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AN/1114/2022

Prüfung Naturschutzgebiet Köln Müngersdorf

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 25.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 08.06.2022, TOP 8.1.3

Sachstandsbericht BV

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke

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Sachstandsbericht BV

2524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1114/2022 
 Stand: 13.07.2022 
Sachstandsbericht  
Prüfung Naturschutzgebiet Köln Müngersdorf 
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Lothar Müller / 
Die Linke 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche westlich der Herbesthaler Straße in 
Müngersdorf“ ist im Landschaftsplan Köln gemäß § 29 BNatSchG NRW unter Schutz gestellt.  
Die Schutzwürdigkeit ergibt sich entsprechend der Erläuterung im Landschaftsplan im nördlichen Teil 
auf Grund ehemals vorhandenen Halbtrockenrasen, die zunehmend verbuscht sind. Der südliche Teil 
wird durch Garten- und Obstbaumbrachen gekennzeichnet, die eine besondere naturschutzfachliche 
Wertigkeit insbesondere für Vögel und Insekten aufweisen.  
Die Erhaltung einer artenreichen, stark verbuschten Grünlandbrache sowie einer Obstgartenbrache 
als vielfältiger Lebensraum für Insekten und Kleinsäuger und als Trittsteinbiotop wird im Kataster 
Schutzwürdiger Biotope unter der Kennung BK-5007-052 durch das Landesamt für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz NRW (LANUV) empfohlen.  
Die Unterschutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil entspricht der Empfehlung des LA-
NUVs NRW. Auf Grund der ubiquitären Artenausstattung und der begrenzten Größe wird die Fläche 
als von lokaler Bedeutung eingestuft.  
 
Nächste Schritte: 
Auf Grund dieser fachlichen Einschätzung des LANUVs NRW ist die Fläche als Geschützter Land-
schaftsbestandteil naturschutzrechtlich ausreichend geschützt und fachlich richtig eingeordnet. Eine 
Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG, die einen besonderen Schutz von 
Natur und Landschaft definiert, ist auf Grund der vorangestellten Gründe nicht erforderlich.  
Ergänzend wird auf die Beschlussvorlage 0862/2022 verwiesen. Mit dem „Konzept zur Neuauswei-
sung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln“ werden die naturschutzrechtlichen und 
fachlichen Anforderungen an die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet eingeordnet und eine 
flächendeckende Auswertung möglicher neuauszuweisender Naturschutzgebiete im Kölner Stadtge-
biet ist durch die Verwaltung mit Stand März 2022 ausgewertet worden 
 
Ein weiterer Sachstandsbericht zum Geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche west-
lich der Herbesthaler Straße in Müngersdorf“ ist somit nicht erforderlich.

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke

1176 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Lothar Müller / Die Linke 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 20. Mai 2022 
 
Prüfung Naturschutzgebiet Köln Müngersdorf  
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
Wir bitten Sie, folgenden Antrag  auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bitte die Verwaltung zu prüfen ob das heute als geschützter
Landschaftsbestandteil LBS 17 gesicherte Gebiet den Charakter eines Naturschutzgebietes 
entspricht. Es handelt sich um die Fläche entlang der Herbesthaler Straße zum Parkplatz P1.
 
Begründung: 
Das LBS 17 soll nach Aussagen der Nachbarschaft eine besondere Flora und Fauna
haben. Damit könnte die Bedeutung eines Naturschutzgebietes erreicht sein. 
 
gez. Ute Ackermann                         gez. Svenja Führer           gez. Lothar Müller    
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion        Die Linke

Beratungsverlauf (1)

08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1114/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
25.05.2022
Erstellt
25.05.2022 10:23