3327/2018
Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms Starke Veedel Starkes Köln
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Anlage 1 Neufestlegung Gebiet der Sozialen Stadt
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!° Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadtentwicklung Köln Gebiet der "Sozialen Stadt" Meschenich Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" gem. § 171e BauGB Grenze des Sozialraumes "Meschenich und Rondorf" 0 500 1.000250 Meter Meschenich Höningen Rondorf
Anlage 2 Bisheriges_Gebiet_Soziale_Stadt_Meschenich_Rondorf
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Anlage 2 Bisheriges Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich und Rondorf (s. Ratsbeschluss Vorlage-Nr. 2899/2015)
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung zur Ratsvorlage 3327 /2018 Mit der Vorlage 3327/2018 beabsichtigt die Verwaltung den Beschluss zur Neufestlegung des „Soziale Stadt“ – Gebiets „Meschenich und Rondorf“ durch den Rat zu erwirken. Der Ratsbeschluss trägt der Tatsache Rechnung, dass der Handlungsbedarf in Form „von städtebaulichen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht“, für den Teilraum Rondorf nicht ausreichend abgebildet ist, und schafft durch die geänderte räumliche Schwerpunktsetzung die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln nach § 172 e BauGB. Die Beschlussvorlage für die Neufestlegung des „Soziale Stadt“ - Gebiets (Vorlage-Nr. 3327/2018) wird aufgrund notwendiger Abstimmungsprozesse nicht innerhalb der 14 tägigen Frist vor Beginn der ersten Sitzung in die politische Beratungsfolge eingebracht. Um dennoch die Ratssitzung am 22.11.2018 zu erreichen und dem Land möglichst zeitnah eine Beschlussfassung zur Kenntnis zukommen zu lassen, wird die Vorlage den politischen Gremien zu Beginn der Beratungsfolge verfristet vorgelegt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 3327/2018 Freigabedatum 09.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms "Starke Veedel - Starkes Köln" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung des Gebiets der „Sozialen Stadt“ für Meschenich gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) neu festzulegen. Der Be- schluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzuma- chen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen alternative Um- setzungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen. Alternative: Der Rat lehnt die Änderung der Gebietsabgrenzung ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: 1. Ausgangslage Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu- kunftsweisend zur sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung eines breiten Maßnahmenpaketes in elf Sozi- alräumen beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 04.11.2016 aner- kannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beantragt werden. Die Sozialraumabgrenzung gibt hierbei den Umsetzungsbereich für die Maßnahmen vor. Parallel dazu wirbt die Verwaltung weitere Fördermittel für die Finanzierung der Maßnahmen ein. Einen wichtigen Förderzugang bildet das Programm „Soziale Stadt“. Aufgrund der Anforderungen der Städtebauförderung ist die Erarbeitung eines separaten sozialraumbezogenen Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes (ISEKs), das die Gegebenheiten des Raumes nach unterschiedlichen Kriterien betrachtet, Stärken und Schwächen herausarbeitet und daraus Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen ableitet, erforderlich. Das sozialraumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ wurde vom Rat am 18.05.2017 beschlossen (Vorlage-Nr. 0737/2017) und bildet die Grund- lage für die Einwerbung von Städtebaufördermitteln. 2. Festlegung des „Soziale Stadt“-Gebiets Der geplante Einsatz von Städtebauförderungsmitteln erfordert im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ eine Festlegung und räumliche Abgrenzung der einzelnen Sozialräume jeweils als Gebiet der „Sozialen Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln. Die Abgrenzung der Gebiete der „Sozialen Stadt“ baut auf der räumlichen Festlegung der Sozialräu- me des Programms „Lebenswertes Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ auf. Mit der Entscheidung, in elf ausgewählten Teilräumen – sogenannten Sozialräumen - das Handlungskonzept „Lebenswerte Veedel“ zu realisieren und dort eine Sozialraumkoordination einzurichten, hat die Ver- waltung frühzeitig erkannt, dass Quartiere die räumliche Basis für eine bewohnergetragene und be- darfsgerechte Stadtentwicklung sind. Somit ist für das Einwerben von Fördermitteln aus dem ESF und dem EFRE die Sozialraumabgren- zung, für das Einwerben von Städtebaufördermitteln des Bundes die „Soziale Stadt“ – Gebietsab- grenzung entscheidend. Das bisher beschlossene und veröffentlichte Gebiet der „Sozialen Stadt“ umfasst Meschenich und Rondorf (Vorlage-Nr. 2899/2015) und orientierte sich an der Gebietsabgrenzung des Sozialraumes aus dem Programm „Lebenswerte Veedel“, der die Stadtteile Meschenich und Rondorf mit den Quar- tieren Rondorf-Mitte, Höningen, Hochirchen, Rondorf-West, Alt-Meschenich, Meschenich-Mitte, Neu- Meschenich und Kölnberg umfasst (siehe Anlage 2). Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegte Änderung des Gebietszuschnittes für das „Soziale Stadt“ Gebiet führt zu einer Schwerpunktsetzung und Begrenzung auf den Stadtteil Meschenich, da der Handlungsbedarf in Form „von städtebaulichen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht“, für Rondorf nicht ausreichend abgebildet ist. Nach § 171e BauGB liegen soziale Missstände insbesondere vor, wenn ein Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen er- 3 heblich benachteiligt ist. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstäd- tische oder innenstadtnahgelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen be- darf (§171e BauGB). Da Rondorf somit zukünftig kein Teilgebiet der „Sozialen Stadt“ Gebietsabgrenzung mehr darstellt, werden dort keine Maßnahmen über die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ umgesetzt. 3. Auswirkungen Aus der Festlegung eines „Soziale Stadt“ Gebiets gemäß § 171e BauGB ergeben sich keine unmit- telbaren finanziellen Auswirkungen. Die Festlegung dieser sogenannten „Fördergebietskulisse“ ist vielmehr eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln der Städtebauförderung. Der Einsatz der Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ konzentriert sich künftig auf die Umsetzung von Maßnahmen im Stadtteil Meschenich. Auf die Förderprogramme des ESF sowie des EFRE hat die Neufestlegung des „Soziale Stadt“ Ge- biets keinen Einfluss. Die Stadt Köln setzt sich daher weiterhin für eine Umsetzung von ESF- und EFRE-geförderten Maßnahmen im Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ ein. Bereits erfolgreich laufende Maßnahmen sind: - Willkommen und Ankommen in Köln (ESF) - Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspek- tive für junge Menschen mit psychischen Problemen (ESF) - Stadtteileltern (ESF) Für im Stadtteil Rondorf vorgesehene Maßnahmen prüft die Verwaltung alternative Umsetzungs- möglichkeiten. Hierzu zählt insbesondere die anlassbezogene Beantragung von Förderungen aus Sonderaufrufen oder Sonderprogrammen. Konkret gilt dies für folgende Maßnahme: - Umgestaltung der Kapellenstraße und der Rondorfer Haupstraße
Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll StEA 15.11.2018
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 19.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 öffentlich 6.11 Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms "Starke Veedel - Starkes Köln" 3327/2018 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: 1. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung des Gebiets der „Sozialen Stadt“ für Meschenich gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) neu festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist orts- üblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen alternative Umsetzungs- bzw. Fördermöglichkeiten sicherzustel- len. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 12.11.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 12.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 öffentlich 9.2.9 Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" für Meschenich und Rondorf im Rahmen des Programms "Starke Veedel - Starkes Köln" 3327/2018 Die CDU-Fraktion bittet um Änderung des Beschlusstenors dahingehend, dass für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen die alternative Umsetzungs- bzw. För- dermöglichkeiten nicht nur zu prüfen, sondern sicherzustellen sind. Herr Homann lässt über die Änderung abstimmen. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderungen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maß- nahmen sind alternative Umsetzungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen si- cherzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend Herr Bronisz) Sodann lässt Herr Homann über die geänderte Vorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu be- schließen: 1. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung des Gebiets der „So- zialen Stadt“ für Meschenich gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) neu festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Stadtteil Rondorf im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehenen städtebaulichen Maß- nahmen sind alternative Umsetzungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen si- cherzustellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Bronisz)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3327/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.11.2018
- Erstellt
- 12.10.2018 11:55