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Gürzenich-Orchester Köln | Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten

Mitteilung Ausschuss 0310/2019 vom 23.01.2019

Stand: Am 29.01.2019 im Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 Vorlagen-Nummer 23.01.2019 0310/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 29.01.2019 Gürzenich-Orchester Köln | Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des Gürzenich- Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und Dienstag wird ab 01.08.2019 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkon- zerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. gez. Laugwitz-Aulbach Anlage Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten
  • GO_Richtlinie_Freikarten_ermäßigte Karten

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    Gürzenich-Orchester Köln Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und Dienstag wird ab 01.08.2019 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. 1. Kostenlose Karten a) Dienstkarten aa) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:  Oberbürgermeister/in  Kulturdezernent/in  Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich-Orchesters Köln  Gürzenich-Kapellmeister  Geschäftsführende/r Direktor/in des Gürzenich-Orchesters  Intendant/in der Bühnen der Stadt Köln  Geschäftsführende/r Direktor/in der Bühnen der Stadt Köln  Sprecher/in des Orchestervorstands des Gürzenich-Orchesters  WDR-Intendanz ab) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: Gastdirigenten und -Solisten, Chorleiter sowie Komponisten eines aufgeführten Werkes ac) je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag:  Arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter des Gürzenich-Orchesters Köln, für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist.  Ein/e Mitarbeiter/in des Kulturdezernats der Stadt Köln, eine/e Mitarbeiterin des Kulturamts der Stadt Köln, die/der Fachreferent/in des Oberbürgermeisters sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt  Zusätzlich haben die unter ac) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. ad) je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält:  KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. ae) je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten:  die Musikerinnen und Musiker des Gürzenich-Orchesters für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.  der diensthabende Orchestermanager/die diensthabende Orchestermanagerin oder der diensthabende Orchesterinspektor/die diensthabende Orchesterinspektorin zur Verteilung als Einlasskarte für am Konzert beteiligte Musiker/innen aus dienstlichen Gründen (möglichst Stehplatzkarten). b) Pressekarten Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/innen, von denen eine Berichterstattung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. An die Redaktionen des Kölner Stadt Anzeigers sowie der Kölnischen Rundschau wird jeweils ein Jahrespresseausweis vergeben, der einem Journalisten den Besuch aller Konzerte des Gürzenich-Orchesters erlaubt. Eine zweite Karte für eine Begleitperson (sog. Presse-Begleitkarte für 10 EUR) wird als interne Pressekarte nach Verfügbarkeit abgegeben. c) Ehrenkarten ca) je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:  Vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln  Beigeordnete der Stadt Köln  Ratsmitglieder  Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters  Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens  Wichtige Mitarbeitende der Kölner Stadtverwaltung sowie insbesondere neu antretende Beigeordnete und Amtsleiter/innen. cb) je 1 Ehrenkarten erhalten auf Antrag:  Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wichtige Medienvertreter/innen Musikalische Leiter/innen, Geschäftsführer/innen und leitende Angestellte (Orchesterdirektoren, Dramaturgen, Abteilungsleiter) anderer großer Kulturorchester sowie Intendantinnen/Intendanten bzw. Theaterleiter/-innen und Geschäftsführer/innen anderer großer Konzerthäuser, Opernhäuser und Theater  Urheber/innen, Verleger/innen und Vertreter/innen von Verwertungsgesellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchestervereinigung  Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler/innen am jeweiligen Konzert beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant  Dirigenten, Solisten, Chorleiter und Komponisten, mit denen das Gürzenich- Orchester eine Zusammenarbeit plant.  Mitarbeitende der Karl-Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester  Zusätzlich haben die unter cb) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. d) Sonstige kostenlose Karten Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den Marketingleiter in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für:  die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher Vorhaben und die Kompensation von Geschäften  Sponsoren auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags  Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gewinnspiele, Tombolas, Tag der offenen Tür) und des Vertriebs (z.B. 2 für 1-Aktionen).  In Ausnahmefällen soziale Einrichtungen (z.B. Seniorenheime, Kindergärten, Schulen) nach Maßgabe des Geschäftsführenden Direktors oder der Marketingleitung in Vertretung 2. Ermäßigte Karten Können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das betreffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. a) Vorzugskarten Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 4,50 EUR erwerben:  Mitarbeitende der Verwaltung/Direktion des Gürzenich-Orchesters Köln  Mitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln  Kontaktlehrer/innen des Musikvermittlungsprogramms des Gürzenich- Orchesters b) Interne Gebührenkarten Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  Mitglieder der Bühnen der Stadt Köln c) Externe Gebührenkarten Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  Mitglieder anderer Orchester, Bühnen und Tanzkompagnien, die Mitglied des Deutschen Bühnenvereins sind.  Ehemalige Beschäftigte des Gürzenich-Orchesters und der Bühnen der Stadt Köln, die nach einer mindestens 15-jährigen Betriebszugehörigkeit in den Ruhestand gewechselt sind. 3. Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten  Die/der GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte bzw. kostenlose Karten an soziale Einrichtungen vergeben.  Schüler/-innen, Studenten/Studentinnen, Auszubildende und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten, erhalten bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Ermäßigung in der jeweils aktuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen.  Inhaber der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung.  Kölnpassinhaber/-innen und Schwerbehinderte erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung. Bedarf eine/ein Rollstuhfahrer/-in oder eine/ein 100 Prozent Schwerbehinderte/-r einer Begleitperson, erhält diese eine kostenlose Karte. 4. Geldwerter Vorteil Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. 5. Missbrauch Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen ausgegebenen Karten), werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter Karten, insbesondere die Weitergaben gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Regressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen bei Beschäftigten des Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits - bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. 6. Allgemeines Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Geschäftsführenden Direktors oder der Verwaltungsleitung (oder respektive der Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über ausgegeben Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der Geschäftsführenden Direktion durch. Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit unbenommen. Köln, den 21.01.2019 Stefan Englert Geschäftsführender Direktor

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2019

    Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester

    TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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