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1453/2018

Einrichtung von (Quartiers-) Mobilstationen im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebau -Modellvorhabens in der Altstadt-Süd

Mitteilung Ausschuss 06.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 11.11

Mitteilung Ausschuss

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Anlage: Beschlussvorlage 0087/2015

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Mitteilung Ausschuss

3046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 06.06.2018 
 1453/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 19.06.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Einrichtung von (Quartiers-) Mobilstationen im Rahmen des experimentellen Wohnungs - und 
Städtebau - Modellvorhabens in der Altstadt-Süd 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist derzeit an einem vom Bundesamt für Bauwesen 
und Raumordnung geförderten Modellvorhaben beteiligt. Der Zuwendungsbescheid umfasst eine 
Fördersumme von 225.000€ und wurde im Januar 2017 erteilt. Es handelt sich um ein experimentel-
les Wohnungs- und Städtebauvorhaben (ExWoSt), bei dem schwerpunktmäßig der Fuß- und Radver-
kehr im Projektgebiet Altstadt-Süd gefördert werden soll. Eine der Maßnahmen bezieht sich auf die 
Errichtung von zwei Quartiers- bzw. Veedelsmobilstationen, an denen das Zusammenspiel zwischen 
Carsharing-Fahrzeugen, Leihrädern sowie Lastenleihrädern erprobt wird. Die Standorte befinden sich 
in der Josephstraße sowie im Severinswall.  
 
Das Angebot der Stationen richtet sich vornehmlich an die direkte Nachbarschaft, sodass hiermit ge-
genüber der bisherigen Vorgehensweise von Mobilstationen in der Nähe von ÖPNV-
Verknüpfungspunkten ein neuer Ansatz verfolgt wird. Ziel ist es, den Flächenverbrauch durch den 
ruhenden Verkehr mit Hilfe eines attraktiven Alternativangebots (u. a. Carsharing) zu reduzieren und 
Verkehrsflächen zugunsten bewegungsaktiver Mobilitätsformen (Fuß- und Radverkehr) umzuvertei-
len.  
 
Um die Projektteilnahme am Modellvorhaben durch Cambio sicherzustellen, ist im Rahmen des Mo-
dellvorhabens eine Befreiung der sonst gültigen Carsharingkriterien erforderlich. Dies betrifft zum 
einen die Befreiung von der „15 %-Regelung“, da der Anbieter das Kontingent an öffentlichen Flächen 
bereits nahezu ausgeschöpft hat. Die am 09.03.2015 vom Verkehrsausschuss beschlossene Rege-
lung (vgl. Vorlagen-Nr. 0087/2015) sieht vor, dass für stationsbasierte Carsharing-Anbieter lediglich 
15 % des öffentlichen Straßenlandes beansprucht werden dürfen. In Kürze wird eine Erweiterung der 
Quote angestrebt. Eine entsprechende Beschlussvorlage befindet sich in Erstellung. 
Zum anderen wird das normalerweise angewandte Kriterium eines Mindestabstands von 300 m zu 
bestehenden Stationen geringfügig (30 m) unterschritten. Aufgrund der guten Eignung des Standorts 
Josephstraße soll das Abstandskriterium ebenfalls nicht zur Anwendung kommen. 
 
Das ExWoSt-Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet, ist zeitlich befristet und endet Mitte 
2019. Um die Ergebnisse nach Projektende verwaltungsintern auswerten zu können, ist eine zeitliche 
Befristung der Mobilstationen bis zum 30.06.2020 vorgesehen. Bei einem positiven Untersuchungs-
ergebnis sollen die Mobilstationen dauerhaft bestehen bleiben. Die Stationen sollen aufgrund des 
fortschreitenden Projektzeitraumes zeitnah (Sommer/Herbst 2018) realisiert werden.  
 
Anlagen 
Beschlussvorlage 0087/2015 
 
Gez. Blome

2

Anlage: Beschlussvorlage 0087/2015

6232 Zeichen

I BERSHEN

Der Oberbürgermeister

Dezernat, Dienststelle
V1/66/661/1
661/11

Beschlussvorlage

Betreff
Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Raum

Beschlussorgan
Verkehrsausschuss

Vorlagen-Nummer
0087/2015

Freigabedatum 27.01.2015

zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Gremium

Verkehrsausschuss

Beschluss:

10.03.2015

Zur Förderung der positiven Auswirkungen des stationsbasierten Car-Sharings im Hinblick auf gerin-
gere Verkehrsbelastungen in Köln beschließt der Verkehrsausschuss eine Neufassung der Kriterien

zur Anzahl der Fahrzeuge an Stationen im öffentlichen Straßenland. Das bisherige Kriterium zur Ge-
samtzahl der Stellplätze für stationsbasierte Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der
Stadt Köln wird von 10 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens auf 15 %

der Gesamtzahl erhöht.
Alternative:

Die bisherigen Kriterien werden beibehalten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

X Nein

U Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse UONein U Ja _%

[] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Ol Nein DO] Ja _%

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen er
b) Sachaufwendungen etc. _—_ €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €

Beginn, Dauer

Begründung:
Ausgangssituation

Mit Beschluss: vom 19.01.2010 hat der Verkehrsausschuss die Kriterien für die Stationen von Car-
Sharing-Unternehmen im öffentlichen Straßenland festgelegt. Die Kriterien sind:

1.

Für Car-Sharing werden an Verknüpfungspunkten zum ÖPNV insgesamt maximal fünf Stell-
plätze pro Standort unabhängig von der Anzahl der Anbieter im Umkreis von 300 m im öffent-
lichen Straßenland zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtanzahl der Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der
Stadt Köln darf 10 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens nicht
überschreiten. Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Car-Sharing-Unternehmens muss
auf privaten Flächen untergebracht werden. Für den Mangel an ausreichend privaten Abstell-
möglichkeiten ist ein entsprechender Nachweis vom Antragsteller zu führen.

Der Anbieter ist ein registriertes Unternehmen oder ein eingetragener Verein.

Der Car-Sharing-Anbieter weist das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nach.

Kunden des Car-Sharing-Anbieters schließen über die Miet- und Nutzungsdauer von Fahr-
zeugen hinaus dauerhafte Verträge mit dem Car-Sharing-Anbieter (sogenannte Mitgliedsver-

träge) ab. Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpark des Car-Sharing-Anbieters werden nicht über
Einzelverträge an Nicht-Mitglieder weitergegeben.

Derzeit sind mit festen Stationen in Köln die Anbieter cambio und Flinkster tätig.

Der Anbieter Flinkster hat in Köln annähernd 15.000 Kunden. Flinkster betreibt ständig 120 Autos in

3
Köln. Auf Privatflächen verfügt Flinkster über 72 Stationen mit 105 Stellplätzen und im öffentlichen
Straßenland über 6 Stationen mit insgesamt 15 Stellplätzen.

Für den Car-Sharing-Anbieter cambio ergibt sich folgendes Bild:

Aktuell teilen sich über cambio in Köln 13.918 Nutzerinnen und Nutzer 420 Autos an 63 Stationen auf
Privatflächen und 9 Stationen im öffentlichen Straßenland mit 34 Stellplätzen (Stand September
2014).

Für die Eröffnung von zwei weiteren Stationen mit zusammen 5 Stellplätzen läuft das Antragsverfah-
ren. ü

Mit diesem Angebot der Stationen im öffentlichen Straßenland ist die unter Berücksichtigung der 10
% - Grenze zulässige Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Straßenland annähernd ausgeschöpft
beziehungsweise wegen temporärer Reduzierung der Fahrzeugflotte bei Flinkster bereits überschrit-
ten.

Bisherige Erfahrungen

Nach einer Marktanalyse der Firma cambio nutzen in einem Radius von 500 Metern rund um die 9
cambio-Stationen im öffentlichen Straßenland 2.811 Haushalte die von cambio dort angebotenen
Fahrzeuge. Seit November 2010 (Start der ersten Stationen) sind im Umfeld der 9 Stationen 644
Haushalte, Firmen und Institutionen Mitglied bei cambio geworden.

Innerhalb eines Jahres ab Beginn der Mitgliedschaft haben 180 der vorgenannten Haushalte ihr priva-
tes Fahrzeug abgemeldet.

An den Stationen im öffentlichen Straßenland wird dank der prominenten Lage und der Anbindung an
den ÖPNV eine Auslastung der Car-Sharing-Fahrzeuge von bis über 10 Stunden am Tag erreicht,
während private PKW durchschnittlich nur eine Stunde am Tag genutzt werden. Beispielsweise star-
tete die zusätzliche cambio-Station am Rathenauplatz mit 3 Fahrzeugen im September 2014 mit einer
Auslastung von 9,5 Std. täglich. Darüber hinaus ändern cambio-Kunden ihr Mobilitätsverhalten. Die
Nutzungsdauer des Kraftfahrzeuges durch einen durchschnittlichen cambio-Nutzer sinkt um ca. 5 %
jährlich.

Das stationsbasierte Car-Sharing-Angebot führt somit zu einer nachweislichen Reduktion der KFZ-
Haltung und auch der KFZ-Nutzung. Damit gehen entsprechende Verbesserungen der Stellplatzbi-
lanz sowie positive Auswirkungen auf die Umwelt einher. Mittelfristig wird mit weniger Parkraumbe-
darf mehr Raum frei für eine attraktive Stadtraumgestaltung.

Aufgrund dieser positiven Ergebnisse wird vorgeschlagen, das Kriterium Nummer 2 für die Erstellung
von Car-Sharing Stellplätzen wie folgt zu ändern:

Die Gesamtanzahl der Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt
Köln: darf 15 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens nicht überschreiten.
Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Car-Sharing-Unternehmens muss auf privaten Flächen
untergebracht werden. Für den Mangel an ausreichend privaten Abstellmöglichkeiten ist ein entspre-
chender Nachweis vom Antragsteller zu führen.

Fazit
Mit einer entsprechenden Erhöhung der Stationen im öffentlichen Straßenland steht ein geeignetes
Instrument zur Verfügung, um die bereits erreichten positiven Auswirkungen zu fördern und weiterzu-

führen.

Kosten entstehen durch diese Förderung des Car-Sharing nicht. Hingegen sind bei Verwirklichung
sicher kalkulierbare Einnahmen aus Stellplatzmieten zu erzielen.

Beratungsverlauf (2)

19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Josephstraße
  • Rathenauplatz
  • Severinswall

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Details

Aktenzeichen
1453/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.06.2018
Erstellt
02.05.2018 14:58