3695/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss für ein Kommunikationskonzept mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd (V 3700/2019) Hier: Auftragserweiterung
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Mitteilung Ausschuss
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Gez. Greitemann Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Blen Sa Vorlagen-Nummer 09.03.2021 3695/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Bedarfsfeststellungsbeschluss für ein Kommunikationskonzept mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd (V 3700/2019) Hier: Auftragserweiterung Am 30.01.2020 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Bedarf für die Erstellung eines Kommunika- tionskonzeptes mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd anerkannt (V 3700/2019). Das EU-weite Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnah- mewettbewerb wurde im Laufe des Jahres 2020 durchgeführt. Anfang 2021 ist das Büro Business Communications Consulting GmbH aus Frankfurt a.M. mit der Durchführung des Auftrages beauftragt worden. Es wird mitgeteilt, dass sich der Auftragswert im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens für das Kommunikationskonzept mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd um ca. 36% von 365.000 € auf 497.175 € /netto erhöht. Die Kosten für die Durchführung des Verga- beverfahrens in Höhe von ca. 18.900 € netto sind hiervon ausgenommen. Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Vergabevorschlag des Stadtplanungsamtes zugestimmt, so dass die Beauftragung Angang 2021 erfolgt ist. Die Auftragserweiterung ergibt sich aus zusätzlichen Leistungen, die im Wesentlichen folgende Leis- tungen umfassen: - Übertragung der Inhalte der Webpräsenz in die sozialen Medien der Stadt Köln - Erstellung von Pressemitteilungen zu verschiedenen Anlässen (optional) - Vorbereitung von Pressekonferenzen (optional) - Informationsgespräche mit ausgewählten Zielgruppen (optional) - Projekt/-Baustellensprechstunden (optional) - Öffentliche Baustellenführungen (optional) Die zusätzlichen Leistungen werden als geeignete Ergänzungen des Leistungsbildes angesehen, die den Gesamtauftrag komplettieren und die den Gesamtcharakter des Auftrages im Sinne des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht verändern. Insbesondere die Kommunikation des Projektes über die sozialen Medien sowie die Erweiterung des Leistungsbildes um Veranstaltungs- formate für kleine Gruppen werden für die Projektkommunikation im Hinblick auf derzeit anhaltende Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen als unerlässlich angesehen. Es handelt sich über- wiegend um optionale Leistungen, die lediglich nach tatsächlichem Bedarf bzw. Erfordernis abgerufen werden. Die Finanzierung für die zusätzlichen Aufwendungen ist gesichert. 2 Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3695/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 18.12.2020 14:24