Ehemalige KHD Hauptverwaltung, Mülheimer Str. 147 - 149; Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) AN/1488/2021 vom 24.06.2021
Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen. Nächste Beratung am 31.12.2026 im Liegenschaftsausschuss.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE Volt-Fraktion Ratsgruppe GUT An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021 AN/1488/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Ehemalige KHD Hauptverwaltung, Mülheimer Str. 147 - 149; Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 24.06.2021: Beschluss: 1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 - 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Be- schluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021). 2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers - neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) - auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden. Begründung: Anfang Juni 2021 wurde das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD-Geländes in Köln- Mülheim verkauft. Durch die vom Rat beschlossene Satzung 0095/2020 hat die Stadt 2 Mo- nate Zeit, das besondere Vorkaufsrecht auszuüben. Dem soll nachgekommen werden. - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Das Vorkaufsrecht kann bis zwei Monate nach Bekanntwerden des rechtswirksam abge- schlossenen Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer in Anspruch genommen werden. Da nun kurzfristig bekannt geworden ist, dass ein Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, muss das Vorkaufsrecht zeitnah in Anspruch genommen werden. Diese im Baugesetz- buch festgelegte Regelung erfordert zwingend eine Behandlung der Sache in der Ratssit- zung am 24.06.2021. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Mike Homann Grüne-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz gez. Michael Weisenstein CDU-Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller gez. Thor Zimmermann Volt-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf
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31.12.2026 vorgesehen
TOP 4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: für das Digitale Berichtswesen
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