Mandari Insight

3327/2018

Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms Starke Veedel Starkes Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.37

Anlage 1 Neufestlegung Gebiet der Sozialen Stadt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Bisheriges_Gebiet_Soziale_Stadt_Meschenich_Rondorf

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll StEA 15.11.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 12.11.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Neufestlegung Gebiet der Sozialen Stadt

290 Zeichen

!°
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Stadtentwicklung Köln
Gebiet der "Sozialen Stadt"
Meschenich
Neufestlegung des Gebiets
der "Sozialen Stadt"
gem. § 171e BauGB
Grenze des Sozialraumes
"Meschenich und Rondorf"
0 500 1.000250 Meter
Meschenich
Höningen
Rondorf

Anlage 2 Bisheriges_Gebiet_Soziale_Stadt_Meschenich_Rondorf

115 Zeichen

Anlage 2 
 
Bisheriges Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich und Rondorf (s. Ratsbeschluss 
Vorlage-Nr. 2899/2015)

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

1229 Zeichen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung zur Ratsvorlage 3327 /2018 
 
Mit der Vorlage 3327/2018 beabsichtigt die Verwaltung den Beschluss zur Neufestlegung 
des „Soziale Stadt“ – Gebiets „Meschenich und Rondorf“ durch den Rat zu erwirken.  
Der Ratsbeschluss trägt der Tatsache Rechnung, dass der Handlungsbedarf in Form „von 
städtebaulichen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale 
Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen 
ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht“, für den Teilraum Rondorf nicht ausreichend 
abgebildet ist, und schafft durch die geänderte räumliche Schwerpunktsetzung die 
Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln nach § 172 e BauGB. 
Die Beschlussvorlage für die Neufestlegung des „Soziale Stadt“ - Gebiets (Vorlage-Nr. 
3327/2018) wird aufgrund notwendiger Abstimmungsprozesse nicht innerhalb der 14 tägigen 
Frist vor Beginn der ersten Sitzung in die politische Beratungsfolge eingebracht. Um 
dennoch die Ratssitzung am 22.11.2018 zu erreichen und dem Land möglichst zeitnah eine 
Beschlussfassung zur Kenntnis zukommen zu lassen, wird die Vorlage den politischen 
Gremien zu Beginn der Beratungsfolge verfristet vorgelegt.

Beschlussvorlage Rat

6666 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 3327/2018 
Freigabedatum 
09.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für Meschenich und Rondorf 
im Rahmen des Programms "Starke Veedel - Starkes Köln" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung des Gebiets der „Sozialen Stadt“ 
für Meschenich gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) neu festzulegen. Der Be-
schluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzuma-
chen.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms 
„Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen alternative Um-
setzungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen. 
Alternative: 
Der Rat lehnt die Änderung der Gebietsabgrenzung ab. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu-
kunftsweisend zur sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Verwaltung unter 
Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung eines breiten Maßnahmenpaketes in elf Sozi-
alräumen beauftragt.  
Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 04.11.2016 aner-
kannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 
2899/2016) können Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds 
für Regionale Entwicklung (EFRE) beantragt werden. Die Sozialraumabgrenzung gibt hierbei den 
Umsetzungsbereich für die Maßnahmen vor. Parallel dazu wirbt die Verwaltung weitere Fördermittel 
für die Finanzierung der Maßnahmen ein.  
Einen wichtigen Förderzugang bildet das Programm „Soziale Stadt“. Aufgrund der Anforderungen der 
Städtebauförderung ist die Erarbeitung eines separaten sozialraumbezogenen Integrierten Stadtent-
wicklungskonzeptes (ISEKs), das die Gegebenheiten des Raumes nach unterschiedlichen Kriterien 
betrachtet, Stärken und Schwächen herausarbeitet und daraus Handlungsempfehlungen in Form von 
Maßnahmen ableitet, erforderlich. 
Das sozialraumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Meschenich und 
Rondorf“ wurde vom Rat am 18.05.2017 beschlossen (Vorlage-Nr. 0737/2017) und bildet die Grund-
lage für die Einwerbung von Städtebaufördermitteln.  
2. Festlegung des „Soziale Stadt“-Gebiets 
Der geplante Einsatz von Städtebauförderungsmitteln erfordert im Rahmen des Programms „Soziale 
Stadt“ eine Festlegung und räumliche Abgrenzung der einzelnen Sozialräume jeweils als Gebiet der 
„Sozialen Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln.  
Die Abgrenzung der Gebiete der „Sozialen Stadt“ baut auf der räumlichen Festlegung der Sozialräu-
me des Programms „Lebenswertes Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ auf. Mit der 
Entscheidung, in elf ausgewählten Teilräumen – sogenannten Sozialräumen - das Handlungskonzept 
„Lebenswerte Veedel“ zu realisieren und dort eine Sozialraumkoordination einzurichten, hat die Ver-
waltung frühzeitig erkannt, dass Quartiere die räumliche Basis für eine bewohnergetragene und be-
darfsgerechte Stadtentwicklung sind.  
Somit ist für das Einwerben von Fördermitteln aus dem ESF und dem EFRE die Sozialraumabgren-
zung, für das Einwerben von Städtebaufördermitteln des Bundes die „Soziale Stadt“ – Gebietsab-
grenzung entscheidend.  
Das bisher beschlossene und veröffentlichte Gebiet der „Sozialen Stadt“ umfasst Meschenich und 
Rondorf (Vorlage-Nr. 2899/2015) und orientierte sich an der Gebietsabgrenzung des Sozialraumes 
aus dem Programm „Lebenswerte Veedel“, der die Stadtteile Meschenich und Rondorf mit den Quar-
tieren Rondorf-Mitte, Höningen, Hochirchen, Rondorf-West, Alt-Meschenich, Meschenich-Mitte, Neu-
Meschenich und Kölnberg umfasst (siehe Anlage 2).  
Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegte Änderung des Gebietszuschnittes für das „Soziale Stadt“ 
Gebiet führt zu einer Schwerpunktsetzung und Begrenzung auf den Stadtteil Meschenich, da der 
Handlungsbedarf in Form „von städtebaulichen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von 
durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in 
denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht“, für Rondorf nicht ausreichend abgebildet ist. 
Nach § 171e BauGB liegen soziale Missstände insbesondere vor, wenn ein Gebiet auf Grund der 
Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen er-

3 
heblich benachteiligt ist.  
Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstäd-
tische oder innenstadtnahgelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in 
denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen be-
darf (§171e BauGB).  
Da Rondorf somit zukünftig kein Teilgebiet der „Sozialen Stadt“ Gebietsabgrenzung mehr darstellt, 
werden dort keine Maßnahmen über die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ umgesetzt.  
3. Auswirkungen  
Aus der Festlegung eines „Soziale Stadt“ Gebiets gemäß § 171e BauGB ergeben sich keine unmit-
telbaren finanziellen Auswirkungen. Die Festlegung dieser sogenannten „Fördergebietskulisse“ ist 
vielmehr eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln der Städtebauförderung. 
Der Einsatz der Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ konzentriert 
sich künftig auf die Umsetzung von Maßnahmen im Stadtteil Meschenich. 
Auf die Förderprogramme des ESF sowie des EFRE hat die Neufestlegung des „Soziale Stadt“ Ge-
biets keinen Einfluss. Die Stadt Köln setzt sich daher weiterhin für eine Umsetzung von ESF- und 
EFRE-geförderten Maßnahmen im Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ ein. Bereits erfolgreich 
laufende Maßnahmen sind: 
- Willkommen und Ankommen in Köln (ESF) 
- Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspek-
tive für junge Menschen mit psychischen Problemen (ESF) 
- Stadtteileltern (ESF) 
Für im Stadtteil Rondorf vorgesehene Maßnahmen prüft die Verwaltung alternative Umsetzungs- 
möglichkeiten. Hierzu zählt insbesondere die anlassbezogene Beantragung von Förderungen aus 
Sonderaufrufen oder Sonderprogrammen. Konkret gilt dies für folgende Maßnahme: 
- Umgestaltung der Kapellenstraße und der Rondorfer Haupstraße

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll StEA 15.11.2018

1109 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 19.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 
öffentlich 
6.11 Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für 
Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms "Starke Veedel - 
Starkes Köln" 
3327/2018 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
1. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung des Gebiets der 
„Sozialen Stadt“ für Meschenich gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) neu festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist orts-
üblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen 
Maßnahmen alternative Umsetzungs- bzw. Fördermöglichkeiten sicherzustel-
len. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 12.11.2018

2047 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 12.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 12.11.2018 
öffentlich 
9.2.9 Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für 
Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms "Starke Veedel - 
Starkes Köln" 
3327/2018 
 
 
Die CDU-Fraktion bittet um Änderung des Beschlusstenors dahingehend, dass für 
die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen die alternative Umsetzungs- bzw. För-
dermöglichkeiten nicht nur zu prüfen, sondern sicherzustellen sind. 
Herr Homann lässt über die Änderung abstimmen. 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderungen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maß-
nahmen sind alternative Umsetzungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen si-
cherzustellen. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend Herr Bronisz) 
 
Sodann lässt Herr Homann über die geänderte Vorlage abstimmen.

2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu be-
schließen: 
 
1. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung des Gebiets der „So-
zialen Stadt“ für Meschenich gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
neu festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maß-
nahmen sind alternative Umsetzungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen si-
cherzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Bronisz)

Beratungsverlauf (3)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3327/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.11.2018
Erstellt
12.10.2018 11:55