2589/2018
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baubeschluss für Baufeld C - Abendgymnasium
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Anlage 9 - Stellungnahme zum BA GW
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Anlage 9 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5.2, Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baubeschluss für Baufeld C Abendgymnasium 2589/2018, aus der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.02.2019 In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 04.02.2019 wurde angeregt, die Baumaßnahmen nicht auf Grundlage der Energieleitlinie EnEV 2014 sondern möglichst nah an den Rahmenbedingungen der Passivhausbauweise umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wurde der Beschlussentwurf unter der Streichung des Passus „ Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage genommen“ geändert beschlossen. (s. Anlage 7 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift). Da sich die zugrunde liegende Kostenschätzung auf die EnEV 2014 bezieht, wurde darauf hingewiesen, dass sich bei einer Änderung des Energiestandards zugunsten einer Passivhausbauweise, auch die Kosten verändern würden und angepasst werden müssten. Der Ausschussvorsitzende Dr. Schoser stellt die Vorlage- unter Streichung des letzten Satzes, 1. Absatz- zur Abstimmung und erklärte, dass der Ausschuss davon ausgehe, dass die Verwaltung Informationen in Bezug auf die Kostenauswirkungen nachreicht.“ Die Verwaltung bezieht wie folgt Stellung: Eine belastbare Aussage, wie sich die Realisierung einer nahe an den Rahmenbedingungen der Passivhausbauweise angelehnten Planung kostenwirksam auf die Gesamtkosten der Maßnahme auswirkt, ist in Anbetracht des damit verbundenen Aufwandes nicht bis zum 14.02.2019 möglich. Die Gremien werden nach Ermittlung der finanziellen Auswirkung zeitnah informiert. Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussentwurf genannten Gesamtbaukosten unverändert zu beschließen.
Anlage 2.2_180906_Energiecheckliste
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Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 1/3 Energie-Checkliste Projektangaben Unz Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse: 4 Hochbau 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, Lichtumlenksysteme berücksichtigt 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und 1 tichtlenkung 3 14.2.1 Neubauten: Passivhausbauteile U-Werte nach Leitlinien 14.2.2 Wärmebrücken 14.2.3 Gebäudedichtheit & 14.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte nach Leitlinien 7 |4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ Primärenergienachweis nach EnEV 5. Heizungstechnik 5.2 Ermittlung der Heizwärme- 18 ion leistung nach Rechenverfahren (ausführlich oder vereinfacht) 9 | 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, Antwort auf Anschlussanfrage liegt vor 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen auf max. 60° C Vorlauf 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach unterschiedlichen Raumtemper- raturen und Nutzungsbereichen 5.8 Thermostatventile mit fest einstellbarer oberer Temperatur- begrenzung und Frostschutz 13 | 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung 6. Raumlufttechnik 14 | 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit entsprechender Rückwärmezahl vorgesehen : 15 | 6.3 Ventilatorleistung gleich oder besser als SFP3 nach EN 13779 Tabelle 9 4 12 Generalsanierung Abendgymnasium |21114 Gereonsmühlengasse 4, 50670 Köln liegt vor Anmerkung m P2 Sm mc O0 00 Begründung in Stichworten eintragen wird in weiterer Planung berücksichtigt. wird in weiterer Planung berücksichtigt. a nein ja nein ja kein Neubau, sondern Bestandssanierung nein ja aufgrund Sanierung im Bestand nein ja nein ja |nach EnEV 2014 nein ja nein VL/RL55/45°C ja nein Fernwärme-Anschluss ja nein ja nein 180906_Energiecheckliste Anlage 5 Energieleitlinien Stadt Köln 2/3 Anlage 2 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Ben] Thema 18 | 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt OD vor [EZ m PSP-Nr: Adresse: liegt vor Anmerkung Energie-Checkliste Zum Entwurf keine Sonderzonen geplant 5 nein ja ja nein 17 | 6.5 Kühlung von Sonderzonen erforderlich 18 | 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung bei geplanten Kälteanlagen 16 7.2 Automationsstationen (AS) mit 18 Gebäudeautomation Optimierungsprogrammen It. [ER Leitlinien (Anhang Anforderungen m Gebäudeautomation) 7.3 Datenübetragung der AS zur Bedien- und Managementebene des Energiemanagement. (Objekte m Sondervermögen G! 21 | 7.4 Erweiterung AS Bestand, Angaben D Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.) 8. Sanitärtechnik, Trinkwasser 8.2 Einhaltung der Durchfluss- Mengenbegrenzung bei WC- Spülung,Waschtischen und Duschen 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen 24 | 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder dezentral gem. Vorgaben 8.5 Versickerungsflächen für Hof- und Wegentwässerung vorgesehen, Dachbegrünung geprüft? 9. Elektrotechnik 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel- /Planwerte der install.Beleuchtung je Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel- /Grenz-/installierter Wert) 23 F7 cd 08 008 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die Steuerung der Beleuchtung einschließlich Funktionsschema 9.8 werden Präsenzmelder der Beleuchtung auch für RLT Anlagen genutzt 29 |9.10 Leistungsmessung für Gesamt- anschlusswert > 30kW ar E ja nein ja nein Komplettsanierung | S Waschbecken mit Selbstschlussarmaturen nein 5 nein ja nein l installierter Wert / Grenzwert: y EEE] Zielwert Wim? ja nein ja nein Sanitärbereich ‘ 180906_Energiecheckliste Anlage 5 Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 3/3 Energie-Checkliste Projektangaben Bezeichnung Projekt: Ka Kap. Thema liegt vor Anmerkung PSP-Nr: Adresse: 10.1 Ist die Dachfläche für Photovoltaik- anlage geeignet? Verschattungsfreie Flächengröße in m?. Flachdach/ Schrägdach mit Neigungswinkel 10.1 Installation der PV-Anlage durch Gebäudewirtschaft, Kombination mit 32 |10.2 Anforderungen Eigenerzeug- =; Daten liegen in LPH 2 noch nicht vor, Nachweisführung erfolgt zu ungsanlagen werden eingehalten nen einem späteren Zeitpunkt 11. Konzeption Energiezähler 11.1 Konzeption Energiezähler Energiezähler gem. Bestand It. Leitlinien, Datenfernübertragung ja |Neukonzeption erforderlich zum Versorgungsnetz gemäß nein TAB des EVU E 11.2 Konzeption Energiezähler (Unterzähler) It. Leitlinien, Anschluss an GA (AS) mit M-Bus Ar nein Vorlage für: [|] Weiterplanungsbeschluss [J Baubeschluss Planungsstand (Datum): Vorplanung [)] Entwurfsplanung [] Sonstiges Ei bis: Datum/Unterschrift Projektleitung 180906_Energiecheckliste Anlage 5
Anlage 6 - Stellungsnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11.2018
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14 11.2018 141/3 Frau Schmitt | Z Since Mi | ——h Eingang tag Fr 40 U DREI AN Jo | fi koolb Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Inneneinrichtung Baufeld C hier: Bedarfsprüfung 402/3 vom 16.10.2018; eingegangen am 18.10.2018 RPA-Nr. 141/38/05/18 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 16.10.2018, hier eingegangen am 18.10.2018 und konkretisiert mit Mail vom 29.10.2018, legen Sie Ihre Bedarfsprüfung für die Inneneinrichtung des Baufelds C (Abendgymnasium Gereonsmühlengasse) Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) zur Stel- lungnahme vor. Bereits mit Ratsbeschluss vom 26.01.2015 wurden die Gesamteinrichtungskosten für die drei Baufelder A, B und C beschlossen, wobei für Baufeld C ca. 428.200 € vorgesehen wa- ren. Nun stellen Sie fest, dass diese Einrichtungskosten damals zu niedrig angesetzt wur- den, da ein zusätzlicher Einrichtungsbedarf beispielsweise für die Ausstattung der Teekü- chen, die Bestuhlung der Aula und die Einrichtung der Turnhallen erforderlich ist. Das von Ihnen aktuell angegebene Finanzvolumen für die Inneneinrichtung des Baufelds C in Höhe von insgesamt ca. 750.000 € brutto - also zusätzlichen 321.800 € brutto - basiert auf den durchschnittlichen Schätzkosten für die jeweiligen Räume.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2589/2018 Freigabedatum 11.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - Abendgymnasium Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage genommen. 2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht- indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzuzeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Risikobudget finanziert werden müssen. 3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungspreis generiert werden. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusi- ve Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben finanziert wird. 4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Alternative (ohne Risikozuschlag): Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage genommen. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungspreis generiert werden. Auf Basis des noch zu ermittelten Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Sparten- miete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten) siehe Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen 10.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Ausgangslage Der Rat beauftragte Ende 2006 die Verwaltung mit der Entwicklung des Modellprojektes Bildungs- landschaft Altstadt Nord (BAN) in Kooperation mit den Montag Stiftungen und den Bildungseinrich- tungen rund um den Klingelpützpark. Am 14.09.2010 wurde im Rat die Planung und Realisierung (0508/2010) für die gesamte Bildungslandschaft Altstadt Nord beschlossen. Am 05.02.2015 wurden im Rat (3837/2014) die Gesamtbaukosten von 80,7 Mio. Euro sowie die Kosten für die Baumaßnahmen im Baufeld B mit brutto circa 35.782.300 Euro genehmigt. Am 24.03.2015 wurden im Rat (3978/2015) die Kosten für das Hansa-Gymnasium im Baufeld A mit brutto circa 25.109.000 Euro genehmigt. Mit dem Beschluss 3837/2014 wurden vom Rat der Stadt Köln für das Baufeld C auf der Grundlage der Kostenannahme aus der vorangegangenen Machbarkeitsstudie 19.824.857 Euro genehmigt. Baufeld C umfasst die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmühlengasse. Hier wurde die Planung Ende des Jahres 2015 aufgenommen. Die bauliche Umsetzung kann erst erfolgen, wenn die Baumaßnahmen im Baufeld A und B abgeschlossen sind, da erst ab diesem Zeit- punkt das ins Abendgymnasium ausgelagerte Hansa-Gymnasium in sein Gebäude zurück ziehen kann. Danach kann das Abendgymnasium in die Gebäude des Hansa-Gymnasiums und der neuen Realschule ausgelagert werden. Zusätzliche erläuternde Anlagen zu Baubeschreibung, Energiecheckliste und voraussichtlichen Betriebskosten finden sich in den Anlagen 2.1 bis 2.3. 1. Begründung 1.1 Kosten Baufeld C (Baubeschluss) Die Gesamtbaukosten im Baufeld C betragen: 32,2 Mio. Euro 4 Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 10.10.2018 empfohlen, das Gesamtbudget, das sich aus der Kostenschätzung in Höhe von 27,0 Mio. Euro und einem Risikozuschlag in Höhe von 25 % (5,2 Mio. Euro) besteht, zu beauftragen, aber in zwei getrennten Budgets zu steuern. Die ermittelten Kosten und prognostizierten Mehrkosten (Zuschläge) können der Anlage 1.3 entnommen werden. Auf eine förmliche Beratung nach IVC-Verfahren soll wie im Baufeld A und B gehandhabt verzichtet werden. 1.2 Spartenverrechnungspreise Baufeld C Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde der Spartenverrechnungspreis zwischen Kernverwaltung und Gebäudewirtschaft für die Nutzung von Gebäuden verwaltungsweit umgesetzt. Für 2018 erfolgte auf der Grundlage des testierten Jahresabschlusses 2017 der Gebäudewirtschaft eine Zurechnung der Erträge und Aufwendungen entsprechend der Objektzuordnung zur jeweiligen Sparte. In der Planung für 2018 sind Preissteigerungen, soweit erforderlich, berücksichtigt. Der jeweilige Spartenverrech- nungspreis (Euro/m²) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der unter Berücksichtigung von Preis- steigerungen geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Flächen. Die Spartenverrechnungspreise auf der Basis des Jahres 2018 sowie die sich daraus ergebende Mehrbelastung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: m2 €/m2/Monat €/a Abendgymnasium 8.885,34 6,54 1.077.152 Ab Fertigstellung der Maßnahme wären somit circa 1.077.152 Euro/a zu zahlen, wenn die Fertigstel- lung in 2018 erfolgen würde. Eine Aussage über die tatsächliche Mehrbelastung im Jahr 2023 kann derzeit noch nicht getroffen werden, da diese wiederum auf dem Jahresabschluss 2022 sowie den dann geplanten Erträgen und Aufwendungen beruht. Zur Finanzierung des Mietmehrbedarfs (Spartenverrechnungspreis inklusive Nebenkosten) sind ab 2023 die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich circa 1.077.152 Euro/a im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen. 1.3 Einrichtungskosten für das Baufeld C Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten in Höhe von 10.000 Euro/Jahr erfolgt voraussichtlich ab 2024 aus zu veranschlagenden Mittel im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung. 2.1 Entwicklung der Gesamtkosten BAN 2015 bis 2018 2.1.1 Entwicklung Preisindex, Baunebenkosten und Risikozuschläge Zum Gesamtkostenbeschluss (Februar 2015) wurden entsprechend der seinerzeitigen Annahmen die Indexierung, Baunebenkosten und die Risikozuschläge einkalkuliert. Inzwischen hat sich der Baupreisindex rasanter entwickelt als erwartet. 5 Ebenfalls waren die Baunebenkosten zu niedrig angesetzt. Bei den Bestandsbauten war die Bausub- stanz schlechter als angenommen. Der Fachkräftemangel hat sich bei den Submissionsergebnissen (Marktlage) sowie bei der Ausführungszeit erheblich bemerkbar gemacht. Bei den vorangegangenen Beschlüssen in 2015 wurde eine Steigerung des Baupreisindexes laut statistischem Bundesamt von durchschnittlich 2,2 % pro Jahr einkalkuliert. Dies entspricht einer Indexierung bis zum II. Quartal 2018 von gesamt 7,7 %. Tatsächlich lag der Baupreisindex in diesem Zeitraum jedoch bei 10,9 %. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Baupreisindex weiter steigt. Auswertungen von bereits abgeschlossenen Projekten zeigen, dass die bei vorangegangenen Beschlüssen kalkulierten Baunebenkosten von 29 % die tatsächlichen Kosten nicht abdecken. Insbesondere die Honorare für Planer, Gutachten, Beratungen und Sachverständigenprüfungen, sowie Gebühren für Abnahmen und Genehmigungen führen zu Baunebenkosten von durchschnittlich 32 %. Die bis dato kalkulierten Risikozuschläge von 5 % für das Hansa-Gymnasium und von 3 % für die Grundschule Gereonswall wurden zu niedrig angesetzt. Beim Abendgymnasium wurde bis dato kein Risikozuschlag berücksichtigt. Die oben genannten Faktoren verdeutlichen, dass das 2015 kalkulierte Budget zu niedrig ist. 2.1.2 Einzelfaktoren Unvermeidbare Kostensteigerungen ergaben sich auch aus im Rahmen der Kostenberechnungen und bei der Kostenannahme nicht absehbaren Umständen, die in den jetzt festgestellten Gesamtkos- ten enthalten sind: Die Bausubstanz der Bestandsgebäude des Hansa-Gymnasiums, der Grundschule Gereonswall, sowie des Abendgymnasiums zeigte sich nach den ersten Eingriffen in die Gebäude schlechter als erwartet. Die Bauzeitverzögerungen und der Fachkräftemangel führen zu keinen oder aber höheren Submissionsergebnissen. Im Baufeld A war die gesamte Planung durch den zunächst beauftragen Planer unzureichend ausgearbeitet und kalkuliert. Daraus folgten ein Wechsel des Objektplaners und die Kündigung seitens des Rohbauunternehmers auf Grund des Baustillstandes. Die Verzögerungen im Baufeld A führen zu Bauzeitverschiebungen von 2 Jahren im Baufeld C. Im Abendgymnasium ist für einen geregelten Unterricht aufgrund von zwischenzeitlich durchgeführten Lärmmessungen eine mechanische Lüftungsanlage erforderlich. 2.1.3 Tatsächliche Entwicklung bis 2018 und Kostenkennwertvergleich Die Kostenentwicklung bis zu den jetzt vorliegenden Kostenermittlungen ergibt eine Steigerung gegenüber dem Gesamtkostenbeschluss 2015 von 35,4 Mio. Euro beziehungsweise 30,2 Mio. Euro (Alternative). Dies entspricht einer Steigerung von insgesamt 44 % beziehungsweise 37 % bei der Alternative. Die oben dargestellten Planungen führen bezogen auf die Bruttogrundfläche (BGF) zu folgenden Kostenkennwerten: Hansa-Gymnasium 2.673 Euro/m² Realschule / Studienhaus 2.059 Euro/m2 Grundschule 1.450 Euro/m2 6 Kindertagesstätte 2.135 Euro/m2 Mensa- und Ateliergebäude 2.304 Euro/m2 Abendgymnasium (ohne Risikozuschlag) 1.484 Euro/m² Der mittlere Kostenkennwert der BAN liegt somit bei 2.018 Euro/m2 BGF. Zum Vergleich wurden die Kosten gemäß der Bauministerkonferenz 2017 herangezogen. Der Kostenkennwert liegt hier bei 1.910 Euro/m² BGF. Der Vergleich der Kostenkennwerte zeigt unter Berücksichtigung hindernder Umstände durch die Bauzeitverzögerungen, dass die Objekte der BAN einen Standard bieten, der hinsichtlich der Baukosten keine großen Abweichungen von den Vergleichswerten aufzeigt. Weitere Informationen zu den Gesamtkosten der BAN können den Anlagen 1.1 bis 1.3 entnommen werden. 2.2 Entwicklung der Kosten im Baufeld C bis 2023 2.2.1 Baupreisindexierung Um nunmehr im weiteren Prozess die noch zu erwartenden Kosten realistisch darzustellen, wird die Baupreisentwicklung für Baufeld C auf Grundlage der derzeitigen Kostenschätzung bis 2020 mit einer Baupreissteigerung von rund 7,5 % jährlich kalkuliert (siehe Anlage 4). Der hohe Ansatz begründet sich durch Langzeitauswertungen des Baupreisindexes durch den Pro- jektsteuerer Drees & Sommer. Aus heutiger Sicht ist mit einer Preissteigerung von mindestens 5 bis 9 % mit steigender Tendenz zu rechnen. Die Ermittlung des Baupreisindex durch das statistische Bundesamt bezieht sich im Gegensatz dazu auf Werte aus der Vergangenheit. Darüber hinaus werden im Weiteren begründete Risikozuschläge zum Ansatz gebracht (siehe Anlagen 1.1 und 1.3). 2.2.2 Risikozuschlag Im Baufeld C liegt die Kostenschätzung in Höhe von 23.061.593 Euro unter Einbeziehung von 32 % Baunebenkosten vor. Hinzu zu addieren ist, unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes, Leistungsphase 2, ein Risikozuschlag von 25 % für bautechnische und vergabetechnische Risiken in Höhe von 5.220.584 Euro. Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Indexierung liegen die Gesamtkosten somit bei 32.245.202 Euro beziehungsweise 27.024.618 Euro (Alternative, siehe Anlage 1.3). Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet. In diesem Zusammenhang wurde der Flächenverrechnungspreis (FVP) eingeführt. Der FVP ist ein Spartendurchschnittspreis, der jährlich auf der Grundlage von Plankosten je Sparte neu kalkuliert wird. Mit der Neuordnung geht die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher. Baukostensteigerungen führen in einem Projekt ab Inbetriebnahme zu höheren Abschreibungen und damit tendenziell zu einem erhöhten Plan-FVP im Jahr der Inbetriebnahme, nur ist dieser Effekt einer von vielen und nicht quantifizierbar. So können sich im Planungsjahr beispielsweise weitere Kosten- steigerungen in anderen Objekten auswirken oder die sonstigen betrieblichen Aufwendungen außer- ordentlich ansteigen, sinken oder ähnliches. Über die tatsächliche Höhe der Mieten für Schulgebäude nach Fertigstellung können daher noch keine genauen Aussagen getroffen werden. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 7 2.3 Gesamteinrichtungskosten BAN Gemäß Beschluss vom 05.02.2015 (3837/2014, Pkt. 1.3) wurden die Einrichtungskosten für die Baufelder A bis C auf insgesamt 3.274.600 Euro beziffert; diese verteilen sich aktuell wie folgt: Baufeld A = 1.695.000 Euro Baufeld B = 1.151.400 Euro Baufeld C = 428.200 Euro Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass der Ansatz der Einrichtungskosten für das Baufeld C seiner- zeit zu niedrig angesetzt wurde. Unter Berücksichtigung weiterer erforderlicher Einrichtungsbedarfe (unter anderem Ausstattung Teeküchen, Bestuhlung Aula, Einrichtung Turnhallen) ergibt sich hier ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 321.800 Euro (insgesamt somit 750.000 Euro; hiervon konsumtiv = 600.000 Euro, investiv = 150.000 Euro). Hiernach belaufen sich die voraussichtlichen Einrichtungskosten für alle 3 Baufelder (1.695.000 Euro + 1.151.400 Euro + 750.000 Euro) entsprechend auf 3.596.400 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 08.11.2018 die erfolgte Bedarfsprüfung ohne Einwände bestätigt (vergleiche Anlage 6). Die gegenseitig deckungsfähigen Ansätze sind für den Bereich der Baufelder A und B derzeit weiterhin auskömmlich. Anlagen: Anlage 1.1 – Gesamtkostenentwicklung Anlage 1.2 – Kostenübersicht Baufelder A, B und C Anlage 1.3 – Kostenentwicklung Anlage 2.1 – Baubeschreibung Anlage 2.2 – Energiecheckliste Anlage 2.3 – Betriebskosten Baufeld C Anlage 3 – Übersicht Baufelder Anlage 4 – Indexierung Baufeld C Anlage 5 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.10.2018 Anlage 6 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11.2018
Anlage 2.3_180918_Betriebskosten Gereonsmühlengasse
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Anlage 2.3 Anlage 2.3 zur Beschlussvorlage Projektbezeichnung 1. Planungsauftrag genehmigt von Fachausschuss/Rat: 3837/2014 vom 05.02.2015 2. Raumprogramm Schulgebäude sowie zwei Einfachsporthallen und eine Aula 3. Schule Umbauter Raum m³ Raummeterpreis €/m³ KGR 300+400 für BT A und B m² Quadratmeterpreis €/m² KGR 300+400 für BT A und B Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 78,8% m² 21,2% m² 100,0% 4. Turnhalle / Aula Umbauter Raum m³ Raummeterpreis €/m³ KGR 300+400 für BT C m² Quadratmeterpreis €/m² KGR 300+400 für BT C Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 72,4% m² 27,6% m² 100,0% 5. Sparte: Gymnasium m2 Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr 6,54 € /m2/Monat Nutzfläche 4.772,46 41.251,84 € 143.173,80 € Verkehrsfläche 2.020,44 15.368,44 € 60.613,20 € Sanitärräume 336,34 14.213,13 € 10.090,20 € Aula 278,67 4.239,40 € 8.360,10 € Turnhalle 819,31 10.386,78 € 24.579,30 € 8.885 m² techn. Fläche 658,12 27.810,98 € 19.743,60 € 1.077.152 € /Jahr Gesamt 8.885,34 113.270,57 266.560,20 2.107,06 Verkehrsfläche (VF) Bruttogrundfläche 15.339,40 274,49 2.107,06 1.998,27 1.526,01 581,05 33.424,10 354,60 Bruttogrundfläche 8.710,95 1.360,62 5.338,89 Verkehrsfläche (VF) 1.439,39 Mietfläche 6.778,28 Flächenverrechnungspreis Nebenkosten Mietfläche Bestands- gebäude BAN Baufeld C - Abendgymnasium Gereonsmühlengasse 4, 50670 Köln beinhaltet Lernflure Seite 1
Anlage 8, Auszug Finanzausschuss vom 11-02-2019
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 12.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanza usschusses vom 11.02.2019 öffentlich 10.18 Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - Abendgymnasium 2589/2018 Beschluss (in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: 1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sonder- vermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kos- tenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. 2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezo- gen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabe- volumen freigegeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzu- zeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Risikobudget finanziert werden müssen. 3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächen- verrechnungspreis generiert werden. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschla- genden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1.1 - Gesamtkostenentwicklung
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Kostenprognose von 09/2010-11/2014 Gesamtkostenbeschluss 2015 Kostenprognose bis 2023 Baufelder Kosten Baufelder Kosten* Baufelder Kostenprognose* * Baufeld A inkl. Abriss 23.323.780,51 € Baufeld A inkl. Abriss 25.108.968,00 € Baufeld A inkl. Abriss 43.255.509,00 € Baufeld B inkl. Abriss 33.838.469,35 € Baufeld B inkl. Abriss 35.782.302,00 € Baufeld B inkl. Abriss 40.606.593,00 € Baufeld C 17.643.629,99 € Baufeld C 19.824.857,00 € Baufeld C 32.245.202,05 € MBS Summe I. 74.805.879,85 € Summe II. 80.716.127,00 € Summe III. 116.107.304,05 € Mehrkosten (Differenz Summe II. zu I.) 5.910.247,15 € Mehrkosten (Differenz Summe III. zu Summe II.) 35.391.177,05 € vorgez. Instandhaltung A 2.687.840,00 € vorgez. Instandhaltung B 456.017,00 € Gesamtsumme 119.251.161,05 € I. Kostenrahmen gemäß Machbarkeitsstudie (MBS) (2010) II. Kostenberechnung Baufeld A und B und Kostenrahmen Baufeld C nach Ratsbeschluss 05.02.15 III. Kostenprognose mit angepassten Baupreisindex, Baunebenkosten und Risikozuschlag für den Mehrkostenbeschluss *= Die Baupreissteigerung beträgt 2,2%/a, der Risikozuschlag wird auf die nicht-indizierten Kosten berechnet. Die Baupreissteigerung wird nicht auf den Zeitpunkt des Mittelablusses gerechnet, da die die Kosten nach erfolgter Ausschreibung, also bereits in der Leistungsphase 7 feststehen. **= Baufeld A: Kostenermittlung + Risikozuschläge auf KGR 300 - 700, Baufeld B: Kostenermittlung + Risikozuschlag auf KGR 300 - 400, Baufeld C: Kostenschätzung + Risikozuschlag und Baupreisindex (s. Anlage 1.3) Stand:12.10.2018 1 Anlage 1.1
Anlage 1.2 - Kostenübersicht A B C
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Mehrkostenbeschluss BAN Anlage 1.2 Brutto - Kosten (Aufstellung nach DIN 276) Baufeld A Kostenprognose vom September 2018 KG 100 Grundstück 0 € KG 200 Herrichten und Erschließen 1.231.886 € davon Abrisskosten Trafo, Ecke Ritterstraße 165.540 € Rest 1.066.346 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 21.353.492 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 7.307.815 € Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 28.661.307 € KG 500 Außenanlagen 589.801 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke KG 700 Baunebenkosten (32 % der KG 200 bis 500) 9.754. 558 € davon Abrisskosten Trafo, Ecke Ritterstraße 52.973 € Gesamtbaukosten (KG 100-500, 700) 40.237.552 € Risikozuschlag (5% auf KGR 300, 400, 500) 1.462.555 € Risikozuschlag (5% auf KGR 300) 1.067.674 € Risikozuschlag (5% auf KGR 700) 487.728 € Gesamtbaukosten (einschl. Zuschläge) 43.255.509 € zzgl. vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko 2 .687.840 € zzgl. Einrichtungskosten (KG 600) 1.695.000 € Gesamtkosten (brutto) 47.638.350 € Abrisskosten gesamt 218.513 € Brutto - Kosten (Aufstellung nach DIN 276) Baufeld B Kostenprognose vom September 2018 KG 100 Grundstück 62.376 € KG 200 Herrichten und Erschließen 623.475 € davon Abrisskosten Hauptschulgebäude /Vorschule 267.911 € Rest 355.564 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 20.654.775 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 6.972.927 € Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 27.627.702 € KG 500 Außenanlagen 1.402.513 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke KG 700 Baunebenkosten (32 % der KG 100 bis 500) 9.509. 141 € davon Abrisskosten Hauptschulgebäude/Vorschule 85.732 € Gesamtbaukosten (KG 100-500, 700) 39.225.207 € Risikozuschlag (5 % auf KGR 300 + 400) 1.381.385 € Gesamtbaukosten (einschl. Zuschläge) 40.606.593 € zzgl. vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko 4 56.017 € zzgl. Einrichtungskosten (KG 600) 1.151.448 € Gesamtkosten (brutto) 42.214.058 € Abrisskosten Hauptschulgebäude /Vorschule gesamt 353.643 € Brutto - Kosten (Aufstellung nach DIN 276) Baufeld C Kostenprognose von September 2018 auf Basis Kostenschätzung Juli 2018 KG 100 Grundstück 0 € KG 200 Herrichten und Erschließen 623.700 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 11.220.057 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 4.842.741 € Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 16.062.799 € KG 500 Außenanlagen 926.950 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke KG 700 Baunebenkosten (32 % der KG 200 bis 500) 5.448. 144 € Gesamtbaukosten (KG 100-500, 700) 23.061.593 € Risikozuschlag für bautechnische Risiken (15 % auf KGR 200-500/700) 3.459.239 € Baupreissteigerung 7,5% p.a. (2020) auf KGR 200-500 3.963.026 € Riskozuschlag auf vergabetechnische Risiken (10% auf KGR 200-500) 1.761.345 € Gesamtbaukosten (einschl. Zuschläge) 32.245.202 € zzgl. Einrichtungskosten (KG 600) 750.000 € Gesamtkosten (brutto) 32.995.202 € Gesamtbaukostenprognose A - C 116.107.304 € lt. Gesamtkostenbeschluss A - C vom 05.02.15 80.716 .128 € lt. Planungsbeschluss A - C vom 14.09.2010 75.000.00 0 € Differenz zum Gesamtkostenbeschluss vom 05.02.15 35. 391.176 € 43,85%
Anlage 1.3 - Kostenentwicklung
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Kostenprognose Baufeld A Anlage 1.3 1 Baubeschluss v. 24.03.2015 Mehrkostenbeschluss 2018 Mehrkosten Abweichung in % Baufeld A 25.108.968 € Baufeld A 43.255.509 € 18.146.541 € 73 % Vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko (Fassadensanierung, Fenstersanierung, Dachsanierung) ca. 2.687.840 € Ursachen der Kostenerhöhung Mehrkosten Anteil in % Gesamt ca. 18.146.541 € 100 % Nicht geplante / mengenmäßig / monetär unterschätzte Maßnahmen Unvorhersehbares im Bestand Forderungen weiterer Beteiligter (z. B. Brandschutz, GUV, Barrierefr.) ca. 6.004.953 € ca. 698.268 € ca. 1.255.380 € ca. 33,1 % ca. 3,8 % ca. 6,9 % Submissionsentwicklung 2018 ca. 2.015.099 € ca. 11,1 % Geänderte Nutzeranforderungen ca. 75.000 € ca. 0,4 % Bauzeitverzögerungen Differenz der Baunebenkosten der KB (29%) zur KoPro (32 %) ca. 714.000 € ca. 4.365.884 € ca. 3,9 % ca. 24,1 % Risikozuschläge - 5 % auf KGR 300-500 (Submissionsergebnisse) - 5 % auf KGR 300 (Raumakustik, Treppenhäuser) - 5 % auf KGR 700 (Wiederholungsleistungen) ca. 1.462.555 € ca. 1.067.674 € ca. 487.728 € ca. 16,6 % Kostenoptimierung - keine (werden im weiteren Projektverlauf geprüft) Kostenprognose Baufeld B 2 Baubeschluss v. 05.02.2015 Mehrkostenbeschluss 2018 Mehrkosten Abweichung in % Baufeld B 35.782.302 € Baufeld B 40.606.593 € 4.824.291 € 13 % Vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko (Betonsanierung, Erneuerung Leuchten und Abhangdecken) ca. 456.017 € Ursachen der Kostenerhöhung Mehrkosten Anteil in % Gesamt ca. 4.824.291€ 100 % Nicht geplante / mengenmäßig / monetär unterschätzte Maßnahmen Unvorhersehbares im Bestand Forderungen weiterer Beteiligter (z. B. Brandschutz, GUV, Barrierefr.) ca. 436.347 € ca. 931.319 € ca. 472.430 € ca. 9,0 % ca. 19,3 % ca. 9,8 % Submissionsentwicklung 2018 ca. 451.999 € ca. 9,4 % Geänderte Nutzeranforderungen ca. 208.446 € ca. 4,3 % Bauzeitverzögerungen Differenz der Baunebenkosten der KB (29%) zur KoPro (32 %) ca. 975.606 € ca. 1.465.058 € ca. 20,2 % ca. 30,4 % Risikozuschläge - 5 % auf KGR 300-400 (Submissionsergebnisse) ca. 1.381.385 € ca. 28,6 % Kostenoptimierung - Einsparungen - Verschiebungen in KG 600 ca. -383.299 € ca. -1.115.000 € ca. - 7,9 % ca. - 23,1 % Kostenprognose Baufeld C 3 Baubeschluss v. 24.03.2015 Mehrkostenbeschluss 2018 Mehrkosten Abweichung in % Baufeld C 19.824.857 € Baufeld C 32.245.202 €* 12.420.345 € 63 % Ursachen der Kostenerhöhung erhöhte Anforderungen an Barrierefreiheit Der hier zum Vergleich herangezogene Kostenrahmen wurde über Kostenkennwerte berechnet. Daher können hier keine themenbezogenen Mehrkosten benannt werden neue Erkenntnisse aus Voruntersuchungen Verlängerte Bauzeit aufgrund Verzögerungen Hansa-Gymnasium Differenz der Baunebenkosten von 29% (KB) zu 32% (KoPro) 1.288.264 € Indexierung bis 2020 mit jährlich 7,5% 3.963.025 € Risikozuschläge - 15 % auf KGR 200-500 / 700 (bautechnische Risiken) - 10 % auf KGR 200 -500 (vergabetechnische Risiken) 3.459.239 € 1.761.345 € Kostenoptimierung - keine (werden im weiteren Planungsverlauf geprüft) *Kostenschätzung von 27.024.618 € zuzüglich Index und der Risikozuschläge in Höhe von 5.220.584 €
Anlage 2.1_181011 Baubeschreibung
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Anlage 2.1 Baubeschreibung Projektbezeichnung 1. Planungsauftrag genehmigt von Fachausschuss/Rat 3837/2014 05.02.2015 2. Raumprogramm 3. Umbauter Raum 48.763,50 m³ 329,40 € / m³ 4. Bruttogeschossfläche 10.818,00 m² 1.484,82 € / m² Nutzfläche 6.206,78 m² Verkehrsfläche 2.020,44 m² Funktionsfläche 658,12 m² vermietbare Fläche 8.885,34 m² 5. Terminplanung und Finanzierung 5.1 Vorgesehener Baubeginn (Abriss) 12.10.2020 Voraussichtliche Fertigstellung (Abnahme) 15.12.2023 5.2 Gesamtmittelbedarf 32.245.202 EUR 6. Planung Bauleitung 7. Rechnungsprüfungsamt prüft zur Zeit die Kostenermittlung; das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben hat die Kostenermittlung geprüft 8. Kosten (Aufstellung nach DIN 276) KG 100 Grundstück KG 200 Herrichten und Erschließen 623.700 EUR davon Abrisskosten KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 11.220.057 EUR KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 4.842.741 EUR davon Küche Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 16.062.798 EUR KG 500 Außenanlagen 926.950 EUR KG 600 Ausstattung und Kunstwerke KG 700 Baunebenkosten 5.448.144 EUR davon Abriss davon Küche Gesamtbaukosten (KG 100 - 700) 23.061.592 EUR zzgl. Einrichtungskosten 750.000 EUR Gesamtkosten 23.811.592 EUR Kostenschätzung vom 5.7.2018 Raumprogramm gemäß Vorgaben Bauherrn "Raumprogramm 2014" vom Büro Schneidermeyer, welches im Rahmen der Vorplanung durch Nutzervorgaben leicht geändert worden ist. Generalsanierung und Umbau des Abendgymnasiums Köln Brutto-Rauminhalt gem. Vorplanung technische Funktionsfläche Objektplanung: SSP AG Objektplanung: SSP AG alle Werte € brutto (Stand:07/2018) 9. Energieeinsparung 9.1 Energieeinsparverordnung ist eingehalten ist nicht eingehalten, weil ....... 9.2 Art der Wärmeerzeugung/Wärmeversorgung über Öl Gas x Fernwärme 9.3 Techniken x Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bes. Regelanlagen x DDC – Regelung 10.Baubeschreibung 10.1 Entwurfskonzept Städtebauliche Situation Gebäudegestaltung Erschließung 10.2 Objektbeschreibung Gründung Tragende Konstruktion Nichttragende Konstruktion EnEV-Nachweis befindet sich im Prozess. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Gründungsmaßnahmen finden nur im Bereich der neuen Aufzugsanlagen statt. Hier sind bspw. neuen Fahrstuhlunterfahrten herzustellen. Ein weiterer kleiner Anbau im Bereich der Aula wird einen neue Aufzugsanlage aufnehmen. Die Gründung erfolgt nach Vorgabe des Statikers. Für die neue barrierefreie Erschließung (Eingang Gereonsmühlengasse) sind im Bereich der Rampenanlage ebenfalls Gründungen vorzunehmen. Nichttragende Innenwände werden in Leichtbauweise bzw. Mauerwerk hergestellt. Bei dem Abendgymnasium handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches im Rahmen der Gesamtmassnahme der BAN generalsaniert wird und an die modernen Grundsätze der Pädagogik angepasst wird. Das Gebäude befindet sich in der Altstadt – Nord in unmittelbarer Nähe zu der in süd–östlicher Richtung angrenzenden Innenstadt. Das Areal des Abendgymnasiums hat eine annähernd dreieckige Grundfläche. Das Areal des Abendgymansiums wird allseits durch folgende öffentliche Straßen eingeschlossen (im Uhrzeigersinn): Kyotostrasse, Klingelpütz und Gereonsmühlengasse. Der Haupteingang befindet sich an der Gereonsmühlengasse. Stellplätze stehen im öffentlichen Verkehrsraum und auf dem Schulgelände zur Verfügung. Die Hauptzufahrt zum Schulhof erfolgt über die Kyotostrasse. Die tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton. Das Abendgymnasium wurde nach Plänen der Kölner Architekten Herbert Berner und Joachim Jacobs Ende der 1970er Jahre erbaut und 1983 durch einen weiteren Gebäudeteil mit Aula und Turnhallen erweitert. Das aktuelle äußere Erscheinungsbild ist geprägt durch Sichtbetonfassaden mit horizontalem Fugenbild und dunkle Fenster. Der Hauptzugang ins Gebäude erfolgt über den Eingang an der Gereonsmühlengasse im Süd-Westen des Grundstückes. In diesem Bereich wird auch eine neue Rampenanlage errichtet, die die barrierefreie Zuwegung sicher stellt. Die Zufahrt zum Schulhof erfolgt über die Kyotostrasse. Von hier wird das Gebäude über eine großzügige Freitreppe erschlossen. Ein weiterer Gebäudeeingang befindet sich im Süden unter der offenen Pausenhalle. Die Turnhallen und Aula (Bauteil C) haben separate Eingänge. Die horizontale interne Erschließung erfolgt über Verkehrsflächen in Form von Fluren, wobei diese im Sinne des modernen pädagogischen Konzeptes z. T. als Lernflure ausgebildet werden. Vertikal sind die Geschosse über Treppenräume miteinander verbunden. Zur barrierefreien Erschließung sind drei neue Aufzugsanlagen geplant. Böden Decken Wände Fassaden Fenster Dächer Abwasser Wasser Heizung Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Diese werden mit akustischwirksamen Abhangdecken versehen, um die modernen Anforderungen an das pädagogische Konzept der BAN und an die Barrierefreiheit zu verbessern. Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden getrennt bis ca. 1 m vor dem Gebäude hinausgeführt und an die neue Abwasserkanäle angeschlossen. Die Flachdächer von Bauteil A und B sowie Aula sind mit innenliegendem Freispiegelentwässerungssystem ausgeführt. Nach gemeinsamer Abstimmung ist keine Neutralisation für die Abwässer der Laboreinrichtung notwendig. Falls es belastbare Abwässer geben sollte, sind dies sehr kleine Mengen und sollen in einem 10l Behälter direkt vor Ort aufgefangen werden. Die Wärmeerzeugung für das Abendgymnasium Köln erfolgt über Fernwärme. Die bestehende Fernwärmeübergabestation wird zurückgebaut. Die neue Fernwärmeübergabestation wird im vorhandenen Hausanschlussraum im Kellergeschoss der Schule installiert. Die Sichtbetonfassaden werden nach einer Betonsanierung durch eine neue Vorhangfassade in Form einer Faserzementbekleidung auf Unterkonstruktion mit Mineralwolldämmung energetisch ertüchtigt. Vorgesehen ist der Austausch aller Fensteranlagen. Die neuen Fensteranlagen sind als Aluminiumfensteranlagen mit Dreh-Kipp-Beschlägen bzw. Schwingfenster oder als Festverglasung geplant. Des Weiteren sind Aluminium-Fassadenelemente als Pfosten- Riegel-Konstruktion geplant. Die Dachdecken der Gebäude A, B und C sind im Regelfall in Massivbauweise aus Stahlbeton als Flachdach errichtet. Das Flachdach des Gebäudeteil A „Verwaltung und Unterricht“ und des Gebäudeteil B „Unterricht“ wurden ca. 2010 bereits saniert. Der neue Dachaufbau wurde hierbei als mehrlagige Dachabdichtung als Warmdach ausgeführt. Im Rahmen der Sanierung werden diese Dachflächen lediglich geprüft und bei Bedarf instandgesetzt. Das Dach der Aula wurde in Leichtbauweise (Mero-Tragwerk mit Trapezblech) hergestellt. Die Dachbadichtungen dieses Gebäudesteiles (unsaniert) werden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme neu hergestellt und energetisch ertüchtigt. Die Außenwände sind in Stahlbeton ausgeführt. Die Innenwände werden in Leichtbauweise bzw. Mauerwerk hergestellt. Oberböden werden gemäß Vorgaben der BQA hergestellt. Die Unterrichts- und Nebenräume sowie die Flure und Lernflure in den Obergeschossen sollen einen neuen Linoleum- Oberboden gemäß BQA der Stadt Köln erhalten. In den Treppenräumen, Sanitäranlagen und höher frequentierten Flurbereichen im Erdgeschoss sind neue Steinzeug-Fliesen vorgesehen. Für die Chemieräume sind Oberböden aus Kautschuk geplant. In den Untergeschossen ist in untergeordneten Räumen (Technik- und Flurbereiche) ein staubbindender Anstrich auf Epoxidharzbasis geplant. Der abgängige Sportboden in den Turnhallen wird erneuert. Für die Aula wird ein Sonderboden vorgesehen. Jeder einzelne Trakt wird über einen dort installierten gemeinsamen Wasserverteiler versorgt. Alle sanitären Gegenstände werden ausgetauscht. Die vorhandene Warmwasserbereitung im Bauteil C soll demontiert werden. Die neue zentrale Aufbereitung von Trinkwasser erfolgt über eine Frischwasserstation mit ausreichender Bevorratung von Heizungswasser. Die Maßnahmen gegen Legionellen- Kontamination müssen DVGW-Arbeitsblatt W551 bzw. W553 ent-sprechen. Der Warmwasserbedarf wird nach DIN 4708 ermittelt. Elektrischer Strom Fernmelde- und informationstechn. Anlagen Raumlufttechnik Fördertechnik Sonstiges Außenanlagen Auf den Dächern des Bauteils B ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Planung dazu erfolgt in enger Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft. Die Lüftung der Klassenräume ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt . Die Lüftung für die abgestimmten Räume entspricht den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards. Zudem ist es gemäß BQA erlaubt sowohl die WC Räume als auch die Klassenräume mit einer Lüftungsanlage zu versorgen wenn keine Leckage zwischen Abluft und Zuluft möglich ist. Das ist durch die Ausstattung der Lüftungsanlage mit einem Kreislaufverbundsystem für die Wärmerückgewinnung abgedeckt. Es ist keine Kühlung der Luft vorgesehen. Die Abluft der Laborausstattung im Sonderklassentrakt (Bauteil A) wird separat direkt über einen Dachventilator ausgeblasen. Es wird eine strukturierte anwendungsneutrale LAN/TK Netzwerkinfrastruktur aufgebaut. Die gesamte Schule wird mit WLAN ausgestattet. Der Hauptserver befindet sich im 1. Untergeschoss vom Bauteil A. Hiervon werden alle Unterverteiler in allen Bauteilen mit einem LWL angebunden. Es gibt eine physikalische Trennung zwischen dem Netzwerk für die Schüler und für die Verwaltung. In den Datenschränken werden die Komponenten für beide Netzwerke eingebaut, aber physikalisch nicht verbunden. Das Telefonieren wird per Vocie over IP (VoIP) realisiert. Weitere Anlagen: - Lichtruf- und Klingelanlage - Türsprech- und Türöffneranlage - Zutrittkontrollanlage - Elektroakustische Anlage (SAA) Im Zuge der Sanierung des Schulgebäudes werden auch die bestehenden Freianlagen erneuert und im Rahmen der BAN erfolgt hier ein einheitliches Leitsystem. Hier insbesondere die inzwischen abgängigen Beläge und die Pflanzflächen. Die Zugangstreppe vom Vorplatz an der Kyotostraße zur Pausenhalle wird komplett erneuert und erweitert. Von der Gereonsmühlengasse aus wird eine neue Behindertenrampe zur Pausenhalle erstellt. Die befestigten Flächen werden durch einen Betonplattenbelag erneuert. An der süd- östlichen Grundstücksumfahrung und den angrenzenden Stellplätzen ist Asphalt vorgesehen. Der Vorschlag, die vorhandenen Flachdächer extensiv zu begrünen ist im Weiteren zu entscheiden. Für den Tages- und Abendbetrieb sind Pkw-Stellplätze und ein Behindertenstellplatz vorgesehen. Ebenfalls wird die notwendige Anzahl an Fahrradstellplätze auf dem Grundstück geschaffen. An der Südspitze des Grundstücks wird ein ausreichend großen Müllstellplatz vorgesehen. Die Gebäudeteile A und C bekommen einen Aufzug nachträglich eingebaut. Der Aufzugsschacht in BT B wird vergrößert und mit einer neuen Aufzugsanlage ausgerüstet. Der Gebäudehauptverteilung (GHV) für die Bauteiler A, B und C befinden sich im 1.Untergeschoss von Bauteil B und C. Die Gebäudehauptverteilungen werden erneuert und von der vorhandenen Trafostation weiterhin eingespeist. Die bestehenden Zuleitungen (4x120 mm²) von der Trafostation zu den Niederspannungshauptverteilungen bleiben erhalten. Von der Hauptverteilung aus werden die Etagen-Unterteilungen angeschlossen. Diese werden demontiert. Teilweise werden die Standorte übernommen. Jede Etage bekommt mindestens eine Unterverteilung. Die Sicherheitsbeleuchtung wird in Form einer vernetzten Zentralbatterieanlage gemäß den gültigen Vorschriften (nach VDE 0108, ASR A2.3, ASR A3.4/3, DIN EN1838, DIN 4844 und LBO) installiert.
Anlage 3_181004_BAN Übersicht Baufelder
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A B2 B1 C Bildungslandschaft Altstadt Nord – BAN Anlage 3 Baufeld A : Hansaring 56 Hansa-Gymnasium Baufeld B1 Gereonswall 56 Freinet-Grundschule Realschule am Rhein Kindertagesstätte Studienhaus Baufeld B2 Vogteistraße 19 Mensa- und Ateliergebäude Baufeld C: Gereonsmühlengasse 4 Abendgymnasium
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3118 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2589/2018
Stand: 25.02.2026
Sachstandsbericht
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C -
Abendgymnasium
Beschluss:
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im
Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirt-
schaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592
Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von
circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission
und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur
Grundlage genommen.
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss
wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzuzeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Ri-
sikobudget finanziert werden müssen.
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungs-
preis generiert werden.
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete
inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die vo-
raussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im
Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Fi-
nanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum
Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträger-
aufgaben.
Status in Bearbeitung
erledigt
Bearbeitungsstand 2025:
Derzeit finden umfangreiche Rückbauarbeiten statt. Parallel dazu sind die Roh- und Trocken-
bauarbeiten sowie die Betoninstandsetzungsarbeiten angelaufen. Die Fenster befinden sich in
Produktion und werden folgend eingebaut.
2
Bearbeitungsstand 2026:
Circa 2/3 des Vergabevolumens der VOB-Vergaben ist beauftragt.
Vorbereitende Maßnahmen sind abgeschlossen.
Die Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten sind erfolgt.
Die Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten werden vor Ende März 2026 abgeschlossen;
Rohbauarbeiten und Betoninstandhaltungsarbeiten laufen.
Die Fensterelemente sind produziert und werden aktuell montiert.
Die Werk- und Montageplanung mit dem Fassadenbauer ist in Abstimmung.
Nächste Schritte:
Abschluss der Rückbauarbeiten, Fortsetzung der Betonsanierung und des Fenstereinbaus,
sowie der Arbeiten an Fassade und Dach.
Die weitere Sachstandsberichterstattung erfolgt zur Beschlussvorlage 2244/2024.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (2025)
2493 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2589/2018
Stand: 30.10.2025
Sachstandsbericht
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C -
Abendgymnasium
Beschluss:
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im
Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirt-
schaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592
Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von
circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission
und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur
Grundlage genommen.
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss
wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzuzeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Ri-
sikobudget finanziert werden müssen.
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungs-
preis generiert werden.
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete
inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die vo-
raussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im
Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Fi-
nanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum
Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträger-
aufgaben.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Derzeit finden umfangreiche Rückbauarbeiten statt. Parallel dazu sind die Roh- und Trocken-
bauarbeiten sowie die Betoninstandsetzungsarbeiten angelaufen. Die Fenster befinden sich in
Produktion und werden folgend eingebaut.
2
Nächste Schritte:
Die Fassadenarbeiten sollen Anfang 2026 begonnen werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.10.2026
Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 10-10-2018
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14 143/1 26 Bildungslandschaft Altstadt Nord, BAN hier: Mehrkostenbeschluss für die Baufelder A, B und C der BAN /6?10.18 Baubeschluss für das Baufeld C, Generalinstandsetzung, Abendgymnasium ( Sehr geehrte Damen und Herren, am 19.09.18 wurden dem RPA Unterlagen und Stellungnahmen zur Kostenentwicklung der gesamten BAN und die Kostenschätzung für das Baufeld C, zur Kenntnis und mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme vorgelegt. Mit Hinweis auf die bereits erfolgten Beteiligungen und Abstimmungen der Dezernate IV und VI sowie 40- Amt für Schulentwicklung wurden die von 26- Gebäudewirtschaft vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der engen Zeitschiene mit Stellungnahme vom 24.09.18 kurzfristig geprüft. Am 08.10.18 wurde dann dem RPA eine erste Aktualisierung der prognostizierten Mehrkos ten für den Gesamtkostenbeschluss zur Kenntnis und erneuten Stellungnahme vorgelegt. Die Kostensteigerung im Baufeld A (Hansa Gymnasium), um weitere 5,3 Mio. €, wird zur Kenntnis genommen. Zu der gesamten Kostenentwicklung BAN und der Kostenschätzung Baufeld C, wird wie folgt Stellung genommen: 1. Kostenentwicklung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.15 für die gesamte Bildungslandschaft Altstadt Nord ein Gesamtbudget von rund 80, 7 Mio. brutto beschl(?ssen. Die jetzt vorgelegte Kostenaufstellung für bereits erstellte Gebäudeteile und die Kostenprog nose bis 2023 für noch nicht begonnene bzw. noch nicht fertig gestellte Bauteile ergeben im Vergleich zu 2015, Mehrkosten von rund 38,5 Mio. € bzw. erfordern ein Gesamtbudget, ein schließlich vorgezogener lnstandhaltungsmaßnahmen, von jetzt rund 119,3 Mio. €. Die Kostensteigerungen an den bereits ausgeführten Baumaßnahmen sind maßgeblich durch fehlende Planreifen in den unterschiedlichen Bereichen entstanden. Die fehlenden -----8.laAr:eifeA-l:laberi-daz1.1-gefül:lr-t,dass-wäl:lr:erid-der-E3a1.1a1.1sfül:lr:1.1Rg-P-laRäRaeFuRgeR-una.:.Er-·----- gänzungen erforderlich wurden, bereits beauftragte Leistungen durch Nachträge korrigiert werden. mussten, Kündigungen notwendig wurden und sich dadurch Bauverzögerungen und entsprechende Mehrkosten ergeben haben. Die Mehrkosten sind bereits entstanden. Anlage 5.1
Anlage 7 - Auszug BA GW 04.02.19
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Anlage 7 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 08.02.2019 Auszug aus dem Entwu rf der Niederschrift der 38. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 04.02.2019 öffentlich 5.2 Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - Abendgymnasium 2589/2018 RM Brust stellt fest, dass der vorliegende Vorentwurf keine Planung enthält und bittet um nähere Auskünfte hierzu. RM Brust fragt zudem nach, warum die Verwaltung nicht die beschlossenen Energie- leitlinien anwende, sondern nach EnEV 2014 plane. Weiterhin macht Herr Brust darauf aufmerksam, dass der Architekt die notwendige Neuausschreibung verursacht habe. Er fragt an, ob die hiermit in Verbindung stehenden Mehrkosten vom Architekten bzw. seiner Versicherung zurückgeholt werden können. Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, in- formiert, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen sei, so dass eine Klage vorbereitet werde. Zurzeit gebe es in der Tat nicht mehr als einen Vorentwurf, da im Bestand saniert und nur Grundrisse angepasst werden. Frau Kißmann, Vertreterin der Gebäudewirtschaft, erklärt, dass die Energieleitlinien, wenn die Planung entsprechend fortgeschritten ist, insoweit beachtet werden kön- nen, wie es zu dem Zeitpunkt nötig und richtig ist. Vor diesem Hintergrund schlägt RM Brust vor, den diesbezüglichen Passus aus dem Beschlusstext herauszustreichen. RM Halberstadt-Kausch gibt zu bedenken, dass sich die vorliegenden Kostenb e- rechnungen auf die EnEV 2014 beziehen; insofern würden sich bei einer Änderung des Energiestandards zugunsten einer Passivhausbauweise auch die Kosten verän- dern und müssten angepasst werden, um Nachberechnungen zu vermeiden. Frau Rinnenburger erklärt, dass die Anwendung der EnEV 2014 nicht richtig sei; in einer Generalsanierung könne jedoch keine Passivhausbauweise angewandt, so n- dern nur nah an die Passivhausbauweise herangebaut werden. RM Henk-Hollstein verweist auf den hier angesetzten Risikozuschlag in Höhe von 25 Prozent und regt mit Blick auf die derzeitige Lage im Bausektor an, zu diskutieren, für einen gewissen Zeitraum den Risikozuschlag von bislang 10 auf grundsätzlich 20 oder 25 Prozent zu erhöhen. Frau Rinnenburger begrüßt die Anregung von Frau Henk-Hollstein und erklärt zu prü- fen, ob dies verwaltungsseitig oder politisch einzuleiten ist. Vorsitzender Dr. Schoser stellt die Vorlage – unter Streichung des letzten Satzes, 1. Absatz – zur Abstimmung und erklärt, dass der Ausschuss davon ausgehe, dass die Verwaltung Informationen in Bezug auf die Kostenauswirkungen nachreicht. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sonder- vermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kos- tenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage ge- nommen. 2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezo- gen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabe- volumen freigegeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzu- zeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Risikobudget finanziert werden müssen. 3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächen- verrechnungspreis generiert werden. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschla- genden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4_181008_Indexierung Baufeld C
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Anlage 4 Indexierung Baufeld C Auszug aus dem Prüfbericht von Drees und Sommer zum Abschluss der LPH 2: Auszug aus einem Bericht im Internet unter www.competitionline.com
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2589/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.01.2019
- Erstellt
- 03.08.2018 12:38