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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) vom 31.08.2023 betr. Umsetzung des Landschaftspflegerischen Begleitplan an der KVB-Abstellanlage in Weidenpesch
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1231/2024 vom 13.05.2024
Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1231/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) vom 31.08.2023 betr. Umsetzung des Landschaftspflegerischen Begleitplan an der KVB-Abstellanlage in Weidenpesch Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung und die KVB sehe, folgende Maßnahmen aus dem „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ an der KVB-Abstellanlage in Weidenpesch jetzt umzusetzen? insbesondere (1) Maßnahmen-Nr. G1: Ansaat von Landschaftsrasen - im Bereich zwischen Beginn der Zulaufstrecke bis zum Fußweg (über die Gleise) -beidseitig. - entlang der Zulaufstrecke ab Fußweg über die Gleise bis kurz vor den Über- gang Simonskaul auf der nördlichen Gleisseite. - im Bereich der Zulaufstrecke ab Übergang Simonskaul beidseitig entlang der Gleise auf einer Länge von ca. 50m. (2) Maßnahmen-Nr. G2: Anlage von Rasengleisen im Gleisdreieck Neusser Straße / Zulaufstrecke KVB Im Planfeststellungsverfahrens ist die Bezirksregierung die planfeststellende Behörde. Im Zuge dessen ist gemäß § 17 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Hö- here Naturschutzbehörde (HNB) bei der Bezirksregierung für die Bearbeitung der Ein- griffsregelung nach § 15 ff. BNatSchG zuständig. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (Höhere Naturschutzbehörde) wird die Anfrage wie folgt beantwortet: Zu 1. Maßnahme G1: Ansaat von Landschaftsrasen Die Ansaat der Flächen der Maßnahme G 1 (Flächen entlang des Gleises) ist im Jahr 2021 erfolgt. 2 Die Maßnahme betrifft nicht direkt die Schotterflächen, sondern die umliegenden Flä- chen der Schotterflächen. Die Schotterflächen sind aus betrieblichen Gründen nicht zur Ansaat geeignet. Zu 2. Maßnahme G2: Anlage von Rasengleisen im Gleisdreieck Neusser Straße / Zulaufstrecke KVB Geplant ist, das Gleisdreieck als Sedumgleis anzulegen. Die Maßnahme ist für das 3. Quartal 2024 geplant.
Beratungsverlauf
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