V/0433/2006
Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und
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Ergänzungsvorlage V/0433/2006/1
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V/0433/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und schwer behinderter Jugendlicher (Antrag Nr. 0001/2006 der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) Beratungsfolge 21.06.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommis sion zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sic h trotz der vorrangigen Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Haushaltskonsolidierung Handlungs spielräume ergeben, um über das beschriebene Engagement hinaus die Situation von Me nschen mit Behinderungen zu verbessern und die Zahl der beschäftigten Behindert en in der Verwaltung weiter zu erhö- hen. Insbesondere ist zu prüfen, a) ob und wenn ja wie trotz insgesamt sinkenden Auftragsvolumens der pro zentuale Anteil der Vergaben an Werkstätten für behinderte Menschen gesteigert und sons- tige Dienstleistungen von Einrichtungen für Behinderte bezogen werden können, b) ob und wenn ja wie die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung gesteig ert wer- den kann mit der Zielsetzung, im Anschluss daran di e Übernahme in Abhängigkeit des Personalbedarfs und der Bestenauslese unter Bea chtung der behinderungsbe- dingten Einschränkungen zu erreichen. 3. Die von der Kommission beantragten Maßnahmen sin d damit erledigt. Begründung: Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung und d ie Kommission zur Förderung der Integrati- on von Menschen mit Behinderungen haben am 07.06.06 parallel getagt und die nachfolgenden geänderten Beschlüsse gefasst: Vorlagen-Nr.: V/0433/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Erwin.Goerke@stadt-muenster.de Datum: 12.06.2006 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0433/2006/1 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommis sion zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sic h trotz der vorrangigen Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Haushaltskonsolidierung Handlungs spielräume ergeben, um über das beschriebene Engagement hinaus die Situation von Me nschen mit Behinderungen zu verbessern und die Zahl der beschäftigten Behindert en in der Verwaltung weiter zu erhö- hen. Insbesondere ist zu prüfen, a) ob trotz insgesamt sinkenden Auftragsvolumens de r prozentuale Anteil der Verga- ben an Werkstätten für Behinderte gesteigert und so nstige Dienstleistungen von Einrichtungen für Behinderte bezogen werden können, b) ob die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung g esteigert werden kann mit der Zielsetzung, im Anschluss daran die Übernahme in Ab hängigkeit des Personalbe- darfs und der Bestenauslese unter Beachtung der beh inderungsbedingten Ein- schränkungen zu erreichen. 3. Die von der Kommission beantragten Maßnahmen sin d damit erledigt. Kommission zur Förderung von Menschen mit Behinderungen: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommis sion zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sic h trotz der vorrangigen Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Haushaltskonsolidierung Handlungs spielräume ergeben, um über das beschriebene Engagement hinaus die Situation von Me nschen mit Behinderungen zu verbessern und die Zahl der beschäftigten Behindert en in der Verwaltung weiter zu erhö- hen. Insbesondere ist zu prüfen, a) wie trotz insgesamt sinkenden Auftragsvolumens d er prozentuale Anteil der Verga- ben an Werkstätten für behinderte Menschen gesteige rt und sonstige Dienstleistun- gen von Einrichtungen für Behinderte bezogen werden können, b) wie die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung gesteigert werden kann mit der Zielsetzung, im Anschluss daran die Übernahme in Ab hängigkeit des Personalbe- darfs und der Bestenauslese unter Beachtung der beh inderungsbedingten Ein- schränkungen zu erreichen. Die Verwaltung hat die beiden geringfügig von einan der abweichenden Änderungsanträge in den Beschlussvorschlag eingebaut. In Vertretung Gez. Dr. Heinrichs
Beschlussvorlage
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V/0433/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und schwer behinderter Jugendlicher (Antrag Nr. 0001/2006 der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) Beratungsfolge 07.06.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 07.06.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die von der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen be- antragten Maßnahmen werden aus den im Bericht dargestellten Gründen zur Zeit nicht umge- setzt. Begründung: Mit Vorlage Nr. V/0211/2006 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Sach- und Verfahrensvorschlag zum Beschluss der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 12.01.2006 an den Hauptausschuss zu erarbeiten. Beantragt wurden folgende Maßnahmen: 1. Zur Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen in der Verwaltung wird ab sofort jede, durch das Ausscheiden eines/einer schwer behinderten/gleichgestellten Mitarbei- ters/in wieder besetzt. Eine Wiederbesetzung muss dabei nicht zwangsläufig auf die gleiche Stelle, insbesondere nicht auf die freigewordene Wertigkeit erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0433/2006 Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Erwin.Goerke@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0433/2006 2. Ab 2006 werden 15 % aller freien Stellen von Auszubildenden oder Anwärtern für eine Beam- tenlaufbahn ausschließlich behinderten Jugendlichen i. S. § 68 Abs. 1-4 SGB IX vorbehalten. 3. Der Umfang an Lieferungen und Leistungen durch die in Münster ansässigen Werkstätten für behinderter Menschen wird in den kommenden Jahren regelmäßig um 20 v. H. des Vorjahres- volumen gesteigert, bis eine angemessene Höhe im Vergleich zur derzeitigen städtischen Auf- tragsvergabe erreicht ist. Zu 1) Alle Maßnahmen der kommenden Jahre sind auf das Ziel Hauhaltskonsolidierung ausge- richtet. Die Ratsvorlage zur Haushaltskonsolidierung (V/1065/2005) ist am 15.02.2006 vom Rat beschlossen worden. Darin enthalten sind personelle Einsparungen mit einem prozen- tualen Anteil von ca. 25 % in 2006 und ca. 29 % in 2007 – 2009 am Gesamtbetrag der Ausgabenreduzierung. Diese und weitere zu erwartende personelle Einsparungen sind – da betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden sind – nur zu erreichen, indem Fluktuationen (z.B. durch altersbedingtes Ausscheiden, Auslaufen befristeter Verträge) ge- nutzt werden. Das zwingt dazu, entsprechende freie bzw. frei werdende Stellen gar nicht oder ausschließlich intern durch die Umsetzung/den Einsatz bereits unbefristet beschäftig- ter Mitarbeiter/innen nach zu besetzen. Jede externe Einstellung läuft dem zuwider. Entsprechend den internen Regelungen für Besetzungsverfahren werden bereits in den Fällen, die tatsächlich extern besetzt werden, behinderten Bewerber/innen Vorrang einge- räumt, sofern es die Grundqualifikation zulässt und nicht Mitbewerber/innen nach den Prin- zip der Bestenauslese vorrangig zu berücksichtigen sind. So wird schwer behinderten Be- werber/innen auch dann Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung gegeben, wenn Teile des Anforderungsprofils auf Grund der Behinderung nicht erfüllt werden. Ob und ggf. durch welche organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen auf die Erfüllung dieses An- forderungsprofils verzichtet werden kann, wird bereits im Vorfeld der Bewerbung geprüft. Zusätzlich wird die Vertrauensperson der Schwerbehinderten in das Besetzungsverfahren einbezogen. Es ist auch festzustellen, dass das Integrationsklima, das heißt, die Bereit- schaft Schwerbehinderte aufzunehmen, innerhalb der Verwaltung guter und gelebter Alltag ist. Dies auch unter den mittlerweile durch die Haushaltskonsolidierung für viele deutlich spürbaren veränderten Arbeitsbedingungen. Zu 2) Zurzeit werden vier schwer behinderte Auszubildende bei der Stadt Münster ausgebildet. Zusätzlich haben 2005 elf schwer behinderte Bewerber/innen ein Praktikum bei der Stadt Münster abgeleistet. Zum ersten Mal haben am 27.04.2006 auch insges amt sieben schwer behinderte Mädchen am Girls´Day bei der Stadtverwaltung Münster teilgenommen. Sie haben dabei sowohl an Angeboten speziell für behinderte Mädchen wie auch an in tegrativen Angeboten teilgenommen. Ein Workshop im Rahmen des Nachmittagprogramms wurde zudem von einer schwer behinderten Studentin gelei- tet. Bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken wird bereits jetzt bei schwer behinderten Bewer- ber/innen jeweils die 1. Stufe des Auswahlverfahrens übersprungen. Einladungen für das Vorstellungsgespräch erfolgen so beispielhaft unabhängig vom Notendurchschnitt. Not- wendige Hilfsmittel werden im Auswahlverfahren und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit vereinfachter Stufenausbildungsgänge ist bisher nur in wenigen Berufen in Ausbildungsverordnungen umgesetzt worden. Sollte in einem der Berufe, für die in der Stadtverwaltung ausgebildet wird, eine solche Möglichkeit bestehen, wird dies selbstver- ständlich in Abstimmung mit den Ausbildungsämtern umgesetzt werden. Hinsichtlich der Besetzung von Ausbildungs- und Praktikumsstellen besteht regelmäßig ein direkter Kontakt zu den Integrationsfachdiensten. So werden diese über zu besetzende Stellen informiert. - 3 - V/0433/2006 Mehrere Ausbildungsstellen und eine Umschulungsstelle wurden 2005 jedoch ohne Erfolg angebo- ten. Darüber hinaus wurden auch 40 Schulen für Behinderte über zu besetzende Ausbildungsstellen informiert. Sie ergaben ebenfalls keine Bewerbungen. Um den Anschein einer kurzfristigen „Verwahrung“ zu vermeiden und um den Auszubildenden eine wirkliche berufliche Perspektive zu eröffnen, muss hinsichtlich der Qualität und Eignung der Bewer- ber/innen sichergestellt sein, dass bei Beginn der Ausbildung zumindest eine positive Prognose, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann, vorliegen. Wegen einer starren Quotenregelung auf Grund f ehlender Quantität und/oder Qualität zwangsweise freibleibende Ausbildungsstellen sind mit Blick auf die Jugendarbeitslosigkeit insgesamt gesell- schaftspolitisch nicht akzeptabel. Die Auswertung der Auszubildenden in den letzten Jahren zeigt darüber hinaus, dass ca. 10 % der Ausbildungsplätze an Jugendliche vergeben wurden, die aufgrund eines Migrati- onshintergrundes oder anderer ungünstiger sozi aler und gesellschaftlicher Rahmenbedin- gungen Probleme haben eine Ausbildungsstelle zu finden und zu behalten. Anders als bei den schwer behinderten Jugendlichen steigt die Zahl dieser Bewerbungen kontinuierlich an. Diese Jugendlichen zeigen überwiegend im praktischen Teil der Ausbildung positive Er- gebnisse, im theoretischen Teil ist jedoch eine besonders intensive Förderung, häufig un- terstützt durch externe Hilfen erforderlich. Zu den Schwächen in der Theorie kommen in ei- nigen Fällen Verhaltensauffälligkeiten, die dazu führen, dass nur eine intensive persönliche Betreuung die Fortsetzung und den Abschluss der Ausbildung ermöglicht. Eine weitere Gruppe der förderungswürdigen Auszubildenden sind die „jungen“ Mütter, d.h. Frauen, die entweder mit Kind in die Ausbildung starten oder während der Ausbildung ein Kind bekommen. Die Fortführung der Ausbildung nach Elternzeit, der Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeit-Ausbildung sowie die Unterstützung der Auszubildenden bei der Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung sind bereits mehrmals erfolgreich praktiziert worden. Die Festsetzung einer Pflichtquote zugunsten von schwer behinderten Jugendlichen würde insbe- sondere zum Nachteil von Jugendlichen mit Migr ationshintergrund oder solchen aus schwierigem persönlichem und sozialem Umfeld gereichen. Auch dieser Personenkreis ist jedoch besonders för- derungsbedürftig. Zu 3) Der Regelung des § 141 SGB IX, dass Aufträge der öffentlichen Hand, die durch anerkannte Werk- stätten für Behinderte durchgeführt werden könne n, bevorzugt diesen We rkstätten angeboten wer- den, wird Rechnung getragen. Das Auftragsvolumen ist jedoch auf Grund der durchgeführten Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen allgemein rückläufig. Dies trifft auch auf diesen Bereich zu. Eine jährliche Steigerung des Volumens um 20 % gegenüber dem Vorjahr steht im Gegensatz zu allen diesbezüglichen Bemühungen. Die Verwaltung hat diverse interne Regelungen getroffen, schwer behinderten Bewerber/innen und Auszubildenden den Zugang zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Sie haben auch noch unter der schwierigen aktuellen Haushaltslage Bestand. Die Verwaltung wird auch zukünftig grundsätzlich jede Maßnahme, die der Integration von Schwerbehinderten in den Arbeitsalltag dient und dabei die Schwerbehindertenquote erhöht, aufgreifen und unterstützen. Starre Quotierungen, wie sie im Antrag der Kommission vorgeschlagen werden, sind jedoch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nicht umsetzbar und unterlaufen den Sparbemühungen. Es steht auch zu befürchten, dass allzu restriktive Vorgaben das insgesamt gute Integrationsklima beeinträchtigen. I.V. - 4 - V/0433/2006 Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0433/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 22.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37