V/0661/2016
Erfahrungsbericht "Hilfen beim Umzug"
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Anlage_V_661_2016 Fallbeispiele zur Vorlage Umzugshilfen Endfassung
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Anlage zur Vorlage V/0661/2016 Fallbeispiele An Hand von drei Fallbeispielen soll die praktische Arbeit der ergänzenden Stelle im Aufgabenbereich „Hilfen zum Umzug“ dargestellt werden. Fall 1: Frau S., 81 Jahre, konnte nach einem Krankenhausauf enthalt nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren und befand sich seit dem 26.02 .2016 in der Kurzzeitpflege. Sie war nicht in der Lage, mit ihrem Rollator in di e Kochnische und ins Badezimmer zu gelangen. Die Wohnung im Hochparterre war barrierefrei nicht zu erreichen. Somit war aufgrund der räumlichen Gegebenheiten eine adäq uate und selbstständige Versorgung in der alten Wohnung nicht mehr möglich. Eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim war aber ebenso u nangemessen, so dass für Frau S. eine neue barrierefreie Wohnung gesucht werden musste. Frau S. erhält eine geringe Rente und aufstockende Leistungen vom Sozialamt. Zum 1. Mai 2016 konnte Frau S. eine barrierefreie Wohn ung in einer Seniorenwohnanlage beziehen, die es Frau S. ermögli cht, mit Hilfe einer Haushaltshilfe und eines Ambulanten Pflegedienstes selbstständig zu leben. Der gesamte Prozess des Wohnungswechsels inklusive der Organisation des Umzuges wurde von der Sozialarbeiterin gemeinsam mi t Frau S. durchgeführt. Dazu waren 7 Hausbesuche und Ortstermine notwendig. Durch die Vermittlung in die neue Wohnung ist für d as Sozialamt der Stadt Münster eine Einsparung von 643 € monatlich erzielt worden. Da Frau S. nicht in ihre alte Wohnung zurückkehren konnte, wurde die Kurzzeitpflege bis zum Umzug in eine neue Wohnung vom Sozialamt fi nanziert. Um hohe Unterkunftskosten zu vermeiden, war hier eine Unter stützung durch die Sozialarbeiterin und eine schnelle Vermittlung in e ine barrierefreie Wohnung erforderlich. Fall 2: Frau M., 58 Jahre alt, ist nach einem Sturz auf ein en Rollstuhl angewiesen und befindet sich seit Oktober 2015 in der Kurzzeitpfle ge eines Pflegeheimes. Sie verfügt über eine Rente von 1280 € im Monat. Die Kurzzeitpf lege wurde über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nac h dem Sturz und ihres starken Übergewichtes konnte sie nicht mehr in ihre alte Wo hnung zurückkehren, weil diese sich im zweiten Obergeschoss mit einer sehr gewunde nen Treppe befindet. Das Badezimmer ist nicht barrierefrei ausgestattet; es verfügt nur über eine Badewanne. Da Frau M. aber erst 58 Jahre alt ist und in einer barrierefreien Wohnung selbstständig zu Recht kommen kann, ist eine dauerh afte Unterbringung in einem Pflegeheim aus finanzieller und sozialer Sicht unangemessen. Zum 1. April 2016 hat Frau M. eine rollstuhlgerecht e Wohnung in einem Neubau bezogen. Frau M. kann auf keinerlei familiäre oder freundsch aftliche Unterstützung zurückgreifen, so dass der gesamte Prozess des Wohn ungswechsels von der Sozialarbeiterin begleitet wurde. Hierzu waren bis zum letztendlichen Einzug in die n eue Wohnung 16 Ortstermine notwendig. Durch die Vermittlung in die neue Wohnung ist für d en Landschaftsverband eine Einsparung von ca. 878,00 € monatlich erreicht worden. Fall 3: Frau R., 67 Jahre, lebte alleine in einer 3 Zimmer-Wohnung mit 76,40 qm. Da sie Grundsicherungsempfängerin ist und das Sozia lamt die Mietzahlungen übernimmt, hat sie eine Aufforderung zur Senkung de r Unterkunftskosten bekommen. Hinzu kommt, dass die Wohnung nicht barri erefrei war und Frau R. aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands die Treppe n nicht mehr überwinden konnte. Sie war alleine nicht in der Lage, auch auf grund von sprachlichen Problemen, sich selbstständig eine neue Wohnung zu suchen und hat sich an die Sozialarbeiterin des Bereiches Hilfen zum Umzug gewandt. Nach Rücksprachen mit den Wohnungsgesellschaften, der Unterstützung bei diversen Antragsstellungen (u.a. beim Sozialamt, be i der Stiftungsverwaltung) durch die Sozialarbeiterin konnte Frau R. eine neue barri erefreie Wohnung beziehen, die den sozialhilferechtlich angemessenen Leistungen für die Unterkunft entspricht. So wurde eine 3-Zimmer-Wohnung mit 76,40 qm für ein e Familie mit Kindern frei und es ergab sich für das Sozialamt eine Einsparung von 140,00 € monatlich.
Berichtsvorlage
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V/0661/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Betrifft
Erfahrungsbericht "Hilfen beim Umzug"
Beratungsfolge
14.09.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
21.09.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
Bericht:
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 beschloss der Rat, zu der vorhandenen 1,0
Stelle im Aufgabenbereich „Hilfen beim Umzug “ für Menschen mit besonderem Unte r-
stützungsbedarf eine weitere 0,5 Stelle einzurichten.
Die Stelle wurde nach Vorlage eines Erfahrungsberichtes der Verwaltung zu den Wi r-
kungen der bisherigen Umzugshilfen zum 01.07.2015 entsperrt (Vorlage -Nr.
V/0392/2015). Sie konnte jedoch erst zum 01.12.2015 mit einer Diplom Sozialpädag o-
gin/-arbeiterin besetzt werden. Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2016. Es entste hen
für die mit S 11 bewertete Stelle Kosten in Höhe von 26.175 € im Jahr.
Die Verwaltung bericht et mit dieser Vorlage über die Arbeitsschwerpunkte der Stelleni n-
haberin von Dezember 2015 bis Juli 2016.
Zielgruppe der „Hilfen beim Umzug“
Zur Zielgruppe gehören Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung, die
altersbedingt oder wegen Pfleg ebedarfs sowie aufgrund von Mobilitätseinschränkungen
dringend mit angemessenem barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraum versorgt wer-
den müssen.
Vorlagen-Nr.:
V/0661/2016
Auskunft erteilt:
Frau Obach / Frau Kochmann
Ruf:
4 92 64 30/ 4 92 64 87
E-Mail:
Obach@stadt-muenster.de
Kochmann@stadt-muenster.de
Datum:
24.08.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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Diese Zielgruppe benötigt eine besondere Unterstützung und Begleitung bei der Wo h-
nungssuche und -vermittlung. In vielen Fällen haben die betroffenen Personen keine A n-
gehörigen, die sie in irgendeiner Weise unterstützen können, so dass der gesamte Pr o-
zess des Wohnungswechsels begleitet werden muss.
Der Schwerpunkt liegt hier insbesondere bei den Menschen,
- die in zu großen und zu teuren Wohnungen leben und deshalb eine Aufforderung
zur Mietsenkung durch das Sozialamt oder Jobcenter erhalten haben,
- die aufgrund von eingetretener Pflegebedürftigkeit oder Mobilitätseinschränkung
nach einem Krankenhausaufenthalt nicht in ihre alte Wohnung zurückkehren kön-
nen und deswegen übergangsweise in einem Pflegeheim untergebracht sind oder
- für die durch eine adäquate und rechtzeitige Wohnraumversorgung ein Heimau-
fenthalt abgewendet werden kann.
Diese Menschen sind bei der Wohnungssuche auf preisgünstigen Wohnraum angewi e-
sen, da sie zumeist über Transferleistungen oder niedrige Renten mit oder ohne aufst o-
ckende Sozialleistungen verfügen.
Zielsetzung und Arbeitsschwerpunkt
Arbeitsschwerpunkt der ergänzend eingerichteten S telle im Bereich „Hilfen beim Umzug“
ist es, die persönliche Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit
Behinderung so zu verbessern, dass ein langfristiges selbstständiges Wohnen in einer
sowohl von den Kosten als auch von den Bedingung en angemessenen eigenen Wo h-
nung ermöglicht und eine Heimunterbringung vermieden oder rückgängig gemacht wird.
Um dieses Ziel erreichen zu können, sind vielschichtige Arbeitsschritte notwendig:
1. Kontaktaufnahme zur Zielgruppe und Bedarfsermittlung
Die Kontaktaufnahme zur Zielgruppe erfolgt aufgrund der engen Zusammenarbeit mit
dem Sozialamt und dem Sozialen Fachdienst für Pflegebedürftige und ältere Menschen.
Von dort werden Menschen benannt, die z.B. wegen einer Verschlechterung ihres G e-
sundheitszustandes nicht mehr selbstständig in ihrer angestammten Wohnung leben
können.
Die Stelleninhaberin knüpfte viele Kontakte zu den Pflegekassen, den Sozialen Diensten
der Kliniken und Krankenhäusern, den Sozialberatungen in den Stadtteilen und Pfarrg e-
meinden und entwickelte eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Dienst der LWL -
Klinik. Diese Netzwerke sind mit Blick auf eine kurzfristige und flexible Unterstützung der
wohnungssuchenden Haushalte mit Unterstützungsbedarf unerlässlich.
Sind Hilfen zum Umzug dri ngend erforderlich, ermittelt die Stelleninhaberin im Rahmen
eines ersten Hausbesuches zunächst die häuslichen und persönlichen Lebensumstände
des betroffenen Haushaltes sowie die Dringlichkeit eines Wohnungswechsels. Der ko n-
krete Wohnungsbedarf wird geklärt. Dabei geht es insbesondere um Größe, Barrierefre i-
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heit oder die Eignung der neuen Wohnung für Rollstuhlfahrer und die Angemessenheit
der Kosten.
Es wird geprüft, ob ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegt oder dieser gemei n-
sam beantragt werden k ann, um somit eine Berechtigung für den Bezug einer öffentlich
geförderten Wohnung zu erhalten.
Darauf aufbauend werden die betroffenen Menschen umfangreich und intensiv beraten.
Gerade bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bestehen häufig gr oße
Unsicherheiten und Ängste, wenn sie zur Verbesserung ihrer Wohnsituation das g e-
wohnte Umfeld verlassen sollen. Dies gilt es während des gesamten Prozesses im Auge
zu halten.
2. Suche und Vermittlung von Wohnraum
Bei der konkreten Hilfe im Einzelfall übermittelt die Sozialarbeiterin den Wohnungsg e-
sellschaften und privaten Vermietern den festgestellten Wohnungsbedarf und fragt nach
geeignetem Wohnraum.
In Absprache mit den Vermietern gibt es bei öffentlich geförderten Wohnungen Einze l-
vorschläge, damit Wohnungssuchende, die aufgrund ihrer schwierigen Ausgangssituat i-
on (z.B. negative Schufa -Einträge) mehrfach abgelehnt wurden, überhaupt eine Chance
haben, eine neuen Wohnung anmieten zu können.
Häufig kommt es auch zu mehreren Wohnungsbesichtigungen, da aufgrund der persönli-
chen Einschränkung der betreffenden Person die Ausstattung und Umgebung der Wo h-
nung nicht den Erfordernissen des Betroffenen entspricht. In jedem einzelnen Fall wird
geprüft, ob die Wohnung den individuellen Einschränkungen auch langfr istig gerecht wird
und die Wohnung angemessen im Sinne des Kostenträgers ist.
Eine solche zeitaufwändige, individuelle Prüfung der Bedürfnisse, Suche und Begutac h-
tung der notwendigen Wohnung auf ihre Eignung und die erforderlichen Abklärungen mit
Vermietern und Kostenträgen kann die allgemeine Wohnungsvermittlung des Amtes für
Wohnungswesen und Quartiersentwicklung im operativen Tagesgeschäft qualifiziert nicht
leisten. Die Stelleninhaberin, die bereits seit Jahren im Bereich Hilfen beim Umzug tätig
ist, verfügt über keinerlei freie Kapazitäten, sich noch zusätzlich zu engagieren.
Ohne diese persönliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit wären insbesondere Senio-
ren oder Menschen mit Behinderung mit schlechten persönlichen Ausgangssituationen
quasi chancenlos bei der Wohnungssuche.
Ist eine geeignete Wohnung gefunden, wird ein Besichtigungstermin vereinbart, bei dem
die Sozialarbeiterin den betroffenen Haushalt begleitet. Hier ist es wichtig, beim Vermi e-
ter eventuell bestehende Bedenken z.B. zur Mietzahlu ngsfähigkeit des wohnungss u-
chenden Haushaltes auszuräumen.
Die Sozialarbeiterin fungiert hier häufig als eine Art Fürsprecherin, die die Lage der
Wohnungssuchenden mitunter besser und neutraler beschreiben kann als die Betroff e-
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nen selbst oder auch den Ve rmietern Lösungsvorschläge anbieten kann, wie z.B. die
direkte Zahlung der Miete vom Sozialamt an den Vermieter.
3. Kooperation und Absprachen mit den leistungsgewährenden Stellen (Sozialamt,
Jobcenter, usw.)
Entspricht die Wohnung den Bedürfnissen des W ohnungssuchenden, werden mit den
Behörden und Vermietern die notwendigen Mietverträge, Anträge und Verfahrensabläufe
abgestimmt. Bei diesen administrativen Tätigkeiten unterstützt die Sozialarbeiterin die
Senioren und Seniorinnen sowie die Menschen mit Beh inderungen, da sie allein in der
Regel überfordert sind.
Ebenfalls übernimmt sie die Vernetzung und Kooperation mit den Mitarbeitern des Soz i-
alamtes und des Sozialen Fachdienstes sowie mit den gesetzlichen Betreuern, Betreuern
des ambulant betreuten Wohn ens, der Wohnberatung/ Wohnraumanpassung und dem
sozialen Dienst der LWL-Klink oder der Altenheime.
4. Hilfen beim Umzug
Ist die finanzielle Seite geklärt, muss auch die Organisation des Umzuges, z.B. die B e-
schaffung von gebrauchten Möbeln, deren Transport und die Montage geregelt werden.
Hierfür sind verschiedene Ortstermine notwendig wie z.B. Besichtigungstermine zur E r-
stellung von Kostenvoranschlägen der Renovierungs - oder Umzugsfirmen, Schlüsse l-
übergabe, Aufschließen der Wohnung am Tag des Umzuges usw.
Bei intensiv begleiteten Fällen kommt es in der Regel zu mehr als 10 Haus - und Orts-
terminen.
Wohnungsakquise
Ein weiterer wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist die Wohnungsakquise.
Hierbei wird die Wohnungssuche in Zusammenarbeit mit dem bestehenden Belegungs-
management im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung intensiviert, ein
Wohnungstausch initiiert und die Kooperation mit dem Sozialamt und dem Sozialen
Fachdienst ausgebaut.
Des Weiteren wird die kooperative Zusammenarbeit mit den örtlich en Wohnungsunte r-
nehmen und den privaten Vermietern ausgebaut.
Daraus sollen sich weitere Synergieeffekte mit dem Ziel der Kosteneinsparung ergeben:
- Kostenreduzierung bei den Pflegekosten durch Vermeidung von Heimunterbrin-
gungen
- Einsparungen des Sozialamtes durch Wechsel in kleinere angemessene Woh-
nungen
- Akquise von größeren Wohnungen für Familien mit Kindern.
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Hierfür muss ein Netzwerk entwickelt werden, das sich erst nach einer gewissen Zeit und
größeren Bekanntheit der neuen Stelleninhaberin im Aufga benbereich „Hilfen beim U m-
zug“ einstellen kann. Es geht hier vornehmlich um die Vorstellung der Sozialarbeiterin bei
den verschiedenen Wohnungsgesellschaften und das Knüpfen von Kontakten. Dazu gibt
es Ortstermine bei den verschiedenen Wohnungsgesellschaft en wie z.B. LEG, Sahle -
Wohnen, Wohn-und Stadtbau, aber auch bei verschiedenen Arbeitskreisen zum Thema
Wohnen (z. B. Stadtteil -Arbeitskreise „Älter werden in …“, Arbeitskreis Wohnungsnotfä l-
le).
Ein weiterer Schwerpunkt bei der Wohnungsakquise ist der Wohn ungstausch. Hierzu
wurde ein Formular entwickelt, das die bessere Sichtung von vorhandenem Wohnraum
der Wohnungssuchenden und gesuchtem Wohnraum ermöglichen soll. So soll dann ein
gezielter Wohnungstausch von älteren Personen in zu großen Wohnungen mit Fam ilien
in zu kleinen Wohnungen vorgenommen werden.
Des Weiteren versucht die Sozialarbeiterin durch Gespräche mit den Vermietern die
freiwerdenden Wohnungen von erfolgreich vermittelten Personen zu gewinnen, um diese
an andere Suchende weiterzugeben. Hier zu ist es wichtig ihre Bekanntheit zu erhöhen
und auch ihre Verlässlichkeit über die Zeit unter Beweis zu stellen.
Im Berichtszeitraum wurde in Kooperation mit dem Sozialamt die Projektidee einer Übe r-
gangswohnung mit Versorgungssicherheit und anschließen der Wohnungsvermittlung
angestoßen. Um in akuten Problemlagen eine schnelle, kostengünstige und geeignete
Wohnraumversorgung für Personen mit besonderen Problematiken (angeschlagene G e-
sundheit, schwierige Persönlichkeit und problematische finanzieller Situ ation) anbieten
zu können, ist die Notwendigkeit flexibler, vorübergehender Unterbringungsmöglichkeiten
für diesen Personenkreis deutlich geworden.
Für dieses neue Projekt ist angedacht, eine große, mindestens barrierefreie Wohnung für
drei Personen bereit zu stellen. Mit Hilfe der Möglichkeit kurzfristiger Unterbringungen in
dieser Wohnung, insbesondere auch von Rollstuhlfahrern, würde die Wartezeit auf eine
geeignete Wohnung eine erhebliche Kostensenkung durch Vermeidung von nicht erfo r-
derlicher Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung darstellen.
Erreichte Ziele im Berichtszeitraum
Im Berichtszeitraum (Dezember 2015 – Juli 2016) wurden insgesamt 106 Haushalte b e-
treut, die zu folgenden Personenkreisen gehören:
(Bei den genannten Zahlen m uss berücksichtigt werden, dass der Dezember der Einarbeitung und Vorste l-
lung bzw. Einführung der neuen Mitarbeiterin diente.)
Personen mit Schwerbehinderung ab 50% 70
Rollstuhlfahrer: 19
Ältere Menschen: 62
Personen in Pflegeheimen: 10
Personen mit Aufforderung zur Mietsenkung: 13
Haushalte mit Kindern: 7
Von den 106 betreuten Haushalten wurden 37 in neue Wohnungen vermittelt.
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Es wurden 5 Heimunterbringungen abgewendet bzw. beendet. Dadurch wurde insg e-
samt eine monatliche Einsparung von 7.327,00 € bei den Sozialleistungen für verschi e-
dene Kostenträger erzielt. Von diesen Einsparungen entfielen monatlich 1.973,00 € auf
die Stadt Münster. Ohne den Wechsel in eine eigene Wohnung und bei gleichbleibe n-
dem Pflegebedarf würde dies einer jährlichen Einsparung von 23.676 € entsprechen.
Neben den finanziellen Einsparungen werden durch die schnelle und erfolgreiche Ve r-
mittlung in eine neue barrierefreie Wohnung dringend benötigte Heimplätze für schwe r-
pflegebedürftige Personen freigemacht. Auch di e persönliche Situation der vermittelten
Personen verbessert sich, so dass dadurch eine möglichst langfristige Selbstständigkeit
in der eigenen Wohnung ermöglicht wird.
Des Weiteren gab es zwei Umzüge von Personen, die das Sozialamt aufgefordert hatte,
die Kosten der Unterkunft zu reduzieren. Dies hat für das Sozialamt insgesamt eine m o-
natliche Einsparung von 311,00 € ergeben.
Im Berichtszeitraum vermittelte die Stelleninhaberin noch überwiegend öffentlich gefö r-
derte Wohnungen, bei denen die Stadt ein Belegungsrecht hat.
Sie konnte viele Kontakte herstellen und sich bei Vermietern un d Wohnungsgesellschaf-
ten bekannt machen. Die Auswirkungen dieser Kontakte, verbunden mit dem Aufbau e i-
ner vertrauensvollen Zusammenarbeit, werden erst in den nächsten Monaten sichtbar
werden. Intention ist, bei der Wohnungsakquise noch stärker als bisher a uch auf Wo h-
nungen ohne Belegungsrecht und frei finanzierten Wohnraum zurückgreifen zu können.
Zielführend ist in diesem Zusammenhang die vom Rat am 29.06.2016 beschlossene B e-
nennungsrechtssatzung, die am 01.10.2016 in Kraft tritt (Vorlage V/0413/2016). Hiernach
werden für die öffentlich geförderten Wohnungen, bei denen das städtische Belegung s-
recht abgelaufen ist, Mieterbenennungsrechte zugunsten der Verwaltung begründet.
Entweder auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit den Vermietern oder
aufgrund des Verfahrens der Mieterbenennung durch die Verwaltung eröffnen sich für die
Arbeitsbereiche des städtischen Belegungsmanagements und der Hilfen beim Umzug
deutlich mehr Zugänge zu den geförderten Wohnungsbeständen.
Vermittelte Wohnungen im Berichtszeitraum:
Sozialgebundene Wohnu n-
gen mit städtischem Bel e-
gungsrecht
Sozialgebundene Wohnu n-
gen ohne städtisches Bele-
gungsrecht
Frei finanzierte Wohnungen
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Die Verwaltung hat in der Anlage zu dieser Vorla ge einige Fallbeispiele beschrieben. Sie
verdeutlichen einerseits die Komplexität der Aufgabenstellung für die verantwortliche S o-
zialarbeiterin, andererseits aber auch die Möglichkeiten der „Hilfen beim Umzug“.
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Fazit und Ausblick
Aufgrund des knappen p reiswerten, barrierefreien Wohnungsbestandes in Münster ist
eine eigenständige Wohnraumversorgung der Zielgruppe insbesondere benachteiligter
Senioren und Menschen mit Behinderung immer schwieriger geworden.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich gezeigt, das s die Vermittlung von Wohnraum für di e-
sen Personenkreis und die Begleitung des gesamten Prozesses der Wohnungssuche
und des Wohnungswechsels durch das zusätzliche Angebot im Aufgabenbereich der
„Hilfen beim Umzug“ nachhaltig und effektiv unterstützt und so für eine Entlastung am
Wohnungsmarkt im preiswerten Segment gesorgt wird.
Aktuell betreut die Sozialarbeiterin 57 Haushalte, die eine angemessene Wohnung s u-
chen und für die noch kein adäquater Wohnraum gefunden werden konnte. Monatlich
kommen ca. 15 neu e Anfragen hinzu, die diese intensive Unterstützung bei der Wo h-
nungssuche benötigen. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft ist
davon auszugehen, dass der Unterstützungsbedarf von älteren Menschen und Me n-
schen mit Behinderung bei der Vermittlung von angemessenem Wohnraum und der Hilfe
beim Umzug und damit die Zahl der Fälle im Amt für Wohnungswesen und Quartiersen t-
wicklung noch weiter steigen wird.
Um weiterhin erfolgreich zu sein und dieser Zielgruppe bei der Vermittlung in adäquaten
Wohnraum behilflich sein zu können, ist es erforderlich, die aufgrund der Benennung s-
rechtssatzung eröffneten Zugänge zu den geförderten Wohnungsbeständen zu nutzen,
aber auch die Wohnungsakquise voranzutreiben u nd die bisher gewonnenen Kontakte
zur Wohnungswirtschaft im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit weiter ausz u-
bauen sowie den Wohnungstausch weiter zu entwickeln und zu intensivieren.
Der Bericht verdeutlicht, dass mit der Wahrnehmung dieser Aufg abe innerhalb von si e-
ben Monaten schon erhebliche Einsparungen an Sozialleistungen im Bereich der Hei m-
unterbringung erzielt wurden, die in Zukunft auch für die Stadt Münster noch weiter ste i-
gen werden.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien zu den Haushaltsplanberatungen 2017
vorschlagen, die Befristung der 0,5 VZÄ -Stelle bis zum 31.12. 2017 zu verlängern. Vo r-
behaltlich der Zustimmung des Rates, wird die Verwaltung im 3. Quartal 2017 erneut
über die Wirkungen der Hilfen zum Umzug berichten.
I. V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Fallbeispiele
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0661/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37