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AN/0027/2022

Erstellung Vorgartensatzung

Die PARTEI Antrag nach § 3 10.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 17.02.2022, TOP 2.2

Die FRAKTION Antrag nach § 3

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Die FRAKTION Antrag nach § 3

2982 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.01.2022 
 
AN/0027/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 
 
Erstellung Vorgartensatzung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
 
die FRAKTION bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschus-
ses Klima, Umwelt und Grün am 20.01.2022 zusetzen 
 
Beschluss 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorgartensatzung zu erarbeiten mit dem Ziel, umweltfeindliche 
Steinwüsten in Wohngebieten zu verhindern.  
 
Der Ausschuss Klima Umwelt und Grün befürwortet dabei inhaltlich eine Vorgartensatzung nach dem 
Vorbild der Stadt von Königswinter 
(https://www.koenigswinter.de/de/datei/anzeigen/id/56780,1081/vorgartensatzung.pdf ). 
Hier heißt es u.a.: 
 
Gestaltung von Vorgartenflächen  
 
1. Befestigte Flächen aller Art sind auf maximal 50 Prozent der Vorgartenfläche zulässig. Pflaster, 
Rasengittersteine, wassergebundene Decken, Steine, Sand, Kiesel- und Schotterflächen und 
ähnliche Flächen sowie Stellplätze, Carports, Garagen und andere Nebengebäude werden den 
befestigten Flächen zugerechnet. Unter Pflanzen gelegene befestigte Flächen im vorgenannten 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker  
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und 
Grün Frau Denise Abé  
Rathaus, Köln  
 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
Sinn werden ebenfalls den befestigten Flächen zugerechnet. (…) 
 
2. Vorgartenfläche sind zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten. 
 
 
3. Vorgärten dürfen nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen benutzt werden.  
 
Bestandsschutz  
 
Bei Inkrafttreten der Satzung vorhandene Vorgärten genießen bis zu einem Neu- oder Umbau des Ge-
bäudes oder einer Änderung des Vorgartens Bestandsschutz, sofern sie zulässigerweise errichtet wur-
den.  
 
 
Begründung: 
 
Die Umwandlung von Vorgärten in Abstellplätze für Autos oder in für den Erhalte der Artenvielfalt nutzlo-
se „Schottergärten“ (Gärten des Grauens) schreitet unaufhaltsam voran.  
Durch den Erlass der Satzung wird eine übermäßige Versiegelung von Vorgartenflächen verhindert. Da 
nicht versiegelte Flächen zu begrünen sind, hat dies positive Auswirkungen auf das Mikroklima. Be-
pflanzter Boden speichert Regenwasser, das über die Pflanzen verdunstet. Das bewirkt einen klimati-
schen Ausgleich, bessere Luft und angenehme Kühle im Sommer. Bewachsene Vorgärten sind außer-
dem Lebensräume für Insekten und Vögel.  
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Gez 
Karina Syndicus 
Fraktionsvorsitzende 
 
Caroline Michel 
Sachkundige Einwohnerin

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0027/2022
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
10.01.2022
Erstellt
09.01.2022 00:58