3964/2018
"Zukünftige Situation am Rather See in Köln-Rath/Heumar"; Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 22.11.2018; AN1690-2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
7237 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 tuch ma Vorlagen-Nummer 3964/2018 Freigabe: 07.12.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2018 betreffend "Zukünftige Situation am Rather See in Köln-Rath/Heumar" AN1690-2018 Text der Anfrage: Angesichts der angedachten Umgestaltung des Rather Sees zu einer "Wassersport- und Strand- badeanlage" (siehe Vorlagen-Nr. 2646/2018) mit drei Wasserskianlagen und insgesamt über 600 neuen Parkplätzen, stellen sich uns noch folgende Fragen: 1. Wie lauten die Prognosen für die zu erwarteten Besucherströme für die jeweiligen Nutzungen Baden und Wasserski? Woher werden die jeweils erwarteten Nutzergruppen vermutlich kom- men, getrennt nach Stadtteilebene, Stadt Köln und Region? 2. Welche Lärmemissionen sind für die Natur und natürlich auch die anliegenden Wohngebiete zu erwarten? Gibt es entsprechende Lärmgutachten für die Besucherströme im Normalbetrieb und zu Spitzenzeiten? 3. Welche zusätzliche Versiegelung erfolgt (in m²) durch die neuen Parkflächen, Verkehrsflächen, Gebäude, etc.? Ließe sich der Parkplatz für Spitzenzeiten auch in Rasengittersteinen ausführen statt in Schotter? 4. Welche Ereignisse/Events sind angedacht, die die Notwendigkeit eines zweiten Parkplatzes veranlassen? Wie ist in diesen Spitzenzeiten die Belastung für die umliegende Bevölkerung zu bewerten? Dies sowohl in Bezug auf die Verkehrs-, die Umwelt- als auch die Lärmbelastung. 5. Wie stellt sich die abendliche und nächtliche Nutzung des Gebietes dar? Ist zumindest ein nächtlicher Schutz vor Lärm und Lichtverschmutzung sichergestellt? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Ermittelt wurden zwei Planfälle im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren: 1. Schönwettertag – Nutzung der Bade- und Wasserski-Einrichtungen durch 2.850 Gäste, ermittelt wurden dafür 2.138 Fahrzeugbewegungen zum Plangebiet (Hauptparkplatz) und vom Plange- biet (Ziel- und Quellverkehr); 2. Spitzentag mit einem Wasserski-Event – Nutzung der Einrichtungen durch bis zu 5.000 Gäste (geplant ca. 2 x pro Jahr), ermittelt wurden dazu insgesamt 3.200 Fahrzeugbewegungen auf den Haupt- und Ausweichparkplatz bzw. Abfahren von den beiden Parkplätzen. 2 3 Eine Aussage, woher die Gäste kommen, wurde im Verkehrsgutachten nicht getroffen. Ziel der Ver- kehrsuntersuchung ist die Ermittlung von Fahrzeugbewegungen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Straßenkreuzungen im Nahbereich des bzw. am Plangebiet. Weiterhin ermittelt das Verkehrsgut- achten Verkehrszahlen, die als Grundlage in das Lärmgutachten einfließen. Zu 2. Zum Bebauungsplan-Entwurf wurde ein Lärmgutachten zum Freizeit- und Straßenverkehrslärm er- stellt. Da der Bade- und Wasserskibetrieb nur im Tagzeitraum (bis 22.00 Uhr) betrieben werden wird, wurde nur der Tagzeitraum betrachtet. Im Nachtzeitraum fallen keine Geräuschemissionen an. Zur schalltechnischen Beurteilung der Planung wurden, wie in der Verkehrsuntersuchung, die zwei Sze- narien "Schönwettertag" und "Spitzentag" berücksichtigt. Im Einzelnen wurden die Schallquellen Wasserskianlage, Außengastronomie, Badefläche und Liege- wiese, Beachvolleyballplätze, Grillplätze, Kinderspielplatz, Parkplätze sowie die Zunahme des Stra- ßenverkehrs berücksichtigt. Die Lärmimmissionen wurden für 14 Immissionsorte (Fassaden) an der Heinrich-Lersch-Straße (2x) Europaring (1x), Rösrather Straße (11x) ermittelt. Für alle Immissionsorte stellt der Gutachter fest, dass die Immissionsrichtwerte des Freizeitlärmerlas- ses NRW sowohl für den Schönwettertag als auch für den Spitzentag durch die geplante Bade- und Wasserskinutzung eingehalten oder unterschritten werden. Durch die Verkehrszunahme kommt es an den vorgenannten Immissionsorten aufgrund der Vorbelas- tung (Straßenverkehrslärm, Fluglärm) an einem "Spitzentag" zu Lärmpegelerhöhungen aus dem Straßenverkehr von maximal 0,5 dB(A), diese liegen damit auch im schlechtesten Planfall (worst- case-szenario) deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle des menschlichen Gehörs. Zu 3. Im Bestand sind größere Teilflächen bereits befestigt (z.B. Zufahrt See, Rösrather Straße) oder kön- nen durch das bestehendes Planrecht der rechtskräftigen Bebauungspläne entsprechend überbaut werden. Die Flächenangaben beziehen sich daher nur auf die vom Vorhaben ausgelösten Eingriffe. Die nachfolgenden Flächenangaben ergeben sich aus den ermittelten Flächen des Landschaftspfle- gerischen Fachbeitrags und den Flächenfestsetzungen im Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan/Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP). In den ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichen außer- halb des VEP wird lediglich eine 15 m² große Fläche für die Zufahrt zum Ausweichparkplatz befestigt. VEP Befestigte Flächen durch Gebäude: ca. 3.930 m² (1,8 % des Geltungsbereichs, + 0,9 %) Befestigt durch Verkehrsflächen: ca. 16.665 m² (7,6 % des Geltungsbereichs, + 7 %, wobei 15.490 m² (= 8.730 m² Hauptparkplatz, 6.730 m² Ausweichparkplatz) teilversiegelte Parkplatzflächen sind) Alternative – Rasengitterstein auf dem Ausweichparkplatz Die Befestigung des Ausweichparkplatzes (= geringe Frequentierung) mit Rasengittersteinen stellt sich aus fachlicher Sicht gegenüber einer Schotterrasenfläche aus mehreren Gründen nachteilig dar: im Vergleich zu einer Schotterrasenfläche liegt der Grünflächenanteil bei einer Fläche aus Ra- sengittersteinen nur bei ca. 30 - 50%. (Rasengittersteine = höherer Versiegelungsgrad) Schotterrasen hat ein naturnahes bzw. höheres landschaftsästhetisches Erscheinungsbild, auf- grund der voraussichtlich sehr seltenen Nutzung, ist von einer starken Begrünung auszugehen, die Schotterschicht dient primär zur Stabilisierung des Untergrundes der höhere Versiegelungsgrad von Rasengittersteinen kann sich nachteilig auf mikroklimatische Eigenschaften auswirken höherer Gesamtaufwand (Betonwerkstein und Schottertragschicht erforderlich, höherer Einbau- und Verlegeaufwand) 4 Zu 4. Es sind derzeit zwei Wasserski-Events pro Jahr in Anlehnung an das Event "Wake the Line" (zurzeit Stadionbad Müngersdorf) geplant. Die daraus resultierenden Pkw-Verkehrs- und die Lärmbelastung sind unter den Punkten 1. und 2. zum "Spitzentag" dargestellt. Als weitere Umweltbelastung kann eine Zunahme der verkehrsbedingten Stickoxid und Feinstaub- Belastung an diesen beiden Tagen angenommen werden. Aufgrund der guten Belüftungssituation entlang der Rösrather Straße und der Heinrich-Lersch-Straße kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte für beide vorgenannten Luftschadstoffe aus der 39. Bundesimmissionsschutz- Verordnung sicher eingehalten oder unterschritten werden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich nicht. Zu 5. Die Wasserskianlage und der Badestrand werden im Nachtzeitraum ab 22.00 Uhr nicht betrieben. Die morgendliche Öffnungszeit wird werktags nicht vor 08.00 Uhr liegen, an Sonn- und Feiertagen eher später. Die Sicherung der Betriebszeiten erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan und der Baugenehmigung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3964/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.02.2019
- Erstellt
- 29.11.2018 08:23