Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen am Brüsseler Platz
Mitteilung Hauptausschuss 2748/2025 vom 01.04.2026
Stand: Am 08.12.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 Lärmgutachten Brüsseler Platz 2025
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Anlage 9 Anlage 1 *Anlage ausgetauscht am 01.04.2026 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.1. Immissionsmessungen ............................................................................................................. 30 8.2. Prognoseberechnungen ........................................................................................................... 31 B2510011-01(1)_ver17Sep2025 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 1. Einleitung und Aufgabenstellung 1.1. Einleitung Die Stadt Köln hat mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 05.02.2025 ein nächtliches Verweilverbot für das Verweilen von Personen am Brüsseler Platz in 50674 Köln nebst umliegender Anliegerstraßen (inklusive aller öffentlichen Flächen wie Gehwege, Fahrbahnen, Parkflächen etc.) an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr vom 07.02. bis zum 31.0 7.2025 angeordnet. Hintergrund ist das Gerichtsurteil vom 28.09.2023 (Az.:8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster über nicht zumutbare Geräuschimmissionen am Wohngebäude der Kläger am Brüsseler Platz Nr. 8. Die Stadt Köln als Beklagte steht in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem und gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt Beurteilungspegel von über 60 dB(A) während der lautesten Nachtstunde (22:00 – 06:00 Uhr), zu ergreifen. Das Verweilverbot wurde nun im Zuge eines Eilverfahrens am 23.04.2025 durch das Verwaltungsgericht Köln vorerst wieder aufgehoben. Das durch die Stadt Köln verhängte Verweilverbot wurde als unverhältnismäßig eingestuft. Erst wenn sich herausstellt, dass ein Alkoholverbot und flankierende Maßnahmen nicht ausreichend sind, wird ein Verweilverbot zu erwägen sein, so die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln. Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 14.05.2025 wurde daraufhin das Verweilverbot vom 05.02.2025 aufgehoben und ein nächtliches Verbot des Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken am Brüsseler Platz für die Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr bis zum 31.10.2025 angeordnet. Die bestehende Beschränkung der Öffnungszeit der Außengastronomie am Brüsseler Platz bis 22:00 Uhr wurde durch das Verwaltungsgericht Köln mit dem Gerichtsurteil vom 25.07.2025 (Az.: 21 L 1617/25) bestätigt und hat somit weiterhin Gültigkeit. B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 3 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Übersichtplan Abbildung 1-1, erstellt am 28.07.2025 aus „TIM-online“ (InternetAnwendung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Darstellung der Geobasisdaten). Darstellung des Brüsseler Platzes mit angrenzender Bebauung und Lage des Messortes 2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze /2/ /3/ BImSchG TA Lärm Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Vollzitat: "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.2.2025 I Nr. 58 Sechste AVwV v. 28.08.98 zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) – Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Seite 5 von 40 B2510011-01(1)_ver17Sep2025 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Eisenbahn-Bundesamt, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 vom 07.07.2017 /4/ LAI-Hinweise Auslegung der TA Lärm, Stand 24.02.2023 /5/ Freizeitlärmerlass NRW: Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 23.10.2006 – V - 5 – 8827.5 – (V Nr.) v. 23.10.2006 mit Stand vom 1.9.2019 /6/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 /7/ DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1999 /8/ DIN 45645-1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft (Juli 1996) /9/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /10/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen. Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 2.3. Sonstiges /11/ Gerichtsurteil (Az.: 8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.09.2023 /12/ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 05.02.2025. Allgemeinverfügung der Stadt Köln über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz /13/ Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 14.05.2025 über ein nächtliches Verbot des Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem Brüsseler Platz B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 6 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3. Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilungskriterien werden im vorliegenden Fall unabhängig der TA Lärm sowie des Freizeitlärmerlasses NRW auf der Grundlage des Gerichtsurteils (Az.: 8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.09.2025 vorgegeben. Demnach soll in der lautesten Nachtstunde ein Beurteilungspegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist ein möglicher Lästigkeitszuschlag für impulshaltige Geräusche in Anlehnung an die TA Lärm zu berücksichtigen. B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 9 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die am Brüsseler Platz in den Abendstunden vorherrschende Geräuschkulisse wird im Einzelnen bestimmt durch: Kommunikationsgeräusche der Besucher in den Außenbereichen der Gastronomie bis zur Schließung um 22:00 Uhr Kommunikationsgeräusche der Besucher im Bereich der öffentlichen Außenflächen am Brüsseler Platz Aufräumarbeiten im Bereich der Außengastronomie ab ca. 21:45 Uhr (Tische - und Stühlerücken) Einzelereignisse: Laute Stimmäußerungen (Rufen, Schreien und Lachen) Gläser - und Glasflaschenklirren sowie weitere Umgebungsgeräusche wie z.B. Hundegebell, Einsatz eines Martinshorns Straßenverkehrsgeräusche auf den öffentlichen Verkehrsflächen am Brüsseler Platz (Pkw, Kleinkrafträder, Motorräder, etc.) Sonstige Hintergrundgeräusche (z.B. Fernlärm aus dem Straßen - und Schienenverkehr) Aufgrund der hohen Lärmbelastung kam es im November 2019 in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zu einem Vergleich, mit dem sich die Stadt Köln zu engmaschigen Kontrollen von Gastronomie, Einzelhandel und Außenanlagen verpflichtete, um die Lärmentwicklung zu begrenzen. Im September 2023 verlor die Stadt Köln den jahrelangen Rechtsstreit mit Anwohnern vor dem OVG Münster und muss dem Urteil zufolge intensiver ordnungsbehördlich einschreiten, um die Gesundheit der Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen. Die Stadt Köln als Beklagte steht demnach in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem und gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt hier Beurteilungspegel von über 60 dB(A) während der lautesten Nachtstunde (22:00 – 06:00 Uhr), zu ergreifen. Neben der bereits bestehenden Regelung bezüglich eines zulässigen Betriebs der Außengastronomie bis 22:00 Uhr, wurde von Seiten der Stadt Köln am 05.02.2025 ein nächtliches Verweilverbot für das Verweilen von Personen am Brüsseler Platz in 50674 Köln nebst umliegender Anliegerstraßen (inklusive aller öffentlichen Flächen wie Gehwege, Fahrbahnen, Parkflächen etc.) an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr vom 07.02. bis zum 31.07.2025 angeordnet. B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 11 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 14 von 40 C. 18.07. – 19.07.2025 • Personalisierte Handschallpegelmessungen jeweils von 20:00 - 01:00 Uhr Alle Handschallpegelmessungen in der Zeit von 20:00 – 01:00 Uhr wurden durch einen bzw. zwei Mitarbeiter der Fa. ADU cologne GmbH über den gesamten Messzeitraum begleitet, so dass eine Dokumentation geräuschintensiver Einzelereignisse gewährleistet werden konnte. Die kontinuierliche Aufzeichnung der Geräusche über 24 Stunden mittels Dauermessstation (Messzeitraum „A“) dient zur Darstellung einer sog. Geräuschtagesganglinie ohne Spezifizierung der Geräuschereignisse. Aufgrund nicht normkonformer Witterungsbedingungen (Regen) entfielen die Messungen in den Abend- und Nachtstunden am 24.05.2025 und 19.07.2025. 5.2. Durchführung der Messaufzeichnungen Zur Ermittlung der Geräuschsituation am Brüsseler Platz wurden die Geräusche (Messpegel LAFeq und LAFTeq) jeweils über eine Stunde gemittelt und entsprechend als Stundenwert für die Messzeiträume • 20:00 – 21:00 Uhr • 21:00 – 22:00 Uhr • 22:00 – 23:00 Uhr • 23:00 – 24:00 Uhr • 00:00 – 01:00 abgespeichert. Zusätzlich erfolgte eine Aufzeichnung des Mittelungspegels L AFeq als Pegel-Zeitverlauf mit einer sekündlichen Abtastrate. Für die spätere Analyse und Dokumentation der Ergebnisse wurden über die gesamte Messzeit signifikante Einzelereignisse (einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen) handschriftlich zusammen mit dem am Han d-Schallpegelmessgerät abgelesenen Momentanpegel festgehalten. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 16 von 40 auf eine Stunde gemittelten Messpegel LAFeq in Abhängigkeit der Pegeldifferenz zwischen LAFTeq und LAFeq und dem subjektiven Eindruck ein Zuschlag von 3 bzw. 6 dB. Signifikante Einzelereignisse (einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen) in Bezug auf eine Maximalpegelbetrachtung erfolgt analog zur Bildung der Beurteilungspegel für die Messzeiträume • 20:00 – 21:00 Uhr • 21:00 – 22:00 Uhr • 22:00 – 23:00 Uhr • 23:00 – 24:00 Uhr • 00:00 – 01:00 Uhr (nur vom 18.07. auf den 19.07.2025). ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 18 von 40 Die Messkette ist bis Dezember 2025 geeicht. Die Funktionsfähigkeit der Messkette wurde in regelmäßigen Abständen, insbesondere zu Beginn und nach Abschluss der Messungen durch Überprüfung der Kalibrierung sichergestellt. Parallel zu den personalisierten Handschallpegelmessung wurde zur kontinuierlichen Aufzeichnung der Geräusche über 24 Stunden (Geräuschtagesganglinie ohne Spezifizierung der Geräuschereignisse) eine Dauermessstation der Fa. Svantek mit dem in der Tabelle 6-2 aufgeführten Messequipment eingesetzt. Tabelle 6-2: Messequipment „Dauermessstation“ Bezeichnung Hersteller Typ Serien-Nr. Messgerät Svantek SV 307 82086 Messmikrofon ST30 82690 Mikrofonkabel 1408 - 6.3. Messaufzeichnung Die Aufzeichnung der Messwerte erfolgte kontinuierlich und mit Ausnahme der Kalibrierungsüberprüfung ohne Unterbrechung. Neben den stündlich abgelegten Messwerten L AFeq, L AFTeq, L AF95%, L AFmax und L AFmin wurde der Mittelungspegel L AFeq zusätzlich in Form eines Pegel -Zeitverlaufes mit einer sekündlichen Abtastrate aufgezeichnet. 6.4. Witterung Zurzeit der Messung wurden folgende Witterungsdaten erfasst: Tabelle 6-3: Meteorologische Daten Messpunkt Messtag Uhrzeit Witterung Temp. in C Wind- geschwindig- keit in m/s Hauptwindrichtung Brüsseler Platz 8, Balkon 5.OG Mittwoch 21.05.2025 20:00 – 24:00 wolkenlos 16 - 17 0,8 – 3,2 Nordwest Donnerstag 22.05.2025 20:00 – 24:00 wolkenlos / leicht bewölkt 12 - 14 0,4 – 2,7 Nord ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 19 von 40 Freitag 23.05.2025 20:00 – 24:00 wolkenlos / leicht bewölkt 9 - 14 1,3 – 4,0 Nordwest den Platanen vor bzw. neben dem Kirchengebäude St. Michael, waren zur Spitzenzeit maximal zur Hälfte ausgelastet. Gleiches gilt für die öffentlichen Freiflächen am Brüsseler Platz, auch dort hielten sich im Vergleich zu früheren Messungen deutlich weniger Personen auf. In der Messzeit von 20:00 – 22:00 Uhr stellte sich durch die Kommunikationsgeräusche der Besucher am Brüsseler Platz an allen Messtagen subjektiv ein relativ gleichmäßiger „Lärmteppich“ mit einer Pegelschwankungsbreite von ± 3 dB ein. Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse wie • Rufen, Schreien und Lachen • Gläser- und Glasflaschenklirren • Hundegebell, Martinshorn etc. • Kfz-Vorbeifahrten waren am Messort bei Messwerten von bis zu 75 dB(A) zwar eindeutig wahrnehmbar, aber insgesamt aufgrund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegel relativ hohen Lärmteppichs (Hintergrundgeräusch) weniger lästig. Mit Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr veränderte sich das Geschehen am Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 min spürbar. An allen Messtagen verringerte sich die Besucherzahl deutlich. Es bildeten sich einzelnen Gruppen von bis zu 25 Personen, die insbesondere die öffentlichen Freiflächen unter den Platanen am Brüsseler Platz nutzten. Auffällig waren auch sich immer wieder neu bildende Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“ (siehe Abbildung 6 -1 auf der folgenden Seite) sowie vor dem Kiosk „Le Kiosk“ (siehe Abbildung 6-2 auf der folgenden Seite). Im Gegensatz zum eher „ gemächlichen“, weniger auffälligen Kommunikationsverhalten der Personen im Bereich der Außengastronomie bis 22:00 Uhr waren die Kommunikationsgeräusche nach 22:00 Uhr durch die vereinzelten Personengruppen teilweise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschwankungen von bis zu 8 dB. Je nach Standort, Größe und Art der Kommunikation der Personengruppen, waren diese am Messort eindeutig wahrnehmbar und pegelbestimmend. Dieses gilt wie zuvor bereits beschrieben insbesondere für die Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“. Aber auch ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 22 von 40 die Personengruppen im Fußgänger und Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ hatten am Messort stellenweise eine schalltechnisch störende Präsenz. Abbildung 6-1: Fotodokumentation Gaststätte „Rosa“ Bildaufnahme vom 12.07.2025, 22:57 Uhr, Blickrichtung vom Messort -> Gaststätte „Rosa“ Abbildung 6-2: Fotodokumentation „Le Kiosk“ Bildaufnahme vom 12.07.2025, 22:31 Uhr, Blickrichtung vom Messort -> „Le Kiosk“ Als auffällig sind auch die „Aufräumtätigkeiten“ im Bereich der Außengastronomie durch Tische- und Stühlerücken in der Zeit von ca. 21:45 – 22:30 Uhr zu bewerten. Hier wurden B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 21 von 40 am Messort Schalldruckpegel von bis zu 75 dB(A) gemessen. Mit Rückgang bzw. Wegfall des Lärmteppichs durch die Kommunikationsgeräusche der Besucher in der Zeit von 20:00 – 22:00 Uhr sind die teilweise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschwankungen einhergehenden Kommunikationsgeräusche der einzelnen Personengruppen nach 22:20 Uhr deutlich herauszuhören. Sie liegen mitunter um bis zu 15 dB über dem allgemeinen Hintergrundgeräusch und sind entsprechend als sehr lästig einzustufen. Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse wie lautes • Rufen, Schreien und Lachen • Gläser- und Glasflaschenklirren waren am Messort bei Messwerten von bis zu 75 dB(A) auch in der Zeit von 22:00 – 24:00 Uhr bzw. 01:00 Uhr weiterhin eindeutig wahrnehmbar, aber aufgrund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegel deutlich niedrigeren Hintergrundgeräusch spürbar lästiger als vor 22:00 Uhr. Das dauerhaft einwirkende Hintergrundgeräusch von ca. 48 - 50 dB(A) (je nach Nachtstunde) wird mit Wegfall des Lärmteppichs bestimmt durch den Fernlärm aus dem öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr und sonstige nicht weiter zuzuordnende Geräusche aus der Umgebung des Brüsseler Platzes, die nicht mit dem Besucherverhalten am Brüsseler Platz in Zusammenhang stehen. Neben den Geräuschen, die durch das Besucherverhalten am Brüsseler Platz hervorgerufen werden, wird die Geräuschkulisse in den späteren Abendstunden nach 23:00 Uhr auch durch den öffentlichen Straßenverkehr (Pkw -, Motorrad -, und Rollervorbeifahrten) geprägt. Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse durch • beschleunigtes Pkw-Anfahren • Pkw-Hupen / Motorrad- und Roller-Hupe • Hundegebell etc. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 25 von 40 Lfd. Uhrzeit Aufgezeichnete Messwerte in dB(A) LAFeq LAFTeq LAFmax Bemerkungen 7 22:00 – 23:00 54,0 62,4 88,1 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher bis ca. 22:20 Uhr ca. 49 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 61 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bi s ca. 62 dB(A), lautes Sprechen bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 59 dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 68 dB(A), Maximalwert LAFmax = 88,1 dB(A) durch beschleunigte Motorradvorbeifahrt 8 23:00 – 24:00 49,8 54,8 71,7 Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 62 dB(A), lautes Lachen und Rufen bis 71,7 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personen-gruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen ca. 61 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), Maximalwert L AFmax = 71,7 dB(A) durch lautes Rufen vor Gaststätte „Rosa“ Messzeitraum: 23.05.2025 (Freitag) 9 20:00 – 21:00 59,5 63,0 73,8 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher bis 59 dB(A), stellenweise lautes Rufen und Kreischen bis ca. 71 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 67 dB(A) Maximalwert LAFmax = 73,8 dB(A) umfallendes Fahrrad direkt unterhalb des Messortes 10 21:00 – 22:00 62,4 65,9 77,7 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 60 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 70 dB(A), Maximalwert LAFmax = 77,7 dB(A) durch lautes Schreien mehrerer Personen im Außenbereich 11 22:00 – 23:00 57,7 62,9 80,2 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher bis ca. 22:20 Uhr ca. 55 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ ca. 63 dB(A), lautes Lachen bis ca. 72 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 61 dB(A) lautes Sprechen bis ca. 63 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 69,0 dB(A), Maximalwert LAFmax = 80,2 dB(A) durch lautes Schreien mehrerer Personen im Außenbereich 12 23:00 – 24:00 55,3 60,6 75 Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis 71,0 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 61 dB(A), lautes Lachen bis ca. 66 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personen-gruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB (A), Pkw- und Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 59 dB(A), Maximalwert LAFmax = 75,0 dB(A) durch PKW-Hupe ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 26 von 40 Messzeitraum: 11.07.2025 (Freitag) 13 20:00 – 21:00 64,1 67,0 77,0 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 63 dB(A), stellenweise lautes Rufen und Lachen bis ca. 67 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,0 dB(A) durch Motorradvorbeifahrt Lfd. Uhrzeit Aufgezeichnete Messwerte in dB(A) LAFeq LAFTeq LAFmax Bemerkungen 14 21:00 – 22:00 67,4 70,9 85,3 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 65 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 67 dB(A), AWB-Betriebe Mülleimer leeren bis ca. 76 dB(A), Chorgesang vor dem Kirchenportal bis ca.72 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 70 dB(A), Maximalwert LAFmax = 85,3 dB(A) durch Klatschen vor dem Kirchenportal 15 22:00 – 23:00 62,4 66,2 77,1 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 61 dB(A), von 22:30 – 23:00 Uhr ca. 59 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 63 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 75 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,1 dB(A) durch beschleunigte Motorradvorbeifahrt 16 23:00 – 24:00 59,1 63,6 79,1 Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ ca. 58 dB(A), lautes Lachen bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller- Vorbeifahrten bis ca. 75 dB(A), Maximalwert LAFmax = 79,1 dB(A) durch beschleunigte Motorradvorbeifahrt Messzeitraum: 12.07.2025 (Samstag) 17 20:00 – 21:00 63,4 67,7 84,4 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 62 dB(A), stellenweise lautes Rufen und Lachen bis ca. 66 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller- Vorbeifahrten bis ca. 71 dB(A), Maximalwert L AFmax = 84,4 dB(A) durch Pkw-Hupe 18 21:00 – 22:00 65,0 68,9 83,9 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 64 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 67 dB(A), AWB-Betriebe Mülleimer leeren bis 83,9 dB(A) Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 72 dB(A), Maximalwert L AFmax = 83,9 dB(A) AWB-Betriebe Mülleimer leeren ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 27 von 40 19 22:00 – 23:00 60,3 63,9 73,7 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 59 dB(A) von 22:30 – 23:00 Uhr ca. 57 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 62 dB(A), lautes Lachen bis ca. 66 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 58 dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomi e Gaststätte „Rosa“ bis ca. 71 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,1 dB(A) durch PkwHupe 20 23:00 – 24:00 58,2 63,2 76,3 Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ ca. 60 dB(A), lautes Lachen und Rufen bis ca. 64,7 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personen-gruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 61 dB(A), lautes Lachen bis ca. 64 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller- Vorbeifahrten bis ca. 65 dB(A), Maximalwert L AFmax = 76,3 dB(A) durch Pkw-Hupe“ Messzeitraum: 18.07.2025 (Freitag) Lfd. Uhrzeit Aufgezeichnete Messwerte in dB(A) LAFeq LAFTeq LAFmax Bemerkungen 21 20:00 – 21:00 63,0 65,6 74,3 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 62 dB(A), stellenweise lautes Rufen und Lachen bis ca. 68 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller- Vorbeifahrten bis ca. 68 dB(A), Maximalwert L AFmax = 74,3 dB(A) durch Hundegebell 22 21:00 – 22:00 65,2 68,7 81,1 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher ca. 64 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 70 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 68 dB(A), Maximalwert LAFmax = 81,1 dB(A) durch beschleunigte Motorradvorbeifahrt 23 22:00 – 23:00 61,3 65,3 77 Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 60 dB(A) von 22:30 – 23:00 Uhr ca. 58 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 59 dB(A), lautes Lachen bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 58 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 69 dB(A), Maximalwert LAFmax = 77,0 dB(A) durch Pkw-Hupe 24 23:00 – 24:00 57,4 62,3 75,7 Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ ca. 61 dB(A), lautes Lachen und Rufen bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 59 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), lautes Lachen bis ca. 65 dB(A), Pkw - und Motorrad / Roller - Vorbeifahrten bis ca. 67 dB(A), Maximalwert L AFmax = 75,7 dB(A) durch Pkw-Hupe“ ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 28 von 40 Messzeitraum: 19.07.2025 (Samstag) 25 00:00 – 01:00 56,2 61,8 78,6 Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ ca. 58 dB(A), Lachen bis ca. 63 dB(A) bis 00:30 Uhr, Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 61 dB(A), lautes Lachen bis ca. 65 dB(A), Pkw - und Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 69 dB(A), Maximalwert LAFmax = 78,6 dB(A) durch Pkw-Vorbeifahrt mit Musik bei offenem Seitenfenster“ Legende: LAFeq = Mittelungspegel LAFTeq = Taktmaximalpegel LAFmax = Maximalpegel (Einzelereignis) ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8. Fazit 8.1. Bewertung der Geräuschsituation auf der Grundlage der Immissionsmessungen für den Messzeitraum von 22:00 – 01:00 Uhr Je nach Besucherzahl wurden an den Messtagen in der Zeit von 22:00 – 24:00 Uhr bzw. bis 01:00 Uhr über eine Stunde gemittelte Werte für den L AFeq von 49,8 – 62,4 dB(A) ermittelt (siehe Tabelle 6-4, Mittelungspegel L AFeq). In Abhängigkeit des zu vergebenen Lästigkeitszuschlags aufgrund der impulshaltigen Geräuschcharakteristik lagen die Beurteilungspegel zwischen 56 dB(A) und 68 dB(A). Der zulässige Vorgabewert von 60 dB(A) wurde somit um bis zu 8 dB überschritten. Die Besucherzahl an den Messtagen lag im Maximum bei ca. 400 Personen (11.07.2025 in der Zeit von 20:00 – 22:00 Uhr). Nach 22:00 Uhr einhergehend mit dem Schließen der Außengastronomie ging auch die Besucherzahl spürbar zurück, gegen 23:00 Uhr lag die gezählte Personenzahl am 11.07.2025 bei ca. 160 Personen. Insbesondere die sich immer wieder neu bildenden Personengruppen vor dem Restaurant „Rosa“ im Regelfall durch Gäste, die zum Rauchen die geschlossene Außengastronomiefläche aufsuchten sowie die Personengruppen im Fußgänger- und Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ und durch Aufräumarbeiten im Bereich der Außengastronomieflächen (Tische- und Stühlerücken) waren am Messort „Wohnhaus Brüsseler Platz“ deutlich wahrnehmbar und neben den Einzelgruppen auf den Freiflächen im öffentlichen Straßenraum und vor dem Kirchenportal pegelbestimmend. Während sich die Personengruppen im Fußgänger - und Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ gegen 23:15 Uhr mit Schließen des Kiosks auflösten, hielten sich Personen vor dem Restaurant „Rosa“ auch nach 24:00 Uhr im wieder im Bereich der geschlossenen Außengastronomiefläche auf. Die am Messort aufgezeichneten Messpegel hatten nach 22:00 Uhr in Abhängigkeit des Standortes, der Größe und der Art der Kommunikation der Personengruppen eine hohe B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 30 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH bis 22:00 Uhr (allgemeine Nutzung der Außengastronomieflächen), nach 22:00 Uhr (z.B. durch sich vor den Lokalen im Bereich der Außengastronomieflächen bildende „Rauchergruppen“). G) Ab welcher Personenzahl durch Personengruppen auf den öffentlichen Freiflächen am Brüsseler Platz ist eine Überschreitung des Grenzwertes von 60 dB(A) im Nachtzeitraum nicht mehr auszuschließen? Zu Punkt A) Es ist davon auszugehen, dass die Besucherzahlen sowie das Besucherverhalten bei einer Ausdehnung der Öffnungszeit der Außengastronomie bis 23:30 Uhr vergleichbar sein werden mit den Besucherzahlen vor 22:00 Uhr. Erst mit Schließen der Außengastronomie ist analog zum jetzigen Besucherhalten von einem Rückgang der Besucherzahlen auszugehen. Demzufolge würde bei der Betrachtung der Geräuschimmissionen in Bezug auf den Messtag am 11.07.2025 (Messtag mit der höchsten Besucherzahl, Messstunde von 21:00 – 22:00 Uhr) ein Immissionspegel von ca. 67 dB(A) heranzuziehen sein. Einhergehend mit dem vorherrschenden Lärmteppich ist analog zur Messstunde von 21:00 – 22:00 Uhr von einer relativ gleichmäßigen Geräuschkulisse mit einer Pegelschwankungsbreite von ± 3 dB auszugehen. Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse werden wegen des Grundgeräuschs entsprechend weniger lästig wahrgenommen werden (siehe dazu auch Punkt 6.6. Subjektiver Geräuscheindruck). Unter Berücksichtigung eines Lästigkeitszuschlages von K I = 3 dB (siehe dazu auch Punkt 7.1) wäre ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) in der Nachtzeit von 22:00 – 23:00 Uhr nicht auszuschließen. Zu Punkt B) Inwieweit ein Pop -up-Angebot (Biergarten) auf der Vogelsanger Straße in Köln zu geringeren Besucherzahlen am Brüsseler Platz führen könnte, lässt sich unseres Erachtens nicht belastbar einschätzen. Aus den über Jahre gewonnenen Erkenntnissen zeigt sich aber, dass der Brüsseler Platz auch aufgrund seiner geografischen Lage, der sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie der Beschaffenheit des Brüsseler Platzes selbst mit seinem Gastronomieangebot und den adäquaten B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 32 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Außenflächen zu einem „Innviertel“ gewachsen ist, welches in Köln in dieser Form seines gleichen sucht. In Anlehnung an die Immissionsmessungen (siehe Punkt 8.1.) ist unseres Erachtens nicht davon auszugehen, dass durch ein Pop -up-Angebot die Besucherzahl so weit verringert werden kann, dass die Einhaltung des Vorgabewertes von 60 dB(A) nachts sicher zu gewährleisten ist. Auch kleinere Personengruppen führen, wie unter Punkt „A)“ ausgeführt, je nach Kommunikationsverhalten und Kommunikationsdauer bereits zu einer Überschreitung des Vorgabewertes. Zu Punkt C) Aufgrund der seinerzeitigen Öffnungszeit der Außengastronomie bis 23:30 Uhr wurde bereits im Frühsommer 2011 durch das Verhalten der Besucher des Brüsseler Platzes ein Lärmteppich von 62 – 69 dB(A) im Zeitraum von 20:00 – 24:00 Uhr erzeugt (siehe Bericht Nr. Nr. P1110037 vom 10.06.2011). Geräuschmessungen aus dem Jahre 2022 ergaben ein vergleichbares Bild (siehe Bericht Nr. B2110155 -02(1)_29Sep2022 vom 29.09.2022). Durch die Begrenzung der Öffnungszeit der Außengastronomie auf 22:00 Uhr einerseits und das Alkoholkonsumverbot ab 22:00 Uhr andererseits, konnte der Geräuschpegel im Vergleich zu früheren Messungen ohne Beschränkungen insbesondere in den Nachtstunden nach 00:00 Uhr deutlich gesenkt werden. Zu Punkt D) bis F) Auf der Grundlage der durchgeführten Immissionsmessungen ist eine belastbare Differenzierung der einwirkenden Geräusche in Bezug auf die Fragestellung zu Punkt „D)“ bis „F)“ nicht möglich. Hilfsweise wurde daher ein digitales 3 -dimensionales Berechnungsmodell für den Brüsseler Platz mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten validierten Software CadnaA (Computer Noise Abatement, Version 2025 (64 Bit), build 209.5501) erstellt. In Anlehnung an die VDI 3770, in der Anhalts- und Emissionskennwerte (Ziffer 4.2 Tabelle 1) für die Nutzung von Biergärten, Restaurants, Bistro, etc. aufgeführt werden, werden die Geräuschimmissionen in Bezug auf die Fragstellung zu Punkt „D)“ bis „F)“ näherungsweise berechnet. B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 33 von 40 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 41 von 40 Berechnungen zeigen, dass insbesondere auf die Wohnbebauung am Brüsseler Platz Nr. 2 – 10 aufgrund des möglichen geringen Abstands zwischen dem Aufenthaltsort der Personengruppen und den Immissionsorten, um bis zu 8 dB höhere Geräuschimmissionen einwirken können. Zu Punkt F) • Betrachtungszeitraum ab 22:00 Uhr (Nachtzeit) Schallschutzmaßnahmen in Form einer Markise im Bereich der Außengastronomie des Restaurants „Rosa“ führt bezogen auf die Wohnbebauung unmittelbar oberhalb der Außengastronomiefläche zu einer zu erwartenden Minderung von maximal 2 dB. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Einfügungsdämpfung einer üblichen Markise bei ca. 6 - 8 dB liegt. Durch Schallnebenwege ist die effektive Pegelminderung geringer als der Wert für die Dämpfung. Anmerkung: Bei speziellen, sog. schallabsorbierenden Markisen kann aufgrund der Bauart und des verwendeten Materials eine höhere Einfügungsdämpfung von bis zu 12 dB erreicht werden, so dass in diesem Fall eine Minderung der Geräuschimmissionen in Bezug auf den Betrieb der Außengastronomie „Restaurant Rosa“ von ca. 4 dB zu erwarten ist. Ein signifikanter Schallschutz, der zu einer Minderung der Geräuschimmissionen in einer Größenordnung von 10 – 12 dB führt, ist abgesehen von den nicht zu schließenden Seitenflächen im Bereich des Fußgängerweges nur durch eine „Komplett-Einhausung“ der Außengastronomie mit massiven Bauteilen (z.B. Glas mit einer Einfügungsdämpfung von ≥ 25 dB9 zu erreichen. Bezogen auf die sich immer wieder neu bildenden Personengruppen (im Regelfall durch Raucher der Gaststätte „Rosa“) im Bereich der Außengastronomie und der damit einhergehenden Kommunikationsgeräusche führt eine derartige Maßnahme für den Zeitraum nach 22:00 Uhr zu einer wahrnehmbaren Geräuschminderung. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 42 von 40 • Betrachtungszeitraum bis 22:00 Uhr (Tagzeit) Im Tagzeitraum bis 22:00 Uhr tragen Einzelmaßnahmen wie oben beschrieben, nicht zu einer spürbaren Senkung der in Summe auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen bei. Im Gegensatz zum Nachtzeitraum ab 22:00 Uhr; in dem die Geräuschimmissionen durch das Kommunikationsverhalten von Einzelgruppen maßgeblich bestimmt wird, wirken tagsüber eine Vielzahl von Geräuschereignissen durch die Nutzung der Außengastronomieflächen • Bali • Rosa • C.C. Kowalski • Tante Kurt • Quzeria • Hallmackenreuther • Belgique sowie der öffentlichen Freiflächen am Brüsseler Platz ein. Berechnungen zeigen, dass am Immissionsort „Brüsseler Platz 2, 1.OG“ direkt über der Außengastronomiefläche der Gaststätte „Rosa“ durch die zuvor beschriebene Einzelmaßnahme (Komplett-Einhausung Außengastronomiefläche der Gaststätte „Rosa“) eine Minderung der Geräuschimmissionen von weniger als 1 dB erreicht werden würde. Zu Punkt G) Hinsichtlich der Fragestellung, ab welcher Personenzahl am Brüsseler Platz eine Überschreitung des zulässigen Vorgabewertes von 60 dB(A) nicht mehr auszuschließen ist, ist insbesondere eine Abhängigkeit von Kommunikationsarten, dem Standort und der Gesprächsdauer der Personengruppe in der lautesten Nachtstunde zu erkennen. Die VDI 3770, die für die Bewertung von Kommunikationsgeräuschen in Biergärten, Restaurants, Bistro, etc. im Regelfall herangezogen wird, setzt für gehobenes Sprechen eine Schallleistung von Lw = 70 dB(A) an. In der Tabelle 8-3 werden nachfolgend zwei Szenarien aufgezeigt: ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 43 von 40 Tabelle 8-3: Prognoseberechnung „Szenario 1 und 2“ Immissionsort Immissionspegel in dB(A) Impulszuschlag KI in dB Beurteilungspegel in dB(A) Szenario 1: Personengruppe mit 8 gleichzeitig sprechende Personen, Aufenthaltsort: Brüsseler Platz 1 vor Gaststätte “Rosa”, Schallleistung Lw = 70 dB(A) je sprechende Person, Gesprächsdauer = 60 min. in der lautesten Nachtstunde IO 1, Brüsseler Platz 8, 1.OG 42,3 6 48 IO 2, Brüsseler Platz 1, 1.OG 54,0 6 60 IO 3, Brüsseler Platz 3, 1.OG 49,9 6 56 IO 4, Brüsseler Straße 55, 1.OG 38,1 6 44 IO 5, Brüsseler Platz 11, 1.OG 31,7 6 38 IO 6, Brüsseler Platz 12, 1.OG 31,6 6 38 Szenario 2: Personengruppe mit 25 gleichzeitig sprechende Personen, Aufenthaltsort: Bereich der öffentlichen Außenfläche unterhalb der Platanen, Schallleistung Lw = 70 dB(A) je sprechende Person, Gesprächsdauer = 60 min. in der lautesten Nachtstunde IO 1, Brüsseler Platz 8, 1.OG 54,9 6 61 IO 2, Brüsseler Platz 1, 1.OG 52,7 6 59 IO 3, Brüsseler Platz 3, 1.OG 54,0 6 60 IO 4, Brüsseler Straße 55, 1.OG 55,1 6 61 IO 5, Brüsseler Platz 11, 1.OG 50,8 6 57 IO 6, Brüsseler Platz 12, 1.OG 52,0 6 58 Die Berechnungen zeigen, dass der zulässige Vorgabewert von 60 dB(A) nachts bereits durch die Kommunikationsgeräusche kleinerer bis mittelgroßer Personengruppen erreicht bzw. überschritten werden kann. In Abhängigkeit des Kommunikationsverhaltens (gehobenes Sprechen, sehr lautes Sprechen, Rufen, Schreien) können Schallleistungen von 65 – 95 dB(A) pro Person erzeugt werden, so dass je nach Einwirkzeit der Kommunikationsgeräusche auch höhere Beurteilungspegel als die in Tabelle 8 -3 aufgeführten nicht auszuschließen sind. Köln, 17. September 2025 B2510011-01(1)_ver17Sep2025 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 44 von 40 wp/bj Fachlich Verantwortlicher Projektleiter (Dr. W. Pook) (B. Jäger) Die Akkreditierung gilt für die in der Urkundenanlage aufgeführten Prüfun- gen zur Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen gemäß Modul Immissionsschutz -
Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 29.10.2025 2748/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.11.2025 Hauptausschuss 24.11.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen am Brüsseler Platz hier: Erkenntnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen der Verwaltung Mit Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales (AVR) vom 24.03.2025 (AN/0388/2025) wurde die Ver- waltung beauftragt, Lärmmessungen am Brüsseler Platz durchzuführen. Am 19.05.2025 hatte der AVR darüber hinaus beschlossen, dass die Verwaltung ein „Pop-up-Angebot“ auf der Vogelsanger Straße „einrichten“ soll (AN/0580/2025). Die Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen und ein darauf basierendes Gutach- ten sowie die Erkenntnisse zum „Pop-up-Angebot“ liegen vor und werden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig informiert die Verwaltung über die daraus abgeleite- ten, geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden am Brüsseler Platz. 1. Ergebnisse Lärmmessungen und Erkenntnisse aus dem Lärmgutachten: Die Verwaltung hat begleitete Lärmmessungen bei der ADU cologne, Institut für Im- missionsschutz GmbH in Auftrag gegeben. Die Messungen wurden durch fachkundi- ges Personal begleitet, eine solche Begleitung hatte das Verwaltungsgericht Köln auch als erforderlich angesehen. Die Messungen wurden vom 21. bis 23.05.2025, am 11. und 12.07.2025 und am 18.07.2025 durchgeführt. Die geplanten Messungen am 24.05. und 19.07.2025 muss- ten aufgrund des Regenwetters abgesagt werden. Die Messungen waren von 20 Uhr bis 01 Uhr des Folgetages beauftragt; tatsächlich durchgeführt wurden sie außer am 18.07.2025 an allen Tagen bis 24 Uhr (Anmerkung: An den anderen Messtagen hiel- ten sich erkennbar für das Personal des Lärmgutachters nach 24 Uhr keine Personen- gruppen mehr am Brüsseler Platz auf, daher hätte nach deren Einschätzung eine Messung bis 01 Uhr keine w eiteren verw ertbaren Messdaten generiert.) Zählungen des Messpersonals und des Kommunalen Ordnungsdienstes ergaben, dass der Brüsseler Platz an allen Messtagen von ca. 80 und ca. 450 Personen be- sucht war. 2 Das Lärmgutachten der ADU cologne kommt im Ergebnis zu folgenden Bewertungen: In der Messzeit von 20 Uhr bis 22 Uhr stellte sich durch die Kommunikationsgeräu- sche der Besucher*innen am Brüsseler Platz an allen Messtagen subjektiv ein relativ gleichmäßiger „Lärmteppich“ mit einer Pegelschw ankungsbreite von +/- 3 dB ein. Ein- zelne kurzzeitige Geräuschereignisse w ie Rufen, Schreien und Lachen, Gläser- und Flaschenklirren, Hundegebell, Martinshorn, Kfz-Vorbeifahrten etc. w aren am Messort bei Messw erten bis zu 75 dB(A) zw ar eindeutig w ahrnehmbar, aber insgesamt auf- grund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegeln relativ hohen Lärmtep- pichs (Hintergrundgeräusche) w eniger lästig. Mit Schließung der Außengastronomie veränderte sich das Geschehen am Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Minuten spürbar. An allen Messtagen verringerte sich die Besucherzahl deut- lich. Es bildeten sich einzelne Gruppen von bis zu 25 Personen, die insbesondere die öffentlichen Freiflächen unter den Platanen am Brüsseler Platz nutzten. Auffällig w a- ren auch sich immer w ieder neu bildende Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“ sow ie vor dem Kiosk „Le Kiosk“. Im Gegensatz zum eher „gemächlichen“ w eniger auf- fälligen Kommunikationsverhalten der Personen im Bereich der Außengastronomie bis 22 Uhr w aren die Kommunikationsgeräusche nach 22 Uhr durch die vereinzelten Per- sonengruppen teilw eise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschw ankungen von bis zu 8 dB(A). Mit Rückgang bzw . Wegfalls des Lärmteppichs durch die Kommunikationsgeräusche der Besucher*innen in der Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr sind die mit starken Pegel- schw ankungen einhergehenden teilw eise „dynamischen“ Kommunikationsgeräusche der einzelnen Personengruppen nach 22:20 Uhr deutlich herauszuhören. Sie liegen mitunter um bis zu 15 dB über dem allgemeinen Hintergrundgeräusch und sind ent- sprechend als sehr lästig einzustufen. Je nach Standort, Größe und Art der Kommuni- kation der Personengruppen, w aren diese am Messort eindeutig w ahrnehmbar und pegelbestimmend. Dies gilt w ie zuvor beschrieben insbesondere für Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“. Aber auch die Personengruppen im Fußgänger und Stra- ßenbereich vor dem „Le Kiosk“ hatten am Messort stellenw eise eine schalltechnisch störende Präsenz. Als auffällig sind für die erste Stunde der Nachtruhe auch die „Auf- räumarbeiten“ im Bereich der Außengastronomie durch Tisch- und Stühlerücken in der Zeit von ca. 21:45 Uhr bis 22:30 Uhr zu bew erten. Die Ergebnisse der begleiteten Messungen zeigen, dass die Geräuschimmissionen an den Messtagen trotz Besucherrückgangs an fast allen Tagen nach 22 Uhr weiterhin noch über dem Lärmgrenzwert von 60 dB(A) liegen und diesen um bis zu 8 dB(A) überschreiten: Der ermittelte Beurteilungspegel liegt am Mittwoch, 21.05.2025 und Donnerstag 22.05.2025 in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr zwischen 55 und 60 dB(A). An allen anderen Tagen liegt der Beurteilungspegel zwischen 61 und 68 dB(A). Tatsächlich haben zunächst das Verweilverbot und nunmehr das aktuelle Alkoholkon- sum- und -mitführverbot samt den begleitenden ordnungsbehördlichen Kontrollen dazu beigetragen, dass die Anzahl der Besucher*innen deutlich zurückgegangen ist. Die Besucherzahlen von mehreren hundert Personen bis 22 Uhr haben sich nach Be- ginn des Alkoholkonsum- und -mitführverbotes und dessen Durchsetzung durch den Kommunalen Ordnungsdienst bis 23 Uhr spürbar reduziert. Dies zeigen auch die vom Kommunalen Ordnungsdienst parallel zu den begleiteten Lärmmessungen durchge- führten Zählungen der Personen auf dem Platz. Im Vergleich zu den Vorjahren fre- quentieren weniger Menschen den Brüsseler Platz. Damit ist es entsprechend ruhiger geworden als in den Vorjahren und die Anzahl der Beschwerden ist zurückgegangen. Gleichzeitig belegt das Lärmgutachten, dass die Durchsetzung des Alkoholkonsum- 3 und -mitführverbots ab 22 Uhr nicht ausreicht, um den notwendigen Lärmschutz dau- erhaft, konsequent und schon zu Beginn der Nachtruhezeit zu gewährleisten. Die Nachtruhe für die Anwohnenden kann nur mit einem Zusammenwirken von mehreren Maßnahmen sichergestellt werden Diese wurden einzeln und im Zusammenwirken ei- nes Gesamtkonzepts sorgfältig abgewogen. 2. Beabsichtigte, geplante und bereits umgesetzte Maßnahmen: Anders als in den Vorjahren hat die Verwaltung 2025 die Sperrzeit für die Außen- gastronomie am und um den Brüsseler Platz verlängert, so dass die Außengast- roflächen um 22 Uhr schließen mussten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Sperrzeitverlängerung für die Außengastro- nomiebetriebe auf 22 Uhr im Eilverfahren zunächst bestätigt (Beschluss vom 25.07.2025, 21 L 1617/25). Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster (OVG) hat die Sperrzeitverlängerung im Eilverfahren hingegen nicht bestätigt (Beschluss vom 18.09.2025, 11 B 892/25). Das aktuelle Lärmgutachten (Anlage 1) konnte in dem Eilrechtsschutzverfahren vor dem OVG um die Sperrzeitverlängerung für die Gastronomiebetriebe auf 22 Uhr noch nicht vorgelegt werden. Nach nunmehriger Fertigstellung des Lärm- gutachtens wird die Stadt Köln im Rahmen eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs. 7 VwGO die Aufhebung der Entscheidung des OVG Münster anstreben. Zusätzlich werden seitens der Verwaltung Gespräche mit den ansässigen Gast- ronom*innen geführt, um den Lärm der Aufräumarbeiten deutlich zu reduzieren. Zusätzlich müssen Maßnahmen gegenüber den Gastronomiebetrieben und dem Kiosk erfolgen, da die Kunden bzw. Gäste einen sog. Verursachungsbeitrag zum Lärmgeschehen leisten. Das gilt insbesondere für rauchende Gäste der In- nengastronomie vor den Gaststätten und Personen vor dem direkt ansässigen Ki- osk. Gegenüber dem Kiosk wird das Verbot des Alkoholausschanks zum Verzehr an Ort und Stelle verstärkt kontrolliert und es ist ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr in Vorbereitung. Außerdem werden die Gewerbetreibenden (Kiosk und Gast- stätten) verpflichtet, mit eigenem Personal Ansammlungen auf den Gehwegen zu begegnen, zum Beispiel dadurch, dass sie keine Getränke mit nach draußen neh- men und sich ruhig verhalten. Der Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist auch zukünftig er- forderlich und wird an Wochenenden durch Vermittler*innen unterstützt, die die Menschen auf dem Platz ansprechen und auf die geltenden Regeln hinweisen. Anpassung der Allgemeinverfügung Alkoholkonsum- und -mitführverbot: Das Lärmgutachten zeigt einerseits, dass die bereits getroffenen Maßnahmen Wir- kung entfalten. Die aktuellen Messwerte liegen, anders als in Vorjahren nach 22 Uhr zwar nicht mehr weit über 60 dB(A). Andererseits reichen die Maßnahmen noch nicht aus, den Gesundheitsschutz der Anwohnenden dauerhaft zu gewähr- leisten, da der kritische Wert von 60 dB(A) mehrfach überschritten wird. Auch wenn der Platz weniger frequentiert und dadurch leiser ist, zeigt sich der Effekt des Alkoholkonsum- und -mitführverbots erst ab 23 Uhr bzw. an manchen Tagen erst ab 24 Uhr. Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot wird daher auf 21 Uhr vorgezogen. Zum einen, um die Anziehungskraft des Platzes in den späten Abendstunden generell 4 weiter zu verringern. Zum anderen, um erforderliche Maßnahmen, die das Alkohol- konsum- und -mitführverbot durchsetzen, bis 22 Uhr abgeschlossen zu haben. Ak- tuell können Durchsetzungsmaßnahmen erst ab 22 Uhr starten, so dass bis zum Abschluss weiterhin viele Menschen auf dem Platz verbleiben und kommunizieren. Dabei sind erfahrungsgemäß mehrere hundert, in der Spitze bis 500 Ansprachen erforderlich, die wiederum ihren eigenen Anteil an Kommunikationsgeräuschen beitragen. Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot wird darüber hinaus durchgehend auch für die Wintermonate angeordnet. Dies ist erforderlich, um die Nachtruhe ganzjährig sicherzustellen. Das Lärmgutachten führt aus, dass selbst eine allgemeine stellen- weise lebhaft geführte Kommunikation ohne lautes Lachen oder Rufen in einer Personengruppe mit 15 beteiligten Personen am Messort bereits zu Mittelungspe- geln von 60 dB(A) führt. Eine Prognoseberechnung zeigt, dass der zulässige Vor- gabewert von 60 dB(A) nachts bereits durch Kommunikationsgeräusche kleinerer bis mittelgroßer Personengruppen erreicht bzw. überschritten wird. Des Weiteren ist diese Maßnahme erforderlich, um beim Publikum die Erkenntnis zu verstetigen, dass der Brüsseler Platz kein nächtlicher Feierhotspot ist. Andern- falls besteht die Prognose, dass der Platz in einer regelungsfreien Zeit eine beson- dere Anziehungskraft entfaltet. Zu beobachten war dies in der Zeit vom 24.04.2025 - Aussetzung Verweilverbotes - bis 15.05.2025 - Inkrafttreten des Alkoholkonsum- und -mitführverbotes, als sich bis spät in die Nacht bis zu 300 Personen auf dem Platz aufgehalten haben. Die Allgemeinverfügung über ein nächtliches Verbot des Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem Brüsseler Platz vom 14.05.2025 wird daher bis zum 31.03.2026 verlängert und der Beginn des Verbo- tes auf 21 Uhr angepasst. Ordnungsbehördliche Verordnung Alkoholkonsum- und -mitführverbot Die Regelung der Allgemeinverfügung ist dauerhaft in eine Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) zu überführen. Die Verwaltung wird zeitnah das Beteiligungs- verfahren der Träger öffentlicher Belange und anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit einleiten, den Gremien zur Beratung und dem Rat zur Be- schlussfassung vorlegen. Anschließend wird die Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Pop-up-Angebot In einem Auswahlverfahren per Öffentlicher Bekanntmachung konnte ein Veran- stalter für das vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales beschlossene „Pop-up Angebot“ auf der Vogelsanger Straße gefunden werden. Das „Pop-up Angebot“ fand als „Apéro-Markt“ an vier aufeinander folgenden Wochenenden vom 12.09. bis 04.10.2025 statt. Das Angebot des Apéro-Marktes wurde sehr gut angenommen. Die Besucherzah- len lagen – witterungsabhängig – auf einem hohen Niveau und die Veranstaltung war über die verschiedenen Wochenenden gut ausgelastet. In Spitzenzeiten hiel- ten sich bis zu 1.800 Personen auf dem Apéro-Markt auf. Zur Evaluation des Pop-up-Angebots wurde im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Online-Befragung konzipiert und 5 umgesetzt. Der entsprechende QR-Code war auf der gesamten Veranstaltungsflä- che vielfach und gut sichtbar angebracht, um eine möglichst breite Teilnahme zu ermöglichen. Insgesamt haben 755 Personen an der Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Apéro-Markt den Gästen vor Ort überwiegend sehr gut gefallen hat. Ziel der Umfrage im Sinne des politischen Beschlusses war zudem die Ermitt- lung, inwieweit das Pop-Up-Angebot die Zielgruppe der Besucher*innen des Brüs- seler Platzes anspricht und so für eine Entlastung der Lärmsituation dort sorgen kann. Auf die Frage, warum die Befragten „heute hier“ seien, antwortete jede*r Fünfte (rund 20 % der Befragten), den Apéro-Markt aufgrund des geltenden Alko- holkonsumverbots ab 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz gezielt als Alternative zu nut- zen. Insgesamt 73,2 % der Befragten gaben an, dass sie sich in der Vergangen- heit gelegentlich oder öfter abends oder nachts auf dem Brüsseler Platz aufgehal- ten haben. Die Frage, ob das Pop-up Angebot mit Blick auf die Zukunft eine Alter- native zum Brüsseler Platz wäre, beantworteten hiervon 56,3 % mit „Ja“, 29.9 % mit „Nein und 13,8 % mit „Weiß nicht“. Neben der Auswertung der Umfrageergebnisse wurden die Besucher*innenzahlen jeweils auf der Veranstaltung und parallel auf dem Brüsseler Platz gezählt. Hier zeigte sich trotz des Pop-up-Angebots weiterhin eine zu hohe Anzahl an Be- sucher*innen nach 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz. Beispielsweise wurden an ei- nem Samstag während des Apéro-Marktes in der Spitze rund 600 Personen am Brüsseler Platz gezählt. Dauerhafte Lärmmessungen Die Verwaltung hat bereits Schritte unternommen, um dauerhaft am Brüsseler Platz Geräuschmessungen durchzuführen. Es liegen zwar erste Messergebnisse vor, die jedoch aufgrund technischer Gründe nicht aussagekräftig sind. Der Dienst- leister arbeitet an einer Lösung und die Verwaltung wird berichten, sobald belast- bare Messergebnisse vorliegen. Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass dauerhafte Messungen lediglich eine ein- geschränkte Aussagekraft haben. Nur eine personalintensive Begleitung kann die Ursachen der Geräuschentwicklung beschreiben. So hat es auch das Verwal- tungsgericht in dem Beschluss zum Verweilverbot gefordert (siehe oben). Errichtung einer erweiterten Fußgängerzone: keine sinnvolle Maßnahme im Sinne des Gesundheitsschutzes Eine Erweiterung der Fußgängerzone bis in die derzeitige Nutzfläche des öffentli- chen Straßenraums führt zu einem „Heranrücken“ der Besucher*innen des Brüsse- ler Platzes an die angrenzende Wohnbebauun g. Damit einhergehend können je nach Standort, Größe und Kommunikationsverhalten einzelner Personengruppen noch höheren Geräuschimmissionen hervorrufen (Lärmgutachten, S. 36). Insofern rät die Verwaltung von dieser Maßnahme dringend ab. Anlage 1 Messtechnische Ermittlung der Geräuschimmissionen am Brüsseler Platz – Bericht der ADU cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH gez. i. V. Blome -
Anlage 2 Zeitachse OBV
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Erstellung OBV und verwaltungs- interne Abstimmung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Erörterungs- termin im Zwangsgeld- verfahren beim Verwaltungs- gericht Köln Öffentliche Auslegung Auswertung der Stellungnahmen und Einbringung der Beschluss- vorlage Beschluss- fassung Genehmigung durch die Bezirks- regierung Köln, Ver- öffentlichung und Inkrafttreten November 2025 Seit 24.11.2025 12.12.2025 Mitte Januar – Mitte Februar 2026 Ab Mitte Februar 2026 Ende 1. Quartal 2026 im Anschluss Anlage 2Zeitachse Ordnungsbehördliche Verordnung zum Alkoholkonsum- und –mitführverbot am Brüsseler Platz -
Anlage 1 Lärmgutachten Brüsseler Platz 2025
PDF
Beratungsverlauf
-
04.12.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
08.12.2025 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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