V/0096/2006
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster
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V/0096/2006-Bericht Fürsorgestelle2005.pdf
27985 Zeichen
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2005 -
Gliederung
Seite
1. Einleitung
2
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehin derter Menschen
in Münster
2
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster 3
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 3
3.2 Kündigungsschutz 6
3.3 Betriebsbesuche 7
3.4 Integrationsfachdienst der Stadt Münster 10
3.5 Öffentlichkeitsarbeit 11
4.
Zusammenfassung
11
2
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen im Stadt-
gebiet Münster, die Arbeit der Fürsorgestelle im So zialamt der Stadt Münster und die
Arbeit des Integrationsfachdienstes der Stadt Münster.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen bei der Stadt Müns-
ter und deren Beteiligungen wird in einer gesondert en Vorlage des Personal- und Or-
ganisationsamtes dargestellt.
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbeh inderter Menschen in
Münster
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster stieg im Jahr 2005 noch-
mals an. Die Erhöhung von 3 % gegenüber dem Vorjahr liegt jedoch unter dem An-
stieg der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl in Münster von 10,93 %.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zah l der arbeitslosen schwerbehinder-
ten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf:
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster in den
letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose schwerbehinderte Menschen im
Jahresdurchschnitt
Gesamtzahl Männer Frauen
2001 491 299 192
2002 452 283 169
2003 461 287 174
2004 500 315 185
2005 515 321 194
Die folgenden drei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen in Münster wieder:
Altersstruktur
Alter: Unter 20
Jahre
20 bis unter
25 Jahre
25 bis unter
50 Jahre
50 bis unter 55
Jahre
55 bis unter 58
Jahre
58 Jahre und
älter
Arbeitslose
schwerbe-
hinderte
Menschen
(515)
3
19
287
98
79
29
Davon
Frauen
(194)
2 5 113 32 31 11
40 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre und älter.
Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser Altersgruppe liegt
3
bei 18,81 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster ist in der Altersgruppe
der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei den schwerbehinderten Men-
schen (55,73 %) als auch bei den nicht schwerbehinderten Menschen (70,28 %).
Ausbildungsstruktur
Schul-
/Berufsab-
schluss:
ohne ab-
geschlos-
sene
Berufsaus-
bildung
mit abge-
schlossener
Berufsaus-
bildung
Berufsfach-
schule
Fachschule Fachhoch-
schule
Universität/
Hochschule
Arbeitslose
schwerbe-
hinderte
Menschen
(515)
185
249
14
12
19
36
Davon
Frauen
(194)
70 86 7 6 11 14
35,92 % der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen verfügen über keine abge-
schlossene Berufsausbildung (43,94 % bei den nicht schwerbehinderten Menschen). Der
Anteil arbeitsloser schwerbehinderter Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung
ist um ca. 14 % höher als bei den nicht schwerbehinderten Menschen.
Dauer der Arbeitslosigkeit
Dauer: Unter 1
Monat
1 bis unter 3
Monate
3 bis unter 6
Monate
6 bis unter 12
Monate
1 bis unter 2
Jahre
2 Jahre und
länger
Arbeitslose
schwerbe-
hinderte
Menschen
(515)
47
74
88
98
103
105
Davon
Frauen
(194)
21 33 38 39 31 32
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen si nd ca. 40,39 % langzeitarbeits-
los. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bez eichnet, die 1 Jahr und län-
ger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den ni cht schwerbehinderten Menschen
beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 32,87 %.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Kooperati-
on zwischen der Agentur für Arbeit Münster bzw. der Arbeitsgemeinschaft Münster und
dem Integrationsfachdienst. Trotz der schwierigen A rbeitsmarktsituation bemühen sich
alle beteiligten Dienste weiter, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster
Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter in Münster ist Aufga-
be und Ziel der Arbeit der Fürsorgestelle. Alle von ihr eingeleiteten Maßnahmen, Bera-
tungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.
4
Die Fürsorgestelle arbeitet eng mit dem Integratio nsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten spe-
ziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von behinderten
Menschen
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgeb ildete Mitarbeiter/innen, die bei
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten
für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachterliche Stellungnahmen abgeben
oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. Bei Bed arf werden auch gemeinsame
Betriebs- oder Hausbesuche durchgeführt.
Die wesentlichen Aufgaben der Fürsorgestelle könne n in folgende Bereiche gegliedert
werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben
• Kündigungsschutz
• Betriebsbesuche
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu b eitragen, schwerbehinderten Men-
schen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmark t zu erhalten, auf dem sie ihre
Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährun g von Zuschüssen an Arbeitge-
ber/innen und Arbeitnehmer/innen zur Verbesserung d er Arbeitsplatzsituation sowie
die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehind erter Arbeitnehmer/innen durch
Fachdienste.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialges etzbuch IX (SGB IX) stehen der
Fürsorgestelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Ausgleichsab-
gabe ist eine Pflichtabgabe für Arbeitgeber, die be i Nichterfüllung der gesetzlichen Be-
schäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an das Integrationsamt abzuführen
ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und beträg t je nach dem Prozentsatz zu wenig
besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180 oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflicht-
arbeitsplatz.
Für kleinere Arbeitgeber (bis zu 39 bzw. 59 zu ber ücksichtigende Arbeitsplätze) sieht
die sogenannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nac h der Anzahl der zu berücksichti-
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Fürsorgestellen im Rahmen der begleitenden Hilfe
zweckbestimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältn isse erwerbstätiger schwerbehin-
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht ve rausgabte Mittel werden auf das
folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen nach w ie vor zur Aufgabenwahrneh-
mung zur Verfügung.
Aufgrund zurückgehender Einnahmen aus der Ausgleic hsabgabe und erhöhter Ausga-
ben ist die Finanzsituation des Integrationsamtes b eim LWL sehr angespannt. Daher
5
werden den örtlichen Fürsorgestellen ab dem Jahr 20 06 weniger Ausgleichsabgabe-
mittel zugewiesen. Die der Stadt Münster zugewiesen en Mittel werden aber in diesem
Jahr voraussichtlich zur Aufgabenwahrnehmung ausrei chen, sofern die Zahl der Fälle
und die Höhe der beantragten Förderungen sich im bisherigen Rahmen bewegt.
Darstellung der geleisteten Förderungsarten aus Aus gleichsabgabemitteln und
der Anzahl der begleitenden Hilfen in den letzten 3 Jahren
Ausgaben 2003 2004 2005
1. Leistungen an Arbeitge-
ber
(zur behinderungsge-
rechten Ausstattung von
Arbeitsplätzen)
135.623,78 €
249.501,24 €
145.924,83 €
2. Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
- zum Erreichen des Ar-
beitsplatzes
- zur Beschaffung techni-
scher Arbeitshilfen sowie
in besonderen behinde-
rungsbedingten Lebens-
lagen
- zur Beschaffung und
Anpassung von behinde-
rungsgerechtem Wohn-
raum
- zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
4.941,16 €
98.127,14 €
12.094,20 €
60.000,00 €
11.218,69 €
70.498,41 €
818,40 €
2.500,00 €
25.773,35 €
70.959,74 €
6.394,43 €
58.835,57 €
Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
insgesamt
175.162,50 €
85.035,50 €
161.963,09 €
3. Leistungen insgesamt 310.786,28 € 334.536,74 €
307.887,92 €
4. Anzahl durchgeführter
Maßnahmen insgesamt
141
173
166
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Männer
84
107
98
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Frauen
57
57
71
Von den insgesamt 166 durchgeführten Maßnahmen der begeitenden Hilfe waren 101
Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung schwerbe-
hinderter Mitarbeiter/-innen. 49 Maßnahmen entfielen auf die Finanzierung technischer
Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur Durc hführung ihrer Tätigkeit am Ar-
beitsplatz und in 10 Fällen wurden Zuschüsse zum Er reichen des Arbeitsplatzes (ins-
besondere behinderungsbedingte Zusatzausstattung am Kfz) gezahlt.
Im Jahr 2005 sank sowohl die Anzahl der durchgefüh rten Maßnahmen als auch die
Summe der Auszahlungen im Vergleich zum Jahr 2004 l eicht ab. Ausschlaggebend
6
hierfür war ein Rückgang bei den Auszahlungen an Ar beitgeber zur behindertenge-
rechten Arbeitsplatzgestaltung. Dieser hängt u.a. d amit zusammen, dass die Arbeitge-
ber aufgrund von Einsparzwängen kleineren, kostengü nstigeren Maßnahmen zur be-
hindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung den Vorzug gegeben haben.
Gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständig-
keit. Mit der Bewilligung von zinsfreien Darlehen w urde arbeitslosen schwerbehinder-
ten Menschen der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben durch die Aufnahme einer selb-
ständigen Tätigkeit ermöglicht.
3.2 Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäfti gte
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der
vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fürsorgestelle
der Stadt Münster, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln,
Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und
Schwerbehindertenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Seit der Novellierung des SGB IX zum 01.05.2004 er geben sich im Bereich des Kündi-
gungsschutzes zwei wesentliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Arbeit der Für-
sorgestelle haben:
• Bei Kündigungsanträgen aufgrund von Betriebsschlie ßungen oder Insolvenzen, in
denen eine dreimonatige Lohn- oder Gehaltszahlung f ür die schwerbehinderten
Beschäftigten gesichert ist, hat das Integrationsam t innerhalb eines Monats nach
Eingang des Kündigungsantrages eine Entscheidung zu treffen. Trifft es innerhalb
dieser Frist keine Entscheidung, gilt die Zustimmung zum Kündigungsantrag als er-
teilt (§ 88 Abs. 2 SGB IX). Diese Neuregelung bedeutet auch für die Fürsorgestelle
verkürzte Bearbeitungszeiten.
• Der besondere Kündigungsschutz besteht nicht für B eschäftigte, deren Schwerbe-
hinderung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht nachgew iesen ist oder wenn das
Versorgungsamt nach Ablauf einer bestimmten Bearbeitungsfrist eine Feststellung
wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nicht treffen konnte (§ 90 Abs. 2 a
SGB IX). Behinderte Menschen, die keinen Grad der B ehinderung von 50 haben
und damit nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, die jedoch einen Grad
der Behinderung von wenigstens 30 haben, können von der Agentur für Arbeit
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn aufgrund der Behinde-
rung das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Hier gilt der besondere Kündigungsschutz
nur bis zur Entscheidung der Agentur für Arbeit. Wi derspruchs- oder Klageverfah-
ren gegen die Entscheidungen des Versorgungsamtes bzw. der Agentur für Arbeit
bewirken keinen besonderen Kündigungsschutz. Mit dieser Regelung will der Ge-
setzgeber einem möglichen Missbrauch des besonderen Kündigungsschutzes ent-
gegenwirken. Die Änderung bedeutet bei der Prüfung eines Kündigungsantrages
einen höheren Ermittlungsaufwand, sofern der schwer behinderte Beschäftigte ei-
nen Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat, über d en noch nicht entschieden
wurde.
Auf die Zahl der Kündigungsanträge hatten die gena nnten Änderungen auch im Jahr
2005 keine Auswirkungen. In 4 Fällen wurde seitens des Integrationsamtes festgestellt,
dass der besondere Kündigungsschutz nicht besteht („Negativattest“).
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kü ndigungsschutzverfahren in den letz-
ten 5 Jahren wieder.
7
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigun g schwerbehinderter Ar-
beitnehmer/innen in den letzten 5 Jahren
2001 2002 2003 2004 2005
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
103
63
40
137
83
54
172
112
60
166
94
72
100
56
44
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
57
37
20
87
55
32
119
78
41
103
52
51
51
31
20
Behinderungsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
25
13
12
37
18
19
31
17
14
34
24
10
26
12
14
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
21
13
8
13
10
3
22
17
5
29
18
11
23
15
8
Die Tabelle zeigt einen erfreulich hohen Rückgang (39,76 %) der Anträge auf Zustim-
mung zur Kündigung im Jahr 2005 gegenüber 2004. Urs ache für diesen Rückgang ist
die deutlich geringere Zahl der betriebsbedingten K ündigungen (52 Kündigungen we-
niger als in 2004). Lag der Anteil der betriebsbedi ngten Kündigungen in den Jahren
2002 – 2004 noch bei über 60 %, so fiel er im Jahr 2005 auf 51 % ab.
Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs de s Arbeitgebers, Schließung von
Betriebsteilen) hat die Fürsorgestelle nur einen se hr stark eingeschränkten Spielraum,
Kündigungen abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hintergründe
haben, hat die Fürsorgestelle dagegen verstärkte Mö glichkeiten, Arbeitsplätze von
schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So konnten auch im vergangenen Jahr
Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die Für sorgestelle aus den Mitteln
der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Umgestalt ungen von Arbeitsplätzen fi-
nanziert hat. Weitere Arbeitsplätze erhielt die Für sorgestelle durch das Hinwirken auf
innerbetriebliche Umsetzungen der schwerbehinderten Menschen auf behinderungsge-
rechte Arbeitsplätze oder durch Einschaltung des In tegrationsfachdienstes oder der
Fachdienste des Integrationsamtes, deren Arbeit sich im Einzelfall stabilisierend auf die
Leistungen der behinderten Menschen am Arbeitsplatz auswirkte.
Das Integrationsamt stimmte in 83 Fällen der beant ragten Kündigung zu und lehnte in
6 Fällen Anträge der Arbeitgeber ab. Die anderen Fä lle haben sich durch den Ab-
schluss von Aufhebungsverträgen oder auf sonstige Weise erledigt.
3.3 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung de r einzelnen Aufgaben nach dem
SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienstste llen, und zwar zu den Arbeitge-
bern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwer behindertenvertretung, zum Be-
triebs- Personalrat und zu den behinderten Beschäft igten. Mit der Durchführung von
Betriebsbesuchen wird die Fürsorgestelle präventiv zur Sicherung von Arbeitsverhält-
nissen schwerbehinderter Arbeitnehmer/innen tätig.
8
Durch die Betriebsbesuche hat die Fürsorgestelle i n den letzten Jahren eine Vielzahl
von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig Kenntnis über die
Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arb eitsplätzen erhalten. Durch die
sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten Ar beitsplätze langfristig gesichert
werden. Dabei wurden und werden regelmäßig die Fach dienste des Integrationsamtes
sowie der Integrationsfachdienst zur Problemlösung in Anspruch genommen.
Zusätzlich zu den Betriebsbesuchen werden im Einze lfall, soweit erforderlich, auch
Hausbesuche durchgeführt.
Anzahl der Betriebsbesuche
2001 2002 2003 2004
2005
Anzahl der Betriebsbesuche
178
169
138
262
289
davon Besuche durch den
Integrationsfachdienst der
Stadt Münster (ehemals
Psychosozialer Fachdienst
(siehe Kapitel 3.4)
75
56
63
64
99
Die 289 Betriebsbesuche erfolgten bei 191 Arbeitgeb ern. Sie wurden mit dem Integra-
tionsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Die konstant hohe Zahl der Betriebsbesuche hängt zum einen mit einer Steigerung der
Besuche des Integrationsfachdienstes (IFD) der Stad t Münster und zum Anderen mit
den fortgesetzten Bemühungen der Fürsorgestelle zus ammen, Arbeitgeber gezielt an-
zuschreiben und über die Möglichkeiten der Hilfegew ährung zu informieren sowie ei-
nen Besuch anzubieten. Im Jahr 2005 haben 234 Arbei tgeber ein Faltblatt der Fürsor-
gestelle erhalten mit dem Angebot, dass in einem pe rsönlichen Gespräch spezielle
Einzelfragen aus dem Betrieb an Ort und Stelle gekl ärt werden können. Von diesen
Arbeitgebern nahmen 53 das Angebot der Fürsorgestel le direkt an und vereinbarten
Betriebsbesuche. Ferner ist festzustellen, dass una bhängig von der unmittelbaren Re-
sonanz auf die Anschreiben Informationen häufig ers t nach längerer Zeit bei einem
konkreten Bedarf abgerufen wurden.
Im Vergleich zum Jahr 2004 ist jedoch eine vermehrt e Zurückhaltung der Arbeitgeber
festzustellen, das Angebot der Fürsorgestelle anzun ehmen. So wurden in 2004 insge-
samt 153 Arbeitgeber angeschrieben und daraufhin 55 Betriebsbesuche durchgeführt,
während in 2005 81 Arbeitgeber mehr angeschrieben und 2 Betriebsbesuche weniger
durchgeführt wurden.
Die folgende Übersicht verdeutlicht den Zusammenhan g zwischen der Zahl der Kündi-
gungsschutzverfahren und der Betriebsbesuche.
9
Entwicklung der Anzahl der Kündigungsschutzverfahren
und der Betriebsbesuche
0
50
100
150
200
250
300
2001 2002 2003 2004 2005 Jahr
Anzahl
Kündigungsschutzverfahren Betriebsbesuche
Zusätzlich zu den von der Fürsorgestelle durchgefü hrten Betriebsbesuchen hat die
Arbeitsgruppe 3 „Integration in das Erwerbsleben“ (AG 3) der Kommission zur Förde-
rung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Dezember des Jahres 2002
damit begonnen, die Sitzungen dieser Arbeitsgruppe in größeren örtlichen Fir-
men/Verwaltungen durchzuführen.
In der AG 3 treffen sich Vertreter unterschiedlich er Institutionen, die sich mit der Inte-
gration und Betreuung schwerbehinderter arbeitssuch ender bzw. arbeitender Men-
schen beschäftigen. Hierzu gehören u. a. die Agentu r für Arbeit Münster, das Integra-
tionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der Integrationsfachdienst, die
Werkstätten für behinderte Menschen sowie Vertrauen spersonen der schwerbehinder-
ten Menschen aus größeren Betrieben und Verwaltunge n. Die Fürsorgestelle ist in der
AG 3 vertreten und nimmt an den Sitzungen teil.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, in den besuchten Be trieben noch mehr als bisher für die
Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu werben und die Fördermög-
lichkeiten für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen
bekannter zu machen. Die Mitglieder der Arbeitsgrup pe möchten den Kontakt zu den
leitenden Personalfachkräften, dem/der jeweiligen B eauftragten der Arbeitgeber und
der jeweiligen Schwerbehindertenvertretung suchen. Sie stellen die Einrichtungen, die
sie vertreten und deren Angebote vor und weisen auf Fördermöglichkeiten hin. Erfolge
dieser Vorgehensweise sind bereits zu verzeichnen, u.a. die Vermittlung von Prakti-
kumsstellen. Teilweise entsteht durch die Sitzungen auch ein erster Kontakt zwischen
dem Betrieb und einem in der Arbeitsgruppe vertrete nen Dienst, der dann später zu
konkreten Beratungen in Einzelfällen führt.
Im Jahr 2005 wurden von der AG 3 Sitzungen in folg enden Betrieben/Verwaltungen
durchgeführt:
• Westfälische Provinzial Versicherung AG
• Bildungsinstitut Münster e.V.
• Wyeth Pharma GmbH
• Gautzsch GmbH & Co. KG
• West Lotto GmbH & Co. OHG
• Noweda e.G.
• buw customer care operations Münster GmbH
• Handwerkskammer Münster
10
In der Sitzung bei der Handwerkskammer Münster wurd en u.a. Möglichkeiten der Ko-
operation mit der Handwerkskammer sowie der Industr ie- und Handelskammer Nord-
Westfalen erörtert. Ferner war in dieser Sitzung au ch die Beschäftigung schwerbehin-
derter Menschen bei der Stadt Münster Thema. Die Ar beitsgruppe hat ausgehend von
dieser Sitzung Ideen entwickelt, wie die Beschäftigungsquote bei der Stadt Münster er-
höht werden kann und dazu einen Antrag in die Kommi ssion zur Förderung der Integ-
ration von Menschen mit Behinderungen eingebracht.
Da die Art der Kontaktaufnahme der AG 3 mit öffentlichen und privaten Arbeitgebern in
Münster von allen Beteiligten als erfolgreich gewertet wird, werden im Jahr 2006 weite-
re Sitzungen in Betrieben und Verwaltungen durchgeführt.
3.4 Der Integrationsfachdienst (IFD)
Seit dem 01.01.2004 nimmt der Integrationsfachdien st in der Fürsorgestelle der Stadt
Münster (IFD, ehemaliger Psychosozialer Fachdienst) seine Aufgaben auf der Grundlage
eines zwischen der Stadt Münster und dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) abgeschlossenen Vertrages wahr. Die bei der Durchführung der
Aufgaben anfallenden Personal- und Sachkosten werden der Stadt Münster vom Integra-
tionsamt erstattet. Das Integrationsamt ist berechtigt, Vorgaben zur Sicherung der Qua-
lität der Durchführung der Aufgaben zu machen.
Zum 01.01.2005 haben die Integrationsämter aufgrun d der Novellierung des SGB IX
die Strukturverantwortung für die Integrationsfachd ienste übernommen. Der Integrati-
onsfachdienst wird in Münster wie bisher vom Förder kreis Sozialpsychiatrie e.V.
durchgeführt. Er wurde vom Integrationsamt des LWL im Rahmen eines Vertrages mit
der Einrichtung und dem Betrieb eines IFD beauftrag t. Der Förderkreis Sozialpsychiat-
rie führt diese Aufgabe in Kooperation mit dem Land esverband NRW für Körper- und
Mehrfachbehinderte e.V, den Paritätischen Sozialdie nsten Münsterland gGmbH (Pari-
Sozial) und der Stadt Münster durch. Der IFD hat mi t jedem Träger einen Kooperati-
onsvertrag abgeschlossen und die Grundlagen der Zusammenarbeit abgestimmt.
Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes bei der S tadt Münster umfasst insbesonde-
re:
• die berufsbegleitende Beratung und Unterstützung v on beschäftigten schwerbe-
hinderten Menschen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
• die Beratung und Unterstützung der Betriebe/Dienst stellen (z. B. bei Beschäfti-
gungsproblemen, hinsichtlich des Arbeitseinsatzes, der Arbeitszeiten oder der Ar-
beitsbedingungen)
Die Arbeit der Mitarbeiterin des IFD ist häufig gek ennzeichnet durch eine umfassende
und zeitintensive Beratungstätigkeit und Begleitung. Neben den Betriebsbesuchen gehö-
ren dazu auch Hausbesuche sowie Begleitungen zu Institutionen und Ämtern.
Darüber hinaus gibt der IFD fachdienstliche Stellun gnahmen zu den Anträgen von Ar-
beitgebern auf Minderleistungsausgleich und/oder Betreuungsaufwand ab. Auch in Kün-
digungsfällen mit psychosozialem Hindergrund wird der IFD eingeschaltet.
Im Jahr 2005 wurden im IFD 67 Arbeitnehmer/innen
(34 Frauen, 33 Männer) sowie in
den meisten Fällen auch die Arbeitgeber beraten und begleitet.
11
Bezüglich der Altersstruktur der Klienten/innen is t festzustellen, dass die am häufigsten
vertretene Altersgruppe die der 31 – 40 jährigen is t. Ca. 82 % der betreuten Personen
sind alleinstehend.
Bei knapp der Hälfte der betreuten Personen liegen psychische Behinderungen vor.
Der Anteil der Personen, die mehrfachbehindert sind oder zusätzlich zu ihrer Behinde-
rung psychosomatische Beschwerden haben, ist nach wie vor sehr hoch.
3.5 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fürsorgestelle hat auch im Jahr 2005 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
Das Faltblatt, das über die Arbeit der Fürsorgestel le informiert, verdeutlicht sowohl Ar-
beitgebern als auch Arbeitnehmern/innen die Unterstützungsangebote.
Darüber hinaus hat die Fürsorgestelle im Jahr 2005 eine Broschüre zum Thema „Arbeit
und Behinderung“ in Münster herausgegeben. Die Broschüre gibt einen Überblick über
Dienste, die rund um das Thema „Arbeit und Behinderung“ Beratung und spezielle Hil-
fen bieten. Sie soll behinderten Menschen und Arbei tgebern die Suche nach den im
Einzelfall richtigen Ansprechpartner/innen erleichtern.
Das Faltblatt und die Broschüre liegen in verschied enen Infotheken aus und werden
auch von anderen Institutionen wie z.B. Integrationsfachdienst und Integrationsamt ver-
teilt.
Beide Publikationen sind ferner unter
www.muenster.de/komm , dort unter Publikatio-
nen, abzurufen.
Die Vortragstätigkeit von Mitarbeitern/innen der Fü rsorgestelle im Gesundheitshaus
wurde auch im Jahr 2005 fortgeführt. Es wurden zwei Vorträge für alle Interessierten,
insbesondere Menschen mit Behinderungen und Arbeitg eber, gehalten, in denen Un-
terstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben vorgestellt
wurden. Diese Vorträge werden seit 2002 1-2 mal jäh rlich im Gesundheitshaus ange-
boten.
Gelegentlich wird die Fürsorgestelle gebeten, in Sc hwerbehindertenversammlungen
vor allem großer Betriebe die Arbeit der Fürsorgest elle vorzustellen. Dies war auch im
Jahr 2005 bei 2 Schwerbehindertenversammlungen der Fall. Außerdem war die Für-
sorgestelle in Vertretung des Integrationsamtes mit einem Info-Stand bei den Gesund-
heitstagen der Bezirksregierung Münster vertreten.
4. Zusammenfassung
Das Jahr 2005 war gekennzeichnet durch die vielen B emühungen aller beteiligten Ak-
teure, auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen Arb eitsplätze für behinderte Menschen
zu schaffen und zu erhalten. Gleichwohl ist es aber nicht gelungen, die Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen in Münster zu senken ode r wenigstens auf dem Niveau
des Vorjahres zu halten.
Wichtig ist angesichts der angespannten Arbeitsmark tlage auch in Zukunft eine enge
Kooperation aller beteiligten Institutionen. Die Fü rsorgestelle hat im vergangenen Jahr
insbesondere ihre Kooperation mit dem Integrationsf achdienst weiter ausgebaut – da-
12
durch konnten in vielen Betrieben in einem Termin d ie Angebote beider Institutionen
vorgestellt werden.
Die Fürsorgestelle wird auch im Jahr 2006 weiterhin gezielt auf Arbeitgeber zugehen
und ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten vo rstellen. Ebenso wird die Arbeits-
gruppe Integration in das Erwerbsleben der Kommissi on zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen ihre Besuche in Betr ieben und Verwaltungen fort-
setzen.
Darüber hinaus wird die Fürsorgestelle ihre Öffentl ichkeitsarbeit ausweiten und ihr An-
gebot auch an neuen Orten vorstellen. U.a. wird im ersten Halbjahr 2006 monatlich
abwechselnd mit dem Integrationsfachdienst ein Info rmationsstand in der Stadtbüche-
rei Münster durchgeführt.
.
Berichtsvorlage
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V/0096/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2005 - Beratungsfolge 09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht 04.04.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 11.05.2006 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am 23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe zu berichten. Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen (Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines Berichtswesens zur Be- schäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der Arbeits- losigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2005. I.V. gez. Dr. Agnes Klein Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0096/2006 Auskunft erteilt: Herr Leipholz/Frau Rüter Ruf: 492-5992 492 5027 E-Mail: Leipholz@stadt-muenster.de RueterD@stadt-muenster.de Datum: 03.02.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0096/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37