Mandari Insight

2220/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden (CDU Fraktion) betreffend "Regelmäßige Unterrichtung des Ausschusses Kunst und Kultur über die Denkmalliste der Stadt Köln".

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2739 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 31.07.2025 
 2220/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur  
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.05.2025 betreffend „Regelmäßige 
Unterrichtung des Ausschusses Kunst und Kultur über die Führung der Denkmalliste 
der Stadt Köln, Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2024“ (1330/2025) 
Frage: 
Herr Stodden fragt, warum das Mantelhaus Görz aus der Denkmalliste genommen wor-
den ist und bittet um die Beantwortung durch den Stadtkonservator. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Kurz nach der Unterschutzstellung des Mantelhaus Görtz wurde dieses grundlegend überar-
beitet. Hierbei wurde die gesamte Fassade als Nachbildung des Originals erneuert. Alle heute 
sichtbaren Bauteile wie zum Beispiel die goldfarbenen Brüstungsgitter stammen aus dieser 
Maßnahme. Auch im Inneren wurden weitreichende Veränderungen vorgenommen, so dass 
sich die vorhandene historische Substanz auf ein untergeordnetes Treppenhaus und wenige 
Verwaltungsräume im Dachgeschoss beschränken. Im Einvernehmen mit dem Fachamt für 
Denkmalpflege des LVR reicht diese Restsubstanz nicht aus, um den Status des Gebäudes 
als Denkmal aufrechtzuhalten. 
 
 
Frage: 
Herr Stodden bittet um Sachstandsbericht zum Sonnenhaus in Köln Porz 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die gesamte Bausubstanz des Hausinneren ist durch Pilze und Schimmel sehr stark geschä-
digt. Eine Integration, der dann nur noch als Folie stehenden Hauptfassade, ist konstruktiv 
kaum umsetzbar. Insofern wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss erfolgen. 
 
 
Frage: 
Herr Stodden fragt, welche Maßnahmen beabsichtigt sind, um die farbliche Anglei-
chung der zu reparierenden Natursteinfliesen mit dem Hauptbelag herzustellen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln liefert zu dieser Frage die nachfolgende Antwort: 
Es ist angedacht, den gesamten Bodenbelag im Foyer des Spanischen Baus auszutauschen. 
Analog der Generalsanierung aus den Jahren 2001 bis 2003 soll hier ein dem Original ent-
sprechender Jura-Marmor verlegt werden. So sollen die denkmalwürdigen Bestandteile in 
Form von Steinsorte und Verlegemuster bewahrt werden, während gleichzeitig ein einheitli-
ches Erscheinungsbild bei umfassender Beseitigung der bestehenden Mängel erreicht wird.

2 
 
Dies könnte durch den Austausch einzelner Bodenfliesen voraussichtlich nicht gewährleistet 
werden.  
Nach Erstellung eines Konzepts für den Sanierungsbedarf der Bodenfläche wird dieses mit 
dem*der Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt.“ 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2220/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.07.2025
Erstellt
08.07.2025 09:43