Mandari Insight

1276/2018

Kalkberg

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 19.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.04.2018, TOP 2.1.2

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

5760 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57 
 
Vorlagen-Nummer  19.04.2018 
 1276/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 
 
Kalkberg 
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Analyse verschiedener 
Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg 
Die Fraktion DIE LINKE bittet in Ihrem Antrag AN/0297/2018 folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Die Stadt Köln entnimmt ihrem Probenlager folgende Rückstellproben aus dem sogenannten 
Kalkberg und lässt diese chemisch analysieren: KRB3, KRB4, KRB7, KRB23, KRB26, KRB27, 
KRB30, KRB34 und KRB37. 
Die Analyse soll nach demselben Verfahren und in demselben Umfang der stofflichen Analy-
se, wie es bei den untersuchten Abschnitten der KRB38 sowie KRB38a der Fall war, durchge-
führt werden. 
Im unmittelbaren Anschluss an die Untersuchungen sollen die Ergebnisse veröffentlicht wer-
den. 
 
2. Die Stadt Köln untersucht die bisher noch nicht untersuchten Abschnitte der Bohrproben 38 
und 38a und veröffentlicht die Ergebnisse im unmittelbaren Anschluss an die Untersuchung. 
 
Der Antrag der Fraktion DIE LINKEN nach umfangreichen weiteren Bodenuntersuchungen erfolgt mit 
der Begründung, dass „die bisherigen chemischen Untersuchungen allerdings für die Beantwortung 
der Frage nach den umwelt- und gesundheitsschädlichen Risiken unzureichend sind.“ Die Untersu-
chungen seien zwingend erforderlich, um eine faktenbasierte und hinreichende Grundlage für weitere 
Entscheidungen zu treffen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Mit dem Erwerb des Kalkberges ist auch die Pflicht zur bodenschutzrechtlichen Gefahrenabwehr auf 
die Stadt Köln übergegangen. Die Verwaltung hat die bodenschutzrechtlichen Gefahren im Rahmen 
des Ankaufs bewertet und abgewogen.  
 
Damals war bereits bekannt, dass im Umfeld des Kalkberges das Grundwasser durch Chlorid und 
Cyanide belastet ist. Es wurde eine Detailuntersuchung der Grundwasserbelastungen veranlasst, die 
mittlerweile abgeschlossen ist.  
Im Grundwasser wurden nur sehr temporär und vereinzelt andere als die vorgenannten Schadstoffe 
gefunden. Bei den umweltchemischen Untersuchungen standen daher die für das Grundwasser 
relevanten Cyanide und hier insbesondere Proben aus den bereits identifizierten Schadstoffquellen 
im Bereich der Süd- und der Nordböschung im Focus.  
 
Die von der Firma GFP in diesen Bereichen durchgeführten Bohrungen erreichten bis auf die 
Bohrung 38 und 38a nicht den relevanten Grundwasserschwankungsbereich. Daher wurden nur aus 
diesen Bohrungen Proben analysiert. Bei der Auswahl der Proben spielen alle organoleptischen

2 
 
Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsitenz) eine Rolle. Im Fall des Kalkberges sind nahezu alle 
Proben der kalkhaltigen Schichten geruchlich auffällig. Sie riechen wie Moltofill, also nach Kalk und 
Gips. Andere Auffälligkeiten wie Verfärbungen traten in der Regel nicht auf. Die Auswahl der Proben 
für die chemische Analytik erfolgte in Abstimmung mit dem von der Verwaltung beauftragten und 
nach den Landesregelungen zugelassenen Fachgutachter. 
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden gutachterlich ausgewertet und deren Bewertung im 
Frühjahr 2018 den politischen Gremien mitgeteilt und unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/feuerwehr/hubschrauber/altlast-kalkberg veröffentlicht.  
Die bisher durchgeführten Untersuchungen wurden nach dem Stand der Technik durchgeführt und 
sind für eine Gefahrenbeurteilung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ausreichend. 
 
Zur Einschätzung der Gefahren durch den Direktkontakt (Wirkungspfad Boden-Mensch) wurden 
ebenfalls umfangreiche Untersuchungen vorgenommen. Unter der Voraussetzung, dass die 
Maßnahmen der Haldenstabilisierung wie geplant angeschlossen werden, ist der Wirkungspfad 
Boden-Mensch für einen Großteil des Kalkberges (Ost-, Nord-, Westböschung und Kuppe) 
unterbunden. 
Bis zum Abschluss der Maßnahmen zur Haldenstabilisierung sind jedoch Beeinträchtigungen über 
belastete Stäube nicht auszuschließen. Maßnahmen zur Vermeidung von Staubverwehungen werden 
bis zur Abdichtung der Flächen weiterhin betrieben, um die Emissionen so gering wie möglich zu hal-
ten. 
Um Gefahren über den Wirkungspfad Boden-Mensch im Bereich der Südböschung ausschließen zu 
können, hat die Verwaltung weitere Oberbodenuntersuchungen veranlasst. Sollten hierbei Prüfwert-
überschreitungen festgestellt werden, so können sich daraus ergebende Gefahren durch gezielte 
Maßnahmen wie die Herstellung eines dichten Bewuchses oder Betretungsverbote ausgeschlossen 
werden. 
 
Alle im Antrag der Fraktion DIE LINKEN genannten KRB befinden sich im Bereich der Böschungen 
des Kalkberges, deren Oberfläche im Zuge der Haldenstabilisierung aus statischen Gründen 
abgedichtet werden. Dadurch werden der direkte Kontakt Boden-Mensch und das Eindringen und 
mögliche Auswaschen von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden. Die Verwaltung hält 
insofern die im Antrag „Der Linken“ geforderten weiteren Untersuchungen der oberhalb des 
Grundwasserschankungsbereiches gewonnenen Bodenproben nicht für erforderlich.  
 
Allerdings wird eine Analyse des Probenmaterials der unteren Meter der Bohrungen 01 und 03, die 
sich im Bereich der Ostböschung befinden, durchaus befürwortet, um einerseits die Erkenntnisse zum 
Grundwasserschaden auch für die Ostböschung zu verifizieren und andererseits dem 
Informationsbedarf der Öffentlichkeit nachzukommen.  
 
Es stehen laut Auskunft des Ingenieurbüros GFP noch 174 Proben aus den Kleinrammbohrungen 03, 
04, 07, 26, 27, 30, 34, 37, 38 und 38a zur Verfügung. Die chemische Analytik dieser Proben würde ca 
35.000 € kosten. Die Analytik der unteren Proben  der Bohrungen 01 und 03 würden ca. 2500 € 
kosten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1276/2018
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
19.04.2018
Erstellt
19.04.2018 09:46