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0982/2018

„Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 10.15

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

31542 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0982/2018 
Freigabedatum 
12.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
„Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und 
Fassadenbegrünung„ 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt im Rahmen der städtischen Anpassung an den Klimawandel die neue freiwillige 
Maßnahme „Kölner Strategie GRÜN hoch 3  Dächer | Fassaden | Höfe“. Der Aufwand beläuft sich auf 
insg. 3.854.500 Euro und wird zunächst für 5 Jahre (2018 bis 2022), jährlich mit 770.900 Euro, zur 
Verfügung gestellt. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme wurden bereits im HJ 2018 Transferaufwendungen in Höhe von 
600.000 Euro im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, bereitgestellt. Ebenso sind im Stellenplan zwei Stellen, 1 x E10 (66.900 Euro), 1 x 
E 11 (78.400 Euro) aufgenommen worden. Die Sachaufwendungen für diese beiden Stellen sind im 
HJ 2018 i.H.v. 25.600 Euro beim Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt budgetneutral zur 
Verfügung zu stellen. 
 
Die für die Maßnahme erforderlichen Aufwendungen sind für die HJ 2019 bis 2022 beim Haushalts-
planentwurf für das HJ 2019 ff. im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, jährlich, wie 
folgt zu veranschlagen: 
 
145.300 Euro  Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen 
600.000 Euro  Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
  25.600 Euro  Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
Der Rat beauftragt die Umweltverwaltung, nach drei Jahren über den Erfolg des Programms im Rah-
men einer Mitteilung zu berichten. 
 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt die Förderung der „Kölner Strategie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ ab. Dabei 
verzichtet die Stadt Köln auf die Möglichkeit der Anpassung an den Klimawandel im Gebäudebestand 
und damit der Minderung sommerlicher Hitzeereignisse und der Prävention von Starkregenereignis-
sen. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  HJ 2018 =  770.900 
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  2019 bis 2022 p.a.      
a) Personalaufwendungen    145.300 € 
b) Sachaufwendungen etc.     625.600 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Strategiepapier grüne Dächer, Fassaden und Höfe 
 
1. Zielsetzung: 
 
Die Anpassung an den Klimawandel ist mit dem Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ e r-
folgreich initiiert word en. Die Projektergebnisse sind in Handlungsempfehlungen für die zukünftige, 
klimawandelangepasste Stadtentwicklung eingeflossen. Die Umweltverwaltung beabsichtigt, die E r-
gebnisse zu aktualisieren und in einen größeren räumlichen Kontext zu stellen. Geplant  ist eine Min-
derung der Hitzeentwicklung in dicht bebauten, hoch versiegelten Gebieten. Durch die Steigerung der 
Verdunstungskühlung und dem gleichzeitigen Rückhalt von Niederschlagswasser vor Ort wird zudem 
Starkregenvorsorge betrieben.  
Geplant ist, in d iesem Sommer eine Förderung für die Bestandsgebäude zur Dach, - Fassaden,- und 
Hinterhofbegrünung aufzubauen und durch die finanzielle Unterstützung der Kölner Bürgerinnen und 
Bürger die Basis zu bilden, mehr Grün in der Stadt zu schaffen. 
 
2. Ratsbeschluss „Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive 
für Dach- und Fassadenbegrünung“ 
 
Am 14.11.2017 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, bis Anfang 2018 ein Konzept 
zur Begrünung von Fassaden und Dächern (bei Neubauten und geeigneten Bestandsgebäuden) und 
zur Entsiegelung vorhandener dauerhaft nicht genutzter Flächen vorzulegen. Das Konzept soll Be-
standteil eines bis Anfang 2018 zu entwickelnden städtischen Entsiegelungs- und Begrünungspro-
gramms sein. 
Zielsetzung ist es, auf Basis der Mitteilung der Verwaltung 1081/2017 (Bezug Mitteilung 
AN/3366/2016) „Anpassung an den Klimawandel – geeignete Maßnahmen“ für eine zeitnahe und

3 
umfassende Dach- und Fassadenbegrünung der Gebäude in Köln sowie zur Förderung der Entsiege-
lung im Bestand systematisch umzusetzen. 
 
Inhalt des Konzeptes ist: 
Zur Entwicklung einer tragfähigen und wirkungsvollen Strategie zur Dach- und Fassadenbegrünung 
sollen StEB, GAG, weitere Wohnungsbaugenossenschaften sowie mit Blick auf gewerblich genutzte 
Gebäude die IHK und HWK eingebunden werden. 
 
Darüber hinaus sind folgende Aspekte bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen:  
 
a)      Über bereits bestehende Möglichkeiten, wie direkte Zuschüsse für Begrünungsmaßnah-
men und reduzierte Niederschlagswassergebühren, sollen Bauherren und Hausbesitzer 
genauso umfassend informiert und beraten werden, wie über den Einsatz regenerativer 
Energien. 
b) Eine aktive Stadtentwicklung soll Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungsmaß-
nahmen forcieren, z.B. durch Festsetzungen in der Bauleitplanung oder auch als ortsnahe 
ökologische Ausgleichsmaßnahmen. 
c) Beim Neubau und der Sanierung städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteige-
nen und stadtnahen Betriebe sollen die Stadt Köln und die stadteigenen und –nahen Be-
triebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. 
d) Gleichzeitig sind alle Möglichkeiten darzustellen, wie mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und 
geeigneten Beteiligungsformaten die Aufmerksamkeit für die Themen "Dachbegrünung" 
und „Fassadenbegrünung“ sowie „Entsiegelung“ auch im Verbund mit dem Einsatz regene-
rativer Energien erreicht werden kann. Die Möglichkeiten sind über geeignete Kommunika-
tionskanäle zu bewerben. 
e) Hauseigentümer sollen mittels Öffentlichkeitsarbeit aktiv auf die Klimaauswirkung durch 
den zunehmenden Trend der Versiegelung und Einschotterung von Vorgärten angespro-
chen werden. Des Weiteren werden geeignete Maßnahmen getroffen, Niederschlagswas-
sergebühren für bereits versiegelte, aber nicht gemeldete Flächen zu erheben. 
Kurze inhaltliche Auseinandersetzung zu den Punkten a) bis e) im Hinblick auf die Konzeptentwick-
lung: 
 
zu a) Die Kölner Strategie „Grüne Dächer, Fassaden und Höfe“ entsteht vor dem Hintergrund der 
Anpassung an den Klimawandel mit den beiden Schwerpunkten Hitzeentwicklung und Starkregen-
prävention. Die Konzeption erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben 
Köln, damit die Beratung der Hausbesitzer zur Reduzierung der Niederschlagsgebühren gewährleis-
tet ist. Der Einsatz regenerativer Energien ist kein Thema der Kölner Gründachstrategie. Das The-
menfeld des Klimaschutzes und der Umsetzung der Maßnahmen zum Kölner Klimaschutzkonzept 
erfolgt federführend durch die Koordinierungsstelle V/7, siehe (Richtlinie des Förderprogramms „Alt-
bausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen" 3520/2017). Eine Verschmelzung 
von Klimawandelanpassung und Klimaschutz ist nicht geplant.  
 
zu b)  Zur Optimierung der Festsetzungen in der Bauleitplanung haben Gespräche mit dem Stad t-
planungsamt (61) stattgefunden. Derzeit besteht die  gängige Praxis, in Bebauungsplänen mit Flac h-
dächern extensive Sedumgesellschaften mit einer Schichtdicke von etwa 8 bis maximal 15 cm festz u-
setzen. Vor dem Hintergrund, eine effektive Hitze- und Starkregenvorsorge in Bebauungsplan- Gebie-
ten zu gewährleisten und den Erfordernissen der Anpassung an den Klimawandel gerecht zu werden, 
sollte die bisherige Praxis überdacht werden. Ein unbewässertes, extensiv begrüntes Dach hat kaum 
Wasseraufnahmevermögen und kann eine klimatische Ausgleichsfunktion nicht erfüllen. 
Um eine entsprechende Verdunstungskühlung zu schaffen, sind andere Formen der Dach - und Fas-
sadenbegrünung in der Planung zu berücksichtigen. Zu solchen Formen werden derzeit bei 61 Fes t-
setzungsmöglichen geprüft. 
 
zu c)  Die Kölner Strategie „Grüne Däch er, Fassaden und Höfe“ bedient die Zielgruppe private 
Hausbesitzer. Hier werden Begrünungs - und Entsiegelungsmaßnahmen im Gebäudebestand (bzw. 
bei Einzelbauvorhaben nach § 34 BauGB gefördert.

4 
Dennoch sind städtische Gebäude vor dem Hintergrund der Anpassu ng an den Klimawandel und die 
möglichen Begrünungsmaßnahmen wichtige Eckpunkte außerhalb der geplanten Begrünungska m-
pagne. Hierzu haben Gespräche mit der Gebäudewirtschaft ergeben, dass es aus technischer Sicht 
keine Einwände gibt, Dachbegrünungen bei der Umsetzung von Neubaumaßnahmen der Gebäud e-
wirtschaft auf geeigneten Flächen zu berücksichtigen. 
Unter Berücksichtigung der statischen Gegebenheiten der Dächer im Bestand wird eine Begrünung 
bei Sanierungen geprüft. Fassadenbegrünungen können im Einzelfall - entwurfsabhängig - geprüft 
werden. 
 
zu d) und e) Gemeinsam mit den StEB ist eine umfassende Öffentlichkeitskampagne geplant, um 
das Förderprogramm zu bewerben und für das Thema Anpassung an den Klimawandel zu sensibili-
sieren. Geplant ist, begleitend zu der Erstellung der Förderrichtlinie einen Leitfaden zu erstellen, der 
Hauseigentümern, Bauwilligen und Landschaftsarchitekten aufzeigt, welche „grünen und blauen“ 
Minderungsmaßnahmen sie an ihrem Gebäude durchführen können und ihnen Impulse zum Handeln 
gibt. 
Aufbauend auf den Leitfaden werden gemeinsam mit den StEB die Entsiegelung von Höfen und die 
Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort beworben. 
Das Thema Klimaschutz mit der Nutzung regenerativer Energien fließt nicht in die Kampagne ein. 
 
 
3. Kölner Strategie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe 
 
3.1 Ziele der Förderung, Förderrichtlinie 
Durch eine Umfrage beim Deutschen Städtetag zu Beginn des Jahres 2018 konnten in die Konzepti-
on der Kölner Strategie Erfahrungswerte aus anderen Städten einfließen. Die Stadt Köln unterstützt 
die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe private Haus- und Hofflächen sowie 
gewerbliche Flächen zu begrünen und damit aufzuwerten. Sie gewährt im Rahmen des Programmes 
„GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ nach Maßgabe der Förderrichtlinie Zuwendungen. 
Mit der Förderung von Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünungen soll im dicht besiedelten Stadtge-
biet ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden. Die sommerliche Hitze-
belastung wird verringert, die Staubbindung verbessert und die Verdunstungskühlung wird erhöht. 
Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in entsiegelten, be-
grünten Höfen wird ein Beitrag zum Rückhalt von Niederschlagswasser vor Ort, eine Steigerung der 
Verdunstungskühlung und die Schadensminderung von Starkregenereignissen geleistet. 
 
3.2 Fördergebiete 
Ziel ist die Abmilderung von sommerlichen Hitzeereignissen. Besonders klimatisch belastete Wohn-
gebiete gemäß der Planungshinweiskarte Hitze (rote und orange Gebiete), die zudem eine hohe bau-
liche Dichte aufweisen, wurden ausgewählt. Da die Starkregengefahrenkarte zu kleinräumig ist, sollte 
sie nicht Grundlage der Förderungsvoraussetzung sein. 
In den Belastungsgebieten kann durch die Entsiegelung und Begrünung nicht genutzter Hinterhöfe 
und der Begrünung von Fassaden und Dächern nicht nur Niederschlagswasser bei sommerlichen 
Hitzeereignissen zur Verdunstungskühlung genutzt werden, sondern auch zusätzliche Umfeldverbes-
serungen und Gebäudeoptimierungen geschaffen werden.  
Die Fördergebiete sind in der Anlage 1 der Richtlinie als Plan angefügt. 
 
3.3 Eckpunkte Förderrichtlinie 
In die Kölner Förderrichtlinie gehen die Ergebnisse der Umfrage des Deutschen Städtetages zu Er-
fahrungen in anderen Kommunen ein.  
 
 Die Förderung beinhaltet Dach,- Fassaden,- und Hinterhofbegrünung 
 Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen 
 Antragsteller sind private Eigentümer, kleine Gewerbebetriebe, Vereine 
 Schwerpunkt in stadtklimatischen Belastungsgebieten zur Hitze und Starkregenprävention 
 50% der förderfähigen Kosten werden gezahlt, 40€/ m² mit einer Höchstgrenze von 20.000€/ 
Grundstück

5 
 Soziale Komponente (Mietergärten, Vereine als Antragsteller,…) 
 Abflussbeiwert bei der Dachbegrünung zentral für Niederschlagsrückhalt, Abflussbeiwert max. 
0,3, Schichtdicke mind. 10cm 
 Reduzierung Niederschlagsgebühr 
 keine Asbest-/PVC-haltigen Dächer, keine Auflagen aus Bauleitplanungen 
 
3.4 Informationskonzept / Öffentlichkeitskampagne / Leitfaden 
Die Umfrage beim Deutschen Städtetag zu Erfahrungen anderer Städte mit Begrünungsprogrammen 
hat deutlich gemacht, dass eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zentral für das Gelingen der Strate-
gie ist. Es sollen Anreize für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Hier ist geplant, einen 
Wettbewerb „Mein schönster Hinterhof“ auszuloben, bzw. einen Workshop als „Tag des Grüns“ zu 
veranstalten. Begleitend zur Antragstellung findet eine Vor-Ort Bürger-Beratung statt.  
Eine Checkliste oder auch ein Förder-Lotse soll die Antragstellung erleichtern. Zudem dürfen die Hür-
den für die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu hoch sein und die Informationsma-
terialien sollten in verständlicher Sprache formuliert sein. 
Ein Leitfaden wird gemeinsam mit den StEB bis zum Sommer erstellt, um Hausbesitzer für die Kam-
pagne zu sensibilisieren und um mögliche Maßnahmen zum Rückhalt von Niederschlagswasser und 
zur Steigerung der Verdunstungskühlung am eigenen Haus aufzuzeigen.  
Weitere Inhalte der Kampagne sind: Pressemitteilung, Mega-/ citylights, Internetauftritt, Roll ups… 
Geplant ist die Anwerbung von Multiplikatoren als Unterstützer, wie Bürgervereine und Bezirksämter. 
Möglich wäre auch ein „Werbeschreiben“ an die Hausbesitzer über den Grundsteuerbescheid 
 
3.5 Personelle und finanzielle Aspekte 
Eine Stelle (Ingenieur/in Garten- und Landschaftsbau EG 10 TVöD) wird derzeit besetzt. Die Stellen-
besetzung ist eine wichtige Voraussetzung für die Begrünungskampagne. Die bzw. der Stelleninha-
ber/in wird Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Pflanzenwahl beraten und die Bauausführung vor 
Ort überprüfen. Zur administrativen Abwicklung der gewährten Förderungen ist eine Stelle (EG 11 
TVöD) eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 145.300 Euro für die Jahre 2019 bis 2022 wer-
den im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 ff. berücksichtigt. 
 
Der Transferaufwand für die Maßnahme beläuft sich in den Jahren 2018 bis 2022 auf insg. 3 Mio. 
Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden bereits im HJ 2018 Mittel in Höhe von 600.000 Euro 
im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen, bereitgestellt. Die Transferaufwendungen für die Jahre 2019 bis 2022 werden beim Haushalts-
planentwurf für das Jahr 2019 ff. berücksichtigt. Weiterhin sind die Sachkosten für die zwei neuen 
Arbeitsplätze i.H.v. 25.600 Euro p.a.  für die Jahre 2019 bis 2022 beim Haushaltsplanentwurf für das 
Jahr 2019 ff. im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, Teilplanzeile 16, sonstige ordent-
liche Aufwendungen, zu veranschlagen. 
 
Nach drei Jahren erstellt die Umweltverwaltung einen Erfahrungsbericht über den Erfolg des Pro-
gramms. Dabei werden auch die personellen und inhaltlichen Ausrichtungen überprüft. 
 
2022 wird die Umweltverwaltung über den Erfolg der Maßnahme erneut berichten. Bei einer erfolgrei-
chen Umsetzung ist beabsichtigt, die Maßnahme über das Jahr 2022 hinaus weiterzuführen. In die-
sem Fall wird die Umweltverwaltung im Frühjahr 2022 eine neue Beschlussvorlage einreichen. 
 
3.6 „Förderrichtlinie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ 
 
Richtlinie der Stadt Köln zur Dach- und Fassadenbegrünung, sowie zur Entsiegelung von 
Höfen 
„GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ 
Die Stadt Köln unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe private Haus- 
und Hofflächen sowie gewerbliche Flächen zu begrünen und damit stadtklimatisch aufzuwerten. Sie ge-
währt im Rahmen des Programmes „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ nach Maßgabe dieser Richt-

6 
linie Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitra-
gen. 
 
Zielsetzung 
Die Anpassung an den Klimawandel ist mit dem Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ er-
folgreich eingeleitet worden. Die Projektergebnisse sind in Handlungsempfehlungen für die zukünfti-
ge, klimawandelangepasste Stadtentwicklung eingeflossen.  
Mit der individuellen Förderung von Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünungen soll im dicht besie-
delten Stadtgebiet ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden. Die som-
merliche Hitzebelastung soll verringert, die Staubbindung verbessert und die Kühlleistung erhöht 
werden.  
Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in begrünten Höfen 
wird ein Beitrag zur schadlosen Ableitung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen bzw. 
zur Grundwasserneubildung geleistet. 
 
Mit der Schaffung grüner Oasen und der Erschließung neuer Freiräume wird das Wohnumfeld attrak-
tiver, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner wird gestärkt und 
ein sozialer (interkultureller und generationsübergreifender) Austausch zwischen den Nutzerinnen 
und Nutzern wird gefördert. 
Die Begrünungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie werden prioritär in den Stadtquartieren geför-
dert, die nach der Planungshinweiskarte Hitze besonders von starker Überwärmung betroffen sind 
und eine hohe bauliche Dichte aufweisen. 
Private Hauseigentümer sollen ebenso wie kleine Unternehmen durch diese Förderrichtlinie ermutigt 
werden, mit Begrünungsmaßnahmen die Aufenthaltsqualität in ihrem Wohnumfeld zu steigern und 
das Kleinklima zu verbessern. Auch Organisationen und Initiativen mit gemeinnützigem Charakter 
können Förderanträge stellen, sofern eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümerinnen und 
Grundstückseigentümer vorliegt.

1. Gegenstand der Förderung 
1.1. Die Förderung umfasst die 
Begrünung vo n Dachfl ä-
chen, Fassaden, Mauern, 
Gebäudewänden und I n-
nenhöfen, sowie die En t-
siegelung von Freiflächen 
auf privaten und gewerbl i-
chen Grundstücken im 
Geltungsbereich des Plans 
in Anlage 1. Der v.g. Plan 
ist Bestandteil dieser 
Richtlinie. Die Stadt Köln 
behält sich vor, -im Einzel-
fall- eine Förderung über 
die in der Anlage 1 au s-
gewiesenen Gebiete hi n-
aus zu bewilligen. 
1.2. Folgende Arbeiten werden 
gefördert: 
bei Dachbegrünungen (Flachdä-
cher und weitere Dächer mit 
einer Neigung bis zu 15°) 
 Aufbau der Vegetationstra g-
schicht inklusive 
Schutzvlies, Filtermatte, 
Drainschicht und Substrat, 
Ansaat oder Pflanzen  
bei Fassadenbegrünungen 
 vorbereitende Maßnahmen 
wie das Entfernen von ver-
siegelnden Bodenbelägen, 
aber nicht die Fassadensa-
nierung, 
 die Bodenaufbereitung bzw. 
der Bodenaustausch, 
 Rankhilfen, bodengebunde-
ne  Fassadenbegrünungs-
systeme und Pergolen, 
 Pflanzen und Pflanzmaß-
nahmen  
bei Innenhofbegrünungen 
 vorbereitende Maßnahmen 
wie der genehmigungsfreie 
Abbruch von Mauern, Zäu-
nen und Gebäuden, 
 das Entfernen von versie-
gelnden Bodenbelägen, 
 die Bodenaufbereitung bzw. 
der Bodenaustausch, 
 Bepflanzungen und gärtne-
rische Gestaltung von Flä-
chen, Mauern und Zäunen 
einschließlich Rankhilfen, 
 das Schaffen oder Verbe s-
sern von Zugängen, 
 das Anlegen von Hochbe e-
ten mit einer Mindestgrö ße 
von 0,8 m Länge, 0,4 m 
Breite und 0,3 m Höhe 
 
1.3. Nebenkosten für Planung, 
Bauleitung und Prüfung für 
eine erforderliche fachliche 
Betreuung und/oder Ber a-
tung durch eine anerkan n-
te Fachkraft werden gefö r-
dert, jedoch keine Verwa l-
tungs- und Finanzierung s-
kosten. Für die fachliche 
Bera-tung und Betreuung 
werden nur bis max.  
10 % der Gesamtkosten 
als förderfähig anerkannt 
1.4. Bei in Eigenleistung e r-
brachten, fachgerechten 
Arbeiten werden die Mat e-
rialkosten, soweit sie nach 
Art und Umfang angeme s-
sen sind, als förderf ähig 
anerkannt. Zu näheren 
Bestimmungen siehe 4.3.. 
1.5. Nicht förderfähig sind au f-
wändige gärtnerische A n-
lagen, Skulpturen, Bru n-
nen und ähnliches. Reine 
Instandsetzungen, Verä n-
derungen an Ver- und Ent-
sorgungsleitungen sowie 
gärtnerische Erneueru n-
gen sind ebenf alls nicht 
förderfähig. 
1.6. Pflege- und Unterha l-
tungsmaßnahmen werden 
nicht gefördert, mit Au s-
nahme der Fertigste l-
lungspflege bei Dachb e-
grünungen, sofern sie B e-
standteil der beauftragten 
Dachbegrünung ist. 
 
2. Voraussetzungen für eine 
Förderung 
2.1. Gefördert werden n ur fre i-
willige Maßnahmen. 
2.2. Vor Bewilligung des Z u-
schusses darf nicht mit 
den Begrünungsmaßna h-
men begonnen werden. 
Als Beginn ist bereits der 
Abschluss eines Lei s-
tungs- oder Lieferungsver-
trages zu werten. Pl a-
nungsarbeiten und Geneh-
migungsverfahren sind 
ausgenommen.  
Darüber hinaus werden 
Begrünungen an bzw. im 
Umfeld bestehender G e-
werbe-gebäude kleiner 
Unternehmen gefördert. 
Dies umfasst Unterne h-

8 
men, die weniger als 50 
Mitarbeiter und einen Ja h-
resumsatz oder eine Ja h-
resbilanzsumme von 
höchstens 10 Mio. EUR 
aufweisen. 
2.3. Bei Planung und Umse t-
zung der Begrünung s-
maßnahme sind ein wir t-
schaftlicher und sparsamer 
Mitteleinsatz sowie die 
technische und ökolog i-
sche Sinnhaftigkeit der 
Maßnahme zu berücksic h-
tigen. Die einschlägigen 
technisch-fachlichen Ma ß-
gaben, bspw. DIN -Normen 
und Richtlinien der Fo r-
schungsgesellschaft Lan d-
schaftsentwicklung Lan d-
schaftsbau e.V. (Dach - 
und Fassadenbegrünungs-
Richtlinien), sind Maßstab 
für die Planung und U m-
setzung der Maßnahmen. 
2.4. Eine Zusammenlegung 
mehrerer Innenhofbere i-
che kann sinnvoll sein. Die 
Herstellung eines Zugangs 
für die Öffentlichkeit ist 
nicht Bedingung für die 
Förderung, kann jedoch im 
Rahmen dieser Richtlinie 
gefördert werden. Bei B e-
grünungen in Höfen über 
250 m 2 ist ein mindestens 
klein- bis mittelkroniger 
Laubbaum zu pflanzen. 
2.5. Dachbegrünungen auf 
asbest- oder PVC- haltigen 
Dachabdeckungen werden 
nicht gefördert. Die Su b-
stratschicht muss eine 
Mindesthöhe von 10 cm 
aufweisen und der A b-
flussbeiwert Cs darf höchs-
tens 0,3 betragen. 
2.6. Werden bei den Maßna h-
men Hölzer aus Wäldern 
außerhalb Deutschlands 
verwendet, müssen diese 
mindestens nach dem 
PEFC-Standard zertifiziert 
sein, alternativ FSC -
Zertifikat. 
2.7. Die geförderten Maßna h-
men müssen mindestens 
10 Jahre ab Fertigstellung 
in gepflegtem Zustand g e-
halten werden.  
2.8. Die geförderte Maßnahm e 
darf nicht mietpreisste i-
gernd auf Mieterinnen und 
Mieter umgelegt werden. 
2.9. Die Zuwendungsempfä n-
gerin bzw. der Zuwe n-
dungsempfänger hat eine 
mögliche Rechtsnachfo l-
gerin bzw. einen mögl i-
chen Rechtsnachfolger zur 
Anerkennung der mit der 
Bewilligung der Zuwe n-
dung verbundenen Vo r-
schriften vertraglich zu 
verpflichten und die Stadt 
Köln über die Rechtsnac h-
folge unverzüglich zu u n-
terrichten. Unabhängig 
hiervon haftet sie / er g e-
samtschuldnerisch für e t-
waige Rückzahlungsve r-
pflichtungen.  
 
3. Förderungsausschluss 
Diese Förderung ist ausg e-
schlossen, wenn 
3.1. die Begrünungsmaßna h-
men in Bebauungs -plänen 
festgesetzt sind, als Aufl a-
ge im Rahmen einer Ba u-
genehmigung oder sonst i-
ger baurechtlicher Vorg a-
ben gefordert wurden oder 
sich als Ausgleichsve r-
pflichtung aus der städt i-
schen Baumschutzsatzung 
ergeben. Davon abwe i-
chend ist die Förderung 
der Instandsetzung einer 
bestehenden Begrünung 
möglich, wenn das Mi n-
destalter des begrünten 
Gebäudes / der begrünten 
Fläche 10 Jahre beträgt. 
3.2. bauplanungsrechtliche 
oder bauordnungs -
rechtliche Vors chriften der 
Durchführung der Ma ß-
nahme entgegenstehen, 
3.3. notwendige baurechtliche 
sowie sonstige Genehm i-
gungen und Erlaubnisse 
nicht vorliegen, 
3.4. die Maßnahmen nicht 
sach- und fachgerecht 
ausgeführt wurden, 
3.5. andere Fördermittel (Da r-
lehen oder Zuschüsse) für 
die geplanten Maßnahmen 
bereits eingesetzt wurden 
oder in Anspruch geno m-
men werden können (ke i-
ne Doppelförderung), 
3.6. bereits vor Bewilligung 
durch die Stadt Köln mit 
der Maßnahme begonnen

9 
wird (Ausnahme gemäß 
Ziffer 5.6), 
3.7. die Gesamtkosten der 
Maßnahme unterhalb  von 
500 € liegen (Bagatel l-
grenze). 
 
4. Rechtsanspruch und 
Höhe der Förderung 
4.1. Ein Rechtsanspruch auf 
Förderung besteht nicht. 
Zuschüsse können nur 
gegeben werden, soweit 
es die Haushaltslage der 
Stadt Köln zulässt, bzw. 
die zur Verfügung stehe n-
den Mittel noch  nicht au f-
gebraucht sind. 
4.2. Förderfähig sind die Ma ß-
nahmen nach 1.2.. Die 
Förderung erfolgt in Form 
eines Zuschusses. Der 
Zuschuss beträgt 50% der 
als förderungsfähig ane r-
kannten Kosten, höch s-
tens jedoch 40,00 € je 
Quadratmeter gestalteter 
Dach-, Boden, - bzw. 
Wandfläche. Kosten, we l-
che die genannte Höchs t-
grenze überschreiten, 
werden nicht gefördert. 
4.3. Bei in Eigenleistung e r-
brachten, fachgerechten 
Arbeiten sind die Materia l-
kosten mit 50% förderf ä-
hig. In Eigenleistung e r-
brachte Arbeitsstunden 
werden hingegen nic ht ge-
fördert. Die Miete von sp e-
ziellem Werkzeug und von 
Arbeitsgeräten ist ebe n-
falls förderfähig, die A n-
schaffung jedoch nicht.  
4.4. Der maximale Gesamtfö r-
derbetrag pro Antragsteller 
pro Jahr beträgt grun d-
sätzlich 20.000 €.  Die För-
derung der Maßnahme 
durch die Stadt Köln e r-
setzt nicht eine gegeb e-
nenfalls erforderliche Beur-
teilung und Genehmigung 
der Maßnahme nach ö f-
fentlich-rechtlichen oder 
privatrechtlichen Vorschri f-
ten (siehe 5.2). Mit der 
Förderung wird auch keine 
Verantwortung für die 
technische Richtigkeit der 
Planung und Ausführung 
übernommen. Die Veran t-
wortung für die Prüfung 
der Eignung zum Beispiel 
der statischen Belastba r-
keit der zu begrünenden 
Dachfläche, liegt beim Z u-
wendungs-empfänger. 
4.5. Die Stadt Köl n behält sich 
vor, besondere Model l-
maßnahmen und Au s-
nahmefälle im Rahmen i h-
rer haushaltsmäßig zur 
Verfügung stehenden Mi t-
tel zu fördern, auch wenn 
die Voraussetzungen nach 
dieser Richtlinie nicht e r-
füllt werden. 
 
5. Antragsstellung und 
Bewilligungs-verfahren 
5.1. Antragsberechtigt sind 
Eigentümerinnen / Eige n-
tümer, Eigentümergemei n-
schaften sowie Erbbaub e-
rechtigte. Auch Interessen-
gruppen wie Vereine, B e-
gegnungsstätten, Seni o-
renheime usw. können An-
träge stellen sofern eine 
Vollmacht des/der Grun d-
stückseigentümerinnen 
und Grund -
stückseigentümer vorliegt. 
Der gemeinnützige Ch a-
rakter der Organisation 
sowie ein bürgerschaftl i-
ches Engagement müssen 
klar erkennbar sein. 
5.2. Der Antragsteller erklärt, 
dass er über alle notwe n-
digen rechtlichen und 
technischen Genehmigu n-
gen (beis pielsweise stat i-
sche Nachweise, Au f-
bruchgenehmigungen, 
denkmalschutzrechtliche 
Genehmigungen, Altla s-
tenprüfung usw.) verfügt 
(Eigenerklärung). Bei der 
Prüfung der Zuschussb e-
willigung durch das U m-
welt- und Verbrauche r-
schutzamt wird keine Pr ü-
fung der Sach - und 
Rechtslage durchgeführt. 
Der Antragsteller trägt die 
rechtliche und tatsächliche 
Verantwortung für die 
Durchführbarkeit der bean-
tragten Maßnahme. Sollte 
die Maßnahme gegen 
Rechtsvorschriften verst o-
ßen oder praktisch nicht 
durchführbar sein, kann 
die Zuw endung zurückg e-

10 
fordert werden (Punkt 6). 
Anträge werden nur auf 
Plausibilität geprüft.  
5.3. Der Antrag ist auf dem 
dafür vorgesehenen Fo r-
mular mit den darin aufg e-
führten Unterlagen beim 
Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt (siehe Punkt 9) 
einzureichen. Folgende 
Unterlagen sind dem A n-
trag beizufügen: 
 Lageplan oder eine 
aussagekräftige ma ß-
stäbliche Skizze, aus 
dem die Fläche für die 
Begrünungsmaßnahme 
mit Maßangaben zwe i-
felsfrei entnommen 
werden kann 
 Kurzbeschreibung des 
Vorhabens 
 eine detaillierte Ko s-
tenaufstellung 
 Nachweis über die E i-
gentumsverhältnisse 
bzw. über die Berecht i-
gung die Maßnahme an 
dem Objekt durchz u-
führen 
 
5.4. Anträge können ganzjährig 
gestellt werden. Nach di e-
ser Richtlinie eingegang e-
ne Anträge werden grun d-
sätzlich in der Reihenfolge 
ihres Eingangs berücksich-
tigt. Die Stadt behält sich 
vor, von dieser Regelung 
bei besonders förderwü r-
digen Projekten abzuwe i-
chen. 
5.5. Nach Prüfung der eing e-
reichten Unterlagen erfolgt 
die Bewilligung in Form e i-
nes schriftlichen Besche i-
des, der die maximale H ö-
he des bewilligten Z u-
schusses angibt. Dieser 
Zuschuss kann nachträ g-
lich nicht erhöht werden. 
Die Möglichkeit zur Ina n-
spruchnahme von Förde r-
mitteln ist auf einen Zei t-
raum von einem Jahr nach 
erfolgter Bewilligung b e-
fristet. Eine Fristverläng e-
rung kann beantragt we r-
den. Ein Rech tsanspruch 
auf Verlängerung besteht 
nicht. 
5.6. In Ausnahmefällen kann 
die Stadt Köln auf Antrag 
dem Beginn der Maßna h-
me vor Erteilung des B e-
willigungsbescheides z u-
stimmen. Daraus ist j e-
doch kein Anspruch auf 
Bewilligung eines Z u-
schusses abzuleiten. 
5.7. Nach Abschluss der Ma ß-
nahme ist die Zuwe n-
dungsempfängerin / der 
Zuwendungs-empfänger 
verpflichtet, innerhalb von 
drei Monaten der Stadt 
Köln einen Nachweis über 
die durchgeführten Ma ß-
nahmen und die entsta n-
denen Kosten vorzulegen. 
Dazu ist eine unterschri e-
bene Erklärung über die 
Kosten, die geleisteten A r-
beiten und eine Fotod o-
kumentation des Au s-
gangs- und Endzustandes 
beizufügen. Die Zuwe n-
dungs-empfängerin / der 
Zuwendungsempfänger ist 
verpflichtet, alle Rechnu n-
gen und Auslagenbelege 
im Original 10 Jahre au f-
zubewahren und auf Ve r-
langen der Stadt jederzeit 
zur Prüfung vorzulegen. 
Bei einem Verstoß greift 
Punkt 6. Nach Überpr ü-
fung dieser Nachweise 
und deren Anerkennung 
sowie gegebenenfalls e i-
ner Ortsbesichtigung durch 
die Zuwendungsgeberin 
(Mitarbeiter der Stad t Köln 
bzw. hierzu von ihr beau f-
tragter Dritter), wird der 
Zuschuss ausgezahlt. Die 
Auszahlung des Zuschu s-
ses erfolgt nur, wenn die 
Fördermaßnahme en t-
sprechend den eingereic h-
ten Unterlagen durchg e-
führt worden ist oder die 
Bewilligungsstelle einer 
eventuellen Abänderung 
schriftlich zugestimmt hat. 
5.8. Der Zuschuss wird nur an 
die beantragende Person 
auf das von ihr benannte 
Konto ausgezahlt. 
 
6. Rückzahlung und Verzi n-
sung 
Die Fördermittel sind auf A n-
forderung der Stadt Köln i n-
nerhalb eines Monats verzinst 
zurückzuzahlen, wenn die Z u-

11 
wendung durch unrichtige oder 
unvollständige Angaben e r-
wirkt wurde oder gegen Bes t-
immungen dieser Richtlinie 
verstoßen worden ist. Der E r-
stattungs-anspruch ist mit se i-
ner Entstehung fällig und wird 
von diesem Zeitpunkt an mit 5 
Prozentpunkten über dem B a-
siszinssatz verzinst. 
 
7. Haftungsausschluss 
Die Stadt Köln haftet nicht für 
Schäden, die durch geförderte 
Begrünungsmaßnahmen en t-
stehen. 
 
8. Inkrafttreten 
Die Richtlinie tritt am 
01.08.2018 in Kraft und besitzt 
eine Laufzeit von 5 Jahren. Sie 
ist für die ab dem 01.08.2018 
eingehenden Anträge anz u-
wenden. Änderungen können 
jederzeit durch den Rat der 
Stadt Köln beschlossen we r-
den. 
 
9. Zuständige Stelle / A n-
sprechpartner 
Der Antrag ist bei folgender 
Stelle einzureichen: 
Stadt Köln, Umwelt - und Ve r-
braucherschutzamt, Willy -
Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  
Ansprechpartnerin bei der 
Stadt Köln ist Frau Wieczorrek 
Tel. (0221) 221 -25337.

Beratungsverlauf (3)

21.06.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 13.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.07.2018 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0982/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.06.2018
Erstellt
27.03.2018 15:28