V/0111/2016
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
2992 Zeichen
V/0111/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup
Beratungsfolge
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird ge prüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der do rt zu erwartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in for-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird -
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Hiltrup an den Standorten Grafschaft 31, Glasuritstr. 1 und Fuggerstr. 23 ihre vorhandenen
Anlagen durch LTE-Sendeanlagen erweitern. Außerdem möchte die gleiche Firma den Standort
Bönneweg 88 durch eine UMTS-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung der Send e-
anlagen befi nden sich keine sensiblen Einrichtungen. Von Seiten der Stadt Münster bestehen
daher keine Bedenken hinsichtlich der Errichtung dieser Sendeanlagen.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0111/2016
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
04.02.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0111/2016
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen
Karte der Mobilfunkeinrichtungen
58 Zeichen
&M &M &M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderung BV-Hiltrup
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Glasuritstraße 1
- Fuggerstraße 23
- Bönneweg 88
- Grafschaft 31
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0111/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37