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AN/1488/2021

Ehemalige KHD Hauptverwaltung, Mülheimer Str. 147 - 149; Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 24.06.2021

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 31.12.2026, TOP 4

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

2510 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE 
Volt-Fraktion 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 
 
AN/1488/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Ehemalige KHD Hauptverwaltung, Mülheimer Str. 147 - 149; Ausübung des 
besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Rates am 24.06.2021: 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD-
Geländes, Mülheimer Str. 147 - 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson-
deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Be-
schluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021). 
 
2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 
17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto-
Langen-Quartiers - 
neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) - auch eine Beteiligungsstruktur zu 
entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere 
Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden. 
 
 
Begründung: 
 
 
Anfang Juni 2021 wurde das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD-Geländes in Köln-
Mülheim verkauft. Durch die vom Rat beschlossene Satzung 0095/2020 hat die Stadt 2 Mo-
nate Zeit, das besondere Vorkaufsrecht auszuüben. Dem soll nachgekommen werden.

- 2 - 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Das Vorkaufsrecht kann bis zwei Monate nach Bekanntwerden des rechtswirksam abge-
schlossenen Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer in Anspruch genommen werden. 
Da nun kurzfristig bekannt geworden ist, dass ein Kaufvertrag bereits zustande gekommen 
ist, muss das Vorkaufsrecht zeitnah in Anspruch genommen werden. Diese im Baugesetz-
buch festgelegte Regelung erfordert zwingend eine Behandlung der Sache in der Ratssit-
zung am 24.06.2021. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Mike Homann    
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
  
gez. Niklas Kienitz     gez. Michael Weisenstein 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer    DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller     gez. Thor Zimmermann 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer    Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (2)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.22 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1488/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
24.06.2021
Erstellt
22.06.2021 15:47