2871/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der GRÜNEN aus der Sitzung vom 7. Juni 2021 TOP 6.5iPads für Lehrkräfte
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
6617 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/400/4
Vorlagen-Nummer 25.08.2021
2871/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der GRÜNEN aus der Sitzung vom 7. Juni 2021 TOP
6.5 iPads für Lehrkräfte
Anfrage:
Mündliche Anfrage der Grünen, aus der Sitzung des ASW vom 07. Juni unter dem TOP 6.5 (Die
mündliche Anfrage wurde seitens des Sitzungsdienstes wie folgt zusammengefasst):
Anfrage iPads der Lehrkräfte
Die Aufstockung der Digitalisierung in der Corona Zeit hat zum Glück dazu geführt, dass Lehrkräfte
nun eigene Endgeräte bekommen haben. Dies sind in der überwiegenden Zahl iPads von Apple. Lei-
der gibt es schwerwiegende Probleme, die dazu führen, dass die Lehrer die iPads nur sporadisch
verwenden können. Die Datenschutzauflagen sind zum großen Teil verantwortlich dafür. Auf Anfrage
bei NetCologne, die für den Support verantwortlich sind, wurde darauf verwie sen, dass die Verant-
wortlichkeit zur Lösung der Probleme bei der Stadt Köln liegt.
- Apple Eigene Programme wie Mail und Kalender sind nicht nutzbar. Mails können zwar über
die Outlook App abgerufen werden, der Logineo Kalender allerdings nicht. Darum können die
Lehrkräfte ihre Termine nicht verwalten.
- Bei mehrfacher falscher Passworteingabe muss das gesamte Gerät neu installiert werden.
Somit sind alle Daten verloren.
Eine Sicherheitskopie des Systems kann nicht angefertigt werden.
- Die iCloud kann nicht ver wendet werden. Somit kann man die Notizfunktion und die Erinne-
rungsfunktion für die Teamarbeit nicht verwenden.
- Das Passwort für das Gerät muss regelmäßig geändert werden und ist kompliziert aufgebaut.
Somit führt dies zur häufigen, fehlerhaften Eingabe beim Systemstart.
Apples iPad ist ein sehr gutes und ausgereiftes System um effektiv miteinander arbeiten zu können.
In einigen Bereichen bietet es sogar fast Projekt Management Tools (Zusammenarbeiten bei Pages,
Numbers, Notizen, Erinnerungen,...) dies geh t nur, wenn man den iCloud Dienst nutzt. Auch unser
"sicheres System" Logineo ist für iPads nicht hinreichend programmiert. Apps für die Hardware sind
nicht vorhanden. Somit ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung.
1. Sind bereits Schritte dahingehend getätigt worden um die Sicherheitsfragen mit Apple bezüg-
lich der iCloud Nutzung zu klären? Damit wären wahrscheinlich die meisten Probleme gelöst.
2. Da die Stadt Köln das System von Logineo favorisiert stellt sich die Frage wie lange es noch
dauert, bis das System ordentlich auf dem iPad integriert ist.
Antwort der Verwaltung, hier Amt für Informationsverarbeitung:
Die Rahmenbedingungen für die Konfiguration der Endgeräte werden durch die „Richtlinie über die
Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ verbindlich
vorgegeben.
Mit der Richtlinie gehen Vorgaben in den Bereichen Datenschutz- und Datensicherheit einher, welche
für den Schulträger bindend sind. Ein Verstoß gegen die Richtlinie kann den Verlust der Fördermittel
zur Folge haben.
2
Zu den technischen Detailfragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Umgang mit Passwörtern auf Lehrer*innen-iPads:
Die Passwortrichtlinien für die Lehrer*innen-Endgeräte folgen den Vorgaben des Bundesamts
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die ursprüngliche, technische Richtlinie zur Änderung von Passwörtern nach 12 Wochen wur-
de bereits an die neuen BSI -Vorgaben angepasst. Alle Passwörter unterliegen damit keinem
zeitlichen Ablauf mehr. Der Zyklus zur Änderung von Passwörtern kann von den Nutzer/-innen
insoweit frei gewählt werden.
Für die Problematik von Passwortverlusten, die bisher das Zurücksetzen der Endgeräte auf
Werkszustand erforderlich machte, wurden Prozess, sowie Konfiguration der Endgeräte ange-
passt. Gesperrte Endgeräte können nun unter Verwendung einer physikalischen Verbindung
im Rahmen eines Vorort -Termins des NetCologne-SchulSupports wieder freigeschaltet wer-
den.
Nutzung der iCloud:
Aufgrund der Förderbestimmungen des Landes NRW ist eine Nutzung d er iCloud aufgrund
der Compliance Anforderungen nicht möglich. Das automatische Erstellen regelmäßiger Da-
tensicherungen über die iCloud ist insoweit über eine technische Richtlinie unterdrückt.
Jedes Endgerät kann durch die Nutzer*innen über einen Computer mit MacOS oder iTunes
vollständig, d.h. im Wege eins Full-Backup, gesichert werden.
Für die Sicherung einzelner Dateien in einer alternativen „cloud“ können verschiedene Web-
plattformen wie Logineo, uCloud oder andere kommerzielle Angebote genutzt werden, die al-
lerdings die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen müssen.
Warum ist eine Nutzung der iCloud nicht möglich?
Die Nutzung der iCloud wurde auf Grund der Förderrichtlinie und der rechtlichen Beurteilung -
Schrems II – Urteil des EuGH (Urteil v. 16. Juli 2020, C-311/18) des EUGH zum EU-US Pri-
vacy Shield1 - bis auf weiteres unterbunden, da die Datenverarbeitung bei der Nutzung der iC-
loud in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt. Die Vorgaben aus der Förderrichtlinie,
welche eine datenschutzkonforme Umsetzung verlangen und die fehlende Standardver-
tragsklausel lassen keine Nutzung der iCloud zu.
„LOGINEO“:
Die iPads verfügen über einen HTML5 -fähigen Standardbrowser und bieten die Möglichkeit
über aktuelle Protokollstandards externe Kalender anzubinden. Die Nutzung von Logineo als
Webanwendung ist auf iPads vollumfänglich möglich. Die Zuständigkeit für die Entwicklung
bzw. Weiterentwicklung von LOGINEO liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Schule
und Bildung des Landes NRW.
Gez. Voigtsberger
1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten (bspw. Vor - und Nachnamen, E -Mail-Adressen, Lehrer -,
Eltern-und Schülerdaten) durch US-amerikanische Cloud - und Videokonferenzdienste, ist aufgrund ei-
nes aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Juli 2020 zum sog. "Privacy Shield"
rechtmäßig nicht mehr möglich . Durch dieses EuGH -Urteil wurden Datenübermittlungen in die USA für
unzulässig erklärt, da dort kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt werden kann. Insbe-
sondere aufgrund der weitreichenden Befugnisse von US -Geheimdiensten sowie der dortigen Rechts-
lage sind die Rechte der Betroffenen und Rechtsschutzmöglichkeiten in Bezug auf ihre personenbezo-
genen Daten nicht gegeben. Dies betrifft auch Datenverarbeitungen europäischer Toc hterfirmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2871/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 11.08.2021 15:33