3248/2018
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" ab Haushalt 2019
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Anlage 1 IF Leitprojekt
1342 Zeichen
Anlage 1 zu 3248/2018 - Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt
"Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft"
2018ff Aufstockungen aus Mitteln des Leitprojektes bei Institutionellen Förderungen
Sparte
Kulturinstitution
Betrag
Beschluss
Theater
Comedia gGmbH
123.000 Euro
2670/2018
Angie Hiesl 4.400 Euro 1229/2018
Casamax Theater 9.000 Euro 1229/2018
FWT 38.700 Euro 1229/2018
Freihandelszone 23.000 Euro 1229/2018
KKT 16.400 Euro 1229/2018
Orangerie 51.400 Euro 1229/2018
Studiobühne 36.400 Euro 1229/2018
Theater der Keller 3.000 Euro 1229/2018
Theater im Bauturm 17.700 Euro 1229/2018
200.000 Euro
Tanz
Landesbüro Tanz
5.000 Euro
3981/2017
Bildende Kunst
Kulturwerk des BBK
Köln e.V.
10.000 Euro
3959/2017
Temporary Gallery
10.000 Euro
3959/2017
20.000 Euro
Musik
2nd Floor/Loft
50.000 Euro
AN/0421/2018
On Netzwerk Neue
Musik
30.000 Euro
AN/0421/2018
80.000 Euro
Literatur
Literaturhaus Köln
40.000 Euro
3981/2017
Erhöhung Böll-Preis
10.000 Euro
3377/2016
50.000 Euro
Kulturelle Teilhabe
Sommerblut Festival
5.000 Euro
3930/2017
483.000 Euro
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3248/2018 Freigabedatum 08.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" ab Haushalt 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teilergebnis- plan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ in Höhe von 374.600 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 gemäß den jeweiligen Fachbeiratsvoten wie folgt: Theater 31.000 Euro Tanz 80.000 Euro Bildende Kunst 62.600 Euro Filmkultur 61.000 Euro Musik 40.000 Euro Popkultur 60.000 Euro Kulturelle Teilhabe 40.000 Euro Gesamtsumme 374.600 Euro Weiterhin beschließt der Rat – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teil- ergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung bzw. Einführung von Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik und Popkultur in Höhe von insgesamt 167.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 fortlaufend wie folgt: Sparte Bildende Kunst Aufstockung des Zuschusses für das Fotografie Festival „Internationale Photoszene gUG“ auf eine Gesamthöhe von 110.000 Euro (40.000 Euro Mittel Leitprojekt und 70.000 Euro Zusetzungen aus Politischem Veränderungsnachweis) als Institutionelle Förderung für drei Jahre von 01.01.2019 bis Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 zum 31.12.2021. Dieser Beschluss steht laut Haushaltsvermerk unter dem Vorbehalt eines entspre- chenden Antrags und eines gesonderten Votums durch den Fachbeirat Bildende Kunst. Sparte Musik Einführung der Institutionellen Förderung für das Netzwerk Kölner Chöre e.V. in Höhe von 8.000 Euro aus den Mitteln des Leitprojektes für die Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022. Sparte Popkultur Einführung der Institutionellen Förderung für das WEEK-END Festival in Höhe von 30.000 Euro aus den Mitteln des Leitprojektes für die Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. Sparte Kulturelle Teilhabe (Interkultur, Inklusion, Kultur und Stadtentwicklung) Erhöhung der Institutionellen Förderung für raum13 gGmbH / Deutzer Zentralwerk der schönen Küns- te in Höhe von 19.000 Euro aus den Mitteln des Leitprojektes auf 75.000 Euro/pro Jahr für die Lauf- zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 374.600 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Rahmen der Definition strategischer Leitlinien haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Möglichkeit erhalten, über das Tagesgeschäft hinausgehende, aber unabänderlich anstehende Aus- bauprojekte ab dem Haushalt 2018 zu definieren, darzustellen und einzureichen. Das Kulturdezernat hat daraufhin das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ angemeldet. Das Leitprojekt sieht in den Jahren 2018 bis 2021 eine kontinuierliche Erhöhung der Transferaufwendungen vor. Für die Jahre 2018 und 2019 sind dies in Summe 857.600 Euro. Von diesen wurden bereits 2018 mittels verschiedener Beschlussvorlagen 483.000 Euro für längerfristige Förderungen verteilt (s. Anlage 1). Die in 2018 spartenbezogenen Projektmittel wurden gemäß Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur wieder in die Summe der disponiblen Leitprojektmittel ab 2019 zurückgeführt. Damit stehen insgesamt 374.600 Euro disponible Leitprojektmittel zur Verfügung, die ab dem Haushaltsjahr 2019 wie folgt in den Sparten verteilt werden sollen: Sparte Theater 31.000 Euro In der Sparte Theater werden 31.000 Euro in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Im Zuge der Anhebung der Theaterfördermittel seit 2016 wurden sukzessive die Förderinstrumente aufgestockt. Dies betraf zunächst die Gastspielförderung sowie die mehrjährige Projektförderung, die als neues Förderinstrument mit 25.000 Euro jährlich pro Gruppe und einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro ausgestattet wurde. Die nun vorgesehene Aufstockung der einjährigen Projektförderung kommt u.a. dem künstlerischen Nachwuchs sowie kleineren Theaterhäusern ohne Konzeptionsförderung zugute. Sie ermöglicht so- wohl die Förderung von Jahresprogrammen als auch kurzfristig geplante Projektideen kleinerer Grup- pierungen. In die Überlegungen zur Verwendung der Leitprojektmittel wurde der Theaterbeirat von 4 Anfang an einbezogen. Zuletzt stimmte er in seiner Sitzung vom 05.10.2018 einstimmig für die Auf- stockung der einjährigen Projektförderung. (Ergänzende Info: 2018 wurden mit Mittel des Leitprojektes bereits die Erhöhung der Konzeptionsför- derungen sowie der Institutionellen Förderung für die Comedia beschlossen, s. Anlage 1.) Sparte Tanz 80.000 Euro In der Sparte Tanz werden 80.000 Euro in die Erhöhung der allgemeinen Projektmittel fließen. In seiner Sitzung vom 26.09.2018 votierte der Tanzbeirat einstimmig für die Aufstockung der mehrjäh- rigen Projektkostenzuschüsse um insgesamt 70.000 Euro, so dass die einzelnen Förderungen von jährlich 15.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden können. Somit erfolgt eine Anpassung an die bereits erhöhten Konzeptionsförderungen sowie Residenzförderungen für Produktions- und Auffüh- rungsorte. Insbesondere begrüßte der Beirat die Möglichkeit, durch die Aufstockung die Tanzschaf- fenden auf das gleiche Förderniveau wie die Theatergruppen anzuheben. Durch die Stärkung der Kölner Tanzinfrastruktur der letzten Jahre, hat sich die Attraktivität Kölns für junge Tanzschaffende und neue Gruppierungen erfreulicherweise erhöht. Der Bedarf an Fördermit- teln spiegelt sich besonders in einem erhöhten Antragsvolumen im Bereich der einjährigen Projekt- kostenzuschüsse. Mit den verbleibenden 10.000 Euro soll die einjährige Projektförderung ausgebaut werden, um qualifizierte Gruppen und Projekte auch weiterhin zu unterstützen. Der Tanzbeirat hat dies in einer Sitzung vom 26.09.2018 positiv votiert. Sparte Bildende Kunst 62.600 Euro Es erfolgt eine Aufstockung des Zuschusses für das nun jährlich stattfindende Fotografie Festival „Internationale Photoszene Köln“ um 40.000 Euro aus den Leitprojektmittel. Das Festival hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, von einem zweijährlichen auf einen jährlichen Turnus gewech- selt, kooperiert mit der Messe Photokina und diversen Fotografieorten der Stadt im Rahmen eines jährlichen Open Call, sowie seit 2018 mit sechs städtischen und privaten Fotografiesammlungen und Museen im Zuge der Photoszene Residency „Artist meets Archive“. Für eine Planungs- und Struktur- absicherung, die für ein jährlich stattfindendes Festival in dieser Größenordnung – auch für die Akqui- se weiterer öffentlicher Fördermittel – elementar ist, ist eine institutionelle Förderung der Struktur sinnvoll. Das Votum des Fachbereites Bildende Kunst zur Umwandlung der bisherigen Projektförderung in eine dreijährige institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 110.000 Euro (40.000 Euro Mittel Leit- projekt und 70.000 Euro Zusetzungen aus Politischem Veränderungsnachweis) muss laut Haushalts- vermerk nach Vorlage eines entsprechenden Antrags durch die Photoszene noch eingeholt werden. Die verbleibenden Mittel in Höhe 22.600 Euro fließen in die Projektförderung, so das Votum des Fachbeirates Bildender Kunst am 04.10.2018. Damit können unter anderen Projekte wie „Kunst an Kölner Litfaßsäulen“ an 25 Standorten in Köln gefördert werden und die zunehmenden Projektanträge im Bereich Kunst im öffentlichen Raum. Außerdem kann flexibel auf die Entwicklung von neuen För- derformaten, spartenübergreifenden Kooperationen und Vernetzung sowie die Anmietung von größe- ren Räumlichkeiten zur Präsentation von Kunst reagiert werden. Die bisherigen Projektmittel für das Festival Photoszene in Höhe von 20.000 Euro werden den allgemeinen Projektmitteln zur Förderung der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung stehen. (Ergänzende Info: Die bereits 2018 beschlossene Aufstockung der Institutionellen Förderungen um jeweils 10.000 Euro, kommen der Temporary Gallery und dem Kulturwerk des BBK zugute, siehe Anlage 1.) Sparte Filmkultur 61.000 Euro In der Sparte Filmkultur werden 61.0000 Euro in die Erhöhung der Projektmittel fließen. Nachdem in der Vergangenheit die Fördersumme der Strukturförderungen Filmkultur angehoben werden konnte, sollen ab 2019 im Ausgleich auch die allgemeinen Projektmittel erhöht werden. Damit können insbesondere die Reihen und Jahresprogramme freier Veranstalter und Initiativen auskömm- licher gefördert werden. Diese Maßnahme setzt sowohl eine Forderung der Filmkulturszene als auch 5 die Förderziele „Erhalt und Verbesserung des Filmkulturangebots“ und „Stärkung erfolgreicher Film- initiativen“ des Filmkulturförderkonzepts (Stand 2014) um. Sparte Musik 40.000 Euro In der Sparte Musik werden 8.000 Euro für die Einführung der Institutionellen Förderung des Netz- werkes Kölner Chöre e.V. verwendet werden. Als Zusammenschluss von 12 großen Konzert- und Oratorienchören leistet das Netzwerk Kölner Chö- re e.V. einen wesentlichen Beitrag zur Musikpflege und zur Aufführung insbesondere der großen Konzert- und Oratorienwerke. Zusätzlich zu der bisherigen städtischen Chorförderung durch zwei Freitermine in der Kölner Philharmonie sollen die Strukturkosten finanziert werden. Die verbleibenden 32.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Die freie Musikszene ist eine dynamisch wachsende Szene in nahezu allen Teilszenen. Vor allem im Bereich der klassischen und globalen Musik sind zahlreiche neue Akteure hinzugekommen. Mit der Neuformierung der Interessenvertretung Globale Musik, ist mit einem verstärkten Antragsaufkommen aus diesem Bereich zu rechnen. In einem ersten Schritt soll die Projektförderung Musik um 16.000 € aufgestockt werden, um vorrangig Projekte der Globalen Musik zu fördern. Als Experimentierfeld für neue Präsentationsformen Alter Musik soll die Veranstaltungsreihe „Zamus unlimited“ im Jahr 2019 einmalig mit einem Zuschuss gefördert werden. Mit der Reihe sollen Zugangsmöglichkeiten für neue Hörer der Alten Musik geschaffen und Hemmschwellen gegenüber klassischer Musik überwunden werden. Über die Verteilung hat der Muiskbeirat am 12.07.2018 votiert. (Ergänzende Info: 2018 wurden mit Mitteln des Leitprojektes bereits die Erhöhung der Institutionellen Förderungen für Loft und ON ab 2019 beschlossen, siehe Anlage 1.) Sparte Popkultur 60.000 Euro In der Sparte Popkultur sollen 30.000 Euro in die geplante Institutionelle Förderung des Festivals WEEK-End fließen. Der Fachbeirat Popkultur begründet sein Votum wie folgt: Das WEEK-END Fest präsentiert in einer kenntnisreichen Auswahl internationale Pop Künstler in Köln, die jenseits des Mainstreams für eine besondere Auffassung von Popkultur stehen. Kölner KünstlerInnen und Akteure werden intensiv ein- bezogen. Das Festival erfüllt die unter „4.2.1. Spitzenförderung“ im Popkulturförderkonzept genannten Kriterien der internationalen Vernetzung und der relevanten Programmatik. Mit der Institutionellen Förderung erhält das WEEK-END Fest eine größere Planungssicherheit und Perspektive für seine wichtige Arbeit. Die verbleibenden 30.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Die Köl- ner Szene der Popkultur macht in den letzten Jahren, auch angeregt durch intensive Förderbemü- hungen, wieder national von sich reden. Diese Entwicklung schlägt sich auch in einer gestiegenen Anzahl kulturell relevanter Formate nieder, die von freien Konzertgruppen, Veranstaltern, Clubs und Spielstätten durchgeführt werden. Mit den zugesetzten Projektmitteln soll diesen Jahresprogrammen und Reihen ermöglicht werden, sich mittelfristig zu etablieren. Diese Förderstrategie wird aus 2018 in gleichem Umfang fortgesetzt. Sie korrespondiert mit den Schwerpunkten „Förderung für Veranstal- tungen, Reihen und Festivals“ sowie „Förderung des Pop-Nachwuchses“ des Popkulturförderkon- zepts (Stand 2016) und trägt zur Erreichung der Förderziele „Stärkung der Rahmenbedingungen und Strukturen“ und „Stärkung der künstlerischen Qualität“ bei. Sparte Kulturelle Teilhabe (Interkultur, Inklusion, Kultur und Stadtentwicklung) 40.000 Euro In der neuen Sparte Kulturelle Teilhabe soll die Institutionelle Förderung des Deutzer Zentralwerks für schöne Künste / raum13 gGmbH um 19.000 Euro erhöht werden. Die raum13 gGmbH hat mit dem Deutzer Zentralwerk der schönen Künste eine neue spannende Spielstätte geschaffen, die zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung bietet. Die raum13 gGmbH über- zeugt mit der innovativen und spartenübergreifenden Arbeitsweise der künstlerischen Leitung und dem Potenzial der betriebenen Spielstätte in der ehemaligen KHD-Verwaltung. Mit der künstlerischen Bespielung der ehemaligen industriellen Werkstätten im neu zu entwickelnden Otto-Langen-Quartier 6 im Mülheimer Süden, das den Strukturwandel vom Industrie- zum urbanen Mischgebiet vollziehen soll, gelingt Raum 13 die experimentelle Einnistung eines Kulturquartiers. Für die zukünftige Entwick- lung des Otto-Langen-Quartiers mit Wohn- Arbeits- und kultureller Nutzung ist diese Zwischennut- zung von zentraler Bedeutung. Durch die Aufstockung der Institutionellen Förderung wird der raum13 gGmbH mehr Planungssicherheit verschafft für eine konstante künstlerische und diskursive Bespie- lung des KHD-Geländes. Die Erhöhung der institutionellen Förderung soll nun einhergehen mit der weiteren Öffnung des Ortes für weitere Kölner Kulturakteure. (In den letzten drei Jahren hat die raum13 gGmbH neben der Institutionellen Förderung von bisher 56.000 Euro auch Projektmittel er- halten, in Höhe von durchschnittlich 15.000 Euro/pro Jahr. Die Erhöhung der Institutionellen Förde- rung auf 75.000 Euro schließt dann zukünftige separate Projektförderungen aus.) Die verbleibenden 21.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Das steigende Bewusstsein für die vielfältigen und wichtigen Themen der kulturellen Teilhabe bedingen gleichsam einen Anstieg der Projektanträge in diesem Bereich. Die Erhöhung der Mittel zur Förde- rung Interkultureller Kunstprojekte um 15.000 Euro sowie die Erhöhung der sonstigen Mittel zur Kultu- rellen Teilhabe um 6.000 Euro auf insgesamt 56.000 Euro (50.000 Euro ehemalige Schwerpunktmit- tel) ist ein erster notwendiger Schritt zur Etablierung des neu geschaffenen Referats Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe. Perspektivisch sollte eine weitere Aufstockung der Pro- jektmittel, begleitend zu der Aktualisierung/Neuformulierung des Förderkonzeptes in diesem Bereich, erreicht werden. Eine partizipative Erarbeitung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe ist für 2019 geplant. Nachrichtlich: Für die Sparte Literatur wurden bereits 2018 eine Erhöhung von 50.000 € beschlossen: 40.000 Euro für die Vergabe der altersunabhängigen „Wellershoff-Arbeitsstipendien“ für Kölner Autorinnen und Autoren in Form einer Aufstockung der Institutionellen Förderung an das Literaturhaus. Die verblei- benden 10.000 Euro dienen der bereits beschlossenen Aufstockung des Böll-Preises auf 30.000 Euro und fließen jedes zweite Jahr in die Projektmittel. In Anlage 2 wird die Verteilung der Mittel des Leitprojektes 2018 und 2019 in Höhe von 857.600 Euro auf die Sparten und die Förderarten dargestellt. Begründung der Dringlichkeit Es besteht eine Dringlichkeit, da die Betriebskostenzuschüsse Planungssicherheit liefern sollen. Erste Auszahlungen sind bereits ab Januar 2019 geplant, bis dahin sind die Modalitäten mit den Institutio- nen zu verabreden.
Anlage 2 Verteilung Leitprojekt gesamt
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Anlage 2 zu 3248/2018 - Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen Ansatz 2018 334.000 Ansatz 2019 523.600 857.600 Sparte Gesamt Institutionelle Förderung Projektförderung Theater 354.000 323.000 31.000 Tanz 85.000 5.000 80.000 Bildende Kunst 82.600 60.000 22.600 Literatur 50.000 50.000 0 Filmkultur 61.000 0 61.000 Musik 120.000 88.000 32.000 Popkultur 60.000 30.000 30.000 Kulturelle Teilhabe 45.000 24.000 21.000 857.600 580.000 277.600 67,63% 32,37%
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3248/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.11.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 12:38