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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden (CDU Fraktion) betreffend "Regelmäßige Unterrichtung des Ausschusses Kunst und Kultur über die Denkmalliste der Stadt Köln".

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2220/2025 vom 31.07.2025

Stand: Am 29.01.2026 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 31.07.2025 2220/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.05.2025 betreffend „Regelmäßige Unterrichtung des Ausschusses Kunst und Kultur über die Führung der Denkmalliste der Stadt Köln, Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2024“ (1330/2025) Frage: Herr Stodden fragt, warum das Mantelhaus Görz aus der Denkmalliste genommen wor- den ist und bittet um die Beantwortung durch den Stadtkonservator. Antwort der Verwaltung: Kurz nach der Unterschutzstellung des Mantelhaus Görtz wurde dieses grundlegend überar- beitet. Hierbei wurde die gesamte Fassade als Nachbildung des Originals erneuert. Alle heute sichtbaren Bauteile wie zum Beispiel die goldfarbenen Brüstungsgitter stammen aus dieser Maßnahme. Auch im Inneren wurden weitreichende Veränderungen vorgenommen, so dass sich die vorhandene historische Substanz auf ein untergeordnetes Treppenhaus und wenige Verwaltungsräume im Dachgeschoss beschränken. Im Einvernehmen mit dem Fachamt für Denkmalpflege des LVR reicht diese Restsubstanz nicht aus, um den Status des Gebäudes als Denkmal aufrechtzuhalten. Frage: Herr Stodden bittet um Sachstandsbericht zum Sonnenhaus in Köln Porz Antwort der Verwaltung: Die gesamte Bausubstanz des Hausinneren ist durch Pilze und Schimmel sehr stark geschä- digt. Eine Integration, der dann nur noch als Folie stehenden Hauptfassade, ist konstruktiv kaum umsetzbar. Insofern wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss erfolgen. Frage: Herr Stodden fragt, welche Maßnahmen beabsichtigt sind, um die farbliche Anglei- chung der zu reparierenden Natursteinfliesen mit dem Hauptbelag herzustellen. Antwort der Verwaltung: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln liefert zu dieser Frage die nachfolgende Antwort: Es ist angedacht, den gesamten Bodenbelag im Foyer des Spanischen Baus auszutauschen. Analog der Generalsanierung aus den Jahren 2001 bis 2003 soll hier ein dem Original ent- sprechender Jura-Marmor verlegt werden. So sollen die denkmalwürdigen Bestandteile in Form von Steinsorte und Verlegemuster bewahrt werden, während gleichzeitig ein einheitli- ches Erscheinungsbild bei umfassender Beseitigung der bestehenden Mängel erreicht wird. 2 Dies könnte durch den Austausch einzelner Bodenfliesen voraussichtlich nicht gewährleistet werden. Nach Erstellung eines Konzepts für den Sanierungsbedarf der Bodenfläche wird dieses mit dem*der Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt.“ Gez. Haack

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2026

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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