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V/0111/2016

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 15.02.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 25.02.2016, TOP 3.1

Berichtsvorlage

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Karte der Mobilfunkeinrichtungen

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Berichtsvorlage

2992 Zeichen

V/0111/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird ge prüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der do rt zu erwartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in for-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica 
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - 
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE 
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Hiltrup an den Standorten Grafschaft 31, Glasuritstr. 1 und Fuggerstr. 23 ihre vorhandenen 
Anlagen durch LTE-Sendeanlagen erweitern. Außerdem möchte die gleiche Firma den Standort 
Bönneweg 88 durch eine UMTS-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung der Send e-
anlagen befi nden sich keine sensiblen Einrichtungen. Von Seiten der Stadt Münster bestehen 
daher keine Bedenken hinsichtlich der Errichtung dieser Sendeanlagen. 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0111/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.02.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0111/2016 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen

Karte der Mobilfunkeinrichtungen

58 Zeichen

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Legende
&M Mobilfunkanlagenänderung BV-Hiltrup

Beratungsverlauf (1)

25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Glasuritstraße 1
  • Fuggerstraße 23
  • Bönneweg 88
  • Grafschaft 31

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Details

Aktenzeichen
V/0111/2016
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37