V/0537/2008
Salzmannstraße - geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zwischen Ermlandweg und Bröderichweg
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Antrag § 24 GO
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Anlage 1 zur Vorlage V/0537/2008 Anregung Nr. 86/2008 Anlage 1 zur Vorlage V/0537/2008 Anregung Nr. 86/2008
Lageplan
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Anlage 2 zur Vorlage V/0537/2008 309 Lettisches Centrum und Gymnasium Salzmannstraße Anlage Esser N. STADT Bu Amt für _W/ Stadtentwicklung u Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Juni 08 earbeitet ‚ezeichnet| Juni 08 Salzmannstraße laßstab 1: 500 | zwischen Bröderichweg und Ermlandweg Plotdatum 19.06.2008] iuni
Beschlussvorlage
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V/0537/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Salzmannstraße - geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zwischen Ermlandweg und Bröderichweg Beratungsfolge 19.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stimmt der Planung von Mai 2008 für die Aufstellung von zwei Betonkegeln zu und wird die Veranschlagung der finanziellen Mittel für zwei Betonkegel für das Haushaltjahr 2009 einplanen. 2. Die Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 86/2008) gilt damit als erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 1.500 €, aber keine Folgekosten entstehen. Die Mittelbereitstellung muss im Rahmen der Haushaltplanberatungen für das Haushaltjahr 2009 erfolgen. Begründung: Mit der Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 86/2008) wurde die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeiten für zusätzliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen und regelmäßige Ver- kehrskontrollen auf der Salzmannstraße zwischen Ermlandweg und Bröderichweg zu prüfen. Die Salzmannstraße ist auf dem Abschnitt zwischen Ermlandweg und Bröderichweg als Tempo- 30-Zone ausgewiesen. Im nördlichen Abschnitt wurden zur Verdeutlichung des Zoneneingangsbe- reiches auf der 7,00 m breiten Fahrbahn zwei Betonkegel aufgestellt. Auf dem Abschnitt zwischen dem Lettischen Centrum und Bröderichweg wird wechselseitig, zum Teil auch aufgesattelt, ge- parkt. Die Beschilderung der Tempo-30-Zone befindet sich am südlichen Zonenbeginn in Höhe Hs.Nr. 134. Die Straßenbreite beträgt nur ca. 4,75 m, bauliche Maßnahmen sind nicht vorhanden. Vorlagen-Nr.: V/0537/2008 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 16.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0537/2008 Bei der Auswertung der Unfalllage sind keine Auffälligkeiten, mit Ausnahme des durch den An- tragsteller benannten Unfalls am 17.02.2008, auf diesem Streckenabschnitt festgestellt worden. In der Zeit vom 16.05.2008 bis 21.05.2008 und vom 28.05.2008 bis 03.06.2008 wurden mittels Zählplatten sowohl die Anzahl der passierenden Fahrzeuge als auch deren Geschwindigkeiten aufgenommen. Witterungsbedingt und aufgrund eines technischen Defekts konnten bei den Zäh- lungen zwar Werte beider Fahrtrichtungen ausgewertet werden, je Zählung aber jeweils nur eine Fahrtrichtung. Somit lassen sich eine Überlagerung beider Fahrtrichtungen und damit eine Quer- schnittsauswertung nur theoretisch ermitteln. Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Der Abschnitt der Salzmannstraße wird täglich von ca. 1000 Kfz befahren. Dabei verteilt sich der Verkehr gleichmäßig auf beide Fahrtrichtungen. Der mittlere Geschwindigkeitswert (V m) der Fahr- zeuge liegt bei 30,9 km/h und der Geschwindigkeitswert von 85 % der Fahrzeuge (V 85) liegt bei 38,7 km/h. Der Anteil von Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h liegt bei ca. 2 %, über 60 km/h bei 0,75 %. Durch die Antragsteller wurden zusätzliche Aufpflasterungen gefordert. Grundsätzlich werden Aufpflasterungen und Schwellen als wirksames Mittel zur Geschwindigkeits- reduzierung empfohlen. Seitens der Verwaltung wird allerdings auf die erhöhten Fahrgeräusche und die für die unmittelbaren Anwohner zusätzliche Lärmquelle hingewiesen. Ein ganz wesentli- cher Faktor, der aus Sicht der Verwaltung gegen den Einbau von Aufpflasterungen spricht, liegt im Radverkehr. Die Salzmannstraße stellt eine attraktive Radwegeverbindung zwischen der Innen- stadt und Kinderhaus dar. Des Weiteren nutzen, wie auch aus der Anregung hervorgeht, fahrrad- fahrende Schulkinder diese Verbindung, da in der Tempo-30-Zone keine separaten Radwege vor- handen sind. Die Befahrbarkeit von Straßen mit Aufpflasterungen, Schwellen oder Kissen für den Radverkehr wird als unkomfortabel und gefährdend und daher seitens der Verwaltung kritisch be- urteilt. Finanzielle Mittel (ca. 20.000 € für zwei Aufpflasterungen) stehen derzeit nicht zur Verfü- gung. Das praktizierte wechselseitige Parken in der Fahrbahn schränkt den Querschnitt der Straße ein und wirkt so verkehrsberuhigend. Gleiche Wirkung lässt sich mit der Aufstellung von Betonkegeln erzielen. Aus Sicht der Verwaltung ist, aufgrund der zahlreichen parkenden Fahrzeuge zwischen Helgolandweg und Bröderichweg eine ausreichende Bremswirkung vorhanden. Auf dem Strecken- abschnitt Ermlandweg bis in Höhe Hs.Nr. 143 ist aufgrund des geringen Straßenquerschnitts eine weitere Einengung nicht möglich. In Höhe des Lettischen Zentrums weitet sich die Fahrbahn auf. In diesem Bereich wäre eine Verringerung der Fahrbahnbreite durch die Aufstellung von weiteren Kegeln möglich. Empfehlung Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Verkehrszählungen, der aktuellen Unfalllage und der Bedeutung der Straße für den Radverkehr empfiehlt die Verwaltung keine Aufpflasterungen vorzusehen. Zur Verdeutlichung der Zone von Süden kommend soll, durch die Aufstellung von zwei Betonkegeln in Höhe des Lettischen Zentrums, eine zusätzliche Fahrbahneinengung geschaf- fen werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 1500 € sind von der Bezirksvertretung Münster- Nord im Rahmen der nächsten Haushaltplanberatungen bereit zu stellen. Die weitere Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird – entspre- chend den personellen Ressourcen – durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zugesi- chert. i.V. - 3 - V/0537/2008 gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag § 24 GO NRW (lfd. Nr. 86/2008) Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Salzmannstraße
- Ermlandweg
- Bröderichweg
- Helgolandweg
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0537/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37