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2065/2024

Weiteres Vorgehen Kita Pfälzer Straße - Innenstadt

Mitteilung Ausschuss 30.08.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2024, TOP 8.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4742 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2024 
 2065/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 
 
Weiteres Vorgehen Kita Pfälzer Straße - Innenstadt 
Der Träger Stadt Köln betreibt seit vielen Jahren die Kita Pfälzer Straße. Hierbei handelt es 
sich um eine zweigruppige Einrichtung im Stadtteil Neustadt/Süd in der Innenstadt. Die Ver-
sorgungsquote im Stadtteil Neustadt/Süd ist gemessen an den vom Rat beschlossenen Ziel-
quoten von 52 % für den U3 und 100 % für den Ü3-Bereich gut, derzeit liegen die Quoten bei 
58 % U3 und 119 % Ü3. Die Mietdauer des Objekts endet im Jahr 2027. Das Objekt weist Sa-
nierungsnotwendigkeiten und bauliche Mängel auf. 
 
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zur Kita Pfälzer Straße wird die Fluchtwegsituation als 
unzureichend für einen dauerhaften Weiterbetrieb der Einrichtung bis zum Mietvertragsende 
2027 eingestuft. Die Fluchtwege stehen in einem gemäß Arbeitsschutz nicht auskömmlichen 
Maße zur Verfügung und können demnach keine sichere Entfluchtung aller Personen aus 
dem Gebäude ermöglichen. Betroffen hiervon ist insbesondere der zweite Flucht- und Ret-
tungsweg, der auf das von Mauern und ohne direkte Fluchtmöglichkeit umschlossene Außen-
gelände führt. 
 
Mit dem Vermieter des Gebäudes wurden mehrfach intensive Verhandlungen zur baulichen 
Ertüchtigung der Einrichtung sowie Verbesserung der Fluchtwegesituation geführt, um eine 
Basis für eine Vertragsverlängerung zu schaffen. Gerade ein funktionierender zweiter Flucht-
weg ist für den dauerhaften, zweigruppigen Kitabetrieb zwingend notwendig. Der Vertrag hatte 
sich aufgrund der schwierigen und anhaltenden Gespräche zuletzt 2022 noch einmal automa-
tisch um 5 Jahre verlängert. Aufgrund der Verweigerungshaltung des Vermieters, baulich und 
arbeitsrechtlich notwendige Anpassungen durchzuführen, muss die Kita mittlerweile seit ca. 
einem Jahr eingruppig betrieben werden. Die Mietvertragsverlängerungsverhandlungen haben 
leider abschließend zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt, sodass unter Berücksichti-
gung der guten Versorgung mit Betreuungsplätzen sowie einer dem Grunde nach bereits – 
auch wenn die Kita 2-gruppig geführt werden könnte - gegebenen betrieblichen Unwirtschaft-
lichkeit von weiteren Gesprächen mit dem Vermieter abgesehen wird. 
 
Der eingruppige Betrieb einer Einrichtung erfordert im Verhältnis zu mehrgruppigen Häusern 
höhere Personalressourcen, damit der Betrieb in Urlaubs- oder Krankheitsfällen aufrechterhal-
ten werden kann. Aus diesem Grund wäre aktuell die Zusetzung von zusätzlichen Personal 
erforderlich. Dies kann jedoch in Zeiten bestehenden Fachkräftemangels und den hohen Va-
kanzen in vielen Häusern nicht vertreten werden. Zudem führen anstehende Personalverän-
derungen in der Kita Pfälzer Straße zu einer Unterschreitung des Betreuungsschlüssels, wes-
halb die Kita zum neuen Kita-Jahr 2024 / 2025 nur mit eingeschränkten Öffnungszeiten betrie-
ben werden könnte.

2 
 
 
Die naheliegende Kita Elsaßstraße hat räumliche Kapazitäten für den Betrieb von fünf Grup-
pen, ist jedoch aktuell aufgrund von länger anhaltenden Personalengpässen gezwungen, den 
Betrieb auf vier Gruppen zu reduzieren. In der Vergangenheit nutzte die Kita Pfälzerstraße 
temporär diese freien Gruppenräume, um den Kitabetrieb bei Personalengpässen in Zusam-
menarbeit mit dem Personal der Elsaßstraße trotzdem sicherzustellen. Somit sind sowohl Kin-
der, ihre Eltern, als auch Mitarbeitende mit der Kita Elsaßstraße bereits vertraut. 
 
Aufgrund dieser Ausgangslage wurde die Gruppe der Kita Pfälzer Straße zum neuen Kitajahr 
2024 /2025 in die Kita Elsaßstraße überführt. Der Standort Pfälzer Straße wird bis zum Ende 
der Mietlaufzeit 2027 weiterhin als temporärer Standort genutzt, wenn umliegende Kitas auf-
grund von Sanierungsarbeiten eine Auslagerungsmöglichkeit benötigen. Dies ist insofern von 
Vorteil, dass für den Auslagerungszeitraum nicht oder im geringeren Umfang Mehrzweck-
räume weiterer Kitas belegt werden müssen. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der 
Unterbringungsqualität der betroffenen Kinder für die Zeiten notwendiger Auslagerungen. Auf-
grund der nur noch temporären Nutzung der Pfälzer Straße kann die Bewertungslage der be-
stehenden Mängel zugunsten dieser Nutzungsart (temporäre Auslagerung) angepasst wer-
den. Für einen dauerhaften Betrieb ist dies nicht möglich.  
 
Die Eltern der Kita Pfälzer Straße wurden über diesen Schritt im Vorfeld ausführlich informiert 
und ein Elternabend hat stattgefunden, sodass die Überleitung der einen Gruppe in die Elsaß-
straße mit guter Begleitung aller Beteiligten realisiert werden konnte. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2065/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2024
Erstellt
26.06.2024 12:12