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V/0537/2008

Salzmannstraße - geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zwischen Ermlandweg und Bröderichweg

Vorlagen 19.06.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.08.2008, TOP 5.1

Antrag § 24 GO

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Lageplan

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Beschlussvorlage

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Antrag § 24 GO

116 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0537/2008 
 
Anregung  Nr. 86/2008

Anlage 1 zur Vorlage V/0537/2008 
 
Anregung  Nr. 86/2008

Lageplan

321 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0537/2008

309

Lettisches Centrum

und Gymnasium

Salzmannstraße

Anlage
Esser N.

STADT Bu

Amt für _W/ Stadtentwicklung
u Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum
Juni 08

earbeitet
‚ezeichnet| Juni 08

Salzmannstraße
laßstab 1: 500

|

zwischen Bröderichweg
und Ermlandweg Plotdatum 19.06.2008]

iuni

Beschlussvorlage

5695 Zeichen

V/0537/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Salzmannstraße - geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zwischen Ermlandweg und 
Bröderichweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stimmt der Planung von Mai 2008 für die Aufstellung von 
zwei Betonkegeln zu und wird die Veranschlagung der finanziellen Mittel für zwei Betonkegel für 
das Haushaltjahr 2009 einplanen. 
 
2. Die Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 86/2008) gilt damit als erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 1.500 €, aber keine Folgekosten 
entstehen.  
Die Mittelbereitstellung muss im Rahmen der Haushaltplanberatungen für das Haushaltjahr 2009 
erfolgen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 86/2008) wurde die Verwaltung aufgefordert, die 
Möglichkeiten für zusätzliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen und regelmäßige Ver-
kehrskontrollen auf der Salzmannstraße zwischen Ermlandweg und Bröderichweg zu prüfen. 
 
Die Salzmannstraße ist auf dem Abschnitt zwischen Ermlandweg und Bröderichweg als Tempo-
30-Zone ausgewiesen. Im nördlichen Abschnitt wurden zur Verdeutlichung des Zoneneingangsbe-
reiches auf der 7,00 m breiten Fahrbahn zwei Betonkegel aufgestellt. Auf dem Abschnitt zwischen  
dem Lettischen Centrum und Bröderichweg wird wechselseitig, zum Teil auch aufgesattelt, ge-
parkt. Die Beschilderung der Tempo-30-Zone befindet sich am  südlichen Zonenbeginn in Höhe 
Hs.Nr. 134.  Die Straßenbreite beträgt nur ca. 4,75 m, bauliche Maßnahmen sind nicht vorhanden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0537/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0537/2008 
Bei der Auswertung der Unfalllage sind keine Auffälligkeiten, mit Ausnahme des durch den An-
tragsteller benannten Unfalls am 17.02.2008, auf diesem Streckenabschnitt festgestellt worden. 
In der Zeit vom 16.05.2008 bis 21.05.2008 und vom 28.05.2008 bis 03.06.2008 wurden mittels 
Zählplatten sowohl die Anzahl der passierenden Fahrzeuge als auch deren Geschwindigkeiten 
aufgenommen. Witterungsbedingt und aufgrund eines technischen Defekts konnten bei den Zäh-
lungen zwar Werte beider Fahrtrichtungen ausgewertet werden, je Zählung aber jeweils nur eine 
Fahrtrichtung. Somit lassen sich eine Überlagerung beider Fahrtrichtungen und damit eine Quer-
schnittsauswertung nur theoretisch ermitteln.  
Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: 
Der Abschnitt der Salzmannstraße wird täglich von ca. 1000 Kfz befahren. Dabei verteilt sich der 
Verkehr gleichmäßig auf beide Fahrtrichtungen. Der mittlere Geschwindigkeitswert (V
m) der Fahr-
zeuge liegt bei 30,9 km/h und der Geschwindigkeitswert von 85 % der Fahrzeuge (V 85) liegt bei 
38,7 km/h. Der Anteil von Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h liegt bei ca.   
2 %, über 60 km/h bei 0,75 %. 
 
Durch die Antragsteller wurden zusätzliche Aufpflasterungen gefordert. 
Grundsätzlich werden Aufpflasterungen und Schwellen als wirksames Mittel zur Geschwindigkeits-
reduzierung empfohlen. Seitens der Verwaltung wird allerdings auf die erhöhten Fahrgeräusche 
und die für die unmittelbaren Anwohner zusätzliche Lärmquelle hingewiesen. Ein ganz wesentli-
cher Faktor, der aus Sicht der Verwaltung gegen den Einbau von Aufpflasterungen spricht, liegt im 
Radverkehr. Die Salzmannstraße stellt eine attraktive Radwegeverbindung zwischen der Innen-
stadt und Kinderhaus dar. Des Weiteren nutzen, wie auch aus der Anregung hervorgeht, fahrrad-
fahrende Schulkinder diese Verbindung, da in der Tempo-30-Zone keine separaten Radwege vor-
handen sind. Die Befahrbarkeit von Straßen mit Aufpflasterungen, Schwellen oder Kissen für den 
Radverkehr wird als unkomfortabel und gefährdend und daher seitens der Verwaltung kritisch be-
urteilt. Finanzielle Mittel (ca. 20.000 € für zwei Aufpflasterungen) stehen derzeit nicht zur Verfü-
gung. 
 
Das praktizierte wechselseitige Parken in der Fahrbahn schränkt den Querschnitt der Straße ein 
und wirkt so verkehrsberuhigend. Gleiche Wirkung lässt sich mit der Aufstellung von Betonkegeln 
erzielen. Aus Sicht der Verwaltung ist, aufgrund der zahlreichen parkenden Fahrzeuge zwischen 
Helgolandweg und Bröderichweg eine ausreichende Bremswirkung vorhanden. Auf dem Strecken-
abschnitt Ermlandweg bis in Höhe Hs.Nr. 143 ist aufgrund des geringen Straßenquerschnitts eine 
weitere Einengung nicht möglich. In Höhe des Lettischen Zentrums weitet sich die Fahrbahn auf. 
In diesem Bereich wäre eine Verringerung der Fahrbahnbreite durch die Aufstellung von weiteren 
Kegeln möglich.  
 
 
Empfehlung
 
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Verkehrszählungen, der aktuellen Unfalllage und 
der Bedeutung der Straße für den Radverkehr empfiehlt die Verwaltung  keine Aufpflasterungen 
vorzusehen. Zur Verdeutlichung der Zone von Süden kommend soll, durch die Aufstellung von 
zwei Betonkegeln in Höhe des Lettischen Zentrums, eine zusätzliche Fahrbahneinengung geschaf-
fen werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 1500 € sind von der Bezirksvertretung Münster-
Nord im Rahmen der nächsten Haushaltplanberatungen bereit zu stellen. 
Die weitere Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird – entspre-
chend den personellen Ressourcen – durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zugesi-
chert. 
 
 
 
i.V.

- 3 - 
V/0537/2008 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag § 24 GO NRW (lfd. Nr. 86/2008) 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

19.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Salzmannstraße
  • Ermlandweg
  • Bröderichweg
  • Helgolandweg
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0537/2008
Typ
Vorlagen
Datum
19.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37