2748/2025
Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen am Brüsseler Platz
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Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 29.10.2025 2748/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.11.2025 Hauptausschuss 24.11.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen am Brüsseler Platz hier: Erkenntnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen der Verwaltung Mit Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales (AVR) vom 24.03.2025 (AN/0388/2025) wurde die Ver- waltung beauftragt, Lärmmessungen am Brüsseler Platz durchzuführen. Am 19.05.2025 hatte der AVR darüber hinaus beschlossen, dass die Verwaltung ein „Pop-up-Angebot“ auf der Vogelsanger Straße „einrichten“ soll (AN/0580/2025). Die Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen und ein darauf basierendes Gutach- ten sowie die Erkenntnisse zum „Pop-up-Angebot“ liegen vor und werden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig informiert die Verwaltung über die daraus abgeleite- ten, geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden am Brüsseler Platz. 1. Ergebnisse Lärmmessungen und Erkenntnisse aus dem Lärmgutachten: Die Verwaltung hat begleitete Lärmmessungen bei der ADU cologne, Institut für Im- missionsschutz GmbH in Auftrag gegeben. Die Messungen wurden durch fachkundi- ges Personal begleitet, eine solche Begleitung hatte das Verwaltungsgericht Köln auch als erforderlich angesehen. Die Messungen wurden vom 21. bis 23.05.2025, am 11. und 12.07.2025 und am 18.07.2025 durchgeführt. Die geplanten Messungen am 24.05. und 19.07.2025 muss- ten aufgrund des Regenwetters abgesagt werden. Die Messungen waren von 20 Uhr bis 01 Uhr des Folgetages beauftragt; tatsächlich durchgeführt wurden sie außer am 18.07.2025 an allen Tagen bis 24 Uhr (Anmerkung: An den anderen Messtagen hiel- ten sich erkennbar für das Personal des Lärmgutachters nach 24 Uhr keine Personen- gruppen mehr am Brüsseler Platz auf, daher hätte nach deren Einschätzung eine Messung bis 01 Uhr keine w eiteren verw ertbaren Messdaten generiert.) Zählungen des Messpersonals und des Kommunalen Ordnungsdienstes ergaben, dass der Brüsseler Platz an allen Messtagen von ca. 80 und ca. 450 Personen be- sucht war. 2 Das Lärmgutachten der ADU cologne kommt im Ergebnis zu folgenden Bewertungen: In der Messzeit von 20 Uhr bis 22 Uhr stellte sich durch die Kommunikationsgeräu- sche der Besucher*innen am Brüsseler Platz an allen Messtagen subjektiv ein relativ gleichmäßiger „Lärmteppich“ mit einer Pegelschw ankungsbreite von +/- 3 dB ein. Ein- zelne kurzzeitige Geräuschereignisse w ie Rufen, Schreien und Lachen, Gläser- und Flaschenklirren, Hundegebell, Martinshorn, Kfz-Vorbeifahrten etc. w aren am Messort bei Messw erten bis zu 75 dB(A) zw ar eindeutig w ahrnehmbar, aber insgesamt auf- grund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegeln relativ hohen Lärmtep- pichs (Hintergrundgeräusche) w eniger lästig. Mit Schließung der Außengastronomie veränderte sich das Geschehen am Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Minuten spürbar. An allen Messtagen verringerte sich die Besucherzahl deut- lich. Es bildeten sich einzelne Gruppen von bis zu 25 Personen, die insbesondere die öffentlichen Freiflächen unter den Platanen am Brüsseler Platz nutzten. Auffällig w a- ren auch sich immer w ieder neu bildende Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“ sow ie vor dem Kiosk „Le Kiosk“. Im Gegensatz zum eher „gemächlichen“ w eniger auf- fälligen Kommunikationsverhalten der Personen im Bereich der Außengastronomie bis 22 Uhr w aren die Kommunikationsgeräusche nach 22 Uhr durch die vereinzelten Per- sonengruppen teilw eise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschw ankungen von bis zu 8 dB(A). Mit Rückgang bzw . Wegfalls des Lärmteppichs durch die Kommunikationsgeräusche der Besucher*innen in der Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr sind die mit starken Pegel- schw ankungen einhergehenden teilw eise „dynamischen“ Kommunikationsgeräusche der einzelnen Personengruppen nach 22:20 Uhr deutlich herauszuhören. Sie liegen mitunter um bis zu 15 dB über dem allgemeinen Hintergrundgeräusch und sind ent- sprechend als sehr lästig einzustufen. Je nach Standort, Größe und Art der Kommuni- kation der Personengruppen, w aren diese am Messort eindeutig w ahrnehmbar und pegelbestimmend. Dies gilt w ie zuvor beschrieben insbesondere für Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“. Aber auch die Personengruppen im Fußgänger und Stra- ßenbereich vor dem „Le Kiosk“ hatten am Messort stellenw eise eine schalltechnisch störende Präsenz. Als auffällig sind für die erste Stunde der Nachtruhe auch die „Auf- räumarbeiten“ im Bereich der Außengastronomie durch Tisch- und Stühlerücken in der Zeit von ca. 21:45 Uhr bis 22:30 Uhr zu bew erten. Die Ergebnisse der begleiteten Messungen zeigen, dass die Geräuschimmissionen an den Messtagen trotz Besucherrückgangs an fast allen Tagen nach 22 Uhr weiterhin noch über dem Lärmgrenzwert von 60 dB(A) liegen und diesen um bis zu 8 dB(A) überschreiten: Der ermittelte Beurteilungspegel liegt am Mittwoch, 21.05.2025 und Donnerstag 22.05.2025 in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr zwischen 55 und 60 dB(A). An allen anderen Tagen liegt der Beurteilungspegel zwischen 61 und 68 dB(A). Tatsächlich haben zunächst das Verweilverbot und nunmehr das aktuelle Alkoholkon- sum- und -mitführverbot samt den begleitenden ordnungsbehördlichen Kontrollen dazu beigetragen, dass die Anzahl der Besucher*innen deutlich zurückgegangen ist. Die Besucherzahlen von mehreren hundert Personen bis 22 Uhr haben sich nach Be- ginn des Alkoholkonsum- und -mitführverbotes und dessen Durchsetzung durch den Kommunalen Ordnungsdienst bis 23 Uhr spürbar reduziert. Dies zeigen auch die vom Kommunalen Ordnungsdienst parallel zu den begleiteten Lärmmessungen durchge- führten Zählungen der Personen auf dem Platz. Im Vergleich zu den Vorjahren fre- quentieren weniger Menschen den Brüsseler Platz. Damit ist es entsprechend ruhiger geworden als in den Vorjahren und die Anzahl der Beschwerden ist zurückgegangen. Gleichzeitig belegt das Lärmgutachten, dass die Durchsetzung des Alkoholkonsum- 3 und -mitführverbots ab 22 Uhr nicht ausreicht, um den notwendigen Lärmschutz dau- erhaft, konsequent und schon zu Beginn der Nachtruhezeit zu gewährleisten. Die Nachtruhe für die Anwohnenden kann nur mit einem Zusammenwirken von mehreren Maßnahmen sichergestellt werden Diese wurden einzeln und im Zusammenwirken ei- nes Gesamtkonzepts sorgfältig abgewogen. 2. Beabsichtigte, geplante und bereits umgesetzte Maßnahmen: Anders als in den Vorjahren hat die Verwaltung 2025 die Sperrzeit für die Außen- gastronomie am und um den Brüsseler Platz verlängert, so dass die Außengast- roflächen um 22 Uhr schließen mussten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Sperrzeitverlängerung für die Außengastro- nomiebetriebe auf 22 Uhr im Eilverfahren zunächst bestätigt (Beschluss vom 25.07.2025, 21 L 1617/25). Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster (OVG) hat die Sperrzeitverlängerung im Eilverfahren hingegen nicht bestätigt (Beschluss vom 18.09.2025, 11 B 892/25). Das aktuelle Lärmgutachten (Anlage 1) konnte in dem Eilrechtsschutzverfahren vor dem OVG um die Sperrzeitverlängerung für die Gastronomiebetriebe auf 22 Uhr noch nicht vorgelegt werden. Nach nunmehriger Fertigstellung des Lärm- gutachtens wird die Stadt Köln im Rahmen eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs. 7 VwGO die Aufhebung der Entscheidung des OVG Münster anstreben. Zusätzlich werden seitens der Verwaltung Gespräche mit den ansässigen Gast- ronom*innen geführt, um den Lärm der Aufräumarbeiten deutlich zu reduzieren. Zusätzlich müssen Maßnahmen gegenüber den Gastronomiebetrieben und dem Kiosk erfolgen, da die Kunden bzw. Gäste einen sog. Verursachungsbeitrag zum Lärmgeschehen leisten. Das gilt insbesondere für rauchende Gäste der In- nengastronomie vor den Gaststätten und Personen vor dem direkt ansässigen Ki- osk. Gegenüber dem Kiosk wird das Verbot des Alkoholausschanks zum Verzehr an Ort und Stelle verstärkt kontrolliert und es ist ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr in Vorbereitung. Außerdem werden die Gewerbetreibenden (Kiosk und Gast- stätten) verpflichtet, mit eigenem Personal Ansammlungen auf den Gehwegen zu begegnen, zum Beispiel dadurch, dass sie keine Getränke mit nach draußen neh- men und sich ruhig verhalten. Der Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist auch zukünftig er- forderlich und wird an Wochenenden durch Vermittler*innen unterstützt, die die Menschen auf dem Platz ansprechen und auf die geltenden Regeln hinweisen. Anpassung der Allgemeinverfügung Alkoholkonsum- und -mitführverbot: Das Lärmgutachten zeigt einerseits, dass die bereits getroffenen Maßnahmen Wir- kung entfalten. Die aktuellen Messwerte liegen, anders als in Vorjahren nach 22 Uhr zwar nicht mehr weit über 60 dB(A). Andererseits reichen die Maßnahmen noch nicht aus, den Gesundheitsschutz der Anwohnenden dauerhaft zu gewähr- leisten, da der kritische Wert von 60 dB(A) mehrfach überschritten wird. Auch wenn der Platz weniger frequentiert und dadurch leiser ist, zeigt sich der Effekt des Alkoholkonsum- und -mitführverbots erst ab 23 Uhr bzw. an manchen Tagen erst ab 24 Uhr. Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot wird daher auf 21 Uhr vorgezogen. Zum einen, um die Anziehungskraft des Platzes in den späten Abendstunden generell 4 weiter zu verringern. Zum anderen, um erforderliche Maßnahmen, die das Alkohol- konsum- und -mitführverbot durchsetzen, bis 22 Uhr abgeschlossen zu haben. Ak- tuell können Durchsetzungsmaßnahmen erst ab 22 Uhr starten, so dass bis zum Abschluss weiterhin viele Menschen auf dem Platz verbleiben und kommunizieren. Dabei sind erfahrungsgemäß mehrere hundert, in der Spitze bis 500 Ansprachen erforderlich, die wiederum ihren eigenen Anteil an Kommunikationsgeräuschen beitragen. Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot wird darüber hinaus durchgehend auch für die Wintermonate angeordnet. Dies ist erforderlich, um die Nachtruhe ganzjährig sicherzustellen. Das Lärmgutachten führt aus, dass selbst eine allgemeine stellen- weise lebhaft geführte Kommunikation ohne lautes Lachen oder Rufen in einer Personengruppe mit 15 beteiligten Personen am Messort bereits zu Mittelungspe- geln von 60 dB(A) führt. Eine Prognoseberechnung zeigt, dass der zulässige Vor- gabewert von 60 dB(A) nachts bereits durch Kommunikationsgeräusche kleinerer bis mittelgroßer Personengruppen erreicht bzw. überschritten wird. Des Weiteren ist diese Maßnahme erforderlich, um beim Publikum die Erkenntnis zu verstetigen, dass der Brüsseler Platz kein nächtlicher Feierhotspot ist. Andern- falls besteht die Prognose, dass der Platz in einer regelungsfreien Zeit eine beson- dere Anziehungskraft entfaltet. Zu beobachten war dies in der Zeit vom 24.04.2025 - Aussetzung Verweilverbotes - bis 15.05.2025 - Inkrafttreten des Alkoholkonsum- und -mitführverbotes, als sich bis spät in die Nacht bis zu 300 Personen auf dem Platz aufgehalten haben. Die Allgemeinverfügung über ein nächtliches Verbot des Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem Brüsseler Platz vom 14.05.2025 wird daher bis zum 31.03.2026 verlängert und der Beginn des Verbo- tes auf 21 Uhr angepasst. Ordnungsbehördliche Verordnung Alkoholkonsum- und -mitführverbot Die Regelung der Allgemeinverfügung ist dauerhaft in eine Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) zu überführen. Die Verwaltung wird zeitnah das Beteiligungs- verfahren der Träger öffentlicher Belange und anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit einleiten, den Gremien zur Beratung und dem Rat zur Be- schlussfassung vorlegen. Anschließend wird die Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Pop-up-Angebot In einem Auswahlverfahren per Öffentlicher Bekanntmachung konnte ein Veran- stalter für das vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales beschlossene „Pop-up Angebot“ auf der Vogelsanger Straße gefunden werden. Das „Pop-up Angebot“ fand als „Apéro-Markt“ an vier aufeinander folgenden Wochenenden vom 12.09. bis 04.10.2025 statt. Das Angebot des Apéro-Marktes wurde sehr gut angenommen. Die Besucherzah- len lagen – witterungsabhängig – auf einem hohen Niveau und die Veranstaltung war über die verschiedenen Wochenenden gut ausgelastet. In Spitzenzeiten hiel- ten sich bis zu 1.800 Personen auf dem Apéro-Markt auf. Zur Evaluation des Pop-up-Angebots wurde im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Online-Befragung konzipiert und 5 umgesetzt. Der entsprechende QR-Code war auf der gesamten Veranstaltungsflä- che vielfach und gut sichtbar angebracht, um eine möglichst breite Teilnahme zu ermöglichen. Insgesamt haben 755 Personen an der Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Apéro-Markt den Gästen vor Ort überwiegend sehr gut gefallen hat. Ziel der Umfrage im Sinne des politischen Beschlusses war zudem die Ermitt- lung, inwieweit das Pop-Up-Angebot die Zielgruppe der Besucher*innen des Brüs- seler Platzes anspricht und so für eine Entlastung der Lärmsituation dort sorgen kann. Auf die Frage, warum die Befragten „heute hier“ seien, antwortete jede*r Fünfte (rund 20 % der Befragten), den Apéro-Markt aufgrund des geltenden Alko- holkonsumverbots ab 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz gezielt als Alternative zu nut- zen. Insgesamt 73,2 % der Befragten gaben an, dass sie sich in der Vergangen- heit gelegentlich oder öfter abends oder nachts auf dem Brüsseler Platz aufgehal- ten haben. Die Frage, ob das Pop-up Angebot mit Blick auf die Zukunft eine Alter- native zum Brüsseler Platz wäre, beantworteten hiervon 56,3 % mit „Ja“, 29.9 % mit „Nein und 13,8 % mit „Weiß nicht“. Neben der Auswertung der Umfrageergebnisse wurden die Besucher*innenzahlen jeweils auf der Veranstaltung und parallel auf dem Brüsseler Platz gezählt. Hier zeigte sich trotz des Pop-up-Angebots weiterhin eine zu hohe Anzahl an Be- sucher*innen nach 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz. Beispielsweise wurden an ei- nem Samstag während des Apéro-Marktes in der Spitze rund 600 Personen am Brüsseler Platz gezählt. Dauerhafte Lärmmessungen Die Verwaltung hat bereits Schritte unternommen, um dauerhaft am Brüsseler Platz Geräuschmessungen durchzuführen. Es liegen zwar erste Messergebnisse vor, die jedoch aufgrund technischer Gründe nicht aussagekräftig sind. Der Dienst- leister arbeitet an einer Lösung und die Verwaltung wird berichten, sobald belast- bare Messergebnisse vorliegen. Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass dauerhafte Messungen lediglich eine ein- geschränkte Aussagekraft haben. Nur eine personalintensive Begleitung kann die Ursachen der Geräuschentwicklung beschreiben. So hat es auch das Verwal- tungsgericht in dem Beschluss zum Verweilverbot gefordert (siehe oben). Errichtung einer erweiterten Fußgängerzone: keine sinnvolle Maßnahme im Sinne des Gesundheitsschutzes Eine Erweiterung der Fußgängerzone bis in die derzeitige Nutzfläche des öffentli- chen Straßenraums führt zu einem „Heranrücken“ der Besucher*innen des Brüsse- ler Platzes an die angrenzende Wohnbebauun g. Damit einhergehend können je nach Standort, Größe und Kommunikationsverhalten einzelner Personengruppen noch höheren Geräuschimmissionen hervorrufen (Lärmgutachten, S. 36). Insofern rät die Verwaltung von dieser Maßnahme dringend ab. Anlage 1 Messtechnische Ermittlung der Geräuschimmissionen am Brüsseler Platz – Bericht der ADU cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH gez. i. V. Blome
Anlage 2 Zeitachse OBV
626 Zeichen
Erstellung OBV und verwaltungs- interne Abstimmung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Erörterungs- termin im Zwangsgeld- verfahren beim Verwaltungs- gericht Köln Öffentliche Auslegung Auswertung der Stellungnahmen und Einbringung der Beschluss- vorlage Beschluss- fassung Genehmigung durch die Bezirks- regierung Köln, Ver- öffentlichung und Inkrafttreten November 2025 Seit 24.11.2025 12.12.2025 Mitte Januar – Mitte Februar 2026 Ab Mitte Februar 2026 Ende 1. Quartal 2026 im Anschluss Anlage 2Zeitachse Ordnungsbehördliche Verordnung zum Alkoholkonsum- und –mitführverbot am Brüsseler Platz
Anlage 1 Lärmgutachten Brüsseler Platz 2025
41162 Zeichen
Anlage 9
Anlage 1
*Anlage ausgetauscht am 01.04.2026
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8.1. Immissionsmessungen ............................................................................................................. 30
8.2. Prognoseberechnungen ........................................................................................................... 31
B2510011-01(1)_ver17Sep2025
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
1.1. Einleitung
Die Stadt Köln hat mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 05.02.2025 ein nächtliches
Verweilverbot für das Verweilen von Personen am Brüsseler Platz in 50674 Köln nebst
umliegender Anliegerstraßen (inklusive aller öffentlichen Flächen wie Gehwege,
Fahrbahnen, Parkflächen etc.) an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen in der Zeit
von 22 Uhr bis 6 Uhr vom 07.02. bis zum 31.0 7.2025 angeordnet. Hintergrund ist das
Gerichtsurteil vom 28.09.2023 (Az.:8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster
über nicht zumutbare Geräuschimmissionen am Wohngebäude der Kläger am Brüsseler
Platz Nr. 8. Die Stadt Köln als Beklagte steht in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zum
Schutz vor gesundheitsgefährdendem und gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt
Beurteilungspegel von über 60 dB(A) während der lautesten Nachtstunde (22:00 – 06:00
Uhr), zu ergreifen.
Das Verweilverbot wurde nun im Zuge eines Eilverfahrens am 23.04.2025 durch das
Verwaltungsgericht Köln vorerst wieder aufgehoben. Das durch die Stadt Köln verhängte
Verweilverbot wurde als unverhältnismäßig eingestuft. Erst wenn sich herausstellt, dass
ein Alkoholverbot und flankierende Maßnahmen nicht ausreichend sind, wird ein
Verweilverbot zu erwägen sein, so die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.
Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 14.05.2025 wurde daraufhin das
Verweilverbot vom 05.02.2025 aufgehoben und ein nächtliches Verbot des
Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken am Brüsseler
Platz für die Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr bis zum 31.10.2025 angeordnet. Die bestehende
Beschränkung der Öffnungszeit der Außengastronomie am Brüsseler Platz bis 22:00 Uhr
wurde durch das Verwaltungsgericht Köln mit dem Gerichtsurteil vom 25.07.2025 (Az.:
21 L 1617/25) bestätigt und hat somit weiterhin Gültigkeit.
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1. Pläne
/1/ Übersichtplan Abbildung 1-1, erstellt am 28.07.2025 aus „TIM-online“ (InternetAnwendung
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Darstellung der Geobasisdaten).
Darstellung des Brüsseler Platzes mit angrenzender Bebauung und Lage des
Messortes
2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze
/2/
/3/
BImSchG
TA Lärm
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz -
BImSchG).
Vollzitat: "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S.
123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar
2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.2.2025 I Nr. 58
Sechste AVwV v. 28.08.98 zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm – TA Lärm), zuletzt geändert durch
Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT
08.06.2017 B5) – Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
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Eisenbahn-Bundesamt, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 vom
07.07.2017
/4/ LAI-Hinweise Auslegung der TA Lärm, Stand 24.02.2023
/5/ Freizeitlärmerlass NRW: Messung, Beurteilung und Verminderung von
Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d.
Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
vom 23.10.2006 – V - 5 – 8827.5 – (V Nr.) v. 23.10.2006 mit
Stand vom 1.9.2019
/6/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
/7/ DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1999
/8/ DIN 45645-1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 1:
Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft (Juli 1996)
/9/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/10/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen. Sport- und
Freizeitanlagen, September 2012
2.3. Sonstiges
/11/ Gerichtsurteil (Az.: 8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster vom
28.09.2023
/12/ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 05.02.2025. Allgemeinverfügung
der Stadt Köln über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz
/13/ Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 14.05.2025 über ein nächtliches Verbot des
Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem
Brüsseler Platz
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3. Beurteilungsgrundlagen
Die Beurteilungskriterien werden im vorliegenden Fall unabhängig der TA Lärm sowie des
Freizeitlärmerlasses NRW auf der Grundlage des Gerichtsurteils (Az.: 8 A 2519/18) des
Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.09.2025 vorgegeben. Demnach soll in der
lautesten Nachtstunde ein Beurteilungspegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden.
Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist ein möglicher Lästigkeitszuschlag für
impulshaltige Geräusche in Anlehnung an die TA Lärm zu berücksichtigen.
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Die am Brüsseler Platz in den Abendstunden vorherrschende Geräuschkulisse wird im
Einzelnen bestimmt durch:
Kommunikationsgeräusche der Besucher in den Außenbereichen der Gastronomie
bis zur Schließung um 22:00 Uhr
Kommunikationsgeräusche der Besucher im Bereich der öffentlichen Außenflächen
am Brüsseler Platz
Aufräumarbeiten im Bereich der Außengastronomie ab ca. 21:45 Uhr (Tische - und
Stühlerücken)
Einzelereignisse: Laute Stimmäußerungen (Rufen, Schreien und Lachen) Gläser -
und Glasflaschenklirren sowie weitere Umgebungsgeräusche wie z.B.
Hundegebell, Einsatz eines Martinshorns
Straßenverkehrsgeräusche auf den öffentlichen Verkehrsflächen am Brüsseler Platz
(Pkw, Kleinkrafträder, Motorräder, etc.)
Sonstige Hintergrundgeräusche (z.B. Fernlärm aus dem Straßen - und
Schienenverkehr)
Aufgrund der hohen Lärmbelastung kam es im November 2019 in einem Eilverfahren vor
dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zu einem Vergleich, mit dem sich die Stadt
Köln zu engmaschigen Kontrollen von Gastronomie, Einzelhandel und Außenanlagen
verpflichtete, um die Lärmentwicklung zu begrenzen. Im September 2023 verlor die Stadt
Köln den jahrelangen Rechtsstreit mit Anwohnern vor dem OVG Münster und muss dem
Urteil zufolge intensiver ordnungsbehördlich einschreiten, um die Gesundheit der
Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen. Die Stadt Köln als Beklagte steht demnach in
der Pflicht, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem und
gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt hier Beurteilungspegel von über 60 dB(A)
während der lautesten Nachtstunde (22:00 – 06:00 Uhr), zu ergreifen.
Neben der bereits bestehenden Regelung bezüglich eines zulässigen Betriebs der
Außengastronomie bis 22:00 Uhr, wurde von Seiten der Stadt Köln am 05.02.2025 ein
nächtliches Verweilverbot für das Verweilen von Personen am Brüsseler Platz in 50674
Köln nebst umliegender Anliegerstraßen (inklusive aller öffentlichen Flächen wie
Gehwege, Fahrbahnen, Parkflächen etc.) an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr vom 07.02. bis zum 31.07.2025 angeordnet.
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C. 18.07. – 19.07.2025
• Personalisierte Handschallpegelmessungen jeweils von 20:00 - 01:00 Uhr
Alle Handschallpegelmessungen in der Zeit von 20:00 – 01:00 Uhr wurden durch einen
bzw. zwei Mitarbeiter der Fa. ADU cologne GmbH über den gesamten Messzeitraum
begleitet, so dass eine Dokumentation geräuschintensiver Einzelereignisse gewährleistet
werden konnte.
Die kontinuierliche Aufzeichnung der Geräusche über 24 Stunden mittels
Dauermessstation (Messzeitraum „A“) dient zur Darstellung einer sog.
Geräuschtagesganglinie ohne Spezifizierung der Geräuschereignisse.
Aufgrund nicht normkonformer Witterungsbedingungen (Regen) entfielen die Messungen
in den Abend- und Nachtstunden am 24.05.2025 und 19.07.2025.
5.2. Durchführung der Messaufzeichnungen
Zur Ermittlung der Geräuschsituation am Brüsseler Platz wurden die Geräusche
(Messpegel LAFeq und LAFTeq) jeweils über eine Stunde gemittelt und entsprechend als
Stundenwert für die Messzeiträume
• 20:00 – 21:00 Uhr
• 21:00 – 22:00 Uhr
• 22:00 – 23:00 Uhr
• 23:00 – 24:00 Uhr
• 00:00 – 01:00
abgespeichert. Zusätzlich erfolgte eine Aufzeichnung des Mittelungspegels L AFeq als
Pegel-Zeitverlauf mit einer sekündlichen Abtastrate. Für die spätere Analyse und
Dokumentation der Ergebnisse wurden über die gesamte Messzeit signifikante
Einzelereignisse (einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen) handschriftlich
zusammen mit dem am Han d-Schallpegelmessgerät abgelesenen Momentanpegel
festgehalten.
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auf eine Stunde gemittelten Messpegel LAFeq in Abhängigkeit der Pegeldifferenz zwischen
LAFTeq und LAFeq und dem subjektiven Eindruck ein Zuschlag von 3 bzw. 6 dB.
Signifikante Einzelereignisse (einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen) in Bezug
auf eine Maximalpegelbetrachtung erfolgt analog zur Bildung der Beurteilungspegel für
die Messzeiträume
• 20:00 – 21:00 Uhr
• 21:00 – 22:00 Uhr
• 22:00 – 23:00 Uhr
• 23:00 – 24:00 Uhr
• 00:00 – 01:00 Uhr (nur vom 18.07. auf den 19.07.2025).
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Die Messkette ist bis Dezember 2025 geeicht. Die Funktionsfähigkeit der Messkette
wurde in regelmäßigen Abständen, insbesondere zu Beginn und nach Abschluss der
Messungen durch Überprüfung der Kalibrierung sichergestellt.
Parallel zu den personalisierten Handschallpegelmessung wurde zur kontinuierlichen
Aufzeichnung der Geräusche über 24 Stunden (Geräuschtagesganglinie ohne
Spezifizierung der Geräuschereignisse) eine Dauermessstation der Fa. Svantek mit dem
in der Tabelle 6-2 aufgeführten Messequipment eingesetzt.
Tabelle 6-2: Messequipment „Dauermessstation“
Bezeichnung Hersteller Typ Serien-Nr.
Messgerät
Svantek
SV 307 82086
Messmikrofon ST30 82690
Mikrofonkabel 1408 -
6.3. Messaufzeichnung
Die Aufzeichnung der Messwerte erfolgte kontinuierlich und mit Ausnahme der
Kalibrierungsüberprüfung ohne Unterbrechung. Neben den stündlich abgelegten
Messwerten L AFeq, L AFTeq, L AF95%, L AFmax und L AFmin wurde der Mittelungspegel L AFeq
zusätzlich in Form eines Pegel -Zeitverlaufes mit einer sekündlichen Abtastrate
aufgezeichnet.
6.4. Witterung
Zurzeit der Messung wurden folgende Witterungsdaten erfasst:
Tabelle 6-3: Meteorologische Daten
Messpunkt Messtag Uhrzeit Witterung Temp.
in
C
Wind-
geschwindig-
keit
in m/s
Hauptwindrichtung
Brüsseler
Platz 8,
Balkon
5.OG
Mittwoch
21.05.2025
20:00 –
24:00 wolkenlos 16 - 17 0,8 – 3,2 Nordwest
Donnerstag
22.05.2025
20:00 –
24:00
wolkenlos /
leicht bewölkt 12 - 14 0,4 – 2,7 Nord
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Freitag
23.05.2025
20:00 –
24:00
wolkenlos /
leicht bewölkt 9 - 14 1,3 – 4,0 Nordwest
den Platanen vor bzw. neben dem Kirchengebäude St. Michael, waren zur Spitzenzeit
maximal zur Hälfte ausgelastet. Gleiches gilt für die öffentlichen Freiflächen am Brüsseler
Platz, auch dort hielten sich im Vergleich zu früheren Messungen deutlich weniger
Personen auf. In der Messzeit von 20:00 – 22:00 Uhr stellte sich durch die
Kommunikationsgeräusche der Besucher am Brüsseler Platz an allen Messtagen
subjektiv ein relativ gleichmäßiger „Lärmteppich“ mit einer Pegelschwankungsbreite von
± 3 dB ein.
Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse wie
• Rufen, Schreien und Lachen
• Gläser- und Glasflaschenklirren
• Hundegebell, Martinshorn etc.
• Kfz-Vorbeifahrten waren am Messort bei Messwerten von bis zu 75 dB(A) zwar
eindeutig wahrnehmbar, aber insgesamt aufgrund des im Vergleich zu den auftretenden
Maximalpegel relativ hohen Lärmteppichs (Hintergrundgeräusch) weniger lästig.
Mit Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr veränderte sich das Geschehen am
Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 min spürbar. An allen Messtagen
verringerte sich die Besucherzahl deutlich. Es bildeten sich einzelnen Gruppen von bis
zu 25 Personen, die insbesondere die öffentlichen Freiflächen unter den Platanen am
Brüsseler Platz nutzten. Auffällig waren auch sich immer wieder neu bildende
Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“ (siehe Abbildung 6 -1 auf der folgenden
Seite) sowie vor dem Kiosk „Le Kiosk“ (siehe Abbildung 6-2 auf der folgenden Seite).
Im Gegensatz zum eher „ gemächlichen“, weniger auffälligen Kommunikationsverhalten
der Personen im Bereich der Außengastronomie bis 22:00 Uhr waren die
Kommunikationsgeräusche nach 22:00 Uhr durch die vereinzelten Personengruppen
teilweise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschwankungen von bis zu 8 dB. Je nach
Standort, Größe und Art der Kommunikation der Personengruppen, waren diese am
Messort eindeutig wahrnehmbar und pegelbestimmend. Dieses gilt wie zuvor bereits
beschrieben insbesondere für die Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“. Aber auch
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die Personengruppen im Fußgänger und Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ hatten
am Messort stellenweise eine schalltechnisch störende Präsenz.
Abbildung 6-1: Fotodokumentation Gaststätte „Rosa“
Bildaufnahme vom 12.07.2025, 22:57 Uhr, Blickrichtung vom Messort -> Gaststätte „Rosa“
Abbildung 6-2: Fotodokumentation „Le Kiosk“
Bildaufnahme vom 12.07.2025, 22:31 Uhr, Blickrichtung vom Messort -> „Le Kiosk“
Als auffällig sind auch die „Aufräumtätigkeiten“ im Bereich der Außengastronomie durch
Tische- und Stühlerücken in der Zeit von ca. 21:45 – 22:30 Uhr zu bewerten. Hier wurden
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am Messort Schalldruckpegel von bis zu 75 dB(A) gemessen.
Mit Rückgang bzw. Wegfall des Lärmteppichs durch die Kommunikationsgeräusche der
Besucher in der Zeit von 20:00 – 22:00 Uhr sind die teilweise sehr „dynamisch“ mit
starken Pegelschwankungen einhergehenden Kommunikationsgeräusche der einzelnen
Personengruppen nach 22:20 Uhr deutlich herauszuhören. Sie liegen mitunter um bis zu
15 dB über dem allgemeinen Hintergrundgeräusch und sind entsprechend als sehr lästig
einzustufen.
Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse wie lautes
• Rufen, Schreien und Lachen
• Gläser- und Glasflaschenklirren waren am Messort bei Messwerten von bis zu 75
dB(A) auch in der Zeit von 22:00 – 24:00 Uhr bzw. 01:00 Uhr weiterhin eindeutig
wahrnehmbar, aber aufgrund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegel
deutlich niedrigeren Hintergrundgeräusch spürbar lästiger als vor 22:00 Uhr.
Das dauerhaft einwirkende Hintergrundgeräusch von ca. 48 - 50 dB(A) (je nach
Nachtstunde) wird mit Wegfall des Lärmteppichs bestimmt durch den Fernlärm aus dem
öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr und sonstige nicht weiter zuzuordnende
Geräusche aus der Umgebung des Brüsseler Platzes, die nicht mit dem Besucherverhalten
am Brüsseler Platz in Zusammenhang stehen.
Neben den Geräuschen, die durch das Besucherverhalten am Brüsseler Platz hervorgerufen
werden, wird die Geräuschkulisse in den späteren Abendstunden nach
23:00 Uhr auch durch den öffentlichen Straßenverkehr (Pkw -, Motorrad -, und
Rollervorbeifahrten) geprägt.
Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse durch
• beschleunigtes Pkw-Anfahren • Pkw-Hupen / Motorrad- und Roller-Hupe
• Hundegebell etc.
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Lfd. Uhrzeit
Aufgezeichnete Messwerte in dB(A)
LAFeq LAFTeq LAFmax Bemerkungen
7 22:00 – 23:00 54,0 62,4 88,1
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher bis ca. 22:20 Uhr ca. 49 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ bis ca. 61 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der
Freifläche unter den Platanen bi s ca. 62 dB(A), lautes
Sprechen bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche
durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 59
dB(A), lautes
Lachen bis ca. 62 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und
Stühlerücken) im Bereich der Außengastronomie
Gaststätte „Rosa“ bis ca. 68 dB(A), Maximalwert LAFmax =
88,1 dB(A) durch beschleunigte Motorradvorbeifahrt
8 23:00 – 24:00 49,8 54,8 71,7
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ bis ca. 62 dB(A), lautes Lachen und
Rufen bis 71,7 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personen-gruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60
dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der
Freifläche unter den Platanen ca. 61 dB(A), lautes Lachen
bis ca. 63 dB(A), Maximalwert L AFmax = 71,7 dB(A) durch
lautes Rufen vor
Gaststätte „Rosa“
Messzeitraum: 23.05.2025 (Freitag)
9 20:00 – 21:00 59,5 63,0 73,8
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher bis 59 dB(A), stellenweise lautes Rufen und
Kreischen bis ca. 71 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A),
Pkw- und Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 67 dB(A)
Maximalwert LAFmax = 73,8 dB(A) umfallendes Fahrrad direkt
unterhalb des Messortes
10 21:00 – 22:00 62,4 65,9 77,7
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher ca. 60 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca.
65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im
Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 70
dB(A), Maximalwert LAFmax = 77,7 dB(A) durch lautes
Schreien mehrerer Personen im Außenbereich
11 22:00 – 23:00 57,7 62,9 80,2
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher bis ca. 22:20 Uhr ca. 55 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ ca. 63 dB(A), lautes Lachen bis ca. 72
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe
vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), lautes Lachen
bis ca. 62 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis
ca. 61 dB(A) lautes Sprechen bis ca. 63 dB(A),
Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich
der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 69,0
dB(A), Maximalwert LAFmax = 80,2 dB(A) durch lautes
Schreien mehrerer Personen im Außenbereich
12 23:00 – 24:00 55,3 60,6 75
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis 71,0
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe
vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 61 dB(A), lautes Lachen
bis ca. 66 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personen-gruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis
ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB (A), Pkw- und
Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 59 dB(A),
Maximalwert LAFmax = 75,0 dB(A) durch PKW-Hupe
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Messzeitraum: 11.07.2025 (Freitag)
13 20:00 – 21:00 64,1 67,0 77,0
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher
ca. 63 dB(A), stellenweise lautes Rufen und
Lachen bis ca. 67 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,0 dB(A)
durch Motorradvorbeifahrt
Lfd. Uhrzeit
Aufgezeichnete Messwerte in dB(A)
LAFeq LAFTeq LAFmax Bemerkungen
14 21:00 – 22:00 67,4 70,9 85,3
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher ca. 65 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca.
67 dB(A), AWB-Betriebe Mülleimer leeren bis ca. 76 dB(A),
Chorgesang vor dem Kirchenportal bis ca.72 dB(A),
Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich
der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 70 dB(A),
Maximalwert LAFmax = 85,3 dB(A) durch Klatschen vor dem
Kirchenportal
15 22:00 – 23:00 62,4 66,2 77,1
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 61 dB(A), von 22:30 – 23:00
Uhr ca. 59 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 63 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis
ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken)
im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis
ca. 75 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,1 dB(A) durch
beschleunigte Motorradvorbeifahrt
16 23:00 – 24:00 59,1 63,6 79,1
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ ca. 58 dB(A), lautes Lachen bis ca. 64
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe
auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A),
lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-
Vorbeifahrten bis ca. 75 dB(A),
Maximalwert LAFmax = 79,1 dB(A) durch beschleunigte
Motorradvorbeifahrt
Messzeitraum: 12.07.2025 (Samstag)
17 20:00 – 21:00 63,4 67,7 84,4
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher ca. 62 dB(A), stellenweise lautes Rufen und
Lachen bis ca. 66 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-
Vorbeifahrten bis ca. 71 dB(A), Maximalwert L AFmax = 84,4
dB(A) durch Pkw-Hupe
18 21:00 – 22:00 65,0 68,9 83,9
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher ca. 64 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca.
67 dB(A), AWB-Betriebe Mülleimer leeren bis 83,9 dB(A)
Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich
der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 72 dB(A),
Maximalwert L AFmax = 83,9 dB(A) AWB-Betriebe Mülleimer
leeren
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19 22:00 – 23:00 60,3 63,9 73,7
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 59 dB(A) von 22:30 – 23:00
Uhr ca. 57 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 62 dB(A),
lautes Lachen bis ca. 66 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
dem Kiosk „Le
Kiosk“ bis ca. 58 dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis
ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken)
im Bereich der Außengastronomi e Gaststätte „Rosa“ bis
ca. 71 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,1 dB(A) durch
PkwHupe
20 23:00 – 24:00 58,2 63,2 76,3
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ ca. 60 dB(A), lautes Lachen und Rufen
bis ca. 64,7 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personen-gruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe
auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 61 dB(A),
lautes Lachen bis ca. 64 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-
Vorbeifahrten bis ca. 65 dB(A), Maximalwert L AFmax = 76,3
dB(A) durch Pkw-Hupe“
Messzeitraum: 18.07.2025 (Freitag)
Lfd. Uhrzeit
Aufgezeichnete Messwerte in dB(A)
LAFeq LAFTeq LAFmax Bemerkungen
21 20:00 – 21:00 63,0 65,6 74,3
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher ca. 62 dB(A), stellenweise lautes Rufen und
Lachen bis ca. 68 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-
Vorbeifahrten bis ca. 68 dB(A), Maximalwert L AFmax = 74,3
dB(A) durch Hundegebell
22 21:00 – 22:00 65,2 68,7 81,1
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher ca. 64 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca.
70 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im
Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca.
68 dB(A), Maximalwert LAFmax = 81,1 dB(A) durch
beschleunigte Motorradvorbeifahrt
23 22:00 – 23:00 61,3 65,3 77
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der
Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 60 dB(A) von 22:30 – 23:00
Uhr ca. 58 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 59 dB(A),
lautes Lachen bis ca. 64 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 58 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis
ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken)
im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis
ca. 69 dB(A),
Maximalwert LAFmax = 77,0 dB(A) durch Pkw-Hupe
24 23:00 – 24:00 57,4 62,3 75,7
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ ca. 61 dB(A), lautes Lachen und Rufen
bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch
Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 59
dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A),
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), lautes
Lachen bis ca. 65 dB(A), Pkw - und Motorrad / Roller -
Vorbeifahrten bis ca. 67 dB(A), Maximalwert L AFmax = 75,7
dB(A) durch Pkw-Hupe“
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Messzeitraum: 19.07.2025 (Samstag)
25 00:00 – 01:00 56,2 61,8 78,6
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor
Gaststätte „Rosa“ ca. 58 dB(A), Lachen bis ca. 63 dB(A)
bis 00:30 Uhr, Kommunikationsgeräusche durch
Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis
ca. 61 dB(A), lautes Lachen bis ca. 65 dB(A), Pkw - und
Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 69 dB(A),
Maximalwert LAFmax = 78,6 dB(A) durch Pkw-Vorbeifahrt mit
Musik bei offenem Seitenfenster“
Legende: LAFeq = Mittelungspegel
LAFTeq = Taktmaximalpegel
LAFmax = Maximalpegel (Einzelereignis)
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8. Fazit
8.1. Bewertung der Geräuschsituation auf der Grundlage der
Immissionsmessungen für den Messzeitraum von 22:00 – 01:00 Uhr
Je nach Besucherzahl wurden an den Messtagen in der Zeit von 22:00 – 24:00 Uhr bzw.
bis 01:00 Uhr über eine Stunde gemittelte Werte für den L AFeq von 49,8 – 62,4 dB(A)
ermittelt (siehe Tabelle 6-4, Mittelungspegel L AFeq). In Abhängigkeit des zu vergebenen
Lästigkeitszuschlags aufgrund der impulshaltigen Geräuschcharakteristik lagen die
Beurteilungspegel zwischen 56 dB(A) und 68 dB(A). Der zulässige Vorgabewert von
60 dB(A) wurde somit um bis zu 8 dB überschritten.
Die Besucherzahl an den Messtagen lag im Maximum bei ca. 400 Personen (11.07.2025
in der Zeit von 20:00 – 22:00 Uhr). Nach 22:00 Uhr einhergehend mit dem Schließen der
Außengastronomie ging auch die Besucherzahl spürbar zurück, gegen 23:00 Uhr lag die
gezählte Personenzahl am 11.07.2025 bei ca. 160 Personen.
Insbesondere die sich immer wieder neu bildenden Personengruppen vor dem
Restaurant „Rosa“ im Regelfall durch Gäste, die zum Rauchen die geschlossene
Außengastronomiefläche aufsuchten sowie die Personengruppen im Fußgänger- und
Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ und durch Aufräumarbeiten im Bereich der
Außengastronomieflächen (Tische- und Stühlerücken) waren am Messort „Wohnhaus
Brüsseler Platz“ deutlich wahrnehmbar und neben den Einzelgruppen auf den Freiflächen
im öffentlichen Straßenraum und vor dem Kirchenportal pegelbestimmend.
Während sich die Personengruppen im Fußgänger - und Straßenbereich vor dem Kiosk
„Le Kiosk“ gegen 23:15 Uhr mit Schließen des Kiosks auflösten, hielten sich Personen
vor dem Restaurant „Rosa“ auch nach 24:00 Uhr im wieder im Bereich der geschlossenen
Außengastronomiefläche auf.
Die am Messort aufgezeichneten Messpegel hatten nach 22:00 Uhr in Abhängigkeit des
Standortes, der Größe und der Art der Kommunikation der Personengruppen eine hohe
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bis 22:00 Uhr (allgemeine Nutzung der Außengastronomieflächen),
nach 22:00 Uhr (z.B. durch sich vor den Lokalen im Bereich der
Außengastronomieflächen bildende „Rauchergruppen“).
G) Ab welcher Personenzahl durch Personengruppen auf den öffentlichen Freiflächen am
Brüsseler Platz ist eine Überschreitung des Grenzwertes von 60 dB(A) im
Nachtzeitraum nicht mehr auszuschließen?
Zu Punkt A)
Es ist davon auszugehen, dass die Besucherzahlen sowie das Besucherverhalten bei
einer Ausdehnung der Öffnungszeit der Außengastronomie bis 23:30 Uhr vergleichbar
sein werden mit den Besucherzahlen vor 22:00 Uhr. Erst mit Schließen der
Außengastronomie ist analog zum jetzigen Besucherhalten von einem Rückgang der
Besucherzahlen auszugehen.
Demzufolge würde bei der Betrachtung der Geräuschimmissionen in Bezug auf den
Messtag am 11.07.2025 (Messtag mit der höchsten Besucherzahl, Messstunde von 21:00
– 22:00 Uhr) ein Immissionspegel von ca. 67 dB(A) heranzuziehen sein. Einhergehend
mit dem vorherrschenden Lärmteppich ist analog zur Messstunde von 21:00 – 22:00 Uhr
von einer relativ gleichmäßigen Geräuschkulisse mit einer Pegelschwankungsbreite von
± 3 dB auszugehen. Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse werden wegen
des Grundgeräuschs entsprechend weniger lästig wahrgenommen werden (siehe dazu
auch Punkt 6.6. Subjektiver Geräuscheindruck). Unter Berücksichtigung eines
Lästigkeitszuschlages von K I = 3 dB (siehe dazu auch Punkt 7.1) wäre ein
Beurteilungspegel von 70 dB(A) in der Nachtzeit von 22:00 – 23:00 Uhr nicht
auszuschließen.
Zu Punkt B)
Inwieweit ein Pop -up-Angebot (Biergarten) auf der Vogelsanger Straße in Köln zu
geringeren Besucherzahlen am Brüsseler Platz führen könnte, lässt sich unseres
Erachtens nicht belastbar einschätzen. Aus den über Jahre gewonnenen Erkenntnissen
zeigt sich aber, dass der Brüsseler Platz auch aufgrund seiner geografischen Lage, der
sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie der Beschaffenheit des
Brüsseler Platzes selbst mit seinem Gastronomieangebot und den adäquaten
B2510011-01(1)_ver17Sep2025 Seite 32 von 40
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Außenflächen zu einem „Innviertel“ gewachsen ist, welches in Köln in dieser Form seines
gleichen sucht. In Anlehnung an die Immissionsmessungen (siehe Punkt 8.1.) ist unseres
Erachtens nicht davon auszugehen, dass durch ein Pop -up-Angebot die Besucherzahl
so weit verringert werden kann, dass die Einhaltung des Vorgabewertes von 60 dB(A)
nachts sicher zu gewährleisten ist. Auch kleinere Personengruppen führen, wie unter
Punkt „A)“ ausgeführt, je nach Kommunikationsverhalten und Kommunikationsdauer
bereits zu einer Überschreitung des Vorgabewertes.
Zu Punkt C)
Aufgrund der seinerzeitigen Öffnungszeit der Außengastronomie bis 23:30 Uhr wurde
bereits im Frühsommer 2011 durch das Verhalten der Besucher des Brüsseler Platzes
ein Lärmteppich von 62 – 69 dB(A) im Zeitraum von 20:00 – 24:00 Uhr erzeugt (siehe
Bericht Nr. Nr. P1110037 vom 10.06.2011). Geräuschmessungen aus dem Jahre 2022
ergaben ein vergleichbares Bild (siehe Bericht Nr. B2110155 -02(1)_29Sep2022 vom
29.09.2022).
Durch die Begrenzung der Öffnungszeit der Außengastronomie auf 22:00 Uhr einerseits
und das Alkoholkonsumverbot ab 22:00 Uhr andererseits, konnte der Geräuschpegel im
Vergleich zu früheren Messungen ohne Beschränkungen insbesondere in den
Nachtstunden nach 00:00 Uhr deutlich gesenkt werden.
Zu Punkt D) bis F)
Auf der Grundlage der durchgeführten Immissionsmessungen ist eine belastbare
Differenzierung der einwirkenden Geräusche in Bezug auf die Fragestellung zu Punkt
„D)“ bis „F)“ nicht möglich. Hilfsweise wurde daher ein digitales 3 -dimensionales
Berechnungsmodell für den Brüsseler Platz mit einer eigens für solche Aufgaben
entwickelten validierten Software CadnaA (Computer Noise Abatement, Version 2025 (64
Bit), build 209.5501) erstellt.
In Anlehnung an die VDI 3770, in der Anhalts- und Emissionskennwerte (Ziffer 4.2 Tabelle
1) für die Nutzung von Biergärten, Restaurants, Bistro, etc. aufgeführt werden, werden
die Geräuschimmissionen in Bezug auf die Fragstellung zu Punkt „D)“ bis „F)“
näherungsweise berechnet.
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Berechnungen zeigen, dass insbesondere auf die Wohnbebauung am Brüsseler Platz
Nr. 2 – 10 aufgrund des möglichen geringen Abstands zwischen dem Aufenthaltsort der
Personengruppen und den Immissionsorten, um bis zu 8 dB höhere
Geräuschimmissionen einwirken können.
Zu Punkt F)
• Betrachtungszeitraum ab 22:00 Uhr (Nachtzeit)
Schallschutzmaßnahmen in Form einer Markise im Bereich der Außengastronomie des
Restaurants „Rosa“ führt bezogen auf die Wohnbebauung unmittelbar oberhalb der
Außengastronomiefläche zu einer zu erwartenden Minderung von maximal 2 dB. In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Einfügungsdämpfung einer
üblichen Markise bei ca. 6 - 8 dB liegt. Durch Schallnebenwege ist die effektive
Pegelminderung geringer als der Wert für die Dämpfung. Anmerkung: Bei speziellen, sog.
schallabsorbierenden Markisen kann aufgrund der Bauart und des verwendeten Materials
eine höhere Einfügungsdämpfung von bis zu 12 dB erreicht werden, so dass in diesem
Fall eine Minderung der Geräuschimmissionen in Bezug auf den Betrieb der
Außengastronomie „Restaurant Rosa“ von ca. 4 dB zu erwarten ist.
Ein signifikanter Schallschutz, der zu einer Minderung der Geräuschimmissionen in einer
Größenordnung von 10 – 12 dB führt, ist abgesehen von den nicht zu schließenden
Seitenflächen im Bereich des Fußgängerweges nur durch eine „Komplett-Einhausung“
der Außengastronomie mit massiven Bauteilen (z.B. Glas mit einer Einfügungsdämpfung
von ≥ 25 dB9 zu erreichen. Bezogen auf die sich immer wieder neu bildenden
Personengruppen (im Regelfall durch Raucher der Gaststätte „Rosa“) im Bereich der
Außengastronomie und der damit einhergehenden Kommunikationsgeräusche führt eine
derartige Maßnahme für den Zeitraum nach 22:00 Uhr zu einer wahrnehmbaren
Geräuschminderung.
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• Betrachtungszeitraum bis 22:00 Uhr (Tagzeit)
Im Tagzeitraum bis 22:00 Uhr tragen Einzelmaßnahmen wie oben beschrieben, nicht zu
einer spürbaren Senkung der in Summe auf einen Immissionsort einwirkenden
Geräuschimmissionen bei. Im Gegensatz zum Nachtzeitraum ab 22:00 Uhr; in dem die
Geräuschimmissionen durch das Kommunikationsverhalten von Einzelgruppen
maßgeblich bestimmt wird, wirken tagsüber eine Vielzahl von Geräuschereignissen durch
die Nutzung der Außengastronomieflächen
• Bali
• Rosa
• C.C. Kowalski
• Tante Kurt
• Quzeria
• Hallmackenreuther
• Belgique sowie der öffentlichen Freiflächen am Brüsseler Platz ein.
Berechnungen zeigen, dass am Immissionsort „Brüsseler Platz 2, 1.OG“ direkt über der
Außengastronomiefläche der Gaststätte „Rosa“ durch die zuvor beschriebene
Einzelmaßnahme (Komplett-Einhausung Außengastronomiefläche der Gaststätte
„Rosa“) eine Minderung der Geräuschimmissionen von weniger als 1 dB erreicht
werden würde.
Zu Punkt G)
Hinsichtlich der Fragestellung, ab welcher Personenzahl am Brüsseler Platz eine
Überschreitung des zulässigen Vorgabewertes von 60 dB(A) nicht mehr auszuschließen
ist, ist insbesondere eine Abhängigkeit von Kommunikationsarten, dem Standort und der
Gesprächsdauer der Personengruppe in der lautesten Nachtstunde zu erkennen. Die VDI
3770, die für die Bewertung von Kommunikationsgeräuschen in Biergärten, Restaurants,
Bistro, etc. im Regelfall herangezogen wird, setzt für gehobenes Sprechen eine
Schallleistung von Lw = 70 dB(A) an.
In der Tabelle 8-3 werden nachfolgend zwei Szenarien aufgezeigt:
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Tabelle 8-3: Prognoseberechnung „Szenario 1 und 2“
Immissionsort Immissionspegel
in dB(A)
Impulszuschlag KI
in dB
Beurteilungspegel in
dB(A)
Szenario 1: Personengruppe mit 8 gleichzeitig sprechende Personen, Aufenthaltsort: Brüsseler Platz 1
vor Gaststätte “Rosa”, Schallleistung Lw = 70 dB(A) je sprechende Person, Gesprächsdauer
= 60 min. in der lautesten Nachtstunde
IO 1, Brüsseler Platz 8, 1.OG 42,3 6 48
IO 2, Brüsseler Platz 1, 1.OG 54,0 6 60
IO 3, Brüsseler Platz 3, 1.OG 49,9 6 56
IO 4, Brüsseler Straße 55, 1.OG 38,1 6 44
IO 5, Brüsseler Platz 11, 1.OG 31,7 6 38
IO 6, Brüsseler Platz 12, 1.OG 31,6 6 38
Szenario 2: Personengruppe mit 25 gleichzeitig sprechende Personen, Aufenthaltsort: Bereich der
öffentlichen Außenfläche unterhalb der Platanen, Schallleistung Lw = 70 dB(A) je sprechende
Person, Gesprächsdauer = 60 min. in der lautesten Nachtstunde
IO 1, Brüsseler Platz 8, 1.OG 54,9 6 61
IO 2, Brüsseler Platz 1, 1.OG 52,7 6 59
IO 3, Brüsseler Platz 3, 1.OG 54,0 6 60
IO 4, Brüsseler Straße 55, 1.OG 55,1 6 61
IO 5, Brüsseler Platz 11, 1.OG 50,8 6 57
IO 6, Brüsseler Platz 12, 1.OG 52,0 6 58
Die Berechnungen zeigen, dass der zulässige Vorgabewert von 60 dB(A) nachts bereits
durch die Kommunikationsgeräusche kleinerer bis mittelgroßer Personengruppen
erreicht bzw. überschritten werden kann. In Abhängigkeit des Kommunikationsverhaltens
(gehobenes Sprechen, sehr lautes Sprechen, Rufen, Schreien) können Schallleistungen
von 65 – 95 dB(A) pro Person erzeugt werden, so dass je nach Einwirkzeit der
Kommunikationsgeräusche auch höhere Beurteilungspegel als die in Tabelle 8 -3
aufgeführten nicht auszuschließen sind.
Köln, 17. September 2025
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wp/bj
Fachlich Verantwortlicher Projektleiter
(Dr. W. Pook) (B. Jäger)
Die Akkreditierung gilt für die in der
Urkundenanlage aufgeführten Prüfun- gen
zur Ermittlung von Geräuschen
und Erschütterungen gemäß Modul
Immissionsschutz
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2748/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 01.04.2026
- Erstellt
- 05.09.2025 13:06