V/0467/2006
Haushaltskonsolidierung
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Berichtsvorlage
5839 Zeichen
V/0467/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Haushaltskonsolidierung Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung Beratungsfolge 20.06.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Bericht: Der in der Vorlage V/1065/2005 „ Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 bis 2009“ mit der Nr.150 vorgeschlagene Konsolidierungsbeitrag des Tiefbauamtes „Verkürzung der Einschaltzeit der Straßenbeleuchtung um täglich 2 Stunden“ wird durch den Vorschlag „Nutzung der 2. Leitung zur Streckung der Wartungsintervalle“ ersetzt. Bei der vom Tiefbauamt durchgeführten Detailbetrachtung zum Einsparungsvorschlag „Reduzie- rung der Einschaltzeit der Straßenbeleuchtung um täglich 2 Stunden“ stellten sich folgende Nachteile heraus: 1. Die Energiekosteneinsparung fällt nach dem Verkauf der Straßenbeleuchtung geringer aus. Die 2005 geschätzten Einsparungen von 120.000 € jährlich fallen auf Grund der neuen Vertrags- situation nach dem Verkauf der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke niedriger aus. Die Ener- giekosten sind nicht mehr als Einzelposten ausgewiesen, sondern Bestandteil der Jahrespau- schale pro Leuchte in Höhe von 176,23 €. Nach Auskunft der Stadtwerke ist nunmehr mit Einspa- rungen von 79.000 € jährlich zu rechnen. 2. Kostenintensive Vorausleistungen sind erforderlich Eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ergab, dass nach STVO für Leuchten, die bei Dunkelheit nicht durchgehend in Betrieb sind, eine Kennzeichnung mit dem Zeichen 394 (roter Ring) vorzusehen ist. Dieses gilt für Anliegerstraßen mit Parkerlaubnis innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Stadtwerke schätzen die Kosten für die Kennzeichnung mit ca. 20,- € / Mast. Bei rund 15.000 betroffenen Masten sind Vorausleistungen in Höhe von 300.000 € erforderlich. 3. Sicherheitsaspekte Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Stra- ßenbeleuchtung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer aufgrund der besseren Erkennbar- keit einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn darste llt. Dies gilt insbesondere für Querungsvorgän- Vorlagen-Nr.: V/0467/2006 Auskunft erteilt: Herr Lepping Ruf: 492 69 12 E-Mail: Heinz.Lepping@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0467/2006 ge. Deshalb sollte die Straßenbeleuchtung insbesondere auf Schulwegen nicht während der Schulwegzeiten eingeschränkt werden. Weiterhin wäre es aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der Anforderung der R-FGÜ 2001 (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) kritisch, aus Kostengründen den Zeitraum der Beleuchtung an Fußgängerüberwegen zu reduzieren. Die Anforderung der Erkennbarkeit der Beschilderung, Markierung und Warteflächen der Fußgänger- überwege muss aus Verkehrssicherheitsgründen bei Dunkelheit gewährleistet bleiben. Im Netz der Straßenbeleuchtung befinden sich 59 Fußgängerüberwegleuchten über das Stadtgebiet ver- teilt. Da es sich hierbei um Beleuchtungsanlagen nach o. g. Richtlinie handelt, würde eine Redu- zierung der Beleuchtung an diesen Querungspunkten eine Verletzung der Verkehrssicherungs- pflicht bedeuten. Mögliche Schadenersatzforderungen daraus sind nicht auszuschließen. 4. Durchgängig betriebene Fußgängerüberwegleuchten erfordern eine separate Stromlei- tung Würden die Fußgängerüberwege durchgängig betrieben, müssten die Straßenleuchten getrennt geschaltet werden können. Dies ist nur möglic h, wenn die im Netz der Straßenbeleuchtung vor- handen 2. Stromleitung den Überwegen zugeordnet würde. Durch die notwendigen Netzumstel- lungen entstünden weitere Kosten, deren genaue Höhe noch nicht exakt beziffert werden kann. Gravierender jedoch ist die Tatsache, dass eine Nutzung der 2. Leitung zur Streckung der War- tungsintervalle nicht mehr möglich ist. Einsparvorschlag des Tiefbauamtes: Streckung der Wartungsintervalle Das Tiefbauamt schlägt daher als Alternative zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung das Ver- fahren „Nutzung der 2. Leitung zur Streckung der Wartungsintervalle“ vor. In Münster wird schon seit 1982 aus Gründen der Kosteneinsparung nur eine von zwei vorhan- denen Lampen geschaltet. Seit 1982 ist somit eine der beiden Leitungen und Lampen unbenutzt. In den vergangenen Jahren wurden im Innenstadtbereich streckenweise auch einflammige Leuchten eingesetzt, mit der Folge, dass eine wechselweise Nutzung der vorhandenen Leitungen nicht mehr möglich war. Durch eine Arbeit nehmererfindung im Tiefbauamt besteht nun seit 2005 die Möglichkeit, diesen unbefriedigenden Zustand wieder auszuräumen. Durch den Einsatz einer speziellen Schaltung kann die bisher nicht genutzte Leitung im Wechsel mit dem vorhandenen Netz betrieben wird. Dadurch wird der Wartungsintervall bis auf die doppelte Länge gestreckt. Folgende Einsparungen sind zu erwarten: Durch den Wegfall der Wartung bei schon umgeschalteten Leuchten erfolgt die erste Einsparung in 2008 mit ca. 23.000,- €. Durch weitere Umschaltungen werden schrittweise folgende Einspar- ziele erreicht: 2009 ca. 57.000,- €, 2010 ca. 97.000,- € 2011 und folgende Jahre 117.000,- € Die Einsparziele beruhen auf der Grundlage des bis Ende 2005 gültigen Straßenbeleuchtungs- vertrages mit den Stadtwerken. Heute ist die Wartung Bestandteil der Jahrespauschale pro Leuchte. Die positiven Effekte aus der Verlänger ung der Wartungsintervalle werden künftig bei den Verhandlungen über die Höhe der Jahrespauschale berücksichtigt. Dieser alternative Einsparvorschlag hat den Vorteil, dass die Straßenbeleuchtung in gleichem Umfang wie bisher betrieben werden kann. Dagegen wären bei einer zeitweisen Abschaltung der Beleuchtung entsprechende Beeinträchtigungen der Bürger unvermeidlich. I. V. 3 V/0467/2006 Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0467/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37