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2748/2025

Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen am Brüsseler Platz

Mitteilung Hauptausschuss 01.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.12.2025, TOP 4.10

Mitteilung Hauptausschuss

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Anlage 2 Zeitachse OBV

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Anlage 1 Lärmgutachten Brüsseler Platz 2025

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Anlage 1 Lärmgutachten Brüsseler Platz 2025

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Mitteilung Hauptausschuss

15787 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 29.10.2025 
 2748/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.11.2025 
Hauptausschuss 24.11.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales  
 
Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen am Brüsseler Platz 
hier: Erkenntnisse und daraus abgeleitete Maßnahmen der Verwaltung 
Mit Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales (AVR) vom 24.03.2025 (AN/0388/2025) wurde die Ver-
waltung beauftragt, Lärmmessungen am Brüsseler Platz durchzuführen. 
Am 19.05.2025 hatte der AVR darüber hinaus beschlossen, dass die Verwaltung ein 
„Pop-up-Angebot“ auf der Vogelsanger Straße „einrichten“ soll (AN/0580/2025). 
 
Die Ergebnisse der begleiteten Lärmmessungen und ein darauf basierendes Gutach-
ten sowie die Erkenntnisse zum „Pop-up-Angebot“ liegen vor und werden hiermit zur 
Kenntnis gegeben. Gleichzeitig informiert die Verwaltung über die daraus abgeleite-
ten, geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung und zum 
Gesundheitsschutz der Anwohnenden am Brüsseler Platz. 
 
1. Ergebnisse Lärmmessungen und Erkenntnisse aus dem Lärmgutachten: 
 
Die Verwaltung hat begleitete Lärmmessungen bei der ADU cologne, Institut für Im-
missionsschutz GmbH in Auftrag gegeben. Die Messungen wurden durch fachkundi-
ges Personal begleitet, eine solche Begleitung hatte das Verwaltungsgericht Köln 
auch als erforderlich angesehen. 
Die Messungen wurden vom 21. bis 23.05.2025, am 11. und 12.07.2025 und am 
18.07.2025 durchgeführt. Die geplanten Messungen am 24.05. und 19.07.2025 muss-
ten aufgrund des Regenwetters abgesagt werden. Die Messungen waren von 20 Uhr 
bis 01 Uhr des Folgetages beauftragt; tatsächlich durchgeführt wurden sie außer am 
18.07.2025 an allen Tagen bis 24 Uhr (Anmerkung: An den anderen Messtagen hiel-
ten sich erkennbar für das Personal des Lärmgutachters nach 24 Uhr keine Personen-
gruppen mehr am Brüsseler Platz auf, daher hätte nach deren Einschätzung eine 
Messung bis 01 Uhr keine w eiteren verw ertbaren Messdaten generiert.)  
 
Zählungen des Messpersonals und des Kommunalen Ordnungsdienstes ergaben, 
dass der Brüsseler Platz an allen Messtagen von ca. 80 und ca. 450 Personen be-
sucht war.

2 
 
 
Das Lärmgutachten der ADU cologne kommt im Ergebnis zu folgenden Bewertungen:  
 
In der Messzeit von 20 Uhr bis 22 Uhr stellte sich durch die Kommunikationsgeräu-
sche der Besucher*innen am Brüsseler Platz an allen Messtagen subjektiv ein relativ 
gleichmäßiger „Lärmteppich“ mit einer Pegelschw ankungsbreite von +/- 3 dB ein. Ein-
zelne kurzzeitige Geräuschereignisse w ie Rufen, Schreien und Lachen, Gläser- und 
Flaschenklirren, Hundegebell, Martinshorn, Kfz-Vorbeifahrten etc. w aren am Messort 
bei Messw erten bis zu 75 dB(A) zw ar eindeutig w ahrnehmbar, aber insgesamt auf-
grund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegeln relativ hohen Lärmtep-
pichs (Hintergrundgeräusche) w eniger lästig. Mit Schließung der Außengastronomie 
veränderte sich das Geschehen am Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von 
ca. 20 Minuten spürbar. An allen Messtagen verringerte sich die Besucherzahl deut-
lich. Es bildeten sich einzelne Gruppen von bis zu 25 Personen, die insbesondere die 
öffentlichen Freiflächen unter den Platanen am Brüsseler Platz nutzten. Auffällig w a-
ren auch sich immer w ieder neu bildende Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“ 
sow ie vor dem Kiosk „Le Kiosk“. Im Gegensatz zum eher „gemächlichen“ w eniger auf-
fälligen Kommunikationsverhalten der Personen im Bereich der Außengastronomie bis 
22 Uhr w aren die Kommunikationsgeräusche nach 22 Uhr durch die vereinzelten Per-
sonengruppen teilw eise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschw ankungen von bis zu 
8 dB(A). 
 
Mit Rückgang bzw . Wegfalls des Lärmteppichs durch die Kommunikationsgeräusche 
der Besucher*innen in der Zeit von 20 Uhr bis 22 Uhr sind die mit starken Pegel-
schw ankungen einhergehenden teilw eise „dynamischen“ Kommunikationsgeräusche 
der einzelnen Personengruppen nach 22:20 Uhr deutlich herauszuhören. Sie liegen 
mitunter um bis zu 15 dB über dem allgemeinen Hintergrundgeräusch und sind ent-
sprechend als sehr lästig einzustufen. Je nach Standort, Größe und Art der Kommuni-
kation der Personengruppen, w aren diese am Messort eindeutig w ahrnehmbar und 
pegelbestimmend. Dies gilt w ie zuvor beschrieben insbesondere für Personengruppen 
vor der Gaststätte „Rosa“. Aber auch die Personengruppen im Fußgänger und Stra-
ßenbereich vor dem „Le Kiosk“ hatten am Messort stellenw eise eine schalltechnisch 
störende Präsenz. Als auffällig sind für die erste Stunde der Nachtruhe auch die „Auf-
räumarbeiten“ im Bereich der Außengastronomie durch Tisch- und Stühlerücken in 
der Zeit von ca. 21:45 Uhr bis 22:30 Uhr zu bew erten. 
 
Die Ergebnisse der begleiteten Messungen zeigen, dass die Geräuschimmissionen an 
den Messtagen trotz Besucherrückgangs an fast allen Tagen nach 22 Uhr weiterhin 
noch über dem Lärmgrenzwert von 60 dB(A) liegen und diesen um bis zu 8 dB(A) 
überschreiten: Der ermittelte Beurteilungspegel liegt am Mittwoch, 21.05.2025 und 
Donnerstag 22.05.2025 in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr zwischen 55 und 60 
dB(A). An allen anderen Tagen liegt der Beurteilungspegel zwischen 61 und 68 dB(A). 
 
Tatsächlich haben zunächst das Verweilverbot und nunmehr das aktuelle Alkoholkon-
sum- und -mitführverbot samt den begleitenden ordnungsbehördlichen Kontrollen 
dazu beigetragen, dass die Anzahl der Besucher*innen deutlich zurückgegangen ist. 
Die Besucherzahlen von mehreren hundert Personen bis 22 Uhr haben sich nach Be-
ginn des Alkoholkonsum- und -mitführverbotes und dessen Durchsetzung durch den 
Kommunalen Ordnungsdienst bis 23 Uhr spürbar reduziert. Dies zeigen auch die vom 
Kommunalen Ordnungsdienst parallel zu den begleiteten Lärmmessungen durchge-
führten Zählungen der Personen auf dem Platz. Im Vergleich zu den Vorjahren fre-
quentieren weniger Menschen den Brüsseler Platz. Damit ist es entsprechend ruhiger 
geworden als in den Vorjahren und die Anzahl der Beschwerden ist zurückgegangen.  
 
Gleichzeitig belegt das Lärmgutachten, dass die Durchsetzung des Alkoholkonsum-

3 
 
und -mitführverbots ab 22 Uhr nicht ausreicht, um den notwendigen Lärmschutz dau-
erhaft, konsequent und schon zu Beginn der Nachtruhezeit zu gewährleisten. Die 
Nachtruhe für die Anwohnenden kann nur mit einem Zusammenwirken von mehreren 
Maßnahmen sichergestellt werden Diese wurden einzeln und im Zusammenwirken ei-
nes Gesamtkonzepts sorgfältig abgewogen.  
 
2. Beabsichtigte, geplante und bereits umgesetzte Maßnahmen: 
 
 Anders als in den Vorjahren hat die Verwaltung 2025 die Sperrzeit für die Außen-
gastronomie am und um den Brüsseler Platz verlängert, so dass die Außengast-
roflächen um 22 Uhr schließen mussten.  
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Sperrzeitverlängerung für die Außengastro-
nomiebetriebe auf 22 Uhr im Eilverfahren zunächst bestätigt (Beschluss vom 
25.07.2025, 21 L 1617/25). Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster (OVG) 
hat die Sperrzeitverlängerung im Eilverfahren hingegen nicht bestätigt (Beschluss 
vom 18.09.2025, 11 B 892/25).  
Das aktuelle Lärmgutachten (Anlage 1) konnte in dem Eilrechtsschutzverfahren 
vor dem OVG um die Sperrzeitverlängerung für die Gastronomiebetriebe auf 
22 Uhr noch nicht vorgelegt werden. Nach nunmehriger Fertigstellung des Lärm-
gutachtens wird die Stadt Köln im Rahmen eines Abänderungsantrages nach § 80 
Abs. 7 VwGO die Aufhebung der Entscheidung des OVG Münster anstreben. 
 
 Zusätzlich werden seitens der Verwaltung Gespräche mit den ansässigen Gast-
ronom*innen geführt, um den Lärm der Aufräumarbeiten deutlich zu reduzieren.  
 
 Zusätzlich müssen Maßnahmen gegenüber den Gastronomiebetrieben und 
dem Kiosk erfolgen, da die Kunden bzw. Gäste einen sog. Verursachungsbeitrag 
zum Lärmgeschehen leisten. Das gilt insbesondere für rauchende Gäste der In-
nengastronomie vor den Gaststätten und Personen vor dem direkt ansässigen Ki-
osk. Gegenüber dem Kiosk wird das Verbot des Alkoholausschanks zum Verzehr 
an Ort und Stelle verstärkt kontrolliert und es ist ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 
Uhr in Vorbereitung. Außerdem werden die Gewerbetreibenden (Kiosk und Gast-
stätten) verpflichtet, mit eigenem Personal Ansammlungen auf den Gehwegen zu 
begegnen, zum Beispiel dadurch, dass sie keine Getränke mit nach draußen neh-
men und sich ruhig verhalten. 
 
 Der Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist auch zukünftig er-
forderlich und wird an Wochenenden durch Vermittler*innen unterstützt, die die 
Menschen auf dem Platz ansprechen und auf die geltenden Regeln hinweisen. 
 
 Anpassung der Allgemeinverfügung Alkoholkonsum- und -mitführverbot: 
Das Lärmgutachten zeigt einerseits, dass die bereits getroffenen Maßnahmen Wir-
kung entfalten. Die aktuellen Messwerte liegen, anders als in Vorjahren nach 22 
Uhr zwar nicht mehr weit über 60 dB(A). Andererseits reichen die Maßnahmen 
noch nicht aus, den Gesundheitsschutz der Anwohnenden dauerhaft zu gewähr-
leisten, da der kritische Wert von 60 dB(A) mehrfach überschritten wird. Auch 
wenn der Platz weniger frequentiert und dadurch leiser ist, zeigt sich der Effekt des 
Alkoholkonsum- und -mitführverbots erst ab 23 Uhr bzw. an manchen Tagen erst 
ab 24 Uhr.  
 
Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot wird daher auf 21 Uhr vorgezogen. Zum 
einen, um die Anziehungskraft des Platzes in den späten Abendstunden generell

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weiter zu verringern. Zum anderen, um erforderliche Maßnahmen, die das Alkohol-
konsum- und -mitführverbot durchsetzen, bis 22 Uhr abgeschlossen zu haben. Ak-
tuell können Durchsetzungsmaßnahmen erst ab 22 Uhr starten, so dass bis zum 
Abschluss weiterhin viele Menschen auf dem Platz verbleiben und kommunizieren. 
Dabei sind erfahrungsgemäß mehrere hundert, in der Spitze bis 500 Ansprachen 
erforderlich, die wiederum ihren eigenen Anteil an Kommunikationsgeräuschen 
beitragen. 
 
Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot wird darüber hinaus durchgehend auch für 
die Wintermonate angeordnet. Dies ist erforderlich, um die Nachtruhe ganzjährig 
sicherzustellen. Das Lärmgutachten führt aus, dass selbst eine allgemeine stellen-
weise lebhaft geführte Kommunikation ohne lautes Lachen oder Rufen in einer 
Personengruppe mit 15 beteiligten Personen am Messort bereits zu Mittelungspe-
geln von 60 dB(A) führt. Eine Prognoseberechnung zeigt, dass der zulässige Vor-
gabewert von 60 dB(A) nachts bereits durch Kommunikationsgeräusche kleinerer 
bis mittelgroßer Personengruppen erreicht bzw. überschritten wird.  
 
Des Weiteren ist diese Maßnahme erforderlich, um beim Publikum die Erkenntnis 
zu verstetigen, dass der Brüsseler Platz kein nächtlicher Feierhotspot ist. Andern-
falls besteht die Prognose, dass der Platz in einer regelungsfreien Zeit eine beson-
dere Anziehungskraft entfaltet. 
Zu beobachten war dies in der Zeit vom 24.04.2025 - Aussetzung Verweilverbotes 
- bis 15.05.2025 - Inkrafttreten des Alkoholkonsum- und -mitführverbotes, als sich 
bis spät in die Nacht bis zu 300 Personen auf dem Platz aufgehalten haben.  
Die Allgemeinverfügung über ein nächtliches Verbot des Alkoholkonsums und des 
Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem Brüsseler Platz vom 
14.05.2025 wird daher bis zum 31.03.2026 verlängert und der Beginn des Verbo-
tes auf 21 Uhr angepasst.  
 
 
 Ordnungsbehördliche Verordnung Alkoholkonsum- und -mitführverbot 
Die Regelung der Allgemeinverfügung ist dauerhaft in eine Ordnungsbehördliche 
Verordnung (OBV) zu überführen. Die Verwaltung wird zeitnah das Beteiligungs-
verfahren der Träger öffentlicher Belange und anschließend die Beteiligung 
der Öffentlichkeit einleiten, den Gremien zur Beratung und dem Rat zur Be-
schlussfassung vorlegen. Anschließend wird die Ordnungsbehördliche Verordnung 
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. 
 
 Pop-up-Angebot 
In einem Auswahlverfahren per Öffentlicher Bekanntmachung konnte ein Veran-
stalter für das vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales beschlossene „Pop-up Angebot“ auf der Vogelsanger 
Straße gefunden werden. Das „Pop-up Angebot“ fand als „Apéro-Markt“ an vier 
aufeinander folgenden Wochenenden vom 12.09. bis 04.10.2025 statt.  
 
Das Angebot des Apéro-Marktes wurde sehr gut angenommen. Die Besucherzah-
len lagen – witterungsabhängig – auf einem hohen Niveau und die Veranstaltung 
war über die verschiedenen Wochenenden gut ausgelastet. In Spitzenzeiten hiel-
ten sich bis zu 1.800 Personen auf dem Apéro-Markt auf. 
 
Zur Evaluation des Pop-up-Angebots wurde im Vorfeld in Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Online-Befragung konzipiert und

5 
 
umgesetzt. Der entsprechende QR-Code war auf der gesamten Veranstaltungsflä-
che vielfach und gut sichtbar angebracht, um eine möglichst breite Teilnahme zu 
ermöglichen.  
 
Insgesamt haben 755 Personen an der Befragung teilgenommen. Die Ergebnisse 
zeigen, dass der Apéro-Markt den Gästen vor Ort überwiegend sehr gut gefallen 
hat. Ziel der Umfrage im Sinne des politischen Beschlusses war zudem die Ermitt-
lung, inwieweit das Pop-Up-Angebot die Zielgruppe der Besucher*innen des Brüs-
seler Platzes anspricht und so für eine Entlastung der Lärmsituation dort sorgen 
kann. Auf die Frage, warum die Befragten „heute hier“ seien, antwortete jede*r 
Fünfte (rund 20 % der Befragten), den Apéro-Markt aufgrund des geltenden Alko-
holkonsumverbots ab 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz gezielt als Alternative zu nut-
zen. Insgesamt 73,2 % der Befragten gaben an, dass sie sich in der Vergangen-
heit gelegentlich oder öfter abends oder nachts auf dem Brüsseler Platz aufgehal-
ten haben. Die Frage, ob das Pop-up Angebot mit Blick auf die Zukunft eine Alter-
native zum Brüsseler Platz wäre, beantworteten hiervon 56,3 % mit „Ja“, 29.9 % 
mit „Nein und 13,8 % mit „Weiß nicht“. 
 
Neben der Auswertung der Umfrageergebnisse wurden die Besucher*innenzahlen 
jeweils auf der Veranstaltung und parallel auf dem Brüsseler Platz gezählt.  
Hier zeigte sich trotz des Pop-up-Angebots weiterhin eine zu hohe Anzahl an Be-
sucher*innen nach 22 Uhr auf dem Brüsseler Platz. Beispielsweise wurden an ei-
nem Samstag während des Apéro-Marktes in der Spitze rund 600 Personen am 
Brüsseler Platz gezählt.  
 
 Dauerhafte Lärmmessungen 
Die Verwaltung hat bereits Schritte unternommen, um dauerhaft am Brüsseler 
Platz Geräuschmessungen durchzuführen. Es liegen zwar erste Messergebnisse 
vor, die jedoch aufgrund technischer Gründe nicht aussagekräftig sind. Der Dienst-
leister arbeitet an einer Lösung und die Verwaltung wird berichten, sobald belast-
bare Messergebnisse vorliegen. 
Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass dauerhafte Messungen lediglich eine ein-
geschränkte Aussagekraft haben. Nur eine personalintensive Begleitung kann die 
Ursachen der Geräuschentwicklung beschreiben. So hat es auch das Verwal-
tungsgericht in dem Beschluss zum Verweilverbot gefordert (siehe oben). 
 
 Errichtung einer erweiterten Fußgängerzone: keine sinnvolle Maßnahme im 
Sinne des Gesundheitsschutzes 
Eine Erweiterung der Fußgängerzone bis in die derzeitige Nutzfläche des öffentli-
chen Straßenraums führt zu einem „Heranrücken“ der Besucher*innen des Brüsse-
ler Platzes an die angrenzende Wohnbebauun g. Damit einhergehend können je 
nach Standort, Größe und Kommunikationsverhalten einzelner Personengruppen 
noch höheren Geräuschimmissionen hervorrufen (Lärmgutachten, S. 36). Insofern 
rät die Verwaltung von dieser Maßnahme dringend ab. 
 
Anlage 1 
Messtechnische Ermittlung der Geräuschimmissionen am Brüsseler Platz – Bericht 
der ADU cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH 
 
gez. i. V. Blome

Anlage 2 Zeitachse OBV

626 Zeichen

Erstellung OBV 
und 
verwaltungs-
interne 
Abstimmung
Beteiligung der 
Träger 
öffentlicher 
Belange
Erörterungs-
termin im 
Zwangsgeld-
verfahren beim 
Verwaltungs-
gericht Köln
Öffentliche
Auslegung
Auswertung der 
Stellungnahmen 
und Einbringung 
der Beschluss-
vorlage
Beschluss-
fassung
Genehmigung 
durch die 
Bezirks-
regierung 
Köln, Ver-
öffentlichung
und 
Inkrafttreten
November 
2025
Seit 
24.11.2025 12.12.2025
Mitte 
Januar – 
Mitte 
Februar 
2026
Ab Mitte 
Februar 
2026
Ende
1. Quartal 
2026
im 
Anschluss
Anlage 2Zeitachse Ordnungsbehördliche Verordnung zum Alkoholkonsum- und –mitführverbot am Brüsseler Platz

Anlage 1 Lärmgutachten Brüsseler Platz 2025

41162 Zeichen

Anlage 9 
Anlage 1
*Anlage ausgetauscht am 01.04.2026

ADU cologne   
                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
8.1. Immissionsmessungen ............................................................................................................. 30  
8.2. Prognoseberechnungen ........................................................................................................... 31

B2510011-01(1)_ver17Sep2025                                    
                        ADU cologne   
                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
1. Einleitung und Aufgabenstellung  
1.1.  Einleitung  
Die Stadt Köln hat mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 05.02.2025 ein nächtliches 
Verweilverbot für das Verweilen von Personen am Brüsseler Platz in 50674 Köln nebst 
umliegender Anliegerstraßen (inklusive aller öffentlichen Flächen wie Gehwege, 
Fahrbahnen, Parkflächen etc.) an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen in der Zeit 
von 22 Uhr bis 6 Uhr vom 07.02. bis zum 31.0 7.2025 angeordnet. Hintergrund ist das 
Gerichtsurteil vom 28.09.2023 (Az.:8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster 
über nicht zumutbare Geräuschimmissionen am Wohngebäude der Kläger am Brüsseler 
Platz Nr. 8. Die Stadt Köln als Beklagte steht in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zum  
Schutz vor gesundheitsgefährdendem und gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt 
Beurteilungspegel von über 60 dB(A) während der lautesten Nachtstunde (22:00 – 06:00 
Uhr), zu ergreifen.   
Das Verweilverbot wurde nun im Zuge eines Eilverfahrens am 23.04.2025 durch das  
Verwaltungsgericht Köln vorerst wieder aufgehoben. Das durch die Stadt Köln verhängte 
Verweilverbot wurde als unverhältnismäßig eingestuft. Erst wenn sich herausstellt, dass 
ein Alkoholverbot und flankierende Maßnahmen nicht ausreichend sind, wird ein 
Verweilverbot zu erwägen sein, so die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.  
Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 14.05.2025 wurde daraufhin das 
Verweilverbot vom 05.02.2025 aufgehoben und ein nächtliches Verbot des 
Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken am Brüsseler 
Platz für die Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr bis zum 31.10.2025 angeordnet. Die bestehende 
Beschränkung der Öffnungszeit der Außengastronomie am Brüsseler Platz bis 22:00 Uhr 
wurde durch das Verwaltungsgericht Köln mit dem Gerichtsurteil vom 25.07.2025        (Az.: 
21 L 1617/25) bestätigt und hat somit weiterhin Gültigkeit.

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ADU cologne   
                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
2. Unterlagen  
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:  
2.1. Pläne  
/1/ Übersichtplan Abbildung 1-1, erstellt am 28.07.2025 aus „TIM-online“ (InternetAnwendung 
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Darstellung der Geobasisdaten).  
Darstellung des Brüsseler Platzes mit angrenzender Bebauung und Lage des 
Messortes  
2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze  
/2/  
/3/  
BImSchG  
TA Lärm  
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch 
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und 
ähnliche Vorgänge (Bundes -Immissionsschutzgesetz - 
BImSchG).    
Vollzitat: "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 
123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 
2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist"  
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2013 I 1274; 2021, 123; 
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.2.2025 I Nr. 58  
Sechste  AVwV  v.  28.08.98  zum  Bundes- 
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen 
Lärm – TA Lärm), zuletzt geändert durch  
Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 
08.06.2017 B5) – Korrektur redaktioneller Fehler beim Vollzug 
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm 
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,

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                        ADU cologne   
                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
Eisenbahn-Bundesamt, Aktenzeichen: IG17 – 501-1/2 vom 
07.07.2017  
/4/  LAI-Hinweise  Auslegung der TA Lärm, Stand 24.02.2023  
/5/  Freizeitlärmerlass  NRW: Messung, Beurteilung und Verminderung von 
Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. 
Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 
vom 23.10.2006 – V - 5 – 8827.5 – (V Nr.) v. 23.10.2006 mit  
Stand vom 1.9.2019  
/6/  DIN ISO 9613-2  Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,  
Oktober 1999  
/7/  DIN 45641  Mittelung von Schallpegeln, Juni 1999  
/8/  DIN 45645-1  Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 1:  
Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft (Juli 1996)  
/9/  VDI 2720   Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997  
/10/ VDI 3770  Emissionskennwerte  von  Schallquellen.  Sport-  und  
Freizeitanlagen, September 2012  
2.3. Sonstiges  
/11/ Gerichtsurteil (Az.: 8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster vom  
28.09.2023  
/12/  Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 05.02.2025. Allgemeinverfügung 
der Stadt Köln über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz  
/13/ Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 14.05.2025 über ein nächtliches Verbot des 
Alkoholkonsums und des Mitführens von offenen alkoholischen Getränken auf dem 
Brüsseler Platz

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ADU cologne   
                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
3. Beurteilungsgrundlagen   
Die Beurteilungskriterien werden im vorliegenden Fall unabhängig der TA Lärm sowie des 
Freizeitlärmerlasses NRW auf der Grundlage des Gerichtsurteils (Az.: 8 A 2519/18) des 
Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.09.2025 vorgegeben. Demnach soll in der 
lautesten Nachtstunde ein Beurteilungspegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden. 
Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ist ein möglicher Lästigkeitszuschlag für 
impulshaltige Geräusche in Anlehnung an die TA Lärm zu berücksichtigen.

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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
Die am Brüsseler Platz in den Abendstunden vorherrschende Geräuschkulisse wird im 
Einzelnen bestimmt durch:    
 Kommunikationsgeräusche der Besucher in den Außenbereichen der Gastronomie 
bis zur Schließung um 22:00 Uhr  
 Kommunikationsgeräusche der Besucher im Bereich der öffentlichen Außenflächen 
am Brüsseler Platz  
 Aufräumarbeiten im Bereich der Außengastronomie ab ca. 21:45 Uhr (Tische - und 
Stühlerücken)  
 Einzelereignisse:  Laute Stimmäußerungen (Rufen, Schreien und Lachen)  Gläser - 
 und  Glasflaschenklirren  sowie  weitere Umgebungsgeräusche wie z.B.  
Hundegebell, Einsatz eines Martinshorns  
 Straßenverkehrsgeräusche auf den öffentlichen Verkehrsflächen am Brüsseler Platz 
(Pkw, Kleinkrafträder, Motorräder, etc.)  
 Sonstige Hintergrundgeräusche (z.B. Fernlärm aus dem Straßen - und 
Schienenverkehr)  
Aufgrund der hohen Lärmbelastung kam es im November 2019 in einem Eilverfahren vor 
dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zu einem Vergleich, mit dem sich die Stadt 
Köln zu engmaschigen Kontrollen von Gastronomie, Einzelhandel und Außenanlagen 
verpflichtete, um die Lärmentwicklung zu begrenzen. Im September 2023 verlor die Stadt 
Köln den jahrelangen Rechtsstreit mit Anwohnern vor dem OVG Münster und muss dem  
Urteil zufolge intensiver ordnungsbehördlich einschreiten, um die Gesundheit der 
Anwohner am Brüsseler Platz zu schützen. Die Stadt Köln als Beklagte steht demnach in 
der Pflicht, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem und 
gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt hier Beurteilungspegel von über 60 dB(A) 
während der lautesten Nachtstunde (22:00 – 06:00 Uhr), zu ergreifen.  
Neben der bereits bestehenden Regelung bezüglich eines zulässigen Betriebs der 
Außengastronomie bis 22:00 Uhr, wurde von Seiten der Stadt Köln am 05.02.2025 ein 
nächtliches Verweilverbot für das Verweilen von Personen am Brüsseler Platz in 50674 
Köln nebst  umliegender Anliegerstraßen (inklusive aller öffentlichen Flächen wie

Gehwege, Fahrbahnen, Parkflächen etc.) an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen 
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr vom 07.02. bis zum 31.07.2025 angeordnet.   
    
    
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   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 14 von 40  
C. 18.07. – 19.07.2025   
• Personalisierte Handschallpegelmessungen jeweils von 20:00 - 01:00 Uhr  
Alle Handschallpegelmessungen in der Zeit von 20:00 – 01:00 Uhr wurden durch einen 
bzw. zwei Mitarbeiter der Fa. ADU cologne GmbH über den gesamten Messzeitraum 
begleitet, so dass eine Dokumentation geräuschintensiver Einzelereignisse gewährleistet 
werden konnte.   
Die  kontinuierliche  Aufzeichnung  der  Geräusche  über  24  Stunden  mittels  
Dauermessstation  (Messzeitraum  „A“)  dient  zur  Darstellung  einer  sog.  
Geräuschtagesganglinie ohne Spezifizierung der Geräuschereignisse.  
Aufgrund nicht normkonformer Witterungsbedingungen (Regen) entfielen die Messungen 
in den Abend- und Nachtstunden am 24.05.2025 und 19.07.2025.   
5.2.  Durchführung der Messaufzeichnungen  
Zur Ermittlung der Geräuschsituation am Brüsseler Platz wurden die Geräusche  
(Messpegel LAFeq und LAFTeq) jeweils über eine Stunde gemittelt und entsprechend als  
Stundenwert für die Messzeiträume   
• 20:00 – 21:00 Uhr   
• 21:00 – 22:00 Uhr  
• 22:00 – 23:00 Uhr  
• 23:00 – 24:00 Uhr  
• 00:00 – 01:00  
abgespeichert. Zusätzlich erfolgte eine Aufzeichnung des Mittelungspegels L AFeq als 
Pegel-Zeitverlauf mit einer sekündlichen Abtastrate. Für die spätere Analyse und 
Dokumentation der Ergebnisse wurden über die gesamte Messzeit signifikante 
Einzelereignisse (einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen) handschriftlich 
zusammen mit dem am Han d-Schallpegelmessgerät abgelesenen Momentanpegel 
festgehalten.

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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
    
   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 16 von 40  
auf eine Stunde gemittelten Messpegel LAFeq in Abhängigkeit der Pegeldifferenz zwischen 
LAFTeq und LAFeq und dem subjektiven Eindruck ein Zuschlag von 3 bzw. 6 dB.  
Signifikante Einzelereignisse (einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen) in Bezug 
auf eine Maximalpegelbetrachtung erfolgt analog zur Bildung der Beurteilungspegel für 
die Messzeiträume   
• 20:00 – 21:00 Uhr  
• 21:00 – 22:00 Uhr  
• 22:00 – 23:00 Uhr  
• 23:00 – 24:00 Uhr  
• 00:00 – 01:00 Uhr (nur vom 18.07. auf den 19.07.2025).

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   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 18 von 40  
Die Messkette ist bis Dezember 2025 geeicht. Die Funktionsfähigkeit der Messkette 
wurde in regelmäßigen Abständen, insbesondere zu Beginn und nach Abschluss der 
Messungen durch Überprüfung der Kalibrierung sichergestellt.  
Parallel zu den personalisierten Handschallpegelmessung wurde zur kontinuierlichen 
Aufzeichnung der Geräusche über 24 Stunden (Geräuschtagesganglinie ohne 
Spezifizierung der Geräuschereignisse) eine Dauermessstation der Fa. Svantek mit dem 
in der Tabelle 6-2 aufgeführten Messequipment eingesetzt.   
Tabelle 6-2: Messequipment „Dauermessstation“  
Bezeichnung  Hersteller  Typ  Serien-Nr.  
Messgerät  
Svantek  
SV 307  82086  
Messmikrofon  ST30  82690  
Mikrofonkabel  1408  -  
6.3.  Messaufzeichnung   
Die Aufzeichnung der Messwerte erfolgte kontinuierlich und mit Ausnahme der 
Kalibrierungsüberprüfung ohne Unterbrechung. Neben den stündlich abgelegten  
Messwerten L AFeq, L AFTeq, L AF95%, L AFmax und L AFmin wurde der Mittelungspegel L AFeq 
zusätzlich in Form eines Pegel -Zeitverlaufes mit einer sekündlichen Abtastrate 
aufgezeichnet.  
6.4.  Witterung  
Zurzeit der Messung wurden folgende Witterungsdaten erfasst:  
Tabelle 6-3: Meteorologische Daten  
Messpunkt  Messtag  Uhrzeit  Witterung  Temp.    
in 
 C  
Wind- 
geschwindig- 
keit              
in m/s   
Hauptwindrichtung  
Brüsseler  
Platz 8,  
Balkon  
5.OG  
Mittwoch 
21.05.2025  
20:00 – 
24:00  wolkenlos  16 - 17  0,8 – 3,2  Nordwest  
Donnerstag 
22.05.2025  
20:00 – 
24:00  
wolkenlos /   
leicht bewölkt  12 - 14  0,4 – 2,7  Nord

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   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 19 von 40  
Freitag 
23.05.2025  
20:00 – 
24:00  
wolkenlos /   
leicht bewölkt  9 - 14  1,3 – 4,0  Nordwest

den Platanen vor bzw. neben dem Kirchengebäude St. Michael, waren zur Spitzenzeit 
maximal zur Hälfte ausgelastet. Gleiches gilt für die öffentlichen Freiflächen am Brüsseler 
Platz, auch dort hielten sich im Vergleich zu früheren Messungen deutlich weniger 
Personen auf. In der Messzeit von 20:00 – 22:00 Uhr stellte sich durch die 
Kommunikationsgeräusche der Besucher am Brüsseler Platz an allen Messtagen 
subjektiv ein relativ gleichmäßiger „Lärmteppich“ mit einer Pegelschwankungsbreite von 
± 3 dB ein.   
Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse wie    
• Rufen, Schreien und Lachen  
• Gläser- und Glasflaschenklirren  
• Hundegebell, Martinshorn etc.  
• Kfz-Vorbeifahrten waren am Messort bei Messwerten von bis zu 75 dB(A) zwar 
eindeutig wahrnehmbar, aber insgesamt aufgrund des im Vergleich zu den auftretenden 
Maximalpegel relativ hohen Lärmteppichs (Hintergrundgeräusch) weniger lästig.   
Mit Schließung der Außengastronomie um 22:00 Uhr veränderte sich das Geschehen am 
Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 min spürbar. An allen Messtagen 
verringerte sich die Besucherzahl deutlich. Es bildeten sich einzelnen Gruppen von bis 
zu 25 Personen, die insbesondere die öffentlichen Freiflächen unter den Platanen am 
Brüsseler Platz nutzten. Auffällig waren auch sich immer wieder neu bildende 
Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“ (siehe Abbildung 6 -1 auf der folgenden 
Seite) sowie vor dem Kiosk „Le Kiosk“ (siehe Abbildung 6-2 auf der folgenden Seite).   
Im Gegensatz zum eher „ gemächlichen“, weniger auffälligen Kommunikationsverhalten 
der Personen im Bereich der Außengastronomie bis 22:00 Uhr waren die 
Kommunikationsgeräusche nach 22:00 Uhr durch die vereinzelten Personengruppen 
teilweise sehr „dynamisch“ mit starken Pegelschwankungen von bis zu 8 dB. Je nach 
Standort, Größe und Art der Kommunikation der Personengruppen, waren diese am 
Messort eindeutig wahrnehmbar und pegelbestimmend. Dieses gilt wie zuvor bereits 
beschrieben insbesondere für die Personengruppen vor der Gaststätte „Rosa“. Aber auch  
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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH

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   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 22 von 40  
die Personengruppen im Fußgänger und Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ hatten 
am Messort stellenweise eine schalltechnisch störende Präsenz.   
Abbildung 6-1: Fotodokumentation Gaststätte „Rosa“  
  
Bildaufnahme vom 12.07.2025, 22:57 Uhr, Blickrichtung vom Messort -> Gaststätte „Rosa“  
Abbildung 6-2: Fotodokumentation „Le Kiosk“  
 
Bildaufnahme vom 12.07.2025, 22:31 Uhr, Blickrichtung vom Messort -> „Le Kiosk“  
Als auffällig sind auch die „Aufräumtätigkeiten“ im Bereich der Außengastronomie durch  
Tische- und Stühlerücken in der Zeit von ca. 21:45 – 22:30 Uhr zu bewerten. Hier wurden

B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 21 von 40  
am Messort Schalldruckpegel von bis zu 75 dB(A) gemessen.   
Mit Rückgang bzw. Wegfall des Lärmteppichs durch die Kommunikationsgeräusche der 
Besucher in der Zeit von 20:00 – 22:00 Uhr sind die teilweise sehr „dynamisch“ mit 
starken Pegelschwankungen einhergehenden Kommunikationsgeräusche der einzelnen 
Personengruppen nach 22:20 Uhr deutlich herauszuhören. Sie liegen mitunter um bis zu 
15 dB über dem allgemeinen Hintergrundgeräusch und sind entsprechend als sehr lästig 
einzustufen.  
Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse wie lautes   
• Rufen, Schreien und Lachen  
• Gläser- und Glasflaschenklirren waren am Messort bei Messwerten von bis zu 75 
dB(A) auch in der Zeit von 22:00 – 24:00 Uhr bzw. 01:00 Uhr weiterhin eindeutig 
wahrnehmbar, aber aufgrund des im Vergleich zu den auftretenden Maximalpegel 
deutlich niedrigeren Hintergrundgeräusch spürbar lästiger als vor 22:00 Uhr.   
Das dauerhaft einwirkende Hintergrundgeräusch von ca. 48 - 50 dB(A) (je nach 
Nachtstunde) wird mit Wegfall des Lärmteppichs bestimmt durch den Fernlärm aus dem 
öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr und sonstige nicht weiter zuzuordnende  
Geräusche aus der Umgebung des Brüsseler Platzes, die nicht mit dem Besucherverhalten 
am Brüsseler Platz in Zusammenhang stehen.   
Neben den Geräuschen, die durch das Besucherverhalten am Brüsseler Platz hervorgerufen 
werden, wird die Geräuschkulisse in den späteren Abendstunden nach  
23:00 Uhr auch durch den öffentlichen Straßenverkehr (Pkw -, Motorrad -, und 
Rollervorbeifahrten) geprägt.   
Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse durch    
• beschleunigtes Pkw-Anfahren  • Pkw-Hupen / Motorrad- und Roller-Hupe  
• Hundegebell etc.

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Lfd.  Uhrzeit  
Aufgezeichnete Messwerte in dB(A)  
LAFeq  LAFTeq  LAFmax  Bemerkungen  
7  22:00 – 23:00  54,0  62,4  88,1  
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der 
Besucher bis ca. 22:20 Uhr ca. 49 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor 
Gaststätte „Rosa“ bis ca. 61 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der 
Freifläche unter den Platanen bi s ca. 62 dB(A), lautes 
Sprechen bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche 
durch Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 59 
dB(A), lautes  
Lachen bis ca. 62 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und  
Stühlerücken)  im  Bereich  der  Außengastronomie  
Gaststätte „Rosa“ bis ca. 68 dB(A), Maximalwert LAFmax =  
88,1 dB(A) durch beschleunigte Motorradvorbeifahrt  
8  23:00 – 24:00  49,8  54,8  71,7  
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ bis ca. 62 dB(A), lautes Lachen und 
Rufen bis 71,7 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch  
Personen-gruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 
dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der 
Freifläche unter den Platanen ca. 61 dB(A), lautes Lachen 
bis ca. 63 dB(A), Maximalwert L AFmax = 71,7 dB(A) durch 
lautes Rufen vor  
Gaststätte „Rosa“  
Messzeitraum: 23.05.2025 (Freitag)   
9  20:00 – 21:00  59,5  63,0  73,8  
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der 
Besucher bis 59 dB(A), stellenweise lautes Rufen und 
Kreischen bis ca. 71 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), 
Pkw- und Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 67 dB(A)  
Maximalwert LAFmax = 73,8 dB(A) umfallendes Fahrrad direkt 
unterhalb des Messortes  
10  21:00 – 22:00  62,4  65,9  77,7  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher ca. 60 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 
65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im  
Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 70 
dB(A), Maximalwert LAFmax = 77,7 dB(A) durch lautes  
Schreien mehrerer Personen im Außenbereich   
11  22:00 – 23:00  57,7  62,9  80,2  
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der 
Besucher bis ca. 22:20 Uhr ca. 55 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ ca. 63 dB(A), lautes Lachen bis ca. 72 
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe 
vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), lautes Lachen 
bis ca. 62 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch 
Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis 
ca. 61 dB(A) lautes Sprechen bis ca. 63 dB(A), 
Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich 
der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 69,0 
dB(A), Maximalwert LAFmax = 80,2 dB(A) durch lautes  
Schreien mehrerer Personen im Außenbereich  
12  23:00 – 24:00  55,3  60,6  75  
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis 71,0 
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe 
vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 61 dB(A), lautes Lachen 
bis ca. 66 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch 
Personen-gruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis 
ca. 60 dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB (A), Pkw- und 
Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 59 dB(A),  
Maximalwert LAFmax = 75,0 dB(A) durch PKW-Hupe

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Messzeitraum: 11.07.2025 (Freitag)  
13  20:00 – 21:00  64,1  67,0  77,0  
Hintergrundgeräusche durch Kommunikation der Besucher 
ca. 63 dB(A), stellenweise lautes Rufen und  
Lachen bis ca. 67 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,0 dB(A) 
durch Motorradvorbeifahrt  
 
Lfd.  Uhrzeit  
Aufgezeichnete Messwerte in dB(A)  
LAFeq  LAFTeq  LAFmax  Bemerkungen  
14  21:00 – 22:00  67,4  70,9  85,3  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher ca. 65 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 
67 dB(A), AWB-Betriebe Mülleimer leeren bis ca. 76 dB(A), 
Chorgesang vor dem Kirchenportal bis ca.72 dB(A), 
Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich 
der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 70 dB(A), 
Maximalwert LAFmax = 85,3 dB(A) durch Klatschen vor dem 
Kirchenportal  
15  22:00 – 23:00  62,4  66,2  77,1  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 61 dB(A), von 22:30 – 23:00 
Uhr ca. 59 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch 
Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 63 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor 
dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der 
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis 
ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) 
im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis 
ca. 75 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,1 dB(A) durch 
beschleunigte Motorradvorbeifahrt  
16  23:00 – 24:00  59,1  63,6  79,1  
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ ca. 58 dB(A), lautes Lachen bis ca. 64 
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe 
auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), 
lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-
Vorbeifahrten bis ca. 75 dB(A),  
Maximalwert LAFmax = 79,1 dB(A) durch beschleunigte 
Motorradvorbeifahrt  
Messzeitraum: 12.07.2025 (Samstag)  
17  20:00 – 21:00  63,4  67,7  84,4  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher ca. 62 dB(A), stellenweise lautes Rufen und  
Lachen bis ca. 66 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller- 
Vorbeifahrten bis ca. 71 dB(A), Maximalwert L AFmax =  84,4 
dB(A) durch Pkw-Hupe  
18  21:00 – 22:00  65,0  68,9  83,9  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher ca. 64 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 
67 dB(A), AWB-Betriebe Mülleimer leeren bis 83,9 dB(A) 
Aufräumarbeiten (Tische - und Stühlerücken) im Bereich 
der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca. 72 dB(A), 
Maximalwert L AFmax = 83,9 dB(A) AWB-Betriebe Mülleimer 
leeren

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   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 27 von 40  
19  22:00 – 23:00  60,3  63,9  73,7  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 59 dB(A) von 22:30 – 23:00 
Uhr ca. 57 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch  
Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 62 dB(A), 
lautes Lachen bis ca. 66 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor 
dem Kiosk „Le  
Kiosk“ bis ca. 58 dB(A), lautes Lachen bis ca. 62 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der 
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis 
ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) 
im Bereich der Außengastronomi e Gaststätte „Rosa“ bis 
ca. 71 dB(A), Maximalwert L AFmax = 77,1 dB(A) durch 
PkwHupe  
20  23:00 – 24:00  58,2  63,2  76,3  
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ ca. 60 dB(A), lautes Lachen und Rufen 
bis ca. 64,7 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch 
Personen-gruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 60 
dB(A), Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe 
auf der Freifläche unter den Platanen bis ca. 61 dB(A), 
lautes Lachen bis ca. 64 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller-
Vorbeifahrten bis ca. 65 dB(A), Maximalwert L AFmax = 76,3 
dB(A) durch Pkw-Hupe“  
Messzeitraum: 18.07.2025 (Freitag)  
Lfd.  Uhrzeit  
Aufgezeichnete Messwerte in dB(A)  
LAFeq  LAFTeq  LAFmax  Bemerkungen  
21  20:00 – 21:00  63,0  65,6  74,3  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher ca. 62 dB(A), stellenweise lautes Rufen und  
Lachen bis ca. 68 dB(A), Pkw- und Motorrad / Roller- 
Vorbeifahrten bis ca. 68 dB(A), Maximalwert L AFmax =  74,3 
dB(A) durch Hundegebell  
22  21:00 – 22:00  65,2  68,7  81,1  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher ca. 64 dB(A), stellenweise lautes Lachen bis ca. 
70 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) im 
Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis ca.  
68 dB(A), Maximalwert LAFmax = 81,1 dB(A) durch  
beschleunigte Motorradvorbeifahrt  
23  22:00 – 23:00  61,3  65,3  77  
Hintergrundgeräusche  durch  Kommunikation  der  
Besucher bis ca. 22:30 Uhr ca. 60 dB(A) von 22:30 – 23:00 
Uhr ca. 58 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch  
Personengruppe vor Gaststätte „Rosa“ bis ca. 59 dB(A), 
lautes Lachen bis ca. 64 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor 
dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 58 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der 
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), Lachen bis 
ca. 65 dB(A), Aufräumarbeiten (Tische- und Stühlerücken) 
im Bereich der Außengastronomie Gaststätte „Rosa“ bis 
ca. 69 dB(A),  
Maximalwert LAFmax = 77,0 dB(A) durch Pkw-Hupe  
24  23:00 – 24:00  57,4  62,3  75,7  
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ ca. 61 dB(A), lautes Lachen und Rufen 
bis ca. 64 dB(A), Kommunikationsgeräusche durch 
Personengruppe vor dem Kiosk „Le Kiosk“ bis ca. 59 
dB(A), lautes Lachen bis ca. 63 dB(A), 
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe auf der 
Freifläche unter den Platanen bis ca. 62 dB(A), lautes 
Lachen bis ca. 65 dB(A), Pkw - und Motorrad / Roller -
Vorbeifahrten bis ca. 67 dB(A), Maximalwert L AFmax = 75,7 
dB(A) durch Pkw-Hupe“

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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
    
   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 28 von 40  
Messzeitraum: 19.07.2025 (Samstag)  
25  00:00 – 01:00  56,2  61,8  78,6  
Kommunikationsgeräusche durch Personengruppe vor  
Gaststätte „Rosa“ ca. 58 dB(A), Lachen bis  ca. 63 dB(A) 
bis 00:30 Uhr, Kommunikationsgeräusche durch  
Personengruppe auf der Freifläche unter den Platanen bis 
ca. 61 dB(A), lautes Lachen bis ca. 65 dB(A), Pkw - und 
Motorrad / Roller-Vorbeifahrten bis ca. 69 dB(A),  
Maximalwert LAFmax = 78,6 dB(A) durch Pkw-Vorbeifahrt mit 
Musik bei offenem Seitenfenster“  
Legende: LAFeq      =  Mittelungspegel   
LAFTeq    = Taktmaximalpegel  
LAFmax    = Maximalpegel (Einzelereignis)

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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
8. Fazit  
8.1.  Bewertung  der  Geräuschsituation  auf  der  Grundlage  der   
Immissionsmessungen für den Messzeitraum von 22:00 – 01:00 Uhr  
Je nach Besucherzahl wurden an den Messtagen in der Zeit von 22:00 – 24:00 Uhr bzw. 
bis 01:00 Uhr über eine Stunde gemittelte Werte für den L AFeq von 49,8 – 62,4 dB(A) 
ermittelt (siehe Tabelle 6-4, Mittelungspegel L AFeq). In Abhängigkeit des zu vergebenen 
Lästigkeitszuschlags aufgrund der impulshaltigen Geräuschcharakteristik lagen die 
Beurteilungspegel zwischen 56 dB(A) und 68 dB(A). Der zulässige Vorgabewert von       
60 dB(A) wurde somit um bis zu 8 dB überschritten.    
Die Besucherzahl an den Messtagen lag im Maximum bei ca. 400 Personen (11.07.2025 
in der Zeit von 20:00 – 22:00 Uhr). Nach 22:00 Uhr einhergehend mit dem Schließen der 
Außengastronomie ging auch die Besucherzahl spürbar zurück, gegen 23:00 Uhr lag die 
gezählte Personenzahl am 11.07.2025 bei ca. 160 Personen.   
Insbesondere die sich immer wieder neu bildenden Personengruppen vor dem  
Restaurant „Rosa“ im Regelfall durch Gäste, die zum Rauchen die geschlossene 
Außengastronomiefläche aufsuchten sowie die Personengruppen im Fußgänger- und  
Straßenbereich vor dem Kiosk „Le Kiosk“ und durch Aufräumarbeiten im Bereich der 
Außengastronomieflächen (Tische- und Stühlerücken) waren am Messort „Wohnhaus  
Brüsseler Platz“ deutlich wahrnehmbar und neben den Einzelgruppen auf den Freiflächen 
im öffentlichen Straßenraum und vor dem Kirchenportal pegelbestimmend.   
Während sich die Personengruppen im Fußgänger - und Straßenbereich vor dem Kiosk 
„Le Kiosk“ gegen 23:15 Uhr mit Schließen des Kiosks auflösten, hielten sich Personen   
vor dem Restaurant „Rosa“ auch nach 24:00 Uhr im wieder im Bereich der geschlossenen 
Außengastronomiefläche auf.  
Die am Messort aufgezeichneten Messpegel hatten nach 22:00 Uhr in Abhängigkeit des

Standortes, der Größe und der Art der Kommunikation der Personengruppen eine hohe  
    
    
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 bis 22:00 Uhr (allgemeine Nutzung der Außengastronomieflächen),  
 nach 22:00 Uhr (z.B. durch sich vor den Lokalen im Bereich der 
Außengastronomieflächen bildende „Rauchergruppen“).  
G) Ab welcher Personenzahl durch Personengruppen auf den öffentlichen Freiflächen am 
Brüsseler Platz ist eine Überschreitung des Grenzwertes von 60 dB(A) im 
Nachtzeitraum nicht mehr auszuschließen?  
  
Zu Punkt A)  
Es ist davon auszugehen, dass die Besucherzahlen sowie das Besucherverhalten bei 
einer Ausdehnung der Öffnungszeit der Außengastronomie bis 23:30 Uhr vergleichbar 
sein werden mit den Besucherzahlen vor 22:00 Uhr. Erst mit Schließen der 
Außengastronomie ist  analog zum jetzigen Besucherhalten von einem Rückgang der 
Besucherzahlen auszugehen.    
Demzufolge würde bei der Betrachtung der Geräuschimmissionen in Bezug auf den  
Messtag am 11.07.2025 (Messtag mit der höchsten Besucherzahl, Messstunde von 21:00 
– 22:00 Uhr) ein Immissionspegel von ca. 67 dB(A) heranzuziehen sein. Einhergehend 
mit dem vorherrschenden Lärmteppich ist analog zur Messstunde von 21:00 – 22:00 Uhr 
von einer relativ gleichmäßigen Geräuschkulisse mit einer Pegelschwankungsbreite von 
± 3 dB auszugehen. Einzelne kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse werden wegen 
des Grundgeräuschs entsprechend weniger lästig wahrgenommen werden (siehe dazu 
auch Punkt 6.6.  Subjektiver Geräuscheindruck). Unter Berücksichtigung eines 
Lästigkeitszuschlages von K I = 3 dB (siehe dazu auch Punkt 7.1) wäre ein 
Beurteilungspegel von 70 dB(A) in der Nachtzeit von 22:00 – 23:00 Uhr nicht 
auszuschließen.   
Zu Punkt B)  
Inwieweit ein Pop -up-Angebot (Biergarten) auf der Vogelsanger Straße in Köln zu 
geringeren Besucherzahlen am Brüsseler Platz führen könnte, lässt sich unseres 
Erachtens nicht belastbar einschätzen. Aus den über Jahre gewonnenen Erkenntnissen 
zeigt sich aber, dass der Brüsseler Platz auch aufgrund seiner geografischen Lage, der 
sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sowie der Beschaffenheit des  
Brüsseler Platzes selbst mit seinem Gastronomieangebot und den adäquaten

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Außenflächen zu einem „Innviertel“ gewachsen ist, welches in Köln in dieser Form seines 
gleichen sucht. In Anlehnung an die Immissionsmessungen (siehe Punkt 8.1.) ist unseres 
Erachtens nicht davon auszugehen, dass durch ein Pop -up-Angebot die Besucherzahl 
so weit verringert werden kann, dass die Einhaltung des Vorgabewertes von 60 dB(A) 
nachts sicher zu gewährleisten ist. Auch kleinere Personengruppen führen, wie unter 
Punkt „A)“ ausgeführt, je nach Kommunikationsverhalten und Kommunikationsdauer 
bereits zu einer Überschreitung des Vorgabewertes.  
Zu Punkt C)  
Aufgrund der seinerzeitigen Öffnungszeit der Außengastronomie bis 23:30 Uhr wurde 
bereits im Frühsommer 2011 durch das Verhalten der Besucher des Brüsseler Platzes 
ein Lärmteppich von 62 – 69 dB(A) im Zeitraum von 20:00 – 24:00 Uhr erzeugt (siehe 
Bericht Nr. Nr. P1110037 vom 10.06.2011). Geräuschmessungen aus dem Jahre 2022 
ergaben ein vergleichbares Bild (siehe Bericht Nr. B2110155 -02(1)_29Sep2022 vom 
29.09.2022).   
Durch die Begrenzung der Öffnungszeit der Außengastronomie auf 22:00 Uhr einerseits 
und das Alkoholkonsumverbot ab 22:00 Uhr andererseits, konnte der Geräuschpegel im 
Vergleich zu früheren Messungen ohne Beschränkungen insbesondere in den 
Nachtstunden nach 00:00 Uhr deutlich gesenkt werden.   
Zu Punkt D) bis F)  
Auf der Grundlage der durchgeführten Immissionsmessungen ist eine belastbare 
Differenzierung der einwirkenden Geräusche in Bezug auf die Fragestellung zu Punkt  
„D)“ bis „F)“ nicht möglich. Hilfsweise wurde daher ein digitales 3 -dimensionales 
Berechnungsmodell für den Brüsseler Platz mit einer eigens für solche Aufgaben 
entwickelten validierten Software CadnaA (Computer Noise Abatement, Version 2025 (64 
Bit), build 209.5501) erstellt.

In Anlehnung an die VDI 3770, in der Anhalts- und Emissionskennwerte (Ziffer 4.2 Tabelle 
1) für die Nutzung von Biergärten, Restaurants, Bistro, etc. aufgeführt werden, werden 
die Geräuschimmissionen in Bezug auf die Fragstellung zu Punkt „D)“ bis „F)“ 
näherungsweise berechnet.     
    
    
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   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 41 von 40  
Berechnungen zeigen, dass insbesondere auf die Wohnbebauung am Brüsseler Platz  
Nr. 2 – 10 aufgrund des möglichen geringen Abstands zwischen dem Aufenthaltsort der  
Personengruppen  und  den  Immissionsorten,  um  bis  zu  8  dB  höhere  
Geräuschimmissionen einwirken können.     
 Zu Punkt F)  
• Betrachtungszeitraum ab 22:00 Uhr (Nachtzeit)   
Schallschutzmaßnahmen in Form einer Markise im Bereich der Außengastronomie des  
Restaurants „Rosa“ führt bezogen auf die Wohnbebauung unmittelbar oberhalb der 
Außengastronomiefläche zu einer zu erwartenden Minderung von maximal 2 dB. In 
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Einfügungsdämpfung einer 
üblichen Markise bei ca. 6 - 8 dB liegt. Durch Schallnebenwege ist die effektive 
Pegelminderung geringer als der Wert für die Dämpfung. Anmerkung: Bei speziellen, sog. 
schallabsorbierenden Markisen kann aufgrund der Bauart und des verwendeten Materials 
eine höhere Einfügungsdämpfung von bis zu 12 dB erreicht werden, so dass in diesem 
Fall eine Minderung der Geräuschimmissionen in Bezug auf den Betrieb der 
Außengastronomie „Restaurant Rosa“ von ca. 4 dB zu erwarten ist.   
Ein signifikanter Schallschutz, der zu einer Minderung der Geräuschimmissionen in einer 
Größenordnung von 10 – 12 dB führt, ist abgesehen von den nicht zu schließenden  
Seitenflächen im Bereich des Fußgängerweges nur durch eine „Komplett-Einhausung“ 
der Außengastronomie mit massiven Bauteilen (z.B. Glas mit einer Einfügungsdämpfung 
von ≥ 25 dB9 zu erreichen. Bezogen auf die sich immer wieder neu bildenden  
Personengruppen (im Regelfall durch Raucher der Gaststätte „Rosa“) im Bereich der 
Außengastronomie und der damit einhergehenden Kommunikationsgeräusche führt eine 
derartige Maßnahme für den Zeitraum nach 22:00 Uhr  zu einer wahrnehmbaren 
Geräuschminderung.

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• Betrachtungszeitraum bis 22:00 Uhr (Tagzeit)   
Im Tagzeitraum bis 22:00 Uhr tragen Einzelmaßnahmen wie oben beschrieben, nicht zu 
einer spürbaren Senkung der in Summe auf einen Immissionsort einwirkenden 
Geräuschimmissionen bei. Im Gegensatz zum Nachtzeitraum ab 22:00 Uhr; in dem die 
Geräuschimmissionen durch das Kommunikationsverhalten von Einzelgruppen 
maßgeblich bestimmt wird, wirken tagsüber eine Vielzahl von Geräuschereignissen durch 
die Nutzung der Außengastronomieflächen   
• Bali  
• Rosa  
• C.C. Kowalski  
• Tante Kurt  
• Quzeria  
• Hallmackenreuther   
• Belgique sowie der öffentlichen Freiflächen am Brüsseler Platz ein.   
Berechnungen zeigen, dass am Immissionsort „Brüsseler Platz 2, 1.OG“ direkt über der 
Außengastronomiefläche der Gaststätte „Rosa“ durch die zuvor beschriebene 
Einzelmaßnahme (Komplett-Einhausung Außengastronomiefläche der Gaststätte 
„Rosa“) eine Minderung der Geräuschimmissionen von weniger als 1 dB erreicht 
werden würde.   
 Zu Punkt G)  
Hinsichtlich der Fragestellung, ab welcher Personenzahl am Brüsseler Platz eine 
Überschreitung des zulässigen Vorgabewertes von 60 dB(A) nicht mehr auszuschließen 
ist, ist insbesondere eine Abhängigkeit von Kommunikationsarten, dem Standort und der 
Gesprächsdauer der Personengruppe in der lautesten Nachtstunde zu erkennen. Die VDI 
3770, die für die Bewertung von Kommunikationsgeräuschen in Biergärten, Restaurants,  
Bistro, etc. im Regelfall herangezogen wird, setzt für gehobenes Sprechen eine 
Schallleistung von Lw = 70 dB(A) an.   
In der Tabelle 8-3 werden nachfolgend zwei Szenarien aufgezeigt:

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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
    
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Tabelle 8-3:  Prognoseberechnung „Szenario 1 und 2“   
Immissionsort  Immissionspegel 
in dB(A)  
Impulszuschlag KI 
in dB  
Beurteilungspegel in 
dB(A)  
Szenario 1:  Personengruppe mit 8 gleichzeitig sprechende Personen, Aufenthaltsort: Brüsseler Platz  1 
vor Gaststätte “Rosa”, Schallleistung Lw = 70 dB(A) je sprechende Person, Gesprächsdauer 
= 60 min. in der lautesten Nachtstunde  
IO 1, Brüsseler Platz 8, 1.OG    42,3   6  48  
IO 2, Brüsseler Platz 1, 1.OG  54,0   6  60  
IO 3, Brüsseler Platz 3, 1.OG  49,9   6  56  
IO 4, Brüsseler Straße 55, 1.OG  38,1   6  44  
IO 5, Brüsseler Platz 11, 1.OG  31,7   6  38  
IO 6, Brüsseler Platz 12, 1.OG  31,6   6  38  
Szenario 2: Personengruppe mit 25 gleichzeitig sprechende Personen, Aufenthaltsort: Bereich der   
öffentlichen Außenfläche unterhalb der Platanen, Schallleistung Lw = 70 dB(A) je sprechende 
Person, Gesprächsdauer = 60 min. in der lautesten Nachtstunde  
IO 1, Brüsseler Platz 8, 1.OG    54,9   6  61  
IO 2, Brüsseler Platz 1, 1.OG  52,7   6  59  
IO 3, Brüsseler Platz 3, 1.OG  54,0   6  60  
IO 4, Brüsseler Straße 55, 1.OG  55,1   6  61  
IO 5, Brüsseler Platz 11, 1.OG  50,8   6  57  
IO 6, Brüsseler Platz 12, 1.OG  52,0   6  58  
Die Berechnungen zeigen, dass der zulässige Vorgabewert von 60 dB(A) nachts bereits 
durch die Kommunikationsgeräusche kleinerer bis mittelgroßer Personengruppen 
erreicht bzw. überschritten werden kann. In Abhängigkeit des Kommunikationsverhaltens 
(gehobenes Sprechen, sehr lautes Sprechen, Rufen, Schreien) können Schallleistungen 
von 65 – 95 dB(A) pro Person erzeugt werden, so dass je nach Einwirkzeit der 
Kommunikationsgeräusche auch höhere Beurteilungspegel als die in Tabelle 8 -3 
aufgeführten nicht auszuschließen sind.   
    
Köln, 17. September 2025  
B2510011-01(1)_ver17Sep2025

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                                                                       INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH  
  
    
   B2510011-01(1)_ver17Sep2025    Seite 44 von 40  
wp/bj  
    
        
  
  
  
Fachlich Verantwortlicher            Projektleiter   
(Dr. W. Pook)                           (B. Jäger)   
  
  
  
   
Die Akkreditierung gilt für die in der  
Urkundenanlage aufgeführten Prüfun- gen 
zur Ermittlung von Geräuschen   
und Erschütterungen gemäß Modul   
  Immissionsschutz

Beratungsverlauf (3)

24.11.2025 Hauptausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2748/2025
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
01.04.2026
Erstellt
05.09.2025 13:06