AN/0027/2022
Erstellung Vorgartensatzung
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
2982 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.01.2022 AN/0027/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 Erstellung Vorgartensatzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die FRAKTION bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschus- ses Klima, Umwelt und Grün am 20.01.2022 zusetzen Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorgartensatzung zu erarbeiten mit dem Ziel, umweltfeindliche Steinwüsten in Wohngebieten zu verhindern. Der Ausschuss Klima Umwelt und Grün befürwortet dabei inhaltlich eine Vorgartensatzung nach dem Vorbild der Stadt von Königswinter (https://www.koenigswinter.de/de/datei/anzeigen/id/56780,1081/vorgartensatzung.pdf ). Hier heißt es u.a.: Gestaltung von Vorgartenflächen 1. Befestigte Flächen aller Art sind auf maximal 50 Prozent der Vorgartenfläche zulässig. Pflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decken, Steine, Sand, Kiesel- und Schotterflächen und ähnliche Flächen sowie Stellplätze, Carports, Garagen und andere Nebengebäude werden den befestigten Flächen zugerechnet. Unter Pflanzen gelegene befestigte Flächen im vorgenannten Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Rathaus, Köln Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Sinn werden ebenfalls den befestigten Flächen zugerechnet. (…) 2. Vorgartenfläche sind zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten. 3. Vorgärten dürfen nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen benutzt werden. Bestandsschutz Bei Inkrafttreten der Satzung vorhandene Vorgärten genießen bis zu einem Neu- oder Umbau des Ge- bäudes oder einer Änderung des Vorgartens Bestandsschutz, sofern sie zulässigerweise errichtet wur- den. Begründung: Die Umwandlung von Vorgärten in Abstellplätze für Autos oder in für den Erhalte der Artenvielfalt nutzlo- se „Schottergärten“ (Gärten des Grauens) schreitet unaufhaltsam voran. Durch den Erlass der Satzung wird eine übermäßige Versiegelung von Vorgartenflächen verhindert. Da nicht versiegelte Flächen zu begrünen sind, hat dies positive Auswirkungen auf das Mikroklima. Be- pflanzter Boden speichert Regenwasser, das über die Pflanzen verdunstet. Das bewirkt einen klimati- schen Ausgleich, bessere Luft und angenehme Kühle im Sommer. Bewachsene Vorgärten sind außer- dem Lebensräume für Insekten und Vögel. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Gez Karina Syndicus Fraktionsvorsitzende Caroline Michel Sachkundige Einwohnerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0027/2022
- Typ
- Die PARTEI Antrag nach § 3
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 09.01.2022 00:58