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AN/0287/2026

Prüfauftrag zur Anpassung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage oder Entfernung vor dem Haupttor des Zollkriminalamtes in Dellbrück

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 8.1.2

Sachstandsbericht BV

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Pruefauftrag_Ampel_ZOLL

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Sachstandsbericht BV

2061 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0287/2026
Stand: 22.04.2026 
Sachstandsbericht  
Prüfauftrag zur Anpassung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage oder Entfernung vor 
dem Haupttor des Zollkriminalamtes in Dellbrück. Gemeinsamer Antrag der SPD-
Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträger van den Berg (KSG) vom 
20.01.2026 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln mit der Prüfung,  
1. ob der derzeitige Dauerbetrieb der Ampelanlage, insbesondere in Zeiten geschlos-
senen Zufahrtstores (nach Dienstschluss, an Wochenenden und Feiertagen), aus 
verkehrlicher Sicht weiterhin erforderlich ist,  
2. ob alternative Maßnahmen, wie z. B. eine bedarfsorientierte Schaltung oder techni-
sche Anpassung der Anlage, umsetzbar wäre.  
3. ob die Ampelanlage unter Umwelt - und Lärmschutzaspekten verzichtbar ist, da 
durch regelmäßiges unnötiges Anhalten zusätzliche Abgasemissionen und Lärm 
entstehen, was die umliegende Wohnbevölkerung belastet.  
  
Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Bezirksvertretung Mülheim anschließend zu-
nächst vorgestellt werden.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
1. Eine Abschaltung der Lichtsignalanlage in den Nachtstunden, an Wochenenden oder 
an Feiertagen ist nicht möglich, da auch zu diesen Zeiten dem Fußverkehr ein siche-
res Queren der Bergisch Gladbacher Straße ermöglicht werden muss. 
2. Mit Erneuerung des Steuergerätes wird eine bedarfsabhängige Verkehrssteuerung im-
plementiert. Die Ausfahrt sowie der Fußverkehr über die Bergisch Gladbacher Straße 
erhalten ihre Freigabe nur auf Anforderung. Diese Umsetzung erfolgt voraussichtlich 
im Sommer 2027. 
3. Die Lichtsignalanlage dient zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Ein regelmä-
ßiges Anhalten wird mit Implementieren einer bedarfsabhängigen Steuerung vermie-
den.

2 
 
 
Nächste Schritte: 
Umsetzung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung bis voraussichtlich Sommer 2027. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.07.2027

Pruefauftrag_Ampel_ZOLL

2393 Zeichen

KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a  
  
 
Gleichlautend an:  
  
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester - Rathaus Köln  
  
Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz - Bezirksrathaus Köln-Mülheim  
  
  
                   Köln, den 20.01.2026  
  
 
 
PrüfauŌrag zur Anpassung einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage oder Enƞernung vor dem  
HaupƩor des Zollkriminalamtes in Dellbrück  
  
 
Sehr geehrter Oberbürgermeister,  
sehr geehrter Bezirksbürgermeister,  
  
die KSG sowie die SPD- und CDU-FrakƟon in der Bezirksvertretung Mülheim biƩen Sie, 
nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
zu setzen:   
  
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung beauŌragt die Verwaltung der Stadt Köln mit der Prüfung,  
  
1. ob der derzeiƟge Dauerbetrieb der Ampelanlage, insbesondere in Zeiten geschlossenen 
Zufahrtstores (nach Dienstschluss, an Wochenenden und Feiertagen), aus verkehrlicher Sicht 
weiterhin erforderlich ist,  
2. ob alternaƟve Maßnahmen, wie z. B. eine bedarfsorienƟerte Schaltung oder technische 
Anpassung der Anlage, umsetzbar wäre.  
3. ob die Ampelanlage unter Umwelt- und Lärmschutzaspekten verzichtbar ist, da durch 
regelmäßiges unnöƟges Anhalten zusätzliche Abgasemissionen und Lärm entstehen, was die 
umliegende Wohnbevölkerung belastet.  
  
Begründung:  
Die Ampelanlage an der Einmündung zur Zufahrt des heuƟgen Zollkriminalamts in Dellbrück wurde 
ursprünglich installiert, um den militärischen Verkehr der belgischen StreitkräŌe – insbesondere 
Kolonnenfahrten – zu steuern. Dieser Zweck enƞällt nach Abzug der belgischen StreitkräŌe im Jahr  
1992. Aktuell wird die Zufahrt überwiegend durch BeschäŌigte des Zollkriminalamts genutzt. Nach  
Dienstschluss sowie an Wochenenden und Feiertagen ist das Zufahrtstor geschlossen, während die 
Ampel weiter in Betrieb ist, dies verursacht unnöƟge Stopps und zu Haltvorgängen, was zu

zusätzlichem Lärm und vermeidbaren Emissionen führt. Dies stellt eine unnöƟge Belastung der 
Anwohnenden dar. Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Ampelanlage enƞallen oder technisch 
angepasst werden kann. 
  
gez. Patrick van den Berg  
Patrick van den Berg   
(KSG)       
gez. Alexander Lünenbach     
Alexander Lünenbach     
(SPD-FrakƟonsvorsitzender)   
gez. Thomas Portz Thomas 
Portz  
(CDU-FrakƟonsvorsitzender)

2

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0287/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2026
Erstellt
20.02.2026 09:00