3640/2022
Beantwortung der mündlichen Nachfrage von Herrn Dr. Dr. Broicher aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 - Thema: Fehlende Flüchtlingsunterkünfte für behinderte Menschen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2339 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 23.01.2023 3640/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 24.01.2023 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Dr. Broicher aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 - Thema: "Verbesserung der Unterbringung von gehbehinderten Menschen" Herr Dr. Dr. Broicher bittet um Beantwortung der folgenden Frage zum Top „mündlicher Bericht zum Umgang mit der Ukrainekrise“, Vortrag „Medizinische Lage Geflüchtete Ukraine“: Was wird getan um die Situation der 64 gehbehinderten Personen (davon 42 Personen rollstuhlbedürftig), die nicht barrierefrei untergebracht werden könnten, zu verbessern? Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit Die Ukraine Hilfe des Gesundheitsamtes ist für die Sicherstellung der medizinischen Versor- gung der Menschen in den städtischen Unterkünften zuständig, das Wohnungsamt für die Unterbringung. Nach Aktualisierung der Zahlen, kann das Gesundheitsamt sagen, dass aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen Wohnungsamt und Gesundheitsamt bereits einige Menschen mit Rollstuhlpflicht oder Gehbehinderung einen Transfer in adäquate Wohnungen aus medizini- schen Gründen im Rahmen der Kapazitäten erhalten haben und aktuell noch 2 Menschen auf adäquaten Wohnraum warten. Bei allen Personen mit Gehbehinderung bzw. Rollstuhlnutzung wird, immer unter Berücksich- tigung der einzelnen individuellen Bedarfe, für diesen spezifischen Einzelfall eine Lösung in den vorhandenen Kapazitäten gesucht. Da nicht ausreichend barrierefreie Unterkünfte zur Verfügung stehen, kann dies z.B. für eine Person, die noch wenige Schritte laufen kann, eine Erdgeschoßwohnung mit nur 1-2 Stufen sein, oder ein Hotelzimmer in einem Haus mit Auf- zug. Dies ist nicht immer die endgültig richtige, aber immer die aktuell bestmögliche Lösung. In Einzelfällen kann es auch notwendig werden, dass ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt verlängert werden müssen, bis eine entsprechende Unterbringung zur Verfügung steht. Grundsätzlich werden Objekte, die über Barrierefreiheit verfügen, bei der Akquise bevorzugt. Auch bei Neubauvorhaben wird Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Situation ist und bleibt je- doch weiterhin schwierig. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3640/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 28.10.2022 13:01