3653/2019
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreter Fischer (GRÜNE) aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) in der Wahlperiode 2014/2020 am 12.09.2019 betreffend TOP 3.9: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens u
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
5259 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Klau Sa Vorlagen-Nummer 3653/2019 Freigabedatum vom 30.10.2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreter Fischer (GRÜNE) aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) in der Wahlperiode 2014/2020 am 12.09.2019 betreffend TOP 3.9: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 68454/04 (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Südlich Ottoplatz in Köln-Deutz. 2510/2019 Text der Anfrage: Herr Fischer, Grüne bittet um Klärung, inwieweit die Anregungen der Bürgerinitiative aus Deutz in der Planung berücksichtigt werden, da sich diese in der Vorlage nicht wiederfänden. Ihm sei wichtig, dass die mit viel Aufwand zwischen Bürgerinitiative und LVR getroffenen Vereinbarungen auch entspre- chend Berücksichtigung finden. Herr Fischer nennt konkret folgende Punkte: Gehwegbreite Siegesstraße: vereinbart waren 4,80 m Erweiterung, laut Plan nur 4,50 m. Gehwegbreite Neuhöfferstraße: vereinbart waren 3,20 m Erweiterung, laut Plan nur 2,80 m. Vereinbart wurde eine Schleppkurve von der Neuhöffer- in die Siegesstraße, im Plan fehlt die- se und wird ausgeschlossen. Vereinbart wurde die Ein- und Ausfahrt aller Fahrzeuge (außer Müllwagen) in der Neuhöffer- straße, im Plan findet sich noch eine andere Führung. Vereinbart wurde eine Ausfahrt für Lieferfahrzeuge in der Siegesstraße, laut Plan ist diese nur für Müllfahrzeuge vorgesehen. Vereinbart wurde die Pflanzung von Bäumen im Zwischenraum von Gebäudekante und Geh- weg in der Siegesstraße, diese fehlen im Plan. Die Verwaltung wird die Fragen klären und schriftlich beantworten. Stellungnahme der Verwaltung: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die in den Fragen angegebenen Maße und sonstigen Aus- sagen weder in den Unterlagen des Vorgabenbeschlusses angegeben noch ableitbar sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung weder die genannte Vereinbarung kennt noch an ir- gendwelchen Abstimmungen diesbezüglich beteiligt war. Auf Nachfrage beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wurde mitgeteilt, dass dieser im März 2019 zuletzt der Interessengemeinschaft „Mit- gestalten Ottoplatz-Süd“ (IG Ottoplatz) die eigenen Planungen zur Neubebauung des Grundstücks vorgestellt hat. Dieser Dialog mit den Anwohnern wird seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Nach Auskunft des LVR wurde aber eine formelle Vereinbarung hinsichtlich der Planungsinhalte nicht abgeschlossen, sondern lediglich zugesagt, den Diskussionsstand in den eigenen Planungen zu be- rücksichtigen. 2 Die Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt in einem Rechtsset- zungsverfahren nach den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB). Dies bedeutet, dass allein der Rat der Stadt Köln über die rechtsverbindlichen Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die örtlichen Verkehrsflächen nach gerechter Abwägung öffentlicher und privater Belange untereinander und gegeneinander entscheidet. Vereinbarungen zwischen einem Bauherrn und der Nachbarschaft außerhalb des Bebauungsplanverfahrens können deshalb – zur Vermeidung von Abwägungsfehlern – für den Inhalt eines Bebauungsplanes nicht maßgeblich sein. Die Anlagen der vorgenannten Beschlussvorlage haben den Stand vom Juli 2019 und sind hinsicht- lich der zukünftigen Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche vorläufig und deshalb nicht vermasst. Die diesbezüglichen detaillierten Abstimmungen mit den maßgeblichen Fachdienststellen, beispielsweise im Hinblick auf die Einhaltung gültiger Ausbaurichtlinien (öffentlicher Belang), erfolgt derzeit. Zu den vorgenannten Punkten 1. bis 6. wird ergänzend ausgeführt: Bei den von der IG Ottoplatz angegebenen „Gehwegbreiten“ handelt es sich tatsächlich um die priva- ten Frei- und Grünflächen zwischen geplantem Gebäude und der öffentlichen Straße (Gehweghinter- kante). Nach dem derzeitigen Stand der Verkehrsplanungen der Stadt Köln sollen allerdings die be- troffenen öffentlichen Gehwege an der Neuhöffer- und Siegesstraße gegenüber dem heutigen Aus- baustand erheblich auf jeweils 2,5 m verbreitert werden, so dass der LVR hierzu Grundstücksflächen an die Stadt Köln abgeben wird. In der Folge müssen die genannten privaten Flächen bis zum Ge- bäude schmaler ausfallen als im März 2019 vom LVR angenommen. Im Bebauungsplan werden die Ein- und Ausfahrtsbereiche auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens und unter Berücksichtigung der Belange Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bestimmt. Zur Festlegung der Straßenbegren- zungslinie im Bebauungsplan werden im Rahmen der verkehrstechnischen Prüfung auch sogenannte Schleppkurven einbezogen. Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen können Schleppkurven im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden, da hierfür die erforderliche Rechtsgrundlage im BauGB fehlt. Ob und in welchem Umfang Baumpflanzungen an der Siegesstraße erfolgen können wird derzeit ebenfalls noch geprüft und abgestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Siegesstraße
- Ottoplatz
- Neuhöfferstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3653/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 18.10.2019 11:55