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1522/2024

Kostenschätzung zum Bürgerbegehren "Fahrrad-Entscheid Köln"

Mitteilung Ausschuss 28.05.2024

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Anlage: Bürgerbegehren Fahrrad-Entscheid Köln

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Anlage: Bürgerbegehren Fahrrad-Entscheid Köln

4459 Zeichen

Sind Sie dafür, dass die Stadt 
Köln folgende Maßnahmen für 
den beschleunigten Ausbau des 
beschlossenen Radverkehrs-
hauptnetzes bis 2030 umsetzt?  
1. Jährlich werden auf 40 km 
Straßen des Gelben Netzes  
(Kfz-Hauptverkehrsstraßen)
Radwege gebaut oder umge-
baut. Die Radwege sollen in  
beide Richtungen mindestens 
2,5 m breit sein, vom Kfz-Verkehr 
baulich getrennt  sein und an 
Kreuzungen nicht von freilaufen-
den Kfz-Rechtsabbiegerspuren 
gekreuzt werden.  
2. Jährlich werden 30 km Straßen
des Grünen Netzes (Straßen mit 
geringerer Kfz-Belastung) zu 
Fahrradstraßen.
3. Die Stadt begründet jährlich 
in einem Bericht ihr Vorgehen 
bei der Umsetzung.
BÜRGERBEGEHREN –  
Fahrrad-Entscheid Köln
Begründung: 
Fahrrad fahren macht Spaß, ist gesund, gut für die 
Umwelt, schnell und günstig.[1] Alle Menschen soll -
ten sicher und zügig mit dem Rad durch Köln fah -
ren können. Bisher fühlen sich Radfahrende dabei 
aber oft unsicher wegen schlechter Radwege oder 
weil Fahrräder und Autos sich die Fahrbahn teilen.[2]  
 
Allein 2023 sind in Köln mehr als 2.000 Radfahrende 
verunglückt![3] Gute Radwege könnten Fahrrad fah -
ren in Köln einfacher und sicherer machen. 
Das sieht auch die Stadt so. Deswegen haben die 
neun Bezirksvertretungen für ihre Veedel jeweils ein 
Radverkehrsnetz entwickelt. Diese bilden zusammen 
das „Radverkehrshauptnetz“ für ganz Köln. Es soll 
irgendwann flüssigen und sicheren Fahrradverkehr 
ermöglichen, ist bisher allerdings nur teilweise um -
gesetzt.[4] 
Hauptstraßen, an denen vom Autoverkehr getrennte 
Radwege entstehen sollen, bilden das „gelbe Netz“ 
(etwa 500 km lang). Solche getrennten Radwege sind 
gut für alle: Radfahrende, zu Fuß Gehende und Auto-
fahrende müssen weniger Angst vor Zusammenstö -
ßen haben.
Die weiteren Straßen (vor allem Nebenstraßen) des 
Radverkehrshauptnetzes bilden das „grüne Netz“ 
(etwa 1.300 km lang). Dort können Fahrradstraßen für 
ein gutes Miteinander der Verkehrsteilnehmenden 
sorgen.
Einen Teil des Radverkehrshauptnetzes gibt es schon, 
etwa auf den Ringen. Das bedeutet aber nicht, dass 
der Rest auch gebaut wird. Das Radverkehrshaupt -
netz ist bisher nur ein Zielkonzept ohne Zeitplan und 
bei Planungen „zu berücksichtigen“. Deswegen wol -
len wir mit diesem Begehren sicherstellen, dass die 
Stadt das Netz so schnell wie möglich vollendet. Um 
Transparenz zu schaffen, soll die Stadt Köln jährlich 
über ihre Fortschritte informieren und ihr Vorgehen 
begründen.
Datenschutzhinweis: Mit der Angabe deiner Daten willigst du ein, dass 
diese für das Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) „Fahrrad-Entscheid Köln“ 
verarbeitet werden. Die Daten werden an die Stadt Köln weitergeleitet. 
Du kannst die Einwilligung widerrufen. 
Mehr Infos: www.fahrrad-entscheid.koeln/datenschutz
Weitere Infos und Kontakt:
www.fahrrad-entscheid.koeln
info@fahrrad-entscheid.koeln 
@fahrradentscheid_koeln
Vertretungsberechtigte Personen:
Lea Michailov, Paul Spieles, Natalie Horn 
c/o Fahrrad-Entscheid Köln,  
Mauritiussteinweg 11, 50676 Köln
Kostenschätzung der Stadt Köln 
Die Gesamtkosten für die Umsetzung 
der geforderten Maßnahmen werden bis 
2030 auf 254.285.910 € brutto geschätzt 
(jährlich: 42.380.985 € brutto). *
Das setzt sich wie folgt zusammen:
- „Gelbes Netz“: 158.066.820 € brutto
- „Grünes Netz“: 87.619.740 € brutto
- Erhöhter Unterhaltsaufwand:   
   8.599.350 € brutto
* Auf Basis der Bau-/Personalkosten von 2023 (ohne   
  Kostensteigerungen)
SCHNELLSTM
ÖGLICH ABGEBEN
Nachname, Vorname Straße, Hausnummer PLZ Geburtsdatum Unterschrift Datum der Unterschrift
Gemäß § 26 der Gemeindeordnung: Die Unterzeichnenden beantragen, dass den Bürgern 
der Stadt Köln folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird: 
Forderung
einwerfen oder schicken 
an Mauritiussteinweg 11, 
50676 Köln oder bei 
anderen Sammelstellen: 
www.fahrrad-entscheid.  
koeln/unterschreiben  
abgeben
Eintragungsberechtigt sind Personen, die die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Köln haben und mindestens 16 Jahre alt sind.
[1] https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr#vorteile-des- 
     fahrradfahrens
[2] https://www.adfc.de/artikel/sicherheitsempfinden-anforderungen-an-die-radverkehrsinfrastruktur
[3] https://koeln.polizei.nrw/sites/default/files/2024-03/k-vustat24-stadt-koeln-dok.pdf
[4] https://www.stadt-koeln.de/artikel/72230/index.html
FAHRRAD
ENTSCHEID
KÖLN
Stadt
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln

Mitteilung Ausschuss

4701 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2024 
 1522/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
 
Kostenschätzung zum Bürgerbegehren "Fahrrad-Entscheid Köln" 
Die Initiative „Fahrrad-Entscheid Köln“ hat ein Bürgerbegehren zum Ausbau mit fol-
gender Fragestellung gestartet:  
Sind Sie dafür, dass die Stadt Köln folgende Maßnahmen für den beschleunigten 
Ausbau des beschlossenen Radverkehrshauptnetzes bis 2030 umsetzt? 
1. Jährlich w erden auf 40 km Straßen des Gelben Netzes (Kfz-Hauptverkehrsstra-
ßen) Radw ege gebaut oder umgebaut. 
Die Radw ege sollen in beide Richtungen mindestens 2,5 m breit sein, vom Kfz-
Verkehr baulich getrennt sein und an Kreuzungen nicht von freilaufenden Kfz-
Rechtsabbiegerspuren gekreuzt w erden. 
2. Jährlich w erden 30 km Straßen des Grünen Netzes (Straßen mit geringerer Kfz-
Belastung) zu Fahrradstraßen. 
3. Die Stadt begründet jährlich in einem Bericht ihr Vorgehen bei der Umsetzung.“ 
Die Verwaltung ist gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 Gemeindeordnung NRW verpflichtet, 
den Initiatoren die mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kos-
ten mitzuteilen. Folgende Kostenschätzung hat die Verwaltung an die Initiatoren über-
mittelt: 
„Die Kosten für eine Umsetzung der im Bürgerbegehren geforderten Maßnah-
men w erden auf jährlich 42.380.985 Euro brutto geschätzt. Bis 2030 betragen 
die Gesamtkosten der Umsetzung über sechs Jahre geschätzt 254.285.910 
Euro brutto. Dabei w ird der Stand der Bau- und Personalkosten von 2023 zu-
grunde gelegt (ohne Kostensteigerungen). 
Die geschätzten Gesamtkosten setzen sich aus den folgenden Einzelpositionen 
zusammen: 
 Forderung 1 („Gelbes Netz“) 158.066.820 Euro brutto 
 Forderung 2 („Grünes Netz“)  87.619.740 Euro brutto 
 Erhöhter Unterhaltsaufw and    8.599.350 Euro brutto“

2 
 
Zur Ermittlung der Kosten hat die Verwaltung folgende Rahmenbedingungen zu 
Grunde gelegt: 
 Gelbes Netz (getrennte Führung des Radverkehrs) – Gesamtlänge 500 km. 
Setzt sich wie folgt zusammen: 
o 150 km davon 
 100 km Neuplanung 
 50 km Sanierung im Bestand 
o 150 km Umplanungen im Bestand im Straßenraum/Spurumwandlun-
gen 
o 200 km kein akuter Handlungsbedarf 
Gefordert sind 40 km im Jahr. Die Radwege sollen in beide Richtungen min-
destens 2,5 m breit sein und an Kreuzungen nicht von freilaufenden Kfz-
Rechtsabbiegerspuren gekreuzt werden. Eine bauliche Trennung wird, wenn 
möglich, umgesetzt. 
 Grünes Netz (Führung des Radverkehrs im Mischverkehr) – Gesamtlänge 
1.300 km. Die Forderungen beim Grünen Netz beziehen sich auf die Einrich-
tung von Fahrradstraßen. Das Fahrradstraßennetz umfasst ca. 500 km. Ge-
fordert sind 30 km im Jahr. 
Die Kostenposten setzen sich zusammen aus: 
 Personalkosten: Die Planung und Umsetzung der Radverkehrsnetze ist im 
geforderten Umfang und in der geforderten Geschwindigkeit nicht mit dem 
aktuellen Personalbestand möglich. Ein wesentlicher Teil entfällt daher auf 
neu einzustellendes Personal. Berücksichtigt wurden – abgeleitet aus Erfah-
rungswerten – die notwendige Anzahl an Personen, klassifiziert nach den er-
forderlichen Entgeltgruppen. Vereinfachend wurde angenommen, dass die 
Personalstellen innerhalb der Verwaltung geschaffen werden; gleichwohl 
können gewisse Leistungen extern vergeben werden, bei denen jedoch min-
destens dieselben Kosten anfallen würden. Eine Dynamisierung der Perso-
nalkosten wurde nicht vorgenommen, um eine gewisse Konsistenz der Kos-
tenkalkulation beizubehalten. Die Personalkosten haben den Preisstand 
Ende 2023. 
 Baukosten: Die Baukosten sind insbesondere im Gelben Netz eine rele-
vante Größe, da für die Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr bauli-
che Anpassungen notwendig sind. Ebenso ist die Erneuerung zahlreicher 
Lichtsignalanlagen notwendig. Eine Dynamisierung der Baukosten wurde 
nicht vorgenommen, um eine gewisse Konsistenz der Kostenkalkulation bei-
zubehalten. Die Baukosten haben den Preisstand Ende 2023. 
 Erhöhter Unterhaltungsaufwand:  Durch bauliche Veränderungen und Se-
parierung der Radverkehrsanlagen wird ein erhöhter Einsatz von Kleinfahr-
zeugen und Geräten im Winterdienst, bei der Straßenreinigung und bei Un-
terhaltungsmaßnahmen erforderlich. Um eine adäquate Bedienung auch ab-
getrennter oder selbstständig geführter Wege zu gewährleisten ist ein erhöh-
ter Leistungsumfang bei der AWB zu beauftragen oder in Eigenleistung zu 
erbringen. Eine Dynamisierung der erhöhten Unterhaltungskosten wurde 
nicht vorgenommen, um eine gewisse Konsistenz der Kostenkalkulation bei-
zubehalten. Die Kosten haben den Preisstand Ende 2023. 
Gez. Egerer 
Anlage 
Bürgerbegehren „Fahrrad-Entscheid Köln“

Beratungsverlauf (2)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1522/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2024
Erstellt
07.05.2024 11:29