Mandari Insight

1025/2021

Ampelpärchen Heumarkt

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 29.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 21.04.2021, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Auszug DS19-7341 Ampel-Lichtzeichen

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 20.03.2021 
 1025/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
 
Ampelpärchen Heumarkt 
hier: mündl. Nachfrage von Herrn Claasen in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und Transgender am 01.09.2020, TOP 2.3.1 (2613/2020) 
Herr Claasen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„Welche (rechtlichen) Gründe gibt es, Ampelpärchen nicht dauerhaft zu installieren? 
 
Welche Schritte sind erforderlich, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten und 
Ampelpärchen zu installieren?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Rechtslage, die eine Installation von Ampelpärchen nicht zulässt, wurde von der Verwaltung in 
der Beantwortung zu der Anfrage mit der Vorlagen-Nr. 2613/2020 bereits umfassend dargestellt. 
 
Die nicht zulässige Praxis in anderen Städten kann kein Maßstab für das Handeln in Köln sein. Die 
Verwendung abweichender Symbole in und bei Verkehrszeichen ist aufgrund der Gesetzeslage und 
zusätzlicher Auskünfte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht zulässig. 
Eine nicht gesetzeskonforme Handhabung könnte zudem Haftungsansprüche Dritter gegenüber der 
Stadt Köln begründen. 
 
In Beantwortung einer entsprechenden Anfrage im Deutschen Bundestag hat das Bundesministerium 
für Verkehr und digitale Infrastruktur nochmals deutlich gemacht, dass die Verwendung abweichender 
Symbole ausgeschlossen ist. Ein Auszug aus der Drucksache 19/7341 ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlage 
Auszug aus der Drucksache 19/7341 
 
 
Gez. Blome

Auszug DS19-7341 Ampel-Lichtzeichen

5034 Zeichen

Drucksache 19/7341 -VI- Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode
‚Seite Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums Klinge, Marcel, Dr. (FDP)
für Gesundheit Genehmigung des Ostentflechtungskon-
Beeck, Jens (FDP) zepts für den Flughafen Zürich ................ 54
Ben Kluckert, Daniela (FDP)
Vermeidung von Abgrenzungsproblemen h
zwischen vollstationären Einrichtungen und Zukunft des Flughafens Berlin-Tegel „Otto en
ambulanten Wohngruppen ...................... 45 ilienthalss, res seeeeratesennstensereneteetgrennen
Kartes, Torbjörn (CDU/CSU) en e
Überschreitung der Beitragsbemessungs- ( en ei en Mes
grenze der gesetzlichen Krankenversiche- en Nachperlande 55

rung durch Beitragszahler mit unterschied-

lichen Einkommensarten..............nesssessesn000 46
Klein-Schmeink, Maria »
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Behandlungspflege von Diabetes 1 bei Kin-

dern in einer Kindertagesstätte als Leistung

der gesetzlichen Krankenversicherung......... 48
Movassat, Niema (DIE LINKE.)

Anträge zur Anhebung der Importmenge

von medizinischem Cannabis seit März

IK Ve HE ehren 48
Pellmann, Sören (DIE LINKE.)

Rechtliche Unterschiede zwischen Blinden-

und Assistenzhunden.........u.nnnee 50
Schinnenburg, Wieland, Dr. (FDP)

Veranlassung einer Genehmigung bei der

Krankenkasse durch Ärzte im Vorfeld einer

ärztlichen Verordnung... 51
Zimmermann, Pia (DIE LINKE.)

Zugewinn an Teilhabe, Selbstbestimmung

und Lebensqualität durch die Benutzung

von Segway-Rollstühlen .....................- 52

Zahl der Pflegebedürftigen mit Erhalt von

Sozialhilfe in den Jahren von 2013

bISS201 Teen 52

Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)
Auswirkungen der „Metropolenbahn“ und
der Elektrifizierung der Strecke Nürnberg-
Weiden auf den Schienenverkehr................. 53
Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Baumaßnahmen zwischen Rohrer Kurve
und Flughafen Stuttgatt......................- 54

Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterschreitung der realen Fahrrinnentiefen
der Elbe zwischen tschechischer Grenze
und Geesthacht im Jahr 2018... 56
Gütertonnen- und Containertransport auf
der Elbe und dem Elbe-Seitenkanal im Jahr

DONE ee ereresnnhtareneheukouten 56
Luksic, Oliver (FDP)

Straßenbaumittel des Bundes für das Saar-

landamJahr 2013 nenne. 57

Integration von LKW-Maut ..........eeee 57

Nestle, Ingrid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anzahl der Fahrzeuge der Deutschen Bahn

AG im Stillstandsmanagement..............: 58
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entfernung des Fahrradschutzstreifens auf

der Kreisstraße 40 zwischen Halle und

GONE en Re eriehee 58
Schäffler, Frank (FDP)

Pünktlichkeit von Fernverkehrszügen am

Haltepunkt Ostwestfalen-Lippe von Juni

bis Dezember 2018.................n 59
Sitta, Frank (FDP)

Kosten für die Erneuerung von Bahnüber-

gängen in der Stadt Bernburg im Rahmen

des Blinklichtprogramms der Deutschen

NEE 59
Strasser, Benjamin (FDP)
Gestaltung der Sinnbilder bei Ampeln......... 60

Drucksache 19/7341 60 — Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode

99. Abgeordneter Wie steht die Bundesregierung dazu, die Verwal-
Benjamin Strasser _tungsvorschrift zu $ 37 Absatz 2 Nummer 5 der
(FDP) Straßenverkehr-Ordnung — StVO (‚die Verhal-

tenspflicht der zu Fuß Gehenden an Lichtzeichen-
anlagen“) in dem Sinne zu ändern, dass die Ge-
staltung der Sinnbilder bei Ampeln auch die regi-
onale Verwendung von anderen Zeichen, wie
zum Beispiel in Mainz der „Mainzelmännchen“
oder in Stuttgart von „Äffle und Pferdle“, ermög-
lichen (vgl. www.landtag-bw.de/home/aktuelles/
pressemitteilungen/2018/dezember/1402018.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger
vom 22. Januar 2019

Die StVO gibt in $ 37 Absatz 2 Nummer 5 in Verbindung mit $ 39 Ab-
satz 7 StVO das Aussehen des Sinnbildes in Lichtzeichen für Fußgänger
vor. Nach $ 37 Absatz 2 Nummer 5 StVO werden Lichtzeichen, die nur
für Fußgänger gelten, durch das Sinnbild „Fußgänger“ angezeigt. Nach
der die StVO begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu $ 37
Absatz 2 Nummer 5 muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne
einen schreitenden Fußgänger zeigen. Die Verwendung anderer Sinnbil-
der ist demnach ausgeschlossen:

Die Regelungen der StVO dienen im Wesentlichen der Unfallverhütung
und stellen damit Gefahrenabwehrrecht dar. Im Interesse der Verkehrs-
sicherheit muss dafür Sorge getragen werden, dass der Zweck von Ver-
kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet ist, eine eindeu-
tige Aussage zu treffen und schnell auf den ersten Blick für jedermann
verständlich erkennbar zu sein. Phantasiezeichen führen zu Irritationen
bei den Verkehrsteilnehmern.

Das Thema wurde im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Straßen-
verkehrs-Ordnung/-Ordnungswidrigkeiten, Themenschwerpunkt StVO, am
16./17. Januar 2019 behandelt. Der Ausschuss kam ohne Gegenstimmen
zu dem Ergebnis, dass es im Interesse der Einheitlichkeit, Verständlich-
keit und der Verkehrssicherheit keiner Ergänzung zum derzeitigen Sinn-
bild des Fußgängers bedarf.

Beratungsverlauf (1)

21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1025/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
29.03.2021
Erstellt
16.03.2021 09:38