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3653/2019

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreter Fischer (GRÜNE) aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) in der Wahlperiode 2014/2020 am 12.09.2019 betreffend TOP 3.9: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens u

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 05.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.11.2019, TOP 9.10

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

5259 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Klau Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3653/2019 
Freigabedatum vom 30.10.2019  
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreter Fischer (GRÜNE) aus der Sitzung 
der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) in der Wahlperiode 2014/2020 am 12.09.2019 betreffend 
TOP 3.9: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 68454/04 (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Südlich Ottoplatz in Köln-Deutz. 
2510/2019 
Text der Anfrage: 
 
Herr Fischer, Grüne bittet um Klärung, inwieweit die Anregungen der Bürgerinitiative aus Deutz in der 
Planung berücksichtigt werden, da sich diese in der Vorlage nicht wiederfänden. Ihm sei wichtig, dass 
die mit viel Aufwand zwischen Bürgerinitiative und LVR getroffenen Vereinbarungen auch entspre-
chend Berücksichtigung finden. 
 
Herr Fischer nennt konkret folgende Punkte: 
 Gehwegbreite Siegesstraße: vereinbart waren 4,80 m Erweiterung, laut Plan nur 4,50 m. 
 Gehwegbreite Neuhöfferstraße: vereinbart waren 3,20 m Erweiterung, laut Plan nur 2,80 m. 
 Vereinbart wurde eine Schleppkurve von der Neuhöffer- in die Siegesstraße, im Plan fehlt die-
se und wird ausgeschlossen. 
 Vereinbart wurde die Ein- und Ausfahrt aller Fahrzeuge (außer Müllwagen) in der Neuhöffer-
straße, im Plan findet sich noch eine andere Führung. 
 Vereinbart wurde eine Ausfahrt für Lieferfahrzeuge in der Siegesstraße, laut Plan ist diese nur 
für Müllfahrzeuge vorgesehen. 
 Vereinbart wurde die Pflanzung von Bäumen im Zwischenraum von Gebäudekante und Geh-
weg in der Siegesstraße, diese fehlen im Plan.  
 
Die Verwaltung wird die Fragen klären und schriftlich beantworten. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die in den Fragen angegebenen Maße und sonstigen Aus-
sagen weder in den Unterlagen des Vorgabenbeschlusses angegeben noch ableitbar sind. Ferner 
wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung weder die genannte Vereinbarung kennt noch an ir-
gendwelchen Abstimmungen diesbezüglich beteiligt war. Auf Nachfrage beim Landschaftsverband 
Rheinland (LVR) wurde mitgeteilt, dass dieser im März 2019 zuletzt der Interessengemeinschaft „Mit-
gestalten Ottoplatz-Süd“ (IG Ottoplatz) die eigenen Planungen zur Neubebauung des Grundstücks 
vorgestellt hat. Dieser Dialog mit den Anwohnern wird seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. 
Nach Auskunft des LVR wurde aber eine formelle Vereinbarung hinsichtlich der Planungsinhalte nicht 
abgeschlossen, sondern lediglich zugesagt, den Diskussionsstand in den eigenen Planungen zu be-
rücksichtigen.

2 
 
Die Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt in einem Rechtsset-
zungsverfahren nach den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB). Dies bedeutet, dass allein der Rat 
der Stadt Köln über die rechtsverbindlichen Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich Art und Maß 
der baulichen Nutzung sowie die örtlichen Verkehrsflächen nach gerechter Abwägung öffentlicher und 
privater Belange untereinander und gegeneinander entscheidet. Vereinbarungen zwischen einem 
Bauherrn und der Nachbarschaft außerhalb des Bebauungsplanverfahrens können deshalb – zur 
Vermeidung von Abwägungsfehlern – für den Inhalt eines Bebauungsplanes nicht maßgeblich sein. 
 
Die Anlagen der vorgenannten Beschlussvorlage haben den Stand vom Juli 2019 und sind hinsicht-
lich der zukünftigen Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche vorläufig und deshalb nicht vermasst. Die 
diesbezüglichen detaillierten Abstimmungen mit den maßgeblichen Fachdienststellen, beispielsweise 
im Hinblick auf die Einhaltung gültiger Ausbaurichtlinien (öffentlicher Belang), erfolgt derzeit.  
 
Zu den vorgenannten Punkten 1. bis 6. wird ergänzend ausgeführt: 
 
Bei den von der IG Ottoplatz angegebenen „Gehwegbreiten“ handelt es sich tatsächlich um die priva-
ten Frei- und Grünflächen zwischen geplantem Gebäude und der öffentlichen Straße (Gehweghinter-
kante). Nach dem derzeitigen Stand der Verkehrsplanungen der Stadt Köln sollen allerdings die be-
troffenen öffentlichen Gehwege an der Neuhöffer- und Siegesstraße gegenüber dem heutigen Aus-
baustand erheblich auf jeweils 2,5 m verbreitert werden, so dass der LVR hierzu Grundstücksflächen 
an die Stadt Köln abgeben wird. In der Folge müssen die genannten privaten Flächen bis zum Ge-
bäude schmaler ausfallen als im März 2019 vom LVR angenommen. Im Bebauungsplan werden die 
Ein- und Ausfahrtsbereiche auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens und unter Berücksichtigung 
der Belange Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bestimmt. Zur Festlegung der Straßenbegren-
zungslinie im Bebauungsplan werden im Rahmen der verkehrstechnischen Prüfung auch sogenannte 
Schleppkurven einbezogen. Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen 
können Schleppkurven im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden, da hierfür die erforderliche 
Rechtsgrundlage im BauGB fehlt. Ob und in welchem Umfang Baumpflanzungen an der Siegesstraße 
erfolgen können wird derzeit ebenfalls noch geprüft und abgestimmt.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Siegesstraße
  • Ottoplatz
  • Neuhöfferstraße

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Details

Aktenzeichen
3653/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
05.11.2019
Erstellt
18.10.2019 11:55