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3695/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss für ein Kommunikationskonzept mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd (V 3700/2019) Hier: Auftragserweiterung

Mitteilung Ausschuss 09.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 10.2.23

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2695 Zeichen

Gez. Greitemann 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Blen Sa 
Vorlagen-Nummer 09.03.2021 
 3695/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für ein Kommunikationskonzept mit begleitender 
Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd (V 3700/2019) 
Hier: Auftragserweiterung 
Am 30.01.2020 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Bedarf für die Erstellung eines Kommunika-
tionskonzeptes mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd anerkannt 
(V 3700/2019). Das EU-weite Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnah-
mewettbewerb wurde im Laufe des Jahres 2020 durchgeführt. Anfang 2021 ist das Büro Business 
Communications Consulting GmbH aus Frankfurt a.M. mit der Durchführung des Auftrages beauftragt 
worden. 
 
Es wird mitgeteilt, dass sich der Auftragswert im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens für das 
Kommunikationskonzept mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt Parkstadt Süd 
um ca. 36% von 365.000 € auf 497.175 € /netto erhöht. Die Kosten für die Durchführung des Verga-
beverfahrens in Höhe von ca. 18.900 € netto sind hiervon ausgenommen.  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Vergabevorschlag des Stadtplanungsamtes zugestimmt, so 
dass die Beauftragung Angang 2021 erfolgt ist.  
 
Die Auftragserweiterung ergibt sich aus zusätzlichen Leistungen, die im Wesentlichen folgende Leis-
tungen umfassen: 
- Übertragung der Inhalte der Webpräsenz in die sozialen Medien der Stadt Köln 
- Erstellung von Pressemitteilungen zu verschiedenen Anlässen (optional) 
- Vorbereitung von Pressekonferenzen (optional) 
- Informationsgespräche mit ausgewählten Zielgruppen (optional) 
- Projekt/-Baustellensprechstunden (optional) 
- Öffentliche Baustellenführungen (optional) 
 
Die zusätzlichen Leistungen werden als geeignete Ergänzungen des Leistungsbildes angesehen, die 
den Gesamtauftrag komplettieren und die den Gesamtcharakter des Auftrages im Sinne des § 132 
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht verändern. Insbesondere die Kommunikation des 
Projektes über die sozialen Medien sowie die Erweiterung des Leistungsbildes um Veranstaltungs-
formate für kleine Gruppen werden für die Projektkommunikation im Hinblick auf derzeit anhaltende 
Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen als unerlässlich angesehen. Es handelt sich über-
wiegend um optionale Leistungen, die lediglich nach tatsächlichem Bedarf bzw. Erfordernis abgerufen 
werden. 
 
Die Finanzierung für die zusätzlichen Aufwendungen ist gesichert.

2 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.23 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3695/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.03.2021
Erstellt
18.12.2020 14:24