Mandari Insight

V/0321/2025

Bericht zu Förderangeboten und Zuschussbereichen der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Schuljahr 2024/25

Vorlagen 16.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 17.06.2025, TOP 28

Anlage 2 Förderrichtlinien_Demokratie_macht_Schule

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Anlage 1 Förderrichtlinien Besondere Begabung_2025

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 Förderrichtlinien_Demokratie_macht_Schule

5504 Zeichen

Förderrichtlinien „Demokratie macht Schule“ 
zur Bewilligung vom XX.XX.202X 
 
1. Grundlage und Zielsetzung 
Eine stabile und zukunftsfähige Demokratie benötigt gut informierte, engagierte und mündige 
Bürger*innen. Schulen spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie junge Menschen auf ihre 
aktive Teilhabe in unserer Gesellschaft vorbereiten. Es ist von großer Bedeutung, dass Schü-
ler*innen bereits früh ein Verständnis für demokratische Prozesse entwickeln und lernen, sich 
aktiv und kreativ für eine demokratische Gesellschaft einzusetzen.  
Mit dem Förderprojekt „ Demokratie macht Schule“ soll das demokratische Bewusstsein und 
Engagement junger Menschen in Münster gestärkt werden. Schulen sollen in die Lage versetzt 
werden, Projekte zu initiieren, die sich anschaulich, nachhaltig und innovativ mit dem Thema 
„Demokratie“ auseinandersetzen. Als Projektideen können z.B. (Wander-)Ausstellungen, Po-
dcasts, Theaterstücke, Videos etc. eingereicht werden.  
Diese Projekte könnten beispielsweise folgende Themenfelder umfassen:  
 Politische Bildung und Partizipation: Entwicklung von Projekten, in denen Schüler *in-
nen demokratische Prozesse in der Schule oder der Stadt gestalten und erleben (z.B. Si-
mulationen von Wahlen, Schüler*innenparlamenten oder Bürger*innendialogen).  
 Zukunft der Demokratie: Erarbeitung innovativer Ideen für die Zukunft unserer Demokra-
tie, unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, 
sozialer Gerechtigkeit oder Digitalisierung.  
 Diversität und Teilhabe: Förderung eines inklusiven Demokratieverständnisses, das ver-
schiedene soziale Gruppen, Kulturen und Meinungen in die Entscheidungsprozesse ein-
bezieht.  
 Antirassismus und Diskriminierungsbekä mpfung: Initiierung von Projekten, die sich 
mit den Themen Rassismus, Diskriminierung und Vorurteilen auseinandersetzen und aktiv 
zur Förderung von Toleranz und Vielfalt beitragen.  
 Medienkompetenz , Fake News und Hate Speech: Stärkung der kritischen Medienkom-
petenz der Schüler*innen, um sie auf den Umgang mit Desinformation und manipulativen 
Inhalten vorzubereiten.  
 
Ziel ist es, dass junge Menschen durch die direkte Auseinandersetzung mit demokratischen 
Themen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen im Bereich Demokratie 
gewinnen. Diese Projekte sollen nachhaltig wirken und dazu beitragen, das demo kratische 
Miteinander an Schulen und in der gesamten Stadt Münster zu fördern.  
Das Thema „Antirassismus“ soll dabei eine besondere Bedeutung haben. Schüler*innen sollen 
sich durch kreative und wirkungsvolle Projekte mit den Themen Rassismus und Diskriminie-
rung auseinandersetzen, um ein Klima des Respekts und der Vielfalt zu fördern. Durch den 
bewussten Umgang mit Vorurteilen und die Förderung von Toleranz können junge Menschen 
ein wichtiges Signal für eine offene und inklusive Gesellschaft setzen. 
 
2. Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind alle Schulen in der Stadt Münster. Die Projekte sollen von Schüler*in-
nen selbst initiiert und durchgeführt werden. Sie können eigenständig oder im Rahmen von 
AGs, Projektwochen oder Klassenprojekten erarbeitet werden.  
Eine Antragstellung erfolgt über die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Schüler *innen 
direkt bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle Stadt Münster.

3.  Antragsverfahren 
Die Fördermittel werden nur auf schriftlichen und elektronischen Antrag bewilligt. Die Förde-
rung beträgt bis zu 5.000 Euro pro Projekt. Die Schüler*innen müssen ihre Projektidee mög-
lichst anschaulich darstellen und einen Kostenplan beifügen (Einzelheiten sind dem Antrags-
formular zu entnehmen).  
Für die Antragstellung muss das digitale Antragsformular (Link auf der Website der Schulpsy-
chologischen Beratungsstelle) genutzt werden. Die Unterschrift der Schulleitung ist zwingend 
erforderlich. 
Die Fördermittel müssen schuljahresbezogen verwendet werden. 
Im Jahr 2025 muss der Antrag für Fördermittel für das Schuljahr 2025/26 bis zum 21.09.2025 
gestellt werden. 
In den Folgejahren muss der Antrag spätestens zum 15.4. des Jahres 20XX für das folgende 
Schuljahr 20XX/XX+1 eingereicht werden.  
 
4. Entscheidungsverfahren  
Die bewilligende Stelle ist die Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung 
Schulpsychologische Beratungsstelle, vertreten durch den Oberbürgermeister.  
Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe obliegt dem Jugendrat der Stadt Münster. 
Für die Vergabe der Fördermittel sind dabei die folgenden Kriterien zugrunde gelegt: 
i. Demokratiebezug  
ii. Nachhaltigkeit  
iii. Reichweite  
iv. Innovationsgedanke 
v. Einbindung unterrepräsentierter Zielgruppen 
vi. Kreativität 
 
Bei Antragsbewilligung wird die Fördersumme vor Beginn des geplanten Projektes ausgezahlt. 
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
 
5. Verwendungsnachweis  
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis ( Formular zum 
Download auf der Website der Schulpsychologischen Beratungsstelle) inkl. entsprechender 
Belege/ Rechnungen ist bis zum 31.07. des jeweiligen Folgejahres , also zum Schuljah-
resende 20XX/XX+1 vorzulegen.  
Die Mittel sind zweckgebunden für das bewilligte Demokratiestärkungs-Projekt. 
Nicht in Anspruch genommene oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind der 
Stadt Münster (nach Erhalt einer entsprechenden Rückforderung) zu erstatten.  
 
6. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab dem 15.05.2025 in Kraft.

Anlage 1 Förderrichtlinien Besondere Begabung_2025

7031 Zeichen

Förderrichtlinien im Bereich „Besondere Begabung“1 
zum Bewilligungsbescheid vom XX.XX.202X 
 
1. Grundlage und Zielsetzung 
Münsters Kapital ist das „Grundnahrungsmittel Wissen“, das in der Stadt geschaffen und wei-
tergegeben wird. Damit ist nicht nur das Streben nach E xzellenz in Wissenschaft und For-
schung gemeint, sondern im Sinne der Nachwuchsförderung muss bereits die Potenzialent-
wicklung von Kindern und Jugendlichen mitgedacht werden. 
Potenzialentwicklung ist zunächst ein wichtiges Aufgabenfeld von Schule, aber auch außer-
schulische („schulergänzende“) Angebote  sind „eine zentrale Säule bei der Förderung von 
Kindern und Jugendlichen mit hohem Leistungspotenzial“2 (KMK-Förderstrategie für leistungs-
starke Schülerinnen und Schüler, 2015). Damit sind zunächst Enrichment-Möglichkeiten, die 
direkt bei den Interessen der Kinder und Jugendlichen ansetzen, gemeint, z. B. themenspezi-
fische Wettbewerbe oder Workshops, auch in Form von Schüler*innenakademien oder Schü-
ler*innenlaboren. Im Sinne der Talententwicklung sollten Kinder und Jugendliche mit hohem 
leistungsbezogenem Entwicklungspotenzial bestenfalls die Gelegenheit haben, in unter-
schiedliche Themenbereiche „reinzuschnuppern“ und neue Dinge au szuprobieren; denn die 
Entfaltung von Talenten in bestimmten Domänen (z.B. MINT, Kunst, Musik, Sport) setzt ent-
sprechende Erkundungsmöglichkeiten voraus. 
Dem skizzierten Entwickeln von Potenzialen in einer anregenden Umwelt geht das Erkennen 
von Potenzialen voraus. Vor allem dann, wenn das (außergewöhnlich) hohe Potenzial eines 
Kindes nicht direkt durch außergewöhnliche Leistung (z.B. in Form von sehr guten Schulnoten) 
sichtbar wird (Underachievement), ist fachkundige Diagnostik zentral. Eine solche Diagnostik 
kann z.B. Faktoren wie eine zusätzliche Lernstörung (Lese-Rechtschreib- und/ oder Rechen-
störung), eine psychische Erkrankung oder einen sonstigen Unterstützungsbedarf hervorbrin-
gen. Es werden folglich Diagnostik- und Fördermaßnahmen benötigt, die diese „zweite Beson-
derheit“ von twice-exceptional children aufdecken und miteinbeziehen. 
Neben Pädagog*innen in der Schule leisten unabhängige, qualifizierten Diagnostiker*innen in 
außerschulischen Beratungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen einen wichtigen Beitrag 
hierzu. Eine Testdiagnostik sollte dabei immer durch ein Beratungsangebot begleitet werden, 
um die zu testenden Kinder/  Jugendlichen und ihre Familien gut aufzuklären und nächste 
Schritte abzuwägen.  
Zur Professionalisierung von (vor-)schulischen Fachkräften werden zudem fundierte Fort- und 
Weiterbildungsprogramme benötigt, durch die (schulische und außerschulische) Expert*innen 
ihr Wissen weitergeben (Wissenstransfer). 
Ein lokales „Netzwerk Begabungsförderung“ mit Präsenz in der Ö ffentlichkeit und entspre-
chender Notwendigkeit der Selbstverwaltung trägt dazu bei, sowohl auf die Thematik als auch 
auf Angebote für Betroffene aufmerksam zu machen. 
Der Tradition der städtischen Förderung folgend (vgl. Vorlage V/0416/2011) sollen auch wei-
terhin Angebote aus folgenden Bereichen mit kommunalen Mitteln gefördert werden:  
 Diagnostik und Beratung 
 Förderung (mit Beratung) 
 Fortbildung/ Qualifizierung von Fachkräften (Multiplikator*innen) 
 Netzwerk Begabungsförderung (Aktivitäten und Selbstverwaltung) 
                                                
1 Überarbeitung der Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0548/2023 
2 https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_11 -Foerderstrate-
gie-leistungsstarke-Schueler.pdf

Im Sinne einer begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen in Münster sind 
explizit Angebote wünschenswert, die sich gezielt an nachweislich benachteiligte Gruppen 
(z.B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft, kulturellen Identität, Gesundheit oder ihrem Ge-
schlecht) richten. 
Pro Angebot / Projekt können maximal 5.000,- Euro beantragt werden, damit den Grundprin-
zipien von Pluralismus, Innovation und Projektvielfalt mit den zur Verfügung stehenden städti-
schen Fördermitteln entsprochen werden kann. Dabei kann ein Träger / eine Institution auch 
mehrere Anträge für verschiedene Angebote / Projekte stellen. 
 
2. Antragsberechtigung 
Förderberechtigt sind gemeinnützige, freie Träger  sowie Einrichtungen staatlicher Institutio-
nen, die für die beantragte Maßnahme keine anderen (staatlichen) Förderungen erhalten 
und mit dem Arbeitsschwerpunkt  
 Beratung, Diagnostik und Förderung besonders begabter und interessierter Kinder und 
Jugendlicher mit Wohnsitz und/ oder Schulbesuch in Münster und/ oder 
 Schulung/ Qualifizierung erwachsener Fachkräfte/ Multiplikator*innen in diesem Be-
reich mit Dienstort Münster 
agieren. 
 
3.  Antragsverfahren 
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bewilligt. Im Antrag sind 
folgende Aspekte zu erläutern:  
 Beschreibung des geplanten Projektes 
 plausible Darstellung der Kosten (max. 5.000,- Euro) 
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes, spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres, bei 
der Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterb ildung, Abteilung Schulpsychologische Bera-
tungsstelle, Klosterstraße 33, 48143 Münster, E-Mail: Sennekamp@stadt-muenster.de einge-
reicht werden.  
 
4. Entscheidungsverfahren  
Die bewilligende Stelle ist die Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung 
Schulpsychologische Beratungsstelle, vertreten durch den Oberbürgermeister. Für die Bewil-
ligung der Fördermittel sind dabei Vielfalt und Qualität der Angebote leitend. Dazu zählt auch, 
inwiefern ein Konzept vorliegt, um das außerschulische Angebot mit schulischer Unterstützung 
zu verzahnen. 
Bei positivem Bescheid wird die Fördersumme vor Beginn des geplanten Projektes  ausge-
zahlt. 
Der Förderempfänger verpflichtet sich bei Publikationen, die sich auf die geförderte Aufgabe 
beziehen, jeweils auf die Förderung durch die Stadt Münster hinzuweisen. Dabei ist das Cor-
porate Design der Stadt Münster zu beachten.  
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
 
5. Verwendungsnachweis  
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis ( Formular zum 
Download auf der Website der Schulpsychologischen Beratungsstelle) inkl. entsprechender 
Belege/ Rechnungen ist bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres vorzulegen.

Die Mittel sind zweckgebunden für die Förderung von besonders begabten und interessierten 
Kindern und Jugendlichen im Bereich Beratung, Diagnostik und Förderung mit Wohnsitz und/ 
oder Schulbesuch in Münster und/ oder für die Schulung/ Qualifizierung erwachsener Fach-
kräfte in diesem Bereich mit Dienstort Münster. 
Inhaber*innen des Münster-Passes werden für kostenpflichtige Veranstaltungen von der Zah-
lung befreit.  
Nicht in Anspruch genommene oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind der 
Stadt Münster (nach Erhalt eines entsprechenden Rückforderungsbescheides) zu erstatten.  
 
6. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab dem 15.05.2025 in Kraft.

Berichtsvorlage

17608 Zeichen

V/0321/2025 
V/0321/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zu Förderangeboten und Zuschussbereichen der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
im Schuljahr 2024/25 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der vorliegende Bericht soll die Entwicklungen in den verschiedenen Förderangeboten und Zu-
schussbereichen der Schulpsychologischen Beratungsstelle darstellen – mit Schwerpunkt eines Be-
richts über das laufende Schuljahr 2024/2025 sowie durch aktuelle Entwicklungen begründete Modifi-
kationen der einzelnen Angebote und Maßnahmen. 
Über die verschiedenen Angebote wird in der folgenden Reihenfolge berichtet: 
 
1. Förderangebote 
1.1 Lernwerkstatt in Schule 
1.2 Marburger Konzentrationstraining (MKT) 
1.3 Pädagogische Förderung mit dem Pferd (PFP) 
 
2. Zuschussbereiche 
2.1 Schulische Schutzkonzepte 
2.2 Begabungsförderung 
2.3 Demokratie macht Schule  
 
 
1. Förderangebote 
 
1.1 Lernwerkstatt in Schule 
Entwicklung des Förderangebots im Schuljahr 2024/25 
Seit dem Beschluss der Neukonzeption des Förderangebots „Lernwerkstatt in Schule“ durch den Rat 
der Stadt Münster im Mai 2022 (V/0195/2022) arbeitet das Team der Schulpsychologischen Bera-
tungsstelle fortlaufend an einer Ausweitung des Angebots an Münsteraner Grundschulen, wie bereits 
in einem ersten Bericht am Ende des Schuljahres 2022/23 im Ausschuss für Schule und Weiterbil-
dung dargestellt.  
 
Im Schuljahr 2024/2025 konnte das lerntherapeutische Angebot an sechs Grundschulen in den Stadt-
teilen Coerde, Roxe l, Gremmendorf, Angelmodde und Mecklenbeck vorgehalten werden. Zudem 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
27.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Pulinski 
Telefon: 492-4083 
Pulinski@stadt-muenster.de

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V/0321/2025 
nutzten 23 Grundschulen die sog. Pool -Lösung mit dem Förderstandort an der Klosterstraße 33. 
Während es im Schuljahr 2023/2024 noch 80 geförderte Schüler*innen waren, konnten im Schuljahr 
2024/2025 bereits 144 Schüler*innen mit anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und 
Rechnen die wöchentliche Förderung in den Lernwerkstätten in Anspruch nehmen. Durchgeführt 
wurde die Förderung von acht qualifizierten Förderkräften.  
 
Die nachfolgende Tabelle und Grafik geben die Zahlen zu aktuell geförderten Kindern nach Förder-
schwerpunkt wieder: 
 
 LRS-Förderung Rechenförderung gesamt  
BuT-berechtigt  28 30 58 
selbstzahlend  62 23 85 
nach § 35a gefördert  1 0 1 
gesamt 91 53 144 
Tabelle 1.: Anzahl geförderter Kinder nach Förderschwerpunkt  
 
 
Diagramm 1: Anzahl geförderter Kinder nach Förderschwerpunkt 
 
Das nachfolgende Diagramm fasst zudem die Anzahl stattgefundener Fördereinheiten pro Woche im 
Schuljahr 2024/2025 zusammen. Insge samt konnten die acht Förderkräfte 43 Fördereinheiten pro 
Woche anbieten, davon 27 Fördereinheiten mit dem Schwerpunkt LRS-Förderung und 16 Förderein-
heiten mit Fokus auf der Förderung der Rechenfähigkeiten.  
 
Diagramm 2: Anzahl Fördereinheiten pro Woche  
 
Ausblick

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V/0321/2025 
Auch im kommenden Schuljahr soll das Lernwerkstatt -Angebot an den Grundschulen ausgeweitet 
werden. Dazu erfolgt ein Vergabeverfahren mit dem Ziel, weitere qualifizierte Förderkräfte für die 
Durchführung der Förderung zu gewinnen. Es ist zu erwart en, dass die Zahl der zur Verfügung ste-
henden Honorarkräfte steigt und somit zukünftig noch mehr Grundschulkinder mit anhaltenden 
Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen ein qualifiziertes lerntherapeutisches Angebot in 
Anspruch nehmen können.  
 
1.2 Marburger Konzentrationstraining (MKT) 
Entwicklung des Förderangebots seit dem Schuljahr 2022/23 
Mit dem Bericht aus Vorlage V/0546/2022 hat die Schulpsychologische Beratungsstelle ausführlich 
über die Wiederaufnahme des Konzentrationstrainings nach dem Marburger Konzept ab dem Jahr 
2022 berichtet. Seitdem konnten sechs Trainings mit je zwei Trainingsgruppen wie beschrieben 
durchgeführt werden.  
 
Im Rahmen der Haushaltsstabilisierung war im Jahr 2024 das MKT (Marburger Konzentrationstrai-
ning) für die folgenden Jahre als Stabilisierungsmaßnahme durch die Verwaltung vorgeschlagen wor-
den, dieser Vorschlag wurde jedoch durch den Rat nicht aufgegriffen, so dass eine Fortführung in den 
Jahren 2025 ff. gesichert wurde. 
 
Parallel erfolgte im Herbst 2024 eine Anfrage der FH Münster mit der Bitte um Kooperation hinsicht-
lich des  Forschungsprojekts „Multiko“ (Multimodales Konzentrationstraining mit digitaler Unterstüt-
zung) in Form von (a) Unterstützung bei der Durchführung von Konzentrationstrainings für Grund-
schulkinder für Forschungszwecke sowie (b) die Bekanntmachung von Elternumfragen. 
Das Forschungsprojekt der FH Münster besteht aus drei Bausteinen: 
1) Entwicklung eines kindzentrierten Konzentrationstrainings (als evidenzbasiertes Programm) 
2) Bereitstellung einer Online-Plattform für päd. Fachkräfte / Lehrkräfte  
3) Entwicklung einer mHealth-App für Eltern (und päd. Fachkräfte) zur Verbesserung der Eltern-
Kind-Interaktion. 
 
Kooperation der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Rahmen von „Multiko“ mit der FH 
Münster  
Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist die angefragte Kooperation eingegangen, so dass im 
Jahr 2025 kein eigenes MKT der Beratungsstelle stattfindet, sondern im Frühjahr und im Herbst 2025 
jeweils Plätze in die Konzentrationstrainings des Forschungsprojekts (je zwei bis vier Trainingsgrup-
pen à acht Kinder plus Wartekontrollgruppen-Trainings (à jeweils acht Kinder)) vermittelt werden 
konnten.  
Die Teilnahme an den Forschungs-Trainingsdurchgängen ist für die Grundschüler*innen aus Münster 
und ihre Erziehungsberechtigten kostenfrei; sie stehen allerdings der Forschungsgruppe für Befra-
gungen im Prä -Post-Follow-up-Vergleich zur Verfügung. Die Verwaltung der Teilnehmenden sowie 
der Beschäftigungsverhältnisse der durchf ührenden Trainer*innen liegt in alleiniger Verantwortung 
der FH Münster. Die Schulpsychologische Beratungsstelle vermittelt gemäß Kooperationsvereinba-
rung Erziehungsberechtigte und Grundschulkinder, stellt Räumlichkeiten für die Trainings und zuge-
hörigen Informationsveranstaltungen zur Verfügung und verzichtet auf eine parall ele Durchführung 
eines eigenen Trainings, um keine unnötige „Konkurrenz“ zu eröffnen. 
 
Ausblick 
Für das Jahr 2026 ist eine erneute Durchführung des eigenen MKT-Förderangebots durch die Schul-
psychologische Beratungsstelle gemäß V/0546/2022 vorgesehen. 
Perspektivisch wird von der Schulpsychologischen Beratungsstelle angestrebt, ggf. das MKT der Be-
ratungsstelle durch das MultiKo-Programm nach dessen Entwicklung und dem entsprechenden Evi-
denznachweis zu ersetzen. Alternativ könnte das MKT in der Durchführung der Beratungsstelle durch 
die neu entwickelten Trainingsinhalte und die digitalen Angebote (mHealth-App) angereichert werden. 
 
1.3 Pädagogische Förderung mit dem Pferd (PFP) 
Der Stadtsportbund Münster e.V. (SSB) hat nach der Zustimmung des Rats zu einem entsprechen-
den Etat-Antrag mit Wirkung zum Jahr 2024 die Projektkoordination der Pädagogischen Förderung

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V/0321/2025 
mit dem Pferd ( PFP) an Schulen übernommen. Hierfür wurden folgende Eckpunkte der Förderu ng 
zwischen SSB und der Schulpsychologischen Beratungsstelle abgestimmt: 
- Wöchentliche Förderung von vier bis sechs Schüler*innen 
- Konstante Teilnahme der Schüler*innen 
- Dauer einer Fördereinheit 60-90 min 
- Durchführung der Förderung durch eine zertifizierte Fachkraft (z.B. Fortbildung Pferdgestützte 
Heilpädagogik oder Pferdgestützte Pädagogik an einem allgemein anerkannten Fortbildungs-
institut) 
- Förderanträge erfolgen ausschließlich über die Schulleitung 
- Fahrtkosten tragen die Schulen grundsätzlich selbst. 
Mit den vorhandenen Mitteln von 80.000 € konnte  so im Jahr 2024 an 22 Schulen PFP für Schü-
ler*innen finanziert werden. 
 
Aufgrund der Haushaltsstabilisierung stehen im Jahr 2025 für die PFP 40.000 € zur Verfügung. Die 
Organisation erfolgt weiter über den SSB; dies wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
mitgeteilt. Bis Ende April 2025 haben bereits 25 Schulen Anträge beim SSB auf eine Finanzierung der 
PFP an ihrer Schule gestellt. Die vorhandenen Mittel reichen somit absehbar nicht aus, um allen An-
trägen zuzustimmen.  
Eine Auswahl der Schulen erfolgt auf der Grundlage des neu erstellten Münsteraner Sozialindex. Als 
zweites Kriterium erhalten Primarschulen vor weiterführenden Schulen eine Zusage. Eine entspre-
chende Förderung der PFP ist nur an städtischen Schulen möglich. Die Auswahl ist noch nicht abge-
schlossen. 
 
 
2. Zuschussbereiche 
 
2.1 Schulische Schutzkonzepte 
Ausgangslage und Bericht über die Inanspruchnahme der Fortbildung 
Mit der Vorlage V/0551/2021 wurde beschlossen, dass bis 2026 alle Schulen in Münste r ein Fortbil-
dungsangebot zur „Erstellung eines schulischen Schutzkonzepts“ erhalten sollen, die Kosten über-
nimmt die Stadt Münster. Zunächst wurden hierbei die Berufskollegs in Münster ausgeschlossen. 
Konkret heißt es in der Vorlage: 
„Unter Berücksichtigung von 80 Münsteraner Schulen - zunächst ohne Berufskollegs – an denen eine 
Fortbildungsveranstaltung zum Aufbau eines schulischen Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt 
an Kindern und Jugendlichen noch angeboten werden soll, ist von einer Gesamtfördersumme in Höhe 
von ca. 28.800,00 € verteilt über 4 Jahre auszugehen.“  
Mit dem im 16. Schulrechtsänderungsgesetz (erst nach Beschluss der V/0551/2021 im Januar 2022 
wirksam geworden) müssen alle Schulen ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch 
erarbeiten. 
 
Im Frühjahr 2025 fand der vorerst letzte Durchlauf der Fortbildung für Grundschulen statt. Seit Beginn 
des Projekts haben alle Schulen in Münster ein Fortbildungsangebot bekommen. 70 Schulteams des 
Primar- und Sekundarbereichs haben an der Fo rtbildung teilgenommen, darunter inzwischen auch 
fünf Schulteams von Berufskollegs.  
Neben der Fortbildung zu inhaltlichen Themen für die Erstellung der schulischen Schutzkonzepte 
gegen (sexualisierte) Gewalt ist mit der Fortbildungsreihe auch eine Stärkung des trägerübergreifen-
den Netzwerkes innerhalb der Stadt Münster erreicht worden. Die Ansprechpersonen der Schulen 
kennen die Ansprechpersonen in Verdachts - oder Beratungsfällen und auch die Kooperation zwi-
schen den Abteilungen der Stadtverwaltung konnte gestärkt werden. 
 
Nach Abschluss der Fortbildungsreihe stehen die Schulen vor der Aufgabe, die Schutzkonzepte (wei-
ter) zu entwickeln und in ihren Kollegien zu implementieren. In diesem Zusammenhang melden die 
Schulen einen hohen Bedarf an Unterstützung durch Beratung für diesen Schulentwicklungsprozess 
und auch an weiterer Fortbildung der Kollegien. Dies ist auch in der Anfragesituation der Schulen an 
die Schulpsychologische Beratungsstelle und an die Fachberatungsstellen deutlich feststellbar.

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V/0321/2025 
Verstetigung und Ausweitung der Fortbildungsangebote 
Die verbleibenden Mittel (für Fortbildungen im Primar -und Sekundarbereich) aus 2025 und die im 
städtischen Haushalt eingeplanten Mittel für 2026 sollen aufgrund des wahrgenommenen Bedarfs für 
sogenannte Vertiefungsworkshops verwendet werden. Eine konkrete Absprache hierzu erfolgt noch 
im Kreise der fortbildenden Kooperationspartner.  
Träger, die bisher schon Mittel für eine Fortbildungsdurchführung in 2025 beantragt haben, stellen in 
diesem Jahr einen Antrag auf Mehrbedarf (in 2025); die Rechnungen müssen bis Ende November 
2025 eingehen. Für 2026 stellen die Träger einen Antrag auf Mittel für Fortbildungsdurchführung mit 
entsprechend verändertem Fortbildungsinhalt (Vertiefungsworkshop).  
 
2.2 Begabungsförderung 
Ausgangslage und erstes Jahr des Neukonzepts 
Mit der Neukonzeption des Zuschusskonzepts der Stadt Münster hinsichtlich der Förderung beson-
ders begabter Kinder und Jugendlicher (vgl. Beschlussvorlage V/0548/2023) wurden im Jahr 2024 
bereits verschiedenste Anträge auf städtische Zuschüsse bewilligt.  
Städtische Zuschüsse erhielten: 
- Das Netzwerk Begabungsförderung für die Durchführung eines Aktionstags sowie der Schü-
ler*innen-Akademie Spurensuche in den Herbstferien (Fortbildung und Förderung/Beratung) 
- Die Universität Münster für das Projekt „MatheChecker to go“ (Fortbildung und Förde-
rung/Beratung) 
- Der Verein mc² (Mehr Chancen für hochbegabte Kinder und Jugendliche in Münster) für ver-
schiedene Kurs- und Workshopangebote (Förderung / Beratung) 
- Die Q.Uni für eine Workshopreihe im Rahmen des Q.Uni Camps 2024 für Schüler*innen (För-
derung / Beratung) 
- Das ICBF (Internationales Centrum für Begabungsforschung) für Weiterbildungsmaßnahmen 
(Fortbildung) 
 
Zuschussanträge für 2025 und Modifikation 
Auch für das Jahr 2025 gin gen fristgerecht elf Anträge auf städtische Zuschüsse im Jahr 2025 ein. 
Das Gesamtantragsvolumen lag bei über 43.000 €, was deutlich die im städtischen Haushalt zur Ver-
fügung stehenden Mittel überschritt.   
Nach den bereits 2023 entwickelten Entscheidungskriterien hätte nur ein einziger Antrag (Institut für 
grundlegende und inklusive mathematische Bildung (GimB), Universität Münster für das Projekt „Ma-
theasse to go“; Folgeantrag zu einem Zuschuss, der bereits im Jahr 2024 erfolgt ist) mit einem An-
tragsvolumen von über 20.000 € die gesamten Mittel, die für den Bereich „Förderung (mit Beratung)“ 
zur Verfügung stehen, einen Zuschlag (für eine Teilförderung) erhalten können. Anträge mit einem 
Volumen dieser Größenordnung widersprechen deutlich den Kriterien des Gesamtverfahrens / der 
Förderrichtlinien von Pluralismus, Innovation und Projektvielfalt (vgl. V/0548/2023). 
Somit wurde durch die Amtsleitung als Einzelfallentscheidung eine Teilförderung des Einzelant rags 
der Universität Münster i.H.v. 5.000,00 € aus dem Zuschussbereich Förderung / Beratung für diesen 
Antrag beschlossen. Somit konnten auch andere Anträge aus dem Bereich Förderung / Beratung 
bewilligt werden. 
 
Des Weiteren wurde hierdurch deutlich, dass es für die Folgejahre einer entsprechenden Modifikation 
der Förderrichtlinien bedarf: mit Wirkung zum Jahr 2026 soll nun die Maximalantragssumme auf 
5.000,00 € festgelegt werden. Die Förderrichtlinien (siehe Anlage) wurden entsprechend ergänzt / 
neu formuliert und werden vor Eröffnung des neuen Antragsverfahrens veröffentlicht. 
 
2.3 Demokratie macht Schule 
Ausgangslage 
Am 26.11.2024 wurde in der Etatsitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung der Haus-
haltsbegleitantrag „Förderung von Demokratieprojekten an Schulen“ mehrheitlich angenommen. 
 
Im Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster ist in der Schulpsychologischen Beratungs-
stelle durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW vor über fünf Jahren die Stelle 
der Systemberatung Extremismusprävention und Demokratiestärkung (SystEx) eingerichtet worden.

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V/0321/2025 
Somit liegt eine fachlich inhaltliche Expertise zu dem Thema in der Abteilung vor. Des Weiteren ist die 
entsprechende Verwaltungsexpertise bezüglich Fördermitteln und Zuschussverwaltung in der Schul-
psychologischen Beratungsstelle vorhanden.  
Daher wurde innerhalb des Amtes für Schule und Weiterbildung entschieden, dass die Verwaltung 
der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel der Abteilung Schulpsychologie übertragen wird. 
 
Procedere und Vorbereitung des Verfahrens 
Dem s kizzierten Vorgehen des o.g. Antrags entsprechend wurde der Jugendrat der Stadt Münster 
durch die Schulpsychologische Beratungsstelle kontaktiert und umfassend über die Inhalte des Be-
schlusses informiert. Im Jugendrat wurde sodann eine Projektgruppe als Untergruppe der AG Schule 
& Bildung zur Erarbeitung von Förderkriterien und weiteren Vorbereitungen des Verfahrens gegrün-
det. Diese Gruppe wurde beratend vom der SystEx -Beratung (40.3) und der P ädagogische Beglei-
tung des Jugendrats (51) unterstützt. 
 
Umsetzung und Förderrichtlinien 
Wie bereits im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 06.05.2025 als Mitteilung aus der Verwal-
tung berichtet, hat der Jugendrat konkrete Umsetzungs- / Förderrichtlinien und Kriterien beschlossen, 
welche sich zum einen am o.g. Be schluss und zum anderen an den Empfehlungen seitens der Ver-
waltung (40.3) orientiert haben. Die Förderrichtlinien finden sich in der Anlage dieser Berichtsvorlage. 
 
Um die Projekte sinnvoll in Schule umsetzen zu können, werden Bewilligungen über Fördermittel je-
weils für ein Schuljahr ausgesprochen. Fördermittel, die also im Jahr 2025 bewilligt und ausgezahlt 
werden, können bis Ende des Schuljahres 2025/26, also bis 31.07.2026 verwendet werden.  
Im ersten Jahr 2025 müssen Anträge bis 21.9.25 eingereicht werden; in den Folgejahren jeweils bis 
zum 15.4. eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr. Dies soll die Planungssicherheit der Schu-
len erhöhen, und andererseits auch den gebotenen Haushalts- bzw. Verwaltungs- und Bearbeitungs-
fristen entsprechen. 
 
Über die Website der Schulpsychologischen Beratungsstelle ist ein digitales Antragsformular für För-
dermittel für die Schüler*innen in Münster erreichbar. Parallel werden die Förderrichtlinien sowie eine 
Beschreibung des Förderprogramms über verschiedene Wege (Website des Jugendrats, Website der 
Schulpsychologischen Beratungsstelle, Pressemitteilung, Info-E-Mail an die Schulen etc.) zugänglich 
sein. Gemeinsam mit dem Jugendrat werden zudem Flyer und Plakate als zusätzliche Werbemittel 
entwickelt. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Förderrichtlinien im Bereich „Besondere Begabung“ 2025 
Anlage 2 Förderrichtlinien „Demokratie macht Schule“

Beratungsverlauf (1)

17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 28 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klosterstraße 33

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Details

Aktenzeichen
V/0321/2025
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2025
Erstellt
07.05.2025 12:27