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V/0467/2006

Haushaltskonsolidierung

Vorlage 31.05.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 20.06.2006, TOP 4.7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5839 Zeichen

V/0467/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierung 
Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.06.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bericht: 
Der in der Vorlage V/1065/2005 „ Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 bis 2009“ mit der 
Nr.150 vorgeschlagene Konsolidierungsbeitrag des Tiefbauamtes „Verkürzung der Einschaltzeit 
der Straßenbeleuchtung um täglich 2 Stunden“ wird durch den Vorschlag „Nutzung der 2. Leitung 
zur Streckung der Wartungsintervalle“ ersetzt.  
 
Bei der vom Tiefbauamt durchgeführten Detailbetrachtung zum Einsparungsvorschlag „Reduzie-
rung der Einschaltzeit der Straßenbeleuchtung um täglich 2 Stunden“ stellten sich folgende 
Nachteile heraus: 
 
1. Die Energiekosteneinsparung fällt nach dem Verkauf der Straßenbeleuchtung geringer 
aus. 
Die 2005 geschätzten Einsparungen von 120.000 € jährlich fallen auf Grund der neuen Vertrags-
situation nach dem Verkauf der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke niedriger aus. Die Ener-
giekosten sind nicht mehr als Einzelposten ausgewiesen, sondern Bestandteil der Jahrespau-
schale pro Leuchte in Höhe von 176,23 €. Nach Auskunft der Stadtwerke ist nunmehr mit Einspa-
rungen von 79.000 € jährlich zu rechnen. 
 
2. Kostenintensive Vorausleistungen sind erforderlich 
Eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ergab, dass nach STVO für Leuchten, die bei 
Dunkelheit nicht durchgehend in Betrieb sind, eine Kennzeichnung mit dem Zeichen 394 (roter 
Ring) vorzusehen ist. Dieses gilt für Anliegerstraßen mit Parkerlaubnis innerhalb geschlossener 
Ortschaften. Die Stadtwerke schätzen die Kosten für die Kennzeichnung mit ca. 20,- € / Mast. Bei 
rund 15.000 betroffenen Masten sind Vorausleistungen in Höhe von 300.000 € erforderlich. 
 
3. Sicherheitsaspekte 
Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Stra-
ßenbeleuchtung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer aufgrund der besseren Erkennbar-
keit einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn darste llt. Dies gilt insbesondere für Querungsvorgän-
Vorlagen-Nr.: 
V/0467/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Lepping 
Ruf: 
492 69 12 
E-Mail: 
Heinz.Lepping@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.05.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0467/2006 
 
ge. Deshalb sollte die Straßenbeleuchtung insbesondere auf Schulwegen nicht während der 
Schulwegzeiten eingeschränkt werden. 
 
Weiterhin wäre es aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der Anforderung 
der R-FGÜ 2001 (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) kritisch, 
aus Kostengründen den Zeitraum der Beleuchtung an Fußgängerüberwegen zu reduzieren. Die 
Anforderung der Erkennbarkeit der Beschilderung, Markierung und Warteflächen der Fußgänger-
überwege muss aus Verkehrssicherheitsgründen bei Dunkelheit gewährleistet bleiben. Im Netz 
der Straßenbeleuchtung befinden sich 59 Fußgängerüberwegleuchten über das Stadtgebiet ver-
teilt. Da es sich hierbei um Beleuchtungsanlagen nach o. g. Richtlinie handelt, würde eine Redu-
zierung der Beleuchtung an diesen Querungspunkten eine Verletzung der Verkehrssicherungs-
pflicht bedeuten. Mögliche Schadenersatzforderungen daraus sind nicht auszuschließen. 
 
4. Durchgängig betriebene Fußgängerüberwegleuchten erfordern eine separate Stromlei-    
 tung 
Würden die Fußgängerüberwege durchgängig betrieben, müssten die Straßenleuchten getrennt 
geschaltet werden können. Dies ist nur möglic h, wenn die im Netz der Straßenbeleuchtung vor-
handen 2. Stromleitung den Überwegen zugeordnet würde. Durch die notwendigen Netzumstel-
lungen entstünden weitere Kosten, deren genaue Höhe noch nicht exakt beziffert werden kann. 
Gravierender jedoch ist die Tatsache, dass eine Nutzung der 2. Leitung zur Streckung der War- 
tungsintervalle nicht mehr möglich ist. 
Einsparvorschlag des Tiefbauamtes: Streckung der Wartungsintervalle
 
Das Tiefbauamt schlägt daher als Alternative zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung das Ver-
fahren „Nutzung der 2. Leitung zur Streckung der Wartungsintervalle“ vor. 
 
In Münster wird schon seit 1982 aus Gründen der Kosteneinsparung nur eine von zwei vorhan-
denen Lampen geschaltet. Seit 1982 ist somit eine der beiden Leitungen und Lampen unbenutzt. 
In den vergangenen Jahren wurden im Innenstadtbereich streckenweise auch einflammige 
Leuchten eingesetzt, mit der Folge, dass eine wechselweise Nutzung der vorhandenen Leitungen 
nicht mehr möglich war. Durch eine Arbeit nehmererfindung im Tiefbauamt besteht nun seit 2005 
die Möglichkeit, diesen unbefriedigenden Zustand wieder auszuräumen. Durch den Einsatz einer 
speziellen Schaltung kann die bisher nicht genutzte Leitung im Wechsel mit dem vorhandenen 
Netz betrieben wird. Dadurch wird der Wartungsintervall bis auf die doppelte Länge gestreckt.  
 
Folgende Einsparungen sind zu erwarten: 
 
Durch den Wegfall der Wartung bei schon umgeschalteten Leuchten erfolgt die erste Einsparung 
in 2008 mit ca. 23.000,- €. Durch weitere Umschaltungen werden schrittweise folgende Einspar-
ziele erreicht: 
 
2009 ca. 57.000,- €,
  
2010 ca. 97.000,- €  
2011  und folgende Jahre 117.000,- € 
 
Die Einsparziele beruhen auf der Grundlage des bis Ende 2005 gültigen Straßenbeleuchtungs-
vertrages mit den Stadtwerken. Heute ist die Wartung Bestandteil der Jahrespauschale pro 
Leuchte. Die positiven Effekte aus der Verlänger ung der Wartungsintervalle werden künftig bei 
den Verhandlungen über die Höhe der Jahrespauschale berücksichtigt. 
 
Dieser alternative Einsparvorschlag hat den Vorteil, dass die Straßenbeleuchtung in gleichem 
Umfang wie bisher betrieben werden kann. Dagegen wären bei einer zeitweisen Abschaltung der 
Beleuchtung entsprechende Beeinträchtigungen der Bürger unvermeidlich. 
 
I. V.

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V/0467/2006 
 
 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

20.06.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0467/2006
Typ
Vorlage
Datum
31.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37