2244/2024
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baufeld C - Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 IV S.2 Betriebssatzung GW iVm § 16 V S. 1 EigVO NRW und haushaltsrechtliche Mitteilung
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Beschlussvorlage Rat
7898 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2244/2024
Freigabedatum
20.11.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baufeld C – Generalinstandsetzung
Abendgymnasium Gereonsmühlengasse
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW) und haushaltsrechtliche Mitteilung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der Kostenberechnung von 2019 in Höhe
von rund 16,3 Mio. Euro für die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereons-
mühlengasse zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtkosten für die Generalsinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmüh-
lengasse betragen nunmehr rund 48,5 Mio. Euro brutto statt rund 32,2 Mio. Euro brutto.
2. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der
Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Anrechnung auf den dann gültigen Flä-
chenverrechnungspreis.
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.12.2024
Finanzausschuss 09.12.2024
Rat 12.12.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten
siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Der Rat der Stadt Köln beauftragte Ende 2006 die Verwaltung mit der Entwicklung des Mo-
dellprojektes Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) in Kooperation mit der Montag Stiftung
und den Bildungseinrichtungen rund um den Klingelpützpark. Am 14.09.2010 wurde im Rat
die Planung und Realisierung für die gesamte Bildungslandschaft Altstadt Nord beschlossen
(Vorlagen-Nummer 0508/2010).
Am 05.02.2015 wurden im Rat die Gesamtbaukosten von rund 80,7 Mio. Euro brutto sowie die
Kosten für die Baumaßnahmen im Baufeld B mit circa 35,8 Mio. Euro brutto genehmigt (Vorla-
gen-Nummer 3837/2014). Am 24.03.2015 wurden im Rat die Kosten für das Hansa-Gymna-
sium im Baufeld A mit brutto circa 25,1 Mio. Euro brutto genehmigt (Vorlagen-Nummer
3978/2015). Mit dem Beschluss 2589/2018 wurden am 14.02.2019 vom Rat der Stadt Köln für
das Baufeld C auf der Grundlage der Kostensteigerung gegenüber dem Baubeschluss rund
32,2 Mio. Euro genehmigt.
Baufeld C umfasst die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmühlengasse.
Hier wurde die Planung Ende des Jahres 2015 aufgenommen. Die bauliche Umsetzung kann
erst erfolgen, wenn die Baumaßnahmen im Baufeld A und B abgeschlossen sind, da erst ab
3
diesem Zeitpunkt das ins Abendgymnasium ausgelagerte Hansa-Gymnasium in sein Ge-
bäude zurückziehen kann. Danach kann das Abendgymnasium in die Gebäude des Hansa-
Gymnasiums und der neuen Realschule ausgelagert werden.
Kostenentwicklung:
Das Projektbudget wurde im Februar 2019 gemäß Baubeschluss auf rund 32,2 Mio. Euro
brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze umfasst die Kostengruppen (KG) 200 bis 500 so-
wie die KG 700. Die Ausstattungskosten (KG 600) sind gemäß Baubeschluss nicht im Projekt-
budget enthalten. Diese wurden informativ mit 750.000 Euro brutto angegeben.
Gemäß der aktuellen Kostenprognose werden sich die Gesamtbaukosten von rund 32,2 Mio.
Euro brutto um 16,3 Mio. Euro auf rund 48,5 Mio. Euro brutto erhöhen.
Es zeichnet sich somit ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Baube-
schluss um circa 50 % überschritten werden.
Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen.
Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten
sind der Anlage 1 zu entnehmen):
Nr. Risikokategorie Mio. Euro
(gerun-
det)
%
1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 10,7 65,6
3. Besondere vertragliche Risiken
4. Besondere Genehmigungsrisiken
5. Besondere Bauumfeldrisiken
6. Baugrundrisiken
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken 3,7 22,7
8. Nutzungsänderungen 0,7 4,3
9. Planung und Ausführung 1,2 7,4
10. Sonstige Risiken
Gesamtsumme 16,3 100
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets von rund 32,2 Mio. Euro um rund 16,3 Mio.
Euro brutto auf rund 48,5 Mio. Euro brutto empfohlen.
Vorschläge zur Kostenreduzierung
Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht.
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau-
und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt.
Auch aufgrund des aktuellen Ausführungsstands und des hohen Fertigstellungsdrucks sind
keine weiteren Einsparmöglichkeiten auszumachen.
Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an
4
die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrech-
nungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu
geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, soge-
nannte Flächenverrechnungspreise.
Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen-
dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der
auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen
Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innen-
dienststelle abgerechnet.
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 830.000 Euro zuzüglich
Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 350.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen von
insgesamt rund 1,2 Mio. Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufga-
ben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu finanzieren.
Da es sich bei der Maßnahme um eine Generalinstandsetzung handelt, gibt es keine Miet-
mehrbelastung für das Schulgebäude des Abendgymnasiums Gereonsmühlengasse, weil es
keine Flächenmehrung gibt. Die Kostenerhöhung, die durch eine Generalinstandsetzung ent-
steht, wird durch den jährlich veränderten Flächenverrechnungspreis abgebildet.
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2028 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls
durch Umschichtung, vorsehen.
Anlagen:
Anlage 1 – Erläuterung der Risikokategorien
Anlage 2 – Verteilung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1962 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2244/2024
Stand: 20.02.2026
Sachstandsbericht
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baufeld C – Generalinstandsetzung
Abendgymnasium Gereonsmühlengasse
Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW) und haushaltsrechtliche Mitteilung
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der Kostenberechnung von 2019 in Höhe
von rund 16,3 Mio. Euro für die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereons-
mühlengasse zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu.
Die Gesamtkosten für die Generalsinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmüh-
lengasse betragen nunmehr rund 48,5 Mio. Euro brutto statt rund 32,2 Mio. Euro brutto.
2. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der
Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Anrechnung auf den dann gültigen Flä-
chenverrechnungspreis.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Circa 2/3 des Vergabevolumens der VOB-Vergaben ist beauftragt.
Vorbereitende Maßnahmen sind abgeschlossen.
Die Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten sind erfolgt.
Die Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten werden vor Ende März 2026 abgeschlossen;
Rohbauarbeiten und Betoninstandhaltungsarbeiten laufen.
Die Fensterelemente sind produziert und werden aktuell montiert.
Die Werk- und Montageplanung mit dem Fassadenbauer ist in Abstimmung.
Nächste Schritte:
Abschluss der Rückbauarbeiten, Fortsetzung der Betonsanierung und des Fenstereinbaus,
sowie der Arbeiten an Fassade und Dach.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
20.02.2027
Anlage 2 -Verteilung der Mehrkosten
581 Zeichen
Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung II 2024 (KF II) bezogen auf Mio. € 2019 Baubeschluss: Mio. € 32,2 2024 Kostenfortschreibung: Mio. € 48,5 rund 10,7 Mio. € Außergewöhnliche Markteinflüsse 65,6% der Mehrkosten rund 3,7 Mio. € Spezielle „Bauen im Bestand“ – Risiken 22,7% der Mehrkosten rund 1,2 Mio. € Planung und Ausführung 7,4% der Mehrkosten Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baufeld C – Generalinstandsetzung Abendgymnasium Gereonsmühlengasse – Anlage 2 rund 0,7 Mio. € Nutzungsänderungen 4,3% der Mehrkosten
Anlage 1 - Erläuterung zu den eingetretenen Kostenrisiken
2606 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage 2244/2024 Generalinstandsetzung Bildungslandschaft Altstadt Nord Baufeld C Abendgymnasium Gereonsmühlengasse Köln, Beschluss zur Kostenfortschreibung Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 10,7 Mio. Euro (65,6 %) Das Projektbudget wurde im Februar 2019 gemäß Baubeschluss festgelegt. Die Baupreise sind seit 2019 bis 2023 um 41,6 % gestiegen. Grund sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Corona) sowie die Markteinflüsse des Russland-Ukraine-Konflikts. Für die Jahre 2024 und 2025 sind weitere Baupreissteigerungen prognostiziert. Diese Auswirkungen haben sich bei dieser Baumaßnahme mit 10,7 Mio. Euro ausgewirkt. Nach Verrechnung der ursprünglichen Baukosten mit den gestiegenen Baukosten erhält man für den Zeitraum von 2019 bis Mitte 2025 eine gesamte Baupreissteigerung in Höhe von 50,93 %. 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken rund 3,7 Mio. Euro (22,7 %) Die Planung (Leistungsphasen LP2 bis LP5) fand im laufenden Schulbetrieb statt, sodass lediglich vereinzelte Sondierungsmaßnahmen vorgenommen werden konnten. Risiken bestehen in nicht vorhersehbaren Betoninstandsetzungsmaßnahmen von innenliegenden Bauteilen (insbesondere Deckenfelder, Unterzügen, Stützen). Es besteht die Gefahr, dass während des Rückbaus weitere Schadstoffe, die aktuell noch nicht im vorliegenden Schadstoffsanierungs-Konzept enthalten sind, vorgefunden werden. Die hier aufgeführten Risiken können aktuell demnach nicht bewertet werden und sind somit in den 3,7 Mio. Euro nicht enthalten. 8. Nutzungsänderungen rund 0,7 Mio. Euro (4,3 %) 2023 wurde entschieden, dass das angrenzende Hausmeisterhaus mit in die Generalinstandsetzungsmaßnahme integriert werden soll. Im Risiko sind etwaige Planungs- und Baukosten hierfür prognostiziert. 9. Planung und Ausführung rund 1,2 Mio. Euro (7,4 %) Wie erläutert fand die Planung während des laufenden Schulbetriebes statt. Aufgrund der unzureichenden Sondierungsmaßnahmen besteht das Risiko, dass die Planung stellenweise lückenhaft sein könnte. So konnte beispielsweise die Lage von vereinzelten Durchbrüchen in der Technikzentrale (im 2. Untergeschoss) nicht exakt bestimmt werden. Aufgrund der Projektlaufzeitverlängerung besteht darüber hinaus das Risiko, dass aktualisierte Richtlinien, DIN-Normen, Vorschriften, et cetera nicht in den Planungs- und Ausschreibungsunterlagen enthalten sind und Projektlaufzeitverlängerungsansprüche von den Auftragnehmern geltend gemacht werden können. Summe der Kostenfortschreibung rund 16,3 Mio. Euro (100 %)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2244/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 18.07.2024 10:35