1453/2018
Einrichtung von (Quartiers-) Mobilstationen im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebau -Modellvorhabens in der Altstadt-Süd
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 06.06.2018 1453/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Einrichtung von (Quartiers-) Mobilstationen im Rahmen des experimentellen Wohnungs - und Städtebau - Modellvorhabens in der Altstadt-Süd Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist derzeit an einem vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geförderten Modellvorhaben beteiligt. Der Zuwendungsbescheid umfasst eine Fördersumme von 225.000€ und wurde im Januar 2017 erteilt. Es handelt sich um ein experimentel- les Wohnungs- und Städtebauvorhaben (ExWoSt), bei dem schwerpunktmäßig der Fuß- und Radver- kehr im Projektgebiet Altstadt-Süd gefördert werden soll. Eine der Maßnahmen bezieht sich auf die Errichtung von zwei Quartiers- bzw. Veedelsmobilstationen, an denen das Zusammenspiel zwischen Carsharing-Fahrzeugen, Leihrädern sowie Lastenleihrädern erprobt wird. Die Standorte befinden sich in der Josephstraße sowie im Severinswall. Das Angebot der Stationen richtet sich vornehmlich an die direkte Nachbarschaft, sodass hiermit ge- genüber der bisherigen Vorgehensweise von Mobilstationen in der Nähe von ÖPNV- Verknüpfungspunkten ein neuer Ansatz verfolgt wird. Ziel ist es, den Flächenverbrauch durch den ruhenden Verkehr mit Hilfe eines attraktiven Alternativangebots (u. a. Carsharing) zu reduzieren und Verkehrsflächen zugunsten bewegungsaktiver Mobilitätsformen (Fuß- und Radverkehr) umzuvertei- len. Um die Projektteilnahme am Modellvorhaben durch Cambio sicherzustellen, ist im Rahmen des Mo- dellvorhabens eine Befreiung der sonst gültigen Carsharingkriterien erforderlich. Dies betrifft zum einen die Befreiung von der „15 %-Regelung“, da der Anbieter das Kontingent an öffentlichen Flächen bereits nahezu ausgeschöpft hat. Die am 09.03.2015 vom Verkehrsausschuss beschlossene Rege- lung (vgl. Vorlagen-Nr. 0087/2015) sieht vor, dass für stationsbasierte Carsharing-Anbieter lediglich 15 % des öffentlichen Straßenlandes beansprucht werden dürfen. In Kürze wird eine Erweiterung der Quote angestrebt. Eine entsprechende Beschlussvorlage befindet sich in Erstellung. Zum anderen wird das normalerweise angewandte Kriterium eines Mindestabstands von 300 m zu bestehenden Stationen geringfügig (30 m) unterschritten. Aufgrund der guten Eignung des Standorts Josephstraße soll das Abstandskriterium ebenfalls nicht zur Anwendung kommen. Das ExWoSt-Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet, ist zeitlich befristet und endet Mitte 2019. Um die Ergebnisse nach Projektende verwaltungsintern auswerten zu können, ist eine zeitliche Befristung der Mobilstationen bis zum 30.06.2020 vorgesehen. Bei einem positiven Untersuchungs- ergebnis sollen die Mobilstationen dauerhaft bestehen bleiben. Die Stationen sollen aufgrund des fortschreitenden Projektzeitraumes zeitnah (Sommer/Herbst 2018) realisiert werden. Anlagen Beschlussvorlage 0087/2015 Gez. Blome 2
Anlage: Beschlussvorlage 0087/2015
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I BERSHEN Der Oberbürgermeister Dezernat, Dienststelle V1/66/661/1 661/11 Beschlussvorlage Betreff Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Raum Beschlussorgan Verkehrsausschuss Vorlagen-Nummer 0087/2015 Freigabedatum 27.01.2015 zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Gremium Verkehrsausschuss Beschluss: 10.03.2015 Zur Förderung der positiven Auswirkungen des stationsbasierten Car-Sharings im Hinblick auf gerin- gere Verkehrsbelastungen in Köln beschließt der Verkehrsausschuss eine Neufassung der Kriterien zur Anzahl der Fahrzeuge an Stationen im öffentlichen Straßenland. Das bisherige Kriterium zur Ge- samtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von 10 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens auf 15 % der Gesamtzahl erhöht. Alternative: Die bisherigen Kriterien werden beibehalten. Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein U Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse UONein U Ja _% [] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Ol Nein DO] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen er b) Sachaufwendungen etc. _—_ € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangssituation Mit Beschluss: vom 19.01.2010 hat der Verkehrsausschuss die Kriterien für die Stationen von Car- Sharing-Unternehmen im öffentlichen Straßenland festgelegt. Die Kriterien sind: 1. Für Car-Sharing werden an Verknüpfungspunkten zum ÖPNV insgesamt maximal fünf Stell- plätze pro Standort unabhängig von der Anzahl der Anbieter im Umkreis von 300 m im öffent- lichen Straßenland zur Verfügung gestellt. Die Gesamtanzahl der Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln darf 10 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens nicht überschreiten. Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Car-Sharing-Unternehmens muss auf privaten Flächen untergebracht werden. Für den Mangel an ausreichend privaten Abstell- möglichkeiten ist ein entsprechender Nachweis vom Antragsteller zu führen. Der Anbieter ist ein registriertes Unternehmen oder ein eingetragener Verein. Der Car-Sharing-Anbieter weist das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nach. Kunden des Car-Sharing-Anbieters schließen über die Miet- und Nutzungsdauer von Fahr- zeugen hinaus dauerhafte Verträge mit dem Car-Sharing-Anbieter (sogenannte Mitgliedsver- träge) ab. Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpark des Car-Sharing-Anbieters werden nicht über Einzelverträge an Nicht-Mitglieder weitergegeben. Derzeit sind mit festen Stationen in Köln die Anbieter cambio und Flinkster tätig. Der Anbieter Flinkster hat in Köln annähernd 15.000 Kunden. Flinkster betreibt ständig 120 Autos in 3 Köln. Auf Privatflächen verfügt Flinkster über 72 Stationen mit 105 Stellplätzen und im öffentlichen Straßenland über 6 Stationen mit insgesamt 15 Stellplätzen. Für den Car-Sharing-Anbieter cambio ergibt sich folgendes Bild: Aktuell teilen sich über cambio in Köln 13.918 Nutzerinnen und Nutzer 420 Autos an 63 Stationen auf Privatflächen und 9 Stationen im öffentlichen Straßenland mit 34 Stellplätzen (Stand September 2014). Für die Eröffnung von zwei weiteren Stationen mit zusammen 5 Stellplätzen läuft das Antragsverfah- ren. ü Mit diesem Angebot der Stationen im öffentlichen Straßenland ist die unter Berücksichtigung der 10 % - Grenze zulässige Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Straßenland annähernd ausgeschöpft beziehungsweise wegen temporärer Reduzierung der Fahrzeugflotte bei Flinkster bereits überschrit- ten. Bisherige Erfahrungen Nach einer Marktanalyse der Firma cambio nutzen in einem Radius von 500 Metern rund um die 9 cambio-Stationen im öffentlichen Straßenland 2.811 Haushalte die von cambio dort angebotenen Fahrzeuge. Seit November 2010 (Start der ersten Stationen) sind im Umfeld der 9 Stationen 644 Haushalte, Firmen und Institutionen Mitglied bei cambio geworden. Innerhalb eines Jahres ab Beginn der Mitgliedschaft haben 180 der vorgenannten Haushalte ihr priva- tes Fahrzeug abgemeldet. An den Stationen im öffentlichen Straßenland wird dank der prominenten Lage und der Anbindung an den ÖPNV eine Auslastung der Car-Sharing-Fahrzeuge von bis über 10 Stunden am Tag erreicht, während private PKW durchschnittlich nur eine Stunde am Tag genutzt werden. Beispielsweise star- tete die zusätzliche cambio-Station am Rathenauplatz mit 3 Fahrzeugen im September 2014 mit einer Auslastung von 9,5 Std. täglich. Darüber hinaus ändern cambio-Kunden ihr Mobilitätsverhalten. Die Nutzungsdauer des Kraftfahrzeuges durch einen durchschnittlichen cambio-Nutzer sinkt um ca. 5 % jährlich. Das stationsbasierte Car-Sharing-Angebot führt somit zu einer nachweislichen Reduktion der KFZ- Haltung und auch der KFZ-Nutzung. Damit gehen entsprechende Verbesserungen der Stellplatzbi- lanz sowie positive Auswirkungen auf die Umwelt einher. Mittelfristig wird mit weniger Parkraumbe- darf mehr Raum frei für eine attraktive Stadtraumgestaltung. Aufgrund dieser positiven Ergebnisse wird vorgeschlagen, das Kriterium Nummer 2 für die Erstellung von Car-Sharing Stellplätzen wie folgt zu ändern: Die Gesamtanzahl der Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln: darf 15 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens nicht überschreiten. Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Car-Sharing-Unternehmens muss auf privaten Flächen untergebracht werden. Für den Mangel an ausreichend privaten Abstellmöglichkeiten ist ein entspre- chender Nachweis vom Antragsteller zu führen. Fazit Mit einer entsprechenden Erhöhung der Stationen im öffentlichen Straßenland steht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um die bereits erreichten positiven Auswirkungen zu fördern und weiterzu- führen. Kosten entstehen durch diese Förderung des Car-Sharing nicht. Hingegen sind bei Verwirklichung sicher kalkulierbare Einnahmen aus Stellplatzmieten zu erzielen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Josephstraße
- Rathenauplatz
- Severinswall
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Details
- Aktenzeichen
- 1453/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.06.2018
- Erstellt
- 02.05.2018 14:58