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0310/2019

Gürzenich-Orchester Köln | Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten

Mitteilung Ausschuss 23.01.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester, Sitzung am 29.01.2019, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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GO_Richtlinie_Freikarten_ermäßigte Karten

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Mitteilung Ausschuss

749 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2019 
 0310/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 29.01.2019 
 
Gürzenich-Orchester Köln | Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des Gürzenich-
Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und Dienstag wird ab 
01.08.2019 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkon-
zerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde.  
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach 
 
 
 
Anlage 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten

GO_Richtlinie_Freikarten_ermäßigte Karten

8783 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten  
 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des 
Gürzenich-Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und 
Dienstag wird ab 01.08.2019 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für 
Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts 
Abweichendes festgelegt wurde.  
 
 
1. Kostenlose Karten  
 
a) Dienstkarten 
aa) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:  
 Oberbürgermeister/in  
 Kulturdezernent/in  
 Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Gürzenich-Kapellmeister  
 Geschäftsführende/r Direktor/in des Gürzenich-Orchesters  
 Intendant/in der Bühnen der Stadt Köln  
 Geschäftsführende/r Direktor/in der Bühnen der Stadt Köln  
 Sprecher/in des Orchestervorstands des Gürzenich-Orchesters  
 WDR-Intendanz  
 
ab) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: 
Gastdirigenten und -Solisten, Chorleiter sowie Komponisten eines aufgeführten 
Werkes 
 
ac) je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag:  
 Arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter des Gürzenich-Orchesters Köln, für 
deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist.  
 Ein/e Mitarbeiter/in des Kulturdezernats der Stadt Köln, eine/e Mitarbeiterin 
des Kulturamts der Stadt Köln, die/der Fachreferent/in des 
Oberbürgermeisters sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst 
und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt  
 Zusätzlich haben die unter ac) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, 
interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  
 
ad) je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält:  
 KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der 
Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.  
 
ae) je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten:  
 die Musikerinnen und Musiker des Gürzenich-Orchesters für dienstliche 
Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf 
zurückzugeben.  
 der diensthabende Orchestermanager/die diensthabende Orchestermanagerin 
oder der diensthabende Orchesterinspektor/die diensthabende 
Orchesterinspektorin zur Verteilung als Einlasskarte für am Konzert beteiligte 
Musiker/innen aus dienstlichen Gründen (möglichst Stehplatzkarten).

b) Pressekarten  
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/innen, von denen eine 
Berichterstattung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird 
kostenlos abgegeben. An die Redaktionen des Kölner Stadt Anzeigers sowie der 
Kölnischen Rundschau wird jeweils ein Jahrespresseausweis vergeben, der einem 
Journalisten den Besuch aller Konzerte des Gürzenich-Orchesters erlaubt. Eine 
zweite Karte für eine Begleitperson (sog. Presse-Begleitkarte für 10 EUR) wird als 
interne Pressekarte nach Verfügbarkeit abgegeben. 
 
c) Ehrenkarten 
ca) je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:  
 Vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Beigeordnete der Stadt Köln  
 Ratsmitglieder  
 Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters  
 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens  
 Wichtige Mitarbeitende der Kölner Stadtverwaltung sowie insbesondere neu 
antretende Beigeordnete und Amtsleiter/innen.  
 
cb) je 1 Ehrenkarten erhalten auf Antrag:  
 
 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtige Medienvertreter/innen 
Musikalische Leiter/innen, Geschäftsführer/innen und leitende Angestellte 
(Orchesterdirektoren, Dramaturgen, Abteilungsleiter) anderer großer 
Kulturorchester sowie Intendantinnen/Intendanten bzw. Theaterleiter/-innen 
und Geschäftsführer/innen anderer großer Konzerthäuser, Opernhäuser und 
Theater  
 Urheber/innen, Verleger/innen und Vertreter/innen von 
Verwertungsgesellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der 
Deutschen Orchestervereinigung  
 Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler/innen am jeweiligen Konzert 
beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit 
plant  
 Dirigenten, Solisten, Chorleiter und Komponisten, mit denen das Gürzenich- 
Orchester eine Zusammenarbeit plant.  
 Mitarbeitende der Karl-Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung in 
Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester  
 Zusätzlich haben die unter cb) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, 
interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  
 
d) Sonstige kostenlose Karten  
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den 
Marketingleiter in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für:  
 die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher Vorhaben und die 
Kompensation von Geschäften  
 Sponsoren auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags  
 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gewinnspiele, Tombolas, Tag der 
offenen Tür) und des Vertriebs (z.B. 2 für 1-Aktionen).

 In Ausnahmefällen soziale Einrichtungen (z.B. Seniorenheime, Kindergärten, 
Schulen) nach Maßgabe des Geschäftsführenden Direktors oder der 
Marketingleitung in Vertretung  
 
2. Ermäßigte Karten  
Können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert 
absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das 
betreffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. 
 
a) Vorzugskarten  
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 4,50 EUR erwerben:  
 Mitarbeitende der Verwaltung/Direktion des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Mitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Kontaktlehrer/innen des Musikvermittlungsprogramms des Gürzenich-   
Orchesters  
 
b) Interne Gebührenkarten  
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  
 Mitglieder der Bühnen der Stadt Köln 
 
c) Externe Gebührenkarten 
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  
 Mitglieder anderer Orchester, Bühnen und Tanzkompagnien, die Mitglied des 
Deutschen Bühnenvereins sind.  
 Ehemalige Beschäftigte des Gürzenich-Orchesters und der Bühnen der Stadt 
Köln, die nach einer mindestens 15-jährigen Betriebszugehörigkeit in den 
Ruhestand gewechselt sind.  
 
3. Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten  
 Die/der GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kostenlose 
Karten an soziale Einrichtungen vergeben.  
 Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen, Auszubildende und Personen, die 
den Bundesfreiwilligendienst leisten, erhalten bis zur Vollendung des 28. 
Lebensjahres die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Ermäßigung in der 
jeweils aktuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte 
davon ausnehmen.  
 Inhaber der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte erhalten auf 
Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der 
jeweils aktuellen Fassung. 
 Kölnpassinhaber/-innen und Schwerbehinderte erhalten auf Nachweis die vom 
Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen 
Fassung. Bedarf eine/ein Rollstuhfahrer/-in oder eine/ein 100 Prozent 
Schwerbehinderte/-r einer Begleitperson, erhält diese eine kostenlose Karte.  
 
4. Geldwerter Vorteil  
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten 
Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil zu 
versteuern ist.

5. Missbrauch  
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen 
ausgegebenen Karten), werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind 
nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter 
Karten, insbesondere die Weitergaben gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der 
Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu 
Regressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen bei Beschäftigten des 
Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits - bzw. dienstrechtliche 
Konsequenzen. 
 
6. Allgemeines  
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen 
Zustimmung des Geschäftsführenden Direktors oder der Verwaltungsleitung (oder 
respektive der Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen 
über ausgegeben Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz 
der Geschäftsführenden Direktion durch. 
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit 
unbenommen.  
 
Köln, den 21.01.2019  
 
 
 
 
Stefan Englert 
Geschäftsführender Direktor

Beratungsverlauf (1)

29.01.2019 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0310/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.01.2019
Erstellt
22.01.2019 17:24