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1077/2017

Situation von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

17944 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1077/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
 
Anfrage der CDU-Fraktion (TOP 7.2.1 JHA 17.01.2017) 
 
Jedes sechste Kind in Deutschland wächst statistisch gesehen in einer durch Sucht belasteten Fami-
lie auf. Legt man die Einwohnerzahlen Kölns zugrunde, muss demnach von etwa 27.600 betroffenen 
Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ausgegangen werden. Gleichzeitig belegen For-
schungen, dass zwei Drittel der Kinder aus suchtbelasteten Familien ihrerseits selbst eine Suchter-
krankung oder eine psychische Störung entwickeln. Damit unterliegen sie einem sechsfach höheren 
Risiko zum Suchtmittelmissbrauch oder einer Abhängigkeit im Vergleich zu Kindern nichtsuchtkranker 
Eltern. Demnach ist von einer hohen Zahl betroffener Kölner Kinder und Jugendlichen auszugehen, 
die einer Hochrisikogruppe zuzuordnen sind und für die ein besonderer Bedarf nach spezifischen 
Hilfen besteht, um mögliche Fehlentwicklungen vorzubeugen. Damit stellt sich die Frage, inwieweit 
das Hilfesystem in Köln für diese Zielgruppen ausreichend ausgebildet ist. 
 
 
Die CDU-Fraktion bittet im Lichte dieser Überlegungen um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Welche spezifischen Hilfen für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien werden 
in Köln vorgehalten? 
 
2. Welche dieser Angebote werden durch die Stadt Köln finanziert oder finanziell unterstützt? 
Wie sind die anderen Maßnahmen finanziert und wie wird die Aufrechterhaltung dieser Ange-
bote gewährleistet? 
 
3. Sieht die Verwaltung die Angebote für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien 
sowohl quantitativ als auch qualitativ als ausreichend an oder besteht der Bedarf die beste-
henden Hilfsangebote auszubauen? 
 
4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt konkret, um Angebotsstrukturen in Köln für Kinder und 
Jugendliche aus suchtbelasteten Familien bedarfsgerecht zu gestalten bzw. bei Bedarf aus-
zubauen? 
 
5. Bindet die Stadt die Erfahrungen der im Suchtbereich, insbesondere mit betroffenen Kindern 
und Jugendlichen tätigen Wohlfahrtsverbände mit ein? Können aus diesen Erfahrungen Hand-
lungsnotwendigkeiten abgeleitet werden? 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und die Träger der freien Jugendhilfe können 
nur die Eltern und Kinder erreichen, die bereit sind, sich auf präventive und kurative Angebote einzu-
lassen, weil sie selbst Hilfe- und Unterstützungsbedarf anmelden oder über andere Wege an das Hil-
fesystem verwiesen werden.

2 
 
Aus Studien ist bekannt, dass z.B. pro Jahr zwischen 3000 und 4000 Kinder mit einem diagnostizier-
baren Fetalen Alkohol Syndrom (FAS) zur Welt kommen. FAS zeichnet sich durch deutlich erkennba-
re körperliche und geistige Behinderungen und Einschränkungen aus. Damit ist FAS die am häufigs-
ten auftretende Behinderung, der bei frühzeitiger Erkennung entgegen gewirkt werden könnte. 
Die Dunkelziffer von Kindern, die keine sichtbaren Schäden davon tragen, aber im Laufe der Kindheit 
und Jugend Lernbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und körperliche Einschränkungen aufwei-
sen, die auf Substanzkonsum der Eltern zurückgehen, wird von Fachkräften als hoch eingeschätzt.  
 
 
1. Welche spezifischen Hilfen für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien 
werden in Köln vorgehalten? 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie betrachtet die Situation von Kindern und Jugendli-
chen in suchtbelasteten Familien mit hoher Aufmerksamkeit.  
Grundsätzlich besteht die fachliche Einschätzung, dass Kinder und Jugendliche, die im 
Haushalt ihrer suchtbelasteten Eltern leben, je nach Ausprägung der Erkrankung und Alter 
des Kindes, in ihrer psychischen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt, bzw. latent oder 
akut gefährdet sind.  
Wenn die Suchterkrankung der Eltern bekannt oder als solche offensichtlich, bzw. diagnos-
tiziert ist, sind in der Regel mehrere Dienste der Gesundheitshilfe und der Jugendhilfe mit 
der Beratung und Begleitung der Familie befasst. Die Erfahrung zeigt, dass eine gute Ver-
zahnung dieser Dienste und verbindliche Absprachen miteinander zum Schutz der betroffe-
nen Kinder unerlässlich sind. Aus diesem Grunde wurde bereits 2013 eine Kooperations-
vereinbarung zwischen der Jugendhilfe und den Trägern der Suchtkrankenhilfe erarbeitet, 
die verbindliche Standards zur Zusammenarbeit definiert. Ziel der Vereinbarung, der sich 
neben dem Gesundheitsamt, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, Jugendhilfeträgern, 
niedergelassenen Ärzten, Trägern aus dem „Betreuten Wohnen“ und anderen angeschlos-
sen haben, ist das Wohl der betroffenen Kinder stetig im Fokus zu behalten, um im Bedarfs-
falle entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. 
Die Kooperationsvereinbarung wird begleitet von einem 2mal jährlich tagenden Fachbeirat, 
bestehend aus Abgesandten der kooperierenden Dienste, der die Eckpfeiler der Zusam-
menarbeit fortlaufend betrachtet und weiterentwickelt.  
Ausgehend von der These, dass jede Suchterkrankung bei Eltern Auswirkungen auf die 
Entwicklung und das Wohl der Kinder hat, gibt es eine Bandbreite von unterstützenden er-
zieherischen Hilfen und Maßnahmen für die betroffenen Familien. Das Angebot reicht von 
ambulanten Hilfen, wie z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Ambulantes Betreutes 
Wohnen, über teilstationäre und stationäre Unterbringungsformen für die Kinder. Das Ju-
gendamt kooperiert im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII mit einer Viel-
zahl von Trägern der freien Jugendhilfe, die über bedarfsgerechte Angebote verfügen. 
Neben den ambulanten und stationären Hilfen nach dem SGB VIII, die das Jugendamt auf 
Antrag der Eltern gewährt, erfolgt insbesondere bei bekannter Suchterkrankung kontinuier-
lich die Überprüfung des Kindeswohls. Gibt es Hinweise auf eine (akute) Kindeswohlgefähr-
dung, die von den Eltern auch mit Unterstützung durch die Jugendhilfe nicht abgewendet 
werden kann, ist ggf. eine vorübergehende Inobhutnahme des Kindes erforderlich. Die In-
obhutnahme erfolgt je nach Alter des Kindes in einer Pflegefamilie oder einer altersadäqua-
ten Aufnahmeeinrichtung. Sind die Eltern längerfristig nicht in der Lage, die Pflege und Er-
ziehung ihrer Kinder sicherzustellen, und auch nicht bereit, diesbezüglich die Unterstützung 
der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, ist ggf. die Einschaltung des Familiengerichtes er-
forderlich. Durch den (teilweisen) Entzug der elterlichen Sorge kann eine Unterbringung des 
Kindes auch gegen den Willen der Eltern erfolgen.  
 
Folgende Anlaufstellen gibt es derzeit in Köln, die die Thematik mit im Blick haben: 
 
 Projekt KidKit (www.kidkit.de), richtet sich an Kinder und Jugendliche, die im Rahmen 
einer anonymen, kostenlosen und sehr umfangreichen Beratung im Internet Kontakt zu 
der Fachstelle der Drogenhilfe gGmbH aufnehmen können. 
 
 Das Projekt KOALA e.V. „Kinder ohne den schädlichen Einfluss von Alkohol und ande-

3 
 
ren Drogen“ – ist der erste bundesdeutsche gemeinnützige Verein, der sich um die Be-
lange und Bedürfnisse von Kindern aus suchtbelasteten Familien kümmert (gegr. 
2000). Dem Verein gehören Fachkräfte, wissenschaftliche Vertreter/innen und viele 
Mitarbeiter/innen aus der Kinderschutzpraxis und der Selbsthilfe an.  
 
 Die Schwangerenberatungsstelle esperanza“ des SkF e.V. Köln  hat sich erfolgreich 
am Modellprojekt des Bundesgesundheitsministerium (BMG)  zur „Prävention und Re-
duktion des Suchtmittelkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit“ beteiligt und die im 
Modellprojekt erprobten Bausteine in die alltägliche Beratungsarbeit übernommen.  
Bausteine sind die Befragung der ca. 1.600 Ratsuchenden pro Jahr mit einem Frage-
bogen, die Durchführung einer motivierenden Kurzintervention bei Substanzenkonsum 
sowie eines Mütterkompetenztrainings „Mehr Mut“ in verschiedenen Einrichtungen des 
SkF e.V. Köln.  
 
 Weiterhin ist der SkF e.V. Köln Träger des „Cornelius-Wohnen“ mit vier Apartments für 
suchtkranke Schwangere bzw. Mütter und ihre Kindern. 
Der Aufenthalt und die Begleitung im „Cornelius-Wohnen“ dienen der Klärung und der 
Entscheidungsfindung, ob die Mutter in der Lage ist, für sich und das Leben mit dem 
Kind ihre Sucht- bzw. Konsumproblematik zu bearbeiten und weitere therapeutische 
und erzieherische Hilfen in Anspruch zu nehmen. 
Während des bis zu 18 Monate dauernden Aufenthaltes im Clearingwohnen ist die Be-
gleitung der Frauen und die optimale Versorgung und Förderung der Kinder sicherge-
stellt. 
Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wird die Trennung von Mutter und Kind begleitet 
und entsprechend das Amt für Kinder, Jugend und Familie eingeschaltet.  
 
 Netzwerke früher Hilfen mit den Familienhebammen in allen Bezirken wie im „Haus der 
Frühen Hilfen“ des SkF e.V. Köln in Porz bieten Schwangeren oder Eltern mit einem 
Neugeborenen über die KinderWillkommensbesuche einen Zugang zum Hilfesystem. 
Familienhebammen betreuen Schwangere und Eltern mit einem Säugling im ersten 
Lebensjahr des Kindes intensiv und engmaschig. In die bezirklichen Netzwerke sind 
Hebammen, Kinderkliniken und Kinderärzte, Beratungsstellen, Frühförderzentren, Kin-
dertageseinrichtungen etc. mit eingebunden. Mit den Netzwerken „Frühe Hilfen“ sollen 
Familien mit Unterstützungsbedarf, z.B. aufgrund einer bestehenden Suchterkrankung 
frühzeitig für Hilfen erreicht werden. 
  
 In den Kontakt- und Beratungsstellen „Café Auszeit“, „Café Auszeit – Schäl Sick“ und 
„Café Mäc Up“ hält der SkF e.V. Köln niedrigschwellige Hilfe und Beratung für Frauen 
vor, die in psychosozialen Notlagen leben. In allen Kontakt- und Beratungsstellen wer-
den auch Frauen mit Kindern beraten und betreut. Bei Anzeichen von kritischem Kon-
sum wird dieser angesprochen und es werden Angebote zur Weitervermittlung in the-
rapeutische/medizinische Hilfen gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt und die 
Annahme in Fällen, in denen das erforderlich ist, begleitet.  
Aber auch Ambulante Hilfen zum Selbständigen Wohnen für suchtkranke/psychisch 
erkrankte Menschen nach §§ 53, 54 SGB XII oder Angebote zur Bearbeitung von 
Vermittlungshemmnissen, die durch das Jobcenter Köln oder als Kommunale Einglie-
derungsleistungen konzipiert und finanziert werden, erreichen Alleinerziehende und 
Familien mit einer Suchtproblematik. So können Interventionen und Angebote, die ei-
nen anderen Schwerpunkt als den der Jugendhilfe haben, zu einem Zugang zur Ju-
gendhilfe führen.  
 
 „Tandem“ ist ein eigens für die Betreuung von Familien mit suchtkranken Eltern oder 
Elternteilen entwickeltes Angebot des SkF e.V. Köln. Hierbei werden Familien, in de-
nen eine ambulante Hilfe zur Erziehung installiert wird, nicht nur Begleitung, Hilfe und 
Anleitung durch eine Fachkraft mit Jugendhilfeschwerpunkt, sondern ergänzend wird 
eine zweite Fachkraft mit Suchtpräventions- und Suchthilfekompetenzen eingesetzt.  
  
 „B.i.S.S.“ (Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Sachen Sucht) ist

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ein gemeinsames Projekt des SkF e.V und des SKM e.V. Köln. Das Projekt richtet sich 
an Jugendliche mit Drogen- und Suchterfahrungen. Erfahrungsgemäß stammen Ju-
gendliche mit bedenklichem Konsum häufig aus Familien, in denen auch die Eltern 
suchtkrank sind oder den Kindern ein kritisches Konsumverhalten vorleben. „B.i.S.S.“ – 
Prävention und Begleitung – hat das Ziel,  gemeinsam mit den Jugendlichen individuel-
le Lebenskonzepte zu entwickeln und umzusetzen, die einen Weg aus der Szene auf-
zeigen und den Jugendlichen ein drogenfreies Leben ermöglichen.  
 
 MIKADO / StandUp ist ein Angebot des SKM e.V. Köln 
MIKADO / StandUp bietet ein fortlaufendes, wöchentliches Gruppenangebot für Kinder 
(ca. 7 – 11 Jahre) und Jugendliche (ca. 12 – 17 Jahre) aus suchtbelasteten Familien. 
Dieses Angebot wird derzeit in den Stadtteilen Köln-Kalk und Köln-Porz vorgehalten. 
Das Gruppenangebot MIKADO /Stand Up bietet einen Rahmen, in dem das Thema 
„Sucht“ enttabuisiert wird und die Kinder erleben, ihre oft gefühlte Verantwortung ab-
geben zu können. In einem geschützten Rahmen können sich die Kinder und Jugend-
lichen altersadäquat über ihre Lebenssituationen und über ihre Erfahrungen austau-
schen. Durch die Unterstützung in der Wahrnehmung der eigenen Gefühle, Wünsche 
und Bedürfnisse, aber auch durch die Erfahrung eigener Fähigkeiten und Grenzen sol-
len die Kinder/Jugendlichen in ihrem Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein gestärkt 
werden. 
Außerdem bindet MIKADO / StandUp die Eltern und Erziehungsberechtigten intensiv 
in die Arbeit mit ein, um das familiäre System zu stärken und die Eltern in ihrer Erzie-
hungsverantwortung zu unterstützen. Das erfolgt beispielsweise über Elternabende 
oder gemeinsame Freizeitaktivitäten der Kinder mit ihren Eltern. Natürlich werden die 
Eltern auch aufgrund ihres Suchtmittelabusus beraten und betreut, wenn sie das wün-
schen. 
 
 Trampolin - Kinder aus suchtbelasteten Familien entdecken ihre Stärken. Ein Stress-
bewältigungsprogramm für Kinder“ ist ein Gruppenangebot für 8 - 12 jährige Kinder 
aus suchtbelasteten Familien, in dem die Kinder in ihrem psychischen Wohlbefinden, 
ihrer positiven Selbstwahrnehmung und in ihren Problemlösefähigkeiten gestärkt wer-
den sollen. Trampolin wurde gemeinsam vom Deutschen Zentrum für Suchtfragen des 
Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und 
dem Deutschen Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP) an der Katholi-
schen Hochschule NRW, Abteilung Köln, entwickelt und auf seine Wirksamkeit über-
prüft. In einem bundesweiten Modellprojekt (BMG finanziert) nahmen 27 Beratungs-
stellen in ganz Deutschland mit insg. 130 Kindern teil. Das Programm ist modular auf-
gebaut und manualisiert und kann in verschiedenen Settings eingesetzt werden - es 
enthält 9 Kinder- und 2 Elternmodule. Trampolin wurde von der Zentrale Prüfstelle 
Prävention erfolgreich zertifiziert 
 
 Darüber hinaus besteht für die von Sucht betroffenen Eltern auf Wunsch und bei Be-
darf die Möglichkeit, durch die Suchthilfeeinrichtungen des SKM Köln betreut zu wer-
den. 
 
 
 
2. Welche dieser Angebote werden durch die Stadt Köln finanziert oder finanziell unter-
stützt? Wie sind die anderen Maßnahmen finanziert und wie wird die Aufrechterhal-
tung dieser Angebote gewährleistet? 
 
Die vorhandenen angrenzenden Beratungsangebote werden in der Regel eigenfinanziert, 
oftmals durch Stiftungsgelder.  
 
 Die Suchtberatung in der Schwangerenberatung und die Mütterkompetenztrainings 
werden seit Beendigung der Modellprojektförderung durch Stiftungsmittel finanziert, die 
der SkF e.V. Köln selbst einwirbt.

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 Der Aufenthalt der Schwangeren und Mütter im „Cornelius-Wohnen“ wird als individuel-
le Hilfe durch das Jugendamt der Stadt Köln bzw. das zuweisende Jugendamt finan-
ziert. Alle weiteren Investitionen in die Einrichtung und therapeutischen Zusatzangebo-
te finanziert die Cornelius-Stiftung. 
  
 Die Netzwerke „Früher Hilfen“ vor allem die hauptamtliche Koordination der ehrenamt-
lich durchgeführten KinderWillkommensbesuche und die Einsätze der Familienheb-
ammen finanziert das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln.  
  
 Kontakt- und Beratungsstellen für Frauen/Familien in besonderen sozialen Notlagen, 
ambulante Hilfen zur Selbstständigen Wohnen und andere Angebote werden durch 
das Sozialamt oder das Jobcenter finanziert.   
  
 Erzieherische Hilfen und „B.i.S.S.“ werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Fami-
lie finanziert. 
 
 MIKADO / StandUp ist ausschließlich stiftungs- bzw. spendenfinanziert. 
 
 Das Projekt Kidkit wird teilweise über Stiftungsgelder finanziert.  
 
 Das Projekt KOALA wird ebenfalls durch Spenden finanziert.  
 
 
  
3. Sieht die Verwaltung die Angebote für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten 
Familien sowohl quantitativ als auch qualitativ als ausreichend an oder besteht der 
Bedarf, die bestehenden Hilfsangebote auszubauen? 
 
  
 Insbesondere zielgruppenspezifische Präventionsangebote wie „B.i.S.S.“ wären ange-
sichts der Bedarfslage ausbaufähig. 
 
 Mit zunehmender Akzeptanz der Familienhebammen mehren sich auch die Anfragen 
und die Zuweisungen durch Beratungsstellen in Bezug auf „Kinder suchtkranker El-
tern“. In Porz liegt z.B. eine Warteliste vor, so dass ein Teil der Begleitungen erst nach 
der Geburt des Kindes erfolgen kann.  
 
 Durch die Netzwerke Früher Hilfen sind in den Bezirken belastbare und transparente 
Kooperationsstrukturen entstanden, die vor und nach der Geburt eines Kindes einfa-
che Zugänge ins Hilfesystem und Unterstützung ermöglichen. Zudem erreichen die 
Angebote der Träger  in den Netzwerken „Frühe Hilfen“  nicht nur psychosozial belas-
tete Schwangere und Familien, sondern alle werdenden Eltern, deshalb müssen die 
Netzwerke gestärkt werden. 
 
 Die vorhandenen spezialisierten Angebote, wie z.B. Kidtkit laufen nach Wegfall von 
Spenden und Stiftungsförderungen aus.  
 
 
4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt konkret, um Angebotsstrukturen in Köln für 
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien bedarfsgerecht zu gestalten 
bzw. bei Bedarf auszubauen? 
 
Eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten 
Familien ist derzeit nicht ausreichend abgedeckt. 
 
 
5. Bindet die Stadt die Erfahrungen der im Suchtbereich, insbesondere mit betroffenen 
Kindern und Jugendlichen tätigen Wohlfahrtsverbände mit ein? Können aus diesen

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Erfahrungen Handlungsnotwendigkeiten abgeleitet werden? 
  
Die Stadt bindet die im Suchtbereich tätigen Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich ein. 
Das geschieht in den relevanten Arbeitsgremien sowohl auf der konzeptionellen als auch in 
der steuernden Ebene. Beim Ausbau einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur wären ent-
sprechen Regelungen der Kooperation zu diskutieren.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1077/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27