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Beleuchtung auf dem Fußweg entlang der Hafenbahntrasse in Poll

Mitteilung BV 0961/2021 vom 19.03.2021

Stand: Am 29.04.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/64/1 Vorlagen-Nummer 0961/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 Beleuchtung auf dem Fußweg entlang der Hafenbahntrasse in Poll Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 11.02.2021, TOP 8.3 Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Wegbeleuchtung ab der Siegburger Straße bis Höhe Poller Kirchweg auf dem sogenannten „Hafenbahnweg“ entlang der HGK-Bahntrasse. Bei der Einrichtung ist auf eine insektenverträgliche Beleuchtung mit geringer Lichtimmission zu achten, z. B. durch geringe Masthöhen, die nur den Weg und nicht die Umgebung ausleuchten. Angrenzende Flächen bleiben so dunkel und können trotz Beleuchtung als Ruhezonen für Insekten und Kleintiere dienen. Vor der Umsetzung ist der Bezirksvertretung Porz die Kostenkal- kulation vorzulegen.“ Mitteilung der Verwaltung: Auf Wunsch der Bezirksvertretung wurde die RheinEnergie AG (RE) um eine Kostenschätzung gebe- ten. Die Gesamtkosten der im Plan dargestellten Leuchtenstandorte belaufen sich auf ca. 91.500,- € zzgl. MwSt. (siehe Anlage 1). Hierbei hat RE die Örtlichkeit in Abschnitte unterteilt mit Darstellung der entsprechenden Kosten pro Abschnitt, die sich zu den genannten Gesamtkosten summieren. Bei der Planung wurden 5-Meter-Masten im größtmöglichen Abstand zueinander berücksichtigt, die mit LED-Leuchten bestückt sind Das Grundstück befindet sich im Eigentum der HGK. Durch deren Einverständnis gegenüber der Stadt zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ergibt sich nicht die Beleuchtungsverpflichtung durch das Amt für Verkehrsmanagement. Die Haushaltverfügung der Kämmerei und die Prämisse der spar- samen Haushaltsführung stehen einer solchen Finanzierung auf nicht öffentlichem Straßenland ent- gegen. Es bleibt der HGK frei gestellt, eine Beleuchtung des in ihrem Eigentum befindlichen Weges selbständig durchzuführen. Eine Möglichkeit zur Beleuchtung auf Basis des Beleuchtungsvertrages könnte erfolgen, sofern die Investitionskosten durch Dritte bereitgestellt und die Übernahme der Betriebskosten erklärt würde, beispielsweise aus bezirklichen Mitteln. Die HGK hat darüber hinaus der Stadt Köln den Vorschlag unterbreitet, diesen Weg käuflich zu er- werben. Einen Ankauf hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abgelehnt. Anlage 1. Lageplan

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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