Beschluss der BV vom 29.10.2015 bzw. des AUG vom 28.04.2016 enthält keine zeitlichen Vorgaben.  
Eine Zeitvorgabe gibt es in Zusammenhang mit den Maßnahmen des Beweidungskonzeptes, dies ist 
im Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung festgelegt worden und betrifft die Überprü-
fung der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahme. Die Umsetzung obliegt Straßen.NRW. 
 
Die Anlage 1 enthält die Antworten von Straßen.NRW auf die Fragen der Fraktion  Bündnis90/Die 
Grünen.

Anlage 1

4191 Zeichen

Anlage 1 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 
Bezirksvertretung Chorweiler (Grüne Köln-Nord) durch Straßen NRW  
Die Anfrage lautet: 
Die Rheinauen in Worringen sind vor einem Jahr mit dem neuen Beweidungskonzept 
ausgestattet worden, dass im Pflegeplan beschlossen wurde. Viele Forderungen, die damals 
in den Beschluss für den Pflegeplan, durch die BV Chorweiler eingeflossen sind, wurden 
nicht oder nur teilweise umgesetzt. 
Es sollte eine klare Wegführung und Beschilderung für die Bürger geschaffen werden. 
Hinweistafeln zum Erklären des Pflegekonzeptes sollten angebracht werden. Eine 
Hundefreilauffläche sollte ausgewiesen werden, die in der Nähe des Schutzgebietes liegen 
muss. Und vieles mehr.  
Nach einem Jahr sollte eine Überprüfung der bisherigen Umsetzung der Maßnahmen 
möglich sein. 
Sie ist sogar vorgeschrieben: 
„Für die Ausgleichsmaßnahme A 2 hat der Vorhabenträger innerhalb eines Jahres ab 
Bestandskraft des Beschlusses gegenüber der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51 (HLB), 
den Nachweis der Funktionalität des Beweidungskonzeptes unter Ausschluss der 
Schädigung der Grünlandbiotope zu erbringen. 
Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, behält sich die Planfeststellungsbehörde 
eine Entscheidung über alternative Ausgleichsmaßnahmen vor (§ 74 Abs. 3 VwVfG).“ 
 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? 
 
Antwort von Straßen.NRW: 
A1 CEF ( Nistkästen für Feldsperlinge, Leverkusen)  , A2a ( Erhaltung und Entwicklung der 
Offenlandstandorte durch extensive ganzjährige Standweide oder Saisonbeweidung), A2b 
(Erhaltung der Zonierung des rheinnahen Uferbereiches ) A2a CEF (Umbau eines 
bestehendes Waldrandes für die Nachtigall), A2b CEF ( Anpflanzung eines Gehölzstreifens 
bzw. Waldrandes mit Krautsaum und Hochstauden als Lebensraum für die Nachtigall). 
 
 
Welche Maßnahmen befinden sich noch in der Planung? 
a) wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?  
 
Antwort von Straßen.NRW: 
- Infoschild (in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative/Bürgerverein Worringen) wird in 
2020 fertig gestellt und aufgestellt.  
- die Umsetzung von A3a (Entwicklung von Hartholzauwald durch Sukzession)/A3b 
(Entwicklung von Hartholzauwald durch Initialpflanzung) erfolgt im Frühjahr 2021 nach 
dem Hochwasser. 
 
2. Welche Maßnahmen des Beschlusses können nicht umsetzt werden? 
 
Antwort von Straßen.NRW: 
Bis jetzt können alle Maßnahmen umgesetzt werden

3. Wie und wann beurteilt die Planfeststellungsbehörde die Umsetzung und Erfolg der 
Maßnahmen? 
 
Antwort von Straßen.NRW: 
Die Höhere Naturschutzbehörde (HNB) sowie die Untere Naturschutzbehörde begleiten die 
gesamten Maßnahmen sehr eng. Die Fachämter bekommen alle Protokolle der ökologischen 
Baubegleitung zugesendet, es finden regelmäßige Begehungen mit der UNB der Stadt Köln 
und Leverkusen statt. 1x/Jahr ist der HNB in einem persönlichen Termin Bericht zu erstatten.  
 
a)  ab wann gilt das Beweidungskonzept als erfolgreiche Lösung der gesetzten Ziele? 
 
Antwort von Straßen.NRW: 
Erste Erfolgskontrollen stellen ein sehr gutes Ergebnis dar.  
Insbesondere am Rheinufer sowie auf den Buhnen und angrenzenden Wasserflächen 
wurden einige, teils störungsempfindliche Arten nachgewiesen. Hierzu gehören 
Flussuferläufer, Kiebitz, Austernfischer und Gänsesäger. Zudem wurden zahlreiche 
Möwenarten beobachtet. Graureiher und Kormoran, sind wie die vorgenannten Möwenarten 
als Nahrungsgäste am Rheinufer vorhanden. Insgesamt kommt dem Rheinabschnitt eine 
wichtige Funktion als Rückzugsraum für zahlreiche Nahrungsgäste und Durchzügler zu. In 
den Grünlandflächen wurden Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Bluthänfling und zahlreiche 
weitere Arten gesichtet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die extensive Beweidung 
bisher nicht zum Verschwinden der bekannten Offenlandarten im Gebiet führt. Es ist zu 
beobachten, dass durch die Reduzierung der Störung durch Erholungssuchende 
(insbesondere mit freilaufenden Hunden) vielmehr störungsarme Rückzugsräume entstehen, 
die nicht nur für Brutvögel und Nahrungsgäste von Bedeutung sind, sondern auch vielen 
durchziehenden Vogelarten als wichtige Trittsteinbiotope dienen.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
2157/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.07.2020
Erstellt
15.07.2020 14:12