2807/2019
Vergabe von Mietzuschüssen für Künstlerateliers ab 2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3615 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 22.08.2019 2807/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 Vergabe von Mietzuschüssen für Künstlerateliers ab 2020 In 2009 wurde das Förderinstrument „Mietzuschüsse für Künstlerateliers“ im Förderbereich Bildende Kunst des Kulturamtes eingerichtet. Hierdurch konnte erstmalig von 2010 bis 2014 die Anmietung eines Atelierhauses mit 14 Ateliers durch einen Verein möglich gemacht werden. In der Zeit von 2015 bis 2019 wurden dann Mietzuschüsse an 10 Künstlerinnen und Künstler in privaten Ateliers vergeben. „Mietzuschüsse für Künstlerateliers“ haben sich während der vergangenen Jahre als sinnvolles För- derinstrument erwiesen. Im Sommer 2019 erfolgte die neue Ausschreibung, in der Kölner Künstlerin- nen und Künstler aufgefordert werden, sich um Mietzuschüsse für Ateliers von 2020 bis 2024 zu be- werben. Bewerbungsschluss ist der 16. September 2019. Der Atelierbeirat entscheidet, wie bei der Vergabe von städtischen Ateliers, auch hier über die künst- lerische Qualität der Künstlerinnen und Künstler nach den vorgelegten Bewerbungsunterlagen. Das Votum des Atelierbeirates ist unanfechtbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die soziale Be- dürftigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist keine Voraussetzung für die Vergabe und wird somit nicht geprüft. Die Miete soll einen Betrag von 6,00 €/m² nicht unterschreiten und einen Betrag von 14,00 €/m² nicht überschreiten. Der Zuschuss wird gemäß Förderkonzept für den Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Die künstleri- sche Tätigkeit des Mieters muss jährlich mittels Ausstellungsverzeichnis nachgewiesen werden. Der jeweilige Mietzuschuss wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 gewährt. Aufgrund der Jährlichkeit des Haushaltsplanes wird der Bewilligungsbescheid immer für ein Jahr erteilt. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt quartalsmäßig. Zugelassen zur Bewerbung sind alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler, die in Köln leben. Die persönlichen Bewerbungsvoraussetzungen müssen denen für die Bewerbung um ein städ- tisches Atelier entsprechen. Die Höhe des Zuschusses für ein Arbeitsatelier orientiert sich an der Größenordnung der alleine oder anteilig gemieteten Nutzfläche des Arbeitsateliers nach folgendem gestaffelten Schema. Angemietete Nutzfläche des Ateliers alleinige oder anteilige Nutzung Zuschuss € bis 17 m² 46,00 € bis 33 m² 89,00 € bis 50 m² 135,00 € bis 67 m² 150,00 € bis 100 m² 210,00 € Der Zuschussnehmer wird verpflichtet: die Räumlichkeiten nur für die eigene künstlerische Produktion zu nutzen, das Kulturamt über Änderungen der Ateliersituation während des Bewilligungszeitraumes zu benachrichtigen, 2 in allen Werbemaßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch Verwendung des Stadt Köln-Logos hinzuweisen. Die Liste, mit den im laufenden Verfahren ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern und den beab- sichtigten Bewilligungen, wird dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss im November 2019 vorgelegt - gemeinsam mit der Liste der Mietzuschüsse für die Ateliers Clouth 104. Es wird auch über eine Nach- rückerliste entschieden, falls Künstlerinnen und Künstler vorzeitig aus der Bewilligung ausscheiden. Der Atelierbeirat hatte in einem gesonderten Verfahren bereits im Juni 2019 über die Vergabe von Mietzuschüssen an Künstlerinnen und Künstler, die eins von zehn freien Ateliers im neuen Atelier- haus Clouth 104 anmieten wollen, entschieden (siehe Beschluss 4291/2019). Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2807/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.08.2019
- Erstellt
- 15.08.2019 09:39