0982/2018
„Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung“
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0982/2018 Freigabedatum 12.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff „Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung„ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Rahmen der städtischen Anpassung an den Klimawandel die neue freiwillige Maßnahme „Kölner Strategie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“. Der Aufwand beläuft sich auf insg. 3.854.500 Euro und wird zunächst für 5 Jahre (2018 bis 2022), jährlich mit 770.900 Euro, zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden bereits im HJ 2018 Transferaufwendungen in Höhe von 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen, bereitgestellt. Ebenso sind im Stellenplan zwei Stellen, 1 x E10 (66.900 Euro), 1 x E 11 (78.400 Euro) aufgenommen worden. Die Sachaufwendungen für diese beiden Stellen sind im HJ 2018 i.H.v. 25.600 Euro beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt budgetneutral zur Verfügung zu stellen. Die für die Maßnahme erforderlichen Aufwendungen sind für die HJ 2019 bis 2022 beim Haushalts- planentwurf für das HJ 2019 ff. im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, jährlich, wie folgt zu veranschlagen: 145.300 Euro Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen 600.000 Euro Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 25.600 Euro Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen Der Rat beauftragt die Umweltverwaltung, nach drei Jahren über den Erfolg des Programms im Rah- men einer Mitteilung zu berichten. Alternative: Der Rat lehnt die Förderung der „Kölner Strategie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ ab. Dabei verzichtet die Stadt Köln auf die Möglichkeit der Anpassung an den Klimawandel im Gebäudebestand und damit der Minderung sommerlicher Hitzeereignisse und der Prävention von Starkregenereignis- sen. Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme HJ 2018 = 770.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 bis 2022 p.a. a) Personalaufwendungen 145.300 € b) Sachaufwendungen etc. 625.600 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Strategiepapier grüne Dächer, Fassaden und Höfe 1. Zielsetzung: Die Anpassung an den Klimawandel ist mit dem Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ e r- folgreich initiiert word en. Die Projektergebnisse sind in Handlungsempfehlungen für die zukünftige, klimawandelangepasste Stadtentwicklung eingeflossen. Die Umweltverwaltung beabsichtigt, die E r- gebnisse zu aktualisieren und in einen größeren räumlichen Kontext zu stellen. Geplant ist eine Min- derung der Hitzeentwicklung in dicht bebauten, hoch versiegelten Gebieten. Durch die Steigerung der Verdunstungskühlung und dem gleichzeitigen Rückhalt von Niederschlagswasser vor Ort wird zudem Starkregenvorsorge betrieben. Geplant ist, in d iesem Sommer eine Förderung für die Bestandsgebäude zur Dach, - Fassaden,- und Hinterhofbegrünung aufzubauen und durch die finanzielle Unterstützung der Kölner Bürgerinnen und Bürger die Basis zu bilden, mehr Grün in der Stadt zu schaffen. 2. Ratsbeschluss „Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung“ Am 14.11.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, bis Anfang 2018 ein Konzept zur Begrünung von Fassaden und Dächern (bei Neubauten und geeigneten Bestandsgebäuden) und zur Entsiegelung vorhandener dauerhaft nicht genutzter Flächen vorzulegen. Das Konzept soll Be- standteil eines bis Anfang 2018 zu entwickelnden städtischen Entsiegelungs- und Begrünungspro- gramms sein. Zielsetzung ist es, auf Basis der Mitteilung der Verwaltung 1081/2017 (Bezug Mitteilung AN/3366/2016) „Anpassung an den Klimawandel – geeignete Maßnahmen“ für eine zeitnahe und 3 umfassende Dach- und Fassadenbegrünung der Gebäude in Köln sowie zur Förderung der Entsiege- lung im Bestand systematisch umzusetzen. Inhalt des Konzeptes ist: Zur Entwicklung einer tragfähigen und wirkungsvollen Strategie zur Dach- und Fassadenbegrünung sollen StEB, GAG, weitere Wohnungsbaugenossenschaften sowie mit Blick auf gewerblich genutzte Gebäude die IHK und HWK eingebunden werden. Darüber hinaus sind folgende Aspekte bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen: a) Über bereits bestehende Möglichkeiten, wie direkte Zuschüsse für Begrünungsmaßnah- men und reduzierte Niederschlagswassergebühren, sollen Bauherren und Hausbesitzer genauso umfassend informiert und beraten werden, wie über den Einsatz regenerativer Energien. b) Eine aktive Stadtentwicklung soll Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungsmaß- nahmen forcieren, z.B. durch Festsetzungen in der Bauleitplanung oder auch als ortsnahe ökologische Ausgleichsmaßnahmen. c) Beim Neubau und der Sanierung städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteige- nen und stadtnahen Betriebe sollen die Stadt Köln und die stadteigenen und –nahen Be- triebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. d) Gleichzeitig sind alle Möglichkeiten darzustellen, wie mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und geeigneten Beteiligungsformaten die Aufmerksamkeit für die Themen "Dachbegrünung" und „Fassadenbegrünung“ sowie „Entsiegelung“ auch im Verbund mit dem Einsatz regene- rativer Energien erreicht werden kann. Die Möglichkeiten sind über geeignete Kommunika- tionskanäle zu bewerben. e) Hauseigentümer sollen mittels Öffentlichkeitsarbeit aktiv auf die Klimaauswirkung durch den zunehmenden Trend der Versiegelung und Einschotterung von Vorgärten angespro- chen werden. Des Weiteren werden geeignete Maßnahmen getroffen, Niederschlagswas- sergebühren für bereits versiegelte, aber nicht gemeldete Flächen zu erheben. Kurze inhaltliche Auseinandersetzung zu den Punkten a) bis e) im Hinblick auf die Konzeptentwick- lung: zu a) Die Kölner Strategie „Grüne Dächer, Fassaden und Höfe“ entsteht vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel mit den beiden Schwerpunkten Hitzeentwicklung und Starkregen- prävention. Die Konzeption erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, damit die Beratung der Hausbesitzer zur Reduzierung der Niederschlagsgebühren gewährleis- tet ist. Der Einsatz regenerativer Energien ist kein Thema der Kölner Gründachstrategie. Das The- menfeld des Klimaschutzes und der Umsetzung der Maßnahmen zum Kölner Klimaschutzkonzept erfolgt federführend durch die Koordinierungsstelle V/7, siehe (Richtlinie des Förderprogramms „Alt- bausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen" 3520/2017). Eine Verschmelzung von Klimawandelanpassung und Klimaschutz ist nicht geplant. zu b) Zur Optimierung der Festsetzungen in der Bauleitplanung haben Gespräche mit dem Stad t- planungsamt (61) stattgefunden. Derzeit besteht die gängige Praxis, in Bebauungsplänen mit Flac h- dächern extensive Sedumgesellschaften mit einer Schichtdicke von etwa 8 bis maximal 15 cm festz u- setzen. Vor dem Hintergrund, eine effektive Hitze- und Starkregenvorsorge in Bebauungsplan- Gebie- ten zu gewährleisten und den Erfordernissen der Anpassung an den Klimawandel gerecht zu werden, sollte die bisherige Praxis überdacht werden. Ein unbewässertes, extensiv begrüntes Dach hat kaum Wasseraufnahmevermögen und kann eine klimatische Ausgleichsfunktion nicht erfüllen. Um eine entsprechende Verdunstungskühlung zu schaffen, sind andere Formen der Dach - und Fas- sadenbegrünung in der Planung zu berücksichtigen. Zu solchen Formen werden derzeit bei 61 Fes t- setzungsmöglichen geprüft. zu c) Die Kölner Strategie „Grüne Däch er, Fassaden und Höfe“ bedient die Zielgruppe private Hausbesitzer. Hier werden Begrünungs - und Entsiegelungsmaßnahmen im Gebäudebestand (bzw. bei Einzelbauvorhaben nach § 34 BauGB gefördert. 4 Dennoch sind städtische Gebäude vor dem Hintergrund der Anpassu ng an den Klimawandel und die möglichen Begrünungsmaßnahmen wichtige Eckpunkte außerhalb der geplanten Begrünungska m- pagne. Hierzu haben Gespräche mit der Gebäudewirtschaft ergeben, dass es aus technischer Sicht keine Einwände gibt, Dachbegrünungen bei der Umsetzung von Neubaumaßnahmen der Gebäud e- wirtschaft auf geeigneten Flächen zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der statischen Gegebenheiten der Dächer im Bestand wird eine Begrünung bei Sanierungen geprüft. Fassadenbegrünungen können im Einzelfall - entwurfsabhängig - geprüft werden. zu d) und e) Gemeinsam mit den StEB ist eine umfassende Öffentlichkeitskampagne geplant, um das Förderprogramm zu bewerben und für das Thema Anpassung an den Klimawandel zu sensibili- sieren. Geplant ist, begleitend zu der Erstellung der Förderrichtlinie einen Leitfaden zu erstellen, der Hauseigentümern, Bauwilligen und Landschaftsarchitekten aufzeigt, welche „grünen und blauen“ Minderungsmaßnahmen sie an ihrem Gebäude durchführen können und ihnen Impulse zum Handeln gibt. Aufbauend auf den Leitfaden werden gemeinsam mit den StEB die Entsiegelung von Höfen und die Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort beworben. Das Thema Klimaschutz mit der Nutzung regenerativer Energien fließt nicht in die Kampagne ein. 3. Kölner Strategie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe 3.1 Ziele der Förderung, Förderrichtlinie Durch eine Umfrage beim Deutschen Städtetag zu Beginn des Jahres 2018 konnten in die Konzepti- on der Kölner Strategie Erfahrungswerte aus anderen Städten einfließen. Die Stadt Köln unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe private Haus- und Hofflächen sowie gewerbliche Flächen zu begrünen und damit aufzuwerten. Sie gewährt im Rahmen des Programmes „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ nach Maßgabe der Förderrichtlinie Zuwendungen. Mit der Förderung von Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünungen soll im dicht besiedelten Stadtge- biet ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden. Die sommerliche Hitze- belastung wird verringert, die Staubbindung verbessert und die Verdunstungskühlung wird erhöht. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in entsiegelten, be- grünten Höfen wird ein Beitrag zum Rückhalt von Niederschlagswasser vor Ort, eine Steigerung der Verdunstungskühlung und die Schadensminderung von Starkregenereignissen geleistet. 3.2 Fördergebiete Ziel ist die Abmilderung von sommerlichen Hitzeereignissen. Besonders klimatisch belastete Wohn- gebiete gemäß der Planungshinweiskarte Hitze (rote und orange Gebiete), die zudem eine hohe bau- liche Dichte aufweisen, wurden ausgewählt. Da die Starkregengefahrenkarte zu kleinräumig ist, sollte sie nicht Grundlage der Förderungsvoraussetzung sein. In den Belastungsgebieten kann durch die Entsiegelung und Begrünung nicht genutzter Hinterhöfe und der Begrünung von Fassaden und Dächern nicht nur Niederschlagswasser bei sommerlichen Hitzeereignissen zur Verdunstungskühlung genutzt werden, sondern auch zusätzliche Umfeldverbes- serungen und Gebäudeoptimierungen geschaffen werden. Die Fördergebiete sind in der Anlage 1 der Richtlinie als Plan angefügt. 3.3 Eckpunkte Förderrichtlinie In die Kölner Förderrichtlinie gehen die Ergebnisse der Umfrage des Deutschen Städtetages zu Er- fahrungen in anderen Kommunen ein. Die Förderung beinhaltet Dach,- Fassaden,- und Hinterhofbegrünung Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen Antragsteller sind private Eigentümer, kleine Gewerbebetriebe, Vereine Schwerpunkt in stadtklimatischen Belastungsgebieten zur Hitze und Starkregenprävention 50% der förderfähigen Kosten werden gezahlt, 40€/ m² mit einer Höchstgrenze von 20.000€/ Grundstück 5 Soziale Komponente (Mietergärten, Vereine als Antragsteller,…) Abflussbeiwert bei der Dachbegrünung zentral für Niederschlagsrückhalt, Abflussbeiwert max. 0,3, Schichtdicke mind. 10cm Reduzierung Niederschlagsgebühr keine Asbest-/PVC-haltigen Dächer, keine Auflagen aus Bauleitplanungen 3.4 Informationskonzept / Öffentlichkeitskampagne / Leitfaden Die Umfrage beim Deutschen Städtetag zu Erfahrungen anderer Städte mit Begrünungsprogrammen hat deutlich gemacht, dass eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zentral für das Gelingen der Strate- gie ist. Es sollen Anreize für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Hier ist geplant, einen Wettbewerb „Mein schönster Hinterhof“ auszuloben, bzw. einen Workshop als „Tag des Grüns“ zu veranstalten. Begleitend zur Antragstellung findet eine Vor-Ort Bürger-Beratung statt. Eine Checkliste oder auch ein Förder-Lotse soll die Antragstellung erleichtern. Zudem dürfen die Hür- den für die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu hoch sein und die Informationsma- terialien sollten in verständlicher Sprache formuliert sein. Ein Leitfaden wird gemeinsam mit den StEB bis zum Sommer erstellt, um Hausbesitzer für die Kam- pagne zu sensibilisieren und um mögliche Maßnahmen zum Rückhalt von Niederschlagswasser und zur Steigerung der Verdunstungskühlung am eigenen Haus aufzuzeigen. Weitere Inhalte der Kampagne sind: Pressemitteilung, Mega-/ citylights, Internetauftritt, Roll ups… Geplant ist die Anwerbung von Multiplikatoren als Unterstützer, wie Bürgervereine und Bezirksämter. Möglich wäre auch ein „Werbeschreiben“ an die Hausbesitzer über den Grundsteuerbescheid 3.5 Personelle und finanzielle Aspekte Eine Stelle (Ingenieur/in Garten- und Landschaftsbau EG 10 TVöD) wird derzeit besetzt. Die Stellen- besetzung ist eine wichtige Voraussetzung für die Begrünungskampagne. Die bzw. der Stelleninha- ber/in wird Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Pflanzenwahl beraten und die Bauausführung vor Ort überprüfen. Zur administrativen Abwicklung der gewährten Förderungen ist eine Stelle (EG 11 TVöD) eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 145.300 Euro für die Jahre 2019 bis 2022 wer- den im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 ff. berücksichtigt. Der Transferaufwand für die Maßnahme beläuft sich in den Jahren 2018 bis 2022 auf insg. 3 Mio. Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden bereits im HJ 2018 Mittel in Höhe von 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, bereitgestellt. Die Transferaufwendungen für die Jahre 2019 bis 2022 werden beim Haushalts- planentwurf für das Jahr 2019 ff. berücksichtigt. Weiterhin sind die Sachkosten für die zwei neuen Arbeitsplätze i.H.v. 25.600 Euro p.a. für die Jahre 2019 bis 2022 beim Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 ff. im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, Teilplanzeile 16, sonstige ordent- liche Aufwendungen, zu veranschlagen. Nach drei Jahren erstellt die Umweltverwaltung einen Erfahrungsbericht über den Erfolg des Pro- gramms. Dabei werden auch die personellen und inhaltlichen Ausrichtungen überprüft. 2022 wird die Umweltverwaltung über den Erfolg der Maßnahme erneut berichten. Bei einer erfolgrei- chen Umsetzung ist beabsichtigt, die Maßnahme über das Jahr 2022 hinaus weiterzuführen. In die- sem Fall wird die Umweltverwaltung im Frühjahr 2022 eine neue Beschlussvorlage einreichen. 3.6 „Förderrichtlinie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ Richtlinie der Stadt Köln zur Dach- und Fassadenbegrünung, sowie zur Entsiegelung von Höfen „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ Die Stadt Köln unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe private Haus- und Hofflächen sowie gewerbliche Flächen zu begrünen und damit stadtklimatisch aufzuwerten. Sie ge- währt im Rahmen des Programmes „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ nach Maßgabe dieser Richt- 6 linie Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitra- gen. Zielsetzung Die Anpassung an den Klimawandel ist mit dem Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ er- folgreich eingeleitet worden. Die Projektergebnisse sind in Handlungsempfehlungen für die zukünfti- ge, klimawandelangepasste Stadtentwicklung eingeflossen. Mit der individuellen Förderung von Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünungen soll im dicht besie- delten Stadtgebiet ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden. Die som- merliche Hitzebelastung soll verringert, die Staubbindung verbessert und die Kühlleistung erhöht werden. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in begrünten Höfen wird ein Beitrag zur schadlosen Ableitung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen bzw. zur Grundwasserneubildung geleistet. Mit der Schaffung grüner Oasen und der Erschließung neuer Freiräume wird das Wohnumfeld attrak- tiver, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner wird gestärkt und ein sozialer (interkultureller und generationsübergreifender) Austausch zwischen den Nutzerinnen und Nutzern wird gefördert. Die Begrünungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie werden prioritär in den Stadtquartieren geför- dert, die nach der Planungshinweiskarte Hitze besonders von starker Überwärmung betroffen sind und eine hohe bauliche Dichte aufweisen. Private Hauseigentümer sollen ebenso wie kleine Unternehmen durch diese Förderrichtlinie ermutigt werden, mit Begrünungsmaßnahmen die Aufenthaltsqualität in ihrem Wohnumfeld zu steigern und das Kleinklima zu verbessern. Auch Organisationen und Initiativen mit gemeinnützigem Charakter können Förderanträge stellen, sofern eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vorliegt. 1. Gegenstand der Förderung 1.1. Die Förderung umfasst die Begrünung vo n Dachfl ä- chen, Fassaden, Mauern, Gebäudewänden und I n- nenhöfen, sowie die En t- siegelung von Freiflächen auf privaten und gewerbl i- chen Grundstücken im Geltungsbereich des Plans in Anlage 1. Der v.g. Plan ist Bestandteil dieser Richtlinie. Die Stadt Köln behält sich vor, -im Einzel- fall- eine Förderung über die in der Anlage 1 au s- gewiesenen Gebiete hi n- aus zu bewilligen. 1.2. Folgende Arbeiten werden gefördert: bei Dachbegrünungen (Flachdä- cher und weitere Dächer mit einer Neigung bis zu 15°) Aufbau der Vegetationstra g- schicht inklusive Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat, Ansaat oder Pflanzen bei Fassadenbegrünungen vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von ver- siegelnden Bodenbelägen, aber nicht die Fassadensa- nierung, die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch, Rankhilfen, bodengebunde- ne Fassadenbegrünungs- systeme und Pergolen, Pflanzen und Pflanzmaß- nahmen bei Innenhofbegrünungen vorbereitende Maßnahmen wie der genehmigungsfreie Abbruch von Mauern, Zäu- nen und Gebäuden, das Entfernen von versie- gelnden Bodenbelägen, die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch, Bepflanzungen und gärtne- rische Gestaltung von Flä- chen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen, das Schaffen oder Verbe s- sern von Zugängen, das Anlegen von Hochbe e- ten mit einer Mindestgrö ße von 0,8 m Länge, 0,4 m Breite und 0,3 m Höhe 1.3. Nebenkosten für Planung, Bauleitung und Prüfung für eine erforderliche fachliche Betreuung und/oder Ber a- tung durch eine anerkan n- te Fachkraft werden gefö r- dert, jedoch keine Verwa l- tungs- und Finanzierung s- kosten. Für die fachliche Bera-tung und Betreuung werden nur bis max. 10 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt 1.4. Bei in Eigenleistung e r- brachten, fachgerechten Arbeiten werden die Mat e- rialkosten, soweit sie nach Art und Umfang angeme s- sen sind, als förderf ähig anerkannt. Zu näheren Bestimmungen siehe 4.3.. 1.5. Nicht förderfähig sind au f- wändige gärtnerische A n- lagen, Skulpturen, Bru n- nen und ähnliches. Reine Instandsetzungen, Verä n- derungen an Ver- und Ent- sorgungsleitungen sowie gärtnerische Erneueru n- gen sind ebenf alls nicht förderfähig. 1.6. Pflege- und Unterha l- tungsmaßnahmen werden nicht gefördert, mit Au s- nahme der Fertigste l- lungspflege bei Dachb e- grünungen, sofern sie B e- standteil der beauftragten Dachbegrünung ist. 2. Voraussetzungen für eine Förderung 2.1. Gefördert werden n ur fre i- willige Maßnahmen. 2.2. Vor Bewilligung des Z u- schusses darf nicht mit den Begrünungsmaßna h- men begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Lei s- tungs- oder Lieferungsver- trages zu werten. Pl a- nungsarbeiten und Geneh- migungsverfahren sind ausgenommen. Darüber hinaus werden Begrünungen an bzw. im Umfeld bestehender G e- werbe-gebäude kleiner Unternehmen gefördert. Dies umfasst Unterne h- 8 men, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Ja h- resumsatz oder eine Ja h- resbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR aufweisen. 2.3. Bei Planung und Umse t- zung der Begrünung s- maßnahme sind ein wir t- schaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie die technische und ökolog i- sche Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu berücksic h- tigen. Die einschlägigen technisch-fachlichen Ma ß- gaben, bspw. DIN -Normen und Richtlinien der Fo r- schungsgesellschaft Lan d- schaftsentwicklung Lan d- schaftsbau e.V. (Dach - und Fassadenbegrünungs- Richtlinien), sind Maßstab für die Planung und U m- setzung der Maßnahmen. 2.4. Eine Zusammenlegung mehrerer Innenhofbere i- che kann sinnvoll sein. Die Herstellung eines Zugangs für die Öffentlichkeit ist nicht Bedingung für die Förderung, kann jedoch im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden. Bei B e- grünungen in Höfen über 250 m 2 ist ein mindestens klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. 2.5. Dachbegrünungen auf asbest- oder PVC- haltigen Dachabdeckungen werden nicht gefördert. Die Su b- stratschicht muss eine Mindesthöhe von 10 cm aufweisen und der A b- flussbeiwert Cs darf höchs- tens 0,3 betragen. 2.6. Werden bei den Maßna h- men Hölzer aus Wäldern außerhalb Deutschlands verwendet, müssen diese mindestens nach dem PEFC-Standard zertifiziert sein, alternativ FSC - Zertifikat. 2.7. Die geförderten Maßna h- men müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand g e- halten werden. 2.8. Die geförderte Maßnahm e darf nicht mietpreisste i- gernd auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. 2.9. Die Zuwendungsempfä n- gerin bzw. der Zuwe n- dungsempfänger hat eine mögliche Rechtsnachfo l- gerin bzw. einen mögl i- chen Rechtsnachfolger zur Anerkennung der mit der Bewilligung der Zuwe n- dung verbundenen Vo r- schriften vertraglich zu verpflichten und die Stadt Köln über die Rechtsnac h- folge unverzüglich zu u n- terrichten. Unabhängig hiervon haftet sie / er g e- samtschuldnerisch für e t- waige Rückzahlungsve r- pflichtungen. 3. Förderungsausschluss Diese Förderung ist ausg e- schlossen, wenn 3.1. die Begrünungsmaßna h- men in Bebauungs -plänen festgesetzt sind, als Aufl a- ge im Rahmen einer Ba u- genehmigung oder sonst i- ger baurechtlicher Vorg a- ben gefordert wurden oder sich als Ausgleichsve r- pflichtung aus der städt i- schen Baumschutzsatzung ergeben. Davon abwe i- chend ist die Förderung der Instandsetzung einer bestehenden Begrünung möglich, wenn das Mi n- destalter des begrünten Gebäudes / der begrünten Fläche 10 Jahre beträgt. 3.2. bauplanungsrechtliche oder bauordnungs - rechtliche Vors chriften der Durchführung der Ma ß- nahme entgegenstehen, 3.3. notwendige baurechtliche sowie sonstige Genehm i- gungen und Erlaubnisse nicht vorliegen, 3.4. die Maßnahmen nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurden, 3.5. andere Fördermittel (Da r- lehen oder Zuschüsse) für die geplanten Maßnahmen bereits eingesetzt wurden oder in Anspruch geno m- men werden können (ke i- ne Doppelförderung), 3.6. bereits vor Bewilligung durch die Stadt Köln mit der Maßnahme begonnen 9 wird (Ausnahme gemäß Ziffer 5.6), 3.7. die Gesamtkosten der Maßnahme unterhalb von 500 € liegen (Bagatel l- grenze). 4. Rechtsanspruch und Höhe der Förderung 4.1. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gegeben werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt, bzw. die zur Verfügung stehe n- den Mittel noch nicht au f- gebraucht sind. 4.2. Förderfähig sind die Ma ß- nahmen nach 1.2.. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% der als förderungsfähig ane r- kannten Kosten, höch s- tens jedoch 40,00 € je Quadratmeter gestalteter Dach-, Boden, - bzw. Wandfläche. Kosten, we l- che die genannte Höchs t- grenze überschreiten, werden nicht gefördert. 4.3. Bei in Eigenleistung e r- brachten, fachgerechten Arbeiten sind die Materia l- kosten mit 50% förderf ä- hig. In Eigenleistung e r- brachte Arbeitsstunden werden hingegen nic ht ge- fördert. Die Miete von sp e- ziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ist ebe n- falls förderfähig, die A n- schaffung jedoch nicht. 4.4. Der maximale Gesamtfö r- derbetrag pro Antragsteller pro Jahr beträgt grun d- sätzlich 20.000 €. Die För- derung der Maßnahme durch die Stadt Köln e r- setzt nicht eine gegeb e- nenfalls erforderliche Beur- teilung und Genehmigung der Maßnahme nach ö f- fentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschri f- ten (siehe 5.2). Mit der Förderung wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung und Ausführung übernommen. Die Veran t- wortung für die Prüfung der Eignung zum Beispiel der statischen Belastba r- keit der zu begrünenden Dachfläche, liegt beim Z u- wendungs-empfänger. 4.5. Die Stadt Köl n behält sich vor, besondere Model l- maßnahmen und Au s- nahmefälle im Rahmen i h- rer haushaltsmäßig zur Verfügung stehenden Mi t- tel zu fördern, auch wenn die Voraussetzungen nach dieser Richtlinie nicht e r- füllt werden. 5. Antragsstellung und Bewilligungs-verfahren 5.1. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen / Eige n- tümer, Eigentümergemei n- schaften sowie Erbbaub e- rechtigte. Auch Interessen- gruppen wie Vereine, B e- gegnungsstätten, Seni o- renheime usw. können An- träge stellen sofern eine Vollmacht des/der Grun d- stückseigentümerinnen und Grund - stückseigentümer vorliegt. Der gemeinnützige Ch a- rakter der Organisation sowie ein bürgerschaftl i- ches Engagement müssen klar erkennbar sein. 5.2. Der Antragsteller erklärt, dass er über alle notwe n- digen rechtlichen und technischen Genehmigu n- gen (beis pielsweise stat i- sche Nachweise, Au f- bruchgenehmigungen, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Altla s- tenprüfung usw.) verfügt (Eigenerklärung). Bei der Prüfung der Zuschussb e- willigung durch das U m- welt- und Verbrauche r- schutzamt wird keine Pr ü- fung der Sach - und Rechtslage durchgeführt. Der Antragsteller trägt die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die Durchführbarkeit der bean- tragten Maßnahme. Sollte die Maßnahme gegen Rechtsvorschriften verst o- ßen oder praktisch nicht durchführbar sein, kann die Zuw endung zurückg e- 10 fordert werden (Punkt 6). Anträge werden nur auf Plausibilität geprüft. 5.3. Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Fo r- mular mit den darin aufg e- führten Unterlagen beim Umwelt- und Verbraucher- schutzamt (siehe Punkt 9) einzureichen. Folgende Unterlagen sind dem A n- trag beizufügen: Lageplan oder eine aussagekräftige ma ß- stäbliche Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zwe i- felsfrei entnommen werden kann Kurzbeschreibung des Vorhabens eine detaillierte Ko s- tenaufstellung Nachweis über die E i- gentumsverhältnisse bzw. über die Berecht i- gung die Maßnahme an dem Objekt durchz u- führen 5.4. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Nach di e- ser Richtlinie eingegang e- ne Anträge werden grun d- sätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksich- tigt. Die Stadt behält sich vor, von dieser Regelung bei besonders förderwü r- digen Projekten abzuwe i- chen. 5.5. Nach Prüfung der eing e- reichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form e i- nes schriftlichen Besche i- des, der die maximale H ö- he des bewilligten Z u- schusses angibt. Dieser Zuschuss kann nachträ g- lich nicht erhöht werden. Die Möglichkeit zur Ina n- spruchnahme von Förde r- mitteln ist auf einen Zei t- raum von einem Jahr nach erfolgter Bewilligung b e- fristet. Eine Fristverläng e- rung kann beantragt we r- den. Ein Rech tsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. 5.6. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln auf Antrag dem Beginn der Maßna h- me vor Erteilung des B e- willigungsbescheides z u- stimmen. Daraus ist j e- doch kein Anspruch auf Bewilligung eines Z u- schusses abzuleiten. 5.7. Nach Abschluss der Ma ß- nahme ist die Zuwe n- dungsempfängerin / der Zuwendungs-empfänger verpflichtet, innerhalb von drei Monaten der Stadt Köln einen Nachweis über die durchgeführten Ma ß- nahmen und die entsta n- denen Kosten vorzulegen. Dazu ist eine unterschri e- bene Erklärung über die Kosten, die geleisteten A r- beiten und eine Fotod o- kumentation des Au s- gangs- und Endzustandes beizufügen. Die Zuwe n- dungs-empfängerin / der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle Rechnu n- gen und Auslagenbelege im Original 10 Jahre au f- zubewahren und auf Ve r- langen der Stadt jederzeit zur Prüfung vorzulegen. Bei einem Verstoß greift Punkt 6. Nach Überpr ü- fung dieser Nachweise und deren Anerkennung sowie gegebenenfalls e i- ner Ortsbesichtigung durch die Zuwendungsgeberin (Mitarbeiter der Stad t Köln bzw. hierzu von ihr beau f- tragter Dritter), wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschu s- ses erfolgt nur, wenn die Fördermaßnahme en t- sprechend den eingereic h- ten Unterlagen durchg e- führt worden ist oder die Bewilligungsstelle einer eventuellen Abänderung schriftlich zugestimmt hat. 5.8. Der Zuschuss wird nur an die beantragende Person auf das von ihr benannte Konto ausgezahlt. 6. Rückzahlung und Verzi n- sung Die Fördermittel sind auf A n- forderung der Stadt Köln i n- nerhalb eines Monats verzinst zurückzuzahlen, wenn die Z u- 11 wendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben e r- wirkt wurde oder gegen Bes t- immungen dieser Richtlinie verstoßen worden ist. Der E r- stattungs-anspruch ist mit se i- ner Entstehung fällig und wird von diesem Zeitpunkt an mit 5 Prozentpunkten über dem B a- siszinssatz verzinst. 7. Haftungsausschluss Die Stadt Köln haftet nicht für Schäden, die durch geförderte Begrünungsmaßnahmen en t- stehen. 8. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt am 01.08.2018 in Kraft und besitzt eine Laufzeit von 5 Jahren. Sie ist für die ab dem 01.08.2018 eingehenden Anträge anz u- wenden. Änderungen können jederzeit durch den Rat der Stadt Köln beschlossen we r- den. 9. Zuständige Stelle / A n- sprechpartner Der Antrag ist bei folgender Stelle einzureichen: Stadt Köln, Umwelt - und Ve r- braucherschutzamt, Willy - Brandt-Platz 2, 50679 Köln. Ansprechpartnerin bei der Stadt Köln ist Frau Wieczorrek Tel. (0221) 221 -25337.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0982/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.06.2018
- Erstellt
- 27.03.2018 15:28