Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019)
Beschlussvorlage Ausschuss 3334/2023 vom 06.11.2023
Stand: Am 23.01.2024 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 öffentlich 3.4 Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) 3334/2023 RM Wahlen zeigt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr erfreut über die Verwaltungsvorlage. Er verweist jedoch auf die Abstimmungen am Runden Tisch Radverkehr Innenstadt und äußert seine Hoffnung, dass die dort eingebrachten Hin- weise und Anregungen noch im weiteren Verlauf bestmöglich berücksichtigt werden. Zudem spricht er den Bereich für das Abstellen von Lastenrädern an (Blatt 1). Die An- lehnbügel sollen mittig auf der Fläche angebracht werden, so dass es Falschpar- ker*innen dazu einlade, dort unter Einbeziehung der Sperrfläche ordnungswidrig zu parken. Um dem vorzubeugen, rege er an, die Bügel eher an den Rand bzw. diagonal anzuordnen wie beispielsweise auf der Magnusstraße. RM De Bellis-Olinger merkt an, dass auch die CDU-Fraktion dem Lückenschluss grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Jedoch bittet sie, zunächst und zügig ein Fach- gespräch mit genauer Erläuterung und Vorstellung des komplexen Bereiches durchzu- führen. Auch die Anregungen aus dem Runden Tisch sollten dort vorgestellt werden. RM Wahlen bittet zu diesem Termin auch die Initiativenverbände wie RingFrei einzula- den. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird zudem gebeten, vor dem 2. Beratungsgang im hiesigen Aus- schuss ein Fachgespräch mit Beteiligung von RingFrei und ggf. weiteren Initiativen durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 2.4_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Ladezone Ladezone nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mit werktags 9-23h Parkschein Mit Parkschein werktags 9-23h nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mitwerktags 9-23h Parkschein IND IND IND PAut A PAut WT M M M M SIA INFO INFO 3.00 3.00 3.01 2.00 11.10 2.17 3.00 3.00 2.83 5.00 1.00 1.18 1.801.25 2.21 3.00 3.00 1.00 2.00 3.00 50 2.50 77 2.00 3.00 3.00 5.00 1.00 50 2.50 61 2.00 3.00 50 2.50 3.01 3.00 50 2.50 1.50 3.02 2.50 3.00 3.00 2.50 3.00 50 2.50 1.88 8.30 25.86 10.20 91 2 a 6 5 VI 10-8 3 2 4 7 1 14 83 12 9 11 70 F VI I IV F F S 85 werktags 9-23h Mit Parkschein auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: PAN werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: PAN werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: SÜD II werktags 19 - 8 h frei 5x Anlehnbügel 7x Anlehnbügel Sonder-VZ "Laden" SÜD II an neuen SP B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B BB B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B S B B B S 1/1 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2B 0,5/0,2 B B S S S B B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S S 1/1 B B S B 0,5/0,2 B B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S S S S B BF4.2 BF1 BF1.1 F2/A F2.1/A FST10.1 FST10 F10.1/A F10/A F4.2 F4.3 FST30 F4.1 F4 F3.1 F3 F20.1/A F1.1/A F1/A F30 F20/A FST30.1 F30.11.2 11.1 2 2.1 4.2 4 4.1 1010.1 10.2 30 30.1 30.2 3 3.1 3.2 20 20.2 20.1 2.2 D4 D4.1 ST30L/A ST30R ST1 ST20 ST2 ST10R/T ST10G/T AHF2.1 AHBLF2.1 AHF2 AHBLF2 AHF10 AHBLF10 AHF10.1 AHBLF10.1 AHST10R AHBLFST10 AHST10G AHBLFST10.1 AHBLF4.2 AHBLFST30.1 AHBLF4.3 AHBLFST30 AHBLF30.1 AHBLF30 AHF1 AHST20 AHF1.1 AHF20.1 AHF20 AHST30L AHST30R D3.1 D3 D1.1 D1 D30 D101 D101.1 D21 D21.1 D201 D201.1 D2 D2.1 M 18 M 17 M 16 M 15 M 14 M 13 M 12 M 11 M 10 M 8 M 6 M 23 M 22 M 21 M 20 M 19 M 24 M 3 M 2 M 25 M 1 M 4 M 5 M 7 M 9 ABST10G (1345) ABST10R (1345) ME NAST10G (1345) NAST10R (1345) ME HAST2 (1344) KSP ABST2 (1345) KSP NAST2 (1345) KSP ca. 10m vor ST2 ABST20 (1345) VAST2.1 (1344) KSP NAST1 (1345) KSP ABST1 (1345) VAST10 (1328) KSP VAST2.2 (1344) ABST30L (1345) KSP NAST30R (1345) KSP ca. 10m vor ST30R NAST30L (1345) KSP ca. 10m vor ST30L HAST30L (1345) ME ca. 180m vor ST30L VAST30L (1345) ME ca. 335m vor ST30L baulich nicht vorhanden!ABST30R (1345) VAST10.1 (1328) KSP Steuergerät Amtsleiter/-in (68) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Maßstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Pos. A B C Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem Übersichtsplan NHN NHN Koordinatensystem Gauß-Krüger UTM / ETSR85 250 1135 mm 500 mm Weischet/10.10.23 Weischet/10.10.23 Herr Weischet (682/2) Herr Lemke (682/2) Herr MöllersHerr Siggelkow Innenstadt/Neustadt-Süd Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden 10.10.2023 4/4 Anordnung Nr. Markierung _______________ Beschilderung ______________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am _______________________ Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr / SG4 Im Auftrag ____________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Verkehrsmanagement Im Auftrag ____________________________ _____________________________ _____________________________ Anlage 2.4 -
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Bestand existiert am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung ein viel kritisierter baulicher Radweg mit Benutzungspflicht. Zwecks kurzfristigen Netzlückenschlusses gemäß Beschlusslage 1202/2029 soll im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt (RVKI) die rechte Autospur in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden. Alternative Führungsformen für den Radverkehr erfordern einen mehrjährigen Planungs- und Realisierungszeitraum. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit bereits im Rahmen der Erstellung des RVKI beteiligt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2.3_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan3
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Mit Parkschein werktags 9-23h Mit Parkschein werktags 9-23h Ladezone Ladezone Ladezone nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mit werktags 9-23h Parkschein Mit Parkschein werktags 9-23h Ladezone werktags 8 - 18h Auf dem Seitenstreifen werktags 8 - 18h werktags 8 - 18h Mit Parkschein werktags 9-23h nur mit werktags 9-23h Parkschein nur mit werktags 9-23hParkschein IND PAut PAut A M M M M PAut M SIA SIA SIA INFO FAut INFO 3.00 3.00 3.00 3.00 2.75 3.00 3.00 3.00 3.00 2.83 5.00 1.00 1.18 1.801.25 2.21 5.00 1.00 5.00 1.00 2.42 50 2.50 3.002.92 3.00 50 2.50 3.01 1.50 3.00 3.00 2.50 50 6.50 14.00 4 28 30 23 30 39 45 5 8 19 26 a 31 6 6 43 23 26-28 33 32 5 18 20-24 10-8 FII 3 1 2 25 26 21 4 27 13 25 3 35 17 27 7 29 1 14 16 15 12 9 11 37 70 41 III I IV F S F 200m B An neuen Schilderpfosten werktags 9-23h Mit Parkschein Auf dem Seitenstreifen au f dem Seitenst reifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mi t Parkausweis: PAN werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: PAN werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: PAN werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: SÜD II werktags 19 - 8 h frei 5x Anlehnbügel VZ 237 Sonder-VZ "Laden" SÜD II 5x Anlehnbügel 5x Anlehnbügel 5x Anlehnbügel B 3/3 B B B B BB B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B BB B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S S 1/1 B B S S S S S S Markierungen erneuern Markierungen erneuern S B S BF4.2 BF1.2 BF2.2 F4 F4.1 F2.2/A F2.3/A FST1 FST1.1 F1.1/A F1/A Ø300 R31 R21 Ø300 F3.1 Ø300 R41 F3 F1.2/A F1.3/A FST2.1FST2 F2.1/A F2/A F2/A F2.1/A FST10.1 FST10 F10.1/A F10/A F4.1 F4 4 4.2 2 2.2 3 3.2 1 5 1.1 5.1 1.2 4.1 3.1 4.2 4 4.1 10 10.1 10.2 2.1 DR41 DR31 D4 D4.1 ST10R/T ST10G/T ST1 ST2/T AHF2.2 AHF2.3 AHST1 AHF1.1 AHF1 AHF1.2 AHBLF1.2 AHF1.3 AHBLF1.3 AHBLF2.1 AHBLFST2 AHF2.1 AHBLF2.1 AHF2 AHBLF2 AHF2.1 AHBLF2.1 AHF2 AHBLF2 AHF10 AHBLF10 AHF10.1 AHBLF10.1 AHST1 0R AHBLFST1 0 AHST1 0G AHBLFST1 0.1 AHBLF4.2 AHST2 DR4 D4 D51 D11 D5 D101 D101.1 D21 D21.1 DR3 D3 M 7 M 8 M 6 M 5 M 3 M 4 M 2 M 1 M 16 M 15 M 14 M 13 M 12 M 11 M 10 M 9 M 18 M 17 M 16 M 15 M 14 M 13 M 23 M 20 M 19 ABST1 (1344) HAST10G (1345) HAST10R (1345) ME ABST2 (1344) HAST2R (1343) HAST2G (1343) HAST2L (1343) ME NAST2 (1344) KSP ABST10G (1345) ABST10R (1345) ME NAST10G (1345) NAST10R (1345) ME HAST2 (1344) KSP ABST2 (1345) KSP Steuergerät Amtsleiter/-in (68) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Maßstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Pos. A B C Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem Übersichtsplan NHN NHN Koordinatensystem Gauß-Krüger UTM / ETSR85 250 1135 mm 500 mm Weischet/10.10.23 Weischet/10.10.23 (682/2) Herr WeischetHerr Lemke (682/2) Herr MöllersHerr Siggelkow 10.10.2023 3/4 Innenstadt/Neustadt-Süd Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden Anordnung Nr. Markierung _______________ Beschilderung ______________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am _______________________ Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr / SG4 Im Auftrag ____________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Verkehrsmanagement Im Auftrag ____________________________ _____________________________ _____________________________ Anlage 2.3 -
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 3334/2023 Freigabedatum 06.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, den Lückenschluss in der Radver- kehrsführung am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung unter Umwandlung der rechten Autospur gemäß vorgelegter Planung umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahme entste- hen Kosten in Höhe von rund 115.000 €. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung ohne Ein- schränkungen zustimmt. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Verkehrsausschuss 21.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 115.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aus dem dritten Beschluss zu den Kölner Ringen (Vorlage-Nr. 1202/2019) wurden die Be- schlusspunkte 1 bis 9 (Radinfrastruktur zwischen Hohenstaufenring und Hansa- ring/Vogteistraße) und 15 (Sperrung Zülpicher Platz) inzwischen nahezu vollständig abgear- beitet und die Planungen umgesetzt. Insgesamt wurden seit 2018 ca. 9 km Fahrradinfrastruk- tur durch Spurumwandlung auf den Kölner Ringen umgesetzt. Mit dem Beschluss zu Vorlage 1202/2019, Anlage 13 wurde die Verwaltung dazu aufgefor- dert, in Fortführung der bislang umgesetzten Abschnitte auch für den Hohenstaufenring zwi- schen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrich- tung eine Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen. Mit der vorgelegten Planung beabsichtigt die Verwaltung die Netzlücke zu schließen. Damit soll auch die lange geforderte Aufhebung der Benutzungspflicht für den bestehenden baulichen Radweg erfolgen. In konsequenter Verlän- gerung sollen die schmalen Schutzstreifen auf dem Salierring durch Radfahrstreifen in kom- fortabler Breite ersetzt werden. 3 Planungsbereich Die vorgelegte Planung betrifft die südliche Fahrtrichtung des Hohenstaufenrings zwischen Zülpicher Platz und Roonstraße (ca. 70 m), die südliche Fahrtrichtung des Barbarossaplatzes zwischen Roonstraße und Pfälzer Straße (ca. 130 m) sowie die südliche Fahrtrichtung des Salierrings zwischen Pfälzer Straße und Eifelstraße (ca. 430 m). In Summe sollen somit ca. 630 m neue Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die geplanten Radfahrstreifen nach Kölner Standard in 2,50 Meter Breite knüpfen an den bestehenden Radfahrstreifen am Zülpi- cher Platz an und münden in den bestehenden Radfahrstreifen am Sachsenring (vgl. Abbil- dung 1). Außerdem sollen die Zufahrten von der Roonstraße sowie von der Eifelstraße kom- mend fahrradfreundlich gestaltet werden. Abbildung 1: Übersicht überplanter Bereich Details der Planung Auf den bisher umgesetzten Maßnahmen zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der nördli- chen Fahrtrichtung aufbauend soll die südliche Fahrtrichtung unter Verwendung inzwischen erprobter Elemente der Radverkehrsführung umgestaltet werden: Herstellung eines durchgängigen Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,50 m inkl. Rad- furten über die Knotenpunkte hinweg Herstellung vorgezogener Haltelinien für den Radverkehr auf der Hauptrichtung, Herstellung von Radaufstellflächen in den Nebenrichtungen (wo möglich), Roteinfärbung des Radfahrstreifens an Einmündungen und Tiefgaragenzufahrten außer- halb der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte, Herstellung von zusätzlichen Flächen für Fahrradparken und Sharingsysteme nach den örtlichen Gegebenheiten 4 Folgende Änderungen bzw. Besonderheiten für den Kfz-Verkehr sind berücksichtigt: Reduzierung der Fahrspuranzahl auf eine durchgängige Fahrspur Erhalt der vorhandenen Ladezonen, Einrichtung einer neuen Ladezone in Mittellage auf Höhe Salierring 51 Freigabe der zuvor genannten Ladezonen für nächtliches Bewohnerparken Entfall von 9 Kurzzeit-Parkplätzen, Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h Folgende Besonderheiten sind darüber hinaus zu berücksichtigen: Das Grundprinzip mit 2,50 m breiten Radfahrstreifen zuzüglich min. 0,5 m Sicherheitsraum zum Parken/Laden hat sich auf den bisher umgesetzten Abschnitten des Radverkehrsnet- zes für die Kölner Innenstadt bewährt. In Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Ge- gebenheiten wird auf Teilabschnitten ein zusätzlicher 0,5 m breiter Sicherheitsraum zwi- schen Rad- und Kfz-Verkehr markiert (siehe Pläne in den Anlagen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4). Im Rahmen der geplanten Bahnsteiganhebung am Barbarossaplatz ist eine Spurreduzie- rung in der wegführenden Hauptstraße „Neue Weyerstraße“ zugunsten der Einrichtung ei- nes Radfahrstreifens vorgesehen (Vorlage-Nr. 2646/2022). Im Zuge dieser Planung wird die Verwaltung auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der zuführenden Haupt- straße „Pfälzer Straße“ prüfen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Verkehrs- ablauf am Barbarossaplatz müssen entsprechend verkehrstechnisch untersucht werden. Hinführung zum Barbarossaplatz Auf dem Hohenstaufenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz läuft die aktuelle Radverkehrs- führung südlich der Einmündung Zülpicher Platz aus und soll mit vorgelegter Planung in südli- cher Fahrtrichtung fortgeführt werden. Im Rahmen des Arbeitsprogramms „Rückbau freilau- fende Rechtsabbieger“ ist die Fahrbeziehung über den freilaufenden Rechtsabbieger aus dem Hohenstaufenring in die Roonstraße bereits abgepollert worden und entfällt seitdem für den Kfz-Verkehr. In der Hinführung zum Barbarossaplatz soll in südlicher Fahrtrichtung auf dem Hohenstaufenring der rechte der beiden Kfz-Geradeausfahrstreifen in einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt und in rot eingefärbt werden. Dieser soll an die bereits vorhan- dene Radaufstellfläche angeschlossen werden. Eine gestrichelte Radfurt über den Knoten- punkt hinweg soll Radfahrenden die Fahrlinie in Richtung der Ringe-Achse vorgeben. Der zuvor genannte Entfall des rechten Kfz-Geradeausfahrstreifens in der nördlichen Zufahrt auf dem Hohenstaufenring ist nach dem rechnerischem HBS-Verfahren (Handbuch für die Be- messung von Straßenverkehrsanlagen) auf die Auswirkungen der Verkehrsqualität untersucht worden. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird die Verkehrsqualität in Qualitätsstufen für den Ver- kehrsablauf (A = Sehr gut bis F = Ungenügend) ermittelt bzw. bewertet. Für den Ist-Zustand mit zwei Geradeausfahrstreifen wurde unter Zugrundlegung der Verkehrszahlen aus 2021 für die maßgebende abendliche Spitzenstunde zwischen 15.45 Uhr und 16.45 Uhr eine Qualitäts- stufe C (befriedigende Verkehrsqualität) ermittelt. Bei Betrachtung der vorgelegten Planung mit der reduzierten Fahrstreifenanzahl für den Kfz-Verkehr ergibt sich für die oben genannte Zufahrt unter Zugrundelegung der zuvor genannten Verkehrszahlen eine Qualitätsstufe E (mangelhafte Verkehrsqualität). Die Auslastung steigt spürbar an auf ca. 95 Prozent und die Kapazitätsgrenze wird nahezu erreicht. Folglich kann es insbesondere in der abendlichen Spitzenstunde zu spürbaren Rückstauerscheinungen kommen. Dies wird aus Sicht der Ver- waltung jedoch im Hinblick auf den Klimaschutz und den bisherigen Erfahrungen bzgl. der rückläufigen Verkehrsmengen des Kfz-Verkehrs beim RingFrei-Projekt als vertretbar bewertet. In der Hinführung von der Roonstraße in südlicher Fahrtsichtung kommend soll ein 1,70 m breiter Schutzstreifen in den rechten Kfz-Fahrstreifen integriert werden, der an eine neu einzu- richtende Radaufstellfläche anschließt. Die Zweispurigkeit bleibt an dieser Stelle erhalten. Auch von der Roonstraße aus soll eine Furt Radfahrende über die Kreuzung in Richtung Sa- lierring leiten. 5 Eine Anpassung der Signalplanung an beiden Knotenpunkten des Barbarossaplatzes wird nicht erforderlich. Planungen am Salierring Die bestehenden Schutzstreifen im Salierring entsprechen mit 1,50 m Breite nicht mehr dem in den Kölner Ringen angestrebten Standard und liegen darüber hinaus teilweise zu nah an den baulich angelegten Parkstreifen. Im Rahmen der Neuaufteilung des Querschnitts soll ein mit den gültigen Regelwerken konformer Sicherheitsabstand von 0,5 m Breite angesetzt wer- den, der die Gefahr von Dooring-Unfällen entschärfen soll. Die überbreite Kfz-Fahrspur wird gemäß Beschlussvorlage 1202/2019 auf ein Regelmaß von 3,00 m Breite reduziert, sodass Platz für einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen entsteht. Im Zuge der verkehrstechnischen Un- tersuchung ergeben sich für den Kfz-Verkehr keine nennenswerten Auswirkungen auf die Ver- kehrsqualität. Eine Anpassung der Signalplanung an den beiden betroffenen Knotenpunkten Am Duffesbach und Eifelstraße wird erforderlich. Anschluss an Bestand Östlich der Einmündung Eifelstraße soll der neue Radfahrstreifen an den bestehenden Quer- schnitt im Sachsenring anschließen. An der Kreuzung des Salierrings mit der Eifelstraße selbst soll auch die Verkehrssicherheit des aus der Eifelstraße kommenden Radverkehrs im Rahmen der Maßnahme erhöht werden. Eine vorgezogene Aufstellfläche sowie eine Radfurt sollen die Fahrlinien des Radverkehrs für Kfz-Verkehr sichtbarer und vorhersehbarer machen. Die geplante Verbesserung an dieser Stelle resultiert aus einem Bürgerhinweis. Finanzierung Die Einrichtung des Radfahrstreifens ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 115.000 € verbunden. Diese entstehen für Markierungsarbeiten und die Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushalts- plan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß- verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver- gleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2.1_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan1 Anlage 2.2_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan2 Anlage 2.3_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan3 Anlage 2.4_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan4 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2025
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 3334/2023 Stand: 02.01.2025 Sachstandsbericht Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, den Lückenschluss in der Radver- kehrsführung am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung unter Umwandlung der rechten Autospur gemäß vorgelegter Planung umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahme entste- hen Kosten in Höhe von rund 115.000 €. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Umsetzung der Maßnahme abgeschlossen. In weiterführenden Umsetzungsschritten sollen weitere Radabstellanlagen eingerichtet sowie perspektivisch der alte bauliche Radweg zu- rückgebaut werden. Nächste Schritte: / Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
Anlage 3 - Auszug BV Innenstadt 23.11.2023
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 28.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 23.11.2023 öffentlich 3.5 Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) 3334/2023 Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, gibt folgende Anmerkungen zu Protokoll: „Bei der weiteren Bearbeitung soll die Verwaltung die Punkte prüfen, die im Fachge- spräch angemerkt wurden: 1. Die Breiten der beiden Autostreifen in der Roonstraße in Richtung Barba- rossaplatz sollen angepasst werden, damit grundsätzlich verhindert wird, dass der MIV durch das aktuelle Untermaß des rechten Fahrstreifens verleitet wird, den Schutzstreifen verbotswidrig zu überfahren. 2. Der dort aktuell geplante Schutzstreifen soll möglichst als Radstreifen mar- kiert werden. 3. Ähnliches gilt für die beiden Linksabbieger-Streifen und dem Schutzstreifen vom Barbarossaplatz in die Bäche. Auch hier sollte die Breiten der beiden Streifen besser aufgeteilt werden (2 x 2,75 m), um das aktuelle Untermaß aufzuheben. Hier ist zudem zu prüfen, ob der Schutzstreifen entweder als Radstreifen ausgelegt wird oder ähnlich den Radstreifen in Mittellage rot eingefärbt wird. 4. Die zugehörige Aufstellfläche für den Fahrradverkehr vor der Lichtsignalan- lage sollte möglichst verbreitert werden. Darüber hinaus soll das im Verkehrsausschuss beschlossene Fachgespräch unter Einbeziehung der BV1 erfolgen.“ Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, den Lückenschluss in der Radverkehrsführung am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung unter Umwand- lung der rechten Autospur gemäß vorgelegter Planung umzusetzen. Für die Umset- zung der Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von rund 115.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 2.1_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan1
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Ladezone Ladezone mit Parkschein 9 - 18h werktags mit Parkschein 9 - 18h werktags werktags 8 - 18h Mit Parkschein werktags 9-23h 200m 33 200m 33 nur mit werktags 9-23h Parkschein Bitte einordnen! Klettenberg Chlodwigplatz Dom, Hbf, Rheinbrücken 2.00 3.15 2.50 3.00 2.50 80 2.00 8.75 10.00 3.50 2.50 2.75 2.50 3.00 1.702.30 3.002.77 5.00 1.00 3.783.31 3.00 2.58 1.70 3.90 3.253.25 3.00 3.00 2.50 2.73 2.5050 3.00 2.5050 3.00 95 2.002.50 3.00 3.00 2.50 1.52 1.551.50 1.00 2.5050 3.01 Einordnen! 16 1 9 6-4 6 13 7 118 19 120 14 7 18 4 5 2 5 2 17 12 15 3-5 5 10 1-5 1 2 3 8 1 7 2 10 8 3 1 a 21 4 1110 9 1 -I Hohenstaufenring B9 B9 Roonstraße B9 4 4.1 F4 4.2 4.3 F4.1 2 2.1 2.2 F2 F2.1 ST2/T F1.3 F1.2 WBF1.2 F4.2 F4.3 F4.4 F4.5 3 3.1 3.2 F3 F3.1 F4.7 F4.6 11.11.2 F1 F1.1 ST1 am Abspannmast (KVB) FST1 FST1.1 F2.3 F2.2 1 1.2 F1.1 F1 5 F5 5.1 F5.1 5.2 ST1R/T HST Gleis 1 HST Gleis 2 1.1 AHBLF4/aF AHBLF2.2/aF AHBLF4.1/aF AHBLF2/aF AHBLF2.1/aF AHST2 (1342) an KVB Mast AHBLF1.3/aF AHBLF1.2/aF AHBLF4.3/aF AHBLF4.2/aF AHBLF4.5/aF AHBLF4.4/aF AHBLF3/aF AHBLF3.1/aF AHBLF4.7/aF AHBLF4.6/aF AHBLF1/aF AHBLFST1/aF AHBLF1.1/aF AHST1 (1342) an KVB Mast AHBLF2.3/aF AHBLFST1.1/aF Arm AHBLF1/aF AHBLF5/aF AHBLF1.1/aF AHBLF5.1/aF KVB Mast M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M13 M14 M15 M16 M17 M18 M19 M20 M21 M13 M14 M15 M16 M17 Schilderpfosten entfernen auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: GRI werktags 19 - 8 h VZ 237 10x AB VZ 222-10 (Gr.1) an Kurzpfosten Wegweiser Radweg gelb auskreuzen 10x AB VZ 239 10x AB 10x AB S S B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B S B B S S S 3/3 S 3/3 SS S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S 1/1S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S S S S S 1/1 S S S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 1/1 S B B B B B B S S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 Markierungen erneuern Markierungen erneuern Markierungen erneuern S 0,5/0,2 S B 0,5/0,2 S S S B 3/3 S S S S 1/1 Markierungen erneuern B 1,5/1,5 S S S S S ~70 m² Ausbesserung Fahrbahndecke ~30 m² Ausbesserung Fahrbahndecke Amtsleiter/-in (68) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Maßstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Pos. A B C Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem Übersichtsplan NHN NHN Koordinatensystem Gauß-Krüger UTM / ETSR85 250 1135 mm 445 mm Innenstadt/Neustadt-Süd Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden Weischet/10.10.23 Weischet/10.10.23 10.10.2023 Herr Weischet (682/2)(682/2) Herr LemkeHerr MöllersHerr Siggelkow 1/4 Auf Wunsch Amt 64 rot eingefärbte Flächen reduziert: Aufstellflächen Roonstraße, Hohenstaufenring und Linksabbieger Ri. Neue Weyerstr. Weischet 20.10.23 Anordnung Nr. Markierung _______________ Beschilderung ______________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am _______________________ Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr / SG4 Im Auftrag ____________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Verkehrsmanagement Im Auftrag ____________________________ _____________________________ _____________________________ Anlage 2.1 -
Anlage 2.2_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan2
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Ladezone 200m 3 3 nur mit werktags 9-23h Parkschein mit Parkschein 9 - 18h werktags mit Parkschein 9 - 18h werktags Mit Parkschein werktags 9-23h Mit Parkschein werktags 9-23h werktags 8 - 18h Auf dem Seitenstreifen werktags 9-23h Parkschein 3.00 3.00 2.50 1.60 2.50 2.00 3.00 2.50 2.00 1.44 3.00 2.50 50 3.00 2.50 50 3.00 95 2.00 2.50 3.00 3.00 2.50 1.52 1.55 1.50 1.00 2.50 50 3.01 2.50 1.01 2.50 3.00 3.20 7.50 3.00 6.00 3.00 4.00 41 2 43 I 47-53 1 45 42 29 1 a -I B9 B9 B9 F1.3 F1.2 WBF1.2 1 1.2 F1.1 F1 5 F5 5.1F5.1 5.2 ST1R/T ST1G/T 2.1 2.2 F2.1 FST2 ST2R ST2G ST2L FST2.1 F1.3 F1.2 F3.1 FR3 3 3.1 ST3L ST3G ST3R 3.2 (unter ST Signal) HST Gleis 1 HST Gleis 2 1.1 AHST2 (1342) an KVB Mast AHBLF1.3/aF AHBLF1.2/aF AHB LF4.3/aF AHBLF1/aF AHBLF5/aF AHBLF1.1/aF AHBLF5.1/aF KVB Mast AHBLF2.3/aF AHST2R (1343) AHST2G (1343) AHST2L (1343) KVB Mast AHB LF3/aF AHB LF3.1/aF KVB Mast AHST1R (1343) AHST1G (1343) M1 M2 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M13 M14 M15 M16 M17 auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: PAN werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: SÜD II werktags 19 - 8 h frei auf dem Seitenstreifen LADEZONE werktags 8-19 h Bewohner mit Parkausweis: SÜD II werktags 19 - 8 h frei VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 274-30 + Sonder-VZ "Laden" SÜD II Sonder-VZ "Laden" SÜD II PSA entfernen VZ 306 10x Anlehnbügel 3x Anlehnbügel Radweg gelb auskreuzen 10x AB VZ 239 10x AB 10x AB 10x AB VZ 314 + VZ 1010-69 an neuen SP 5x Anlehnbügel Leihräder VZ 314 + VZ 1010-68 an neuen SP 10x Poller B 0,5/0,2B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S S 1/1 S S S 3/3 S 3/3 S 3/3 S 1/1 S BB B B BB B BB S B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 B B B B B S S S S S S S S S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 B 3/3 B B S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 S S B Markierungen erneuern: B 0,5/0,2 S B 3/3 Markierungen erneuern ~70 m² Ausbesserung Fahrbahndecke Amtsleiter/-in (68) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Maßstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Pos. A B C Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem Übersichtsplan NHN NHN Koordinatensystem Gauß-Krüger UTM / ETSR85 250 1135 mm 297 mm Weischet/10.10.23 Weischet/10.10.23 Innenstadt/Neustadt-Süd Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden 10.10.2023 2/4 (682/2) Herr WeischetHerr Lemke (682/2) Herr MöllersHerr Siggelkow Anordnung Nr. Markierung _______________ Beschilderung ______________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am _______________________ Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr / SG4 Im Auftrag ____________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Verkehrsmanagement Im Auftrag ____________________________ _____________________________ _____________________________ Anlage 2.2
Beratungsverlauf
-
21.11.2023
TOP 3.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
23.11.2023
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz