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BV9/171/2025

Bauvoranfrage, Senefelderweg 59a – Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss mit Satteldach.

Beschlussvorlage 01.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 26.09.2025, TOP 4.1

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Beschlussvorlage

2647 Zeichen

BV9/171/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Senefelderweg 59a                                                                                                         
– Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem 
Dachgeschoss mit Satteldach. 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 26.09.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung. 
 
Eine Befreiung ist erforderlich von der Art der Nutzung. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Senefelderweg 59a liegt im Geltungsbereich des einfachen 
Bebauungsplans Nr.5672/001 aus dem Jahr 1961, welcher u. a. ein sog. B -Gebiet 
(Wohngebiet) sowie überbaubare Grundstücksflächen in Form von Bau - und 
Fluchtlinien festsetzt. Für das  angefragte Grundstück besteht eine ergänzte 
Flächenausweisung als private Grünfläche. Das Bauvorhaben wird 
bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 3 und bezüglich des Maßes der baulichen 
Nutzung nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. 
 
Geplant ist hier die Er richtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und 
einem Dachgeschoss mit Satteldach. Die Höhe des Baukörpers entspricht dabei 
derjenigen der Nachbarbebauung. 
 
Im Rahmen der Bauvoranfrage wird die rein planungsrechtliche Frage gestellt, ob der 
Befreiung zugestimmt wird, die private Grünfläche mit einem Einfamilienhaus zu 
bebauen.

Seite 2 
Begründung: 
 
Im Jahre 2007 wurde bereits einmal von dieser Festsetzung befreit und der 
Genehmigung für die Errichtung von 3 Einfamilienhäusern zugestimmt 
(Senefelderweg 59b, 59c und 59d, Vorlage Nr. 179 158/2006). 
 
Zunächst war innerhalb der damaligen Zustimmung angedacht, die verbleibende 
Rest-Grünfläche als „öffentlichen Spielplatz“ auszugestalten. Dies ist bislang nicht 
umgesetzt worden, da die Spielfläche zwischen den  Gebäuden Nernst - und 
Mendelweg errichtet wurden, so dass die hier in Rede stehende Fläche ungenutzt 
blieb. 
 
Nunmehr ist geplant, die nicht mehr benötigte Fläche mit einem weiteren 
Einfamilienwohnhaus zu bebauen. 
 
Die Bezirksvertretung wird beteiligt, da dies aus den dargestellten Gründen von den 
damaligen Überlegungen abweicht. 
 
Die geplante Bebauung führt zu keinen bodenrechtlichen Spannungen, sondern dient 
der maßvollen Nachverdichtung. 
 
Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der  erforderlichen 
Befreiung. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Bebauungsplan 
Lageplan

Luftbild

29 Zeichen

Senefelder Weg 59a / Luftbild

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV9/171/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
01.08.2025
Erstellt
31.07.2025 12:17