3003/2019
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019
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Anlage 1 üpl. - apl. Aufwendungen
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 36.400,00 € 1501 15 (Transfer- aufwendungen) Das Rechtsrheinische Technologie- und Gründerzentrum Köln Zentrum (RTZ) hat einen unaufschiebbaren Mehrbedarf für Brandschutz- maßnahmen (Gesamtkosten 90.000 €), die nicht im Wirtschaftsplan enthalten sind. Da die Aufstellung des Hpl. 2019 vor der Aufstellung des Wirtschaftplans erfolgte, wurden auf der Basis der mittelfristigen Finanzplanung für 2019 141.600 € veranschlagt. Hiervon werden 88.000 € planmäßig benötigt. 36.400,00 € 0801 15 (Transfer- aufwendungen) weniger Aufwand Dez. II 2 üpl. 180.000,00 € 1202 15 (Transfer- aufwendungen) Zum Zeitpunkt der Hpl. Aufstellung war nicht abzusehen, dass für die Regionalverkehr Köln (RVK) ein großer Fahrleistungsauftrag wegfällt. Dies führt zu wegbrechenden Umsätzen. Da sich Kostenremanenzen in den ersten Jahren nicht völlig vermeiden lassen, werden die Ergebnisse der Gesellschaft im Mittelfristzeitraum negativ ausfallen, so dass die Gesellschafter, gem. Gesellschaftervertrag, Verlustausgleichzahlungen leisten müssen. Die RVK hat ein Restruktuierungsprogramm zum Abbau dieser Kosten aufgelegt und beabsichtigt, zukünftig wieder in eine stabile Ertragslage zurückzufinden. 180.000,00 € 1601 15 (Zinsen und sonst. Finanz- aufwendungen) weniger Aufwand Dez. II Anlage 1 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 3 üpl. 27.286,00 € 0604 15 (Transfer- aufwendungen) Ab dem Wirtschaftjahr 2019 sieht der städtische Betriebskostenzuschusss für die JugZ, analog zur Entwicklung der Betriebskostenzuschüsse der freien Träger, eine jährliche Anpassung der Tariflohn- steigerung des öffentlichen Dienstes vor. Für 2019 beträgt die Erhöhung 3,09 %. Hierzu besteht eine auszugleichende Deckungslücke in Höhe von 27.286,00 €. 27.286,00 € 0401 15 (Transfer- aufwendungen) weniger Aufwand Dez. II Seite 2
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 10.09.2019 3003/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Rat 26.09.2019 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. Reker
Anlage 2 üpl. - apl. Auszahlungen
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 6.355,25 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) Für das Projekt ISEK Porz Mitte, Grünfläche Glashüttenstr. wurden Finanzmittel im Hpl.-Entwurf 2020/2021 berücksichtigt. Für die Durchführung eines Vergabeverfahrens sind bereits im Vorfeld Kosten angefallen. Da im laufenden Haushaltsjahr bei dieser Finanzposition keine investiven Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Deckung aus den Projektmitteln Städtebauförderung, die hier nicht mehr benötigt werden. 6.355,25 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) weniger Auszahlungen Dez. VI / 61 2 apl. 48.800,00 € 0206 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) Zur sukzessiven Reduzierung der Taubenpopulation im Stadtgebiet soll in Absprache mit der Kölner Arbeitsgruppe gegen die Stadttaubenproblematik e.V. ein Taubenhaus beschafft werden. Dazu stehen im laufenden Haushaltsjahr keine investiven Mittel zur Verfügung. 48.800,00 € 1401 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. V / 57 3 apl. 112.406,00 € 1201 12 (sonstige Investitions- auszahlungen) Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung (Bundesfinanzhilfe) im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Rösrather Str. Die Rückzahlung ist kurzfristig zu leisten. Die Teilplanzeile 12 "sonstige Investitionsauszahlungen" ist nicht beplant, so dass hierüber eine apl.-Auszahlung notwendig ist. 112.406,00 € 1201 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) weniger Auszahlungen Dez. VIII / 66 Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 4 apl. 33.246,51 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) Die Umsetzung der Maßnahme Grünfläche Stresemannstr. wurde auf Wunsch der Politik früher begonnen als ursprünglich geplant. Für die Begleichung der vorliegenden Rechnung des Architekten über erbrachte Planungsleistungen stehen im Hpl. 2019 keine investiven Mittel zur Verfügung. 33.246,51 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) weniger Auszahlungen Dez. VI / 15 5 üpl. 30.000,00 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) Die Umsetzung der Maßnahme Spielplatz Osloer Str. gestaltet sich teurer als ursprünglich geplant. Die im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich noch anfallenden Restarbeiten können aus den vorhandenen Restmitteln nicht vollständig bestritten werden. 30.000,00 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen) weniger Auszahlungen Dez. VI / 15 6 üpl. 20.100,00 € 0409 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Die Mehrauszahlungen für investive Bucherwerbe werden aufgrund der gestiegenden Bedarfe an Büchern von historischer Bedeutung benötigt. 20.100,00 € 0401 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlungen Dez. VII / 4523 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3003/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 28.08.2019 13:37