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AN/1330/2017

TOP 9.2.6 Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017)

Änderungsantrag BV2 (CDU) 18.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 18.09.2017, TOP 9.2.6.1

Änderungsantrag (CDU BV2)

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Änderungsantrag (CDU BV2)

5763 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1330/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
TOP 9.2.6 Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der B e-
zirksvertretung Rodenkirchen am 18. September2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen: 
 
Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der 
Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen: 
 
4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung: 
§ 24 Hauptsatzung 
Ersatz des Verdienstausfalls 
(§ 45, § 27 Abs. 7 GO) 
 
§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst: 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € 
gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere 
.... 
 
(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der not-
wendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und 
Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird 
voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein 
Verdienstausfall erstattet. 
 
 
Begründung: 
 
Die Antragsteller begrüßen die Anstrengungen des Landesgesetzgebers, die Rahmen-
bedingungen zur Ausübung von kommunalen Mandaten durch die Neuregelungen im Gesetz 
zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes zu verbessern. Durch eine konsequente Umsetzung 
dieser Neuregelungen in den Kommunen und Verbänden besteht die Möglichkeit, die Ausübung 
kommunaler Mandate endlich wieder attraktiver und für einen größeren Personenkreis als bisher 
überhaupt möglich zu machen. 
 
Die Initiative der Verwaltung, den Spielraum durch den Landesgesetzgeber dahin gehend zu 
nutzen, den Regelsatz zur Gewährung von Verdienstausfall nicht auf den in der Landes-
verordnung vorgesehenen Mindestsatz vom € 8,84 zu senken, wird begrüßt. Der bisher in der 
Hauptsatzung vorgesehenen Satz von € 10,50 ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen. Die-
ser Regelsatz stammt noch aus den 90er Jahren. Seinerzeit betrug er DM 20,00 und der 
Höchstsatz das 2,5-fache, also DM 50,00. Er ist also seit über 25 Jahren nicht mehr angepasst 
worden - außer der Umstellung auf den EURO. Der Regelsatz in der bisherigen Höhe trägt einer 
echten Wertschätzung der Arbeit in der Haushaltsführung, Erziehung, Arbeit als Selbstständiger 
oder Freiberufler keinerlei Rechnung. Dies gilt aber auch für den Verwaltungsvorschlag von € 
17. Daher sollte der Rat eine Erhöhung dieses Regelstundensatzes auf € 32,00 beschließen. 
Dies entspricht in der Umsetzung auch der bisherigen Relation, da der bindende landeseinheitli-
che Höchstsatz ja neu auf € 80,00 festgesetzt wurde, also genau dem 2,5-fachen des Regelsat-
zes von dann neu € 32,00. 
 
Darüber hinaus würde ein neuer Regelsatz von 32 € den Verwaltungsaufwand erheblich redu-
zieren, da sich die neue, - bei den Betroffenen höchst umstrittene- Verwaltungspraxis zur 
Glaubhaftmachung des Verdienstausfalls deutlich umständlicher und aufwendiger gestaltet. So 
reichen nicht mehr wie bisher z. B. Bescheinigungen der Kammern bei Selbständigen oder 
selbst gesetzliche Vorschriften bei Übersetzern als Nachweis aus. 
Bei einem höheren Regelsatz ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Berechtigten, 
welche bisher den alten Höchstbetrag von 26 € beantragt hatten, mit diesem Regelsatz zufrie-

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
dengeben werden. Dies würde auch zu einer besseren Überschaubarkeit der vermutlichen 
Mehrausgaben führen. 
 
Die Aufnahme der Fahrzeiten in die Hauptsatzung ist zu begrüßen, da bisher regelmäßig 1/2 
Stunde berücksichtigt werden konnte. Durch die Neuregelung wird der unterschiedlichen Anbin-
dung im Bereich der Innenstadt und der Außenbezirke wie z. B. Chorweiler oder Porz, mehr 
Rechnung getragen. Denn dort sind auch längere Fahrzeiten nicht unüblich. Es sollte jedoch der 
bisherige Mindestsatz festgeschrieben werden. Bei längeren Sitzungen sollten nicht die Man-
datsträger, welche bis zum Schluss ausharren, bestraft werden, indem ihnen noch nicht einmal 
die Fahrtzeit nach 20 Uhr erstattet werden soll. Die Berücksichtigung der letzten angefangenen 
Stunde als volle Stunde entspricht der bisherigen Praxis, welche sich bewährt hat. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski    gez. Aengenvoort

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hauptstraße 85
  • Aachener Straße 220
  • Straße 22

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Details

Aktenzeichen
AN/1330/2017
Typ
Änderungsantrag BV2 (CDU)
Datum
18.09.2017
Erstellt
18.09.2017 09:45