0728/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 21.02.2024 (AN/0241/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/402/24 AN/0241/2024 Vorlagen-Nummer 27.02.2024 0728/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 21.02.2024 (AN/0241/2024) betreffend „Sachstand zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Förderschulen Auguststraße 1, 50733 Köln, und Rochusstraße 80, 50827 Köln (derzeit aufgrund Überflutung ausgelagert in die Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln)“ Die Verwaltung teilte der BV Nippes am 30.01.2023 folgenden Sachstand mit: „Die Bedarfsfeststellung und die Anmietung der Räumlichkeiten wurde am 23.01.2023 mit Vorlage 3956/2022 in nichtöffentlicher Sitzung im Ausschuss Schule und Weiterbil- dung beschlossen. Die Förderschulen für emotionale und soziale Entwicklung, Auguststraße 1 in Köln- Nippes und Rochusstraße 80 in Köln-Ehrenfeld (derzeit ausgelagert in die Paul-Hum- burg-Straße 13 in Köln-Nippes), benötigen für intensivpädagogische Maßnahmen im Sekundarbereich I ab Klasse 7 zusätzliche Räumlichkeiten. Im Bestand stehen bei beiden Schulen keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Ver- fügung. Es ist daher vorgesehen, Räume für beide Schulen zur gemeinsamen Nut- zung in der Florastraße 55-57, 50733 Köln, ab dem 01.02.2023 bis auf weiteres anzu- mieten.“ Gerade Förderschulen sind so auszustatten, dass ein ordentlicher Unterricht durchge- führt werden kann. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt reichen hierzu eine schriftliche Anfrage (AN/0241/2024) ein: 1. Ist die Anmietung der erforderlichen Räumlichkeiten für einen ordentlichen Unter- richt erfolgt und sind die Räume zur Nutzung an die Schulen übergeben worden? 2. Sollten diese Räumlichkeiten aber nicht genutzt werden können, bitten wir um eine Darstellung, welche Gründe der Nutzung entgegenstehen. Welche etwaigen Maß- nahmen sind ggf. aus Sicht der Verwaltung dann noch nötig, um eine Nutzung der Räumlichkeiten zeitnah zu ermöglichen? 2 Antwort der Verwaltung: Die Anmietung der Räumlichkeiten ist bisher nicht erfolgt. Die Nutzungsprüfung durch die Gebäudewirtschaft ergab, dass die vorhandene Treppe, die als 2. Rettungsweg dient, in Abstimmung mit dem Brandschutz nicht für eine schulische Nutzung ertüch- tigt werden kann. Hierzu wären aufgrund eines erforderlichen Nutzungsänderungsan- trags beim Bauaufsichtsamt umfangreiche bauliche Voraussetzungen bei Brand- schutz, Sicherheitsbestimmungen, Barrierefreiheit und Wärmeschutz zu erfüllen. Die voraussichtlich anfallenden Kosten für diesen Umbau wurden seitens der Gebäu- dewirtschaft mit rund 970.000,00 Euro beziffert. Die voraussichtlich anfallenden Kos- ten sind in diesem Zusammenhang als unverhältnismäßig anzusehen. Von der Anmie- tung der Räumlichkeiten in der Florastraße 55 -57, 50733 Köln, wurde daher abgese- hen. Derzeit wird seitens der Verwaltung geprüft, ob am Standort Auguststraße eine alter- native Lösung eingerichtet werden kann, um den Förderschulen das Projekt trotzdem zu ermöglichen. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0728/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 14:23