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AN/0270/2020

Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) 27.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.03.2020, TOP 5.2.2

Sachstandsbericht 2023

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht 2023

4742 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0270/2020
Stand: 02.03.2023 
Sachstandsbericht  
Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz, Gem.Antrag Grüne, 
SPDBeschluss: 
1.    Die Verwaltung wird beauftragt, am Caritas-Altenzentrum in der Urbanstraße in Deutz  
die Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums (siehe Foto 1) statt wie bisher durch feste, 
künftig durch herausnehmbare Poller abzusichern. Diese sind jeweils mit einem Vorhänge-
schloss zu versehen, welches von der Hausleitung bei Bedarf geöffnet werden kann;die Be-
hindertenparkplätze südlich von Alt-St. Heribert zusätzlich für Inhaber*innen eines orangefar-
benen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Ab-
satz 1 Nummer 11 der StVO freizugeben (siehe Fotos 2 und 3) und  
der Hausleitung des Altenzentrums zu ermöglichen, die vor dem Haupteingang des Gebäudes 
befindlichen Längsparkplätze, die dem Altenzentrum zur Verfügung stehen, durch abschließ-
bare Klapp-Bügel gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern (siehe Foto 4). 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Prüfung durch die Verwaltung hat Folgendes ergeben:  
1. Bei der Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums handelt es sich um städtische Bo-
dendenkmäler, die nicht befahren werden dürfen. Daher ist der Ersatz der Pfosten hier nicht 
möglich.  
2. Es dürfen auf öffentlichem Straßenland nur allgemeine und personenbezogene Behinder-
tenparkplätze reserviert werden. Alle anderen können nur frei zugängliche Parkplätze nutzen.  
 
Neben dem europaweit gültigen allgemeinen Behindertenparkausweis (blauer Parkausweis) 
gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Aus-
weis. Dieser orangefarbene Ausweis (Ausweis light) berechtigt nicht zum Parken auf den aus-
gewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim 
Parken. 
 
Einen Anspruch auf die orangefarbene Ausnahmegenehmigung und somit auf diese Parker-
leichterungen haben: 
 schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Be-
hinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren 
Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen 
auswirken).

2 
 
 schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von we-
nigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Len-
denwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig 
einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungs-
organe. 
 schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, 
wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt. 
 schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher 
Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt. 
 
Erlaubt ist es: 
 im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss 
auf einer Parkscheibe eingestellt werden), 
 im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,  
 an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschil-
dert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte 
Parkzeit angeordnet ist,  
 in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben 
ist, während der Ladezeit zu parken,  
 in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) au-
ßerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden 
Verkehr zu behindern,  
 an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu 
parken,  
 auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,  
 in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn 
(DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern 
um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau 
über die Bedingungen informieren. 
 
Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist bundesweit weiterhin ausschließlich mit dem blau-
en Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung dieser 
Parkplätze. 
 
Daher ist eine zusätzliche Beschilderung wie im Antrag der BV 1 dargestellt nach den Best-
immungen der StVO leider nicht möglich. 
 
3. Öffentlicher Parkraum muss für alle Berechtigten immer frei zugänglich sein. Daher ist eine 
Absicherung mit Schließeinrichtungen, die nur von einer begrenzten Gruppe bedient werden 
kann, aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

2893 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0270/2020 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 
 
Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, am Caritas-Altenzentrum in der Urbanstraße in Deutz 
 
1. die Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums (siehe Foto 1) statt wie bisher 
durch feste, künftig durch herausnehmbare Poller abzusichern. Diese sind jeweils mit 
einem Vorhängeschloss zu versehen, welches von der Hausleitung bei Bedarf geöff-
net werden kann; 
 
2. die Behindertenparkplätze südlich von Alt-St. Heribert zusätzlich für Inhaber*innen ei-
nes orangefarbenen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Men-
schen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 der StVO freizugeben (siehe Fotos 2 und 3) 
und 
 
3. der Hausleitung des Altenzentrums zu ermöglichen, die vor dem Haupteingang des 
Gebäudes befindlichen Längsparkplätze, die dem Altenzentrum zur Verfügung ste-
hen, durch abschließbare Klapp-Bügel gegen missbräuchliche Verwendung zu si-
chern (siehe Foto 4). 
 
 
Begründung: 
 
Auf der kompletten Platzfläche vor dem Caritas-Altenzentrum ist absolutes Halteverbot an-
geordnet. Dies ist auch richtig so und soll beibehalten werden, da in der Vergangenheit im-

- 2 - 
 
mer wieder sehr gefährliche Situationen bei Rettungseinsätzen entstanden sind, wenn die 
Platzfläche zugeparkt war. Dennoch besteht ein gewisser Bedarf an Parkplätzen im Rahmen 
der Betreuung der teils schwer pflegebedürftigen Bewohner*innen durch ärztliche und pfle-
gerische Fachkräfte, aber auch durch engagierte Ehrenamtler*innen. Dem soll durch die o.a. 
Maßnahmen Rechnung getragen werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Von Seiten der Hausleitung des Caritas-Altenzentrums wie auch von Seiten ehrenamtlich 
Tätiger gibt es mehrere Beschwerden über die unbefriedigende Situation vor Ort. Dies wurde 
u.a. bereits in der Lokalzeit des WDR thematisiert. Um möglichst rasch für Abhilfe zu sorgen 
und einen reibungslosen Betrieb des Hauses zu gewährleisten, dulden die hier zu beschlie-
ßenden Maßnahmen keinen weiteren Aufschub. 
 
 
gez. 
Antje Kosubek      Dr. Regina Börschel 
Fraktion GRÜNE      SPD-Fraktion

- 3 - 
 
 
Foto 1: Platzfläche westlic h des CAZ und auszutauschende Poller 
 
 
 
Foto 2: Freizugebende Behindertenparkplätze

- 4 - 
 
 
Foto 3: Beschilderungsbeispiel aus Niedersachsen (mit Grammatikfehler)  
 
 
 
Foto 4: Mit Klappbügeln zu sichernde Parkplätze vor dem CAZ

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0270/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
Datum
27.02.2020
Erstellt
27.02.2020 10:18