1276/2018
Kalkberg
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 19.04.2018 1276/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 Kalkberg Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Analyse verschiedener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg Die Fraktion DIE LINKE bittet in Ihrem Antrag AN/0297/2018 folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadt Köln entnimmt ihrem Probenlager folgende Rückstellproben aus dem sogenannten Kalkberg und lässt diese chemisch analysieren: KRB3, KRB4, KRB7, KRB23, KRB26, KRB27, KRB30, KRB34 und KRB37. Die Analyse soll nach demselben Verfahren und in demselben Umfang der stofflichen Analy- se, wie es bei den untersuchten Abschnitten der KRB38 sowie KRB38a der Fall war, durchge- führt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Untersuchungen sollen die Ergebnisse veröffentlicht wer- den. 2. Die Stadt Köln untersucht die bisher noch nicht untersuchten Abschnitte der Bohrproben 38 und 38a und veröffentlicht die Ergebnisse im unmittelbaren Anschluss an die Untersuchung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKEN nach umfangreichen weiteren Bodenuntersuchungen erfolgt mit der Begründung, dass „die bisherigen chemischen Untersuchungen allerdings für die Beantwortung der Frage nach den umwelt- und gesundheitsschädlichen Risiken unzureichend sind.“ Die Untersu- chungen seien zwingend erforderlich, um eine faktenbasierte und hinreichende Grundlage für weitere Entscheidungen zu treffen. Stellungnahme der Verwaltung Mit dem Erwerb des Kalkberges ist auch die Pflicht zur bodenschutzrechtlichen Gefahrenabwehr auf die Stadt Köln übergegangen. Die Verwaltung hat die bodenschutzrechtlichen Gefahren im Rahmen des Ankaufs bewertet und abgewogen. Damals war bereits bekannt, dass im Umfeld des Kalkberges das Grundwasser durch Chlorid und Cyanide belastet ist. Es wurde eine Detailuntersuchung der Grundwasserbelastungen veranlasst, die mittlerweile abgeschlossen ist. Im Grundwasser wurden nur sehr temporär und vereinzelt andere als die vorgenannten Schadstoffe gefunden. Bei den umweltchemischen Untersuchungen standen daher die für das Grundwasser relevanten Cyanide und hier insbesondere Proben aus den bereits identifizierten Schadstoffquellen im Bereich der Süd- und der Nordböschung im Focus. Die von der Firma GFP in diesen Bereichen durchgeführten Bohrungen erreichten bis auf die Bohrung 38 und 38a nicht den relevanten Grundwasserschwankungsbereich. Daher wurden nur aus diesen Bohrungen Proben analysiert. Bei der Auswahl der Proben spielen alle organoleptischen 2 Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsitenz) eine Rolle. Im Fall des Kalkberges sind nahezu alle Proben der kalkhaltigen Schichten geruchlich auffällig. Sie riechen wie Moltofill, also nach Kalk und Gips. Andere Auffälligkeiten wie Verfärbungen traten in der Regel nicht auf. Die Auswahl der Proben für die chemische Analytik erfolgte in Abstimmung mit dem von der Verwaltung beauftragten und nach den Landesregelungen zugelassenen Fachgutachter. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden gutachterlich ausgewertet und deren Bewertung im Frühjahr 2018 den politischen Gremien mitgeteilt und unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und- verwaltung/feuerwehr/hubschrauber/altlast-kalkberg veröffentlicht. Die bisher durchgeführten Untersuchungen wurden nach dem Stand der Technik durchgeführt und sind für eine Gefahrenbeurteilung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ausreichend. Zur Einschätzung der Gefahren durch den Direktkontakt (Wirkungspfad Boden-Mensch) wurden ebenfalls umfangreiche Untersuchungen vorgenommen. Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen der Haldenstabilisierung wie geplant angeschlossen werden, ist der Wirkungspfad Boden-Mensch für einen Großteil des Kalkberges (Ost-, Nord-, Westböschung und Kuppe) unterbunden. Bis zum Abschluss der Maßnahmen zur Haldenstabilisierung sind jedoch Beeinträchtigungen über belastete Stäube nicht auszuschließen. Maßnahmen zur Vermeidung von Staubverwehungen werden bis zur Abdichtung der Flächen weiterhin betrieben, um die Emissionen so gering wie möglich zu hal- ten. Um Gefahren über den Wirkungspfad Boden-Mensch im Bereich der Südböschung ausschließen zu können, hat die Verwaltung weitere Oberbodenuntersuchungen veranlasst. Sollten hierbei Prüfwert- überschreitungen festgestellt werden, so können sich daraus ergebende Gefahren durch gezielte Maßnahmen wie die Herstellung eines dichten Bewuchses oder Betretungsverbote ausgeschlossen werden. Alle im Antrag der Fraktion DIE LINKEN genannten KRB befinden sich im Bereich der Böschungen des Kalkberges, deren Oberfläche im Zuge der Haldenstabilisierung aus statischen Gründen abgedichtet werden. Dadurch werden der direkte Kontakt Boden-Mensch und das Eindringen und mögliche Auswaschen von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden. Die Verwaltung hält insofern die im Antrag „Der Linken“ geforderten weiteren Untersuchungen der oberhalb des Grundwasserschankungsbereiches gewonnenen Bodenproben nicht für erforderlich. Allerdings wird eine Analyse des Probenmaterials der unteren Meter der Bohrungen 01 und 03, die sich im Bereich der Ostböschung befinden, durchaus befürwortet, um einerseits die Erkenntnisse zum Grundwasserschaden auch für die Ostböschung zu verifizieren und andererseits dem Informationsbedarf der Öffentlichkeit nachzukommen. Es stehen laut Auskunft des Ingenieurbüros GFP noch 174 Proben aus den Kleinrammbohrungen 03, 04, 07, 26, 27, 30, 34, 37, 38 und 38a zur Verfügung. Die chemische Analytik dieser Proben würde ca 35.000 € kosten. Die Analytik der unteren Proben der Bohrungen 01 und 03 würden ca. 2500 € kosten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1276/2018
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 19.04.2018 09:46