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3003/2019

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 7.1.1

Anlage 1 üpl. - apl. Aufwendungen

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 2 üpl. - apl. Auszahlungen

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Ansehen

Anlage 1 üpl. - apl. Aufwendungen

2462 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 36.400,00 € 1501 15 (Transfer- 
aufwendungen) 
Das Rechtsrheinische Technologie- und 
Gründerzentrum Köln Zentrum (RTZ) hat einen 
unaufschiebbaren Mehrbedarf für Brandschutz- 
maßnahmen (Gesamtkosten 90.000 €), die nicht im 
Wirtschaftsplan enthalten sind. Da die Aufstellung des 
Hpl. 2019 vor der Aufstellung des Wirtschaftplans 
erfolgte, wurden auf der Basis der mittelfristigen 
Finanzplanung für 2019 141.600 €  veranschlagt. 
Hiervon werden 88.000 
€ planmäßig benötigt.                                          
36.400,00 € 0801 15 (Transfer- 
aufwendungen) 
weniger Aufwand 
Dez. II 
2
üpl. 180.000,00 € 1202 15 (Transfer- 
aufwendungen) 
Zum Zeitpunkt der Hpl. Aufstellung war nicht 
abzusehen, dass für die Regionalverkehr Köln (RVK) 
ein großer Fahrleistungsauftrag wegfällt. Dies führt zu 
wegbrechenden Umsätzen. Da sich Kostenremanenzen 
in den ersten Jahren nicht völlig vermeiden lassen, 
werden die Ergebnisse der Gesellschaft im 
Mittelfristzeitraum negativ ausfallen, so dass die 
Gesellschafter, gem. Gesellschaftervertrag, 
Verlustausgleichzahlungen leisten müssen. Die RVK 
hat ein Restruktuierungsprogramm zum Abbau dieser 
Kosten aufgelegt und beabsichtigt, zukünftig wieder in 
eine stabile Ertragslage zurückzufinden. 
180.000,00 € 1601 15 (Zinsen und 
sonst. Finanz- 
aufwendungen) 
weniger Aufwand 
Dez. II 
Anlage 1 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 
Deckung 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
3
üpl. 27.286,00 € 0604 15 (Transfer- 
aufwendungen) 
Ab dem Wirtschaftjahr 2019 sieht der städtische 
Betriebskostenzuschusss für die JugZ, analog zur 
Entwicklung der Betriebskostenzuschüsse der freien 
Träger, eine jährliche Anpassung der Tariflohn- 
steigerung des öffentlichen Dienstes vor. Für 2019 
beträgt die Erhöhung 3,09 %. Hierzu besteht eine 
auszugleichende Deckungslücke in Höhe von 
27.286,00 €. 
27.286,00 € 0401 15 (Transfer- 
aufwendungen) 
weniger Aufwand 
Dez. II 
Seite 2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3639 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 10.09.2019 
 3003/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2019 gem. § 83 Abs. 1 u. 
§ 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2019 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen  
herangezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen  
sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die  
Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
gez. Reker

Anlage 2 üpl. - apl. Auszahlungen

3268 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
apl. 6.355,25 € 0902 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) 
Für das Projekt ISEK Porz Mitte, Grünfläche 
Glashüttenstr. wurden Finanzmittel im Hpl.-Entwurf 
2020/2021 berücksichtigt. Für die Durchführung eines 
Vergabeverfahrens sind bereits im Vorfeld Kosten 
angefallen. Da im laufenden Haushaltsjahr bei dieser 
Finanzposition keine investiven Mittel zur Verfügung 
stehen, erfolgt die Deckung  aus den Projektmitteln 
Städtebauförderung, die hier nicht mehr benötigt 
werden. 
6.355,25 € 0902 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) weniger 
Auszahlungen 
Dez. VI / 
61 
2
apl. 48.800,00 € 0206 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) 
Zur sukzessiven Reduzierung der Taubenpopulation im 
Stadtgebiet soll in Absprache mit der Kölner 
Arbeitsgruppe gegen die Stadttaubenproblematik e.V. 
ein Taubenhaus beschafft werden. Dazu stehen im 
laufenden Haushaltsjahr keine investiven Mittel zur 
Verfügung. 
48.800,00 € 1401 9 (Auszahlungen 
für den Erwerb 
von beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen 
Dez. V / 57 
3
apl. 112.406,00 € 1201 12 (sonstige 
Investitions- 
auszahlungen) 
Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur 
Rückzahlung der Zuwendung (Bundesfinanzhilfe) im 
Zusammenhang mit der Baumaßnahme Rösrather Str. 
Die Rückzahlung ist kurzfristig zu leisten. Die 
Teilplanzeile 12 "sonstige Investitionsauszahlungen" ist 
nicht beplant, so dass hierüber eine apl.-Auszahlung 
notwendig ist. 
112.406,00 € 1201 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) weniger 
Auszahlungen 
Dez. VIII / 
66 
Anlage 2 
 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen 
Deckung 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
4
apl. 33.246,51 € 0902 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) 
Die Umsetzung der Maßnahme Grünfläche 
Stresemannstr. wurde auf Wunsch der Politik früher 
begonnen als ursprünglich geplant. Für die Begleichung 
der vorliegenden Rechnung des Architekten über 
erbrachte Planungsleistungen stehen im Hpl. 2019 
keine investiven Mittel zur Verfügung. 
33.246,51 € 0902 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) weniger 
Auszahlungen 
Dez. VI / 
15 
5
üpl. 30.000,00 € 0902 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) 
Die Umsetzung der Maßnahme Spielplatz Osloer Str. 
gestaltet sich teurer als ursprünglich geplant. Die im 
Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich noch anfallenden 
Restarbeiten können aus den vorhandenen Restmitteln 
nicht vollständig bestritten werden. 
30.000,00 € 0902 8 (Auszahlungen 
für Baumaß- 
nahmen) weniger 
Auszahlungen 
Dez. VI / 
15 
6
üpl. 20.100,00 € 0409 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
Die Mehrauszahlungen für investive Bucherwerbe 
werden aufgrund der gestiegenden Bedarfe an Büchern 
von historischer Bedeutung benötigt. 
20.100,00 € 0401 9 (Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlungen 
Dez. VII / 
4523 
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3003/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.09.2019
Erstellt
28.08.2019 13:37