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V/0138/2018

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 13.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 13.03.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1_Richtlinien_Zuschuesse

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Beschlussvorlage

6856 Zeichen

V/0138/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhal ten 
für das Jahr 2018 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge: 
 
1.1. Männergesangverein Cäcilia 1890 e. V.     200,00 € 
1.2. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus     150,00 € 
1.3. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“   100,00 € 
1.4. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger     100,00 € 
1.5. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde   200,00 € 
1.6. Markus Konzert + Kultur .      100,00 € 
1.7. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord       50,00 € 
1.8. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde    150,00 € 
1.9. Kath. Frauengemeinschaft St. Josef     150,00 € 
1.10. Coerder Carnevals Tanzcorps      100,00 € 
1.11. MOT-Treff-Kotten        100,00 € 
1.12. KAB St. Norbert /St. Thomas Morus     100,00 € 
1.13. Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V.    150,00 € 
1.14. Kulturinitiative Coerde e.V.       200,00 € 
1.15. Beetpatenschaften Hoher Heckenweg     200,00 € 
1.16. Musikvereinigung Münster-Kinderhaus     100,00 € 
Summe          2.150,00 € 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0138/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder -1640 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.03.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0138/2018 
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 
 
2.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde     200,00 € 
2.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup      100,00 € 
2.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde   250,00 € 
2.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V.     200,00 € 
2.5. Kfd St. Marien Sprakel       150,00 €  
2.6. Kfd St. Josef Kinderhaus         150,00 € 
2.7. Schützenverein St. Hubertus Sprakel      100,00 € 
2.8. Arbeitskreis Maibaum Coerde       200,00 € 
2.9. Coerder Carnevals Club        300,00 € 
Summe                 1.650,00 € 
 
 
3. Die nachfolgend genannten Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass 
des Vereinsjubiläums: 
 
3.1 Kameradschaft Kinderhaus        200,00 € 
      (120-jähriges Jubiläum) 
3.2 Chorgemeinschaft St. Franziskus      100,00 € 
      (10-jähriges Jubiläum) 
______________________________________________________________________ 
        Summe  300,00 € 
 
 
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt: 
 
4.1  Der Firma Welling wird für die Pflege der Kreisverkehre am Einkaufszentrum Kinderhaus ein 
Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € gewährt. 
4.2  Der Karnevals-Interessengemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde (KIG) wird ein Zuschuss für 
den Karnevalsumzug in Sprakel in Höhe von 1.600,00 € gewährt.  
4.3  Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur-, Heimatpflege und Naturschutz e.V. wird ein 
Mietzuschuss für das Heimatmuseum in Kinderhaus in Höhe von 9.500,00 € gewährt.  
4.4 Der AWO wird für den AK Jugend Coerde ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt. 
4.5 Für die Auslobung des Kunstpreises für die Veranstaltung „Kunst am Rand“ wird ein Zu-
schuss in Höhe von 2.500 € gewährt.  
4.6 Der Grundschule am Kinderbach wird für ein Zirkusprojekt ein Zuschuss in Höhe von 1.400 € 
gewährt.  
4.7 Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde e.V. wird für die Renovierung der Kappscheune 
ein Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 € gewährt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017   
Zeile 15 Transferaufwendungen  14.450  
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienst-
leistungen 
 12.450

- 3 - 
V/0138/2018 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um 
folgende Bewilligungen: 
 
 
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt 
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumsp flege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen 
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein 
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
b) Zuschussberechnung 
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien so ll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht 
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und 
die Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus-
haltsmittel. 
 
 
2)  Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtl i-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsverei-
ne (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen 
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivit ä-
ten gewährt werden. 
 
 
3) Zuschüsse zu Jubiläen 
 
 Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können Zuschüsse für Jubiläen der Vereine, Verbände und sonst i-
gen Vereinigungen und Initiativen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.   
 
 
4)   Sonderzuschüsse  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihre r Sitzung am 21.11.2017 sowie in nachfolge n-
den Sitzungen des Ältestenrates empfohlen, für die unter Ziffer 4.1 - 4.7 aufgeführten zusätzli-
chen Maßnahmen, die im Jahr 2018 anfallen, Mittel bereitzustellen.

- 4 - 
V/0138/2018 
III. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Nord  
  
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
2.150 
Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
1.650 
Jubiläen 
 
300 
Sonderzuschüsse               22.800 
  
        ---------------------- 
        SUMME                  26.900 
 
 
 
 
i.A. 
gez. 
 
 
Stefanie Remmers 
 
 
Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen in der Bezirksvertretung Müns-
ter-Nord

Anlage 1_Richtlinien_Zuschuesse

3732 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hoher Heckenweg 200
  • Kinderhaus 150

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Details

Aktenzeichen
V/0138/2018
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37