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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Prüfauftrag zur Anpassung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage oder Entfernung vor dem Haupttor des Zollkriminalamtes in Dellbrück

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0287/2026 vom 20.02.2026

Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0287/2026 Stand: 22.04.2026 Sachstandsbericht Prüfauftrag zur Anpassung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage oder Entfernung vor dem Haupttor des Zollkriminalamtes in Dellbrück. Gemeinsamer Antrag der SPD- Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträger van den Berg (KSG) vom 20.01.2026 Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln mit der Prüfung, 1. ob der derzeitige Dauerbetrieb der Ampelanlage, insbesondere in Zeiten geschlos- senen Zufahrtstores (nach Dienstschluss, an Wochenenden und Feiertagen), aus verkehrlicher Sicht weiterhin erforderlich ist, 2. ob alternative Maßnahmen, wie z. B. eine bedarfsorientierte Schaltung oder techni- sche Anpassung der Anlage, umsetzbar wäre. 3. ob die Ampelanlage unter Umwelt - und Lärmschutzaspekten verzichtbar ist, da durch regelmäßiges unnötiges Anhalten zusätzliche Abgasemissionen und Lärm entstehen, was die umliegende Wohnbevölkerung belastet. Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Bezirksvertretung Mülheim anschließend zu- nächst vorgestellt werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 1. Eine Abschaltung der Lichtsignalanlage in den Nachtstunden, an Wochenenden oder an Feiertagen ist nicht möglich, da auch zu diesen Zeiten dem Fußverkehr ein siche- res Queren der Bergisch Gladbacher Straße ermöglicht werden muss. 2. Mit Erneuerung des Steuergerätes wird eine bedarfsabhängige Verkehrssteuerung im- plementiert. Die Ausfahrt sowie der Fußverkehr über die Bergisch Gladbacher Straße erhalten ihre Freigabe nur auf Anforderung. Diese Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2027. 3. Die Lichtsignalanlage dient zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Ein regelmä- ßiges Anhalten wird mit Implementieren einer bedarfsabhängigen Steuerung vermie- den. 2 Nächste Schritte: Umsetzung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung bis voraussichtlich Sommer 2027. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.07.2027
  • Pruefauftrag_Ampel_ZOLL

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    KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester - Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz - Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 20.01.2026 PrüfauŌrag zur Anpassung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage oder Enƞernung vor dem HaupƩor des Zollkriminalamtes in Dellbrück Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrter Bezirksbürgermeister, die KSG sowie die SPD- und CDU-FrakƟon in der Bezirksvertretung Mülheim biƩen Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung beauŌragt die Verwaltung der Stadt Köln mit der Prüfung, 1. ob der derzeiƟge Dauerbetrieb der Ampelanlage, insbesondere in Zeiten geschlossenen Zufahrtstores (nach Dienstschluss, an Wochenenden und Feiertagen), aus verkehrlicher Sicht weiterhin erforderlich ist, 2. ob alternaƟve Maßnahmen, wie z. B. eine bedarfsorienƟerte Schaltung oder technische Anpassung der Anlage, umsetzbar wäre. 3. ob die Ampelanlage unter Umwelt- und Lärmschutzaspekten verzichtbar ist, da durch regelmäßiges unnöƟges Anhalten zusätzliche Abgasemissionen und Lärm entstehen, was die umliegende Wohnbevölkerung belastet. Begründung: Die Ampelanlage an der Einmündung zur Zufahrt des heuƟgen Zollkriminalamts in Dellbrück wurde ursprünglich installiert, um den militärischen Verkehr der belgischen StreitkräŌe – insbesondere Kolonnenfahrten – zu steuern. Dieser Zweck enƞällt nach Abzug der belgischen StreitkräŌe im Jahr 1992. Aktuell wird die Zufahrt überwiegend durch BeschäŌigte des Zollkriminalamts genutzt. Nach Dienstschluss sowie an Wochenenden und Feiertagen ist das Zufahrtstor geschlossen, während die Ampel weiter in Betrieb ist, dies verursacht unnöƟge Stopps und zu Haltvorgängen, was zu zusätzlichem Lärm und vermeidbaren Emissionen führt. Dies stellt eine unnöƟge Belastung der Anwohnenden dar. Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Ampelanlage enƞallen oder technisch angepasst werden kann. gez. Patrick van den Berg Patrick van den Berg (KSG) gez. Alexander Lünenbach Alexander Lünenbach (SPD-FrakƟonsvorsitzender) gez. Thomas Portz Thomas Portz (CDU-FrakƟonsvorsitzender) 2

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2026

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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