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0270/2023

Erstellung einer barrierefreien Schräge neben der Treppe zwischen der KVB-Haltestelle Köln-Merheim und den drei Discountern

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 1 Eigentümerverhältnisse

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2208 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
 
Vorlagen-Nummer 
 0270/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
 
Erstellung einer barrierefreien Schräge neben der Treppe zwischen der KVB-Haltestelle 
Köln-Merheim und den drei Discountern. 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 
24.11.2022, TOP 9.2.4 
Die CDU Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.“ Erscheint die Installation von Schienen für Fahrräder und Kinderwagen auf der Treppe 
sinnvoll und machbar? 
2. Könnte die Fläche neben der Treppe genutzt werden, um eine z. B. serpentinenförmige 
Auf- und Abfahrt für Rollatoren, Rollstühle, Fahrräder und Kinderwagen zu errichten? 
3. Wer ist Eigentümer bzw. Baulastträger des Grundstücks, auf dem sich die Treppe und ihr 
Umfeld befindet“? – Wir bitte um eine grobe zeichnerische Darstellung.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da die Eigentumsfrage Grundlage für die weiteren Fragestellungen ist, wird zunächst Frage 3 
beantwortet. 
 
Zu 3.: Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Grundstücke, auf denen sich die Zuwegung 
befindet, und damit nicht für die Umsetzung einer Rampe an dieser Stelle verantwortlich. Ein 
Teil der Zuwegung befindet sich in Privatbesitz, die Treppe liegt im Besitz der Kölner Ver-
kehrsbetriebe (KVB) (siehe Anlage 1).  
 
Zu 1 und 2.: Da die Stadt Köln nicht Eigentümerin der benötigten Flächen ist, obliegt die Ent-
scheidung der Einrichtung eines barrierefreien Zugangs im Bereich der Treppe der KVB. Die 
Frage wurde daher zur Stellungnahme an die KVB weitergeleitet. 
 
Die Errichtung einer Rampe zwischen den Supermärkten und der KVB Haltestelle Merheim 
wird von dort aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Durch den unmittelbaren Zugang zu den 
Supermärkten besteht die Gefahr, dass Einkaufswagen mit auf den Bahnsteig genommen 
werden und von dort aus ins Gleis gelangen können. Im Zuge der Herstellung der Anbindung 
wurde auch bewusst auf eine Rampe verzichtet, um wartende Fahrgäste nicht durch Radfah-
rende, die die Haltestelle als Abkürzung zu den Supermärkten nutzen könnten, zu gefährden. 
 
Anlage 
Eigentumsverhältnisse

Anlage 1 Eigentümerverhältnisse

39 Zeichen

Anlage 1 Eigentümerverhältnisse 
Privat

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0270/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.04.2023
Erstellt
18.01.2023 15:11