AN/1330/2017
TOP 9.2.6 Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017)
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Änderungsantrag (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1330/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 TOP 9.2.6 Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der B e- zirksvertretung Rodenkirchen am 18. September2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: . Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen: 4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung: § 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO) § 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst: CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen (2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere .... (3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der not- wendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet. Begründung: Die Antragsteller begrüßen die Anstrengungen des Landesgesetzgebers, die Rahmen- bedingungen zur Ausübung von kommunalen Mandaten durch die Neuregelungen im Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes zu verbessern. Durch eine konsequente Umsetzung dieser Neuregelungen in den Kommunen und Verbänden besteht die Möglichkeit, die Ausübung kommunaler Mandate endlich wieder attraktiver und für einen größeren Personenkreis als bisher überhaupt möglich zu machen. Die Initiative der Verwaltung, den Spielraum durch den Landesgesetzgeber dahin gehend zu nutzen, den Regelsatz zur Gewährung von Verdienstausfall nicht auf den in der Landes- verordnung vorgesehenen Mindestsatz vom € 8,84 zu senken, wird begrüßt. Der bisher in der Hauptsatzung vorgesehenen Satz von € 10,50 ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen. Die- ser Regelsatz stammt noch aus den 90er Jahren. Seinerzeit betrug er DM 20,00 und der Höchstsatz das 2,5-fache, also DM 50,00. Er ist also seit über 25 Jahren nicht mehr angepasst worden - außer der Umstellung auf den EURO. Der Regelsatz in der bisherigen Höhe trägt einer echten Wertschätzung der Arbeit in der Haushaltsführung, Erziehung, Arbeit als Selbstständiger oder Freiberufler keinerlei Rechnung. Dies gilt aber auch für den Verwaltungsvorschlag von € 17. Daher sollte der Rat eine Erhöhung dieses Regelstundensatzes auf € 32,00 beschließen. Dies entspricht in der Umsetzung auch der bisherigen Relation, da der bindende landeseinheitli- che Höchstsatz ja neu auf € 80,00 festgesetzt wurde, also genau dem 2,5-fachen des Regelsat- zes von dann neu € 32,00. Darüber hinaus würde ein neuer Regelsatz von 32 € den Verwaltungsaufwand erheblich redu- zieren, da sich die neue, - bei den Betroffenen höchst umstrittene- Verwaltungspraxis zur Glaubhaftmachung des Verdienstausfalls deutlich umständlicher und aufwendiger gestaltet. So reichen nicht mehr wie bisher z. B. Bescheinigungen der Kammern bei Selbständigen oder selbst gesetzliche Vorschriften bei Übersetzern als Nachweis aus. Bei einem höheren Regelsatz ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Berechtigten, welche bisher den alten Höchstbetrag von 26 € beantragt hatten, mit diesem Regelsatz zufrie- CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen dengeben werden. Dies würde auch zu einer besseren Überschaubarkeit der vermutlichen Mehrausgaben führen. Die Aufnahme der Fahrzeiten in die Hauptsatzung ist zu begrüßen, da bisher regelmäßig 1/2 Stunde berücksichtigt werden konnte. Durch die Neuregelung wird der unterschiedlichen Anbin- dung im Bereich der Innenstadt und der Außenbezirke wie z. B. Chorweiler oder Porz, mehr Rechnung getragen. Denn dort sind auch längere Fahrzeiten nicht unüblich. Es sollte jedoch der bisherige Mindestsatz festgeschrieben werden. Bei längeren Sitzungen sollten nicht die Man- datsträger, welche bis zum Schluss ausharren, bestraft werden, indem ihnen noch nicht einmal die Fahrtzeit nach 20 Uhr erstattet werden soll. Die Berücksichtigung der letzten angefangenen Stunde als volle Stunde entspricht der bisherigen Praxis, welche sich bewährt hat. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Aengenvoort
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hauptstraße 85
- Aachener Straße 220
- Straße 22
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1330/2017
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 18.09.2017 09:45