Mandari Insight

3334/2023

Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019)

Beschlussvorlage Ausschuss 06.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2024, TOP 3.3

Anlage 2.2_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.3_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Auszug BV Innenstadt 23.11.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.4_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan4

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.1_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.2_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan2

3236 Zeichen

Ladezone
200m
3
3
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
mit Parkschein
9 - 18h
werktags
mit Parkschein
9 - 18h
werktags
Mit Parkschein
werktags 9-23h
Mit Parkschein
werktags 9-23h
werktags
8 - 18h
Auf dem
Seitenstreifen
werktags 9-23h
Parkschein
3.00
3.00
2.50
1.60
2.50
2.00
3.00
2.50
2.00
1.44
3.00
2.50
50
3.00
2.50
50
3.00
95
2.00
2.50
3.00
3.00
2.50
1.52
1.55
1.50 1.00
2.50
50
3.01
2.50
1.01
2.50
3.00
3.20
7.50
3.00
6.00
3.00
4.00
41
2
43
I
47-53
1
45
42
29
1 a
-I
B9
B9
B9
F1.3
F1.2
WBF1.2
1
1.2
F1.1
F1
5
F5
5.1F5.1
5.2
ST1R/T
ST1G/T
2.1
2.2
F2.1
FST2
ST2R ST2G
ST2L
FST2.1
F1.3
F1.2
F3.1
FR3
3
3.1
ST3L
ST3G
ST3R
3.2 (unter ST Signal)
HST Gleis 1
HST Gleis 2
1.1
AHST2 (1342)
an KVB Mast
AHBLF1.3/aF
AHBLF1.2/aF
AHB
LF4.3/aF
AHBLF1/aF
AHBLF5/aF
AHBLF1.1/aF
AHBLF5.1/aF
KVB Mast
AHBLF2.3/aF
AHST2R (1343)
AHST2G (1343)
AHST2L (1343)
KVB Mast
AHB
LF3/aF
AHB
LF3.1/aF
KVB Mast
AHST1R (1343)
AHST1G (1343)
M1 M2
M4 M5
M6
M7
M8 M9
M10
M11
M12
M13
M14
M15
M16
M17
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: PAN
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: SÜD II
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: SÜD II
werktags 19 - 8 h
frei
VZ 237
VZ 237
VZ 237
VZ 274-30 +
Sonder-VZ "Laden"
SÜD II
Sonder-VZ "Laden"
SÜD II
PSA
entfernen
VZ 306
10x Anlehnbügel
3x Anlehnbügel
Radweg gelb auskreuzen
10x AB
VZ 239
10x AB
10x AB
10x AB
VZ 314 +
VZ 1010-69
an neuen SP
5x Anlehnbügel
Leihräder
VZ 314 +
VZ 1010-68
an neuen SP
10x Poller
B 0,5/0,2B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
S 1/1
S
S
S 3/3
S 3/3
S 3/3
S 1/1
S
BB
B B
BB
B
BB
S
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
B
B
B
B
B
S
S
S S
S
S
S
S
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
B 3/3
B B
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
S
S
B
Markierungen erneuern:
B 0,5/0,2
S
B 3/3
Markierungen erneuern
~70 m² Ausbesserung
Fahrbahndecke
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
1135 mm 297 mm Weischet/10.10.23
Weischet/10.10.23
Innenstadt/Neustadt-Süd
Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring
Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden
10.10.2023 2/4
(682/2)
Herr WeischetHerr Lemke
(682/2)
Herr MöllersHerr Siggelkow
Anordnung Nr. Markierung      _______________
                        Beschilderung  ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am     _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag     ____________________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________
                    _____________________________
                    _____________________________
Anlage 2.2

Anlage 2.3_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan3

3865 Zeichen

Mit Parkschein
werktags 9-23h
Mit Parkschein
werktags 9-23h
Ladezone
Ladezone
Ladezone
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
Mit Parkschein
werktags 9-23h
Ladezone
werktags
8 - 18h
Auf dem
Seitenstreifen
werktags
8 - 18h
werktags
8 - 18h
Mit Parkschein
werktags 9-23h
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mit
werktags 9-23hParkschein
IND
PAut PAut
A
M
M
M
M
PAut
M
SIA
SIA
SIA
INFO
FAut
INFO
3.00
3.00
3.00
3.00
2.75
3.00
3.00
3.00
3.00
2.83
5.00 1.00
1.18 1.801.25 2.21
5.00
1.00
5.00
1.00
2.42
50
2.50
3.002.92
3.00
50
2.50
3.01
1.50
3.00
3.00
2.50
50
6.50
14.00
4
28
30 23
30
39
45
5
8
19
26 a
31
6
6
43
23
26-28
33
32
5
18
20-24
10-8
FII
3
1
2
25
26
21
4
27
13
25
3
35
17
27
7
29
1
14
16
15
12
9
11
37
70
41
III
I
IV
F
S
F
200m
B
An neuen
Schilderpfosten
werktags 9-23h
Mit Parkschein
Auf dem
Seitenstreifen
    au
f dem
Seitenst
reifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mi
t
Parkausweis: PAN
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: PAN
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: PAN
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: SÜD II
werktags 19 - 8 h
frei
5x Anlehnbügel
VZ 237
Sonder-VZ
"Laden" SÜD II
5x Anlehnbügel
5x Anlehnbügel
5x Anlehnbügel
B 3/3
B
B
B
B
BB
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
B B
B
BB
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
S 1/1
B
B
S
S
S
S
S
S
Markierungen erneuern
Markierungen erneuern
S
B
S
BF4.2
BF1.2
BF2.2
F4
F4.1
F2.2/A
F2.3/A
FST1
FST1.1
F1.1/A
F1/A
Ø300 R31
R21
Ø300
F3.1
Ø300 R41
F3
F1.2/A
F1.3/A
FST2.1FST2
F2.1/A
F2/A
F2/A
F2.1/A
FST10.1
FST10
F10.1/A
F10/A
F4.1
F4
4
4.2
2
2.2
3
3.2
1
5 1.1
5.1
1.2
4.1
3.1
4.2
4
4.1
10
10.1
10.2
2.1
DR41
DR31
D4
D4.1
ST10R/T
ST10G/T
ST1
ST2/T
AHF2.2
AHF2.3
AHST1
AHF1.1
AHF1
AHF1.2
AHBLF1.2
AHF1.3
AHBLF1.3
AHBLF2.1
AHBLFST2
AHF2.1
AHBLF2.1
AHF2
AHBLF2
AHF2.1
AHBLF2.1
AHF2
AHBLF2
AHF10
AHBLF10
AHF10.1
AHBLF10.1
AHST1
0R
AHBLFST1
0
AHST1
0G
AHBLFST1
0.1
AHBLF4.2
AHST2
DR4
D4
D51
D11
D5
D101
D101.1
D21 D21.1
DR3
D3
M
7
M
8
M
6 M
5
M
3
M
4
M
2 M
1
M
16
M
15
M
14
M
13
M
12
M
11
M
10
M
9
M
18
M
17
M
16
M
15
M
14 M
13
M
23
M
20
M
19
ABST1 (1344)
HAST10G (1345)
HAST10R (1345)
ME
ABST2 (1344)
HAST2R (1343)
HAST2G (1343)
HAST2L (1343)
ME
NAST2 (1344)
KSP
ABST10G (1345)
ABST10R (1345)
ME
NAST10G (1345)
NAST10R (1345)
ME
HAST2 (1344)
KSP
ABST2 (1345)
KSP
Steuergerät
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
1135 mm 500 mm Weischet/10.10.23
Weischet/10.10.23
(682/2)
Herr WeischetHerr Lemke
(682/2)
Herr MöllersHerr Siggelkow
10.10.2023 3/4
Innenstadt/Neustadt-Süd
Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring
Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden
Anordnung Nr. Markierung      _______________
                        Beschilderung  ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am     _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag     ____________________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________
                    _____________________________
                    _____________________________
Anlage 2.3

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 21.11.2023

1837 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 21.11.2023  
öffentlich 
3.4 Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) 
3334/2023 
RM Wahlen zeigt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr erfreut über 
die Verwaltungsvorlage. Er verweist jedoch auf die Abstimmungen am Runden Tisch 
Radverkehr Innenstadt und äußert seine Hoffnung, dass die dort eingebrachten Hin-
weise und Anregungen noch im weiteren Verlauf bestmöglich berücksichtigt werden.   
 
Zudem spricht er den Bereich für das Abstellen von Lastenrädern an (Blatt 1). Die An-
lehnbügel sollen mittig auf der Fläche angebracht werden, so dass es Falschpar-
ker*innen dazu einlade, dort unter Einbeziehung der Sperrfläche ordnungswidrig zu 
parken. Um dem vorzubeugen, rege er an, die Bügel eher an den Rand bzw. diagonal 
anzuordnen wie beispielsweise auf der Magnusstraße.  
 
RM De Bellis-Olinger merkt an, dass auch die CDU-Fraktion dem Lückenschluss 
grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Jedoch bittet sie, zunächst und zügig ein Fach-
gespräch mit genauer Erläuterung und Vorstellung des komplexen Bereiches durchzu-
führen. Auch die Anregungen aus dem Runden Tisch sollten dort vorgestellt werden.  
 
RM Wahlen bittet zu diesem Termin auch die Initiativenverbände wie RingFrei einzula-
den.   
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Innenstadt. 
 
Die Verwaltung wird zudem gebeten, vor dem 2. Beratungsgang im hiesigen Aus-
schuss ein Fachgespräch mit Beteiligung von RingFrei und ggf. weiteren Initiativen 
durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Auszug BV Innenstadt 23.11.2023

2015 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 28.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 23.11.2023  
öffentlich 
3.5 Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) 
3334/2023 
Herr Dr. Herrndorf, B90/Die Grünen, gibt folgende Anmerkungen zu Protokoll: 
„Bei der weiteren Bearbeitung soll die Verwaltung die Punkte prüfen, die im Fachge-
spräch angemerkt wurden:  
 
1.  Die Breiten der beiden Autostreifen in der Roonstraße in Richtung Barba-
rossaplatz sollen angepasst werden, damit grundsätzlich verhindert wird, dass der 
MIV durch das aktuelle Untermaß des rechten Fahrstreifens verleitet wird, den 
Schutzstreifen verbotswidrig zu überfahren. 
 
2. Der dort aktuell geplante Schutzstreifen soll möglichst als Radstreifen mar-
kiert werden. 
 
3. Ähnliches gilt für die beiden Linksabbieger-Streifen und dem Schutzstreifen 
vom Barbarossaplatz in die Bäche. Auch hier sollte die Breiten der beiden Streifen 
besser aufgeteilt werden (2 x 2,75 m), um das aktuelle Untermaß aufzuheben. Hier ist 
zudem zu prüfen, ob der Schutzstreifen entweder als Radstreifen ausgelegt wird oder 
ähnlich den Radstreifen in Mittellage rot eingefärbt wird. 
 
4. Die zugehörige Aufstellfläche für den Fahrradverkehr vor der Lichtsignalan-
lage sollte möglichst verbreitert werden. 
 
Darüber hinaus soll das im Verkehrsausschuss beschlossene Fachgespräch unter 
Einbeziehung der BV1 erfolgen.“ 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be-
schluss zu fassen 
Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, den Lückenschluss in der 
Radverkehrsführung am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung unter Umwand-
lung der rechten Autospur gemäß vorgelegter Planung umzusetzen. Für die Umset-
zung der Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von rund 115.000 €. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

1364 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Bestand existiert am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung ein viel kritisierter baulicher Radweg 
mit Benutzungspflicht. Zwecks kurzfristigen Netzlückenschlusses gemäß Beschlusslage 1202/2029 soll 
im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt (RVKI) die rechte Autospur in einen Radfahrstreifen 
umgewandelt werden. Alternative Führungsformen für den Radverkehr erfordern einen mehrjährigen 
Planungs- und Realisierungszeitraum. Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit bereits im Rahmen der 
Erstellung des RVKI beteiligt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

11442 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3334/2023 
Freigabedatum 
 06.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019)  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, den Lückenschluss in der Radver-
kehrsführung am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung unter Umwandlung der rechten 
Autospur gemäß vorgelegter Planung umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahme entste-
hen Kosten in Höhe von rund 115.000 €. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung ohne Ein-
schränkungen zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Verkehrsausschuss 21.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   115.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aus dem dritten Beschluss zu den Kölner Ringen (Vorlage-Nr. 1202/2019) wurden die Be-
schlusspunkte 1 bis 9 (Radinfrastruktur zwischen Hohenstaufenring und Hansa-
ring/Vogteistraße) und 15 (Sperrung Zülpicher Platz) inzwischen nahezu vollständig abgear-
beitet und die Planungen umgesetzt. Insgesamt wurden seit 2018 ca. 9 km Fahrradinfrastruk-
tur durch Spurumwandlung auf den Kölner Ringen umgesetzt. 
 
Mit dem Beschluss zu Vorlage 1202/2019, Anlage 13 wurde die Verwaltung dazu aufgefor-
dert, in Fortführung der bislang umgesetzten Abschnitte auch für den Hohenstaufenring zwi-
schen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrich-
tung eine Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen 
Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen. Mit der vorgelegten Planung beabsichtigt die 
Verwaltung die Netzlücke zu schließen. Damit soll auch die lange geforderte Aufhebung der 
Benutzungspflicht für den bestehenden baulichen Radweg erfolgen. In konsequenter Verlän-
gerung sollen die schmalen Schutzstreifen auf dem Salierring durch Radfahrstreifen in kom-
fortabler Breite ersetzt werden.

3 
Planungsbereich 
Die vorgelegte Planung betrifft die südliche Fahrtrichtung des Hohenstaufenrings zwischen 
Zülpicher Platz und Roonstraße (ca. 70 m), die südliche Fahrtrichtung des Barbarossaplatzes 
zwischen Roonstraße und Pfälzer Straße (ca. 130 m) sowie die südliche Fahrtrichtung des 
Salierrings zwischen Pfälzer Straße und Eifelstraße (ca. 430 m). In Summe sollen somit ca. 
630 m neue Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die geplanten Radfahrstreifen nach 
Kölner Standard in 2,50 Meter Breite knüpfen an den bestehenden Radfahrstreifen am Zülpi-
cher Platz an und münden in den bestehenden Radfahrstreifen am Sachsenring (vgl. Abbil-
dung 1). Außerdem sollen die Zufahrten von der Roonstraße sowie von der Eifelstraße kom-
mend fahrradfreundlich gestaltet werden. 
 
 
Abbildung 1: Übersicht überplanter Bereich 
Details der Planung 
Auf den bisher umgesetzten Maßnahmen zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der nördli-
chen Fahrtrichtung aufbauend soll die südliche Fahrtrichtung unter Verwendung inzwischen 
erprobter Elemente der Radverkehrsführung umgestaltet werden: 
 
 Herstellung eines durchgängigen Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,50 m inkl. Rad-
furten über die Knotenpunkte hinweg 
 Herstellung vorgezogener Haltelinien für den Radverkehr auf der Hauptrichtung, 
 Herstellung von Radaufstellflächen in den Nebenrichtungen (wo möglich), 
 Roteinfärbung des Radfahrstreifens an Einmündungen und Tiefgaragenzufahrten außer-
halb der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte, 
 Herstellung von zusätzlichen Flächen für Fahrradparken und Sharingsysteme nach den 
örtlichen Gegebenheiten

4 
 
Folgende Änderungen bzw. Besonderheiten für den Kfz-Verkehr sind berücksichtigt: 
 
 Reduzierung der Fahrspuranzahl auf eine durchgängige Fahrspur 
 Erhalt der vorhandenen Ladezonen, Einrichtung einer neuen Ladezone in Mittellage auf 
Höhe Salierring 51 
 Freigabe der zuvor genannten Ladezonen für nächtliches Bewohnerparken 
 Entfall von 9 Kurzzeit-Parkplätzen, 
 Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 
 
Folgende Besonderheiten sind darüber hinaus zu berücksichtigen: 
 
 Das Grundprinzip mit 2,50 m breiten Radfahrstreifen zuzüglich min. 0,5 m Sicherheitsraum 
zum Parken/Laden hat sich auf den bisher umgesetzten Abschnitten des Radverkehrsnet-
zes für die Kölner Innenstadt bewährt. In Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Ge-
gebenheiten wird auf Teilabschnitten ein zusätzlicher 0,5 m breiter Sicherheitsraum zwi-
schen Rad- und Kfz-Verkehr markiert (siehe Pläne in den Anlagen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4). 
 Im Rahmen der geplanten Bahnsteiganhebung am Barbarossaplatz ist eine Spurreduzie-
rung in der wegführenden Hauptstraße „Neue Weyerstraße“ zugunsten der Einrichtung ei-
nes Radfahrstreifens vorgesehen (Vorlage-Nr. 2646/2022). Im Zuge dieser Planung wird 
die Verwaltung auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der zuführenden Haupt-
straße „Pfälzer Straße“ prüfen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Verkehrs-
ablauf am Barbarossaplatz müssen entsprechend verkehrstechnisch untersucht werden. 
 
Hinführung zum Barbarossaplatz 
Auf dem Hohenstaufenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz läuft die aktuelle Radverkehrs-
führung südlich der Einmündung Zülpicher Platz aus und soll mit vorgelegter Planung in südli-
cher Fahrtrichtung fortgeführt werden. Im Rahmen des Arbeitsprogramms „Rückbau freilau-
fende Rechtsabbieger“ ist die Fahrbeziehung über den freilaufenden Rechtsabbieger aus dem 
Hohenstaufenring in die Roonstraße bereits abgepollert worden und entfällt seitdem für den 
Kfz-Verkehr. In der Hinführung zum Barbarossaplatz soll in südlicher Fahrtrichtung auf dem 
Hohenstaufenring der rechte der beiden Kfz-Geradeausfahrstreifen in einen 2,50 m breiten 
Radfahrstreifen umgewandelt und in rot eingefärbt werden. Dieser soll an die bereits vorhan-
dene Radaufstellfläche angeschlossen werden. Eine gestrichelte Radfurt über den Knoten-
punkt hinweg soll Radfahrenden die Fahrlinie in Richtung der Ringe-Achse vorgeben. 
 
Der zuvor genannte Entfall des rechten Kfz-Geradeausfahrstreifens in der nördlichen Zufahrt 
auf dem Hohenstaufenring ist nach dem rechnerischem HBS-Verfahren (Handbuch für die Be-
messung von Straßenverkehrsanlagen) auf die Auswirkungen der Verkehrsqualität untersucht 
worden. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird die Verkehrsqualität in Qualitätsstufen für den Ver-
kehrsablauf (A = Sehr gut bis F = Ungenügend) ermittelt bzw. bewertet. Für den Ist-Zustand 
mit zwei Geradeausfahrstreifen wurde unter Zugrundlegung der Verkehrszahlen aus 2021 für 
die maßgebende abendliche Spitzenstunde zwischen 15.45 Uhr und 16.45 Uhr eine Qualitäts-
stufe C (befriedigende Verkehrsqualität) ermittelt. Bei Betrachtung der vorgelegten Planung 
mit der reduzierten Fahrstreifenanzahl für den Kfz-Verkehr ergibt sich für die oben genannte 
Zufahrt unter Zugrundelegung der zuvor genannten Verkehrszahlen eine Qualitätsstufe E 
(mangelhafte Verkehrsqualität). Die Auslastung steigt spürbar an auf ca. 95 Prozent und die 
Kapazitätsgrenze wird nahezu erreicht. Folglich kann es insbesondere in der abendlichen 
Spitzenstunde zu spürbaren Rückstauerscheinungen kommen. Dies wird aus Sicht der Ver-
waltung jedoch im Hinblick auf den Klimaschutz und den bisherigen Erfahrungen bzgl. der 
rückläufigen Verkehrsmengen des Kfz-Verkehrs beim RingFrei-Projekt als vertretbar bewertet. 
 
In der Hinführung von der Roonstraße in südlicher Fahrtsichtung kommend soll ein 1,70 m 
breiter Schutzstreifen in den rechten Kfz-Fahrstreifen integriert werden, der an eine neu einzu-
richtende Radaufstellfläche anschließt. Die Zweispurigkeit bleibt an dieser Stelle erhalten. 
Auch von der Roonstraße aus soll eine Furt Radfahrende über die Kreuzung in Richtung Sa-
lierring leiten.

5 
Eine Anpassung der Signalplanung an beiden Knotenpunkten des Barbarossaplatzes wird 
nicht erforderlich. 
 
Planungen am Salierring 
Die bestehenden Schutzstreifen im Salierring entsprechen mit 1,50 m Breite nicht mehr dem 
in den Kölner Ringen angestrebten Standard und liegen darüber hinaus teilweise zu nah an 
den baulich angelegten Parkstreifen. Im Rahmen der Neuaufteilung des Querschnitts soll ein 
mit den gültigen Regelwerken konformer Sicherheitsabstand von 0,5 m Breite angesetzt wer-
den, der die Gefahr von Dooring-Unfällen entschärfen soll. Die überbreite Kfz-Fahrspur wird 
gemäß Beschlussvorlage 1202/2019 auf ein Regelmaß von 3,00 m Breite reduziert, sodass 
Platz für einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen entsteht. Im Zuge der verkehrstechnischen Un-
tersuchung ergeben sich für den Kfz-Verkehr keine nennenswerten Auswirkungen auf die Ver-
kehrsqualität.  
Eine Anpassung der Signalplanung an den beiden betroffenen Knotenpunkten Am Duffesbach 
und Eifelstraße wird erforderlich. 
 
Anschluss an Bestand 
Östlich der Einmündung Eifelstraße soll der neue Radfahrstreifen an den bestehenden Quer-
schnitt im Sachsenring anschließen. An der Kreuzung des Salierrings mit der Eifelstraße 
selbst soll auch die Verkehrssicherheit des aus der Eifelstraße kommenden Radverkehrs im 
Rahmen der Maßnahme erhöht werden. Eine vorgezogene Aufstellfläche sowie eine Radfurt 
sollen die Fahrlinien des Radverkehrs für Kfz-Verkehr sichtbarer und vorhersehbarer machen. 
Die geplante Verbesserung an dieser Stelle resultiert aus einem Bürgerhinweis. 
 
Finanzierung 
Die Einrichtung des Radfahrstreifens ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 
115.000 € verbunden. Diese entstehen für Markierungsarbeiten und die Einrichtung einer 
Baustellenverkehrsführung. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushalts-
plan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß-
verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver-
gleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver 
Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 -  Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2.1_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan1 
Anlage 2.2_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan2 
Anlage 2.3_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan3 
Anlage 2.4_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan4

Anlage 2.4_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan4

3587 Zeichen

Ladezone
Ladezone
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
Mit Parkschein
werktags 9-23h
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
nur mitwerktags 9-23h
Parkschein
IND
IND
IND
PAut
A
PAut
WT
M
M
M
M
SIA
INFO
INFO
3.00
3.00
3.01
2.00
11.10
2.17
3.00
3.00
2.83
5.00
1.00
1.18 1.801.25 2.21
3.00
3.00
1.00
2.00
3.00
50
2.50
77
2.00
3.00
3.00
5.00
1.00
50
2.50
61
2.00
3.00
50
2.50
3.01
3.00
50
2.50
1.50
3.02
2.50
3.00
3.00
2.50
3.00
50
2.50
1.88
8.30
25.86
10.20
91
2 a
6
5
VI
10-8
3
2
4
7
1
14
83
12 9
11
70
F
VI
I
IV
F
F
S
85
werktags 9-23h
Mit Parkschein
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: PAN
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: PAN
werktags 19 - 8 h
frei
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: SÜD II
werktags 19 - 8 h
frei
5x Anlehnbügel
7x Anlehnbügel
Sonder-VZ
"Laden" SÜD II
an neuen SP
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
B B
B
BB
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B B
B
B
S
B
B
B
S 1/1
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2B 0,5/0,2
B
B
S
S
S
B
B
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2 B 0,5/0,2
S
S 1/1
B
B
S
B 0,5/0,2
B
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
S
S
S
S
B
BF4.2
BF1
BF1.1
F2/A
F2.1/A
FST10.1
FST10
F10.1/A
F10/A
F4.2
F4.3
FST30
F4.1
F4
F3.1
F3
F20.1/A
F1.1/A
F1/A
F30
F20/A
FST30.1
F30.11.2
11.1
2
2.1
4.2
4
4.1
1010.1
10.2
30
30.1
30.2
3
3.1
3.2
20
20.2
20.1
2.2
D4
D4.1
ST30L/A
ST30R
ST1
ST20
ST2
ST10R/T
ST10G/T
AHF2.1
AHBLF2.1
AHF2
AHBLF2
AHF10
AHBLF10
AHF10.1
AHBLF10.1
AHST10R
AHBLFST10
AHST10G
AHBLFST10.1
AHBLF4.2
AHBLFST30.1
AHBLF4.3
AHBLFST30
AHBLF30.1
AHBLF30
AHF1
AHST20
AHF1.1
AHF20.1
AHF20
AHST30L
AHST30R
D3.1
D3
D1.1
D1
D30
D101
D101.1
D21
D21.1
D201
D201.1
D2
D2.1
M
18
M
17
M
16
M
15
M
14
M
13
M
12
M
11
M
10
M
8
M
6
M
23
M
22
M
21
M
20
M
19
M
24
M
3
M
2
M
25 M
1
M
4
M
5 M
7
M
9
ABST10G (1345)
ABST10R (1345)
ME
NAST10G (1345)
NAST10R (1345)
ME
HAST2 (1344)
KSP
ABST2 (1345)
KSP
NAST2 (1345)
KSP
ca. 10m vor ST2
ABST20 (1345)
VAST2.1 (1344)
KSP
NAST1 (1345)
KSP
ABST1 (1345)
VAST10 (1328)
KSP
VAST2.2 (1344)
ABST30L (1345)
KSP
NAST30R (1345)
KSP
ca. 10m vor ST30R
NAST30L (1345)
KSP
ca. 10m vor ST30L
HAST30L (1345)
ME ca. 180m vor ST30L
VAST30L (1345)
ME ca. 335m vor ST30L
baulich nicht vorhanden!ABST30R (1345)
VAST10.1 (1328)
KSP
Steuergerät
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
1135 mm 500 mm Weischet/10.10.23
Weischet/10.10.23
Herr Weischet
(682/2)
Herr Lemke
(682/2)
Herr MöllersHerr Siggelkow
Innenstadt/Neustadt-Süd
Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring
Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden
10.10.2023 4/4
Anordnung Nr. Markierung      _______________
                        Beschilderung  ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am     _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag     ____________________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________
                    _____________________________
                    _____________________________
Anlage 2.4

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2025

832 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3334/2023
Stand: 02.01.2025 
Sachstandsbericht  
Lückenschluss RingFrei am Barbarossaplatz (gem. 1202/2019) 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, den Lückenschluss in der Radver-
kehrsführung am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung unter Umwandlung der rechten 
Autospur gemäß vorgelegter Planung umzusetzen. Für die Umsetzung der Maßnahme entste-
hen Kosten in Höhe von rund 115.000 €. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Umsetzung der Maßnahme abgeschlossen. In weiterführenden Umsetzungsschritten sollen 
weitere Radabstellanlagen eingerichtet sowie perspektivisch der alte bauliche Radweg zu-
rückgebaut werden. 
Nächste Schritte: 
/ 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 2.1_Radfahrstreifen Barbarossaplatz_Plan1

3524 Zeichen

Ladezone
Ladezone
mit Parkschein
9 - 18h
werktags
mit Parkschein
9 - 18h
werktags
werktags
8 - 18h
Mit Parkschein
werktags 9-23h
200m
33
200m
33
nur mit
werktags 9-23h
Parkschein
Bitte einordnen!
Klettenberg
Chlodwigplatz
Dom, Hbf, Rheinbrücken
2.00
3.15
2.50
3.00
2.50
80
2.00
8.75
10.00
3.50 2.50
2.75
2.50
3.00
1.702.30
3.002.77
5.00
1.00
3.783.31
3.00 2.58
1.70
3.90
3.253.25
3.00
3.00
2.50
2.73
2.5050
3.00
2.5050
3.00
95
2.002.50
3.00
3.00 2.50
1.52
1.551.50
1.00
2.5050
3.01
      Einordnen!
16
1
9
6-4
6
13
7
118
19
120
14
7
18
4
5
2 5
2
17
12
15
3-5
5
10
1-5
1
2
3
8
1
7
2
10
8
3
1 a
21
4
1110
9
1
-I
Hohenstaufenring
B9
B9
Roonstraße
B9
4
4.1
F4
4.2
4.3 F4.1
2
2.1
2.2
F2
F2.1 ST2/T
F1.3
F1.2
WBF1.2
F4.2
F4.3
F4.4
F4.5
3
3.1
3.2
F3
F3.1
F4.7
F4.6
11.11.2
F1
F1.1
ST1 am Abspannmast
(KVB)
FST1
FST1.1
F2.3
F2.2
1
1.2
F1.1
F1
5
F5
5.1
F5.1
5.2
ST1R/T
HST Gleis 1
HST Gleis 2
1.1
AHBLF4/aF
AHBLF2.2/aF
AHBLF4.1/aF AHBLF2/aF
AHBLF2.1/aF
AHST2 (1342)
an KVB Mast
AHBLF1.3/aF
AHBLF1.2/aF
AHBLF4.3/aF
AHBLF4.2/aF
AHBLF4.5/aF
AHBLF4.4/aF
AHBLF3/aF
AHBLF3.1/aF
AHBLF4.7/aF
AHBLF4.6/aF
AHBLF1/aF
AHBLFST1/aF
AHBLF1.1/aF
AHST1 (1342)
an KVB Mast
AHBLF2.3/aF
AHBLFST1.1/aF
Arm
AHBLF1/aF
AHBLF5/aF
AHBLF1.1/aF
AHBLF5.1/aF
KVB Mast
M1
M2
M3
M4
M5
M6
M7
M8
M9
M10
M11
M12
M13
M14
M15
M16
M17
M18
M19
M20
M21
M13
M14
M15
M16
M17
Schilderpfosten
entfernen
    auf dem
Seitenstreifen
   LADEZONE
werktags 8-19 h
Bewohner mit
Parkausweis: GRI
werktags 19 - 8 h
VZ 237
10x AB
VZ 222-10 (Gr.1)
an Kurzpfosten
Wegweiser
Radweg gelb auskreuzen
10x AB
VZ 239
10x AB
10x AB
S
S
B B B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
B
S
B
B
S
S
S 3/3
S 3/3
SS
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S 1/1S 1/1
S 1/1
S 1/1
S 1/1
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
S
S
S
S 1/1
S
S
S 3/3
S 3/3
S 3/3
S 1/1
S
B
B
B B
B
B
S
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
Markierungen erneuern
Markierungen erneuern
Markierungen erneuern
S 0,5/0,2
S
B 0,5/0,2
S
S
S
B 3/3
S
S
S
S 1/1
Markierungen erneuern
B 1,5/1,5
S
S
S
S
S
~70 m² Ausbesserung
Fahrbahndecke
~30 m² Ausbesserung
Fahrbahndecke
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
1135 mm 445 mm
Innenstadt/Neustadt-Süd
Radverkehrsführung Barbarossaplatz / Salierring
Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden
Weischet/10.10.23
Weischet/10.10.23
10.10.2023
Herr Weischet
(682/2)(682/2)
Herr LemkeHerr MöllersHerr Siggelkow
1/4
Auf Wunsch Amt 64 rot eingefärbte Flächen reduziert: Aufstellflächen Roonstraße,
Hohenstaufenring und Linksabbieger Ri. Neue Weyerstr. Weischet 20.10.23
Anordnung Nr. Markierung      _______________
                        Beschilderung  ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am     _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag     ____________________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________
                    _____________________________
                    _____________________________
Anlage 2.1

Beratungsverlauf (3)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3334/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.11.2023
Erstellt
18.10.2023 10:52