V/0138/2018
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
6856 Zeichen
V/0138/2018
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Bürger- und Ratsservice
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhal ten
für das Jahr 2018 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge:
1.1. Männergesangverein Cäcilia 1890 e. V. 200,00 €
1.2. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 150,00 €
1.3. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 €
1.4. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger 100,00 €
1.5. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 €
1.6. Markus Konzert + Kultur . 100,00 €
1.7. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 50,00 €
1.8. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde 150,00 €
1.9. Kath. Frauengemeinschaft St. Josef 150,00 €
1.10. Coerder Carnevals Tanzcorps 100,00 €
1.11. MOT-Treff-Kotten 100,00 €
1.12. KAB St. Norbert /St. Thomas Morus 100,00 €
1.13. Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V. 150,00 €
1.14. Kulturinitiative Coerde e.V. 200,00 €
1.15. Beetpatenschaften Hoher Heckenweg 200,00 €
1.16. Musikvereinigung Münster-Kinderhaus 100,00 €
Summe 2.150,00 €
Vorlagen-Nr.:
V/0138/2018
Auskunft erteilt:
Frau Remmers
Ruf:
492-1650 oder -1640
E-Mail:
Remmers@stadt-muenster.de
Datum:
02.03.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0138/2018
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt:
2.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 €
2.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 €
2.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 200,00 €
2.5. Kfd St. Marien Sprakel 150,00 €
2.6. Kfd St. Josef Kinderhaus 150,00 €
2.7. Schützenverein St. Hubertus Sprakel 100,00 €
2.8. Arbeitskreis Maibaum Coerde 200,00 €
2.9. Coerder Carnevals Club 300,00 €
Summe 1.650,00 €
3. Die nachfolgend genannten Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass
des Vereinsjubiläums:
3.1 Kameradschaft Kinderhaus 200,00 €
(120-jähriges Jubiläum)
3.2 Chorgemeinschaft St. Franziskus 100,00 €
(10-jähriges Jubiläum)
______________________________________________________________________
Summe 300,00 €
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:
4.1 Der Firma Welling wird für die Pflege der Kreisverkehre am Einkaufszentrum Kinderhaus ein
Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € gewährt.
4.2 Der Karnevals-Interessengemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde (KIG) wird ein Zuschuss für
den Karnevalsumzug in Sprakel in Höhe von 1.600,00 € gewährt.
4.3 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur-, Heimatpflege und Naturschutz e.V. wird ein
Mietzuschuss für das Heimatmuseum in Kinderhaus in Höhe von 9.500,00 € gewährt.
4.4 Der AWO wird für den AK Jugend Coerde ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt.
4.5 Für die Auslobung des Kunstpreises für die Veranstaltung „Kunst am Rand“ wird ein Zu-
schuss in Höhe von 2.500 € gewährt.
4.6 Der Grundschule am Kinderbach wird für ein Zirkusprojekt ein Zuschuss in Höhe von 1.400 €
gewährt.
4.7 Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. wird für die Renovierung der Kappscheune
ein Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 € gewährt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017
Zeile 15 Transferaufwendungen 14.450
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienst-
leistungen
12.450
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Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
folgende Bewilligungen:
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
a) Zuschussberechtigung
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumsp flege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.
b) Zuschussberechnung
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien so ll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und
die Aktivitäten berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus-
haltsmittel.
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtl i-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsverei-
ne (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivit ä-
ten gewährt werden.
3) Zuschüsse zu Jubiläen
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können Zuschüsse für Jubiläen der Vereine, Verbände und sonst i-
gen Vereinigungen und Initiativen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.
4) Sonderzuschüsse
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihre r Sitzung am 21.11.2017 sowie in nachfolge n-
den Sitzungen des Ältestenrates empfohlen, für die unter Ziffer 4.1 - 4.7 aufgeführten zusätzli-
chen Maßnahmen, die im Jahr 2018 anfallen, Mittel bereitzustellen.
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III. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Nord
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
2.150
Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
1.650
Jubiläen
300
Sonderzuschüsse 22.800
----------------------
SUMME 26.900
i.A.
gez.
Stefanie Remmers
Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen in der Bezirksvertretung Müns-
ter-Nord
Anlage 1_Richtlinien_Zuschuesse
3732 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hoher Heckenweg 200
- Kinderhaus 150
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Details
- Aktenzeichen
- V/0138/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37