AN/0892/2021
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) || Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Kalk (0997/2021)
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Änderungsantrag SPD AN-0892-2021
2635 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: www.koelnspd.de
Christian Robyns
Fraktionsvorsitzender
Telefon: 0172 2891631
E-Mail: christian.robyns@gmail.com
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 21.04.2021
AN/0892/2021
Änderungsantrag gem. 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, zu TOP 8.2.4
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Kalk-Brück (0997/2021)
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 21.04.2021
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Fraktion bittet, den Beschlussvorschlag aus der Beschlussvorlage
0997/2021 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Oberen Bruchweg im
Osten, der Astrid-Lindgren-Allee im Süden, der Marta-Heublein-Straße mit
Wendeanlage und einem benachbarten Grundstück im Westen und der Be-
standsbebauung und den dazu gehörigen Grundstücken entlang der Marta-
2
Heublein-Straße im Norden (Sportpark Brück; Flur 71, Flurstücke 4553, 4551
und 4720) – Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee – in Köln-Kalk-Brück – einzulei-
ten mit dem Ziel etwa 75 Wohneinheiten in innovativen Einfamilienhausformen
mit geringer Flächeninanspruchnahme z.B. gestapelten Reihenhäusern sowie
Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau unter Anwendung
des kooperativen Baulandmodells festzusetzen; dabei ist aufgrund des Kli-
mawandels auf eine maßvolle Versiegelung und naturnahe und klimaresilente
Gestaltung des Quartiers Wert zu legen;
2. Das vorgelegte städtebauliche Konzept ist zu überarbeiten mit dem Ziel, den
Anteil der im Geschosswohnungsbau zu errichteten Wohneinheiten deutlich
zu erhöhen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Robyns gez. Oliver Krems
Christian Robyns Oliver Krems
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Astrid-Lindgren-Allee
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0892/2021
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 21.04.2021
- Erstellt
- 21.04.2021 13:05