2220/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden (CDU Fraktion) betreffend "Regelmäßige Unterrichtung des Ausschusses Kunst und Kultur über die Denkmalliste der Stadt Köln".
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2739 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 31.07.2025 2220/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.05.2025 betreffend „Regelmäßige Unterrichtung des Ausschusses Kunst und Kultur über die Führung der Denkmalliste der Stadt Köln, Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2024“ (1330/2025) Frage: Herr Stodden fragt, warum das Mantelhaus Görz aus der Denkmalliste genommen wor- den ist und bittet um die Beantwortung durch den Stadtkonservator. Antwort der Verwaltung: Kurz nach der Unterschutzstellung des Mantelhaus Görtz wurde dieses grundlegend überar- beitet. Hierbei wurde die gesamte Fassade als Nachbildung des Originals erneuert. Alle heute sichtbaren Bauteile wie zum Beispiel die goldfarbenen Brüstungsgitter stammen aus dieser Maßnahme. Auch im Inneren wurden weitreichende Veränderungen vorgenommen, so dass sich die vorhandene historische Substanz auf ein untergeordnetes Treppenhaus und wenige Verwaltungsräume im Dachgeschoss beschränken. Im Einvernehmen mit dem Fachamt für Denkmalpflege des LVR reicht diese Restsubstanz nicht aus, um den Status des Gebäudes als Denkmal aufrechtzuhalten. Frage: Herr Stodden bittet um Sachstandsbericht zum Sonnenhaus in Köln Porz Antwort der Verwaltung: Die gesamte Bausubstanz des Hausinneren ist durch Pilze und Schimmel sehr stark geschä- digt. Eine Integration, der dann nur noch als Folie stehenden Hauptfassade, ist konstruktiv kaum umsetzbar. Insofern wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss erfolgen. Frage: Herr Stodden fragt, welche Maßnahmen beabsichtigt sind, um die farbliche Anglei- chung der zu reparierenden Natursteinfliesen mit dem Hauptbelag herzustellen. Antwort der Verwaltung: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln liefert zu dieser Frage die nachfolgende Antwort: Es ist angedacht, den gesamten Bodenbelag im Foyer des Spanischen Baus auszutauschen. Analog der Generalsanierung aus den Jahren 2001 bis 2003 soll hier ein dem Original ent- sprechender Jura-Marmor verlegt werden. So sollen die denkmalwürdigen Bestandteile in Form von Steinsorte und Verlegemuster bewahrt werden, während gleichzeitig ein einheitli- ches Erscheinungsbild bei umfassender Beseitigung der bestehenden Mängel erreicht wird. 2 Dies könnte durch den Austausch einzelner Bodenfliesen voraussichtlich nicht gewährleistet werden. Nach Erstellung eines Konzepts für den Sanierungsbedarf der Bodenfläche wird dieses mit dem*der Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt.“ Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2220/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 31.07.2025
- Erstellt
- 08.07.2025 09:43