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2589/2018

Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baubeschluss für Baufeld C - Abendgymnasium

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 10.16

Anlage 9 - Stellungnahme zum BA GW

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Ansehen

Anlage 2.2_180906_Energiecheckliste

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Ansehen

Anlage 6 - Stellungsnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2.3_180918_Betriebskosten Gereonsmühlengasse

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Ansehen

Anlage 8, Auszug Finanzausschuss vom 11-02-2019

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Ansehen

Anlage 1.1 - Gesamtkostenentwicklung

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Ansehen

Anlage 1.2 - Kostenübersicht A B C

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Ansehen

Anlage 1.3 - Kostenentwicklung

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Ansehen

Anlage 2.1_181011 Baubeschreibung

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Ansehen

Anlage 3_181004_BAN Übersicht Baufelder

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (2025)

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 10-10-2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Auszug BA GW 04.02.19

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Ansehen

Anlage 4_181008_Indexierung Baufeld C

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 - Stellungnahme zum BA GW

1807 Zeichen

Anlage 9  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur  geänderten Beschlussfassung zu 
Tagesordnungspunkt 5.2, Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – Baubeschluss für 
Baufeld C Abendgymnasium 2589/2018, aus der Sitzung des Betriebsausschusses der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.02.2019 
 
In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 04.02.2019 wurde 
angeregt, die Baumaßnahmen nicht auf Grundlage der Energieleitlinie EnEV 2014 sondern 
möglichst nah an den Rahmenbedingungen der Passivhausbauweise umzusetzen. 
Vor diesem Hintergrund wurde der Beschlussentwurf unter der Streichung des Passus „ Bei 
der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage genommen“ 
geändert beschlossen. (s. Anlage 7 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift). 
Da sich die zugrunde liegende Kostenschätzung auf die EnEV 2014 bezieht, wurde darauf 
hingewiesen, dass sich bei einer Änderung des Energiestandards zugunsten einer 
Passivhausbauweise, auch die Kosten verändern würden und angepasst werden müssten. 
Der Ausschussvorsitzende Dr. Schoser stellt die Vorlage- unter Streichung des letzten 
Satzes, 1. Absatz- zur Abstimmung und erklärte, dass der Ausschuss davon ausgehe, dass 
die Verwaltung Informationen in Bezug auf die Kostenauswirkungen nachreicht.“ 
 
Die Verwaltung bezieht wie folgt Stellung: 
Eine belastbare Aussage, wie sich die Realisierung einer nahe an den Rahmenbedingungen 
der Passivhausbauweise angelehnten Planung kostenwirksam auf die Gesamtkosten der 
Maßnahme auswirkt, ist in Anbetracht des damit verbundenen Aufwandes nicht bis zum 
14.02.2019 möglich. 
Die Gremien werden nach Ermittlung der finanziellen Auswirkung zeitnah informiert. 
Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussentwurf genannten Gesamtbaukosten 
unverändert zu beschließen.

Anlage 2.2_180906_Energiecheckliste

4433 Zeichen

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 1/3
Energie-Checkliste
Projektangaben Unz
Bezeichnung Projekt: PSP-Nr: Adresse:

4

Hochbau

4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet,
Lichtumlenksysteme berücksichtigt

4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und

1 tichtlenkung

3 14.2.1 Neubauten: Passivhausbauteile
U-Werte nach Leitlinien

14.2.2 Wärmebrücken

14.2.3 Gebäudedichtheit

& 14.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte
nach Leitlinien

7 |4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ
Primärenergienachweis nach EnEV

5. Heizungstechnik
5.2 Ermittlung der Heizwärme-

18

ion

leistung nach Rechenverfahren
(ausführlich oder vereinfacht)

9 | 5.3 Fernwärmeversorgung möglich,
Antwort auf Anschlussanfrage liegt
vor

5.4 Auslegung der Systemtemperaturen

auf max. 60° C Vorlauf
5.6 Aufteilung der Heizkreise nach
unterschiedlichen Raumtemper-
raturen und Nutzungsbereichen

5.8 Thermostatventile mit fest
einstellbarer oberer Temperatur-
begrenzung und Frostschutz

13 | 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung

6. Raumlufttechnik

14 | 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit
entsprechender Rückwärmezahl
vorgesehen :

15 | 6.3 Ventilatorleistung gleich oder besser
als SFP3 nach EN 13779 Tabelle 9

4

12

Generalsanierung Abendgymnasium |21114 Gereonsmühlengasse 4, 50670 Köln
liegt vor Anmerkung

m

P2

Sm

mc

O0 00

Begründung in Stichworten eintragen

wird in weiterer Planung berücksichtigt.
wird in weiterer Planung berücksichtigt.

a
nein

ja
nein

ja kein Neubau, sondern Bestandssanierung
nein

ja aufgrund Sanierung im Bestand

nein

ja

nein

ja |nach EnEV 2014

nein

ja

nein

VL/RL55/45°C

ja
nein

Fernwärme-Anschluss

ja
nein

ja
nein

180906_Energiecheckliste Anlage 5

Energieleitlinien Stadt Köln

2/3

Anlage 2

Projektangaben
Bezeichnung Projekt:

Ben]

Thema
18 | 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt OD
vor [EZ

m

PSP-Nr: Adresse:

liegt vor Anmerkung

Energie-Checkliste

Zum Entwurf
keine Sonderzonen geplant

5
nein

ja
ja
nein

17 | 6.5 Kühlung von Sonderzonen
erforderlich

18 | 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung
bei geplanten Kälteanlagen

16

7.2 Automationsstationen (AS) mit

18

Gebäudeautomation

Optimierungsprogrammen It. [ER
Leitlinien (Anhang Anforderungen m
Gebäudeautomation)
7.3 Datenübetragung der AS zur Bedien-

und Managementebene
des Energiemanagement. (Objekte m
Sondervermögen G!

21 | 7.4 Erweiterung AS Bestand, Angaben D
Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.)

8. Sanitärtechnik, Trinkwasser

8.2 Einhaltung der Durchfluss-
Mengenbegrenzung bei WC-
Spülung,Waschtischen und
Duschen

8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen
24 | 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder
dezentral gem. Vorgaben

8.5 Versickerungsflächen für Hof- und
Wegentwässerung vorgesehen,
Dachbegrünung geprüft?

9. Elektrotechnik

9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel-
/Planwerte der install.Beleuchtung je
Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel-

/Grenz-/installierter Wert)

23

F7

cd 08 008

9.7 Beschreibung Grundkonzept für die
Steuerung der Beleuchtung
einschließlich Funktionsschema

9.8 werden Präsenzmelder der
Beleuchtung auch für RLT Anlagen
genutzt

29 |9.10 Leistungsmessung für Gesamt-
anschlusswert > 30kW

ar E

ja
nein

ja
nein

Komplettsanierung |

S Waschbecken mit Selbstschlussarmaturen
nein

5
nein

ja
nein

l installierter Wert / Grenzwert:
y EEE]

Zielwert
Wim?

ja
nein

ja
nein

Sanitärbereich ‘

180906_Energiecheckliste Anlage 5

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 3/3
Energie-Checkliste

Projektangaben
Bezeichnung Projekt:

Ka Kap. Thema liegt vor Anmerkung

PSP-Nr: Adresse:

10.1 Ist die Dachfläche für Photovoltaik-
anlage geeignet? Verschattungsfreie
Flächengröße in m?. Flachdach/
Schrägdach mit Neigungswinkel

10.1 Installation der PV-Anlage durch
Gebäudewirtschaft, Kombination mit

32 |10.2 Anforderungen Eigenerzeug- =; Daten liegen in LPH 2 noch nicht vor, Nachweisführung erfolgt zu
ungsanlagen werden eingehalten nen einem späteren Zeitpunkt

11. Konzeption Energiezähler

11.1 Konzeption Energiezähler Energiezähler gem. Bestand
It. Leitlinien, Datenfernübertragung ja |Neukonzeption erforderlich
zum Versorgungsnetz gemäß nein
TAB des EVU

E

11.2 Konzeption Energiezähler
(Unterzähler) It. Leitlinien, Anschluss
an GA (AS) mit M-Bus

Ar
nein

Vorlage für:

[|]  Weiterplanungsbeschluss

[J  Baubeschluss

Planungsstand (Datum):

Vorplanung

[)] Entwurfsplanung

[] Sonstiges

Ei bis:

Datum/Unterschrift Projektleitung

180906_Energiecheckliste Anlage 5

Anlage 6 - Stellungsnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11.2018

1244 Zeichen

14 11.2018
141/3 Frau Schmitt

|

Z Since Mi |

——h

Eingang

tag Fr

40 U

DREI AN Jo | fi koolb

Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Inneneinrichtung Baufeld C
hier: Bedarfsprüfung 402/3 vom 16.10.2018; eingegangen am 18.10.2018
RPA-Nr. 141/38/05/18

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 16.10.2018, hier eingegangen am 18.10.2018 und konkretisiert mit Mail
vom 29.10.2018, legen Sie Ihre Bedarfsprüfung für die Inneneinrichtung des Baufelds C
(Abendgymnasium Gereonsmühlengasse) Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) zur Stel-
lungnahme vor.

Bereits mit Ratsbeschluss vom 26.01.2015 wurden die Gesamteinrichtungskosten für die
drei Baufelder A, B und C beschlossen, wobei für Baufeld C ca. 428.200 € vorgesehen wa-
ren. Nun stellen Sie fest, dass diese Einrichtungskosten damals zu niedrig angesetzt wur-
den, da ein zusätzlicher Einrichtungsbedarf beispielsweise für die Ausstattung der Teekü-
chen, die Bestuhlung der Aula und die Einrichtung der Turnhallen erforderlich ist.

Das von Ihnen aktuell angegebene Finanzvolumen für die Inneneinrichtung des Baufelds C
in Höhe von insgesamt ca. 750.000 € brutto - also zusätzlichen 321.800 € brutto - basiert auf
den durchschnittlichen Schätzkosten für die jeweiligen Räume.

Beschlussvorlage Rat

17597 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2589/2018 
Freigabedatum 
11.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - Abendgymnasium 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im Baufeld C 
mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von 
brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung 
von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt die 
Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird 
die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage genommen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die nicht-
indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss wird das 
Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Der Rat beauftragt die 
Verwaltung, jeweils unmittelbar anzuzeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Risikobudget finanziert 
werden müssen. 
 
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungspreis generiert 
werden. 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusi-
ve Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die voraussichtlich 
ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-
aufgaben finanziert wird. 
 
4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung 
der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus 
zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
 
Alternative (ohne Risikozuschlag): 
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im Baufeld C 
mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von 
brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung 
von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt die 
Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird 
die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage genommen.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungspreis generiert 
werden. 
Auf Basis des noch zu ermittelten Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Sparten-
miete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die  
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung 
der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus 
zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  600.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten) siehe Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   10.000   € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Ausgangslage 
 
Der Rat beauftragte Ende 2006 die Verwaltung mit der Entwicklung des Modellprojektes Bildungs-
landschaft Altstadt Nord (BAN) in Kooperation mit den Montag Stiftungen und den Bildungseinrich-
tungen rund um den Klingelpützpark. Am 14.09.2010 wurde im Rat die Planung und Realisierung 
(0508/2010) für die gesamte Bildungslandschaft Altstadt Nord beschlossen.  
Am 05.02.2015 wurden im Rat (3837/2014) die Gesamtbaukosten von 80,7 Mio. Euro sowie die  
Kosten für die Baumaßnahmen im Baufeld B mit brutto circa 35.782.300 Euro genehmigt. Am 
24.03.2015 wurden im Rat (3978/2015) die Kosten für das Hansa-Gymnasium im Baufeld A mit brutto 
circa 25.109.000 Euro genehmigt. Mit dem Beschluss 3837/2014 wurden vom Rat der Stadt Köln für 
das Baufeld C auf der Grundlage der Kostenannahme aus der vorangegangenen Machbarkeitsstudie 
19.824.857 Euro genehmigt. 
 
Baufeld C umfasst die Generalinstandsetzung des Abendgymnasiums Gereonsmühlengasse. 
 
Hier wurde die Planung Ende des Jahres 2015 aufgenommen. Die bauliche Umsetzung kann erst 
erfolgen, wenn die Baumaßnahmen im Baufeld A und B abgeschlossen sind, da erst ab diesem Zeit-
punkt das ins Abendgymnasium ausgelagerte Hansa-Gymnasium in sein Gebäude zurück ziehen 
kann. Danach kann das Abendgymnasium in die Gebäude des Hansa-Gymnasiums und der neuen 
Realschule ausgelagert werden.  
 
Zusätzliche erläuternde Anlagen zu Baubeschreibung, Energiecheckliste und voraussichtlichen  
Betriebskosten finden sich in den Anlagen 2.1 bis 2.3. 
 
1.   Begründung  
 
1.1  Kosten Baufeld C (Baubeschluss) 
 
Die Gesamtbaukosten im Baufeld C betragen:   32,2 Mio. Euro

4 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 10.10.2018 empfohlen, das Gesamtbudget, das 
sich aus der Kostenschätzung in Höhe von 27,0 Mio. Euro und einem Risikozuschlag in Höhe von 25 
% (5,2 Mio. Euro) besteht, zu beauftragen, aber in zwei getrennten Budgets zu steuern.  
 
Die ermittelten Kosten und prognostizierten Mehrkosten (Zuschläge) können der Anlage 1.3  
entnommen werden.  
 
Auf eine förmliche Beratung nach IVC-Verfahren soll wie im Baufeld A und B gehandhabt verzichtet 
werden. 
 
 
1.2  Spartenverrechnungspreise Baufeld C 
 
Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde der Spartenverrechnungspreis zwischen Kernverwaltung und 
Gebäudewirtschaft für die Nutzung von Gebäuden verwaltungsweit umgesetzt. Für 2018 erfolgte auf 
der Grundlage des testierten Jahresabschlusses 2017 der Gebäudewirtschaft eine Zurechnung der 
Erträge und Aufwendungen entsprechend der Objektzuordnung zur jeweiligen Sparte. In der Planung 
für 2018 sind Preissteigerungen, soweit erforderlich, berücksichtigt. Der jeweilige Spartenverrech-
nungspreis (Euro/m²) ergibt sich aus der Gegenüberstellung der unter Berücksichtigung von Preis-
steigerungen geplanten Nettoaufwendungen und der zugeordneten Flächen.  
 
Die Spartenverrechnungspreise auf der Basis des Jahres 2018 sowie die sich daraus ergebende 
Mehrbelastung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: 
 
  
 
  m2 €/m2/Monat €/a 
Abendgymnasium 
 
8.885,34 6,54 1.077.152 
 
Ab Fertigstellung der Maßnahme wären somit circa 1.077.152 Euro/a zu zahlen, wenn die Fertigstel-
lung in 2018 erfolgen würde. Eine Aussage über die tatsächliche Mehrbelastung im Jahr 2023 kann 
derzeit noch nicht getroffen werden, da diese wiederum auf dem Jahresabschluss 2022 sowie den 
dann geplanten Erträgen und Aufwendungen beruht.  
Zur Finanzierung des Mietmehrbedarfs (Spartenverrechnungspreis inklusive Nebenkosten) sind ab 
2023 die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich circa 1.077.152 Euro/a im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen. 
 
 
1.3  Einrichtungskosten für das Baufeld C  
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in 
Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des 
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von  
beweglichem Anlagevermögen. 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten in Höhe von 10.000 Euro/Jahr 
erfolgt voraussichtlich ab 2024 aus zu veranschlagenden Mittel im Teilergebnisplan 0301,  
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung. 
 
2.1  Entwicklung der Gesamtkosten BAN 2015 bis 2018 
 
2.1.1 Entwicklung Preisindex, Baunebenkosten und Risikozuschläge  
 
Zum Gesamtkostenbeschluss (Februar 2015) wurden entsprechend der seinerzeitigen Annahmen die 
Indexierung, Baunebenkosten und die Risikozuschläge einkalkuliert.  
Inzwischen hat sich der Baupreisindex rasanter entwickelt als erwartet.

5 
Ebenfalls waren die Baunebenkosten zu niedrig angesetzt. Bei den Bestandsbauten war die Bausub-
stanz schlechter als angenommen. Der Fachkräftemangel hat sich bei den Submissionsergebnissen 
(Marktlage) sowie bei der Ausführungszeit erheblich bemerkbar gemacht.  
 
Bei den vorangegangenen Beschlüssen in 2015 wurde eine Steigerung des Baupreisindexes laut 
statistischem Bundesamt von durchschnittlich 2,2 % pro Jahr einkalkuliert. Dies entspricht einer  
Indexierung bis zum II. Quartal 2018 von gesamt 7,7 %.  
Tatsächlich lag der Baupreisindex in diesem Zeitraum jedoch bei 10,9 %.  
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Baupreisindex weiter steigt.  
Auswertungen von bereits abgeschlossenen Projekten zeigen, dass die bei vorangegangenen  
Beschlüssen kalkulierten Baunebenkosten von 29 % die tatsächlichen Kosten nicht abdecken. 
Insbesondere die Honorare für Planer, Gutachten, Beratungen und Sachverständigenprüfungen,  
sowie Gebühren für Abnahmen und Genehmigungen führen zu Baunebenkosten von durchschnittlich 
32 %. 
 
Die bis dato kalkulierten Risikozuschläge von 5 % für das Hansa-Gymnasium und von 3 % für die 
Grundschule Gereonswall wurden zu niedrig angesetzt. Beim Abendgymnasium wurde bis dato kein 
Risikozuschlag berücksichtigt.   
 
Die oben genannten Faktoren verdeutlichen, dass das 2015 kalkulierte Budget zu niedrig ist. 
 
2.1.2 Einzelfaktoren 
 
Unvermeidbare Kostensteigerungen ergaben sich auch aus im Rahmen der Kostenberechnungen 
und bei der Kostenannahme nicht absehbaren Umständen, die in den jetzt festgestellten Gesamtkos-
ten enthalten sind: 
 
 Die Bausubstanz der Bestandsgebäude des Hansa-Gymnasiums, der Grundschule Gereonswall, 
sowie des Abendgymnasiums zeigte sich nach den ersten Eingriffen in die Gebäude schlechter 
als erwartet.  
 
 Die Bauzeitverzögerungen und der Fachkräftemangel führen zu keinen oder aber höheren  
Submissionsergebnissen.  
 
 Im Baufeld A war die gesamte Planung durch den zunächst beauftragen Planer unzureichend 
ausgearbeitet und kalkuliert. Daraus folgten ein Wechsel des Objektplaners und die Kündigung 
seitens des Rohbauunternehmers auf Grund des Baustillstandes.  
 
 Die Verzögerungen im Baufeld A führen zu Bauzeitverschiebungen von 2 Jahren im Baufeld C. 
 
 Im Abendgymnasium ist für einen geregelten Unterricht aufgrund von zwischenzeitlich  
durchgeführten Lärmmessungen eine mechanische Lüftungsanlage erforderlich.  
 
 
2.1.3 Tatsächliche Entwicklung bis 2018 und Kostenkennwertvergleich 
 
Die Kostenentwicklung bis zu den jetzt vorliegenden Kostenermittlungen ergibt eine Steigerung  
gegenüber dem Gesamtkostenbeschluss 2015 von 35,4 Mio. Euro beziehungsweise 30,2 Mio. Euro 
(Alternative). Dies entspricht einer Steigerung von insgesamt 44 % beziehungsweise 37 % bei der 
Alternative.  
 
Die oben dargestellten Planungen führen bezogen auf die Bruttogrundfläche (BGF) zu folgenden  
Kostenkennwerten:  
 
Hansa-Gymnasium 2.673 Euro/m² 
Realschule / Studienhaus 2.059 Euro/m2 
Grundschule 1.450 Euro/m2

6 
Kindertagesstätte 2.135 Euro/m2 
Mensa- und Ateliergebäude 2.304 Euro/m2 
Abendgymnasium (ohne Risikozuschlag) 1.484 Euro/m² 
 
Der mittlere Kostenkennwert der BAN liegt somit bei 2.018 Euro/m2 BGF.  
 
Zum Vergleich wurden die Kosten gemäß der Bauministerkonferenz 2017 herangezogen.  
Der Kostenkennwert liegt hier bei 1.910 Euro/m² BGF. 
 
Der Vergleich der Kostenkennwerte zeigt unter Berücksichtigung hindernder Umstände durch die 
Bauzeitverzögerungen, dass die Objekte der BAN einen Standard bieten, der hinsichtlich der  
Baukosten keine großen Abweichungen von den Vergleichswerten aufzeigt. 
 
Weitere Informationen zu den Gesamtkosten der BAN können den Anlagen 1.1 bis 1.3 entnommen 
werden. 
 
2.2  Entwicklung der Kosten im Baufeld C bis 2023 
 
2.2.1 Baupreisindexierung  
 
Um nunmehr im weiteren Prozess die noch zu erwartenden Kosten realistisch darzustellen, wird die 
Baupreisentwicklung für Baufeld C auf Grundlage der derzeitigen Kostenschätzung bis 2020 mit einer 
Baupreissteigerung von rund 7,5 % jährlich kalkuliert (siehe Anlage 4).  
Der hohe Ansatz begründet sich durch Langzeitauswertungen des Baupreisindexes durch den Pro-
jektsteuerer Drees & Sommer. Aus heutiger Sicht ist mit einer Preissteigerung von mindestens 5 bis 9 
% mit steigender Tendenz zu rechnen. Die Ermittlung des Baupreisindex durch das statistische  
Bundesamt bezieht sich im Gegensatz dazu auf Werte aus der Vergangenheit. 
Darüber hinaus werden im Weiteren begründete Risikozuschläge zum Ansatz gebracht  
(siehe Anlagen 1.1 und 1.3). 
 
 
 
2.2.2 Risikozuschlag 
 
Im Baufeld C liegt die Kostenschätzung in Höhe von 23.061.593 Euro unter Einbeziehung von 32 % 
Baunebenkosten vor. Hinzu zu addieren ist, unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes, 
Leistungsphase 2, ein Risikozuschlag von 25 % für bautechnische und vergabetechnische Risiken in 
Höhe von 5.220.584 Euro. Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Indexierung liegen die  
Gesamtkosten somit bei 32.245.202 Euro beziehungsweise 27.024.618 Euro (Alternative,  
siehe Anlage 1.3). 
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis  
Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet.  
In diesem Zusammenhang wurde der Flächenverrechnungspreis (FVP) eingeführt. Der FVP ist ein 
Spartendurchschnittspreis, der jährlich auf der Grundlage von Plankosten je Sparte neu kalkuliert 
wird. Mit der Neuordnung geht die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung 
und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher.  
Baukostensteigerungen führen in einem Projekt ab Inbetriebnahme zu höheren Abschreibungen und 
damit tendenziell zu einem erhöhten Plan-FVP im Jahr der Inbetriebnahme, nur ist dieser Effekt einer 
von vielen und nicht quantifizierbar. So können sich im Planungsjahr beispielsweise weitere Kosten-
steigerungen in anderen Objekten auswirken oder die sonstigen betrieblichen Aufwendungen außer-
ordentlich ansteigen, sinken oder ähnliches. Über die tatsächliche Höhe der Mieten für Schulgebäude 
nach Fertigstellung können daher noch keine genauen Aussagen getroffen werden. 
 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete  
inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die  
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

7 
 
2.3 Gesamteinrichtungskosten BAN  
 
Gemäß Beschluss vom 05.02.2015 (3837/2014, Pkt. 1.3) wurden die Einrichtungskosten für die  
Baufelder A bis C auf insgesamt 3.274.600 Euro beziffert; diese verteilen sich aktuell wie folgt: 
 
Baufeld A = 1.695.000 Euro 
 
Baufeld B = 1.151.400 Euro 
 
Baufeld C =    428.200 Euro 
 
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass der Ansatz der Einrichtungskosten für das Baufeld C seiner-
zeit zu niedrig angesetzt wurde. Unter Berücksichtigung weiterer erforderlicher Einrichtungsbedarfe 
(unter anderem Ausstattung Teeküchen, Bestuhlung Aula, Einrichtung Turnhallen) ergibt sich hier ein 
zusätzlicher Bedarf in Höhe von 321.800 Euro (insgesamt somit 750.000 Euro; hiervon konsumtiv = 
600.000 Euro, investiv = 150.000 Euro). 
 
Hiernach belaufen sich die voraussichtlichen Einrichtungskosten für alle 3 Baufelder (1.695.000 Euro 
+ 1.151.400 Euro + 750.000 Euro) entsprechend auf 3.596.400 Euro. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 08.11.2018 die erfolgte Bedarfsprüfung ohne 
Einwände bestätigt (vergleiche Anlage 6). 
 
Die gegenseitig deckungsfähigen Ansätze sind für den Bereich der Baufelder A und B derzeit  
weiterhin auskömmlich. 
 
Anlagen: 
Anlage 1.1 – Gesamtkostenentwicklung 
Anlage 1.2 – Kostenübersicht Baufelder A, B und C 
Anlage 1.3 – Kostenentwicklung 
Anlage 2.1 – Baubeschreibung 
Anlage 2.2 – Energiecheckliste 
Anlage 2.3 – Betriebskosten Baufeld C 
Anlage 3    – Übersicht Baufelder 
Anlage 4    – Indexierung Baufeld C 
Anlage 5    – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.10.2018 
Anlage 6    – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11.2018

Anlage 2.3_180918_Betriebskosten Gereonsmühlengasse

1491 Zeichen

Anlage 2.3
Anlage 2.3 zur Beschlussvorlage
Projektbezeichnung
1. Planungsauftrag
genehmigt von Fachausschuss/Rat: 3837/2014 vom 05.02.2015
2. Raumprogramm Schulgebäude  sowie zwei Einfachsporthallen und eine Aula 
3. Schule
Umbauter Raum m³
Raummeterpreis €/m³ KGR 300+400 für BT A und B
m²
Quadratmeterpreis €/m² KGR 300+400 für BT A und B
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 78,8%
m² 21,2%
m² 100,0%
4. Turnhalle / Aula
Umbauter Raum m³
Raummeterpreis €/m³ KGR 300+400 für BT C
m²
Quadratmeterpreis €/m² KGR 300+400 für BT C
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 72,4%
m² 27,6%
m² 100,0%
5.
Sparte: Gymnasium m2 Reinigungskosten 
€/Jahr
sonst. Nebenk.
€/Jahr
6,54 € /m2/Monat Nutzfläche 4.772,46 41.251,84 €            143.173,80 €          
Verkehrsfläche 2.020,44 15.368,44 €            60.613,20 €            
Sanitärräume 336,34 14.213,13 €            10.090,20 €            
Aula 278,67 4.239,40 €              8.360,10 €              
Turnhalle 819,31 10.386,78 €            24.579,30 €            
8.885 m² techn. Fläche 658,12 27.810,98 €            19.743,60 €            
1.077.152 € /Jahr Gesamt 8.885,34 113.270,57 266.560,20
2.107,06
Verkehrsfläche (VF)
Bruttogrundfläche
15.339,40
274,49
2.107,06
1.998,27
1.526,01
581,05
33.424,10
354,60
Bruttogrundfläche 8.710,95
1.360,62
5.338,89
Verkehrsfläche (VF) 1.439,39
Mietfläche 6.778,28
Flächenverrechnungspreis Nebenkosten
Mietfläche
Bestands-
gebäude
BAN Baufeld C - Abendgymnasium 
Gereonsmühlengasse 4,  50670 Köln 
beinhaltet Lernflure 
Seite 1

Anlage 8, Auszug Finanzausschuss vom 11-02-2019

2350 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 12.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanza usschusses  
vom 11.02.2019  
öffentlich 
10.18 Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - 
Abendgymnasium 
2589/2018 
Beschluss (in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft):  
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages: 
 
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die 
Baumaßnahmen im Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sonder-
vermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kos-
tenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 
Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt 
die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezo-
gen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch 
diesen Baubeschluss wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabe-
volumen freigegeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzu-
zeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Risikobudget finanziert werden müssen. 
 
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächen-
verrechnungspreis generiert werden. 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche 
Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 
1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschla-
genden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 
Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu 
veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 
150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des 
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1.1 - Gesamtkostenentwicklung

1572 Zeichen

Kostenprognose von 09/2010-11/2014 Gesamtkostenbeschluss 2015 Kostenprognose bis 2023
Baufelder Kosten Baufelder Kosten* Baufelder
Kostenprognose*
*
Baufeld A  
inkl. Abriss 23.323.780,51 €
Baufeld A  
inkl. Abriss 25.108.968,00 €
Baufeld A
inkl. Abriss 43.255.509,00 €
Baufeld B 
inkl. Abriss 33.838.469,35 €
Baufeld B 
inkl. Abriss 35.782.302,00 €
Baufeld B 
inkl. Abriss 40.606.593,00 €
Baufeld C 17.643.629,99 € Baufeld C 19.824.857,00 € Baufeld C 32.245.202,05 €
MBS Summe I. 74.805.879,85 € Summe II. 80.716.127,00 € Summe III. 116.107.304,05 €
Mehrkosten  
(Differenz Summe II. 
zu I.) 5.910.247,15 €
Mehrkosten 
(Differenz Summe 
III. zu Summe II.) 35.391.177,05 €
vorgez. Instandhaltung A 2.687.840,00 €
vorgez. Instandhaltung B 456.017,00 €
Gesamtsumme 119.251.161,05 €
I. Kostenrahmen gemäß
Machbarkeitsstudie (MBS) (2010)
II. Kostenberechnung Baufeld A und B
und Kostenrahmen Baufeld C nach
Ratsbeschluss 05.02.15
III. Kostenprognose mit angepassten
Baupreisindex, Baunebenkosten und
Risikozuschlag für den Mehrkostenbeschluss
*= Die Baupreissteigerung beträgt 2,2%/a, der Risikozuschlag wird auf die nicht-indizierten Kosten berechnet. Die Baupreissteigerung wird nicht auf den 
Zeitpunkt des Mittelablusses gerechnet, da die die Kosten nach erfolgter Ausschreibung, also bereits in der Leistungsphase 7 feststehen.
**= Baufeld A: Kostenermittlung + Risikozuschläge auf KGR 300 - 700, Baufeld B: Kostenermittlung + Risikozuschlag auf KGR 300 - 400, 
Baufeld C: Kostenschätzung  +  Risikozuschlag und Baupreisindex (s. Anlage 1.3)
Stand:12.10.2018 1
Anlage 1.1

Anlage 1.2 - Kostenübersicht A B C

3004 Zeichen

Mehrkostenbeschluss BAN Anlage 1.2
Brutto - Kosten  (Aufstellung nach DIN 276) Baufeld A 
 Kostenprognose vom September 2018 
KG 100 Grundstück 0 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 1.231.886 €
davon Abrisskosten Trafo, Ecke Ritterstraße 165.540 €
Rest 1.066.346 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 21.353.492 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 7.307.815 €
Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 28.661.307 €
KG 500 Außenanlagen 589.801 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 
KG 700 Baunebenkosten (32 % der KG 200 bis 500) 9.754. 558 €
davon Abrisskosten Trafo, Ecke Ritterstraße 52.973 €
Gesamtbaukosten (KG 100-500, 700) 40.237.552 €
Risikozuschlag (5% auf KGR 300, 400, 500) 1.462.555 €
Risikozuschlag (5% auf KGR 300) 1.067.674 €
Risikozuschlag (5% auf KGR 700) 487.728 €
Gesamtbaukosten (einschl. Zuschläge) 43.255.509 €
zzgl. vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko 2 .687.840 €
zzgl. Einrichtungskosten (KG 600) 1.695.000 €
Gesamtkosten  (brutto) 47.638.350 €
Abrisskosten gesamt 218.513 €

Brutto - Kosten  (Aufstellung nach DIN 276) Baufeld B 
 Kostenprognose vom September 2018 
KG 100 Grundstück 62.376 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 623.475 €
davon Abrisskosten Hauptschulgebäude /Vorschule 267.911 €
Rest 355.564 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 20.654.775 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 6.972.927 €
Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 27.627.702 €
KG 500 Außenanlagen 1.402.513 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 
KG 700 Baunebenkosten (32 % der KG 100 bis 500) 9.509. 141 €
davon Abrisskosten Hauptschulgebäude/Vorschule 85.732 €
Gesamtbaukosten (KG 100-500, 700) 39.225.207 €
Risikozuschlag (5 % auf KGR 300 + 400) 1.381.385 €
Gesamtbaukosten (einschl. Zuschläge) 40.606.593 €
zzgl. vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko 4 56.017 €
zzgl. Einrichtungskosten (KG 600) 1.151.448 €
Gesamtkosten  (brutto) 42.214.058 €
Abrisskosten Hauptschulgebäude /Vorschule gesamt 353.643 €

Brutto - Kosten  (Aufstellung nach DIN 276) Baufeld C 
 Kostenprognose von September 2018 auf Basis Kostenschätzung Juli 2018 
KG 100 Grundstück 0 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 623.700 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 11.220.057 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 4.842.741 €
Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 16.062.799 €
KG 500 Außenanlagen 926.950 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 
KG 700 Baunebenkosten (32 % der KG 200 bis 500) 5.448. 144 €
Gesamtbaukosten (KG 100-500, 700) 23.061.593 €
Risikozuschlag für bautechnische Risiken (15 % auf KGR 200-500/700) 3.459.239 €
Baupreissteigerung 7,5% p.a. (2020) auf KGR 200-500 3.963.026 €
Riskozuschlag auf vergabetechnische Risiken (10% auf KGR 200-500) 1.761.345 €
Gesamtbaukosten (einschl. Zuschläge) 32.245.202 €
zzgl. Einrichtungskosten (KG 600) 750.000 €
Gesamtkosten  (brutto) 32.995.202 €
Gesamtbaukostenprognose A - C 116.107.304 €
lt. Gesamtkostenbeschluss  A - C vom 05.02.15 80.716 .128 €
lt. Planungsbeschluss A - C vom 14.09.2010 75.000.00 0 €
Differenz zum Gesamtkostenbeschluss vom 05.02.15 35. 391.176 €
43,85%

Anlage 1.3 - Kostenentwicklung

3217 Zeichen

Kostenprognose Baufeld A Anlage 1.3
1
Baubeschluss v. 24.03.2015 Mehrkostenbeschluss 2018 Mehrkosten Abweichung in %
Baufeld A        25.108.968 € Baufeld A     43.255.509 € 18.146.541 € 73 %
Vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko
(Fassadensanierung, Fenstersanierung, Dachsanierung)
ca.  2.687.840 €
Ursachen der Kostenerhöhung Mehrkosten Anteil in %
Gesamt ca. 18.146.541 € 100  %
Nicht geplante / mengenmäßig / monetär unterschätzte Maßnahmen
Unvorhersehbares im Bestand
Forderungen weiterer Beteiligter (z. B. Brandschutz, GUV, Barrierefr.)
ca.   6.004.953 €
ca. 698.268 €
ca.   1.255.380 €
ca.  33,1 %
ca. 3,8 %
ca.    6,9 %
Submissionsentwicklung 2018 ca.   2.015.099 € ca. 11,1  %
Geänderte Nutzeranforderungen ca.        75.000 € ca.    0,4 %
Bauzeitverzögerungen
Differenz der Baunebenkosten der KB (29%) zur KoPro (32 %)
ca.      714.000 €
ca. 4.365.884 €
ca.    3,9 %
ca. 24,1 %
Risikozuschläge
- 5 % auf KGR 300-500 (Submissionsergebnisse)
- 5 % auf KGR 300 (Raumakustik, Treppenhäuser)
- 5 % auf KGR 700 (Wiederholungsleistungen)
ca.   1.462.555 €
ca. 1.067.674 €
ca.      487.728 €
ca.  16,6 %
Kostenoptimierung
- keine (werden im weiteren Projektverlauf geprüft)

Kostenprognose Baufeld B
2
Baubeschluss v. 05.02.2015 Mehrkostenbeschluss 2018 Mehrkosten Abweichung in %
Baufeld B        35.782.302 € Baufeld B     40.606.593 € 4.824.291 € 13 %
Vorgezogene Instandsetzungsmaßnahmen incl. Risiko
(Betonsanierung, Erneuerung Leuchten und Abhangdecken)
ca.   456.017 €
Ursachen der Kostenerhöhung Mehrkosten Anteil in %
Gesamt ca. 4.824.291€ 100 %
Nicht geplante / mengenmäßig / monetär unterschätzte Maßnahmen
Unvorhersehbares im Bestand
Forderungen weiterer Beteiligter (z. B. Brandschutz, GUV, Barrierefr.)
ca.   436.347 €
ca. 931.319 €
ca.   472.430 €
ca.   9,0 %
ca. 19,3 %
ca.   9,8 %
Submissionsentwicklung 2018 ca.    451.999 € ca.   9,4 %
Geänderte Nutzeranforderungen ca.    208.446 € ca.   4,3 %
Bauzeitverzögerungen
Differenz der Baunebenkosten der KB (29%) zur KoPro (32 %)
ca.    975.606 €
ca. 1.465.058 €
ca. 20,2 %
ca. 30,4 %
Risikozuschläge
- 5 % auf KGR 300-400 (Submissionsergebnisse) ca. 1.381.385 € ca. 28,6 %
Kostenoptimierung
- Einsparungen
- Verschiebungen in KG 600
ca.    -383.299 €
ca. -1.115.000 €
ca. - 7,9 %
ca. - 23,1 %

Kostenprognose Baufeld C
3
Baubeschluss v. 24.03.2015 Mehrkostenbeschluss 2018 Mehrkosten Abweichung in %
Baufeld C        19.824.857 € Baufeld C     32.245.202 €* 12.420.345 € 63 %
Ursachen der Kostenerhöhung
erhöhte Anforderungen an Barrierefreiheit Der hier zum Vergleich herangezogene 
Kostenrahmen wurde über 
Kostenkennwerte  berechnet. Daher 
können hier keine themenbezogenen 
Mehrkosten benannt werden
neue Erkenntnisse aus Voruntersuchungen
Verlängerte Bauzeit aufgrund Verzögerungen Hansa-Gymnasium
Differenz der Baunebenkosten von 29% (KB) zu 32% (KoPro) 1.288.264 €
Indexierung bis 2020 mit jährlich 7,5% 3.963.025 €
Risikozuschläge
- 15 % auf KGR 200-500 / 700 (bautechnische Risiken)
- 10 % auf KGR 200 -500 (vergabetechnische Risiken)
3.459.239 €
1.761.345 €
Kostenoptimierung
- keine (werden im weiteren Planungsverlauf geprüft)
*Kostenschätzung von 27.024.618 € zuzüglich Index und der Risikozuschläge in Höhe von 5.220.584 €

Anlage 2.1_181011 Baubeschreibung

11467 Zeichen

Anlage 2.1
Baubeschreibung
Projektbezeichnung
1. Planungsauftrag
genehmigt von Fachausschuss/Rat 3837/2014 05.02.2015
2. Raumprogramm
3. Umbauter Raum 48.763,50 m³
329,40 € / m³
4. Bruttogeschossfläche 10.818,00 m²
1.484,82 € / m²
Nutzfläche 6.206,78 m²
Verkehrsfläche 2.020,44 m²
Funktionsfläche 658,12 m²
vermietbare Fläche 8.885,34 m²
5. Terminplanung und Finanzierung
 5.1 Vorgesehener Baubeginn (Abriss) 12.10.2020
Voraussichtliche Fertigstellung (Abnahme) 15.12.2023
 5.2 Gesamtmittelbedarf 32.245.202 EUR
6. Planung
Bauleitung
7. Rechnungsprüfungsamt
prüft zur Zeit die Kostenermittlung; das Ergebnis wird in der Sitzung
bekannt gegeben
hat die Kostenermittlung geprüft
8. Kosten  (Aufstellung nach DIN 276)
KG 100 Grundstück
KG 200 Herrichten und Erschließen 623.700 EUR
davon Abrisskosten
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 11.220.057 EUR
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 4.842.741 EUR
davon Küche
Kosten Bauwerk (KG 300 + 400) 16.062.798 EUR
KG 500 Außenanlagen 926.950 EUR
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten 5.448.144 EUR
davon Abriss
davon Küche
Gesamtbaukosten (KG 100 - 700) 23.061.592 EUR
zzgl. Einrichtungskosten 750.000 EUR
Gesamtkosten 23.811.592 EUR
Kostenschätzung vom 5.7.2018 
Raumprogramm gemäß Vorgaben Bauherrn "Raumprogramm 2014" vom 
Büro Schneidermeyer, welches im Rahmen der Vorplanung durch 
Nutzervorgaben leicht geändert worden ist.  
Generalsanierung und Umbau des Abendgymnasiums Köln 
Brutto-Rauminhalt gem. Vorplanung
technische Funktionsfläche
Objektplanung: SSP AG 
Objektplanung: SSP AG 
alle Werte € brutto (Stand:07/2018)

9. Energieeinsparung
 9.1 Energieeinsparverordnung
ist eingehalten
ist nicht eingehalten, weil .......
 9.2 Art der Wärmeerzeugung/Wärmeversorgung über
Öl
Gas
x Fernwärme
 9.3 Techniken
x Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
bes. Regelanlagen
x DDC – Regelung 
10.Baubeschreibung
 10.1 Entwurfskonzept 
Städtebauliche 
Situation
Gebäudegestaltung
Erschließung
 10.2 Objektbeschreibung
Gründung
Tragende Konstruktion
Nichttragende 
Konstruktion
EnEV-Nachweis befindet sich im Prozess.
Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Gründungsmaßnahmen finden nur im Bereich der 
neuen Aufzugsanlagen  statt. Hier sind bspw. neuen Fahrstuhlunterfahrten herzustellen. Ein 
weiterer kleiner Anbau im Bereich der Aula wird einen neue Aufzugsanlage aufnehmen. Die 
Gründung erfolgt nach Vorgabe des Statikers.
Für die neue barrierefreie Erschließung (Eingang Gereonsmühlengasse) sind im Bereich der 
Rampenanlage ebenfalls Gründungen vorzunehmen. 
Nichttragende Innenwände werden in Leichtbauweise bzw. Mauerwerk hergestellt. 
Bei dem Abendgymnasium handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches im Rahmen 
der Gesamtmassnahme der BAN generalsaniert wird und an die modernen Grundsätze der 
Pädagogik angepasst wird. Das Gebäude befindet sich in der Altstadt – Nord in 
unmittelbarer Nähe zu der in süd–östlicher Richtung angrenzenden Innenstadt. Das Areal 
des Abendgymnasiums hat eine annähernd dreieckige Grundfläche. Das Areal des 
Abendgymansiums wird allseits durch folgende öffentliche Straßen eingeschlossen (im 
Uhrzeigersinn): Kyotostrasse, Klingelpütz und Gereonsmühlengasse. Der Haupteingang 
befindet sich an der Gereonsmühlengasse. Stellplätze stehen im öffentlichen Verkehrsraum 
und auf dem Schulgelände zur Verfügung. Die Hauptzufahrt zum Schulhof erfolgt über die 
Kyotostrasse.
Die tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton. 
Das Abendgymnasium wurde nach Plänen der Kölner Architekten Herbert Berner und 
Joachim Jacobs Ende der 1970er Jahre erbaut und 1983 durch einen weiteren Gebäudeteil 
mit Aula und Turnhallen erweitert. Das aktuelle äußere Erscheinungsbild ist geprägt durch 
Sichtbetonfassaden mit horizontalem Fugenbild und dunkle Fenster.
Der Hauptzugang ins Gebäude erfolgt über den Eingang an der Gereonsmühlengasse im 
Süd-Westen des Grundstückes. In diesem Bereich wird auch eine neue Rampenanlage 
errichtet, die die barrierefreie Zuwegung sicher stellt. Die Zufahrt zum Schulhof erfolgt über 
die Kyotostrasse. Von hier wird das Gebäude über eine großzügige Freitreppe erschlossen. 
Ein weiterer Gebäudeeingang befindet  sich im Süden unter der offenen Pausenhalle. 
Die Turnhallen und Aula (Bauteil C) haben separate Eingänge. Die horizontale interne 
Erschließung erfolgt über Verkehrsflächen in Form von Fluren, wobei diese im Sinne des 
modernen pädagogischen Konzeptes z. T. als Lernflure ausgebildet werden. Vertikal sind die 
Geschosse über Treppenräume miteinander verbunden. Zur barrierefreien Erschließung sind 
drei neue Aufzugsanlagen geplant.

Böden
Decken
Wände
Fassaden
Fenster
Dächer
Abwasser
Wasser
Heizung
Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Diese werden mit akustischwirksamen 
Abhangdecken versehen, um die modernen Anforderungen an das pädagogische Konzept 
der BAN und an die Barrierefreiheit zu verbessern.
Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden getrennt bis ca. 1 m vor dem Gebäude 
hinausgeführt und an die neue Abwasserkanäle angeschlossen.
Die Flachdächer von Bauteil A und B sowie Aula sind mit innenliegendem 
Freispiegelentwässerungssystem ausgeführt.
Nach gemeinsamer Abstimmung ist keine Neutralisation für die Abwässer der 
Laboreinrichtung notwendig. Falls es belastbare Abwässer geben sollte, sind dies sehr 
kleine Mengen und sollen in einem 10l Behälter direkt vor Ort aufgefangen werden.
Die Wärmeerzeugung für das Abendgymnasium Köln erfolgt über Fernwärme. Die 
bestehende Fernwärmeübergabestation wird zurückgebaut. Die neue 
Fernwärmeübergabestation wird im vorhandenen Hausanschlussraum im Kellergeschoss 
der Schule installiert. 
Die Sichtbetonfassaden werden nach einer Betonsanierung durch eine neue 
Vorhangfassade in  Form einer Faserzementbekleidung auf Unterkonstruktion mit 
Mineralwolldämmung energetisch ertüchtigt. 
Vorgesehen ist der Austausch aller Fensteranlagen. Die neuen Fensteranlagen sind als 
Aluminiumfensteranlagen mit Dreh-Kipp-Beschlägen bzw. Schwingfenster oder als 
Festverglasung geplant. Des Weiteren sind Aluminium-Fassadenelemente als Pfosten-
Riegel-Konstruktion geplant. 
Die Dachdecken der Gebäude A, B und C sind im Regelfall in Massivbauweise aus 
Stahlbeton als Flachdach errichtet. Das Flachdach des Gebäudeteil A „Verwaltung und 
Unterricht“ und des Gebäudeteil B „Unterricht“ wurden ca. 2010 bereits saniert. Der neue 
Dachaufbau wurde hierbei als mehrlagige Dachabdichtung als Warmdach ausgeführt. Im 
Rahmen der Sanierung werden diese Dachflächen lediglich geprüft und bei Bedarf 
instandgesetzt. Das Dach der Aula wurde in Leichtbauweise (Mero-Tragwerk mit 
Trapezblech) hergestellt. Die Dachbadichtungen dieses Gebäudesteiles (unsaniert) werden 
im Rahmen der Sanierungsmaßnahme neu hergestellt und energetisch ertüchtigt. 
Die Außenwände sind in Stahlbeton ausgeführt. Die Innenwände werden in Leichtbauweise 
bzw. Mauerwerk hergestellt. 
Oberböden werden gemäß Vorgaben der BQA hergestellt. Die Unterrichts- und Nebenräume 
sowie die Flure und Lernflure in den Obergeschossen sollen einen neuen Linoleum-
Oberboden gemäß BQA der Stadt Köln erhalten. In den Treppenräumen, Sanitäranlagen und 
höher frequentierten Flurbereichen im Erdgeschoss sind neue Steinzeug-Fliesen 
vorgesehen. Für die Chemieräume sind Oberböden aus Kautschuk geplant. In den 
Untergeschossen ist in untergeordneten Räumen (Technik- und Flurbereiche)  ein 
staubbindender Anstrich auf Epoxidharzbasis geplant. Der abgängige Sportboden in den 
Turnhallen  wird erneuert. Für die Aula wird ein Sonderboden vorgesehen.
Jeder einzelne Trakt wird über einen dort installierten gemeinsamen Wasserverteiler 
versorgt. Alle sanitären Gegenstände werden ausgetauscht. 
Die vorhandene Warmwasserbereitung im Bauteil C soll demontiert werden. Die neue 
zentrale Aufbereitung von Trinkwasser erfolgt über eine Frischwasserstation mit 
ausreichender Bevorratung von Heizungswasser. Die Maßnahmen gegen Legionellen-
Kontamination müssen DVGW-Arbeitsblatt W551 bzw. W553 ent-sprechen. Der 
Warmwasserbedarf wird nach DIN 4708 ermittelt.

Elektrischer Strom
Fernmelde- und
informationstechn. Anlagen
Raumlufttechnik
Fördertechnik
Sonstiges
Außenanlagen
Auf den Dächern des Bauteils B ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. 
Die Planung dazu erfolgt in enger Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft.
Die Lüftung der Klassenräume ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt . Die Lüftung für die 
abgestimmten Räume entspricht den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards. Zudem ist 
es gemäß BQA erlaubt sowohl die WC Räume als auch die Klassenräume mit einer 
Lüftungsanlage zu versorgen wenn keine Leckage zwischen Abluft und Zuluft möglich ist. 
Das ist durch die Ausstattung der Lüftungsanlage mit einem Kreislaufverbundsystem für die 
Wärmerückgewinnung abgedeckt.
Es ist keine Kühlung der Luft vorgesehen.
Die Abluft der Laborausstattung im Sonderklassentrakt (Bauteil A) wird separat direkt über 
einen Dachventilator ausgeblasen. 
Es wird eine strukturierte anwendungsneutrale LAN/TK Netzwerkinfrastruktur aufgebaut. Die 
gesamte Schule wird mit WLAN ausgestattet. Der Hauptserver befindet sich im 1. 
Untergeschoss vom Bauteil A. Hiervon werden alle Unterverteiler in allen Bauteilen mit 
einem LWL angebunden. 
Es gibt eine physikalische Trennung zwischen dem Netzwerk für die Schüler und für die 
Verwaltung. 
In den Datenschränken werden die Komponenten für beide Netzwerke eingebaut, aber 
physikalisch nicht verbunden. Das Telefonieren wird per Vocie over IP (VoIP) realisiert.
Weitere Anlagen:
- Lichtruf- und Klingelanlage
- Türsprech- und Türöffneranlage
- Zutrittkontrollanlage
- Elektroakustische Anlage (SAA)
Im Zuge der Sanierung des Schulgebäudes werden auch die bestehenden Freianlagen 
erneuert und im Rahmen der BAN erfolgt hier ein einheitliches Leitsystem. Hier 
insbesondere die inzwischen abgängigen Beläge und die Pflanzflächen. Die Zugangstreppe 
vom Vorplatz an der Kyotostraße zur Pausenhalle wird komplett erneuert und erweitert. Von 
der Gereonsmühlengasse aus wird eine neue Behindertenrampe zur Pausenhalle erstellt. 
Die befestigten Flächen werden durch einen Betonplattenbelag erneuert. An der süd-
östlichen Grundstücksumfahrung und den angrenzenden Stellplätzen ist Asphalt 
vorgesehen. Der Vorschlag, die vorhandenen Flachdächer extensiv zu begrünen ist im 
Weiteren zu entscheiden. Für den Tages- und Abendbetrieb sind Pkw-Stellplätze und ein 
Behindertenstellplatz vorgesehen. Ebenfalls wird die notwendige Anzahl an 
Fahrradstellplätze auf dem Grundstück geschaffen. An der Südspitze des Grundstücks wird 
ein ausreichend großen Müllstellplatz vorgesehen.
Die Gebäudeteile A und C bekommen einen Aufzug nachträglich eingebaut. 
Der Aufzugsschacht in BT B wird vergrößert und mit einer neuen Aufzugsanlage 
ausgerüstet.
Der Gebäudehauptverteilung (GHV) für die Bauteiler A, B und C befinden sich im 
1.Untergeschoss von Bauteil B und C. 
Die Gebäudehauptverteilungen werden erneuert und von der vorhandenen Trafostation 
weiterhin eingespeist. Die bestehenden Zuleitungen (4x120 mm²) von der Trafostation zu 
den Niederspannungshauptverteilungen bleiben erhalten. 
Von der Hauptverteilung aus werden die Etagen-Unterteilungen angeschlossen. Diese 
werden demontiert. Teilweise werden die Standorte übernommen. Jede Etage bekommt 
mindestens eine Unterverteilung. 
Die Sicherheitsbeleuchtung wird in Form einer vernetzten Zentralbatterieanlage gemäß den 
gültigen Vorschriften (nach VDE 0108, ASR A2.3, ASR A3.4/3, DIN EN1838, DIN 4844 und 
LBO) installiert.

Anlage 3_181004_BAN Übersicht Baufelder

307 Zeichen

A
B2 
B1 
C
Bildungslandschaft Altstadt Nord – BAN   Anlage 3
Baufeld A : Hansaring 56 
Hansa-Gymnasium 
Baufeld B1 Gereonswall 56 
Freinet-Grundschule 
Realschule am Rhein 
Kindertagesstätte 
Studienhaus 
Baufeld B2 Vogteistraße 19 
Mensa- und Ateliergebäude 
Baufeld C: Gereonsmühlengasse 4
Abendgymnasium

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3118 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2589/2018
Stand: 25.02.2026 
Sachstandsbericht  
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - 
Abendgymnasium 
Beschluss: 
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im 
Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirt-
schaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592 
Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von 
circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission 
und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur 
Grundlage genommen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die 
nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss 
wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Der Rat 
beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzuzeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Ri-
sikobudget finanziert werden müssen. 
 
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungs-
preis generiert werden. 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete 
inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die vo-
raussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 
 
4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im 
Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Fi-
nanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum 
Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträger-
aufgaben. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Bearbeitungsstand 2025: 
Derzeit finden umfangreiche Rückbauarbeiten statt. Parallel dazu sind die Roh- und Trocken-
bauarbeiten sowie die Betoninstandsetzungsarbeiten angelaufen. Die Fenster befinden sich in 
Produktion und werden folgend eingebaut.

2 
 
Bearbeitungsstand 2026: 
Circa 2/3 des Vergabevolumens der VOB-Vergaben ist beauftragt. 
Vorbereitende Maßnahmen sind abgeschlossen.  
Die Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten sind erfolgt.  
Die Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten werden vor Ende März 2026 abgeschlossen; 
Rohbauarbeiten und Betoninstandhaltungsarbeiten laufen.  
Die Fensterelemente sind produziert und werden aktuell montiert. 
Die Werk- und Montageplanung mit dem Fassadenbauer ist in Abstimmung.  
Nächste Schritte: 
Abschluss der Rückbauarbeiten, Fortsetzung der Betonsanierung und des Fenstereinbaus, 
sowie der Arbeiten an Fassade und Dach. 
Die weitere Sachstandsberichterstattung erfolgt zur Beschlussvorlage 2244/2024. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (2025)

2493 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2589/2018
Stand: 30.10.2025 
Sachstandsbericht  
Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - 
Abendgymnasium 
Beschluss: 
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Baumaßnahmen im 
Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sondervermögens der Gebäudewirt-
schaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kostenschätzung in Höhe von 23.061.592 
Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von 
circa 750.000 Euro und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission 
und Baudurchführung. Bei der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur 
Grundlage genommen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezogen auf die 
nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch diesen Baubeschluss 
wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Der Rat 
beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzuzeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Ri-
sikobudget finanziert werden müssen. 
 
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächenverrechnungs-
preis generiert werden. 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete 
inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 1.077.152 Euro, die vo-
raussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 
 
4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 Euro sind im 
Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Fi-
nanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 150.000 Euro erfolgt zum 
Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträger-
aufgaben. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Derzeit finden umfangreiche Rückbauarbeiten statt. Parallel dazu sind die Roh- und Trocken-
bauarbeiten sowie die Betoninstandsetzungsarbeiten angelaufen. Die Fenster befinden sich in 
Produktion und werden folgend eingebaut.

2 
 
Nächste Schritte: 
Die Fassadenarbeiten sollen Anfang 2026 begonnen werden. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.10.2026

Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 10-10-2018

2228 Zeichen

14 
143/1 
26 
Bildungslandschaft Altstadt Nord, BAN 
hier: Mehrkostenbeschluss für die Baufelder A, B und C der BAN 
/6?10.18 
Baubeschluss für das Baufeld C, Generalinstandsetzung, Abendgymnasium 
( Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 19.09.18 wurden dem RPA Unterlagen und Stellungnahmen zur Kostenentwicklung der 
gesamten BAN und die Kostenschätzung für das Baufeld C, zur Kenntnis und mit der Bitte 
um kurzfristige Stellungnahme vorgelegt. 
Mit Hinweis auf die bereits erfolgten Beteiligungen und Abstimmungen der Dezernate IV und 
VI sowie 40- Amt für Schulentwicklung wurden die von 26- Gebäudewirtschaft vorgelegten 
Unterlagen unter Berücksichtigung der engen Zeitschiene mit Stellungnahme vom 24.09.18 
kurzfristig geprüft. 
Am 08.10.18 wurde dann dem RPA eine erste Aktualisierung der prognostizierten Mehrkos­
ten für den Gesamtkostenbeschluss zur Kenntnis und erneuten Stellungnahme vorgelegt. 
Die Kostensteigerung im Baufeld A (Hansa Gymnasium), um weitere 5,3 Mio. €, wird zur 
Kenntnis genommen. 
Zu der gesamten Kostenentwicklung BAN und der Kostenschätzung Baufeld C, wird wie folgt 
Stellung genommen: 
1. Kostenentwicklung:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.15 für die gesamte Bildungslandschaft 
Altstadt Nord ein Gesamtbudget von rund 80, 7 Mio. brutto beschl(?ssen. 
Die jetzt vorgelegte Kostenaufstellung für bereits erstellte Gebäudeteile und die Kostenprog­
nose bis 2023 für noch nicht begonnene bzw. noch nicht fertig gestellte Bauteile ergeben im 
Vergleich zu 2015, Mehrkosten von rund 38,5 Mio. € bzw. erfordern ein Gesamtbudget, ein­
schließlich vorgezogener lnstandhaltungsmaßnahmen, von jetzt rund 119,3 Mio. €. 
Die Kostensteigerungen an den bereits ausgeführten Baumaßnahmen sind maßgeblich 
durch fehlende Planreifen in den unterschiedlichen Bereichen entstanden. Die fehlenden 
-----8.laAr:eifeA-l:laberi-daz1.1-gefül:lr-t,dass-wäl:lr:erid-der-E3a1.1a1.1sfül:lr:1.1Rg-P-laRäRaeFuRgeR-una.:.Er-·-----­
gänzungen erforderlich wurden, bereits beauftragte Leistungen durch Nachträge korrigiert 
werden. mussten, Kündigungen notwendig wurden und sich dadurch Bauverzögerungen und 
entsprechende Mehrkosten ergeben haben. 
Die Mehrkosten sind bereits entstanden. 
Anlage 5.1

Anlage 7 - Auszug BA GW 04.02.19

4818 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 08.02.2019 
Auszug 
aus dem Entwu rf der Niederschrift der 38. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 04.02.2019  
öffentlich 
5.2 Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) - Baubeschluss für Baufeld C - 
Abendgymnasium 
2589/2018 
RM Brust stellt fest, dass der vorliegende Vorentwurf keine Planung enthält und bittet 
um nähere Auskünfte hierzu.  
 
RM Brust fragt zudem nach, warum die Verwaltung nicht die beschlossenen Energie-
leitlinien anwende, sondern nach EnEV 2014 plane.   
 
Weiterhin macht Herr Brust darauf aufmerksam, dass der Architekt die notwendige 
Neuausschreibung verursacht habe. Er fragt an, ob die hiermit in Verbindung stehenden 
Mehrkosten vom Architekten bzw. seiner Versicherung zurückgeholt werden können.  
 
Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, in-
formiert, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen sei, so 
dass eine Klage vorbereitet werde. Zurzeit gebe es in der Tat nicht mehr als einen 
Vorentwurf, da im Bestand saniert und nur Grundrisse angepasst werden.  
 
Frau Kißmann, Vertreterin der Gebäudewirtschaft, erklärt, dass die Energieleitlinien, 
wenn die Planung entsprechend fortgeschritten ist, insoweit beachtet werden kön-
nen, wie es zu dem Zeitpunkt nötig und richtig ist.  
 
Vor diesem Hintergrund schlägt RM Brust vor, den diesbezüglichen Passus aus dem 
Beschlusstext herauszustreichen.  
 
RM Halberstadt-Kausch gibt zu bedenken, dass sich die vorliegenden Kostenb e-
rechnungen auf die EnEV 2014 beziehen; insofern würden sich bei einer Änderung 
des Energiestandards zugunsten einer Passivhausbauweise auch die Kosten verän-
dern und müssten angepasst werden, um Nachberechnungen zu vermeiden.

Frau Rinnenburger erklärt, dass die Anwendung der EnEV 2014 nicht richtig sei; in 
einer Generalsanierung könne jedoch keine Passivhausbauweise angewandt, so n-
dern nur nah an die Passivhausbauweise herangebaut werden.  
 
RM Henk-Hollstein verweist auf den hier angesetzten Risikozuschlag in Höhe von 25 
Prozent und regt mit Blick auf die derzeitige Lage im Bausektor an, zu diskutieren, für 
einen gewissen Zeitraum den Risikozuschlag von bislang 10 auf grundsätzlich 20 
oder 25 Prozent zu erhöhen.  
 
Frau Rinnenburger begrüßt die Anregung von Frau Henk-Hollstein und erklärt zu prü-
fen, ob dies verwaltungsseitig oder politisch einzuleiten ist.  
 
Vorsitzender Dr. Schoser stellt die Vorlage – unter Streichung des letzten Satzes, 1. 
Absatz – zur Abstimmung und erklärt, dass der Ausschuss davon ausgehe, dass die 
Verwaltung Informationen in Bezug auf die Kostenauswirkungen nachreicht.   
 
Beschluss:  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu 
beschließen: 
 
1. Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die 
Baumaßnahmen im Baufeld C mit Gesamtbaukosten für die Objekte des Sonder-
vermögens der Gebäudewirtschaft in Höhe von brutto circa 27.024.618 Euro (Kos-
tenschätzung in Höhe von 23.061.592 Euro zuzüglich Indexierung von 3.963.026 
Euro) zuzüglich Einrichtungskosten in Höhe von circa 750.000 Euro und beauftragt 
die Verwaltung mit der weiteren Planung, der Submission und Baudurchführung. Bei 
der Umsetzung wird die Energieleitlinie EnEV 2014 (Stufe 1) zur Grundlage ge-
nommen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln genehmigt einen Risikozuschlag in Höhe von 25% bezo-
gen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 5.220.584 Euro. Durch 
diesen Baubeschluss wird das Maßnahmenbudget mit Risikozuschlag als Vergabe-
volumen freigegeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jeweils unmittelbar anzu-
zeigen, wenn Maßnahmen aus diesem Risikobudget finanziert werden müssen. 
 
3. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem Flächen-
verrechnungspreis generiert werden. 
Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche 
Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für die Reinigung in Höhe von rund 
1.077.152 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschla-
genden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird. 
 
4. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 600.000 
Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu 
veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 
150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des 
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4_181008_Indexierung Baufeld C

184 Zeichen

Anlage 4        Indexierung Baufeld C  
 
 
Auszug aus dem Prüfbericht von Drees und Sommer zum Abschluss der LPH 2:

Auszug aus einem Bericht im Internet unter www.competitionline.com

Beratungsverlauf (5)

24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2589/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.01.2019
Erstellt
03.08.2018 12:38