Mandari Insight

2807/2019

Vergabe von Mietzuschüssen für Künstlerateliers ab 2020

Mitteilung Ausschuss 22.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2019, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3615 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 22.08.2019 
 2807/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 
 
Vergabe von Mietzuschüssen für Künstlerateliers ab 2020 
In 2009 wurde das Förderinstrument „Mietzuschüsse für Künstlerateliers“ im Förderbereich Bildende 
Kunst des Kulturamtes eingerichtet. Hierdurch konnte erstmalig von 2010 bis 2014 die Anmietung 
eines Atelierhauses mit 14 Ateliers durch einen Verein möglich gemacht werden. In der Zeit von 2015 
bis 2019 wurden dann Mietzuschüsse an 10 Künstlerinnen und Künstler in privaten Ateliers vergeben. 
 
„Mietzuschüsse für Künstlerateliers“ haben sich während der vergangenen Jahre als sinnvolles För-
derinstrument erwiesen. Im Sommer 2019 erfolgte die neue Ausschreibung, in der Kölner Künstlerin-
nen und Künstler aufgefordert werden, sich um Mietzuschüsse für Ateliers von 2020 bis 2024 zu be-
werben. Bewerbungsschluss ist der 16. September 2019. 
Der Atelierbeirat entscheidet, wie bei der Vergabe von städtischen Ateliers, auch hier über die künst-
lerische Qualität der Künstlerinnen und Künstler nach den vorgelegten Bewerbungsunterlagen. Das 
Votum des Atelierbeirates ist unanfechtbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die soziale Be-
dürftigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist keine Voraussetzung für die Vergabe und wird somit 
nicht geprüft. 
Die Miete soll einen Betrag von 6,00 €/m² nicht unterschreiten und einen Betrag von 14,00 €/m² nicht 
überschreiten. 
Der Zuschuss wird gemäß Förderkonzept für den Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Die künstleri-
sche Tätigkeit des Mieters muss jährlich mittels Ausstellungsverzeichnis nachgewiesen werden. Der 
jeweilige Mietzuschuss wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 gewährt. Aufgrund 
der Jährlichkeit des Haushaltsplanes wird der Bewilligungsbescheid immer für ein Jahr erteilt. Die 
Zahlung des Zuschusses erfolgt quartalsmäßig. 
 
Zugelassen zur Bewerbung sind alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler, die in Köln 
leben. Die persönlichen Bewerbungsvoraussetzungen müssen denen für die Bewerbung um ein städ-
tisches Atelier entsprechen. 
Die Höhe des Zuschusses für ein Arbeitsatelier orientiert sich an der Größenordnung der alleine oder 
anteilig gemieteten Nutzfläche des Arbeitsateliers nach folgendem gestaffelten Schema. 
 
Angemietete Nutzfläche des Ateliers 
alleinige oder anteilige Nutzung 
Zuschuss  
€ 
bis   17 m² 46,00 € 
bis   33 m² 89,00 € 
bis   50 m² 135,00 € 
bis   67 m² 150,00 € 
bis 100 m² 210,00 € 
 
Der Zuschussnehmer wird verpflichtet: 
 die Räumlichkeiten nur für die eigene künstlerische Produktion zu nutzen, 
 das Kulturamt über Änderungen der Ateliersituation während des Bewilligungszeitraumes zu 
benachrichtigen,

2 
 
 in allen Werbemaßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch Verwendung des Stadt 
Köln-Logos hinzuweisen. 
 
Die Liste, mit den im laufenden Verfahren ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern und den beab-
sichtigten Bewilligungen, wird dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss im November 2019 vorgelegt - 
gemeinsam mit der Liste der Mietzuschüsse für die Ateliers Clouth 104. Es wird auch über eine Nach-
rückerliste entschieden, falls Künstlerinnen und Künstler vorzeitig aus der Bewilligung ausscheiden. 
 
Der Atelierbeirat hatte in einem gesonderten Verfahren bereits im Juni 2019 über die Vergabe von 
Mietzuschüssen an Künstlerinnen und Künstler, die eins von zehn freien Ateliers im neuen Atelier-
haus Clouth 104 anmieten wollen, entschieden (siehe Beschluss 4291/2019). 
 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2807/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.08.2019
Erstellt
15.08.2019 09:39