0033/2019
Zuschuss SpVg Rheindörfer Köln-Nord e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
5445 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0033/2019 Freigabedatum 17.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den SpVg Rheindörfer Köln-Nord e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Ivenshofweg in Köln-Merkenich Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten, Hj. 2019 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SpVg. Rheindörfer Köln-Nord e.V. zur Errichtung eines Kunstrasen- platzes auf der Sportanlage Ivenshofweg in Köln-Merkenich. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Sportausschuss 31.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 47.180 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 7.180 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Um den Kinder und Jugendlichen im örtlichen Umfeld vielseitigere Möglichkeiten für den Fußball als Breitensport bieten zu können, entschieden sich der SV Köln-Merkenich 1921 e.V. und der SpVg Rheinkassel Langel e.V. 1920/1951 im Jahr 2018 für eine Zusammenführung der Vereine. Nach Be- schlüssen der jeweiligen Mitgliederversammlungen fusionierten diese und agieren ab der Saison 2019/2020 mit dem Namen SpVg. Rheindörfer Köln-Nord e.V. Von insgesamt 13 Mannschaften trainieren und spielen auf der Sportanlage sieben Juniorenteams. Um den Verein attraktiver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der SpVg. Rheindörfer Köln-Nord e.V. in eigener Zuständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der städti- schen Sportanlage Ivenshofweg in Köln-Merkenich errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplat- zes wurde mit Schreiben vom 16.08.2018 eine Bauförderung beantragt. Der neue Verein hat derzeit 375 Mitglieder, wovon 130 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies ent- spricht einer Quote von 35%. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rd. 707.660,- € ergeben. Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtli- nie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 600.000,00 € betragen. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde- rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Gewährung der Baubeihilfe soll zum Teil (100.000,00 €) aus den Mitteln der Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinland 2017 erfolgen, die der Rat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politischen VN zum Haushaltsplan 2017 zur Finanzierung diverser Maßnahmen über- planmäßig bereit gestellt hat. Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehörte u. a. die Stärkung des Kunstrasenplatzpro- grammes zur Errichtung zusätzlicher Kunstrasenplätze. Da sich die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verzögert hat, sind die vorhandenen Restmittel zur Übertragung nach 2019 vorgesehen. 3 Der fehlende Restbetrag in Höhe von 500.000,00 € soll aus dem Investitionsprogramm Sportstätten (Zentralansatz Kunstrasenplätze) bereitgestellt werden. Nach Durchführung der Ermächtigungsübertragung stehen die gesamten Mittel (600.000,00 €) im Hj. 2019 im Teilplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201- 0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten zur Verfügung. Der SpVg. Rheindörfer Köln-Nord e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 47.180,- € p.a. an, die im Entwurf zum Haushaltsjahr 2019 ff im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten veranschlagt sind. Die Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler erfolgt trotz Verfristung, da vorgesehen ist, mit der Umsetzung der Maßnahme noch in den Sommerferien zu beginnen und andernfalls eine Ver- schiebung bis zur Aprilsitzung des Finanzausschuses erforderlich wäre. Damit wäre dann ein Beginn im Sommer nicht mehr möglich. Eine frühere Vorlage war nicht möglich, da erst die Verfügbarkeit der für die Maßnahmen vorgesehenen Mittel abgeklärt werden musste.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0033/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 03.01.2019 15:39