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4206/2022

Baubeschluss für den Neubau von Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz - Mündliche Anfragen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.03.2023, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5122 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2023 
 4206/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
Gestaltungsbeirat 07.02.2023 
 
Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den 
Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt (0471/2022) - 
Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 wurden zu der Beschluss-
vorlage „Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den 
Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt" (0471/2022) folgende 
Anfragen gestellt:  
 
1. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt aus, dass am Standort Mindener Straße eine 
komplexe Verkehrssituation besteht und bittet die Verwaltung um Überprüfung, ob die 
geplante, optische Gestaltung an diesem Standort Auswirkungen auf die Verkehrssi-
cherheit hat.  
2. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, inwiefern Urheberansprüche an der Gestal-
tung bestehen und ob diese ausgeräumt sind. Die Beantwortung der Frage soll dem 
Gestaltungsbeirat zur Kenntnis gegeben werden. 
3. Die FDP-Fraktion führt aus, dass es am Standort Perlengraben Überlegungen gäbe, 
dort möglicherweise eine U-Bahnlinie von Flittard über die Severinstraße, den Barba-
rossaplatz bis nach Hürth-Mitte zu führen. Die FDP-Faktion bittet um Überprüfung, ob 
die Überlegungen zu der angedachten U-Bahnlinie mit dem Bauvorhaben am Standort 
Perlengraben miteinander vereinbar sind. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
Das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln wurde zur Frage der Verkehrssicherheit bei 
der Gestaltung der Hochwasserverschlusssysteme in den jeweiligen Örtlichkeiten beteiligt und 
die Verschlusssysteme wurden vorgestellt. Es bestehen keine Bedenken seitens des Amtes 
für Verkehrsmanagement. 
 
Sämtliche Gestaltungsplanungen wurden von der Architektin, Frau Ute Piroeth, statisch und 
ohne bewegende Motive entworfen. Ferner werden ausschließlich Materialien berücksichtigt, 
die weder reflektierend noch spiegelnd sind.  
 
Es wird keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit an der Mindener Str. oder an den an-

2 
 
deren Örtlichkeiten mit gestalteten Hochwasserverschlusssystemen gesehen.  
 
 
Zu 2.: 
Nach Herstellung und Abnahme gehen die Verschlusssysteme inkl. der Gestaltung in die War-
tung und Unterhaltung der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) über. Mit der Fertigstellung der 
gestalteten Verschlusssysteme wird das Urheberrecht aktiviert; gem. § 64 Urhebergesetz er-
lischt es 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers/der Urheberin.  
 
Das Urheberrecht der Architektin besteht sowohl gegenüber der Eigentümerin der Stadt Köln 
als auch gegenüber der zur Instandsetzung und Unterhaltung verpflichteten KVB. 
 
Für kleinere Beeinträchtigungen am Gewerk der Gestaltungen, wie Reparatur- und Ausbesse-
rungsarbeiten sind keine Zustimmungen der Urheberin erforderlich, sofern diese den Gesamt-
eindruck des Gewerks nicht beeinträchtigen. 
 
Bei darüber hinaus gehenden Beeinträchtigungen ist eine Abwägung zwischen dem Interesse 
der Eigentümerin an der Veränderung und dem Interesse der Urheberin an der Erhaltung der 
Gestaltung vorzunehmen. Grundsätzlich gilt, je größer der Eingriff in die gestalterische Ausar-
beitung des Werkes ist umso stärker ist das Urheberrecht bei der Abwägung zwischen den 
Interessen von Eigentümerin und Urheberin zu gewichten und eine vorherige Einwilligung der 
Urheberin ist einzuholen. 
 
Müssen größere Umplanungen, Beseitigungen oder Umänderungen vorgenommen werden, 
ist die Urheberin deshalb frühzeitig in die Planung miteinzubeziehen um eine Einwilligung für 
den geplanten Eingriff zu bekommen. Eine Einwilligung der Urheberin ist lediglich dann ent-
behrlich, wenn die vorzunehmenden Änderungen unumgänglich sind und dadurch ein klares 
Überwiegen der Interessen der Eigentümerin vorliegt. 
 
Eine Ausräumung der Urheberansprüche im Voraus ist nicht gänzlich möglich. In einem gut 
partnerschaftlichen Verhältnis kann man mögliche Eingriffe / Umplanungen einvernehmlich 
gemeinschaftlich lösen.  
 
 
Zu 3.: 
Es ist richtig, dass die zusätzliche Stadtbahnlinie, die künftig den Mülheimer Süden und 
Stammheim/Flittard erschließen wird, über die Severinsbrücke ins Linksrheinische verkehren 
soll. Die Streckenführung nach der Haltestelle Severinstraße ist dabei jedoch noch Bestandteil 
weiterführender Überlegungen. Eine Variante davon ist die Führung über einen noch zu schaf-
fenden Abzweig zum Barbarossaplatz und die Weiterführung über die Luxemburger Straße 
nach Hürth, wo die Linie über die ebenfalls noch zu bauende Strecke zum Hürther Zentrum 
verkehren könnte. Eine Untersuchung über die Machbarkeit dieses Abzweigs ist noch nicht 
erfolgt, aber im Arbeitsprogramm von Verwaltung und KVB enthalten. Insofern können in Be-
zug auf die Frage der FDP-Fraktion derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen wer-
den. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (3)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
4206/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.01.2023
Erstellt
12.12.2022 12:39