AN/1114/2022
Prüfung Naturschutzgebiet Köln Müngersdorf
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Sachstandsbericht BV
2524 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671
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Vorlagen-Nummer
AN/1114/2022
Stand: 13.07.2022
Sachstandsbericht
Prüfung Naturschutzgebiet Köln Müngersdorf
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Lothar Müller /
Die Linke
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche westlich der Herbesthaler Straße in
Müngersdorf“ ist im Landschaftsplan Köln gemäß § 29 BNatSchG NRW unter Schutz gestellt.
Die Schutzwürdigkeit ergibt sich entsprechend der Erläuterung im Landschaftsplan im nördlichen Teil
auf Grund ehemals vorhandenen Halbtrockenrasen, die zunehmend verbuscht sind. Der südliche Teil
wird durch Garten- und Obstbaumbrachen gekennzeichnet, die eine besondere naturschutzfachliche
Wertigkeit insbesondere für Vögel und Insekten aufweisen.
Die Erhaltung einer artenreichen, stark verbuschten Grünlandbrache sowie einer Obstgartenbrache
als vielfältiger Lebensraum für Insekten und Kleinsäuger und als Trittsteinbiotop wird im Kataster
Schutzwürdiger Biotope unter der Kennung BK-5007-052 durch das Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW (LANUV) empfohlen.
Die Unterschutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil entspricht der Empfehlung des LA-
NUVs NRW. Auf Grund der ubiquitären Artenausstattung und der begrenzten Größe wird die Fläche
als von lokaler Bedeutung eingestuft.
Nächste Schritte:
Auf Grund dieser fachlichen Einschätzung des LANUVs NRW ist die Fläche als Geschützter Land-
schaftsbestandteil naturschutzrechtlich ausreichend geschützt und fachlich richtig eingeordnet. Eine
Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG, die einen besonderen Schutz von
Natur und Landschaft definiert, ist auf Grund der vorangestellten Gründe nicht erforderlich.
Ergänzend wird auf die Beschlussvorlage 0862/2022 verwiesen. Mit dem „Konzept zur Neuauswei-
sung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ werden die naturschutzrechtlichen und
fachlichen Anforderungen an die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet eingeordnet und eine
flächendeckende Auswertung möglicher neuauszuweisender Naturschutzgebiete im Kölner Stadtge-
biet ist durch die Verwaltung mit Stand März 2022 ausgewertet worden
Ein weiterer Sachstandsbericht zum Geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche west-
lich der Herbesthaler Straße in Müngersdorf“ ist somit nicht erforderlich.
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 20. Mai 2022 Prüfung Naturschutzgebiet Köln Müngersdorf Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal bitte die Verwaltung zu prüfen ob das heute als geschützter Landschaftsbestandteil LBS 17 gesicherte Gebiet den Charakter eines Naturschutzgebietes entspricht. Es handelt sich um die Fläche entlang der Herbesthaler Straße zum Parkplatz P1. Begründung: Das LBS 17 soll nach Aussagen der Nachbarschaft eine besondere Flora und Fauna haben. Damit könnte die Bedeutung eines Naturschutzgebietes erreicht sein. gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Lothar Müller Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1114/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 25.05.2022 10:23