1025/2021
Ampelpärchen Heumarkt
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 20.03.2021 1025/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Ampelpärchen Heumarkt hier: mündl. Nachfrage von Herrn Claasen in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender am 01.09.2020, TOP 2.3.1 (2613/2020) Herr Claasen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Welche (rechtlichen) Gründe gibt es, Ampelpärchen nicht dauerhaft zu installieren? Welche Schritte sind erforderlich, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten und Ampelpärchen zu installieren?“ Antwort der Verwaltung: Die Rechtslage, die eine Installation von Ampelpärchen nicht zulässt, wurde von der Verwaltung in der Beantwortung zu der Anfrage mit der Vorlagen-Nr. 2613/2020 bereits umfassend dargestellt. Die nicht zulässige Praxis in anderen Städten kann kein Maßstab für das Handeln in Köln sein. Die Verwendung abweichender Symbole in und bei Verkehrszeichen ist aufgrund der Gesetzeslage und zusätzlicher Auskünfte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht zulässig. Eine nicht gesetzeskonforme Handhabung könnte zudem Haftungsansprüche Dritter gegenüber der Stadt Köln begründen. In Beantwortung einer entsprechenden Anfrage im Deutschen Bundestag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nochmals deutlich gemacht, dass die Verwendung abweichender Symbole ausgeschlossen ist. Ein Auszug aus der Drucksache 19/7341 ist als Anlage beigefügt. Anlage Auszug aus der Drucksache 19/7341 Gez. Blome
Auszug DS19-7341 Ampel-Lichtzeichen
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Drucksache 19/7341 -VI- Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode ‚Seite Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums Klinge, Marcel, Dr. (FDP) für Gesundheit Genehmigung des Ostentflechtungskon- Beeck, Jens (FDP) zepts für den Flughafen Zürich ................ 54 Ben Kluckert, Daniela (FDP) Vermeidung von Abgrenzungsproblemen h zwischen vollstationären Einrichtungen und Zukunft des Flughafens Berlin-Tegel „Otto en ambulanten Wohngruppen ...................... 45 ilienthalss, res seeeeratesennstensereneteetgrennen Kartes, Torbjörn (CDU/CSU) en e Überschreitung der Beitragsbemessungs- ( en ei en Mes grenze der gesetzlichen Krankenversiche- en Nachperlande 55 rung durch Beitragszahler mit unterschied- lichen Einkommensarten..............nesssessesn000 46 Klein-Schmeink, Maria » (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Behandlungspflege von Diabetes 1 bei Kin- dern in einer Kindertagesstätte als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung......... 48 Movassat, Niema (DIE LINKE.) Anträge zur Anhebung der Importmenge von medizinischem Cannabis seit März IK Ve HE ehren 48 Pellmann, Sören (DIE LINKE.) Rechtliche Unterschiede zwischen Blinden- und Assistenzhunden.........u.nnnee 50 Schinnenburg, Wieland, Dr. (FDP) Veranlassung einer Genehmigung bei der Krankenkasse durch Ärzte im Vorfeld einer ärztlichen Verordnung... 51 Zimmermann, Pia (DIE LINKE.) Zugewinn an Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität durch die Benutzung von Segway-Rollstühlen .....................- 52 Zahl der Pflegebedürftigen mit Erhalt von Sozialhilfe in den Jahren von 2013 bISS201 Teen 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Bellmann, Veronika (CDU/CSU) Auswirkungen der „Metropolenbahn“ und der Elektrifizierung der Strecke Nürnberg- Weiden auf den Schienenverkehr................. 53 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Baumaßnahmen zwischen Rohrer Kurve und Flughafen Stuttgatt......................- 54 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterschreitung der realen Fahrrinnentiefen der Elbe zwischen tschechischer Grenze und Geesthacht im Jahr 2018... 56 Gütertonnen- und Containertransport auf der Elbe und dem Elbe-Seitenkanal im Jahr DONE ee ereresnnhtareneheukouten 56 Luksic, Oliver (FDP) Straßenbaumittel des Bundes für das Saar- landamJahr 2013 nenne. 57 Integration von LKW-Maut ..........eeee 57 Nestle, Ingrid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anzahl der Fahrzeuge der Deutschen Bahn AG im Stillstandsmanagement..............: 58 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entfernung des Fahrradschutzstreifens auf der Kreisstraße 40 zwischen Halle und GONE en Re eriehee 58 Schäffler, Frank (FDP) Pünktlichkeit von Fernverkehrszügen am Haltepunkt Ostwestfalen-Lippe von Juni bis Dezember 2018.................n 59 Sitta, Frank (FDP) Kosten für die Erneuerung von Bahnüber- gängen in der Stadt Bernburg im Rahmen des Blinklichtprogramms der Deutschen NEE 59 Strasser, Benjamin (FDP) Gestaltung der Sinnbilder bei Ampeln......... 60 Drucksache 19/7341 60 — Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode 99. Abgeordneter Wie steht die Bundesregierung dazu, die Verwal- Benjamin Strasser _tungsvorschrift zu $ 37 Absatz 2 Nummer 5 der (FDP) Straßenverkehr-Ordnung — StVO (‚die Verhal- tenspflicht der zu Fuß Gehenden an Lichtzeichen- anlagen“) in dem Sinne zu ändern, dass die Ge- staltung der Sinnbilder bei Ampeln auch die regi- onale Verwendung von anderen Zeichen, wie zum Beispiel in Mainz der „Mainzelmännchen“ oder in Stuttgart von „Äffle und Pferdle“, ermög- lichen (vgl. www.landtag-bw.de/home/aktuelles/ pressemitteilungen/2018/dezember/1402018.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 22. Januar 2019 Die StVO gibt in $ 37 Absatz 2 Nummer 5 in Verbindung mit $ 39 Ab- satz 7 StVO das Aussehen des Sinnbildes in Lichtzeichen für Fußgänger vor. Nach $ 37 Absatz 2 Nummer 5 StVO werden Lichtzeichen, die nur für Fußgänger gelten, durch das Sinnbild „Fußgänger“ angezeigt. Nach der die StVO begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu $ 37 Absatz 2 Nummer 5 muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen. Die Verwendung anderer Sinnbil- der ist demnach ausgeschlossen: Die Regelungen der StVO dienen im Wesentlichen der Unfallverhütung und stellen damit Gefahrenabwehrrecht dar. Im Interesse der Verkehrs- sicherheit muss dafür Sorge getragen werden, dass der Zweck von Ver- kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gewährleistet ist, eine eindeu- tige Aussage zu treffen und schnell auf den ersten Blick für jedermann verständlich erkennbar zu sein. Phantasiezeichen führen zu Irritationen bei den Verkehrsteilnehmern. Das Thema wurde im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Straßen- verkehrs-Ordnung/-Ordnungswidrigkeiten, Themenschwerpunkt StVO, am 16./17. Januar 2019 behandelt. Der Ausschuss kam ohne Gegenstimmen zu dem Ergebnis, dass es im Interesse der Einheitlichkeit, Verständlich- keit und der Verkehrssicherheit keiner Ergänzung zum derzeitigen Sinn- bild des Fußgängers bedarf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1025/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 09:38