V/0006/2024
Bebauungsplan Nr. 378 - 1. Änderung - Entwurf zur Veröffentlichung
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V-0006-2024-Anlage-3-Planzeichnung-Verkleinerung
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19
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154 a
Rampe
Rampe
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II
IV
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III
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III
I
I
I
II
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I
I
I
I
I
I
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Rampe
6
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Rampe
Rampe
Neubeckum - Münster
Neubeckum - Münster
Flur 154
19
17
23
6
I
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Lindberghweg
Haferlandweg
2
122
731
207
211
242
160
230
118
239
128
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780
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208
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236
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200248
161
116
162
163
765 266
263
270
261
262
778
779
MK III
0° - 25°
GH 11,00 mAnschluss an die
Baugrenze imBebauungsplan
Nr. 378
Anschluss an dieBaugrenze im
BebauungsplanNr. 378
MK
55,23 m
2,00,7
208
76
236
122
731
207
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163
765 266
263
270 267
261
262
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr. 378
378
1. Änderung
Loddenheide -
Heumannsweg / Albersloher Weg /
Drolshagenweg / Lindbergweg im
Bereich des neuen WLE-
Haltepunktes "Loddenheide"
Münster
154
1 : 500
- Entwurf -
II
12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull)
Bestandsangaben
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Art der baulichen Nutzung
KerngebieteMK
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
0,7
2,0
Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßIII
Gebäudehöhe, als HöchstmaßGH
11,00 m
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Bauvorschriften
Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0°- 25°
Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
Zeichenerklärung
Festsetzungen
Nachrichtliche Übernahme
Baugrenze weiterer Verlauf
Bereich des Planfeststellungsverfahrens zur
Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) der WLE-Strecke Sendenhorst-Münster
1.Änderung
Die Plangrundlage wurde am 04.04.2023 aus dem Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die
Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, __________
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, __________ __________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans
gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __
vom __________ bekannt gemacht.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom __________
bis zum ___________veröffentlicht worden (Ergänzendes Verfahren).
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und
41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, __________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 / Nr. 6)
· Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNV
O)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 / Nr. 6)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490)
65,23 m
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 Im MK-Gebiet sind Wohnungen außer im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO, Schank- und Speisewirtschaften,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten unzulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
1.2 Im MK-Gebiet sind sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) und Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) nur ausnahmsweise
zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
1.3 Im MK-Gebiet ist bei Einzelhandelsnutzung nur der Handel mit Möbeln einschließlich textiler Raumausstattung, Bau-
und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf sowie Autohandel und -zubehör zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO).
1.4 Im Einzelfall kann über die festgesetzte Geschosszahl hinaus ein weiteres Vollgeschoss zugelassen werden, wenn die
zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten wird (§ 16 Abs. 6 BauNVO). Die festgesetzte max. Bauhöhe darf in
diesen Fällen um bis zu 4,00 m überschritten werden.
Der für die Bauhöhe maßgebliche Bezugspunkt ist in der Plangraphik festgesetzt.
1.5 Beim Neubau von Gebäuden ist eine Anlage zur Solarenergienutzung zu installieren. Die Anlage muss eine Größe von
mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes besitzen. Die Verpflichtung der Installation von Anlagen zur
Solarenergienutzung gilt auch für Bestandsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. Eine
grundlegende Dachsanierung und ein Dachausbau liegen vor, wenn für die geplante Baumaßnahme am Dach eine
baurechtliche Zulassung erforderlich ist. Von dieser Verpflichtung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn eine
Anlage zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. (§ 9 Abs. 1
Nr. 23b).
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
2.1 Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistung und nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen, die
a) größer als 5 qm sind;
b) eine Höhe von max. 1,0 m oder eine Länge von max. 5,0 m überschreiten;
c) als freistehend Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt werden sollen.
Selbstleuchtende oder beleuchtete Werbeanlagen mit Ausrichtung zum Lindberghweg sind unzulässig.
2.2 Die
unbebauten Flächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Ausnahme von Stellplatzflächen,
notwendiger Grundstücksumfahrungen und -zufahrten sowie Lagerflächen und Ähnliches gärtnerisch zu gestalten. Die
Gestaltung der Vorgartenfläche durch Steinaufschüttungen (z.B. Schotter, Kies, Split o.ä.) ist unzulässig, soweit sie
nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen. Dem Spritzwasserschutz dienen Gebäudeumrandungen mit einer
Breite von bis zu 40 cm oder entsprechend dem jeweiligen Dachüberstand. Gleiches gilt für Vorgartenflächen (Flächen
zwischen vorderer Gebäudekante und Straßenbegrenzungslinie) mit Ausnahme der notwendigen Zu- und Abfahrten.
3 Hinweise
3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können
während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des
Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
3.2 Bodendenkmäler
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber
auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die
Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen,
Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW).
3.3 Minimierung von Lichtemissionen
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper zu
verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und
fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw.
maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundlichen
Farbtemperatur CCT von < 3000 K).
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0006/2024
Anlage A
2343 Zeichen
Anlage A zur V/0006/2024 Kurzüberblick Die in 2023 durchgeführte öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Be- bauungsplans Nr. 378: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" soll wiederholt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes- Eisenbahn) Münster-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine direkte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNV-Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivie- rung der WLE-Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausgebaut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebauungsplan werden die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet entlang der WLE-Strecke geschaffen. Finanzierung Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen Kosten für den Grunderwerb von Teilgrundstücken, die Herstellung von öffentlichen Verkehrsflächen so- wie des Mobiliars (z.B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden Baube- schlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bebauungsplan ist ein Baustein in der Gesamtmaßnahme zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster-Sendenhorst. Diese ermöglicht die Verlagerung des Individualver- kehrs auf die Schiene und somit eine Reduzierung der CO2 -Emmissionen. Die auf Grundlage des Bebauungsplans erfolgenden Maßnahmen zur Herstellung des Halte- punktes werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vollständig auf externen Aus- gleichsflächen ausgeglichen.
V-0006-2024-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2 Textliche Festsetzungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Im MK-Gebiet sind Wohnungen außer im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten unzu- lässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). 1.2 Im MK-Gebiet sind sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). 1.3 Im MK-Gebiet ist bei Einzelhandelsnutzung nur der Handel mit Möbeln einschließlich texti- ler Raumausstattung, Bau- und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf sowie Autohandel und - zubehör zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO). 1.4 Im Einzelfall kann über die festgesetzte Geschosszahl hinaus ein weiteres Vollgeschoss zugelassen werden, wenn die zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten wird (§ 16 Abs. 6 BauNVO). Die festg esetzte max. Bauhöhe darf in diesen Fällen um bis zu 4,00 m überschritten werden. Der für die Bauhöhe maßgebliche Bezugspunkt ist in der Plangraphik festgesetzt. 1.5 Beim Neubau von Gebäuden ist eine Anlage zur Solarenergienutzung zu installieren. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes besitzen. Die Verpflichtung der Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung gilt auch für Be- standsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. Eine grundlegende Dachsanierung und ein Dachausbau liegen vor, wenn für die geplante Baumaßnahme am Dach eine baurechtliche Zulassung erforderlich ist. Von dieser Verpflichtung kann eine Aus- nahme zugelassen werden, wenn eine Anlage zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistung und nur innerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen, die a) größer als 5 qm sind; b) eine Höhe von max. 1,0 m oder eine Länge von max. 5,0 m überschreiten; c) als freistehend Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt wer- den sollen. Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0006/2024 Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2 Selbstleuchtende oder beleuchtete Werbeanlagen mit Ausrichtung zum Lindberghweg sind unzulässig. 2.2 Die unbebauten Flächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Aus- nahme von Stellplatzflächen, notwendiger Grundstücksumfahrungen und -zufahrten sowie Lagerflächen und Ähnliches gärtnerisch zu gestalten. Die Gestaltung der Vorgartenfläche durch Steinaufschüttungen (z.B. Schotter, Kies, Split o.ä.) ist unzulässig, soweit sie nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen. Dem Spritzwasserschutz dienen Gebäu- deumrandungen mit einer Breite von bis zu 40 cm oder entsprechend dem jeweiligen Dach- überstand. Gleiches gilt für Vorgartenflächen (Flächen zwischen vorderer Gebäudekante und Straßenbegrenzungslinie) mit Ausnahme der notwendigen Zu- und Abfahrten. 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vors chriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzent- rum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einge- sehen werden. 3.2 Bodendenkmäler Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mau- erwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Boden- beschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL -Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 3.3 Minimierung von Lichtemissionen Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlos- sene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu ver- wenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV- Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED -Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundlichen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).
Berichtsvorlage
3411 Zeichen
V/0006/2024 V/0006/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 378 - 1. Änderung: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung im Internet Beratungsfolge 30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Lod- denheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" erneut öffentlich auszulegen (Veröffentlichung im In- ternet). Mit der Vorlage V/0264/2022 hat der Rat der Stadt Münster am 14.06.2022 den Aufstellungsbe- schluss für das vorliegende Bebauungsplanverfahren gefasst. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" geschaffen werden. Der Haltepunkt im Bereich der Lodden- heide ist einer von 5 vorgesehenen Haltepunkten im Münsteraner Stadtgebiet. Für zwei Haltepunkte ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich (Loddenheide und Wolbeck). Das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster - Sendenhorst schließt die Infrastruktur der Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiet nicht mit ein. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten. Für die darüberhinausgehenden Aus- stattungen, Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Nach Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Münster -Südost am 16.05.2023 und dem Aus- schuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung am 31.05.2023 (Berichtsvorlage V/0222/2023) erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonsti- Stadtplanungsamt 16.01.2024 Ihre Ansprechpartner : Herr Kather Telefon: 492-6153 KatherM@stadt-muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0006/2024 gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.07. bis 11.08.2023. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu den WLE -Haltepunkten Wolbeck und Loddenheide er- folgte parallel. Die Unterlagen waren sowohl im Kundenzentrum des Stadthauses 3 als auch auf den Internetseiten des Stadtplanungsamtes einsehbar. Gegenüber den bereits in 2023 öffentlich ausgelegten Planungsunterlagen wurden Aktualisierungen in der städtebaulichen Begründung vorgenommen. Die Zeitplanung in der baulichen Umsetzung des WLE-Haltepunktes bleibt hierdurch unberührt. Aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in Bezug auf die Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 wird nicht mehr von einer öffentlichen Au slegung gespro- chen, sondern von einer Veröffentlichung im Internet. Die Planunterlagen werden aber weiterhin pa- rallel vor Ort im Kundenzentrum ausgelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für März 2024 vorge- sehen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Begründung Anlage 2 – Textliche Festsetzungen Anlage 3 – Planzeichnung (Verkleinerung)
V-0006-2024-Anlage-1-Begruendung
39394 Zeichen
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 15 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Inhalt Seite 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 2 3.3 Planfeststellungsverfahren .......................................................................................................... 2 4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 3 6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 3 7 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 4 7.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 4 7.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 4 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 5 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 6 7.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 6 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 7 7.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 11 7.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 11 7.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 11 7.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 12 7.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 12 7.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 12 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 12 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 12 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 13 7.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 13 7.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 13 8 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 14 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 14 Anlage.......................................................................................................................................................... 15 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0006/2024 Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 15 1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes- Eisenbahn) Münster-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine direkte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNV-Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE- Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausgebaut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet entlang der WLE- Strecke geschaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren geändert. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches wird begrenzt durch Eine öffentliche Grünfläche im Südwesten Den Haferlandweg im Norden Gewerbebetriebe im Nordwesten und Südosten Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 154, Flurstücke 274, 275 und Teile der Flurstücke 249, 253 und 263. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den betreffenden Bereich Bahnhof/Haltepunkt dar. Dem Entwicklungsgebot wird somit entsprochen. 3.2 Bestehendes Planungsrecht Der am 08.04.1993 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 378 setzt im Bereich der angestrebten Änderung öffentliche Grünfläche, Kerngebiet sowie Straßenverkehrsfläche fest. Eine Änderung ist entsprechend erforderlich. 3.3 Planfeststellungsverfahren Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2020 das durch die WLE beantragte Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Sendenhorst –Münster eingeleitet. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen darüberhinausgehende Ausstattungen, zusätzliche verkehrliche Anbindungen und Stellplätze. Deshalb werden diese Inhalte im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 15 Die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan in Lila dargestellten Flächen der Planfeststellung überlagern sich zum Teil mit den Flächen des Bebauungsplanes. Innerhalb dieser überlagernden Flächen liegen Baustelleneinrichtungsflächen für die Umsetzung der Planfeststellung. 4 Räumliche und strukturelle Situation Der geplante Haltepunkt Loddenheide liegt im Südosten von Münster im Stadtteil Gremmendorf. Das Plangebiet liegt in einem Gewerbegebiet nordöstlich am Albersloher Weg. Der Albersloher Weg ist für große Teile der Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf die Hauptverbindung ins Münsteraner Stadtzentrum. In dem hier betreffenden Abschnitt der Bahnstrecke verlaufen die Gleisanlagen parallel zum Albersloher Weg. Das Gewerbegebiet liegt gegenüber des Gewerbeparks Münster-Loddenheide, der sich westlich des Albersloher Weges befindet. Nordöstlich an das Gewerbegebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Im weiteren Umfeld befindet sich der nördliche Siedlungsbereich von Gremmendorf-Ost und die Siedlung Lütkenbeck. Die direkte Umgebung ist somit durch Verkehrsflächen und gewerblich genutzte Flächen geprägt. 5 Planungsziele Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den WLE-Haltepunkt „Loddenheide“ geschaffen werden. Die Planungsziele werden maßgeblich durch den verkehrstechnischen Entwurf bestimmt. Aus diesem leitet sich das Ziel ab, eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg anzuschließen, eine barrierefreie Verbindung zu den Gleisanlagen herzustellen sowie mehrere Platzflächen für Fahrräder und E-Scooter zu schaffen. Abbildung 1: verkehrstechnischer Entwurf (Stand 09.03.2022) 6 Inhalte des Bebauungsplans Basierend auf dem durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellten verkehrstechnischen Entwurf wird für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs die Nutzung „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Die Ausgestaltung der Stellplätze sowie Verkehrsgrünflächen erfolgt innerhalb dieser Flächen und wird nicht explizit durch den Bebauungsplan vorgegeben. Die Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 15 öffentliche Verkehrsfläche schließt an der Straße Haferlandweg an und wird bis zum Haltepunkt, d. h. zu den Gleisanlagen weitergeführt. Die bestehende Kerngebietsfläche (MK) ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans inkludiert, um den geänderten Verlauf der Baugrenze darstellen zu können. Für die Herstellung des Bahnhaltepunktes ist es erforderlich, die im Süden angrenzende MK-Fläche zu überplanen. Dafür springt die MK-Fläche inklusive der Baugrenze in dem Bereich im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan um ca. 12 m zurück. Die Festsetzungen dieser Nutzung werden nicht geändert und somit aus dem rechtkräftigen Bebauungsplan übernommen. Außerdem sind die Flächen, in der die Planfeststellung erfolgt, nachrichtlich dargestellt. 7 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 7.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird. Diese Quellen sind im Folgenden aufgelistet: LANUV (2021): Fachinformationssystem Klimaanpassung im Internet: http://www.klimaanpassung- karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume¶m=Klimaanalyse PlanU GbR Landschafts- und Umweltplanung (2021): Artenschutzprüfung (Stufe II): Anlage der Haltestellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zwischen Münster und Sendenhorst Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 hinaus. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den WLE-Haltepunkt „Loddenheide“ geschaffen werden. Das Planungsziel ist, eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg anzuschließen, eine Verbindung zu den Gleisanlagen herzustellen sowie mehrere Stellplätze für Fahrräder und e-Scooter zu schaffen. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 15 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für den vorliegenden Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen und menschliche Gesundheit Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) TA Lärm Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten sowie Eingriffsregelung i. V. m. den Re gelungen des BauGB Fläche und Boden Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz Wasser Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW (Niederschlagswasserbeseitigung) Klima / Luft Klimaanpassungsgesetz NRW Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes NRW (KliSchGNRW) Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB) Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Regionalplan Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Der Schienenweg mit Haltepunkt ist dargestellt. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Gemischte Baufläche (M) dar. Die angrenzende Fläche für Bahnanlagen und der Haltepunkt sind im FNP dargestellt. Planfeststellung zum Ausbau der WLE-Trasse Der Änderungsbereich liegt teilweise im planfestgestellten Bereich zum Ausbau der WLE-Trasse. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 15 Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Die Planung liegt in dem grundsätzlich als Kerngebiet überplanten und bebauten Bereich des Bebauungsplans Nr. 378. Dementsprechend ist die Planung als Umnutzung eines bereits überplanten Bereichs zu betrachten. Allerdings ist mit der neuen Planung eine Erhöhung der Versiegelung und Überplanung einer Grünfläche verbunden, was ein Ausgleichserfordernis auslöst (s. Punkt 7.4.2). Folgen des Klimawandels Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen begegnet werden soll, erfolgen Ausführungen unter dem Punkt 7.4.5 Klima/Luft. Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes Von der Planung ist eine festgesetzte öffentliche Grünfläche betroffen. Spezielle Schutzausweisungen befinden sich nicht im Änderungsbereich. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit nicht innerhalb eines Landschaftsplangebietes. Grünordnung Münster Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist in der Grünordnung Münster als Siedlungsgebiet ausgewiesen. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Schwierigkeiten traten bei der Zusammenstellung der Angaben nicht auf. 7.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit Bestandssituation der Umwelt Der Änderungsbereich und die Umgebung sind durch die festgesetzten Kerngebietsnutzungen des Bebauungsplans Nr. 378 geprägt. Dementsprechend wird dieser Bereich überwiegend zum Arbeiten in den Gewerbebetrieben sowie durch Handelsbetriebe (Autohaus etc.) genutzt. Südlich des Albersloher Weges befindet sich der Gewerbe- und Bürostandort Loddenheide mit seinen zahlreichen Arbeitsplätzen. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 wird der Haltepunkt für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg angeschlossen und Abstellanlagen für Fahrräder und e- Scooter geschaffen. Die Betriebe und Einrichtungen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 378, des Gewerbe- und Bürostandortes Loddenheide sowie andere Ziele in der Umgebung werden damit fußläufig und mit dem Fahrrad vom Haltepunkt aus erreichbar. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 15 Lärm Die Planung des Haltepunktes im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist aufgrund der fehlenden kritischen Immissionsorte und der geringen Lärmemissionen durch die Parkverkehre lärmtechnisch unkritisch. Während der Bauphase ist mit Störungen (z. B. durch Lärm, Licht, etc.) durch Baufahrzeuge und- maschinen zu rechnen. Als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten anzustreben. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kulturgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Bestandskartierung nach Biotoptypen Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst vorwiegend gewerblich genutzte Fläche. Ein kleiner Teil im Norden besteht aus komplett versiegelter Verkehrsfläche. Die Grundflächenzahl der Gewerbefläche liegt bei 0,7. Etwa 30 % der Fläche ist bestanden von Verkehrsbegleitgrün. Der westliche Teil des Geltungsbereiches wird geprägt von einer 665 m² großen Grünfläche. Ursprünglich war hier im Bebauungsplan 378 ein Pflanzgebot mit heimischen Gehölzen festgelegt. Auf der Fläche standen u.a. Linde, Feldahorn, Hainbuche, Birke, Hasel und Brombeeren. Dieser Gehölzstreifen wurde im Winter 2022/23 entfernt. In diesem Bereich soll der Entlastungskanal am Haferlandweg verlegt werden. Für diese Kanalverlegung gibt es ein eigenes Genehmigungsverfahren. Der Gehölzbestand wurde an dieser Stelle nicht wiederhergestellt, da bereits bekannt war, dass an dieser Stelle der Haltepunkt Loddenheide errichtet wird. Zurzeit ist der Bereich des ehemaligen Gehölzstreifens durch eine Hochstaudenflur geprägt. Landschaftsökologische Bestandsbewertung Die landschaftsökologische Bewertung des Bestandes wurde auf der Grundlage des städtischen Bewertungsverfahrens zur Ermittlung von Eingriffen im Stadtgebiet durchgeführt. Mittlere Biotopwerte erreicht im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans nur die Hochstaudenflur. Die versiegelten Verkehrsflächen, das Verkehrsbegleitgrün sowie die Gewerbeflächen erzielen nur eine relativ geringe landschaftsökologische Wertigkeit. Für das rd. 1.831 m² große Plangebiet wurden im Rahmen der landschaftsökologischen Bestandsbewertung insgesamt 4.713 Werteinheiten erzielt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe aller Biotoptypen von 2,57. 832 m² des Plangebiets sind im Bestand vollständig versiegelt, die Versiegelungsquote beträgt 45,5 %. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft / Landschaftsbild Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 378 werden hauptsächlich Gewerbeflächen mit etwas Begleitgrün und eine Hochstaudenflur überplant. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 15 Die Veränderungen des Landschaftsbildes im Plangebiet sind als nicht gravierend einzustufen. Die angrenzenden Flächen sind ebenfalls durch gewerbliche Nutzung geprägt oder werden für den Verkehr genutzt. Der mit 1.831 m² recht kleine Änderungsbereich des Bebauungsplans fällt bei den versiegelten Flächen kaum ins Gewicht. Landschaftsökologische Bewertung des Bebauungsplanentwurfs Die Planung sieht vor, im Bereich der Hochstaudenflur und auf der Gewerbefläche eine komplett versiegelte Verkehrsfläche anzulegen. Dadurch erhöht sich der Anteil an versiegelter Fläche und liegt nach Umsetzung der Planung bei 87,33 %. Für die Planung wird eine landschaftsökologische Wertigkeit von 2.170 Werteinheiten erzielt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe von 1,11. Kompensation des Eingriffs / Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Der Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestands- und Planungssituation führt zu einem Defizit von 2.543 Werteinheiten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Wertstufenverlust von 1,39 Wertstufen. Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans stehen keine Flächen zum Ausgleich zur Verfügung. Daher muss der Ausgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch die Zuordnung der insgesamt 2.067 m² großen Flächen Nr. 26017 und 26020 aus dem städtischen Kompensationsflächenpool. Fläche 1 – im BPlan 585 – Südwestlich Nordkirchenweg/westl. Kappenberger Damm / Buswende – Komkat 26017: Die für die 1. Änderung des Bebauungsplans 378 vorgesehene Kompensationsfläche (Gem. Hiltrup, Flur 1, Nr. 538 - siehe Lageplan) ist im Bebauungsplan Nr. 585 als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ohne zugewiesenes Kompensationserfordernis festgesetzt und im Flächenpool für Kompensationsmaßnahmen unter der Nummer 26017 mit einer Größe von 770 m² erfasst. Auf dieser und den benachbarten Kompensationsflächen werden verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen wie etwa die Umwandlung einer Ackerfläche in eine Hochstaudenflur und das Anpflanzen von Baumgruppen realisiert. Bezogen auf die Kompensationsfläche Nr. 26017 erzielen diese Maßnahmen eine landschaftsökologische Wertsteigerung von 948 Werteinheiten. Fläche 2 – im BPlan 585 - Südwestlich Nordkirchenweg/westl. Kappenberger Damm / Buswende – Komkat 26020: Auch diese Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 585 und weist eine Größe von 1.297 m² auf. Durch verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen wird hier eine Aufwertung von 1.596 Werteinheiten erzielt. Insgesamt wird auf den zwei Kompensationsflächen eine ökologische Aufwertung von 2.544 Werteinheiten erzielt. Somit gilt das ökologische Defizit von 2.543 Werteinheiten, welches durch die 1. Änderung des Bebauungsplans 378 entsteht, als vollständig ausgeglichen. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 15 Artenschutzprüfung (ASP) Im Rahmen der Artenschutzprüfung (planU, 2021) erfolgte im Jahr 2021 eine Erfassung der Höhlenbäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien. Die Erfassung erfolgte für die insgesamt fünf geplanten Haltepunkte der WLE in Münster. Avifauna In den Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren direkter Umgebung konnten 30 verschiedene Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter sind drei sogenannte „planungsrelevante“ Vogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Mehlschwalbe), bei denen aber keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder „Nahrungsgast“. Die sonstigen nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet. Da zwei der drei planungsrelevanten Vogelarten, nämlich der Turmfalke und die Mehlschwalbe, im Untersuchungsgebiet zur vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 festgestellt wurden, werden im Folgenden die relevanten Informationen aus der Artenschutzprüfung wiedergegeben: Turmfalke: Bei der ersten Begehung der Brutrevierkartierung am 29.03.2021 wurde insgesamt einmalig ein männliches Individuum des Turmfalken im Untersuchungsgebiet am Albersloher Weg beobachtet. Dieser überflog das Untersuchungsgebiet in Richtung Südosten. Im Eingriffsbereich selbst wurden weder Bruten noch Nahrungsflüge festgestellt. Zwar sind Nahrungsflüge dieser Art auch im Bereich des Eingriffs denkbar, eine erhebliche Bedeutung als Nahrungshabitat kann diesem Bereich dennoch nicht beigemessen werden. Folglich ist bei der Umsetzung des Planvorhabens weder mit dem Verlust essentieller Nahrungshabitate noch anderweitiger erheblicher Beeinträchtigungen zu rechnen, die somit ausgeschlossen werden. Mehlschwalbe: Bei zwei Kartiergängen im Mai 2021 wurden jeweils eine bzw. zwei Mehlschwalben überfliegend festgestellt. Brutstätten und Nahrungsflüge innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zwar sind Nahrungsflüge dieser Art auch im Bereich des Eingriffs denkbar, eine erhebliche Bedeutung als Nahrungshabitat kann diesem Bereich jedoch nicht beigemessen werden. Folglich ist bei der Umsetzung des Planvorhabens weder mit dem Verlust essentieller Nahrungshabitate noch anderweitiger erheblicher Beeinträchtigungen zu rechnen, die somit ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Arten Turmfalke, Mäusebussard und Mehlschwalbe, die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht eintreten. Die erforderlichen Gehölzrodungsmaßnahmen wurden bereits im Winter 2022/23 durchgeführt. Diesbezügliche Regelungen sind daher im Bebauungsplan nicht erforderlich. Generell gelten zum Schutz von Vögeln die gesetzlichen Bestimmungen mit Blick auf Gehölzrodungen. So sind auch bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Baufeldfreimachung im Zuge des Haltepunktbaus außerhalb des Bebauungsplanbereichs folgende zeitliche Vorgaben zu beachten: - Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10 – 28/29.02 eines Jahres - Ausnahmen nur nach Freigabe durch eine sachverständige Person. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 15 Fledermäuse In den fünf Untersuchungsgebieten wurden die vier Fledermausarten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus festgestellt. Darüber hinaus konnten die zwei Arten Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus nicht sicher nachgewiesen werden. Alle Fledermausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. Bei keiner Art gab es aktuell einen Quartiernachweis in den einzelnen Untersuchungsgebieten. Innerhalb des Plangebietes zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 wurden im Rahmen der Untersuchung keine Fledermäuse und keine Höhlenbäume festgestellt. Hinweis außerhalb der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Südlich angrenzend an das Plangebiet wurde eine wiederkehrende Jagdaktivität der Zwergfledermaus und weiter südlich im Gewerbegebiet Loddenheide eine andauernde und intensive Jagdaktivität der Zwergfledermaus sowie mindestens zwei Tiere der Rauhautfledermaus festgestellt. Höhlenbäume befinden sich auf der Mittelinsel des Albersloher Weges, südlich außerhalb des Plangebietes. Aufgrunddessen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Eingriffen in den Baumbestand außerhalb des Plangebietes und ggf. Entfernung von potentiellen Baumhöhlenquartieren im Zusammenhang mit dem Haltepunktbau weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden. Diese bestehen in einer Ein- bzw. Ausflug- und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwertung des Quartierpotenzials vor einer Gehölzrodung. Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Generell sind zum Schutz von Fledermäusen und Insekten folgende Vorgaben der Artenschutzprüfung zur Minimierung der Lichtemissionen bei der Errichtung und dem Betrieb des Haltepunktes innerhalb und außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen: - Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an den Straßenzügen zur Verringerung großräumiger Anlockeffekte - Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hitzetod von Insekten) mit gerichteter Anstrahlung der betreffenden Bereiche (Lichtbündelung) - Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum Teil abgeschirmter Leuchten - Keine Beleuchtung angrenzender Flächen - Verwendung von insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K). Der Bebauungsplan (1. Änderung) enthält einen entsprechenden Hinweis. Reptilien: Es wurden keine Reptilien in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen. Als Fazit der Artenschutzprüfung ist festzuhalten, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht eintreten. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 15 Weitere Informationen können der Artenschutzprüfung entnommen werden. 7.4.3 Fläche und Boden Derzeitige Umweltsituation Als natürlicher Boden findet sich gemäß Umweltkataster Münster im Änderungsbereich des Bebauungsplans und der Umgebung ein Braunerde-Pseudogley. Der Boden ist bereits durch die vorhandenen Versiegelungen stark überprägt. Die Versiegelungsquote im Änderungsbereich beträgt 45,5 % im Bestand. Altlasten-/Verdachtsflächen liegen nicht vor. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Durch die Planung nimmt der Versiegelungsanteil deutlich auf 87,33 % zu und es besteht ein entsprechendes Ausgleichserfordernis für den Eingriff (s. Punkt. 7.4.2). Aufgrund der Lage der betroffenen Fläche innerhalb eines grundsätzlich als Kerngebiet überplanten Bereichs handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). 7.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Fließ- oder Stillgewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Durch die zusätzliche Versiegelung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Es sind jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist. 7.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Eine besondere Klimafunktion gemäß Umweltkataster Münster weist der Änderungsbereich nicht auf. Zur Ermittlung der lokalen Klimafunktion bzw. –belastung des Plangebietes und seiner Umgebung wurde die Klimaanalysekarte des Fachinformationssystems Klimaanpassung des LANUV im Internet ausgewertet: demnach herrscht im Plangebiet und der Umgebung im Sommer tagsüber eine starke thermische Belastung. Nachts besteht gemäß LANUV keine Überwärmung. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Aufgrund der Zunahme der Versiegelung verstärkt sich der Effekt auf das Mikroklima, dass es im Sommer tags und im betroffenen Bereich auch nachts zu einer stärkeren Erwärmung kommt. Dieser Effekt ist auf die versiegelten Flächen des Kerngebietes bzw. die unmittelbare Umgebung beschränkt. Begrünungsmaßnahmen, die diesen Auswirkungen der Versiegelung entgegenwirken, sollen im weiteren Verfahren umgesetzt werden. Hierzu gehören z.B. die Anpflanzungen von Laubbäumen als Schattenspender im Bereich der Parkplätze sowie die Begrünung der Fahrradboxen etc. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 15 Klimawandel Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verursachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bauzeitlich durch die Baumaschinen, LKW etc. sowie betriebsbedingt durch den PKW- und Busverkehr Treibhausgasemissionen zu erwarten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Planung des Haltepunktes Loddenheide um einen Baustein im Rahmen der Planung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, der u.a. der Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen soll. 7.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Das Ortsbild im Änderungsbereich ist durch die umgebende Kern- bzw. Gewerbegebietsnutzung geprägt. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Die Anbindung des Haltepunktes an den Haferlandweg sowie die Abstellflächen für Fahrräder etc. werden sich zukünftig optisch in das vorhandene Kerngebiet integrieren. Erhebliche Auswirkungen auf das Ortsbild sind nicht zu erwarten. 7.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Im Änderungsbereich befinden sich keine Baudenkmäler, Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis für den Fall der Entdeckung neuer Bodendenkmäler. 7.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Unter Umsetzung der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des Artenschutzes sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Anbindung des Haltepunktes Loddenheide an den Haferlandweg und die Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten etc. entfallen. Die öffentliche Grünfläche könnte erhalten bleiben, ein Ausgleichserfordernis für den Eingriff würde nicht entstehen. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 15 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der grundsätzliche Standort des Haltepunktes wurde im Rahmen der Planfeststellung zur WLE- Reaktivierung festlegt. Die Bebauungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anbindung an den Haferlandweg und Infrastruktureinrichtungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten dazu drängen sich nicht auf. 7.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (s. Punkt 7.4.2) unterliegen der Überwachung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster. Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen. 7.8 Zusammenfassung Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den WLE-Haltepunkt „Loddenheide“ geschaffen werden. Das Planungsziel ist, eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg anzuschließen, eine Verbindung zu den Gleisanlagen herzustellen sowie mehrere Stellplätze für Fahrräder und e-Scooter zu schaffen. Die Betriebe und Einrichtungen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 378, des Gewerbe- und Bürostandortes Loddenheide sowie andere Ziele in der Umgebung werden damit fußläufig und mit dem Fahrrad vom Haltepunkt aus erreichbar. Die Planung des Haltepunktes im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist aufgrund der fehlenden kritischen Immissionsorte und der geringen Lärmemissionen durch die Parkverkehre lärmtechnisch unkritisch. Im Zuge der Bebauungsplanänderung wird eine Grünfläche überplant und der Versiegelungsanteil nimmt deutlich auf rund 87 Prozent der Fläche zu. Der im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ermittelte Kompensationsbedarf wird auf zwei städtischen Flächen des Kompensationsflächenpools außerhalb des Bebauungsplans Nr. 378 (1.Änderung) gedeckt. Der Eingriff ist damit vollständig kompensiert. Auf Basis des Artenschutzgutachtens ergeben sich Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse im Zuge des Haltepunktbaus innerhalb und außerhalb des Bereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378. Aufgrund der Lage der betroffenen Fläche innerhalb eines grundsätzlich als Kerngebiet überplanten Bereichs handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 15 8 Flächenbilanz Geltungsbereich 1831,75 m² Öffentliche Verkehrsfläche 1058,36 m² Kerngebiet 773,41 m² Tabelle 2: Flächenbilanz 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Verwirklichung des Bebauungsplans erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der WLE im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Inhalte des Planfeststellungsverfahrens. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 15 Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Heumannsweg
- Albersloher Weg 33
- Drolshagenweg
- Lindberghweg
- Haferlandweg 2
- Kappenberger Damm
- Nordkirchenweg
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0006/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 03.01.2024 12:32