Mandari Insight

V/0096/2006

Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster

Vorlage 03.02.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 11.05.2006, TOP 4

V/0096/2006-Bericht Fürsorgestelle2005.pdf

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

V/0096/2006-Bericht Fürsorgestelle2005.pdf

27985 Zeichen

Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster 
 
 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2005 - 
 
 
 
 
Gliederung 
 
 
Seite  
 
 
 
1. Einleitung 
 
2 
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehin derter Menschen 
in Münster  
 
 
2 
 
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster 3 
 3.1   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  3 
 3.2   Kündigungsschutz  6 
 3.3   Betriebsbesuche      7 
 3.4 Integrationsfachdienst der Stadt Münster     10 
 3.5   Öffentlichkeitsarbeit      11 
 
4. 
 
Zusammenfassung 
 
    
    11

2 
1. Einleitung 
 
 
 Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen im Stadt- 
gebiet Münster, die Arbeit der Fürsorgestelle im So zialamt der Stadt Münster und die 
Arbeit des Integrationsfachdienstes der Stadt Münster.  
 
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen bei der Stadt Müns- 
ter und deren Beteiligungen wird in einer gesondert en Vorlage des Personal- und Or- 
ganisationsamtes dargestellt. 
 
 
2.   Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbeh inderter Menschen in  
        Münster 
 
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster stieg im Jahr 2005 noch- 
mals an. Die Erhöhung von 3 % gegenüber dem Vorjahr   liegt jedoch unter dem  An- 
stieg der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl in Münster von 10,93 %.  
  
 Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zah l der arbeitslosen schwerbehinder- 
ten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf: 
 
 
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster in den 
letzten 5 Jahren 
 
 
Jahr 
Arbeitslose schwerbehinderte Menschen im 
Jahresdurchschnitt 
 Gesamtzahl Männer Frauen 
2001 491 299 192 
2002 452 283 169 
2003 461 287 174 
2004 500 315 185 
2005 515 321 194 
 
 
Die folgenden drei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehinderten         
Menschen in Münster wieder: 
  
 Altersstruktur 
   
Alter: Unter  20 
Jahre 
20 bis unter 
25 Jahre 
25 bis unter 
50 Jahre 
50 bis unter 55 
Jahre 
55 bis unter 58 
Jahre 
58 Jahre und 
älter 
 
Arbeitslose 
schwerbe- 
hinderte 
Menschen  
(515)  
 
3 
 
19 
 
287 
 
98 
 
79 
 
29 
Davon 
Frauen 
(194) 
2 5 113 32 31 11 
 
 
40 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre und älter. 
Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser Altersgruppe liegt

3 
bei 18,81 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster ist in der Altersgruppe 
der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei den schwerbehinderten Men- 
schen (55,73 %) als auch bei den nicht schwerbehinderten Menschen (70,28 %).   
  
 
 Ausbildungsstruktur 
 
Schul-
/Berufsab-
schluss: 
ohne ab- 
geschlos- 
sene  
Berufsaus-
bildung 
mit abge- 
schlossener 
Berufsaus- 
bildung 
Berufsfach- 
schule 
Fachschule Fachhoch- 
schule 
Universität/ 
Hochschule 
 
Arbeitslose 
schwerbe- 
hinderte 
Menschen 
(515) 
 
185 
 
 
249 
 
14 
 
12 
 
19 
 
36 
Davon 
Frauen 
(194) 
70 86 7 6 11 14 
 
35,92 % der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen verfügen über keine abge- 
schlossene Berufsausbildung (43,94 % bei den nicht schwerbehinderten Menschen). Der 
Anteil  arbeitsloser schwerbehinderter Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung 
ist um ca. 14 % höher als bei den nicht schwerbehinderten Menschen.  
  
 
 Dauer der Arbeitslosigkeit 
 
Dauer: Unter 1 
Monat 
1 bis unter 3 
Monate 
3 bis unter 6 
Monate 
6 bis unter 12 
Monate 
1 bis unter 2 
Jahre 
2 Jahre und 
länger 
 
Arbeitslose 
schwerbe- 
hinderte 
Menschen 
(515) 
 
 
47 
 
 
74 
 
88 
 
98 
 
103 
 
105 
Davon  
Frauen 
(194) 
21 33 38 39 31 32 
 
 Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen si nd  ca. 40,39 % langzeitarbeits- 
los.  Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bez eichnet, die 1 Jahr und län- 
ger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den ni cht schwerbehinderten Menschen 
beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 32,87 %. 
 
 
 Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Kooperati- 
on zwischen der Agentur für Arbeit Münster bzw. der Arbeitsgemeinschaft Münster und 
dem Integrationsfachdienst. Trotz der schwierigen A rbeitsmarktsituation bemühen sich 
alle beteiligten Dienste weiter, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. 
 
 
 
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster  
 
 Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter in Münster ist Aufga- 
be und Ziel der Arbeit der Fürsorgestelle. Alle von  ihr eingeleiteten Maßnahmen, Bera- 
tungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.

4 
 Die Fürsorgestelle arbeitet eng mit dem Integratio nsamt des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den  nachfolgend aufgeführten spe- 
ziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:  
  
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung 
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von behinderten 
  Menschen   
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen 
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen 
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention  
 
 Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgeb ildete Mitarbeiter/innen, die bei 
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten 
für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachterliche Stellungnahmen abgeben 
oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. Bei Bed arf werden auch gemeinsame 
Betriebs- oder Hausbesuche durchgeführt.  
 
 Die wesentlichen Aufgaben der Fürsorgestelle könne n in folgende Bereiche gegliedert 
werden:   
 
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
• Kündigungsschutz  
• Betriebsbesuche 
    
 
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu b eitragen, schwerbehinderten Men- 
schen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmark t zu erhalten, auf dem sie ihre 
Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
 
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährun g von Zuschüssen an Arbeitge- 
ber/innen und Arbeitnehmer/innen zur Verbesserung d er Arbeitsplatzsituation sowie 
die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehind erter Arbeitnehmer/innen durch 
Fachdienste.  
 
 Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialges etzbuch IX (SGB IX) stehen der 
Fürsorgestelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Ausgleichsab- 
gabe ist eine Pflichtabgabe für Arbeitgeber, die be i Nichterfüllung der gesetzlichen Be- 
schäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an das Integrationsamt abzuführen 
ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und beträg t je nach dem Prozentsatz zu wenig 
besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180 oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflicht- 
arbeitsplatz. 
 Für kleinere Arbeitgeber (bis zu 39 bzw. 59 zu ber ücksichtigende Arbeitsplätze) sieht 
die sogenannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nac h der Anzahl der zu berücksichti- 
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Fürsorgestellen im Rahmen der begleitenden Hilfe 
zweckbestimmt nur zur Sicherung der Arbeitsverhältn isse erwerbstätiger schwerbehin- 
derter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht ve rausgabte Mittel werden auf das 
folgende Haushaltsjahr übertragen und stehen nach w ie vor zur Aufgabenwahrneh- 
mung zur Verfügung.  
 
 Aufgrund zurückgehender Einnahmen aus der Ausgleic hsabgabe und erhöhter Ausga- 
ben ist die Finanzsituation des Integrationsamtes b eim LWL sehr angespannt. Daher

5 
werden den örtlichen Fürsorgestellen ab dem Jahr 20 06 weniger Ausgleichsabgabe- 
mittel zugewiesen. Die der Stadt Münster zugewiesen en Mittel werden aber in diesem 
Jahr voraussichtlich zur Aufgabenwahrnehmung ausrei chen, sofern die Zahl der Fälle 
und die Höhe der beantragten Förderungen sich im bisherigen Rahmen bewegt. 
 
Darstellung der geleisteten Förderungsarten aus Aus gleichsabgabemitteln und 
der Anzahl der begleitenden Hilfen in den letzten 3 Jahren 
 
Ausgaben 2003 2004 2005 
1. Leistungen an Arbeitge- 
ber 
(zur behinderungsge- 
rechten Ausstattung von 
Arbeitsplätzen)  
 
 
 
 
135.623,78 € 
 
 
 
 
249.501,24 € 
 
 
 
 
145.924,83 € 
2.  Leistungen an schwer- 
behinderte Menschen 
 
 - zum Erreichen des Ar- 
beitsplatzes 
 
 - zur Beschaffung techni- 
scher Arbeitshilfen sowie 
in besonderen behinde- 
rungsbedingten Lebens- 
lagen 
 
 - zur Beschaffung und 
Anpassung von behinde- 
rungsgerechtem Wohn- 
raum 
 
- zur wirtschaftlichen 
Selbstständigkeit 
 
 
 
 
    4.941,16 € 
 
 
 
 
 
  98.127,14 € 
 
 
 
 
  12.094,20 € 
 
       
  60.000,00 €  
 
 
 
  
 11.218,69 € 
  
 
 
  
 
 70.498,41 € 
 
   
 
 
      818,40 € 
 
   
   2.500,00 € 
 
 
 
 
 
 25.773,35 € 
 
 
 
 
  
70.959,74 € 
 
 
  
 
 6.394,43 € 
 
 
    58.835,57 € 
     Leistungen an schwer- 
behinderte Menschen 
insgesamt 
   
   175.162,50 € 
 
 85.035,50 € 
 
  161.963,09 € 
3.  Leistungen insgesamt      310.786,28 €    334.536,74 € 
 
  307.887,92 € 
4.  Anzahl durchgeführter 
     Maßnahmen insgesamt 
     
 
141 
 
173 
 
166 
     Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Männer  
 
  84 
 
107 
 
 98 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Frauen  
 
  57 
 
  57 
 
71 
   
Von den insgesamt 166 durchgeführten Maßnahmen der begeitenden Hilfe waren 101 
Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung schwerbe- 
hinderter Mitarbeiter/-innen. 49 Maßnahmen entfielen auf die Finanzierung technischer 
Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur Durc hführung ihrer Tätigkeit am Ar- 
beitsplatz und in 10 Fällen wurden Zuschüsse zum Er reichen des Arbeitsplatzes (ins- 
besondere behinderungsbedingte Zusatzausstattung am Kfz) gezahlt.      
 Im Jahr 2005 sank sowohl die Anzahl der durchgefüh rten Maßnahmen als auch die 
Summe der Auszahlungen im Vergleich zum Jahr 2004 l eicht ab. Ausschlaggebend

6 
hierfür war ein Rückgang bei den Auszahlungen an Ar beitgeber zur behindertenge- 
rechten Arbeitsplatzgestaltung. Dieser hängt u.a. d amit zusammen, dass die Arbeitge- 
ber aufgrund von Einsparzwängen kleineren, kostengü nstigeren Maßnahmen zur be- 
hindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung den Vorzug gegeben haben.  
 
 Gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständig- 
keit. Mit der Bewilligung von zinsfreien Darlehen w urde arbeitslosen schwerbehinder- 
ten Menschen der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben  durch die Aufnahme einer selb- 
ständigen Tätigkeit ermöglicht. 
  
  
3.2 Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäfti gte 
 
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündigung eines  
Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der  
vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fürsorgestelle  
der Stadt Münster, im Auftrag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln,  
Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und  
Schwerbehindertenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.  
  
 Seit der Novellierung des SGB IX zum 01.05.2004 er geben sich im Bereich des Kündi- 
gungsschutzes zwei wesentliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Arbeit der Für- 
sorgestelle haben: 
  
• Bei Kündigungsanträgen aufgrund von Betriebsschlie ßungen oder Insolvenzen, in 
denen eine dreimonatige Lohn- oder Gehaltszahlung f ür die schwerbehinderten 
Beschäftigten gesichert ist, hat das Integrationsam t innerhalb eines Monats nach 
Eingang des Kündigungsantrages eine Entscheidung zu treffen. Trifft es innerhalb 
dieser Frist keine Entscheidung, gilt die Zustimmung zum Kündigungsantrag als er- 
teilt (§ 88 Abs. 2 SGB IX). Diese Neuregelung bedeutet auch für die Fürsorgestelle 
verkürzte Bearbeitungszeiten. 
     
• Der besondere Kündigungsschutz besteht nicht für B eschäftigte, deren Schwerbe- 
hinderung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht nachgew iesen ist oder wenn das 
Versorgungsamt nach Ablauf einer bestimmten Bearbeitungsfrist eine Feststellung 
wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nicht treffen konnte (§ 90 Abs. 2 a 
SGB IX). Behinderte Menschen, die keinen Grad der B ehinderung von 50 haben 
und damit nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, die jedoch einen Grad 
der Behinderung von wenigstens 30 haben, können von  der Agentur für Arbeit 
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn aufgrund der Behinde- 
rung das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Hier gilt der besondere Kündigungsschutz 
nur bis zur Entscheidung der Agentur für Arbeit. Wi derspruchs- oder Klageverfah- 
ren gegen die Entscheidungen des Versorgungsamtes bzw. der Agentur für Arbeit 
bewirken keinen besonderen Kündigungsschutz. Mit dieser Regelung will der Ge- 
setzgeber einem möglichen Missbrauch des besonderen Kündigungsschutzes ent- 
gegenwirken. Die Änderung bedeutet bei der Prüfung eines Kündigungsantrages 
einen höheren Ermittlungsaufwand, sofern der schwer behinderte Beschäftigte ei- 
nen Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat, über d en noch nicht entschieden 
wurde. 
  
 Auf die Zahl der Kündigungsanträge hatten die gena nnten Änderungen auch im Jahr 
2005 keine Auswirkungen. In 4 Fällen wurde seitens des Integrationsamtes festgestellt, 
dass der besondere Kündigungsschutz nicht besteht („Negativattest“).     
 
 Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kü ndigungsschutzverfahren in den letz- 
ten 5 Jahren wieder.

7 
 
 
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigun g schwerbehinderter Ar- 
beitnehmer/innen in den letzten 5 Jahren 
 
 2001 2002 2003  2004  2005 
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
103 
63 
40 
137 
83 
54 
172 
112 
60 
166 
94 
72   
100 
56 
44 
Betriebsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
57 
37 
20 
87 
55 
32 
119 
78 
41 
103 
  52 
  51 
51 
31 
20 
Behinderungsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
25 
13 
12  
37 
18 
19 
31 
17 
14 
 34 
  24 
  10 
26 
12 
14   
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
21 
13 
  8 
13 
10 
  3 
22  
17 
  5 
  29  
  18 
  11 
23 
15 
  8 
 
 Die Tabelle zeigt einen erfreulich hohen Rückgang (39,76 %) der Anträge auf Zustim- 
mung zur Kündigung im Jahr 2005 gegenüber 2004. Urs ache für diesen Rückgang ist 
die deutlich geringere Zahl der betriebsbedingten K ündigungen (52 Kündigungen we- 
niger als in 2004). Lag der Anteil der betriebsbedi ngten Kündigungen in den Jahren 
2002 – 2004 noch bei über 60 %, so fiel er im Jahr 2005 auf 51 % ab.  
 
 Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs de s Arbeitgebers, Schließung von 
Betriebsteilen) hat die Fürsorgestelle nur einen se hr stark eingeschränkten Spielraum, 
Kündigungen abzuwenden.  
 
 In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder  verhaltensbedingte Hintergründe 
haben, hat die Fürsorgestelle dagegen verstärkte Mö glichkeiten, Arbeitsplätze von 
schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So konnten auch im vergangenen Jahr 
Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die Für sorgestelle aus den Mitteln 
der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Umgestalt ungen von Arbeitsplätzen fi- 
nanziert hat. Weitere Arbeitsplätze erhielt die Für sorgestelle durch das Hinwirken auf 
innerbetriebliche Umsetzungen der schwerbehinderten Menschen auf behinderungsge- 
rechte Arbeitsplätze oder durch Einschaltung des In tegrationsfachdienstes oder der 
Fachdienste des Integrationsamtes, deren Arbeit sich im Einzelfall stabilisierend auf die 
Leistungen der behinderten Menschen am Arbeitsplatz auswirkte.  
 
 Das Integrationsamt stimmte in 83 Fällen der beant ragten Kündigung zu und lehnte in 
6 Fällen Anträge der Arbeitgeber ab. Die anderen Fä lle haben sich durch den Ab- 
schluss von Aufhebungsverträgen oder auf sonstige Weise erledigt. 
 
 
 
3.3 Betriebsbesuche  
  
 Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung de r einzelnen Aufgaben nach dem 
SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienstste llen, und zwar zu den Arbeitge- 
bern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwer behindertenvertretung, zum Be- 
triebs- Personalrat und zu den behinderten Beschäft igten. Mit der Durchführung von 
Betriebsbesuchen wird die Fürsorgestelle präventiv zur Sicherung von Arbeitsverhält- 
nissen schwerbehinderter Arbeitnehmer/innen tätig.

8 
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fürsorgestelle i n den letzten Jahren eine Vielzahl 
von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig Kenntnis über die 
Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arb eitsplätzen erhalten. Durch die 
sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten Ar beitsplätze langfristig gesichert 
werden. Dabei wurden und werden regelmäßig die Fach dienste des Integrationsamtes 
sowie der Integrationsfachdienst zur Problemlösung in Anspruch genommen. 
 
 Zusätzlich zu den Betriebsbesuchen werden im Einze lfall, soweit erforderlich, auch 
Hausbesuche durchgeführt.   
 
 
 
 Anzahl der Betriebsbesuche   
 
  2001 2002 2003 2004 
2005 
 
Anzahl der Betriebsbesuche 
 
 
 
178 
 
169 
 
138 
 
262 
 
289 
davon Besuche durch den 
Integrationsfachdienst der 
Stadt Münster (ehemals 
 
Psychosozialer Fachdienst 
(siehe Kapitel 3.4) 
 
 
75 
 
 
56 
 
 
63 
 
 
64 
 
 
99 
 
  
Die 289 Betriebsbesuche erfolgten bei 191 Arbeitgeb ern. Sie wurden mit dem Integra- 
tionsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.  
 
Die konstant hohe Zahl der Betriebsbesuche hängt zum einen mit einer Steigerung der 
Besuche des Integrationsfachdienstes (IFD) der Stad t Münster und zum Anderen mit 
den fortgesetzten Bemühungen der Fürsorgestelle zus ammen, Arbeitgeber gezielt an- 
zuschreiben und über die Möglichkeiten der Hilfegew ährung zu informieren sowie ei- 
nen Besuch anzubieten. Im Jahr 2005 haben 234 Arbei tgeber ein Faltblatt der Fürsor- 
gestelle erhalten mit dem Angebot, dass in einem pe rsönlichen Gespräch spezielle 
Einzelfragen aus dem Betrieb an Ort und Stelle gekl ärt werden können. Von diesen 
Arbeitgebern nahmen 53 das Angebot der Fürsorgestel le direkt an und vereinbarten 
Betriebsbesuche. Ferner ist festzustellen, dass una bhängig von der unmittelbaren Re- 
sonanz auf die Anschreiben Informationen häufig ers t nach längerer Zeit bei einem 
konkreten Bedarf abgerufen wurden.  
 
Im Vergleich zum Jahr 2004 ist jedoch eine vermehrt e Zurückhaltung der Arbeitgeber 
festzustellen, das Angebot der Fürsorgestelle anzun ehmen. So wurden in 2004 insge- 
samt 153 Arbeitgeber angeschrieben und daraufhin 55  Betriebsbesuche durchgeführt, 
während in 2005  81 Arbeitgeber mehr angeschrieben und 2 Betriebsbesuche weniger 
durchgeführt wurden.    
 
Die folgende Übersicht verdeutlicht den Zusammenhan g zwischen der Zahl der Kündi- 
gungsschutzverfahren und der Betriebsbesuche.

9 
Entwicklung der Anzahl der Kündigungsschutzverfahren 
und der Betriebsbesuche 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
2001 2002 2003 2004 2005 Jahr 
Anzahl 
Kündigungsschutzverfahren Betriebsbesuche 
 
 
 Zusätzlich zu den von der Fürsorgestelle durchgefü hrten Betriebsbesuchen hat die 
Arbeitsgruppe 3 „Integration in das Erwerbsleben“ (AG 3) der Kommission zur Förde- 
rung der Integration von Menschen mit Behinderungen  im Dezember des Jahres 2002 
damit begonnen, die Sitzungen dieser Arbeitsgruppe in größeren örtlichen Fir- 
men/Verwaltungen durchzuführen. 
 
 In der AG 3 treffen sich Vertreter unterschiedlich er Institutionen, die sich mit der Inte-
gration und Betreuung schwerbehinderter arbeitssuch ender bzw. arbeitender Men- 
schen beschäftigen. Hierzu gehören u. a. die Agentu r für Arbeit Münster, das  Integra- 
tionsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der Integrationsfachdienst, die 
Werkstätten für behinderte Menschen sowie Vertrauen spersonen der schwerbehinder- 
ten Menschen aus größeren Betrieben und Verwaltunge n. Die Fürsorgestelle ist in der 
AG 3 vertreten und nimmt an den Sitzungen teil.  
 
 Ziel der Arbeitsgruppe ist es, in den besuchten Be trieben noch mehr als bisher für die 
Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu werben und die Fördermög- 
lichkeiten für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen 
bekannter zu machen. Die Mitglieder der Arbeitsgrup pe möchten den Kontakt zu den 
leitenden Personalfachkräften, dem/der jeweiligen B eauftragten der Arbeitgeber und 
der jeweiligen Schwerbehindertenvertretung suchen. Sie stellen die Einrichtungen, die 
sie vertreten und deren Angebote vor und weisen auf  Fördermöglichkeiten hin. Erfolge 
dieser Vorgehensweise sind bereits zu verzeichnen, u.a. die Vermittlung von Prakti- 
kumsstellen. Teilweise entsteht durch die Sitzungen  auch ein erster Kontakt zwischen 
dem Betrieb und einem in der Arbeitsgruppe vertrete nen Dienst, der dann später zu 
konkreten Beratungen in Einzelfällen führt.   
 
 Im Jahr 2005 wurden von der AG 3 Sitzungen in folg enden Betrieben/Verwaltungen  
durchgeführt: 
 
• Westfälische Provinzial Versicherung AG  
• Bildungsinstitut Münster e.V. 
• Wyeth Pharma GmbH 
• Gautzsch GmbH & Co. KG 
• West Lotto GmbH & Co. OHG 
• Noweda e.G. 
• buw customer care operations Münster GmbH 
• Handwerkskammer Münster

10  
 
In der Sitzung bei der Handwerkskammer Münster wurd en u.a. Möglichkeiten der Ko- 
operation mit der Handwerkskammer sowie der Industr ie- und Handelskammer Nord-
Westfalen erörtert. Ferner war in dieser Sitzung au ch die Beschäftigung schwerbehin- 
derter Menschen bei der Stadt Münster Thema. Die Ar beitsgruppe hat ausgehend von 
dieser Sitzung Ideen entwickelt, wie die Beschäftigungsquote bei der Stadt Münster er- 
höht werden kann und dazu einen Antrag in die Kommi ssion zur Förderung der Integ- 
ration von Menschen mit Behinderungen eingebracht. 
 
Da die Art der Kontaktaufnahme der AG 3 mit öffentlichen und privaten Arbeitgebern in 
Münster von allen Beteiligten als erfolgreich gewertet wird, werden im Jahr 2006 weite- 
re Sitzungen in Betrieben und Verwaltungen durchgeführt.  
 
 
 
3.4 Der Integrationsfachdienst (IFD)   
 
 Seit dem 01.01.2004 nimmt der Integrationsfachdien st in der Fürsorgestelle der Stadt 
Münster (IFD, ehemaliger Psychosozialer Fachdienst) seine Aufgaben auf der Grundlage 
eines zwischen der Stadt Münster und dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe (LWL) abgeschlossenen Vertrages wahr. Die bei der Durchführung der 
Aufgaben anfallenden Personal- und Sachkosten werden der Stadt Münster vom Integra- 
tionsamt erstattet. Das Integrationsamt ist berechtigt, Vorgaben zur Sicherung der Qua- 
lität der Durchführung der Aufgaben zu machen.  
 
 Zum 01.01.2005 haben die Integrationsämter aufgrun d der Novellierung des SGB IX 
die Strukturverantwortung für die Integrationsfachd ienste übernommen. Der Integrati- 
onsfachdienst wird in Münster wie bisher vom Förder kreis Sozialpsychiatrie e.V. 
durchgeführt. Er wurde vom Integrationsamt des LWL im Rahmen eines Vertrages mit 
der Einrichtung und dem Betrieb eines IFD beauftrag t. Der Förderkreis Sozialpsychiat- 
rie führt diese Aufgabe in Kooperation mit dem Land esverband NRW für Körper- und 
Mehrfachbehinderte e.V, den Paritätischen Sozialdie nsten Münsterland gGmbH (Pari- 
Sozial) und der Stadt Münster durch. Der IFD hat mi t jedem Träger einen Kooperati- 
onsvertrag abgeschlossen und die Grundlagen der Zusammenarbeit abgestimmt.  
 
 Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes bei der S tadt Münster umfasst insbesonde- 
re:  
 
• die berufsbegleitende Beratung und Unterstützung v on beschäftigten schwerbe- 
hinderten Menschen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.  
• die Beratung und Unterstützung der Betriebe/Dienst stellen (z. B. bei Beschäfti- 
gungsproblemen, hinsichtlich des Arbeitseinsatzes, der Arbeitszeiten oder der Ar- 
beitsbedingungen)  
 
Die Arbeit der Mitarbeiterin des IFD ist häufig gek ennzeichnet durch eine umfassende 
und zeitintensive Beratungstätigkeit und Begleitung. Neben den Betriebsbesuchen gehö- 
ren dazu auch Hausbesuche sowie Begleitungen zu Institutionen und Ämtern. 
 
Darüber hinaus gibt der IFD fachdienstliche Stellun gnahmen zu den Anträgen von Ar- 
beitgebern auf Minderleistungsausgleich und/oder Betreuungsaufwand ab. Auch in Kün- 
digungsfällen mit psychosozialem Hindergrund wird der IFD eingeschaltet.  
 
 Im Jahr 2005 wurden im IFD 67 Arbeitnehmer/innen 
  (34 Frauen, 33 Männer) sowie in 
den meisten Fällen auch die Arbeitgeber beraten und begleitet.

11  
 Bezüglich der Altersstruktur der Klienten/innen is t festzustellen, dass die am häufigsten 
vertretene Altersgruppe die der 31 – 40 jährigen is t. Ca. 82 %  der betreuten Personen 
sind alleinstehend.  
 
 Bei knapp der Hälfte der betreuten Personen liegen psychische Behinderungen vor. 
Der Anteil der Personen, die mehrfachbehindert sind  oder zusätzlich zu ihrer Behinde- 
rung psychosomatische Beschwerden haben, ist nach wie vor sehr hoch.  
 
 
 
        3.5  Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Fürsorgestelle hat auch im Jahr 2005 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet.  
 
Das Faltblatt, das über die Arbeit der Fürsorgestel le informiert, verdeutlicht sowohl Ar- 
beitgebern als auch Arbeitnehmern/innen die Unterstützungsangebote. 
 
Darüber hinaus hat die Fürsorgestelle im Jahr 2005 eine Broschüre zum Thema „Arbeit 
und Behinderung“ in Münster herausgegeben. Die Broschüre gibt einen Überblick über 
Dienste, die rund um das Thema „Arbeit und Behinderung“ Beratung und spezielle Hil- 
fen bieten. Sie soll behinderten Menschen und Arbei tgebern die Suche nach den im 
Einzelfall richtigen Ansprechpartner/innen erleichtern.   
 
Das Faltblatt und die Broschüre liegen in verschied enen Infotheken aus und werden 
auch von anderen Institutionen wie z.B. Integrationsfachdienst und Integrationsamt ver- 
teilt.    
 
Beide Publikationen sind ferner unter 
www.muenster.de/komm , dort unter Publikatio- 
nen, abzurufen. 
 
Die Vortragstätigkeit von Mitarbeitern/innen der Fü rsorgestelle im Gesundheitshaus 
wurde auch im Jahr 2005 fortgeführt. Es wurden zwei  Vorträge für alle Interessierten, 
insbesondere Menschen mit Behinderungen und Arbeitg eber, gehalten, in denen Un- 
terstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben vorgestellt 
wurden. Diese Vorträge werden seit 2002 1-2 mal jäh rlich im Gesundheitshaus ange- 
boten.  
 
Gelegentlich wird die Fürsorgestelle gebeten, in Sc hwerbehindertenversammlungen 
vor allem großer Betriebe die Arbeit der Fürsorgest elle vorzustellen. Dies war auch im 
Jahr 2005 bei 2 Schwerbehindertenversammlungen der Fall. Außerdem war die Für- 
sorgestelle in Vertretung des Integrationsamtes mit  einem Info-Stand bei den Gesund- 
heitstagen der Bezirksregierung Münster vertreten. 
 
 
 
4.  Zusammenfassung 
 
Das Jahr 2005 war gekennzeichnet durch die vielen B emühungen aller beteiligten Ak- 
teure, auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen Arb eitsplätze für behinderte Menschen 
zu schaffen und zu erhalten. Gleichwohl ist es aber  nicht gelungen, die Arbeitslosigkeit 
schwerbehinderter Menschen in Münster zu senken ode r wenigstens auf dem Niveau 
des Vorjahres zu halten. 
 
Wichtig ist angesichts der angespannten Arbeitsmark tlage auch in Zukunft eine enge 
Kooperation aller beteiligten Institutionen. Die Fü rsorgestelle hat im vergangenen Jahr 
insbesondere ihre Kooperation mit dem Integrationsf achdienst weiter ausgebaut – da-

12  
durch konnten in vielen Betrieben in einem Termin d ie Angebote beider Institutionen 
vorgestellt werden. 
 
Die Fürsorgestelle wird auch im Jahr 2006 weiterhin  gezielt auf Arbeitgeber zugehen 
und ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten vo rstellen. Ebenso wird die Arbeits- 
gruppe Integration in das Erwerbsleben der Kommissi on zur Förderung der Integration 
von Menschen mit Behinderungen ihre Besuche in Betr ieben und Verwaltungen fort- 
setzen.   
 
Darüber hinaus wird die Fürsorgestelle ihre Öffentl ichkeitsarbeit ausweiten und ihr An- 
gebot auch an neuen Orten vorstellen. U.a. wird im ersten Halbjahr 2006 monatlich 
abwechselnd mit dem Integrationsfachdienst ein Info rmationsstand in der Stadtbüche- 
rei Münster durchgeführt.   
.

Berichtsvorlage

1372 Zeichen

V/0096/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster  
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2005 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Bericht 
04.04.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
11.05.2006 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am 23.04.1980 
beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe zu berichten.  
 
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen (Öffentliche 
Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines Berichtswesens zur Be-
schäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
 
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der Arbeits-
losigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt 
der Stadt Münster im Jahr 2005. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin 
 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0096/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Leipholz/Frau  Rüter 
Ruf: 
492-5992 
492 5027 
E-Mail: 
Leipholz@stadt-muenster.de 
RueterD@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.02.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

09.03.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2006 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0096/2006
Typ
Vorlage
Datum
03.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37