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AN/1159/2024

Antrag der SPD-Fraktion "Open Air Location Südbrücke in Poll"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 03.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.09.2024, TOP 8.3

Antrag SPD - Südbrücke in Poll

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Antrag SPD - Südbrücke in Poll

4798 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
  Köln-Porz, 14.08.2024 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 17. September 2024 
hier: Open Air Location Südbrücke in Poll 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die zuständige Fachverwaltung bis zur 
nächsten Sitzung der BV am 07.11.2024 folgenden Fragenkatalog zur Open Air 
Location Südbrücke zu beantworten und durch einen Vertreter des Fachamtes 
vorzustellen. 
 
1) 
 Welche Nutzungszeiten gelten in 2024 für Abendveranstaltungen, welche 
Lärmgrenzwerte sind laut Ausnahmegenehmigung des Amtes für 
öffentliche Ordnung vor den Veranstaltungen (z.B. beim Soundcheck), 
während der Veranstaltungen und nach Veranstaltungsende einzuhalten 
und gelten diese lediglich für Konzerte oder auch für sogenannte 
Partyevents wie „After-work Partys“? 
2)  Welche Lärmwerte wurden in den Lärmprotokollen der bisher in 2024 
durchgeführten Veranstaltungen in den Spitzen dokumentiert und welche 
Lärmgrenzen gelten als „verträglich“? 
3)  Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Beschwerden aus der Bürgerschaft 
dem „Projekt“ Open-Air-Location Südbrücke korrekt zugeordnet werden 
und damit in die Auswertung des Amtes für Umwelt- und 
Verbraucherschutz einfließen? D.h. in welcher Form, unter welchem 
„Stichwort“ und bei welcher Stelle (Kontakt Amt) müssen die 
Lärmbeschwerden der Bürger*innen eingehen, damit die Erfassung und

spätere Auswertbarkeit sichergestellt wird? Wie wird weiterhin 
gewährleistet, dass Lärmbeschwerden, die beim Ordnungsamt eingehen, 
entsprechend an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 
weitergeleitet werden? 
4)  Laut Mitteilung 1812/2023 ist das Gelände nach §34 Abs. 1 BauGB zu 
bewerten. Die Bezirksvertretung ist über Bauvorhaben zu informieren, 
sofern eine Grundstücksgröße von mehr als 3.000 m2 betroffen ist. Trifft 
dies auf das Gelände zu und muss damit im Falle einer längerfristigen 
Nutzung die Information der Bezirksvertretung zwingend erfolgen? 
5)  Liegen der Verwaltung Informationen über Hubschrauberflüge mit 
Landungen im Bereich Südbrücke / Deutzer Hafen vom 26. Juli 2024 
vor? Erster Flug / Landung Zeitraum 11.00 bis 13.00 Uhr, zweiter Flug / 
Landung gegen 16.10 Uhr. Falls ja, handelte es sich hier um Einsätze 
aufgrund von medizinischen Notfällen oder stehen diese in 
Zusammenhang mit Veranstaltungen auf dem Open-Air Gelände 
Südbrücke und welche Art von Genehmigungsverfahren sind für 
derartige, nicht durch einen medizinischen Notfall bedingten Flüge zu 
durchlaufen? 
 
Begründung: 
Leider kommt es bei Veranstaltungen der Open-Air Location „Südbrücke“- trotz 
Auflagen der Verwaltung - immer wieder zu Beschwerden der Bürgerschaft 
über zu starken Lärm. Da die Anwohner*innen (u. a. die Personen im 
unmittelbar angrenzenden Flüchtlingswohnheim) sich diesen Emissionen nicht 
entziehen können, ist sicherzustellen, dass die erteilten Auflagen bei 
Veranstaltungen eingehalten und strikt kontrolliert werden. Nur so ist auch zu 
klären, ob die Location Verursacher des Lärms ist oder ob andere „Events“, 
zum Beispiel Partys am Rheinufer die Ursache sind.  
 
Aus der Anwohnerschaft in Poll liegen der Politik eine Reihe von Beschwerden 
in Zusammenhang mit der Open-Air-Location Südbrücke / Poll vor. Wiederholt 
beschweren sich Anwohner*innen über Lärmbelästigung bis tief in die Nacht 
(nach 23.30 Uhr, z.B. am Donnerstag, 25.07.2024/Afterwork Party) sowie 
auch tagsüber bereits ab dem Vormittag (z.B. Freitag, den 26.07.2024 ca. ab 
11.00 Uhr, Soundcheck für abendliche Großveranstaltung?). 
Am 26.07.2024 registrierten die Anwohner*innen ebenfalls mehrfach einen 
Hubschrauber, der im Tiefflug über Poll hinweg flog und anschließend in 
unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände gelandet ist.  
 
Darüber hinaus ist darzulegen, wie die „Meldekette“ bei Lärmbeschwerden an 
das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erfolgt. Hier ist es

wünschenswert, den Bürger*innen einen unmittelbaren Kontakt an die Hand zu 
geben, damit die Meldungen der Bürgerschaft an der richtigen Stelle 
ankommen und dort auch überprüft werden können.  
 
Weiterhin ist zu klären, ob  die Bezirksvertretung Porz im Falle eines 
Bauantrages zur dauerhaften Nutzung nach §34 BauGB in Kenntnis gesetzt 
wird. In den bisherigen Mitteilungen verweist die Verwaltung hierauf, lässt aber 
immer offen, ob die Voraussetzung für eine Mitteilungspflicht z.B. aufgrund der 
Grundstücksgröße vorliegen. 
  
Jutta Komorowski Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzende  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Am Rheinufer
  • Südbrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/1159/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
03.09.2024
Erstellt
03.09.2024 11:43