1522/2024
Kostenschätzung zum Bürgerbegehren "Fahrrad-Entscheid Köln"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage: Bürgerbegehren Fahrrad-Entscheid Köln
4459 Zeichen
Sind Sie dafür, dass die Stadt
Köln folgende Maßnahmen für
den beschleunigten Ausbau des
beschlossenen Radverkehrs-
hauptnetzes bis 2030 umsetzt?
1. Jährlich werden auf 40 km
Straßen des Gelben Netzes
(Kfz-Hauptverkehrsstraßen)
Radwege gebaut oder umge-
baut. Die Radwege sollen in
beide Richtungen mindestens
2,5 m breit sein, vom Kfz-Verkehr
baulich getrennt sein und an
Kreuzungen nicht von freilaufen-
den Kfz-Rechtsabbiegerspuren
gekreuzt werden.
2. Jährlich werden 30 km Straßen
des Grünen Netzes (Straßen mit
geringerer Kfz-Belastung) zu
Fahrradstraßen.
3. Die Stadt begründet jährlich
in einem Bericht ihr Vorgehen
bei der Umsetzung.
BÜRGERBEGEHREN –
Fahrrad-Entscheid Köln
Begründung:
Fahrrad fahren macht Spaß, ist gesund, gut für die
Umwelt, schnell und günstig.[1] Alle Menschen soll -
ten sicher und zügig mit dem Rad durch Köln fah -
ren können. Bisher fühlen sich Radfahrende dabei
aber oft unsicher wegen schlechter Radwege oder
weil Fahrräder und Autos sich die Fahrbahn teilen.[2]
Allein 2023 sind in Köln mehr als 2.000 Radfahrende
verunglückt![3] Gute Radwege könnten Fahrrad fah -
ren in Köln einfacher und sicherer machen.
Das sieht auch die Stadt so. Deswegen haben die
neun Bezirksvertretungen für ihre Veedel jeweils ein
Radverkehrsnetz entwickelt. Diese bilden zusammen
das „Radverkehrshauptnetz“ für ganz Köln. Es soll
irgendwann flüssigen und sicheren Fahrradverkehr
ermöglichen, ist bisher allerdings nur teilweise um -
gesetzt.[4]
Hauptstraßen, an denen vom Autoverkehr getrennte
Radwege entstehen sollen, bilden das „gelbe Netz“
(etwa 500 km lang). Solche getrennten Radwege sind
gut für alle: Radfahrende, zu Fuß Gehende und Auto-
fahrende müssen weniger Angst vor Zusammenstö -
ßen haben.
Die weiteren Straßen (vor allem Nebenstraßen) des
Radverkehrshauptnetzes bilden das „grüne Netz“
(etwa 1.300 km lang). Dort können Fahrradstraßen für
ein gutes Miteinander der Verkehrsteilnehmenden
sorgen.
Einen Teil des Radverkehrshauptnetzes gibt es schon,
etwa auf den Ringen. Das bedeutet aber nicht, dass
der Rest auch gebaut wird. Das Radverkehrshaupt -
netz ist bisher nur ein Zielkonzept ohne Zeitplan und
bei Planungen „zu berücksichtigen“. Deswegen wol -
len wir mit diesem Begehren sicherstellen, dass die
Stadt das Netz so schnell wie möglich vollendet. Um
Transparenz zu schaffen, soll die Stadt Köln jährlich
über ihre Fortschritte informieren und ihr Vorgehen
begründen.
Datenschutzhinweis: Mit der Angabe deiner Daten willigst du ein, dass
diese für das Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) „Fahrrad-Entscheid Köln“
verarbeitet werden. Die Daten werden an die Stadt Köln weitergeleitet.
Du kannst die Einwilligung widerrufen.
Mehr Infos: www.fahrrad-entscheid.koeln/datenschutz
Weitere Infos und Kontakt:
www.fahrrad-entscheid.koeln
info@fahrrad-entscheid.koeln
@fahrradentscheid_koeln
Vertretungsberechtigte Personen:
Lea Michailov, Paul Spieles, Natalie Horn
c/o Fahrrad-Entscheid Köln,
Mauritiussteinweg 11, 50676 Köln
Kostenschätzung der Stadt Köln
Die Gesamtkosten für die Umsetzung
der geforderten Maßnahmen werden bis
2030 auf 254.285.910 € brutto geschätzt
(jährlich: 42.380.985 € brutto). *
Das setzt sich wie folgt zusammen:
- „Gelbes Netz“: 158.066.820 € brutto
- „Grünes Netz“: 87.619.740 € brutto
- Erhöhter Unterhaltsaufwand:
8.599.350 € brutto
* Auf Basis der Bau-/Personalkosten von 2023 (ohne
Kostensteigerungen)
SCHNELLSTM
ÖGLICH ABGEBEN
Nachname, Vorname Straße, Hausnummer PLZ Geburtsdatum Unterschrift Datum der Unterschrift
Gemäß § 26 der Gemeindeordnung: Die Unterzeichnenden beantragen, dass den Bürgern
der Stadt Köln folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:
Forderung
einwerfen oder schicken
an Mauritiussteinweg 11,
50676 Köln oder bei
anderen Sammelstellen:
www.fahrrad-entscheid.
koeln/unterschreiben
abgeben
Eintragungsberechtigt sind Personen, die die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Köln haben und mindestens 16 Jahre alt sind.
[1] https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr#vorteile-des-
fahrradfahrens
[2] https://www.adfc.de/artikel/sicherheitsempfinden-anforderungen-an-die-radverkehrsinfrastruktur
[3] https://koeln.polizei.nrw/sites/default/files/2024-03/k-vustat24-stadt-koeln-dok.pdf
[4] https://www.stadt-koeln.de/artikel/72230/index.html
FAHRRAD
ENTSCHEID
KÖLN
Stadt
Köln
Köln
Köln
Köln
Köln
Mitteilung Ausschuss
4701 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 28.05.2024 1522/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Kostenschätzung zum Bürgerbegehren "Fahrrad-Entscheid Köln" Die Initiative „Fahrrad-Entscheid Köln“ hat ein Bürgerbegehren zum Ausbau mit fol- gender Fragestellung gestartet: Sind Sie dafür, dass die Stadt Köln folgende Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau des beschlossenen Radverkehrshauptnetzes bis 2030 umsetzt? 1. Jährlich w erden auf 40 km Straßen des Gelben Netzes (Kfz-Hauptverkehrsstra- ßen) Radw ege gebaut oder umgebaut. Die Radw ege sollen in beide Richtungen mindestens 2,5 m breit sein, vom Kfz- Verkehr baulich getrennt sein und an Kreuzungen nicht von freilaufenden Kfz- Rechtsabbiegerspuren gekreuzt w erden. 2. Jährlich w erden 30 km Straßen des Grünen Netzes (Straßen mit geringerer Kfz- Belastung) zu Fahrradstraßen. 3. Die Stadt begründet jährlich in einem Bericht ihr Vorgehen bei der Umsetzung.“ Die Verwaltung ist gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 Gemeindeordnung NRW verpflichtet, den Initiatoren die mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kos- ten mitzuteilen. Folgende Kostenschätzung hat die Verwaltung an die Initiatoren über- mittelt: „Die Kosten für eine Umsetzung der im Bürgerbegehren geforderten Maßnah- men w erden auf jährlich 42.380.985 Euro brutto geschätzt. Bis 2030 betragen die Gesamtkosten der Umsetzung über sechs Jahre geschätzt 254.285.910 Euro brutto. Dabei w ird der Stand der Bau- und Personalkosten von 2023 zu- grunde gelegt (ohne Kostensteigerungen). Die geschätzten Gesamtkosten setzen sich aus den folgenden Einzelpositionen zusammen: Forderung 1 („Gelbes Netz“) 158.066.820 Euro brutto Forderung 2 („Grünes Netz“) 87.619.740 Euro brutto Erhöhter Unterhaltsaufw and 8.599.350 Euro brutto“ 2 Zur Ermittlung der Kosten hat die Verwaltung folgende Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt: Gelbes Netz (getrennte Führung des Radverkehrs) – Gesamtlänge 500 km. Setzt sich wie folgt zusammen: o 150 km davon 100 km Neuplanung 50 km Sanierung im Bestand o 150 km Umplanungen im Bestand im Straßenraum/Spurumwandlun- gen o 200 km kein akuter Handlungsbedarf Gefordert sind 40 km im Jahr. Die Radwege sollen in beide Richtungen min- destens 2,5 m breit sein und an Kreuzungen nicht von freilaufenden Kfz- Rechtsabbiegerspuren gekreuzt werden. Eine bauliche Trennung wird, wenn möglich, umgesetzt. Grünes Netz (Führung des Radverkehrs im Mischverkehr) – Gesamtlänge 1.300 km. Die Forderungen beim Grünen Netz beziehen sich auf die Einrich- tung von Fahrradstraßen. Das Fahrradstraßennetz umfasst ca. 500 km. Ge- fordert sind 30 km im Jahr. Die Kostenposten setzen sich zusammen aus: Personalkosten: Die Planung und Umsetzung der Radverkehrsnetze ist im geforderten Umfang und in der geforderten Geschwindigkeit nicht mit dem aktuellen Personalbestand möglich. Ein wesentlicher Teil entfällt daher auf neu einzustellendes Personal. Berücksichtigt wurden – abgeleitet aus Erfah- rungswerten – die notwendige Anzahl an Personen, klassifiziert nach den er- forderlichen Entgeltgruppen. Vereinfachend wurde angenommen, dass die Personalstellen innerhalb der Verwaltung geschaffen werden; gleichwohl können gewisse Leistungen extern vergeben werden, bei denen jedoch min- destens dieselben Kosten anfallen würden. Eine Dynamisierung der Perso- nalkosten wurde nicht vorgenommen, um eine gewisse Konsistenz der Kos- tenkalkulation beizubehalten. Die Personalkosten haben den Preisstand Ende 2023. Baukosten: Die Baukosten sind insbesondere im Gelben Netz eine rele- vante Größe, da für die Trennung des Kfz-Verkehrs vom Radverkehr bauli- che Anpassungen notwendig sind. Ebenso ist die Erneuerung zahlreicher Lichtsignalanlagen notwendig. Eine Dynamisierung der Baukosten wurde nicht vorgenommen, um eine gewisse Konsistenz der Kostenkalkulation bei- zubehalten. Die Baukosten haben den Preisstand Ende 2023. Erhöhter Unterhaltungsaufwand: Durch bauliche Veränderungen und Se- parierung der Radverkehrsanlagen wird ein erhöhter Einsatz von Kleinfahr- zeugen und Geräten im Winterdienst, bei der Straßenreinigung und bei Un- terhaltungsmaßnahmen erforderlich. Um eine adäquate Bedienung auch ab- getrennter oder selbstständig geführter Wege zu gewährleisten ist ein erhöh- ter Leistungsumfang bei der AWB zu beauftragen oder in Eigenleistung zu erbringen. Eine Dynamisierung der erhöhten Unterhaltungskosten wurde nicht vorgenommen, um eine gewisse Konsistenz der Kostenkalkulation bei- zubehalten. Die Kosten haben den Preisstand Ende 2023. Gez. Egerer Anlage Bürgerbegehren „Fahrrad-Entscheid Köln“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1522/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2024
- Erstellt
- 07.05.2024 11:29