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3640/2022

Beantwortung der mündlichen Nachfrage von Herrn Dr. Dr. Broicher aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 - Thema: Fehlende Flüchtlingsunterkünfte für behinderte Menschen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.01.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 2.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2339 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2023 
 3640/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 24.01.2023 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Dr. Broicher aus der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 - Thema: "Verbesserung der Unterbringung 
von gehbehinderten Menschen" 
 
Herr Dr. Dr. Broicher bittet um Beantwortung der folgenden Frage zum Top „mündlicher 
Bericht zum Umgang mit der Ukrainekrise“, Vortrag „Medizinische Lage Geflüchtete 
Ukraine“: 
 
Was wird getan um die Situation der 64 gehbehinderten Personen (davon 42 Personen 
rollstuhlbedürftig), die nicht barrierefrei untergebracht werden könnten, zu verbessern? 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit 
 
Die Ukraine Hilfe des Gesundheitsamtes ist für die Sicherstellung der medizinischen Versor-
gung der Menschen in den städtischen Unterkünften zuständig, das Wohnungsamt für die 
Unterbringung.  
 
Nach Aktualisierung der Zahlen, kann das Gesundheitsamt sagen, dass aufgrund der guten 
Zusammenarbeit zwischen Wohnungsamt und Gesundheitsamt bereits einige Menschen mit 
Rollstuhlpflicht oder Gehbehinderung einen Transfer in adäquate Wohnungen aus medizini-
schen Gründen im Rahmen der Kapazitäten erhalten haben und aktuell noch 2 Menschen auf 
adäquaten Wohnraum warten. 
 
Bei allen Personen mit Gehbehinderung bzw. Rollstuhlnutzung wird, immer unter Berücksich-
tigung der einzelnen individuellen Bedarfe, für diesen spezifischen Einzelfall eine Lösung in 
den vorhandenen Kapazitäten gesucht. Da nicht ausreichend barrierefreie Unterkünfte zur 
Verfügung stehen, kann dies z.B. für eine Person, die noch wenige Schritte laufen kann, eine 
Erdgeschoßwohnung mit nur 1-2 Stufen sein, oder ein Hotelzimmer in einem Haus mit Auf-
zug. Dies ist nicht immer die endgültig richtige, aber immer die aktuell bestmögliche Lösung. 
In Einzelfällen kann es auch notwendig werden, dass ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt 
verlängert werden müssen, bis eine entsprechende Unterbringung zur Verfügung steht. 
 
Grundsätzlich werden Objekte, die über Barrierefreiheit verfügen, bei der Akquise bevorzugt. 
Auch bei Neubauvorhaben wird Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Situation ist und bleibt je-
doch weiterhin schwierig. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3640/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.01.2023
Erstellt
28.10.2022 13:01