0270/2023
Erstellung einer barrierefreien Schräge neben der Treppe zwischen der KVB-Haltestelle Köln-Merheim und den drei Discountern
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2208 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 0270/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 Erstellung einer barrierefreien Schräge neben der Treppe zwischen der KVB-Haltestelle Köln-Merheim und den drei Discountern. hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 24.11.2022, TOP 9.2.4 Die CDU Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1.“ Erscheint die Installation von Schienen für Fahrräder und Kinderwagen auf der Treppe sinnvoll und machbar? 2. Könnte die Fläche neben der Treppe genutzt werden, um eine z. B. serpentinenförmige Auf- und Abfahrt für Rollatoren, Rollstühle, Fahrräder und Kinderwagen zu errichten? 3. Wer ist Eigentümer bzw. Baulastträger des Grundstücks, auf dem sich die Treppe und ihr Umfeld befindet“? – Wir bitte um eine grobe zeichnerische Darstellung.“ Antwort der Verwaltung: Da die Eigentumsfrage Grundlage für die weiteren Fragestellungen ist, wird zunächst Frage 3 beantwortet. Zu 3.: Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Grundstücke, auf denen sich die Zuwegung befindet, und damit nicht für die Umsetzung einer Rampe an dieser Stelle verantwortlich. Ein Teil der Zuwegung befindet sich in Privatbesitz, die Treppe liegt im Besitz der Kölner Ver- kehrsbetriebe (KVB) (siehe Anlage 1). Zu 1 und 2.: Da die Stadt Köln nicht Eigentümerin der benötigten Flächen ist, obliegt die Ent- scheidung der Einrichtung eines barrierefreien Zugangs im Bereich der Treppe der KVB. Die Frage wurde daher zur Stellungnahme an die KVB weitergeleitet. Die Errichtung einer Rampe zwischen den Supermärkten und der KVB Haltestelle Merheim wird von dort aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Durch den unmittelbaren Zugang zu den Supermärkten besteht die Gefahr, dass Einkaufswagen mit auf den Bahnsteig genommen werden und von dort aus ins Gleis gelangen können. Im Zuge der Herstellung der Anbindung wurde auch bewusst auf eine Rampe verzichtet, um wartende Fahrgäste nicht durch Radfah- rende, die die Haltestelle als Abkürzung zu den Supermärkten nutzen könnten, zu gefährden. Anlage Eigentumsverhältnisse
Anlage 1 Eigentümerverhältnisse
39 Zeichen
Anlage 1 Eigentümerverhältnisse Privat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0270/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2023 15:11