Mandari Insight

0961/2021

Beleuchtung auf dem Fußweg entlang der Hafenbahntrasse in Poll

Mitteilung BV 19.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.04.2021, TOP 10.2.4

Anlage 1- Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1- Lageplan

11 Zeichen

N. N

ZA
ZN

Mitteilung BV

2454 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0961/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
 
Beleuchtung auf dem Fußweg entlang der Hafenbahntrasse in Poll 
Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 11.02.2021, TOP 8.3 
Beschlusstext: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Wegbeleuchtung ab 
der Siegburger Straße bis Höhe Poller Kirchweg auf dem sogenannten „Hafenbahnweg“ entlang der 
HGK-Bahntrasse. Bei der Einrichtung ist auf eine insektenverträgliche Beleuchtung mit geringer 
Lichtimmission zu achten, z. B. durch geringe Masthöhen, die nur den Weg und nicht die Umgebung 
ausleuchten. Angrenzende Flächen bleiben so dunkel und können trotz Beleuchtung als Ruhezonen 
für Insekten und Kleintiere dienen. Vor der Umsetzung ist der Bezirksvertretung Porz die Kostenkal-
kulation vorzulegen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Auf Wunsch der Bezirksvertretung wurde die RheinEnergie AG (RE) um eine Kostenschätzung gebe-
ten. Die Gesamtkosten der im Plan dargestellten Leuchtenstandorte belaufen sich auf ca. 91.500,- € 
zzgl. MwSt. (siehe Anlage 1). Hierbei hat RE die Örtlichkeit in Abschnitte unterteilt mit Darstellung der 
entsprechenden Kosten pro Abschnitt, die sich zu den genannten Gesamtkosten summieren. 
Bei der Planung wurden 5-Meter-Masten im größtmöglichen Abstand zueinander berücksichtigt, die 
mit LED-Leuchten bestückt sind  
 
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der HGK. Durch deren Einverständnis gegenüber der 
Stadt zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ergibt sich nicht die Beleuchtungsverpflichtung durch 
das Amt für Verkehrsmanagement. Die Haushaltverfügung der Kämmerei und die Prämisse der spar-
samen Haushaltsführung stehen einer solchen Finanzierung auf nicht öffentlichem Straßenland ent-
gegen. Es bleibt der HGK frei gestellt, eine Beleuchtung des in ihrem Eigentum befindlichen Weges 
selbständig durchzuführen. 
 
Eine Möglichkeit zur Beleuchtung auf Basis des Beleuchtungsvertrages könnte erfolgen, sofern die 
Investitionskosten durch Dritte bereitgestellt und die Übernahme der Betriebskosten erklärt würde, 
beispielsweise aus bezirklichen Mitteln. 
 
Die HGK hat darüber hinaus der Stadt Köln den Vorschlag unterbreitet, diesen Weg käuflich zu er-
werben. Einen Ankauf hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgelehnt. 
 
Anlage 
1. Lageplan

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Siegburger Straße
  • Poller Kirchweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0961/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.03.2021
Erstellt
10.03.2021 10:07