Mandari Insight

3248/2018

Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" ab Haushalt 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.11.2018

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Anlage 1 IF Leitprojekt

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Verteilung Leitprojekt gesamt

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Anlage 1 IF Leitprojekt

1342 Zeichen

Anlage 1 zu 3248/2018 - Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt 
"Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" 
 
 
2018ff Aufstockungen aus Mitteln des Leitprojektes bei Institutionellen Förderungen  
 
 
Sparte 
 
 
Kulturinstitution 
 
Betrag 
 
Beschluss 
 
 
 
 
Theater 
 
 
 
Comedia gGmbH 
 
123.000 Euro 
 
2670/2018 
Angie Hiesl     4.400 Euro 1229/2018 
Casamax Theater     9.000 Euro 1229/2018 
FWT   38.700 Euro 1229/2018 
Freihandelszone   23.000 Euro 1229/2018 
KKT   16.400 Euro 1229/2018 
Orangerie   51.400 Euro 1229/2018 
Studiobühne   36.400 Euro 1229/2018 
Theater der Keller     3.000 Euro 1229/2018 
Theater im Bauturm   17.700 Euro 1229/2018 
  
200.000 Euro 
 
 
 
Tanz 
 
 
Landesbüro Tanz 
 
    5.000 Euro 
 
3981/2017 
 
 
 
 
Bildende Kunst 
 
 
 
Kulturwerk des BBK 
Köln e.V. 
 
  10.000 Euro 
 
3959/2017 
 
Temporary Gallery 
 
 
  10.000 Euro 
 
3959/2017 
  
  20.000 Euro 
 
 
 
 
 
Musik 
 
 
 
2nd Floor/Loft 
 
 
  50.000 Euro 
 
AN/0421/2018 
 
On Netzwerk Neue 
Musik 
 
  30.000 Euro 
 
AN/0421/2018 
  
  80.000 Euro 
 
 
 
 
 
Literatur 
 
 
 
Literaturhaus Köln 
 
 
  40.000 Euro 
 
3981/2017 
 
Erhöhung Böll-Preis 
 
 
  10.000 Euro 
 
3377/2016 
  
  50.000 Euro 
 
 
 
Kulturelle Teilhabe 
 
 
Sommerblut Festival 
 
    5.000 Euro 
 
3930/2017 
   
483.000 Euro

Beschlussvorlage Rat

16582 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3248/2018 
Freigabedatum 
08.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur 
der Stadtgesellschaft" ab Haushalt 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teilergebnis-
plan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen 
Mittel aus dem Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ in Höhe von 
374.600 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 gemäß den jeweiligen Fachbeiratsvoten wie folgt:  
 
 
Theater    31.000 Euro  
 
Tanz     80.000 Euro  
 
Bildende Kunst   62.600 Euro  
 
Filmkultur    61.000 Euro  
 
Musik     40.000 Euro  
 
Popkultur    60.000 Euro  
 
Kulturelle Teilhabe   40.000 Euro  
 
Gesamtsumme           374.600 Euro  
 
Weiterhin beschließt der Rat – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teil-
ergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Erhöhung bzw. 
Einführung von Institutionellen Förderungen in den Sparten Bildende Kunst, Musik und Popkultur in 
Höhe von insgesamt 167.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 fortlaufend wie folgt: 
 
Sparte Bildende Kunst 
Aufstockung des Zuschusses für das Fotografie Festival „Internationale Photoszene gUG“ auf eine 
Gesamthöhe von 110.000 Euro (40.000 Euro Mittel Leitprojekt und 70.000 Euro Zusetzungen aus 
Politischem Veränderungsnachweis) als Institutionelle Förderung für drei Jahre von 01.01.2019 bis 
Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
zum 31.12.2021. Dieser Beschluss steht laut Haushaltsvermerk unter dem Vorbehalt eines entspre-
chenden Antrags und eines gesonderten Votums durch den Fachbeirat Bildende Kunst. 
 
Sparte Musik 
Einführung der Institutionellen Förderung für das Netzwerk Kölner Chöre e.V. in Höhe von 8.000 Euro 
aus den Mitteln des Leitprojektes für die Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022.  
 
Sparte Popkultur 
Einführung der Institutionellen Förderung für das WEEK-END Festival in Höhe von 30.000 Euro aus 
den Mitteln des Leitprojektes für die Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. 
 
Sparte Kulturelle Teilhabe (Interkultur, Inklusion, Kultur und Stadtentwicklung) 
Erhöhung der Institutionellen Förderung für raum13 gGmbH / Deutzer Zentralwerk der schönen Küns-
te in Höhe von 19.000 Euro aus den Mitteln des Leitprojektes auf 75.000 Euro/pro Jahr für die Lauf-
zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    374.600  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Definition strategischer Leitlinien haben die Dezernentinnen und Dezernenten die 
Möglichkeit erhalten, über das Tagesgeschäft hinausgehende, aber unabänderlich anstehende Aus-
bauprojekte ab dem Haushalt 2018 zu definieren, darzustellen und einzureichen.  
 
Das Kulturdezernat hat daraufhin das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der 
Stadtgesellschaft“ angemeldet. Das Leitprojekt sieht in den Jahren 2018 bis 2021 eine kontinuierliche 
Erhöhung der Transferaufwendungen vor. Für die Jahre 2018 und 2019 sind dies in Summe 857.600 
Euro. Von diesen wurden bereits 2018 mittels verschiedener Beschlussvorlagen 483.000 Euro für 
längerfristige Förderungen verteilt (s. Anlage 1). 
Die in 2018 spartenbezogenen Projektmittel wurden gemäß Beschluss des Ausschusses Kunst und 
Kultur wieder in die Summe der disponiblen Leitprojektmittel ab 2019 zurückgeführt. 
 
Damit stehen insgesamt 374.600 Euro disponible Leitprojektmittel zur Verfügung, die ab dem 
Haushaltsjahr 2019 wie folgt in den Sparten verteilt werden sollen: 
 
 
Sparte Theater  31.000 Euro 
In der Sparte Theater werden 31.000 Euro in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen.  
Im Zuge der Anhebung der Theaterfördermittel seit 2016 wurden sukzessive die Förderinstrumente 
aufgestockt. Dies betraf zunächst die Gastspielförderung sowie die mehrjährige Projektförderung, die 
als neues Förderinstrument mit 25.000 Euro jährlich pro Gruppe und einem Gesamtvolumen von 
200.000 Euro ausgestattet wurde.  
Die nun vorgesehene Aufstockung der einjährigen Projektförderung kommt u.a. dem künstlerischen 
Nachwuchs sowie kleineren Theaterhäusern ohne Konzeptionsförderung zugute. Sie ermöglicht so-
wohl die Förderung von Jahresprogrammen als auch kurzfristig geplante Projektideen kleinerer Grup-
pierungen. In die Überlegungen zur Verwendung der Leitprojektmittel wurde der Theaterbeirat von

4 
Anfang an einbezogen. Zuletzt stimmte er in seiner Sitzung vom 05.10.2018 einstimmig für die Auf-
stockung der einjährigen Projektförderung. 
(Ergänzende Info: 2018 wurden mit Mittel des Leitprojektes bereits die Erhöhung der Konzeptionsför-
derungen sowie der Institutionellen Förderung für die Comedia beschlossen, s. Anlage 1.) 
 
 
Sparte Tanz   80.000 Euro 
In der Sparte Tanz werden 80.000 Euro in die Erhöhung der allgemeinen Projektmittel fließen. 
In seiner Sitzung vom 26.09.2018 votierte der Tanzbeirat einstimmig für die Aufstockung der mehrjäh-
rigen Projektkostenzuschüsse um insgesamt 70.000 Euro, so dass die einzelnen Förderungen von 
jährlich 15.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden können. Somit erfolgt eine Anpassung an die 
bereits erhöhten Konzeptionsförderungen sowie Residenzförderungen für Produktions- und Auffüh-
rungsorte. Insbesondere begrüßte der Beirat die Möglichkeit, durch die Aufstockung die Tanzschaf-
fenden auf das gleiche Förderniveau wie die Theatergruppen anzuheben.  
Durch die Stärkung der Kölner Tanzinfrastruktur der letzten Jahre, hat sich die Attraktivität Kölns für 
junge Tanzschaffende und neue Gruppierungen erfreulicherweise erhöht. Der Bedarf an Fördermit-
teln spiegelt sich besonders in einem erhöhten Antragsvolumen im Bereich der einjährigen Projekt-
kostenzuschüsse. Mit den verbleibenden 10.000 Euro soll die einjährige Projektförderung ausgebaut 
werden, um qualifizierte Gruppen und Projekte auch weiterhin zu unterstützen. Der Tanzbeirat hat 
dies in einer Sitzung vom 26.09.2018 positiv votiert.  
 
 
Sparte Bildende Kunst 62.600 Euro 
Es erfolgt eine Aufstockung des Zuschusses für das nun jährlich stattfindende Fotografie Festival 
„Internationale Photoszene Köln“ um 40.000 Euro aus den Leitprojektmittel. Das Festival hat sich in 
den letzten Jahren weiterentwickelt, von einem zweijährlichen auf einen jährlichen Turnus gewech-
selt, kooperiert mit der Messe Photokina und diversen Fotografieorten der Stadt im Rahmen eines 
jährlichen Open Call, sowie seit 2018 mit sechs städtischen und privaten Fotografiesammlungen und 
Museen im Zuge der Photoszene Residency „Artist meets Archive“. Für eine Planungs- und Struktur-
absicherung, die für ein jährlich stattfindendes Festival in dieser Größenordnung – auch für die Akqui-
se weiterer öffentlicher Fördermittel – elementar ist, ist eine institutionelle Förderung der Struktur 
sinnvoll.  
Das Votum des Fachbereites Bildende Kunst zur Umwandlung der bisherigen Projektförderung in 
eine dreijährige institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 110.000 Euro (40.000 Euro Mittel Leit-
projekt und 70.000 Euro Zusetzungen aus Politischem Veränderungsnachweis) muss laut Haushalts-
vermerk nach Vorlage eines entsprechenden Antrags durch die Photoszene noch eingeholt werden.  
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe 22.600 Euro fließen in die Projektförderung, so das Votum des 
Fachbeirates Bildender Kunst am 04.10.2018. Damit können unter anderen Projekte wie „Kunst an 
Kölner Litfaßsäulen“ an 25 Standorten in Köln gefördert werden und die zunehmenden Projektanträge 
im Bereich Kunst im öffentlichen Raum. Außerdem kann flexibel auf die Entwicklung von neuen För-
derformaten, spartenübergreifenden Kooperationen und Vernetzung sowie die Anmietung von größe-
ren Räumlichkeiten zur Präsentation von Kunst reagiert werden. Die bisherigen Projektmittel für das 
Festival Photoszene in Höhe von 20.000 Euro werden den allgemeinen Projektmitteln zur Förderung 
der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung stehen.  
(Ergänzende Info: Die bereits 2018 beschlossene Aufstockung der Institutionellen Förderungen um 
jeweils 10.000 Euro, kommen der Temporary Gallery und dem Kulturwerk des BBK zugute, siehe 
Anlage 1.) 
 
 
Sparte Filmkultur  61.000 Euro 
In der Sparte Filmkultur werden 61.0000 Euro in die Erhöhung der Projektmittel fließen.  
Nachdem in der Vergangenheit die Fördersumme der Strukturförderungen Filmkultur angehoben 
werden konnte, sollen ab 2019 im Ausgleich auch die allgemeinen Projektmittel erhöht werden. Damit 
können insbesondere die Reihen und Jahresprogramme freier Veranstalter und Initiativen auskömm-
licher gefördert werden. Diese Maßnahme setzt sowohl eine Forderung der Filmkulturszene als auch

5 
die Förderziele „Erhalt und Verbesserung des Filmkulturangebots“ und „Stärkung erfolgreicher Film-
initiativen“ des Filmkulturförderkonzepts (Stand 2014) um. 
 
 
Sparte Musik   40.000 Euro 
In der Sparte Musik werden 8.000 Euro für die Einführung der Institutionellen Förderung des Netz-
werkes Kölner Chöre e.V. verwendet werden. 
Als Zusammenschluss von 12 großen Konzert- und Oratorienchören leistet das Netzwerk Kölner Chö-
re e.V. einen wesentlichen Beitrag zur Musikpflege und zur Aufführung insbesondere der großen 
Konzert- und Oratorienwerke. Zusätzlich zu der bisherigen städtischen Chorförderung durch zwei 
Freitermine in der Kölner Philharmonie sollen die Strukturkosten finanziert werden. 
 
Die verbleibenden 32.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. 
Die freie Musikszene ist eine dynamisch wachsende Szene in nahezu allen Teilszenen. Vor allem im 
Bereich der klassischen und globalen Musik sind zahlreiche neue Akteure hinzugekommen. Mit der 
Neuformierung der Interessenvertretung Globale Musik, ist mit einem verstärkten Antragsaufkommen 
aus diesem Bereich zu rechnen. In einem ersten Schritt soll die Projektförderung Musik um 16.000 € 
aufgestockt werden, um vorrangig Projekte der Globalen Musik zu fördern. Als Experimentierfeld für 
neue Präsentationsformen Alter Musik soll die Veranstaltungsreihe „Zamus unlimited“ im Jahr 2019 
einmalig mit einem Zuschuss gefördert werden. Mit der Reihe sollen Zugangsmöglichkeiten für neue 
Hörer der Alten Musik geschaffen und Hemmschwellen gegenüber klassischer Musik überwunden 
werden. Über die Verteilung hat der Muiskbeirat am 12.07.2018 votiert. 
(Ergänzende Info: 2018 wurden mit Mitteln des Leitprojektes bereits die Erhöhung der Institutionellen 
Förderungen für Loft und ON ab 2019 beschlossen, siehe Anlage 1.) 
 
 
Sparte Popkultur  60.000 Euro 
In der Sparte Popkultur sollen 30.000 Euro in die geplante Institutionelle Förderung des Festivals 
WEEK-End fließen. 
Der Fachbeirat Popkultur begründet sein Votum wie folgt: Das WEEK-END Fest präsentiert in einer 
kenntnisreichen Auswahl internationale Pop Künstler in Köln, die jenseits des Mainstreams für eine 
besondere Auffassung von Popkultur stehen. Kölner KünstlerInnen und Akteure werden intensiv ein-
bezogen. Das Festival erfüllt die unter „4.2.1. Spitzenförderung“ im Popkulturförderkonzept genannten 
Kriterien der internationalen Vernetzung und der relevanten Programmatik. Mit der Institutionellen 
Förderung erhält das WEEK-END Fest eine größere Planungssicherheit und Perspektive für seine 
wichtige Arbeit. 
Die verbleibenden 30.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Die Köl-
ner Szene der Popkultur macht in den letzten Jahren, auch angeregt durch intensive Förderbemü-
hungen, wieder national von sich reden. Diese Entwicklung schlägt sich auch in einer gestiegenen 
Anzahl kulturell relevanter Formate nieder, die von freien Konzertgruppen, Veranstaltern, Clubs und 
Spielstätten durchgeführt werden. Mit den zugesetzten Projektmitteln soll diesen Jahresprogrammen 
und Reihen ermöglicht werden, sich mittelfristig zu etablieren. Diese Förderstrategie wird aus 2018 in 
gleichem Umfang fortgesetzt. Sie korrespondiert mit den Schwerpunkten „Förderung für Veranstal-
tungen, Reihen und Festivals“ sowie „Förderung des Pop-Nachwuchses“ des Popkulturförderkon-
zepts (Stand 2016) und trägt zur Erreichung der Förderziele „Stärkung der Rahmenbedingungen und 
Strukturen“ und „Stärkung der künstlerischen Qualität“ bei. 
 
 
Sparte Kulturelle Teilhabe (Interkultur, Inklusion, Kultur und Stadtentwicklung) 40.000 Euro 
In der neuen Sparte Kulturelle Teilhabe soll die Institutionelle Förderung des Deutzer Zentralwerks für 
schöne Künste / raum13 gGmbH um 19.000 Euro erhöht werden.  
Die raum13 gGmbH hat mit dem Deutzer Zentralwerk der schönen Künste eine neue spannende 
Spielstätte geschaffen, die zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung bietet. Die raum13 gGmbH über-
zeugt mit der innovativen und spartenübergreifenden Arbeitsweise der künstlerischen Leitung und 
dem Potenzial der betriebenen Spielstätte in der ehemaligen KHD-Verwaltung. Mit der künstlerischen 
Bespielung der ehemaligen industriellen Werkstätten im neu zu entwickelnden Otto-Langen-Quartier

6 
im Mülheimer Süden, das den Strukturwandel vom Industrie- zum urbanen Mischgebiet vollziehen 
soll, gelingt Raum 13 die experimentelle Einnistung eines Kulturquartiers. Für die zukünftige Entwick-
lung des Otto-Langen-Quartiers mit Wohn- Arbeits- und kultureller Nutzung ist diese Zwischennut-
zung von zentraler Bedeutung. Durch die Aufstockung der Institutionellen Förderung wird der raum13 
gGmbH mehr Planungssicherheit verschafft für eine konstante künstlerische und diskursive Bespie-
lung des KHD-Geländes. Die Erhöhung der institutionellen Förderung soll nun einhergehen mit der 
weiteren Öffnung des Ortes für weitere Kölner Kulturakteure. (In den letzten drei Jahren hat die 
raum13 gGmbH neben der Institutionellen Förderung von bisher 56.000 Euro auch Projektmittel er-
halten, in Höhe von durchschnittlich 15.000 Euro/pro Jahr. Die Erhöhung der Institutionellen Förde-
rung auf 75.000 Euro schließt dann zukünftige separate Projektförderungen aus.) 
Die verbleibenden 21.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Das 
steigende Bewusstsein für die vielfältigen und wichtigen Themen der kulturellen Teilhabe bedingen 
gleichsam einen Anstieg der Projektanträge in diesem Bereich. Die Erhöhung der Mittel zur Förde-
rung Interkultureller Kunstprojekte um 15.000 Euro sowie die Erhöhung der sonstigen Mittel zur Kultu-
rellen Teilhabe um 6.000 Euro auf insgesamt 56.000 Euro (50.000 Euro ehemalige Schwerpunktmit-
tel) ist ein erster notwendiger Schritt zur Etablierung des neu geschaffenen Referats Kultur als Akteur 
der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe. Perspektivisch sollte eine weitere Aufstockung der Pro-
jektmittel, begleitend zu der Aktualisierung/Neuformulierung des Förderkonzeptes in diesem Bereich, 
erreicht werden. Eine partizipative Erarbeitung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe ist für 2019 
geplant. 
 
 
Nachrichtlich: 
Für die Sparte Literatur wurden bereits 2018 eine Erhöhung von 50.000 € beschlossen: 40.000 Euro 
für die Vergabe der altersunabhängigen „Wellershoff-Arbeitsstipendien“ für Kölner Autorinnen und 
Autoren in Form einer Aufstockung der Institutionellen Förderung an das Literaturhaus. Die verblei-
benden 10.000 Euro dienen der bereits beschlossenen Aufstockung des Böll-Preises auf 30.000 Euro 
und fließen jedes zweite Jahr in die Projektmittel. 
 
 
In Anlage 2 wird die Verteilung der Mittel des Leitprojektes 2018 und 2019 in Höhe von 857.600 Euro 
auf die Sparten und die Förderarten dargestellt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Es besteht eine Dringlichkeit, da die Betriebskostenzuschüsse Planungssicherheit liefern sollen. Erste 
Auszahlungen sind bereits ab Januar 2019 geplant, bis dahin sind die Modalitäten mit den Institutio-
nen zu verabreden.

Anlage 2 Verteilung Leitprojekt gesamt

623 Zeichen

Anlage 2 zu 3248/2018 - Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der 
freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" 
Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
Ansatz 2018 334.000 
Ansatz 2019 523.600 
857.600 
Sparte Gesamt Institutionelle 
Förderung Projektförderung 
Theater 354.000 323.000 31.000 
Tanz 85.000 5.000 80.000 
Bildende Kunst 82.600 60.000 22.600 
Literatur 50.000 50.000 0
Filmkultur 61.000 0 61.000 
Musik 120.000 88.000 32.000 
Popkultur 60.000 30.000 30.000 
Kulturelle Teilhabe 45.000 24.000 21.000 
857.600 580.000 277.600 
67,63% 32,37%

Beratungsverlauf (3)

13.11.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3248/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.11.2018
Erstellt
05.10.2018 12:38